Anzeige!^ alt fiir die Stadt und den Kreis Gießen. Samstag den 4» Juli M 53 1826. Frucht- u. Bictualienpreise zu Gießen vom 4. biö 11. Juli 1846. Fleischtaxe. 1 Pfund gutes Ochsenfleisch . - ■ 1 „ Äuhfleisch...... 1 „ Rindfleisch..... 1 „ Kalbfleisch..... 1 „ Schweinefleisch . . . 1 „ Hammelfleisch gemästet 1 „ Leberwurst ..... 1 „ Bratwurst ..... 1 „ Schwartemagen t „ Blutwurst...... i „ gemischte Wurst . . j „ geräucherter Speck . . . 1 „ Schinken ...... 1 „ Dörrfleisch..... 1 „ Rindsfett...... t „ Hammelsfett..... t „ Schweineschmalz, ausgelassenes ..... . i „ desgleichen, unausgelassen fr. 12 10 10 G 12 ■ 10 12 1 17 16 12 8 20 17 | 16 16 16 1 '>2 | 20 pf.l 2! 21 tinm. Die Zu. gaben dürfen in weiter niditi, all nSIeifcb »ander- eiben Gattung bestehen. «. »war auiioPfd.Fleisch nickt mehralean- derthalbBfdus. w. nach yropor- tion.rocldiei auf t Pfd- nicktaallig 5 Sott) ausmackt- stapfe, Süße, Se- raub, wie auck die ganjbtutigenunb nicblgeniebbarcn StückeaamHals, stnd »ander Zu» aabegänzlickaus- gefdiloffen. Nrodtaxe. II 2 Pf. ordinäres Brodi aud > @erft(,n, unb * " " " i i Kornmehl bestehend ! v „ „ /, J 1 2 Pf. gemischtes Brod, flUd . Waizen. und g " " " \ l Kornmehi bestehend " 4z Lth. Wafferweck ... 3J « Mtlchbrod ... Marktpreise. 1 Maas Milch . . . ....... 1 Pfund Butter .......... S Eher .........- • • 1 Pfund Waizenmehl ........ 1 ,, grob geschälte Gerste..... 1 ii klein geschälte Gerste...... kr. 7 14 21 8 16 24 1 1 6 17 18 । 8 1 4 4 8 'S 1 I I 1 i | 1 .1 1 » 1 t 1 ... .. | Frachtpreise. __________ Städte Gem äs Waizen Korn Gerste Hafer Erbsen Linsen Friedberg..... Gießen...... Grünberg..... Marburg..... Wetzlar..... das Malter das Malter das Malter daö Mött der Scheffel -Pf- 201 201 9 fl- 14 13 14 10 ) - kr. 45 30 30 21 — Pf. fl- 180 10 200 10 — 11 — 7 84 j 4 kr. 45 30 39 53 -Pf- 170 72 fl. | fr. 81 30 8> 15 8i 10 5) 36 3 30 'Pf- sc 0 i 4 4 3 1 2 kr 15 40 30 30 2t | | | | ! ^ «. I 1 1 1 I kr. -1 1 1 1 l| |l III?1 £ i i i i 11 Bekanntmachung, vie Reinhaltung der Straßen re. in der Stadt Gießen betreffend. Zur Erzielung einer größeren, in der Sorge für die öffentliche Gesundheitspflege begründeten, Reinhaltung hiesiger Stadt finde ich mich veranlaßt, nach Anhörung der einschlägigen Gr. Sanitätsbeamten und im Einverständnisse mit denselben, nachträglich zu dem hierunter nochmals abgedruckten Regulativ vom 9. August 1843 Folgendes zu verfügen: 1) Es ist verboten, den Alisraum aus Canälen und Fluthgräben, aus Cloaken und Abtritten, sodann Pfuhl, Blut und dergleichen innerhalb der bewohnten Stadttheile als Dünger zu benutzen und zwar: bei Vermeidung einer Strafe von 5—10 Gulden. 2) Mist oder Pfuhl, welcher ganz oder theilweise außerhalb geschloffener Hofräume geladen, beziehungsweise gefüllt wird, unterliegt hinsichtlich des Transports den durch §. X pos. 2. des Regulative vom 9. August 1843 vorgeschriebenen Beschränkungen. Außerdem ist bei Strafe von 1 Gulden der Verschluß der Pfuhlfässer nicht durch Stroh, Heu, Gras, Lumpen rc-, sondern lediglich durch völlig passende Spunten von Holz zu bewirken. 6) 4) 5) U) 2) 3) 6) 7) 340 3D 4) 5D 8j 9) 10) Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen. P r i n z. Oie Reinhaltung der Straßen rc. in der Stadt ^Gießen betreffend mJ; »ÄÄSftÄÄfe ®m*ü »»chs>ch,»°-r SBorf.Wf.en für gefröige R-inh-lmng W fei*» ic. " \u fc*," * !'em.g«>"»,assen"'* *”*«#• ™» Lamssag« forgfälllg genüge.» kWn m,d gossen^rie»'"" ®i"‘”8 * * «"*» * '» «*» ». reinem »affer Ne. roikn.eini8UUS M Nss ein den Passanten hinlänglich erkennbares Warnungszeichen auf gestellt und der herabgeworfine Schnee alsbald wieder von der Straße entfernt werden. Thauwettcr cmirrtt. sind ohne Verzug die Straßen vollständig aufcisen, rein kehren und ist das Eis sogleich wegdringen zu lasten. ö 1 y cas t Besitzer zu solchem Zwecke noch andere Räume zu Gebote stehen, ohne Weiteres algMM rusp- »c Ö werden; wo dies jedoch unmöglich erscheint, sind sie m die Erde zu versenken und Mit starken Bohlendecker Rur in den wenigen Fällen, wo auch eine solche Versenkung völlig utithunlich ist, kann ^die Dungstäite belassen werden. Alsdann müssen jedoch dgl. Miflplütze ihrem ganzen Ilmfang entlang m einer Mauer dergestalt umschlossen fein, daß dadurch der sämmtlichd Inhalt vollkommen verdeckt n d und vo den Vorübergehenden nicht wahrgenommen werden kann. Zum Behuse des iluenuiieiiv sm •, f V an den geeigneten Stellen genau einpassende Thüren anzubringen, welche verfi stossen zi p . und ohne Roth nicht geöffnet werden dürfen; auch dürfen Eingeweide und andere Therle von aehchlachteten Thieren, ebensowenig als Unrath aus Abtritten, Senkgruben -e. tn oder aus solche Mi>tsta>ten ge bracht werten. , „ Wer diesen Bestimmungen entgegen handelt, unterliegt einer Strafe von 3—i st. . „ IX Die Anlegung neuer Mist- und Dungstätten an Straßen und Wegen darf unter keiner Voraussetzung mehr, auch selbst dann nicht stattfinden, wenn an derselben Stelle früher schon em solcher ^tstptatz sich befunden hätte. , „ . , , Der.Contravenient verfallt in eine Strafe von 10 Gulden und Hai die Entfernung der Anlage aut seine Kosten zu gewärtigen. X. Hinsichtlich der Ausfuhr des Mistes und der Mistjauche wird festgesetzt: 1) Gewöhnlicher Stallmist, welcher mit Abtrittsdünger nicht vermengt ist und tn den Hofraumen getaoen wird, kann zu jeder Tageszeit ausgefahreu werden; nur sind die Drmgwagen gut zu laden uno Straßen beim Wegfahren nicht zu verunreinigen. 342 und'zwar in den^s/chs Monatm von "April"bi?Sem^"^ Wetben mu^' kann dieses nur, Morgens 8 Ubr, in den übX Mm.Z !' September einschließlich, von Abends 11 Uhr bis Men, und muß mit dem AbbrufeTeser festqesemm ?ii bJJ'S? 1° Ubt biä borgens 9 Uhr ge- vollig gereinigt sein. — : We$fen ol,t die Straße von jetcn Rückständen wieder Transport üb?ig^s"ll^öllch'LMen'GMßcn^u ST™ f T Ebringen der Mistjauche, deren 4) Mist, welcher mit Unrath aus Abtnttm »nd •£*' »u bewirken. LS w XI Das A ! Ullter 4' Strafe von 1 Gulden 30 Kreuzern nach sich. schaffung ihres Jnhal"s"ist"so""oft "SeÄiTen1^ Ä'' ®enf9ruben u,,t Kloaken, sowie die Fort- fchadlicher Ausdünstungen es erheischt. 9 ' bre Vermeidung ekelhafter Ausflüsse und gesundhcits- in den Monaten April ^ch™SeptembcTcim'cktt-ft (ich ''r' ^bs Nachts begonnen werden und muß solche Uhr des nächsten Morgens beendigt, auch bis dahüi das^Absabren a K' S- "bngen Monaten bis 7 Veruiireimgung der Straßen durch Kehren und Abiviilen mit ,'- ” en' sowie die etwa stattgefundcne dem .st während des Ausräumens £sÄ« Sun ^«ständig beseitigt sein. Außer- brennendem Lichte an passender Stelle auShänacn' f * straßenwarts geschieht, eine Laterne mit ^ede Zuwiderhandlung wird mit einer Strafe von 3 Giilden geahndet. Gegenstände dieser ArSo'r'die Gebäude"^/» Kanäle' 'Steine, Bauschutt, Kummer und sonstige M werfen oder irgendwie äu TriZ e ne Ä cber «“f Straßen und Wege hat außerdem die Reinigung, soweit solche möglich, zu bewirken Oulden 30 Kreuzern bis 3 Gulden und Ä*ta “**•** » w"*. di. ÄÄ M 9Kia. »« l-"ÄSS"“”'in,'9""l> l,r -d 4« 11N*W »Wi,„ -in.. ®(1W, EWWWWWW"^MÄ-W N N -- S«ufem, > Verkaufs, sondern auch auf feste Bestellungen von Privaten und Gemeinden, und zwar unter oc- freiung von einem Beitrag zu den Reisekosten ausgedehnt werden. 3) Feste Bestellungen von Privaten und Gemeinden werden sowohl auf die schwarzbraune Tchwyyer (Rigi) als wie auch auf die Berner Raee angenommen. , 4) Der landw. Verein übernimmt wie in vorderen Iabren die Besorgung des Einkaufs und des Transports, die Vertbeilung des Viehes, den Einzug der Gelder und Rechnungsablage. 5) Als Anhaltspunkt über den ungefähren Preis eines 1% bis Ljäbrigen Stiers, beider Sorten, können 100 si. nebst 25 ft. Transportkosten angenommen werden. , 6) Vor dem Antritte der Reise und jedensalls vor dem 25. Juli dieses Jahres ist für jeden von Privaten und Gemeinden bestellten Stier eine Einzahlung von 100 fl. zur Vereinsfasse zu leisten. 7) Die gesammten Bestellungen mit Einschluß des Ankaufs des landw. Vereins, werden als von einem Consortium ausgehend betrachtet, so, daß wenn ein oder das andere Tbicr verunglücken sollte, der Schaden gemeinschaftlich getragen wird. , 8) D e Vertheilung der Stiere geschieht in der früheren Art Zuerst wird der Durchschnitt des An- schaffnngsstreißes eines Stieres ermittelt und dann nach Verhältniß der Gcsammtkosten jeder einzelne Stier tarirt. \ 9) Diejenigen Privaten und Gemeinten, welche feste Bestellungen gemacht und ihre Einzahlung ge- leistet hatten, haben die Auswahl unter sämmtlicben Thicren gegen Uebernahme des Taxations- Preises für das betr. Tbier. Werden die Subscribenten bei dieser Auswahl unter sich einig, so wirkt der Verein nicht weiter ein, können sie sich aber nicht vereinigen so entscheidet für den Bezug der einzelnen Tbiere das Loos, oder es tritt eine Versteigerung der Tbiere unter den Subscriben- ten ein; ein etwaiger Mindererlös gegen die Taxationspreise sämmtlicher, von Privaten und Gemeinden ausgewählten Tbiere, wird nach Verhältniß der Steigprrise aus dieselben vertbeilt. 10) Wer sich von der Annahme der bestellten Tbiere ausschließen will, verzichtet damit von selbst aus die geleistete Einzahlung. Diejenigen verehrlicheu Ortsvorstände, deren Gemeinden zwar keine feste Bestellungen und Einzahlungen machen, aber doch bei der Versteigerung der von dem Vereine angekauften Tbiere z» concur- riren die feste Absicht baden, werden dringend ersucht, dem Vereinsvorstand dcsbalb Anzeige zu machen, um die Stärke des Ankaufs soweit thunlich hiernach bemessen zu können. Unter Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 14. Mai v. I. müssen wir schließlich noch ausdrücklich bemerken, daß alle Bestellungen und Einzahlungen, welche nicht am 25. Juli bei uns selbst eingegangen sind, außer aller Berücksichtigung bleiben müssen. 344 Gießen am 1 Juli 1846. s° wolle sich 'derselbe zu ™f S“b cb?r Kalbin mitgebracht zu haben- geschehen kann, sedcnsalls vor dem 1 unb l,ntfr welchen besonderen Bedingungen dieses **f « ü. AM ,8« ** ®" ilra Inn6»irtl|fd)aftlidlra vrrcins ton »drrhrsfw _______ von Firnhaber-Jordis. Zu .A5 K. G. 7865. ®etteff,nb: Die Behandlung der na» Amer.t. „ wandernden Untertanen des ffi »A“ö* »ogthums Hessen an den Seeplätzen. - Großherzogtich Hessische a n sämtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises (mtt Ausnahme des Gr. Bürgermeisters dahier.) allen Seeplätzen ein ^n^Auswar?^' 7 brm ^uftnden Jahre an fast forderung häufig wegen mangelnder Schiffsqeleaenheit mit ■*1,a^nbet und daß deren Weiterbe- es gekommen, daß viele Auswanderer an !den Seeplätzen^ verbunden ist. Hierdurch ist " 7 AS S®J?e äbrr,affC" btnbrn ^"trägen zum Borans festgesetzten Tage erficht "ch bat "" fincm i,! be,! Ueberfahrts- l'ch- Agenwn, welche sich mit' der Beslrde.una vonÜ ^7'tsbehöide verfügt, daß sämmt- 'm Interesse der Auswanderer angewiesen werd?,, küi-ftm 7»Großherzogthnm befassen, Abfahrtstag von den Seeplätzen, an welchen die' S träten stets einen festen und dabee wie bisher schon in den Contracten „Äft nach Am«.ka stattfindet, zu bestimmen dtucklich zu bemerken, daß, wenn die Contrabenten^ an 1™ ähnlicher Weise geschehen ist, auswerden sollten, sie auf eine Verköstigung von42fr„« . Heidelberg, Färber v. Elberfeld, Gericke, Reichel u. Schwedler v. Frankfurt. Hr. Schüller, Oberpostdirect. v. Coblenz. Fr. Thiersch v. Marburg. Hr. Linker, Gutsbes v. München. Fr. Groß v. Elberfeld. Hr- Follenius, Fabrik, v. Breslau. Hr. Matern, Kaufm. v. Laubach. Fr. Justizr. Zeiße v. Berlin. Im Einhorn.- Hr. Stumpf, Kreissecret. v. Biedenkopf. Hr. Bergmann, Privatm. v. Coblenz. Hr. Diehle, Rittmeist. V. Achen. Frl Levi v Hemme. Hr Liefe, Lehr. o. Muttersdorf. Hr Dressel, Reut v. Mannheim. Hrn. Kfl. Dicffen- bach v. Darmstadt u. Lederer v Gladenbach Hr. v. Burgdorf m. Fam. u. Bedien., Gutsbes. v. Würzburg Hr. Himmer, Fabrik, v. Frankfurt Hrn. Rent Brand v. Lauterbach u. Wellschmidt v. Ulm. Hrn. Kfl Selzer v. Mörfelden, Sacken v. Bielefeld, Kipp v. Edenkoben, Roack v. Glogau u. Löber v. Hanau. Hr. Freiherr v. Wellbold m Fam u. Bedien, Gutsbes v Osnabrück. Hr Petersen, Geh. R v. Hannover. Hr. Becker, Liter, v. Mannheim. Hr. Cornot m. Fam. u Bedien., Cons. v. Hannover. Hr. Storch, Berg- inspect. v. Dorheim. Hr. Beringer, Gutsbes. v Saarbrücken. Hrn. Kfl. Wittich v. Gelnhausen, Cherrgs v. Meß, Schott, Spahn, Lorch u. Winkler v Frankfurt. Im Prinz Carl: Hrn. Oecon Klceberger v. Ortenberg u. Dallinger v. Niederohmen. Hr. Zellarius, Kaufm. v. Vöhl. Hr. Müller, Pacht, v. Ebens. Fr. Wetßbecker v. Frankfurt. Hr. Javant, Schwimmlehr. v. Darmstadt. Hr. vom 30. Juni bis 2. Juli 1846. Mohr, Forstverwalt. v. Eichen. Hr. Reuter, Kaufm. v. Mainz. Hr. Schimpf, Privatm. v. Offenbach. Hr. Henckel, Oecon. v. Beienheim. Hr. Specht, Beiwalt. v. Ludwigs, brunnen. Hr. Gescheid, Schrein, v Bußbach. Hr. Rausch, Geom v. Battenberg. Hr. Rühl, Bürgermcist v. Ulrichstein Hr. Weber, Oecon. v. Ostheim Hrn. Kfl Best v Nidda u. Hecht v. Darmstadt. Hr. Werner, Bürgermcist. v. Großkarben. Im Siem: Hr. Koppel, Mal. v. Arolsen. Hr. Günther, Uhrm. v. Obereschbach. Jungfer Möser v. Leidenhofen. Hr. Himmelmann, Tuchm. v. Frankcnbcrg. Hrn. Fuhr!. Moter v. Karlsbad, öhle u. Halienberg v. Sachsenbcrg. Hrn. Handels!. Berg v. Siegen, Deisenroth v. Lengs,"eld u. Schmidt v. Burkhardsfelden. Jungfer Becker v. Lasphe Hrn. Fuhrl. Löber u Böhm v. Dauernheim. Hr. Engclbach , Bote v, Biedenkopf. Hr. Mckel, Bergm. v. Fauerbach. Hr. Weigel, Däckermeist. v Biedenkopf. Im Darmstaedter Hans: Hr. BÜckert, Drechsl. V. Wetzlar. Hr Köhler, Geschästsm. v. Griesbcim. Jungfer Spamer v. Aßlar. Hr. Kraushaar, Geschästsm. v. Frankfurt. Hr Kircher, Bürgermcist. v Oberschmitte,i. Hr. Braun, Handeism. v Winterberg. Hr. Lorch, Geschästsm. v Roßberg. In der Sonne; Hrn Handelst Deistegel v. Wetzlar, Funck v. Sellnrod u. Golrmann v. Ershausen. In der Hose: Hr. Sehrt, Fabrik, v. Grimberg. Jungfer Knierim v Gemünden. Hrn. Geschäftsl. Achenbach v Gladenbach u. Berg v. Ruppertenrod. In den Privathäusern. Bei Fr. Steuerperäq Eberwein: Fr. Pfarr. Biadewald v. Wallenrod. — Bei Hrn Tapez. Reiber: Fr. Pfeiff v. Hanau. —• Bei Hrn. Postmeist Kempf: Fr. v. Rau v. Holzhausen.— Bei Hrn Goldarb Heinrich: Frl. Heinrich v. Birstein. — Bei Wittwe Stoss: Fr. Reichhardt v. Allcndorf a d. Lahn. — Bei Hrn Mesterschm. Sartorius: Hr. Berthold, Jnstr-Macher v. Fürth. — Bci Hrn. Fuhrm Rinn: Fr. Loß v. Allcndorf. — Bei Hrn. Uhrmach Hecrz: Fr. Pfarr. Grandhomme v. Schotten, — Bci Hrn Pfarr. Bon- hard: Frl. Bonhard v. Bischoffsheim. — Bei Hrn Hofg -R. Langsdorf: Frl. Müller v. Staden — Bci Hrn. Heinr. Haubach: Hr. Bastian , Privatm. v. Günterod? Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei in Gießen.