Änzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen. Jß 32. Mittwoch den 1. Juli 1S4I6. Bekanntmachung, Vie Reinhaltung der Straßen rc. in der Stadt Gießen betreffend. Zur Erzielung einer größeren, in der Sorge für die öffentliche Gesundheitspflege begründeten, Reinhaltung hiesiger Stadt finde ich mich veranlaßt, nach Anhörung der einschlägigen Gr. Sanitätsbeamten und im Einverständnisse mit denselben, nachträglich zu dem hierunter nochmals abgedruckten Regulativ vom 9. August 1843 Folgendes zu verfügen: 1) Es ist verboten, den Ausrüum aus Canälen und Fluthgräben, aus Cloaken und Abtritten, sodann Pfuhl, Blut und dergleichen innerhalb der bewohnten Stad ttheile als Dünger zu benutzen und zwar: bei Vermeidung einer Strafe von 5—10 Gulden. 2) Mist oder Pfuhl, welcher ganz oder theilweise außerhalb geschlossener Hofräume geladen, beziehungsweise gefüllt wird, unterliegt hinstchtlich des Transports den durch §. X pos, 2. des Regulative vom 9. August 1843 vorgcschriebenen Beschränkungen. Außerdem ist bei Strafe von 1 Gulden der Verschluß der Pfuhlsäffer nicht durch Stroh, Heu, Gras, Lumpen rc, sondern lediglich durch völlig paffende Spunten von Holz zu bewirken. 3) Starke Anhäufungen von Mist in engen, von Wohnungen umgebenen, Höfen, sowie in der Nähe von Brunnen oder an sonstigen, dazu ungeeigneten Orten sind strenge untersagt. 4) Ueberall, wo es irgendwie ausführbar erscheint, sind die Abtritte zu versenken und sind dieselben so einzurichten, daß ein Ausfließen des Inhalts nicht Statt finden kann. 5) Wo die sogenannten Winkel als Abtritte noch beibchalten werden müssen, sind solche dicht auszu- pflastern und ist diesem Pflaster, wenn irgend ausführbar, eine solche Neigung zu geben, daß der Abzug nicht nach der Straße, sondern nach den Höfen, bewirkt wird. 6) Diejenigen, deren Bcsitzthum an Canäle und Abzugsgräben gränzt, sind verpflichtet, Stauungen in Letzteren auf ihre Kosten zu bestätigen und die Canäle von den darin vorgefunden werdenden Gegenständen zu reinigen, wenn der Thäter etwa nicht ermittelt werden sollte. Gießen am 24. Juni 1846. Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen. P r i n z. Regulativ, die Reinhaltung der Straßen rc. in der Stadt Gießen betreffend. I. Den Eigenthümern, Micthern, Nutznießern und Verwaltern von Privatgebäuden, so wie den Vorstehern, Verwaltern, Pächtern oder Nutznießern von öffentlichen Gebäulichkeiten liegt die Verbindlichkeit ob, in Gemäßheit nachstehender Vorschriften für gehörige Reinhaltung der Straßen rc. rc. zu sorgen: 1) Die genannten Personen sind verbunden, soweit ihre Gebäude, Mauern, Gärten, Hofräume, Plätze rc. rc. an Straßen und Gassen hin sich erstrecken, überall bis zur Mitte der Straße oder Gasse wöchentlich dreimal, nämlich Dienstags, Donnerstags und Samstags sorgfältig und genügend kehren und reinigen zu taffen. Bei trockener Witterung müssen die Straßen vor dem Kehren vorerst mit reinem Wasser begossen werden. Die Reinigung darf nie früher wie 1 Uhr Nachmittags beginnen und längstens bis 3 Uhr Nachmittags beendigt sein. 2) Der vorhandene Kehricht, Koth oder sonstige Unrath muß alsbald von der Straße vollständig entfernt, auch muß das allenfalls auf der Straße gewachsene Gras ausgerottet werden. 332 3) Alle Canäle, Abzugs- (Fluch-) Gräben und Löcher, alle ©offen und Rinnen müssen immer offen und von allem Eise, Schlamin, Unrache, überhaupt von allen den Abzug des Wassers hindeniden Dingen frei bleiben und namentlich Gossen und Rinnen mit reinem Wasser ausgespült werden. 4) Da,''wo wegen Mangelhaftigkeit teS Straßenpflasters oder aus andern Ursachen kein gehöriger Abzug deö Wassers und anderer Flüssigkeiten stattfindet, müssen diese stets ohne Verzug weiter und bis in die nächste Versenkung befördert werden. 5) Bei eintretcndem Glaiteise sind die vor den Häusern, Mauern, Gärten, Hosräumcn re. herziehenden Fußpfade, und zwar, wenn das Glatteis bei Nacht entsteht, bis längstens 7 Uhr des daraus folgenden Morgens, — entsteht es aber bei Tage, längstens eine Stunde daraus, 3 Fuß breit mit Asche ocer Sand bestreuen zu lassen. 6) Bei Schneeanhäusungen aus den Straßen re. müssen diese fortwährend durch einen 4 Fuß breiten, rein gekehrt, n Pfad 'für die Communication frei gehalten werden. 7) Das Herabwerfen des Schnee's von Dächern und Altanen ist nur nach vorher eingeholter polizeilicher Erlanbniß gestattet; auch muß stets ein den Passanten hinlänglich erkennbares Warnungszeichen aus- aestellt und der herabgeworfene Schnee alsbald wieder von der Straße entfernt werden. 8) Wenn Thauwelter eintritt, sind ohne Verzug die Straßen vollständig aufeifen, rein kehren und ist das Eis sogleich wegbringen zu lassen. , 9) Schnee und Eis darf anö dem Innern der Hofraithen nicht aus die Straße gebracht werden, ohne daß für alsbaldige Wegschaffung gesorgt wird. 10) Wenn durch Abfütterung von Vieh, durch Ab- und Aufladen von Wagen, durch Aus- und Empacken, durch Ausbringen oder Absahren von Mist, Pfuhl, Blut und dergleichen die Straßen verunreinigt werden, so ist deren Säuberung immer gleich aus der Stelle durch Kehren und Abspulen mit reinem Wasser zu bewirken. ,, , „ , , „ 11) Die Reinigung chaussirter Wege darf nur mit Kratzen (Kutschen), mcht nut Besen bewerkstelligt werden. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften unter 1. 2. 10. 11. werden mit einer Geldbuße von 30 Kreuzern, gegen die Vorschriften unter 3 4. 5. 6 8. 9. mit einer solchen von 1—2 Gulden und gegen die Bestimmungen unter 7. mit einer Strafe von 3 Gulden geahndet werden. II. Diejenigen, deren Abtritte und Winkel in die Canäle und Fluthgräben münden, sowie diejenigen, welche Canäle und Fluthgräben zum Betriebe ihres Gewerbes benutzen, haben dre Verbindlichkeit , solche Wassereonduete aus die entsprechende Strecke, so oft erforderlich, gründlich reinigen * ui. Die Kellerfenster und Luftlöcher müssen, wenn sic »'m Winter mit Stroh, Heu, Mist:c. ausgesülll werden, mit Thüren oder Deckeln gut und dergestalt verwahrt sein, daß die Verstopfung von außen mcht sichtbar wird. , m . , . , Jede Contravention wird, so ost sie vorkommt, mit 1 Gulden Strafe belegt. . IV. Wer Flüssigkeiten irgend einer Art, Kehricht und dergleichen, wodurch die Passanten beschmutzt oder beschädigt werden können, aus die Straße schüttet oder wirft, unterliegt, je nach der Bedeutendheit der Handlung, einer Strafe von i—3 Gulden. ’ Das Ausstäuben und Ausschütteln von Teppichen, Fußdecken, Tischtuchein re. aus d»e Straße aus den Fenstern oder andern Oeffuungen der Gebäude ist bei einer Geldbuße von 30 Kreuzern bis 1 Gulden und die persönliche Verunreinigung der Straßen, Plätze re., bei 1—5 Gulden Strafe untersagt. V. Das Ablassen und Ausgr'eßen des Wassers auf die Straßen ist zu jeder Zett, namentlich aber im Winter, möglichst zu vermeiden. Diejenigen Prosessionisten, bei deren Gewerbebetrieb das Ausgießen des Wassers unvermeidlich ist, haben, gleich andern Personen, welche Wasser aus die Straße schütten oder ablaufen lasse», die Verbindlichkeit, diesem 2klasser, soweit dessen Abfluß geht, Ablauf zu verschaffen, insbesondere auch das sich hierdurch etwa bildende Eis unverzüglich zu entfernen. Wer dieser Bestimmung entgegen hand-lt, verwirkt eine Geldbuße von 1 3 Outten. VI Blut, Spülicht, Lauge, Seifenbrühe, auch Abfall- (Abguß) Wasser jeder Art, überhaupt alle unreine oder übelriechende Gewässer und Flüssigkeiten di'nfen unter keinem Vorwande lfei Tage, sondein nur es Nachts und zwar im Winter nach 10 Uhr, int Sommer nach 11 Uhr auf die Straßen und Wege abgelassen und müssen alsbald ohne Rüickstand in die nächsten Abzugslöcher befördert werden. Diese Arbeit muß jedoch sicts mir Tagensan brich beendigt, auch müssen die Straßen und Jtinnen von jeder Spur des stattgehabten Albflusses durch Kehren und Abspülen mit klarem Wasser gerclmgt fein. Jede Zuwiderhandlung zieht eine Strafe von 1 fl. 30 fr. bis zu 5 fl. nach sich. 333 1) 2) nete Orte an. 3) 4) VII «»f ®lr«6en »»d »-«- !>ch-«d- MsiM-, «-I» hnül" AM, ®""'"eu”ä ***• ERKZM?I WWW - g«WI «*.«-. **• den Vorübergehende» Nicht wabrg f Thören anzubrmgen, welche vers st NS V ZZZZMMKMMUM - -'- - W551 sq.mg w-l,r. «d, tdtfl tam mch' »«'ff™“"' t,t A»l»g° auf sich befunden hatte. . . yon io Gulden und hat d,e Entf ■ 9 sich befunden hätte. . Strafe von 10 Der Contrüvement verfallt in eine ®t««'« '™» ®"wo d-r «st «< »™ *S to ®®»ta««fd>IWi»- -°" L^r-S Uhr gr- WMÄS^WtzMLM Mis-düKSSäe 1 »W-- Mist, welcher mit Unr^b c.us Mutt' ^acht und sortgefchafft werden. den Paragraphen zur Nachtzeit aus Jede einzelne Ucbertrctung £ ycn 30 Kreuzern; a. im »solle unter 1 ... $n i Gulden; ,, 1>. im Falle unter 2. u. i Gulden 30 Kreuzern nach # fcwie die Fort- c. im Falle unter ^.eme Strafe v Senkgruben und Cloa e ' s^heits- XI Das Ausräumen und Reimger ° die Vermeidung ekelhafter Aucfl 11 ***** n’ue *” “ Ää «g* » w*“ -1WR ** 334 Mn d^en^erUnret'1U'8U11^ f'£r 6ffentii$en Brunnen und ihrer Umgebung unterliegt einer Geldstrafe . 2st die Verunreinigung der Brunnen durch Einwerfen oder Eingießen fremder Körper und Flüssig- b^C1snd k^ettr*° . schuldigen icdesmal eine Gefängnißstrafe von 1—8 Tagen, vorausgelct-t, daß das Vergehen sich nicht zu einer criminellen Bestrafung eianet 8 8 1 9 ' 8 ■•ff Ä,V*«6enf° und jedes Waschen und Abspülen von Gegenständen irgend einer Art an den öffentlichen Brunnen be, Strafe von 30 Kreuzern bis I Gulden 30 Kreuzer verboten . XV. SBer unbefugter Weise den freien Abzug des Wassers in den Flössen, Canälen, Gräben, Rinnen-c irgendwie hindert oder hemmt, verfällt in eine Strafe ». 1-10 Gulden. ' llfb dleichcn, sodann das Aufhängen und Trocknen des Gewaschenen vor den Hausern, oder auf oder an frequenten Straßen und Wegen, ferner das Auslegen der Betten, Decken, Kleider. Wasche re. m den fenstern und das Auslegen und Aufhängen oder Ausklopfen derselben vor den Däusern und auf den Straßen ist bei 30 Kreuzern bis 1 Gulden 30 Kreuzer Strafe verboten * ' " y/f,nc und anderes Federvieh nicht einbehält und fle auf den Straßen und Wegen Eigenthume Herumlaufen läßt, verwirkt, so oft es gejchieht, eine Geldbuße von bftWpr werden, unter Aufhebung der früheren wegen Reinhaltung der Straßen dahier bestandenen Vorschriften, zur allgemeinen Nachachtung öffentlich bekannt gemacht. Gießen den 9. August 1843. 9 ' Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen. __________ Prinz. Versteigerungen. 1111) Freitag den 3. Aull d. I., Morgens 8 Uhr, soll eine Schreinerarbeit, welche in der bicsigen Stadtkirche zu fertigen und zu 277 fl. 8 fr. veranschlagt ist, auf deni Rathbause dabier an den Wenigstnchmcnden versteigert werden. Gießen den 29. Juni 1846. I. V. d. B. Der Beigeordnete Rühl. 1059) Donnerstag den 2. Juli d. I, Vormittags 9 Mr, sollen die Arbeiten zur Anlage eines Brunnens mit einer Pumpe für die Gemeinde Langgöns nächst dem neuen Schulhaus auf dem Gemeindehaus daselbst, als: 1) Maurerarbeit, veranschlagt zu 121 fl. 28 fr. 2) Zimmerarbeit, „ „ 17 „ 24 „ 3) Schlosserarbeit, „ „ { „ 12 „ 4) Pumpenmacherarbeit, „ 150 „ — „ 5) Weißbinderarbeit, „ „ 2 „ — „ unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen an den Wenigstforbernden versteigert werden. Die Herrn Bürgermeister des Kreises Gießen werden ersucht, die Bauhandwerfer ihrer Gemeinde hiervon in Kenntniß zu setzen. Langgöns am 16. Juni 1846. Der Bürgermeister Fresenius. 1095) Donnerstag den 2. Juli 1846, Morgens um 10 Uhr, sollen auf dem Bürgermeisterei-Bureau zu Fran- keubach nachstehende Arbeiten versteigert werden, a. Maurerarbeit: 1) Anfertigung eines WasserbebälterS, Voranschlag ........ 207 fl. — kr. 2) die Ausbesserung eines Brunnens, Voranschlag .... 60 „ — « 3) die Anfertigung eines Kanals 20 » 55 ,/ b. Cbaussirung des Wegs nach Königsberg, Voranschlag . . 122 „ 30 n c. Dachdcckerarbcit: 1) Reparatur des Kirchendachs, J 2) // h Natbbansdachs, > 36 „ — „ 3) „ u Schtilschcueidachsj d. Weißbinderarbeit: das Ausweißen der Schulscheuer 15 „ — „ Frankenbach den 20. Zuni 1846. Der Bürgermeister Kraft. 1115) Freitag den 3. Jnli 1846, Nachmittags 2 Uhr, sollen in dem Schulha.se zu Rodhcim bei Gießen drei Kühe, worunter eine fette und eine trächtige sich befindet, sowie ungefähr 15 Centner altes Heu, zwei Fuder Stroh und mehrere Malter Frucht, in Korn, Waizen und Gerste bestehend, gegen baare Zahlung versteigert werden. 335 1094) Versteigerung von Bauarbcrt n. Die zur Einrichtung des Rathhauses zu Großen« linden zu einem Sdiulbaiife erforderlichen Arbeiten und Lieferungen, bestehend in Maurer5 und «Stein« haucrarbeiten, veranschlagt zu . 1536fl. 8 fr. Zimmerarbeiten .... 1469 ,, 20 „ Dachdeckerarbeiten .... 38t „ 23 „ Schreiuerarbeiten . . . - 1145 ,, 13 ,, Schiofferarbeilen .... 888 ,, 53 „ Glaserarbciten..... 382 „ 28 „ Wcißbinderarbeiten . . . 672 ,, 20 ,, Spenglcrarbeitcn .... 73 „ 48 „ das Brechen und die Beifuhr von 12,8 Cu« bikklafter Mauersteine aus dem Lohn bei Kirchgöns, die Beifuhr von 3 Cubikkiafter Mauersand aus der Lahn und die Lieferung von 50 Bütten Kalk sollen Montag den 6 Juli d Z., Morgens um 10 Uhr, auf dem Rathhaus zu Großenlinden wenigstfor- dernd versteigert »vcrdcn. Die Riffe, der Voranschlag und die Bersteige- rungsbedingungen können auf dem Bureau des Un, terzeichneten cingestheu werden. Großenlinden den 22. Juni 1846. Der Großh. Bürgermeister M e n g c ö. sowie weiße Schmierseife, welche zum Reinigen, Tuchbleichen, Bauchen und Waschenubn-haup gut auf der Mäusburg. 1103) Englisches und Bai- M risches Bier, verschiedene weiße Ä und röche Weine empstehlt —' L. Iah reis. 11144 Km Buschifchengartcn sind mehrere Malter schr'schöne Erbsen und Kartoffeln zu verkaufen. a. HOI) Alle Sorten Mine- ff« ral-Wasser in frischer Ful- ^^.lung bei , Ludwig Iahrels. Zu vermiethen. 933) Das bisher von Herrn Professor: vr. Wern her bewohnte L"gis in meinem Hause aus dem Seltcrsbcrge ist anderwctt zu vermiethen. Gießen den 16. Juni.1846. Profess. Dr. H> V. Rrtgen. 1071) Donnerstag den 2. Juli d. I., Nachmittags 1 Uhr, soll die Versteigerung des Hcugrases auf den Wiesen der Gemeinde Dudenhofen abgehalten werden. Atzbach den 17, Juni 1816. Königs. Bürgermeister-Amt Colnot. F e i l g e b 0 t e n. 1104) Meine verschiedenen Bremer und Hamburger Cigarren und alte Rauch- tabacke bringe ich hiermit in em- vfehlende Erinnerung. L. Jahreis. 1108) Schöne große Eitronen, trockncö Obst, Schweizer und Limburger Käse, Düsseldorfer Senf, Büchoff- und Punsch-Essenz, Limonade, Baierisch und Lagerbier, weißen und rothen Wein u. s. w., 1113) Eine Scheuer ist ganz oder theil- weift zu vermiethen. Wo? sagt die Redaction d. Bltts. 1107) In Lit. D. 85 in der Neustadt ist eine Familienwohnung zu vermiethen. 1036) Das bisher von Herrn Assessor Haberkorn bewohn,- Logis, bestehend in 4-5 Zunmer» 2 Kabinetten, 2 Kammern und all m nochigen Zugchör, ist zu vermiethen und ^jmld^bez.chba. 1105) Im Löwen auf dem Neuenwege sind zwei Ställe und zwei große Böden zu vermiethen; auch können daselbst Erbsen zum Säen oder Kochen abgegeben werden von Bäckermeister Philipp L a m p u s. 1106) Eine Familienwohnung ist zu vermie- then und sogleich zu beziehen bei 1 ö Jacob Dorr. 336 Vermischte Nachrichten. JLocal- bewert* Vereint Nächsten Samstag den zl Juli, Nachmittags präcis 3 Uhr, stndet in dem Vereinölokale eine Hauptversammlung der hiesigen Local- section, Behufs der neuen Wahl des Äusschustcö und Vorstandes, Statt. Gießen den 29. Juni 1846. Der Vorstand. ............- ■■—■— ------—■———___ 1112) Wenn gleich bisdcr Kießeus Kunst, Freunde so manches Kunsttalent zu feheit, zu Kören utiö zu bewundern Gelegenheit batten, so glaubt man doch auf einen eben liier ankommenden Ehren-Manu, dessen Geschicklichkeit alles inensch- liebe Gefühl und die größte ThcHnahme erregt, ntcbt weniger aufmerksam machen zu müssen. In dteiem Manne finden wir den Vieren Dr. med, Wladimir August Brigmaski aus Kalisch tm Königreich Polen, weicher als Regimentsarzt m der denkwürdigen Schlackt bei Ostrolenka in Folge einer schweren Verwundung den reckten Arm verlor; seit jener Zeit seinem Vaterlande und seiner Familie entrückt, wie viele seiner Schicksalsgenossen, hat er in der Aneignung indu- strteller Fertigkeiten die Hülssmittel zu seinem §e# beusumerbalte finden müssen und es ijr bewun- ernswürdig, wie er mit der ihm gebliebenen linken ■pailb aus Silberdrabt die inedlichsten und zier- stcksten Cigarrenbalter, Nadelbüchsen, Strickbaken, «tricknnge, Pfeifenstopfer, llhrkordeln, verzierte Federn, Zahnstocher u. s. w. fertigt. — Wir wün- f.-hett ihm den besten Erfolg und geben uns der sickern Hoffnung bin, daß er überall liebevolle lrnvet und mit vielen Aufträgen beehrt 1087) Die Sckubmacherzunft bat die Preise ihrer Leichenwagen herunter gefitzt, und zwar einschließlich des Fuhr- und Deckerlohns, 1) der nette Wagen mit der schwarzen Krone, statt 4 ft, 2 fr., zu 3 fl ; 2) derselbe Wagen mit der weißen Krone, statt 4 fl. 26 fr-, zu 3 fl. 24 fr. und 3) der alte Wagen, statt 2 fl. 20 fr., zu 1 fl. 50 fr. Chri stian Friedel, Zunftmeister. 1101) Donnerstag den 2. Juni findet im Iahreis'schen Garten vollständig besetzte OarawBie - Musik Statt. Ter Unterzeichnete ladet zu recht zahlreichem Besticke höflich ft ein und bemerft noch, daß wieder vorzügliches Baierifches Bter, die Flasche zu 6 fr., in Zapf kommt. Fr. ZlNßer. Tage in d - wünscht ein Mädchen noch einige Vesck-'. ,.irr ^boche ftn Weißzeug-Nähen und Flicken XP -aftigung zu finden. Das Nähere ist zu ersah« .tt tu der Katharineugaffe tzit. E. 172. . 111°) Am ersten oder zweiten Pfingstfeierlag tst mir mein Hut in der Kirche, gestern im Busch'- schen Garten aber mein Regenschirm vertauscht »erben. Ich bitte die Besitzer um gefälligen Austausch. Gießen den 23. Juni 1846. G. Krauskopf, Hosg.-Adv. Gold- und Silber-Sorten. Neue Louisd'or..... Fncdrichs'dor..... Ducalen....... 20 Frank-Stücke ... Holl. 10 ft. Stücke . . . Engl. Souverains . . Laubthaler...... Preußische Thaler .... Fünf-Franken-Thaler . . . Hochhaltiges Silber . . . Gering-mittelhaltiges Silber . ! I kett 9 5 9 9 11 L 1 2 2 t 24 5 45 36 33 56 58 431 45 20 18 12 337 Bei Beerdigte. Den 26. Juni. Helene Pbiüpptne Elise ?eib, des Bürgers und Schrcinermeisters, Philipp Leib, eheliche Tochter, alt 2 3-11 M. 18 T , gestorben den 21. Jun,. Den 28 Juni. August Wilbelm Schneider, des Bürgers und Maurers, August Wilbelm Balthasar Schneider, ehelicher Sohn, alt 2 I. 1 M. l T., gestorben den 26. 3un'. Denselben. Johann Karl Neumann, Bürger dahier, alt 58 I. iM. 2 T., gestorben den 26- Juni. An Stern: Hrn. Oeeon. Damkamsky u. Ohly » Ober. roZbach. Hr. Frank, Fuhrin. v. Marburg. Hr. Dichm, Privatm. v. Aledorf. Hr. Schmidt, Kupferichm. ».München. Fr. Hcumüllcr v. Traisa. Jungfer Spielmann v. Eckelchar,. sen. Hr. Isenberg, Handelsm. v. Hesborn. Hrn Handelst. Mandel u. Aßmurh v. Licdersfeld. Im Darmstaedter Haus: Jungfer Lllle v. WeNgkN- bausen. Hrn. GeschäftSl. Freund v. Romrod, Burkhardt v. Reifenberg, Kramer v. Geißnidda, Schuler ^Wetzlar, Vogel u. Wattlinger v. Romberg. Hr. 3a»«nt , «chwimmlehr. v. Darmstadt. Hrn. Steinh. Knopp v. Osnabrück u. No.en« bergcr v. Aschaffenburg. In der Sonne; Hrn. Handelsl. Wagner v. Beuern u. Goldmann v. Ershausen. Hr. Gornmg, Geschaftsm. v. Ershausen. I» der Kose; Hr. Deiser, Geschaftsm. v. Zelle.^Hr Scriba, Obersteuerb. v. Biedenkopf. Hrn. Gcschastsl. Lvm- merlad v Oberroßbach u. Klaum v. N>ederweisel. In den Privathäusern. -WM Inden- fscffpubcYd m. Fam. u. Bedien., Im Hayren: Hr. -cl gLintrrrotl u. Grüneberg Gutsbes. v. Hoover. Hrn. Kfl. Wmt r q Biebrich, v. Frankfurt, Schurmann v- Elberfeld. Hr. Lauten Amelung v Leip)ig palmst t v ' 0 Mün- schläger, Lieut». v Berlin. Hr, «e» d" , o ster. Hr Frieslebem m W- «. Bed.en,^^^ Hd Noack, Verwalt, v. Wei. ^,^rdam. Hr Groß, Rheme. Hr de Dry, Dr- C. • » @.|tgf)ef# Ot Hannover. Partie. v Frankfurt. , Hr- ö *.. „ Miller v München. Hrn. Fabrik Daubenheuncr v. Tun HcUmann Hr." Waßmann, Affeff. v Hannover. Hrn. Äst v P o_ v. Offenbach, Lein v. Laubach , Berger°. vo Hanau, Glöckner v-_Wurzburg ,Hvppe ^ent. v. Reitz, Steuercowwiff. o Biedenkopf. P 6 Kgchler, Stuttgart. Hr. Röder, Baumspeet v. CA. Gutsbes v. Werle Hrn.Prwa v ZeMben^^^E 0. u- LiPP »^^Ä SchuK'er ü -Wagner'v Siegen, Balling SSL kKS', M Kaufm. v. Wiesbaden. Kirchliche Anzeigen. Evangeliscke Gemeinde. „.x -Xx ft.nn Juni. Dem Großderzoglichen HofgS'^nAe? NstoLs Schlauer, ein Sohn, Lud- w,g Georg Hemn^, ge M^g„meister, Karl Schiffer', eine Tochter, Katharine Fnedencke Karolme CMchne Julie Luise, geboren den . 5. Jun,.__ I u; i„™ • $5r Brigmasky, Dr. med. v. Kalisch. Hr. Salvcwirk. NrnI v. Ulm. ^V^Marsrlllr'? Hr. Rechn.-R. v. Darmstadt. |nkÄH. P«w ; Mannheim, v. Hamburg , Kramer v. Halver u. ~ n „ St. Pc- Hr de Lubanew m. Fam. u-Dedren., U •- • Bedien , l?«s r v. Nürnberg. Hr. Laurent, Partic v. Avanch - mannt, Rent. v. Fulda. Hrn. Kfl. Betz v. ^reoet Hüttemann v Ronsdorf. , x -(.xprpiOe fremden vom 26. bis 29. Juni 1846. Angekommene und g st 8 Hr. Becker, Gastw. v. Sellnrod Hr. Werner, den Gasthäusern. Bürgermeist. °. Eschborn. Hr. Äalkhof, Forst, u. Hr Appe', .. verwalt, v. Ründenbürgen. Hr. Godel, Kaufm. v Wepim. !"r Katz Privatm. v. Kelsterbach. Hr Emmerich, Spot, S Ä p! Rapp, Spedit v. Hatzfeld. Hr. Als, Gold- arbeit, v Wetzlar. Rri Srn Stud. Dingeldey: Hrn. Cand. Henkelmann u. B« Hr». DUh- pr- ^uye TraiS - Bei Bei H^- H°lg°r-R Let er - -»..Ri v. Darmstadt. - Hrn. Kaufm. Hast. V.Kgchler v. Darmstadt. — B« Fr. Boenmerst. «cha er- u. Fried- »ei «>«. S>SfÄ"x-« Carrisre v. Lang. .LL Z Bei Hrn^Kaufm. Höstereich: Hr Grün, Comm. g0"5- . ,? r mci £rn Superint. Simon: Hr. «chmtdi, »• Hebers- - Btt prn. wu? .sr, Buff-. Frl. Bech. »• - Bei Hrn. Buchh. 338 Haus- und Landwirtschaftliches. Zerstörung -cs Äbkrittgernchs mittelst erdiger Braunkohle. Die auf Seite 47 des Monatsblatts des Gr. Gcwerb-Vereins vom Jahrgang 1845 enthaltene Notiz über diesen Gegenstand ergänzen wir durch folgende weitere Mittheilung des Hrn. Schulinspec- tor Sold an in Friedberg, indem wir bemerken, daß die auf Veranlassung des Gr. Gewerbvereins hierüber angestellten Versuche noch nicht umfassend genug sind, um sie veröffentlichen zu können. "Ich habe immer die gewünschte Wirkung vollständig dadurch erhalten, daß ich die Braunkohle in seiner Pulverform in Quantitäten von etwa 20 bis 40 Pfund auf einmal von oben in das Abtrittsrohr werfen ließ. Der Abtritt ist im untersten Stock und die Grube nicht tief, so daß die ganze innere feuchte Wand des Rohrs mit dem Staube bedeckt wurde. In einem anderen Hause wurde die beabsichtigte Wirkung im dritten,Stocke noch vollständiger dadurch erreicht, daß man alle Paar Tage wenige Handvoll absichtlich gegen die innere Wand des Rohrs warf, so daß es sich von oben bis unten anhängte. Immer scheint es wesentlich, daß das Pulver überall im Innern verthcilt und feucht werde; doch ist es keineswegs nur so lange wirksam, als es vollkommen über die riechende Fläche ausgebreitet bleibt, denn bei mir wirkt die oben angegebene Quantität auf einem von einer zahlreichen Familie besuchten Abtritt jetzt wieder schon über einen Monat lang, um allen, vorher sehr unangenehmen Geruch zu entfernen. Gefahr daß das Rohr dadurch verstopft werde, ist nicht vorhanden, indem man die Erde mit Wasser, wo solches zu befürchten wäre, hinabschwemmen kann. Versuche, die ick an geöffneter und umgerührter Grube voll entsetzlich stinkender, sehr flüssiger Jauche anstellte, ergaben fast augenblicklich eine Milderung des Geruchs, als ich die Oberfläche mit Pulver bestreuen ließ. Weniger vollständig, aber doch bedeutend, war das Resultat, als ich den ziemlich consistenten in Fäulniß begriffenen Inhalt einer andern auf dieselbe Weise bestreuen ließ. Ich glaube, daß hier ange- fcuchteies Pulver besser wirken würde, indem man es trocken ausstreut und mit der Brause einer Gießkanne leicht besprengt. Alle Versuche, die mir bekannt geworden sind, sind mit nicht hermetisch geschlossenen Gruben angestellt worden, wo sich also nicht blos Ammoniak entwickelte, wie dies in viel gebrauchten gut geschlossenen gewöhnlich angetroffen wird. In diesen hatte ich schon früher mit sehr gutem Erfolg rohes Gypsmehl, wie es aus die Arcker gestreut wird, aus dieselbe Weise anwenden lassen. Ich bin Druck und Verlag der G. D. Brühl'f also überzeugt, daß eine Verbindung beider Stoffe, etwa im Vcrhältniß vön 1:1, die Braunkohle gegen den Gyps völlig genügen wird. — Ich bitte übrigens, die Versuche auch mit Steinkohlen, und zwar mit den schlechtesten pulverigen Sorten, gle ck- falls anstellen zu lassen, weil erst dadurch die Entdeckung für größere Kreise nützlich werden würde. (Monatsblatt Nr. 11. pro 1845 des Gr. Gewerb-Vereins) Ein neues Düngemittel. Dieser neue Dünger besteht in einer Beize des Samens, gründet sich ans die Theorie Sprengcl's, wonach die Pflarzen durch die humussauren Salze des Bodens ernährt wer. den sollen, und bezweckt hauptsächlich das humussaure Ammoniak billig herzustellen, so daß die Kosten für 1 berl Schfl. Aussaat nicht über 1 Sgr. zu stehen kommen und es sich feder Landwirth selbst bereiten kann. Der Erfinder, der Apo. thcker Maschke zu Marienburg, hat dieses Mittel im Herbst 1813 bei 100 Schfl. Roggen, die er in sehr leichtes Lane, fast Sand, gesäct, in Anwendung gebracht, und das Ergeb- niß soll glänzend gewesen sein. Die Mistlauge zum Einquellen der Samen wurde aus einem dem Zweck entsprechenden Compost bereitet, und zwar nach Angabe des Erfinders auf folgende Art: Man lasse eine Lage von '/>, Fuß nassem, frisch gegrabenem, gut verrottetem Torf und i Fuß hoch trocknen frischen Pferdemist von Pferden, die stark mit Körnern gefüttert sind, auf eine Fläche festen Lehmbodens, und in solcher Entfernung, als es das Bcdürfniß nöthig macht, auffahren; diese Schichten müssen drei Mal wiederholt werden; zuletzt muß noch eine '/- Fuß dicke Torflagc den Schluß machen. Den auf diese Weise erhaltenen Composthaufen umgebe man mit einem 2 Fuß tiefen Graben und lasse die Lehm- erde davon nach der Außenseite des Grabens aufschütten, damit sich ein fester Wall bilde, der das etwaige Regenwaffer abhalten kann. Nun wird der Saufen so lange mit Wasser, aber nicht heftig begossen, bis sich etwas Feuchtigkeit in dem umgebenden Graben cinfindet; hierauf bleibt er 14 Tage so liegen; alSdann muß et mit Sorgfalt so umgestochen werden, daß Mist und Torf ein möglichst genaues Gemenge bilden. Beim llmstechen achte man fa darauf, daß die Masse die gehörige Feuchtigkeit zur fernem Mistgährung, bekommen hat, und sollten sich noch trockene Lagen von Pferdemist vorfinden, dann müssen sie sofort mit Wasser begossen. werden. 11 Tage nach dem Umstechen kann die Laugenbildung vorgenommen werden, die einfach und leicht so geschieht, daß man so viel Wasser in geringen Partien übergießen läßt, bis sich eine erforderliche Menge Flüssigkeit im Graben gesammelt hat. Diese Flüssigkeit muß noch zwei Mal auf den Saufen zurückgegoffen werden, damit sie zum Gebrauch recht eon- cenirirt erhalten wird. 24 Stunden vor dem Säen werden auf jeden berliner Scheffel 5'Z, Quart von dieser Mistlauge und 7, Pfd. salzsaurer Kalk (nicht Chlorkalk) in einen Bottich zusammengebracht; sobald die Samen beim öftern Um- stechen die Lauge aufgenommen haben, werden sie auf eine Dielenl.ge geschüttet und eine neue Partie Saatgetreike kann in dem Bottich eingelaugt werden. Der salzsaüre Kalk ist in der chemischen Fabrik zu Schönebeck bei Magdeburg, daS Pfund für 1 Sgr., zu haben. Buch- und Steindruckerei in Gießen,