Änzcigeblntt für die Stadt und -en Kreis Gießen. Jfä 98. Mittwoch den 9. December 18ZI6. Auszüge aus dem Gr. Hess. Regierungsblatte Nr. 37. vom 28. November 1846. I. Verordnung, den Hausirhandel und die hausirend betriebenen Gewerbe betr. il. Bekanntmachung der zwischen der Großherzoglich Hessischen und der Landgräflich Hessischen Regierung getroffenen Vereinbarung wegen wechselseitiger Zulassung der Un- terthanen zur Wohlthat des Armenrechts in Prozessen. III. Bekanntmachung, den zollfreien Einlaß von Ge- traide, Hülsenftüchten, Mehl und Mühlenfabrikaten in das Großherzogthum betr. iv. Bekanntmachung, die Errichtung einer Personen- Annahmc-Stelle zu Büßfeld betr. V. Bekanntmachung, die Postverbindnng zwischen Biedenkopf und Marburg resp. Siegen betr. VI Ertheilung der silbernen Medaille des allgemeinen Ci v i l-E hr enzeich en s. Am 13. Octo, ber wurde dem Victor Marcel aus Andernach, dermalen Conducteur auf dem, der Cöllner Dampschifffahrts-Gesellschaft gehörigen Dampfboote „Leopold, Großherzog von Baden,^ als Belohnung und Anerkennung der am 15. Juni d. I. vollbrachten Rettung eines Menschenlebens die silberne Medaille des allgemeinen Civil-Ehrenzeichens verliehen. VII. Dienstnachrichten. Am 28. October wurde dem Schulvicar Johannes Schäfer zu Biedenkopf die vierte Lehrerstclle au der Volksschule daselbst, dcm Schulvicar Christian Schneider zu Pohlgöns, im Kreise Friedberg, die evangelische Schullehrerstellc daselbst, dem Schulvicar Peter Eduard Ellwanger zu Eppertshausen, im Kreise Offenbach, die zweite katholische Schullehrerstelle daselbst und dem Schulvicar Friedrich August Freund zu Hühnlein, im Kreise Bensheim, die zweite evangelische Schullehrerstelle daselbst übertragen; am 30. Octobcr wurde der bisherige zweite Physicatsarzt des PhpstcatSbczirks Mainz, Hofrath Dr. Ludwig Leo, zum Phpstcatsarzt für den ersten Friedensgerichtsbezirk Mainz, sodann der Phpstcatsarzt, Hofrath Dr. Carl Simeons zu Worms zum Phpstcatsarzt für den zweiten FriedensgcrichtSbezirk Mainz ernannt und Letzterer zugleich dem Provinzial-Commiffär zu Mainz als Medizinal-Beamter zur Begutachtung allgemeiner sanitätspolizeilicher Maßregeln beigegeben, ihm auch die Stelle eines Arztes für die Civilge- fängniffe daselbst übertragen; am 5. November wurde dem Leibpostillon Conrad Hed dri ch II. zu Darmstadt die Stelle eines dritten Landgerichtsdieners bei dem Landgerichte zu Zwingenberg ertheilt; am 6. wurde der Hofgerichts-Secre« tariats-Accessist Ernst v o n Diep e nb ro ick, dermalen zu Großgerau, zum Assessor mit Stimme bei dem dasigen Landgerichte, der Hofger.-Secretariats-Accesstst Friedrich Neuling von Darmstadt, dermalen zu Umstadt, zum Assessor mit Stimnie bet, dem Landgerichte zu Umstadt und der Hofgerichts-Sccre- tariats-Accessist Carl Borne mann zu Alsfeld zum Landgerichts-Assessor mit Stimme ernannt; an demselben Tage wurde der Stadtpfarrer Carl Georg Schmidt zu Wimpftn zum Decan des Decanats Wimpfen auf die Dauer der nächsten fünf Jahre ernannt und der von der Gräflich SolmS- Rödelheimischen Vormundschaft auf die evangelische Pfarrstelle zu Ossenheim und Bauernheim, im Kreise Friedberg, präsentirte Pfarramts-Candidat Johann Jacob Buch hold zu Asseuheim für diese Stelle bestätigt. VIII. Characterverleihungen. Am 24. October wurde dem ersten Schullehrer, Cantor Ludwig Schaaf ZU Romrod, im Kreise Alsfeld, in Anerkennug seiner fünfzigjährigen treuen Amtsführung, der Character als Rector verliehen; am 13. November wurde dem Forstschützen Peter Müller zu Großgerau und Christian Dee gen auf dem Jägerhaus bei Oberolm der Character als Förster ertheilt. IX. Versetzung in den Ruhestand. Am 6. November wurde der Landgerichts-Assessor Raimund Götz zu Großgerau in den Ruhestand versetzt. X. Sterb fälle. Gestorben sind: am 21. September der «chullehrer Carl Blöcher zu Bischoffen, im Kreise Biedenkopf; am 11. Octobcr der pensionirte Schullehrer Heinrich Wilhelm Ritter zu Erbesbüdesheim, im Kreise Alzep; am 26. der evangelische Pfarrer, Kirchenrath Heinrich Karl Ebenau zu Florstadt, im Kreise Friedberg; am 3. November der pensionirte Kirchenraths - Secretär Wilhelm Ernst Pietsch zu Mainz. B e k a n n t m a ch u n g, den Hausirhandel und die hausirend betriebenen Gewerbe betreffend. Die im obigen Betreff in Nr. 37. des Gr. Regierungsblattes vom 28. November 1846 erschienene Allerhöchste Verordnung wird durch nachstehenden Abdruck noch besonders zur Kenntniß der diesseitigen Kreisangehörigen gebracht. J Gießen den 3. Dezember 1846. Der Großh. Hess. Kreisrach des Kreises Gießen Q Prinz. ^UDWJG II. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein re. re Um die bestehenden Vorschriften über den Hausirhandel in ein Ganzes zu vereinigen nnd' nm die Gegenstände genau zu bezeichnen, mit welchen der Hausirhandel und überhaupt der Gewerbsbetrieb im 644 Umherziehen statt haben kann, haben Wir Uns bewogen gefunden, zu verordnen, und verordnen hier- i"it, wie folgt. ndbi worunter auch die Ausübung derjenigen Gewerbe begriffen ist, welche Haustrend betrieben werden, ist nur nach Maßgabe der näheren Bestimmungen gegenwärtiger Verordnung gestattet. $ Hausiren mit denjenigen Gegenständen, welche in dem beigefügten alphabetischen Verzeichnisse — Anlage — aufgeführt sind, ist im ganzen Lande unbeschränkt und ohne dap es dazu einer besonnen ^re^Polizeibehörde bunt jedoch Einzelnen aus zureichenden , von deren Persönlichkeit herge- nommenen ^"^^das^HMsiren^unt^ jm § 2. bezeichneten Gegenständen, sowie die Ausübung eines Gewerbes, das hausirend betrieben wird, ist nur denjenigen gestattet, welche dazu von Gmem Unserer Provinzial - Commissäre die Erlaubniß erhalten und darauf hm em Patent^ausgewirkt haben. §. 4. Die Erlaubniß zum Hausirhandel kann jedem darum nachsucheuden Inländer nur dann erther werden, wenn er a) das Liste Lebensjahr zurückgelegt hat; b) quten Ruf besitzt, auch im Besitze der Mittel ist, um sich auf rechtliche Wesse die Waa- ren oder Materialien, womit er hausiren, oder ein hausirend zu betreibendes Gewerbe ausuben will, verschaffen zu können, und C) in irgend einer Gemeinde des Großherzogthums einen festen Wohnsitz hat. §. 5. Die Erlaubniß zum Hausiren im ganzen Umfange des Großherzogthums soll ui der Regel nur für die in dem angefügten Verzeichnisse — Anlage B — namhaft gemachten Gegenstände ertheitt w.r Gewerbe, welche im ganzen Umfange des Großherzogthums hausirend betrieben werden dürfen und wozu also die Erlaubniß ertheilt werden kann, sind: Scheeren- und Messerschleifen, Topfbinden, Siebmachen, Hchuhrenmachen, Kesse! - und Pfannen« sticken Schnallen- und Kesselgießen, Flechtenmachen, Stuhl- und Korbflechten, Salpeter-, Äschen- und Lumpensammeln, Potaschensieden, Harz-, Pech- und Theerbrcnncn, Fleckauswaschen, Formschneiden von Schuhleisten, Viehschnitt, Ratten - und Mäuse - Vertilgen. . „ r , .u . s 7 Die Erlaubniß zum Hausiren mit anderen als den im §. 5. bemerkten Gegenständen und rur Ausübung anderer als der im §. 6. bezeichneten Gewerbe, welche hausirend betrieben werden, kann ausnahmsweise, mit Genehmigung Unseres Ministeriums des Innern und der Justiz, für das ganze „Land oder einzelne Orte oder Bezirke dann ertheilt werden, wenn dazu ein allgemeines oder örtliches Bedurfniß V0V1U|L8 Die Erlaubniß, sowie das Patent zum Hausirhandel ist nur siir eine Person zu ertheilen. 66 ÄS Ä“ AI Am »« nur für di. P-rs°n » bezeichneten Inhabers, und darf mithin nicht an einen Dritten, wäre er. auch von de> Familie des ^»Habers verliehen, abgetreten oder auf irgend eine andere Art überlassen werden. Treiben Mehrere den Hausirhandel zusammen oder gemeinschaftlich, so muß leder Thcilhaber die Erlaubniß und das Patent hierzu auswirken, es scy denn, daß der Haustrer sich seine Maaren zum Handel, oder seine Materialien zum Gewerbsbetrieb durch seinen Diener oder durch seine Familienglieder bloö nachtragen laßll @eI){i(fen, welcher zum Hausirhandel verwendet wird, muß der Haustrer eine Abschrift der ihm ertheilten Erlaubniß und des ihm darauf ausgcsertigtcn Patents, worauf der Namen und das Signalement des Gehülsen bemerkt ist, gegen die Stempelgebühr von 12 kr. erwirken Es dürfen jedoch nicht mehr solcher Abschriften ertheilt werden, als Gehülsen bei der Regulirung des S’sdrirt (*■« «»»rtrtfU« dl- Erlaubnis Ed das Patent hierzü in Urschrift, jeder Gehülst aber das nach §. 9. erforderliche Duplicat bei sich süh- ren U-T)ber®cSe, welcher s.in Geschäft außerhalb seines Wohnorts betreiben will, muß fftf. außerdem, vor dem Anfänge des Geschäfts, bei dem betreffenden Bürgermeister persönlich melden und zum Nachweis , daß dieses geschehen ist, die Erlaubniß und das Patent oder das Duplikat von demselben visiren lassen. @r(aubn^ urch das Patent zum Hausirhandel berechtigt nicht zu dem nur aus Messen 645 du Thil. Mn d?da? Vecho? dc's Haustrhandels mit Streichfeuerzeugen nach der desfallstgen Verordnung vom 15. Novbr. 1842 Reg. Blatt von 1842. S. 541.) finb tißm Alle übrigen, dermalen bestehenden Verordnungen dagegen, die den Hauftrhandel betreffen, Md vom 1 Jan. 1847 an, mit welchem Zeitpunkte die gegenwärtige Verordnung in Wirksamkeit tritt, aufgeyoven. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatöstegels. Darmstadt, am 6. November 1846. (L. S.) LUDWIG. stress»««®» ws« 23 sssfc tiSÄä muss sSSS hiCb NhÄfen zu solchen Geschäften werden indessen den Ausländern unter keinerlei Umständen ^stattet^ 8 14 Aus Messen und Jahrmärkten bedürfen die Ausländer so wenig, wie die Inländer, einer Erlaubniß 'und eines Patents, sie müssen sich aber bei Localpolizeibehorde v°rherdurchiw Behörde ihres Wohnort ausgestelltes, jährlich zu erneuerndes Zeugnltz aehongAusweiseni, u| w die Lokalpolizeibehörde die zu dem befragten Geschäftsbetrieb nothige Legünnation aus stempelfre.em Papier zu ertheilen fc.£ Bestimmungen der §§. 3., 10. 11. und 12. werden mit einer Polizeistrafe von 1—5 fl. geahndet, neben der wegen Übertretung der Gewerbsteuergesetze n ) - ßg der deßfalls bestehenden Gesetze und Verordnungen verwirkten Strafe. „ . bi §16. Von den nach §. 15. angesetzten und wirklch nngegangenen Pol.ze strafen erhalten d nuncianten ein Drittheil. Kann die zuerkannte Geldstrafe nicht belgetrieben werden, so muß sie rm Ge fi-gmß, und MM MI. »t»™( W* B-ME- 9‘” a''»”®*bomit Gift Md Arimi.W-ar-n mch s. d-r G-srtz-s »-M 31. M.N 1821 über den Handel mit Gistwaaren (Reg. Blatt von 1821 S. 196. 197.); a . b rat.rp b) das Verbot des Hausirens mit Wein, Obstwein, Bier, Branntwein, Kaffee, Zucker und fabrr^ zirtem Tabak, sowie mit Salz nach §. 6. der Verordnung vom 1. December 1827 über die Vollziehung des Gewerbsteuergesetzes (Reg. Blatt von 1827 S. 504.) 5 _ ,, , gl . 9 ßte, c) das Verbot des Haustrhandels mit lithographirten und gedruckten Schriften nach Art. 2.. des Gesetzes von: 6. Februar 1836 über den Hauftrhandel und die hausirend betriebenen Gewerbe (Reg. Blatt Anlage A. Alphabetisches Verzeichnis, derjenigen Waarenartikel, mit welchen der Hauftrhandel ohne besondere Erlaubnis und ohne Patent im ganzen Umfange des Großherzogthums Hessen betrieben werden darf. B. Bast zum Heften der Bäume und Reben. Bäume zum Verpflanzen. Beeren, (Waldbeeren, frische und getrocknete). Besen aus Reisern. Bienenhonig. Binsen. Blumen, (frische und getrocknete). Bohnen, (Feld-und Gartenbohrien). Braunkohlen. Butter. D. Dillsaamen. E. Eyer. Erdbeeren. Erbsen. F. Federn (Bett- und Schreibfedern). Fische, (frische). Flachs. Fußdecken, aus Bast, Stroh oder Binsen. G. Gänsekiele. Geflügel, (wildes u. zahmes, lebendig oder getödtet). Gemüse und Küchenkräuter. Gewächse, frische zum Verpflanzen. H- Hanf. 646 Heede (Werg). Heidelbeeren. Himbeeren. Holz, Brandholz. Käse, inländische. Kartoffeln. Kastanien. Kräuter, frische. Krebse. Kümmel. L. Linsen. Lohkuchen. M. Matten von Bast, Stroh, Schilf oder Binsen, ordinäre. Meerrettig. Milch. Milchschweine. Morgeln. R. Nüsse (welsche und Haselnüsse). O. Obst, frisches und gebackenes. Obsthonig. Obstlatwerge. P. Pflanzen zum Versetzen. R. Rahm. Reben zum Verpflanzen. Rüben. Rübenhonig. S. Sand. Schachtelhalm. Schwefelhölzer, Schwefelfaden und Span, (Streichhölzchen genommen). Spreu. Strohdeckcn. T. Torf. Trauben. V. Vögel (s. Geflügel). W. Wachholderbeeren. Werg. Wildpret. Wurzeln zum Genuß. Z. Zunder (Streichzunder ai nommcn). Zwiebeln. Zwieback. „ Anlage B. W Waarenartikel, mit welchen, nach zuvor eingeholter Erlaubniß der Administrativ Behörde und hierauf erhaltenem Patent, Hausirhandel betrieben werden darf. A. Abziehsteine. Anis. B. Barometer. Basthüte, grobe. Baumwollenzeuge, glatte inländische. Bienenkörbe. Bindfaden. Bleistifte. Bürsten. D. Daggert, (Birkentheer). Dochte, ungewebte baumwollene. E. Eimer von Holz. Fayenee- oder Steingut-Geschirr, od. farbiges und weißes. Feuersteine. Fleckkügeln. G. Garnwickler. Gerste, geschälte, gerollte. Gebildwaaren, rohe und gebleichte aus Linnen, inländische. Glas, grünes und anderes gemeines farbiges Hohlglas (Glasgeschirr). Gries, Grieömehl. Griffel von Schiefer. Grünekörner. Gümmer. Gurten aus Aanf. H. Häckselbänke. Hähne (Faßhähne, Krahnen) von Holz. Handschuhe (Fausthandschuhe) inländische gewirkte und ge- häckelte aus Wolle, lederne Tyrolcr Handschuhe. Harken, (Rechen) hölzerne. Haspeln. Hecheln. Hefe (flüssige und Preßhefe). Hemmschuhe von Holz. Hirse, geschälte. Hohlmaße, hölzerne. Holzschuhe. Holzuhren (Schwarzwälder). Honigkuchen (Lebkuchen). Hopfen. Hüte von Bast, Holz oder Stroh, grobe. I. Joche für Zugvieh. K. Kämme (Weberkämme aus Rohr oder Schilf). Kalender, inländische. Kalk, gebrannter. Kannen ans Blech, Thon, Steingut oder Holz. Kardätschen (Pserdebürsten). Kicnruß. Kittel, leinene (inländische). Kleesaat. Körbe, aus Holz geflochten. Kornfcgen, (Putzmühlen). L. Leinen aus Hanfgarn, rohes- in- Leinwand, rohe und gebleichtes län. Leitern. Leuchter, ordinäre aus unedlem Metall, Glas oder Steingut. Löffel, von Holz, Zinn oder Blech. M. Mäuse- und Rattenfallen. Mineralwasser. R. Nadelbüchsen, hölzerne. Nägel, eiserne. O. Oblaten. Oel. Oelkuchen. Oelscife. P. Papier (Schreib-, Pack-). Pech, gemeines. Peitschen, lederne, ordinäre und Peitschenstöcke. Pinsel, grobe. Q. Quirle von Holz. R. Raspeln, blecherne. 647 Reife von Holz. Riemen für Zugvieh. Röthel. Rosenkränze. S. Sämereien (Feld- und Gartensämereien). Sattelbäume. Schachteln. Schaufeln(Wurfschauseln)chölzcrne. Scheeren, grobe, Schiefertafeln. Schindeln. Schippen, hölzerne. Schlitten, ordinäre. Schmierseife. Schnallen, grobe. Schnellschützen (Weberschiffchen). Schreibfedern. Schuhe von Saalband. Schuhstifte. Schrubber (Scheuerbürsten). Schuh- und Stiefelwichse. Schusterleisten und Späne. Schüsseln, von Blech, Steingut, Holz, Thon oder ^Zinn. Schwingen, (Flachs- und Hanf-). Seife, gemeine weiße, auch andere ordinäre. Seile. Sensenbäume. Sensen. Servelatwürste. Sicheln. Siebe und Siebböden. Siegellack. Socken, wollene und leinene, ge- strickre, inländische. Spinnräder. Spulen. Steingutwaaren (steinernes Geschirr). Stränge, Stricke. Strümpfe, leinene und wollene, gestrickte, inländische. Stühle, ordinäre aus Holz mit Weiden geflochten. T. Teppiche, inländische ordinäre aus Wolle oder Thierhaaren. Teller, von Blech, Holz, Steingut, Thon oder Zinn. Thecr. Tiegel aus Thon. Tinte. Töpfe auö Thon. U. Uhren (Schwarzwälder). Unterjacken, Wämser, wollene, baumwollene, gestrickte, inländische, lederne Tyroler. Unterbcinkleider, wollene, baum- wouene, inländische, lederne Tyroler. W. Wagen zum landwirthschaftlichen Betrieb. Wagenschmiere. Waschklammcrn. Wcbergeschirr. Wetzsteine und Wetzsteinfäßchen (Schlotterfässer). Würste (Servelatwürste). Z. Zinngeschirr (Schüsseln, Löffel, Leuchter, Teller re.). Ziegel. Züber. Oeffentliche Aufforderung. 1976) Am 31. März d. I. ist dahier der blödsinnige Zobann Melchior Zinßer gestorben ohne Leibeserben zu binterlaffen. Nach dem ausgestellten Stammbaum erscheinen folgende Seitenverwandtcn als seine gesetzlichen Erben: 1) Konrad Balthasar Moog dabicr, 2) Anna Margaretha, Wittwc des Friedrich Loni dahier, 3) Johann Walther Zinßer dahier, 4) Christina Justina, Ehefrau des Conrad Balthasar Moog dahier, 5) Johann Casper Bader dahier, 6) Georg Bader aus Frankfurt, abwesend, 7) Johann Daniel Keppler i 8) Ernst Ludwig Keppler / 9) Hermann Christoph Keppler (Marburg 10) Helene, Wittwe des Ludwig Gauss 11) die Kinder des Fischermeisters Lehnhardt in Frankfurt, 12) Justus Wilhelm Bischoff in Frankfurt, 13) Johannes Bischoff daselbst, 14) August Karl Franz in Rödelheim. Da nicht gewiß ist, ob die erwähnten Personen die alleinigen Erben sind und ob nicht noch nähere Verwandte vorbandcn sind, so werden Alle, welche an den Nachlaß des Johann Melchior Zinßer Ansprüche bilden zu können glauben, namentlich die Leibeserben des zu Duisburg verhei- rathet gewesenen Johann Daniel Zinßer und dessen Sohnes des Königl. Franz. Hauptmanns Zinßer, die Leibeserben der Susanna Marie Zinßer, des abwesenden Georg Melchior Zinßer, des Johannes Zinßer und der Maria Magdalena Franz von hier, anfgefordert, ihre Ansprüche sogcwiß binnen 60 Tagen dahier geltend zu machen, als sonst der Nachlaß den oben erwähnten Personen überwiesen werden wird. Gießen den 6. November 1846. Gr. Hess. Stadtgericht daselbst. Muhl. Haberkorn. Besondere Bekanntmachung. 2017) Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Sparkasse angelegten Kapitalien am Ende dieses Jahres fällig werden, sind nachstehende Termine festgesetzt und zwar: 1) Mittwoch den 9. December, 2) Samstag den 12. „ 3) Mittwoch den 16. „ 4) Samstag den 19. „ 5) Mittwoch den 23. ,, 6) Mittwoch den 30. ,, Die Interessenten werden daher aufgefordert, die Zahlung an diesen Tagen in Empfang zu 643 nehmen und hierzu durch Vorzeigung der Schuldscheine sich zu legitimiren. Diejenigen, welche ihre Zinsen dem Kapital zugeschrieben haben und nicht persönlich sich einfinden wollen, werden ersucht, ihre Schuldscheine vorzeigen zu lassen, damit in diese der nöthige Eintrag gemacht werden kann. Die Zinsen werden nach dem Kalenderjahr berechnet und sind deswegen auch dann zu empfangen, wenn das Kapital im laufenden Jahr erst eingelegt wurde und volle Jahreszinsen noch nicht verfallen sind. Zugleich muß ich die hiesigen Einwohner darauf aufmerksam machen, daß sie sich an den bestimmten Geschäftslagen des Morgens von 7 bis 10 und des Nachmittags von 2 bis 4 Uhr einfinden wollen, weil außer dieser Zeit der Andrang von auswärtigen Zinsenempfängcrn zu groß wird und diese alsdann vorzugweise befördert werden müssen. Gießen den 26. November 1846. Der Rechner der Spar- und Leihkasse Kehr. Montag den 7. und Dienstag den 8. December, folgende Holzsortimente versteigert, und zwar in dem Distrikte Kohlgrube, unweit Lindenstruth, 6% Stecken Eichen-Scheidholz, 7 „ „ Prügelholz, 60 „ „ Stockholz, 1375 Wellen Eichen-Reisholz und 37 Eichenstämme von 3630 Klftr. Inhalt. Desgleichen in den Distrikten Kasparswald und Aspenheeg 1 Stecken Eichen-Stockholz, 200 Wellen Eichen-Reisholz, 625 „ Erlen-Reisholz und 57 Eichenstämme von 1854 Klftr. Inhalt. Die Zusammenkunft findet am ersten Tage im Distrikte Kohlgrube, am zweiten Tage im Distrikt Kasparswald, jedesmal Morgens 9 Uhr, statt. Grünberg den 29. November 1846. Der Gr. Hess. Revierförster Hofsmann. Versteigerungen. 2030) Montag den 14. December d. I., Nachmittags 2 Uhr, soll auf freiwilliges Ansuchen des Metzgermeisters Carl Lampus dahier, die demselben zustebende, auf der Mäusburg gelegene Hofraithe, bestehend in Wohnhaus, Hinterhaus, Stallung, mehrerenSchwein- ställen, Hofraum, Mistenstätte und Scheuer, worunter sich ein sehr guter Keller befindet, auf dahiesigem Rathhaus öffentlich meistbietend versteigert werden; bemerkt wird noch, daß an der Hofraithe die Bach vorbei stießt und sich daher zu jedem Geschäfte eignet. Gießen den 25. November 1846. Der Beiaeordnete Rühl. 2075) Main-Weser-Elsenbahn. Lieferung von buchenen Laufdielen. Die Lieferung von 8000 laufenden Fuß buchener Dielen, 10" breit und 2 Zoll dick, wird Dienstag den 15. d. M., Vormittags 10 Uhr, im Gasthause zum Stern dahier öffentlich versteigert. Butzbach den 5. December 1846. Der Gr. Sections-Jngenieur der Section Butzbach. Meyer. 2041) In den Domanialwaldungen des Reviers Grünberg werden Feilgeboten. 2076) Alle Sorten Weiße und farbige Wachsstöcke, Wachs- und Stearin-, Tafel- und Laternenlichter bei L. Iahreis. 2070) Mein Uhren-, Gold- «cg und Silberwaaren-Lager ist wie-^^>. der aufs reichhaltigste mit den geschmackvollsten und modernsten Gegenständen assortirt und empfehle ich solche mit bekannten billigen Preisen zu den bevorstehenden Feiertagen bestens. Auch alle vorkommenden Bestellungen und Reparaturen in obenbemerkten Maaren werde ich auf's pünktlichste ausführen. I. Hanau, Uhrmacher und Goldarbeiter auf dem Selterswcg. 2048) Der beliebte orientalische Räucherbalsam ist nunmehr wieder angekommen bei Ph. Lüdeking. 2077) Walluüsse und Kronenberger Kastanien von ausgezeichneter Größe empfiehlt L. Iahreis. 649 2055) Soeben habe ich die Muster von Bleiröhren in allen Dimensionen aus der Fabrik des Herrn I. F. Mack erhalten, und werden gefällige Bestellungen darauf auf das pünktlichste besorgt. Jacob Kfm. Worms Wittwe. 2021) Damenzeugstiefel mit elastischen Einsätzen, wodurch man des Auf- und Zuschnürens überhoben ist, empfiehlt Fr. Berg. 2073) Bei Philipp Lampus im Russischen Hof ist Spelzmehl, Schwung- und Weißmehl, sowie Grütze zu verkaufen. Zu vermiethen. 2037) In meinem neueingerichteten Haus am Asterweg ist ein möblirtes Zimmer mit Cabinet zu vermiethen. I. Beifuß. 2071) Ein Logis, bestehend aus 2 Stuben, verschiedenen Kammern, Küche, Keller, Boden und Anthcil an der Waschküche, ist zu vermiethen und Anfangs März zu beziehen bei M. H. Stern in der Wallthorstraße. 2072) Eine Scheuer nebst mehreren Böden und Pferdestall ist zu vermiethen und Anfangs März zu beziehen bei M. H. Stern. 2074) 200 fl. Schulkapital zu Kleinlinden liegen gegen gerichtliche Sicherheit zum Ausleihen bereit. Nähere Auskunft wird bei Unterzeichnetem ertbeilt. Kleinlinden am 3. December 1846. Der Bürgermeister Weigel. 2067) In meinen beiden Häusern in der Mühlgasse ist der untere Stoch welcher sich sehr gut zu einem Laden eignet, zu vermiethen. Conrad Gerhard. Vermischte Nachrichten. 2044) 3 « r Nachricht Die verehelichen Mitglieder des Bürgerklubbs werden hierdurch zu einer Generalversammlung, insbesondere zur Wahl eines neuen Vorstandes auf Sonntag den 13. December d. I., Nachmittags 4 Uhr, im Saale zum Prinz Carl höflichst eingeladeri. Der Vorstand. 2080) Veteranen-Verein. Kommenden Samstag den 12. d. M., des Abends um 6 Uhr, wird im Promenadehaus die Wohl des Vorstandes des Veteranen-Vereins vorgenommen. Zugleich wird auch die Ablage der Rechnung stattftnden. Die Mitglieder des genannten Vereins werden daher ersucht, sich um die bestimmte Stunde einzufinden. Gießen den 7: December 1846. Der zeitige Vorstand des Vcteranen-Vereins. 2078) Mit Bezugnahme auf die in M 25. dieses Anzeigcblattes von dem Privatscribenten Vir eingerückte Annonce erkläre ich hiermit, daß ich im Laufe der von diesem beantragten Untersuchung zu der Ueberzeugung gekommen bin, daß gegen denselben kein Verdachtsgrund vorliegt, zu meinem Nachtheil einen Diebstahl verübt zu haben, daß ich daher hierdurch dessen völlige Unschuld anerkenne, wie ich dies auch bereits vor Gr. Stadtgericht erklärt habe und daß derselbe auf mein Ansuchen seine Klage in Folge hiervon zurückgenommen hat. Gießen den 4. December 1846. Louis Wenzel. 2069) Am Samstag Abend ist in der Gegend vom Kreuz eine schwarz-weiß-schwarze Cerevismütze verloren gegangen; wer dieselbe bei Buchbinder Kühn's Wittwe abgiebt, erhält eine Belohnung. 2079) Ein seidenes Foulardstuch ist in unserem Laden liegen geblieben und kann gegen die Jnsertionsgebühr in Empfang genommen werden. Gebrüder Heß. Kirchliche Anzeigen. Evangelische Gemeinde. Beerdigte. Den 4. December. Karl Philipp Peter Euler, Bürger und Packer dahier, alt 41 I. 8 M. 1 T., gestorben den 2. December. Den 5. December. Friedericke Weisgerber, des verstorbenen Bürgers und Schuhmachermeisters, Valentin WeiS- gerber, hinterlassene Wittwe, geborne Haas, alt 56 I., gestorben den 8. December. Denselben. Ein unehelicher Sohn, Emil, alt 6 M. 24 T., gestorben dcn 3. December. Denselben. Karl Ferdinand Theodor Emrich, Bürger und Posamentier dahier, alt 40 I. 1 M. 17 T., gestorben den 3. December. Jsraelitische Gemeinde. Beerdigt. Den 1. December. Studiosus Anton Heuchelheim, ehelicher Sohn des vr. Heuchelheim in Worms, alt 18 I., gestorben den 29. November. 650 Angekommene und abgereiste Fremden In den Gasthäusern. hu happen: Hr. Cornelius, Kfm. ö. Barmen Hr. Werner, Bürgermeist. ö. Großkarben. Hr. Schmidt, Kfm. »■ Cöln. Hr. Schiefer, Gutsbes. v. Hannover. Hr. Faist, Optic. v. München. Hr. Hausmann, Privatm. v. Leipzig. Hr. Jost, Lehr. v. Dresden. Hr. Holler, Stud. v. Göttingen. Hr. Reitz, Seeon. ». Hannover. Hr. Dittmar, Revierforst. v. Königsberg. Hrn. Kfl. Lepold v. Mainz u. Knierim v. Alsfeld. Hr. Eiseit v. Bonn. Hr. Dinner, Forstmeister v. Battenberg. Hr. Ritter, Kfm. v. Butzbach. Hr. Wicheling, Jnspect. v. Hannover. Hrn. Kfl. Weber u. Bfnx v. Frankfurt. Hr. Grimm, Lieutn. v. Coblenz. Hr. Haas, Seeon, v. Sberrode. Hr. Fischer, Kfm. v Frankfurt. Hr. Locher, Glasn. v. Alsfeld. Hr. Blum, Pfarr. v. Kirchdorf. Hr. Waud, Privatm. v. Homburg. Hr. Weber, Dr. med. v. Strasburg. Hr. Hochgesandt, Ingen, v. Butzbach. Hr. Deckel, Seeon, v. Bamberg. Hr. Sturm, Fabrik, v. Michelstadt. Hr. Peiuinger, Lieutn. v. Sarlouis. Hr. Pfalz, Privatm. v. Hannover. Hr. Straus, Kfm. v. Leipzig. Hr. Baum, Seeon, v. Dresden. Hr. Wmdkopf, Lehr. v. Bischoffsheim. Hr. Faulbach, Fabrik, v. Strasburg. Hr. Faber, Kfm. v. Schwelm. Hr. Rabenau, Revis, v Darmstadt. 1m Einhorn: Hr. Fellmer, Partie, v. Amsterdam. Hr. Serres, Fabrik, v. Crefeld. Hrn. Kfl. Wilkens v. Mannheim u. Lehmann v. Ludwigshafen. Hr. v. Sparre, Lieutn. v. Berlin. Hr. Sandberger, Gutsbes. v. Würzburg. Hr. Cappellen, Rent. v. Düffelvorf. Hr. v. Erlenbach in. Kam., Regier.-R. v. Königsberg. Hr. Cherande, Kfm. v. Montfort. Hr. Sang, Jnspect, v. Jnspruck. Hr. Kirsch, Kfm. v. Was- sreberg. Hr. Sinder, Aeeeff. v. Darmstadt. Hrn. Kfl. Far- renseher v. Frankfurt, Wiese v. Rheidt u. Cvrrel v. Mainz. Hr. Dörnberg, Archit. v. Cvblenz. Hr. Lanbus, Gutsbes. v. Ehrenbreitenstein. Hr. v. Levnhardy m. Fam. u. Bedien., Geh. R. u. Hr. Bellmuth, Seert. v. Breslau. Hr. «Schuhmacher, Kfm. v. Carlsruhe. Hör. Seeger, Fabrik, v. Barmen. Hr. v. Bergvfskp m. Fam. u. Bedien., Sbrist v. Warschau. Hr. Möhrenschlagor m. Brud., Musik, v. Erlangen. Hr. Kilian, Hüttenbes. v. d. Kilianshütte. Hr. v. Rau, Hauptm. v. Hanau. Hr. Lepbold, Kfm. v. MainH. Hr. Kröber. Kamm.-R. v. Michelstadt. Hrn. Kfl. Marschall v. Rew-Aork u. Keßler v. Mainz. Hr. Mettenheimer, Privatm- v. Wien. Hr. Kraft, Rent. v. London. Hr. Stieschwitz, Lederh. v. Freiburg. Hr. Sffenauer, Kfm- v. Altona. Hr. Morsbacher, Seeon, v. Cöln. Hr. Seemann, Hüttenbes. v. Solingen. Hr. Beck, Künstl. v. Breßnitz. Hr. Stußer, Kfm. v. Weisenburg. Hr. v. Schenk, Sind jur. v. Gießen. Hr. Nuhser, Kfm. v. Stettin. Hr. Wolfvatter, Lieutn. v. Dresden. Hr. v. Gerlau, Privatm. v. Freiberg. Hrn. Kfl. Pfeiffer v- Gerau u Steinmetz v. Mannheim. Hr. Sänger, Forstm. v. Nordhausen. Hr. Meister, Rent. v. Waldeck. M Prinz Carl: Hr. Langsdorf, Schrein, v. Leihgestern. Hr. Keck, Maur. v. Butzbach. Hrn. Schrein. Gläser v. Dodenau u. Gescheid v. Butzbach. Hr. Gerhard, Kfm. v. Cassel. Hr. Henckel, Geschäftsm. v. Sondershausen. Hr. Keil, Seeon, v. Romrod. Hr. Sebold, Kfm. v. Malmedy. Hr. Blank, Geschäftsm. v. Marburg. Hr. Birkenstock, Maur- v. Niedermörlen. Hrn. Kfl. Braun u. Wahle v. Winterberg. Hr. Borger, Spedit. v. Sffenbach. Hr. Sellner, Seeon, v. Friedrichsdorf. Hr. Zaun, Kfm. v. Aßmanshausen. Hrn. Geschäftsl, Gilbert v. Biedenkopf u. Sames v. Rüdenau. Hr. Dreymann, Stud. v. Halle. Hr. Bing, Kfm. v. Fulda. Hr. Spanier m. Tocht., Metzg. v. Schotten. Hr. Reuter, Trompet, v. Dautphe. Hr. Beyer, Gastw. v. Frankenau. Hrn. Privatl. Albert v. Waldaschaff u. Aßmaun v. Güute- rode. Hrn. Geschäftsl. Unverzagt n. Braun v. Biedenkopf. Hr. Milcher, Seeon, v. Weckersheim. Hr. Carl, Geom. v. Grünberg. Hr. Jrle, Steuerperäq. v. Schotten. Hr. Merkel, Geom. v, Bitstein. Hr. Guntrum, Geschäftsm. v. Lau- vom 4. bis 7> December 1846. terbach. Hr. Reinach, Kfm. v. Wiesbaden. Hr. Schaaf, Stud. v. Marburg. Hr. Weihrich, Künstl. v. Magdeburg. Hr. Kleinschmitt, Seeon, v. Romrod. Hrn. Privatl. Rnll- mann v. Zeilbach u. Dietrich v. Merlau. Hr. Rothschild, Kfm. v. Ortenberg. Hr. Reh, Forstverw. v. Miltenberg. Hrn. Seeon. Lang v. Michelstadt u Hainz v. Melbach. Hr. Laus, Privatm. v. Cöln. Hr. Alter, Kfm. v. Crefeld. Hr. Wagner, Stud. v. Göttingen. Im Hirsch: Hr. Haubensack, Geschäftsm. v. Gönnin- gen. Hr. Burk, Fuhrm v. Biedenkopf. Hr. Henkler, Kutsch, v. Holzhausen. Hr. Rühl, Geschäftsm u Hr. Finkernagel, Fuhrm. v. Seibertenrod. Hrn. Handels!. Reiber v. Gön- ningen, M. Haller u. I Haller v. Schwenningen u. Rosch v. Frankfurt. Jungfer Reiber v. Gönningen. Hr. Bauer, Geschäftsm. v. Riedermockstadt. Im Darmstaedter Haus: Hr. Pfeiff, Geschäftsm. V. Pirmasens. Hrn. Musik. Thugut, Hahner, Hartmann, Wehner, Lauterbach, Welke, Buch, Melzer, Remeis, Kleber, Werner, Schleu u. Bett v. Fulda. Hr. Henzcr, Schausp. v. Bern. Hr. schönhals, Geschäftsm. v. Göttingen. Fr. Jüngst v. Dillenburg. Hrn. Geschäftsl. Zimmermann v. Holzhausen, Graf, Becker, Ruber, Felsing, Theis u. Loos v. Draisbach. Jungfer Friedrich v. Sppenrod. Hr. Kunz, Sold, v Schlierbach. Hr. Rehbein, Handelsm v. Frankershausen. Im Stern.- Jungfer Pfaff v. Biedenkopf. Hr. Koch, Schuhm. v. Hirschfeld. Hrn. Handels!. Drescher u. Wiife v. St. Beit. Hr. Götting, Fuhrm. v. Marburg. Hr. Engelbach, Bote v. Biedenkopf. Hrn. Buchdr. Solinger v. Stettin, Ehrhard v. Berlin u. Heyer v. Greifenberg. Hr. Hertner, Seifensied. v. Stettin. Jungfer Lucius m. Schwest. v. Roßdorf. Hr. Schneider, Privatm. v. Wilsbach Hrn. Fuhrt. Hallenberg v. Sachsenberg u. Weimar v Marburg. Hrn. Mal. Lamm v. Kiel n. Lohmann v. Schlcßwig. In der Sonne: Hrn. Handelst. Steinbach v. Germen- rod u. Wagner v. Beuern. Hr. Heldmann, Geschäftsm. v. Warn. Hrn. Figurenhändl Califfi u. Loremi v. Lncca. Hr. Goldmann, Handelsm. v. Ershausen. Hr. Feierstein, Geschäftsm. v. Stangenrod In der Hose; Hr. Endes, Gärln. v. Hochheim. Hr. Schneider, Geschäftsm. v. Gladenbach. Hrn. Handels!. Müller v. Wommelshausen u. Schneider v. Holzhausen. Hrn. Stcinh. Nahm v. Saulgau u. Uhl v. Boppenheim. Hr. Rocke- mer, Fabrik, v. Schotten. Hr. Stroh, Gastw. v. Windhausen. Jungfer Endes v. Hochheim Hr. Schmitt, Müll. v. Wetzsaasen. Hr. Wehn, Uhrm. u. Hr. Dörr, Web. v. Biedenkopf. Hrn. Geschäftsl. Wettlauser u. Zulauf v. Wallersdorf. Hr. Eischfeller, Gastw. v. Fulda. Hr. Schildwächter, Sold. v. Homberg. Hr. Ganz, Gastw. v. d. Ganzeburg. In den Privathäuser n- Bei Hrn. Landger.-Affess. Stein: Hr. Schmidt, Kfm. v. Sberohmen. — Bei Hrn. Schneider Muhl: Fr. Schullehr. Muhl v. Ilbeshausen. — Bei Hrn. Landr. Welcker: Hr. Dick, Doet. v. Hohensolms. — Bei Hrn. Prof. vr. Knapp: Hr. vr. Knapp, Privatm. v. Darmstadt. — Bei Hrn. Rabb, vr. Levi: Hr. Mayer, Kfm. v. Mannheim. — Bei Fr. Pfarr. Briegleb: Hr. Briegleb, Cand. v. Hirzenhain. — Bei Hrn. Bauaufseh. Mirka: Hrn. Privatl. H. Mirka u. L. Mirka v. Queckborn. — Bei Fr. Forstrentmeist. Schott: Hr. Klingelhöfer, Asseff. v. Alsfeld. — Bei Hrn. Bürger- meist. Reiber: Hr. Reiber, Pfarr. v. Berstadt. — Bei Hrn. Homeyer: Hr. Homeyer, Seeon, v. Hemmen. — Bei Hrn. Actuar.-Geh. Göbel: Hr. Bischoff, Geom. v. Grünberg. — Bei Hrn. Actnar.-Geh. Lang: Hr. Schwalb, Geom. v. Großenbuseck — Bei Hm. Mech. Elwert: Hr. Elwert, Aeeeff. v. Alsfeld. — Bei Hrn. Fuhrm. Rinn: Jungfer Lotz v. Allendorf. — Bei Hrn. Seeon. Hofmann: Fr. Postmeist. Neumüller m. Fam. v. Marburg. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei in Gießen.