Änzeigeblatt für die Stadt und -en Kreis Gießen j\i so Samstag den 4» Qctober 1845 Frucht- u. Victualienpreise zu Gießen vom 4. bis 11. October. 1845. Pf. gemischtes Brod 2 1 1 1 1 1 Fruchtpreise. 1 1 Maas Pfund 1 1 t 1 fr. 11 9 9 8 10 3 5 1 1 1 1 1 1 1 6 18 19 4 4 6 4 8 pf. 2 2 4 6 2 4 6 Bro Pf. ordinäres Brod. Fleischtaxe. I Pfund gutes Ochsenfleisch . . . „ Luhfleisch ...... „ Rindfleisch 8 „ Kalbfleisch „ Schweinefleisch . . . . „ Hammelfleisch gemästet . „ Leberwurst „ Bratwurst.....| „ Schwartemagen . . . ,, Blutwurst......I „ gemischte Wurst . . . . l „ geräucherter Speck . » . I ,, Schinken ...... I „ Dörrfleisch.....i „ Rindsfett ,, Hammelsfett „ Schweineschmalz, ausgelas- ; senes I ,, desgleichen, unausgelassen ■ " Milchbrod . , . Marktpreise. Milch ..... Butter 9 3 12 i-~ 16 — 15 — 12 8 20 17 Z 15 16 - 16 - Lth. Wafferweck 42 Amtliche Bekanntmachungen. Regulativ „ über die Prüfung der Banhandwerker. Das in obigem Betreff in Nr. 26. des diesjährigen Regierungsblatts erschienene Regulativ wird nachstcbead noch besonders zur öffentlichen Kcniitniß gebracht. Gießen am 1. Octobcr 1845. 19 — 19 — Der Gr. Hess. Kreisralh des Kreises G eßen. Prinz. . Regulativ über die Prüfung der Bauhandwerker. Zur Ausführung der allerhöchsten Verordnung vom 14 September 1841 wird Folgendes bestimmt: Die Banhandwerker, zu welchen die Zimmerleute, Schreiner, Maurer, Steinhauer, Weißbinder, Dachdecker, Ziegler, Schlosser, Spengler, Glaser und Pflästerer gerechnet werden, haben, damit ihnen das zur Ausübung ihrer Gewerbe erforderliche Patent ausgefertigt werden kann, zuvor die Enaubniß der höheren Administrativbehörde hierzu einzuholen, und zwar sollen die Kreis - und Landräthe auch . . . Handkäse ..... Eper ...... Pfund Waizenmehl . . " grob geschälte Gerste " klein geschälte Gerste Anm. Die Zugaben dürfen in weiter nichts, als inFIeisch von derselben Gattung bestehen, u. »war aufioPfd.Fleisch nicht mchralsan- derthalbPfd.u. f. w. nach Bropo» tion.welchesaufi Pfd. nichtvöllig 5 Lorh ausmacht. Köpfe, Füße, Ge- raub, wie auch die ganzbluligen und nichtgcnicßbaren StückcvomHalS, sind vonder Zu. gabegänzlichauS. geschlossen. dtaxe. 1 fr. Pf. aus | Gersten • und 1 6 — j Äornmchl bestehend 1 12 - 18 — ans | Walzen- und ! 6 Z 2 i Kornmehl bestehend 20 1 Städte Gem äs Waizen Korn Gerste Hafer Erbsen Linsen Friedberg..... das Malter Pf-1 fl- - fr. 200, 11 45 Pf. | fl. 1 fr. 180. 9 10 Pf-l fl.) fr. —| 6) 50 Pf fl. fr. — 3 20 Pf. fl. fr. Pf. fl. | fr. Gießen...... das Malter 200 11 — 200, 8 30 165i 51 30 — 3 30 — 6 24 Grimberg..... das Malter — 11 - -I 8’ 15 — 6> 10 — 3i — — 5 Marburg ..... das Mött — 7 17 -| 5 32 — 4, 12 — 31 28 Wetzlar..... der Scheffel 90 — - 84j 3 24 t 72' 2) 21 ••50 —i — — — — — — — 404 8. Für Schreiner. eines Schreibtisches mit der inneren Einrichtung, nach Vorschrift des Krelsbaumeisters. einer Hausthüre oder Fenstcrrahme mit Durchschnitt, nach Vorschrift oes Kreisbaumeisters. des Schreibtisches und eines der letzten beiden Stücke nach der Zeichnung , von vier gleichen rechtwinklichten Dreiecken, welche zusammengelcgt genau crn —uadrat u- ,- -zs^daun ertbeilen, wenn die genannten Handwerker sich einer Prüfung rückjlch.lich ihrer erhaltene Zcugniß, daß sie genügend bestanden sind, vorgelegt haben. Die Prüfung der Bauhandwerkcr ist sowohl eine practische, als eine theoretische, und Zwar geht der practische Theil derselben dem theoretischen stets voraus. Nur diejenigen, welche m dem cifhun die genu- ocnte Qualification nachgewiescn haben, sollen zu dem letzteren zngelassen werden. 6 Bei den practischen Prüfungen sind durch die Kreisbaiunelster zu ernennende und durch die Krue - und Landräthe besonders zu beeidigende Handwerksmeister zuzuzichen. Dieieniaen, welche sich der Prüfung unterwerfen wollen, können sich zu dem practischen Theile derselben zu ieder Ze t b i dem KrZsbaumeister des Bezirks, in welchem sie ihr Gewerbe demnächst auszuuben beab- anmelden und haben ihrem schriftlich, auf stempelfreiem Papier cinzurcichenden Gesuche Zeugnisse der Bürgermeister ihres seitherigen Wohnorts und ihres HcimathsortS über ihr sittliches Betragen bcizufügen. Der Kreisbaumeistcr wird hierauf, wenn ein sonstiges Hinderniß der Zulassung zur Prüfung nicht im Weae steht, baldmöglichst und jedenfalls binnen 4 Wochen die zur practischen Prüfung erforderlichen Uissga- bcn unter Festsetzung einer angemessenen, jedoch den Zeitraum von drei Monaten nicht überschreitenden Mst zu deren Vollendung, sowie weiter den Ort, wo die aufgegebcncn Arbeiten vorgenommen werden müssen uiid unter wessen Aussicht dies geschehen soll, schriftlich und möglichst bestunint angeben. Die bei der Prüsunq zu gebenden practischen Aufgaben sollen nicht gleichblcibend und unveränderlich seyn, vielmehr bleibt cs dem Ermessen des Kreisbaumeisters überlassen, welche Ausgaben er m jedem einzelnen Falle wählen will. Um indessen den Kreisbaumeistern sowohl, als den zu prüfenden Handwerkern m dieser Beziehung einige Anhaltspunkte, sowie eine Norm für den Umfang der Prüfungen zu geben, werden hier folgende zu practischen Aufgaben sich eignende Arbeiten angeführt. Für Zimmerleute. _ Zeichnung zu einem vollständigen bürgerlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude. 2) Zeichnung des Horizontalplans der Dachflächen über einem irregulären Räume nebst den dazu erforderlichen Durchschnitten, nach Vorschrift des Kreisbaumeisters. 3) Anfertigung des Modells zu einem Häng- und Sprengwerk mit Anschluß der Sparren rc. und der Walmseite des Dachs nach Vorschrift des Krcisbaumeisters, oder Anfertigung des Modells einer hölzernen Brücke von 40 bis 50 Fuß Spannweite. 1) Zeichnung 2) Zeichnung 3) Fertigung 4) Fertigung bilden. • C. F ü r Maurer. 1) Zeichnung zu einem vollständigen bürgerlichen Wohn- und Wirthschastsgcbäude. 2) Zeichnung einer Brücke von Stein mit zwei Bogcn uiid 25 bis 30 Fuß Bogenwerk. 3) Zeichnung der Einschalung eines irregulären Kreuzgewölbes. , 4) Fertigung eines Gyps - Modells zu einem regulären Kreuzgewölbe oder eurem ähnlichen Gewölbe, einem Feuerherde mit Circulanon. v. F ü r S t e i n h a u e r. 1) Zeichnung einer Wendeltreppe, oder eines ähnlichen Gegenstandes und Anfertigung der Schablonen hierzu in natürlicher Größe, nach Vorschrift deö KreiSbaumeisters. , grnf,rt- 2) Zeichnung einer mit Gesimse und Verdachung versehenen Thure, oder eines Fensters nelst Ans qnng der Schablonen hierzu in natürlicher Größe. 3) Ausarbeitung eines mit Gesimsen versehenen Thür- oder Fenstergestells, wenn der Kreisbaumeist^ dasslebe für verkäuflich hält, oder Anfertigung eines Modells zu einem mit Gliedern vcr zierten ü stergestell an einem halbrunden Kirchenchor. » IL. Für Weißbinder. 1") Zeichnung eines verzierten Gesimses mit Balkenköpsen in natürlicher Größe. 2) Tünchung einer Füllung, welche mit Gliedern verziert ist, nach Vorschrift des Kre,ovanmcisters. 405 3) Anstrich eines Stückes Holz mit Glanzfarbe, oder Mischung von Farben zum äußeren oder inneren Anstrich in Oel- oder Kalkfarbe, nach Vorschrift des KrciSbaumcistcrs. F. F ü r Da ch decke r. 1) Zeichnung eines in's Quadrat zu deckenden Dachfensters mit Angabe der Art und Weise der Deckung 2) Aufstellung^des Gestells zu einem solchen Dachfenster, Bcrbordung der verschiedenen Flächen und Deckung desselben in's Quadrat mit Schieferstcinen, wobei alle Gebinde (Reißen) gleiche Hohe erhalten müssen. , , . „ 3) Von allen zur Schieferdcckerarbeit gebraucht werdenden Sternen von jeder Sorte einen als Mrister zu zeichnen und zu bauen. 6. Für Ziegler. 1) Zeichnung nach näherer Bestinnnung des Kreisbaumeisters. 2) Fertigung eines Flach- und Hohlziegels nebst Zuberciturig der Erde hierzu. 3) Emen Brand Backsteine, Ziegel, Plättchen und Kalk aus eigene Kosten zu brennen. H. F ü r Sch l o s s er. 1) Zeichnung zu einem Hausthürschloß im Ganzen und mit allen Theilen, nach Vorschrift des Krciö- baumeisters. 2) Fertigung desselben nach der Zeichnung. 3) Fertigung von zwei Paar sauberen starken Fischbande-Deschlägen, welche verwechselt mit den Dornen passend sepn müssen. „ 1. Für Spengler. 1) Zeichnung eines verzierten Rohrkcssels an einem Gebäude. 2) Fertigung einer Theemaschine. 3) Fertigung einer archantischen Lampe. Li . F ü r G l a s e r. 1) Zeichnung einer gothischen Rosette nebst Angabe der Farben, nach Vorschrift des Kreisbaiimeisters. 2) Verglasung einer solchen, wobei es frcigestellt bleibt, dieselbe mit farbigem, oder weißem Glas zu verglasen. 3) Einschneidung, Einsetzung und Verkittung einer viereckigen Glastafcl. Q. F ü r P f l ä st e r e r. Ij Zeichnung des Nivellements zu einem Pflaster in einem Hofe, nach Vorschrift des Krcisbaurneisters. 2) Pflasterung eines Stücks Schichtenpflasters nach einer vom Kreisbaumcister anzugebenden 6'Otm. §. 6. Außer den vorstehenden Prüfungsausgaben müssen die Dauhandwerker den Besitz der Kenntniß des Materials , welches sie gewöhnlich zu bearbeiten haben, Nachweisen, sowie specielle Voranschläge über Gegenstemde ihres Geschäfts, in welchcii die Ansätze für Arbeitslohn und Material getrennt angegeben werden muffen, nach Vorschrift des Kreisbaumeisters ausarbciten. Es bleibt diesem überlassen, ob er sich vom Besitze der Materialkenntniß durch schriftliche, oder bezüglich des minder Wichtigen thcilweise auch durch mündliche Antworten überzeugen will; die Voranschläge aber müssen jcdeissalls schriftlich und tu einer bestimmten Form aufgestellt werden. ? Wenn ein Baubandwerker sein Gewerbe an einem Orte auszuüben beabsichtigt, wo dasselbe mit einem nveiten Bauhandwerke verbunden betrieben werden darf, wie bei dem Maurerhandwerke zugleich mit dem Stcinhaucr- oder Weißbinderhandwerke, so hat derselbe die für diese verschiedenen Gewerbe vorgcschriebenen Prüfungen in ihrem ganzen Umfange, dagegen bei dem Glaserhandwerke mit der Bcfngniß , Fensterrahmen zu verfertigen, außer der Prüfung für das Glascrgewerbe nur noch den entsprechenden Thcil der Prufu g für das Schreinergewerbe zu bestehen. Es wird den Kreisbaumeistern, empfohlen, bei den von ihnen nach Maßgabe des 8. 5. aufgegeben werdenden Zeichnungen und sonstigen Arbeiten die non Rößler herausgegebenen Vorlegeblatter ,ur Handwerks- zcichenschüler vorerst vorzugsweise zu berücksichtigen und zu Grund zu legen. 8-9. ... Wenn irgend thunlich, sollen die practischcn Arbeiten in dem Wohnorte des Kreiebaumelsters oder des hierbei zuzuZiehenden Handwerksmeisters ausgeführt werden; an dem Wohnsitze des zu prüfenden Handwerkers kann dies nur dann geschehen, wenn daselbst, oder doch in einem nahe gelegenen Orte, der zuzuziehende Handwerksmeister wohnt. 406 Die Locale, wo die einzelnen Gegenstände der practischen Prüfung «»gefertigt werden sollen, bleiben der näheren Bestimmung des Kreisbaumeisters überlassen. Bei Fertigung der Probearbciten hat der Kreisbaumeister oder, in dessen Verhinderung, der demselben beiaeacbene Bauaussehcr I. Klasse die Ucberwachung des zur practischen Prüfung zugezogenen beeidigten Hand- werksmeisters zu controliren und sich davon zu überzeugen, ob die Arbeiten ohne fremde Beihulse angeser- $ Die Vergütung für die zugezogenen Handwerksmeister wird durch den Kreisbaumeister bestimmt und verstcbt sich von selbst, daß diese, sowie etwaige sonstige Unkosten von den der Prüfung sich unterwerfenden Handwerkern zu tragen sind, daß jedoch von Seiten des Kreisbaumeisterö stets auf deren möglichst genüge Belästigung durck Unkosten Rücksicht zu nehmen ist. , m t f s . Das mitunter noch übliche Tractircn der mit der Aufsicht über dre Prüfung Beauftragten ,st aus das Strengste untersagt. * Werden die aufgegcbencn Probearbeiten innerhalb der von dem Kreisbaumeister nach §. 4. anberaumten Frist nicht vollendet, so können dieselben verworfen und andere Probearbeiten aufgegeben werden. Nach Vollendung des practischen Theils der Prüfung hat der Kreisbaumeister, nach Statt gehabter Besichtigung der Probearbeit,, in Gemeinschaft mit dem zugezogenen Handwerksmeister ein Gutachten über dieselbe in Form eines Protokolls aufzustellen, welches von beiden zu unterschreiben «st. Wird eine Probearbeit verworfen, so sind die desfallsigen Gründe in dem Protokolle bestimmt anzugeven. Das Resultat der Prüfung wird hierauf dem Geprüften von dem Kreisbaumeister mündlich eröffnet. §. 13. Hat derselbe in der practischen Prüfung bestanden, so steht es ihm frei, sich zu einer theoretischen Prüfung, deren in jedem Jahre zwei und zwar in ten Monaten April und November abgehalten werden, bet dem Kreisbaumeister anzumelden. Jedenfalls muß aber die Anmeldung dieser Prüfung in der ersten Halste der Monate März oder October geschehen. §. 14. Der Kreisbaumeister bestimmt die Tage, an welchen die Prüfung vorgenommen werden soll, sowie das Local, wo dies zu geschehen hat, und legt zur schriftlichen Beantwortung Fragen vor, welche sich auf das gewöhnliche Rechnen mit ganzen unbcnanntcn und benannten Zahlen, gemeinen Brüchen und Dectmalbruchen auf die Kenntmß des Großhcrzogl. Maß- und Gewichtöspstcms und diejenigen Rechnungsmethoden, welche zur Reduction des einen Maßes oder Gewichts tu andere anzuwenden sind, ferner aus die Berechnung von Flächen und Körpern, sowie auf verschiedene Gegenstände aus dem betreffenden Gewerbe erstrecken. Hierbei ist zugleich aus eine leserliche Handschrift, auf Rechtschreibung und Richtigkeit des schriftlichen Ausdruckes r» schm. § 15 Der Kreisbaumeister hat darauf zu achten, daß die schriftlichen Antworten ohne fremde Beihülfe bearbeitet werden; es hängt von seinem Ermessen ab, ob er eine Ergänzung derselben durch mündliche Prüfung für nothwendig hält, um sich über die Befähigung des Geprüften Gewißheit zu verschaffen. §. 16. Nach Vollendung der theoretischen Prüfung hat der Kreisbaumeister den Prüfungs-Acten ein Protokoll beizusügen, in welchem derselbe sich darüber gutächtlich äußert, ob der Geprüfte nach dem Ergebnisse seiner practischen Prüfung sowohl, als seiner theoretischen für hinreichend befähigt zum Betriebe feines Handwerks Erklärt werden kann oder nicht, und stellt demselben hierüber ein Zcugniß aus, von welchem er zugleich' dem betreffenden Kreis- oder Landrache Nachricht giebt. §. 17. Etwaige Recursgesuche gegen die Zengnisse der Kreisbaumeister werden bei der Oberbaudirertion einge- reicht, haben jedoch nur dann eine nähere Untersuchung zur Folge, wenn sie innerhalb vier Wochen nach Empfang des Prüsungozeugnisscs eingegebcn worden sind. §. 18. Die Kreis- und Landräthe sind angewiesen, nur denjenigen Bauhandwerkern, welche ein von dem Kreisbaumeister ausgestelltes Zcugniß über die von ihnen genügend bestandene practische und theoretische Prüfung vorlegen, die Erlaubniß zum Betriebe ihreö Gewerbes zu ertheilen. Solche, welche sich einer Prüfung nicht unterwerfen, oder dieselbe nicht vollständig und genügend bestanden haben, sind daher von den Kreis- und Landräthen mit ihren Gesuchen um jene Erlaubniß ohne 407 Wcitcros abzuweisen und können daher auch von den Bürgermeistern die Ausfertigung eines Patents nicht eher erlangen, als bis sie sich über die Erlaubniß der höheren Administrativbehörde auözuweisen vermögen. 8. 19. Die Kreisbaumeister haben am Schluffe eines jeden Jahrs ein Verzeichniß derjenigen Bauhandwerker, welche sich im verflossenen Jahre der Prüfung unterworfen haben, unter Beischluß der sämmtlichen Prüsungs- acten an die Oberbaudirection einzusenden. 8 20. Die Bcstiminungen der für die Provinzen Starkenburg und Oberhessen von den vormaligen Regierungen erlassenen Ausschrciben vom 31. und resp. 20 Januar 1828 — insoweit sie die Prüfungen der Bau- Handwerker betreffen — werden hiermit aufgehoben. Darmstadt den 27. August 1845. Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern und der Justiz. du Thil. ___________________________________________________________________t>. Lehmann. Zu Nr. K. G. 12576. u. 12706. Gießen am 2. Oclober 1845. Betreffend: Den Ankauf der diesjährigen Rc- montepferde für die Reiterei. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises. Der Ankauf der diesjährigen Remontepfcrde findet in der Provinz Oberhcssen am 14. October zu Friedberg „ 15. „ „ Hungen n 17. „ „ Alsfeld Statt, was Sie alsbald zur Kcnntniß der Pferdebesitzer in Ihren Gemeinden zu bringen haben. P riil z. Edictalladung. 1439) Auf eine von dem Johannes Schneider in Haubern wider feine Ehefrau, Anna Catharina geborne Nöse zu Mühlbausen, auf den Grund der böslichen Verlassung, bei dem unterzeichneten Gerichte erhobene Ehescheidungsklage und den von dem Uutergerichte desfallö eingefoderten Bericht, wird die genannte Anna Catharina geb. Rose hierdurch vorgeladen, um binnen einer Frist von drei Monaten sich sogewiß auf erwähnte Klage durch einen hiesigen bevollmächtigten Obergerichtsanwalt vernehmen zu taffen, als sonst in ihren Ungehorsam sie der böslichen Verlassung für geständig erachtet, mit ihrer Vernehmlassung ausgeschlossen und weiter w. R. erkannt werden wirb. Marburg am 12. August 1845. Kurfürstliches Obcrgericht der Provinz Oberhesscn, CivilSenat. Bickell. Besondere Bekanntmachungen. 1583) Die Stelle eines Wiesen- und Weg- wärlcrö bei der Stadt Gießen ist erledigt, weßhalb zur Wiederbesetzuug Concurrenz bis zum 8. October mit dem Bemerken eröffnet wird, daß die hierzu Lusttragenden sich auf dem Ratkhaus zu melden uud mit den nöthigen Zeugnissen zu versehen haben. Gießen den 15. September 1845. Der Bürgermeister Gg. Reiber. 739) Der Stadt Gießen ist höchsten Orts die jährliche Abhaltung eines Vieh- und Kramermarkts im Monat November gestattet worden, welcher für dieses Zahr den 11, u. 12. November stattfinden soll, welches zur öffentlichen Kenntniß hier- nut gebracht wird. Gießen den 22. April 1845. Der Bürgermeister Gg. Reiber. 408 750) Da durch den Brückenbau die Lahn nut Fuhrwerk nicht mehr passirt werden kann, die Passage an den Zahrmarkttägen von Fremden aber so bedeutend iss, daß hierdurch leicht Unglücköfalle entstehen könnten, so fordere ich die hiesigen Einwohner hiermit auf, an diesen Tagen ihre Oecdnomie- und sonstigen Fahrten über die Brücke möglichst zu beschranken. Gießen den 28. April 1845. Der Bürgermeister Gg. Reiber. Versteigerungen. 1689) Montag den 6. October d. I., Vormittags 10 Uhr, soll im hiesigen Bürgerhospital die Lieferung der Waarcn, welche zu den Kleidern der armen Kin- der erforderlich sind, nebst den für dieselben erforderlichen Schuhen an den Wenigstnehmenden öffentlich versteigert werden. Gießen am 2. October 1845. In Auftrag Gr. Hess. Armen-Commission Lauer. 1687) Eine Familie, welche von Crumbach abzicht, ist gesonnen, nachstehende Gegenstände einer öffentliche« Versteigerung auszusetzen, wozu man Termin auf Dienstag den 7. October, Vormittags um 10 Uhr, anberaumt hat, 1) % Morg. Kartoffeln, 2) 12 Li« Heu, 3) eine Kub, gut gewachsen, Vogelsberger Raee, sowie 4) 2 halbjährige Schweine. Crumbach den 29. Scptbr. 1815. Zn Auftrag. Der Bürgermeister Weber. 1610) Zch bin gesonnen, mein Haus am Markt nebst Hintergebäude einer Versteigerung auszusetzen, und habe hierzu Termin auf Montag den 13. October, Vormittags 10 Uhr, im Hause selbst anbcraumt. — Gießen am 25. September 1845. Carl Müller. 1690) Nächsten Dienstag als den 7. d. M., Mittags 2 Uhr, soll 1) die Herstellung einer Friedhofsmauer, veranschlagt zu 86 fl. 2) die Herstellung von Goffenpflastcr in der Ortsstraße, veranschlagt zu 60 „ auf dem Büreau des Unterzeichneten an den Wc- nigstnehmenden versteigert werden. Kleinlinden am 1. October 1846. Der Bürgermeister Weig el. 1662) Montag den 6. Oktober d. I-, Nachmittags 2 Uhr, will ich die mir gehörigen, unten vcrzcicbueten Grundstücke entweder auf 6 Jahre an die Meistbietenden verpachten, oder auch in Eigcntbum verkaufen. Der Versammlungsort ist in dem Hause des Wirtbs Friedrich Noll. Morg. Rth. Sch. 1 — 18 Acker in der Schwarzlach, neben Ludwig Flett, — 28 9 Acker daselbst, an Gärtn. Sauer, — 13 10 Grabflück auf dem Sand, neben der Wittwe Gärth, yt 86 14Garten auf dem Rokb, an Prof. Umpfenbach und Buchhändler Ferbers Wittwe, 1 26 7 Acker am Sandkauterweg, an Christopb Keil und Eilenhändler Müller, — 118 5 Acker am Grüningcr Fußpfad, neben Andr. Plank und Spruck, — 64 —- Acker am Barrcsgraben, neben Jeremias Kunz, X 8 10 Wiese in den Ochsenwiesen, an Conrad Ufer, X 2 3 dcsgl. am Felsgraben, auf der Au, an Theovor Felsiug und Justus Müller, — 65 — desgl. Acker auf der Stephaus- mark, neben Conrad Ufer. Johannes Steinberger. 1693) Die zum Nachlasse der Wilhelm Dicks Ebefrau gehörigen Mobilien, als: Bettung, Weißzeug u. s- w., sollen crbvertheilungshalbcr, Donnerstag den 9. Oktober, Nachmittags 2 Uhr, in dem Hause der Frau Schmiedmeistcr Mai versteigert werden. Feilgeboren. 1624) Alle Sorten Frucht-, Mehl- und Kartoffelsäcke empfiehlt L. Iahreis. 409 1652) Neue holl. Häringe, Citronen, Chokolade, trockenes Obst, Düsseldorfer Senf, Arrac, Rum, Cognac, Bischoff- und Punsch-Essenz, Liqueure, deutschen Champagner, Mallaga u. s w. bei Höstereich auf der Mäusburg. Ä1692) Von feinstem Punsch- Essenz und Jamaika-Rum, __beide von Selner in Düsseldorf habe ich wieder neue Sendung erhalten. L. Jahr eis. 1675) Meine auf's Neue bestens assortirten wollenen Tücher, Zyperiennes, Castorins und Winter-Buxbings, moderne Westenstoffe, Bieber, Futterzeug rc. bringe ich hiermit in empfeblende Erinnerung und bitte um geneigten Zuspruch. M. H. Stern. 1693) Alle Sorten grüner und schwarzer Thee, wie auch Chocolade mit und ohne Vanille, Gesundheitsund Gewürz-Sorten empfiehlt L. Jahreis. 1683) Der Unterzeichnete beehrt sich, einem hoebzuverchrenden Publikum die ergebenste Anzeige zu machen, daß er auch diesen letzten Markt besucht und seine berühmten, schon längst bekannten guten Offenbacher Pfeffernüsse in 2 Sorten, ferner sein magenstärkendes Magenbrod und noch andere hierin einschlagcnde Conditoreiwaar en, sowie seine ächte Haar-Wasser-Tinktur zum Verkaufe offcrirt. Seine Bude ist vor dem Neustädtcr Thor mit der Firma bezeichnet. A. Ur ff und Sohu, Conditor. 1679) Dochte für die gewöhnliche Haus- oder Küchen-Lampe sind die Elle $» 1% kr. zu haben bet P. A. Steup, Posamentier. 1692) Ein großes und starkes Schcuerthor ist zu verkaufen. Wo? sagt Ausgeber d. Bltts. 1691) In Lil. A. AS 85. auf dem Asterweg ist wegen Mangels an Raum ein von Außen heizbarer Kochofen zu verkaufen. 1696) Gebrochene Aepfel, Zwetschen und Birnen sind zu haben bei Friedrich Lamp ns am Kreuz. 1685) Ein von Außen heizbarer Kochofen ist billig zu verkaufen. Näheres in der Erpcd. d. Bltts. 1673) Eine bedeutende Ouantität Aepfel kauft D. Ebel. 1653) Ein runder Antikofen ist wegen Mangels an Platz billig abzugeben. Näheres bei Ausgeber d. Bltts. 1644) Aepfeltrester der Korb zu 3 kr. ist zu bekommen bei Gottfried Schmall, in der Neustadt. Zu vermiethen. 1674) Zwei freundliche aneinanderstoßende Zimmer ohne Möbel sind an einen Herrn oder an eine stille Familie zu vermiethen in Lil. C. AS 146 aus dem Seltersweg. 1676) Das bisher von Herrn Ncgkerungsrath Eckstein in der Engelapotheke bewohnte Logis ist mit Ausnahme zweier Hinterstubcn an eine kleinere Familie zu vermiethen und den 1. November zu beziehen. 1677) Bei Philipp Kattrein ist an eine stille Familie eine Wohnung, sowie auch ein mö- blirtcs Zimmer mit Sopha zu vermiethen. 1698) Darmstadt. Anständiges Logis Nebst Kost re. für einen Gewerb- oder Gymnasial-Schüler bei einer stillen Familie. Näheres unter der Addresse H. 8. G. zu Darmstadt bei der Erpeditkon d. Bltts. 1682) Mein Hinterhaus ist anderweit zu vermiethen und alsbald zu beziehen. I. L. C. Münch. 1697) Dem Borkischen Stiftungsfonds werde» bis zum 1. Januar 1846 Kapitalien im Betrage von SOOO fl. zurückbezahlt, die alsdann getrennt oder zusammen wieder ausgeliehen werden sollen. Gießen den 2. October 1845. Körber. Vermischte Nachrichten. 1597) Mein bisheriger Unterricht nimmt Montag den 6 October seinen Fortgang. In Bezug auf den bestimmten Umfang der Unterrichtsanstalt bemerke ich, daß ich Knaben, welche noch gar keinen Unterricht empfangen haben, aufnehme, und daß der Unterricht zur Vorbereitung für die Präparandenklasse des Gymnasiums und bis zur Befähigung zur Aufnahme nach Serta in's Gvmna- sium selbst ertheilt wird. — Meine Wohnung ist in den Neuenbäuen Lil. B AS 85. Gießen den 17. September 1845. G. Rappolt. 1678) Einem verehrten Publikum mache ich hiermit die ergebenste Anzeige, daß ich mich als Hcrrn- kleidermacher dahier etablirt habe; durch geschmackvolle Arbeit, promte und reelle Bedienung werde ich mir das Zutrauen meiner verehrten Gönner und Freunde zu erwerben suchen. Joseph Stoll in er, Herrnkleidermacher, Lil. A. AS 179. in der Lindeugaffe. 1680) Daß ich mich als Herrnkleidermacher dahier etablirt habe, zeige ich hiermit einem geehrten Publikum ergebeust an. Durch moderne Arbeit und reelle Bedienung werde ich mir die Zufriedenheit meiner geehrten Gönner stets zu erhalten suchen. P h S i m o n in der Katharinengasse. 410 1686) Man sucht xi'ne sichere 5 pCt. Hypotbck, im Kreise Gießen ausgestellt, gegen etne kiesige städtische Obligation von 300 fl. umzutauschen. Das Nähere in der Erped. d. BlttS. 1684) Es sucht Jemand, der im Rechnungswesen erfahren und im Abschreiben geübt ist, Beschäftigung. Wer? sagt Christoph Schmidt im Katbarinengäßchen. 1688) In Betreff des in ^79. des Anzeigeblatts gegebenen Artikels von Stiefelputzer Grab, als sei ich nicht mehr in seinen Diensten, finde ich mich veranlaßt, hiermit anzuzeigen, daß ich zwar die Arbeit einer Magd bei Andreas Grab geleistet babe, jedoch bei meinen Eltern schlief, und daß ich aus gewissen Gründen das Haus des Stiefelputzers Grab freiwillig verließ. Was das Borgen anbelangt, so fordere ich Genannten auf, mir einen Posten anzuführen, welchen ich auf seinen Namen geborgt haben soll. Gießen den 1. Octobcr 1845. Fridericke F urkel. 1681) Es wird ein Bursche, der sogleich eintreten kann, in Dienst gesucht. Wo? sagt Ausgeber d. Bltts. 944) Sonntag den 5. Octobcr findet Entrve-Ball im Saale des Buschischen Gartens Statt. 1691) Einladung zum Gallus-Ball in Grün berg. Mittwoch den 15. October l. I. findet Abends in meinem neu erbauten Saale Entrve-Ball Statt, wozu ich höflichst einlade. Grünberg den 30. September 1845. __________ Flick. Frischbacken. Sonntag den 5. October. Jacob Vogt in der Wallthorstraße. Philipp Lampus am Kreuz. Adolph Keil in der Neustadt. Louis Kämmerer auf dem Seltersweg. Kirchliche Anzeigen. Evangelische Gemeinde. Gottesdienst. Am 5. October Morgens: Pfarrer Bonhard. Nachmittags: Candidat Rappolt, aus Mün« zenberg. Kopulirt. Den 30. September. Dr Hermann Christian Leopold Kurl Johann August Georg Koch, Lehrer am Großherzoglichen Gpmnastum dahier, des vcrstorbcncn Großherzoglichen Justizkanzlci-SekretärS, Georg Friedrich Philipp Koch zu Friedberg, ehelicher Sohn; und Elisabethe Kattmann, des verstorbenen Großhcrzoglichcn HauvtzollamtS- ControleurS, Ernst Christian Kattmann dahier, eheliche Tochter. Die Pfarrgeschäste in der nächsten Woche besorgt Kirchcnratb Dr. Engel. Angekommene und abgereiste Fremden vc In den Gasthäusern. Im Rapyen: Hrn. Kfl. Lauter v. Dülken u. Stichler t>. Frankfurt. Hr. Freiherr v. Nordeck zu Nabenau, Kreis- sccret v. Dieburg. Hr. Dillmann, Privatm. v. Cassel. Hr. Grödel, Fabrik v. Frankfurt Hrn. Kfl Wehrheim v. Bremen u. Lotz v. Cöln. Hr. Küchlcr, Gpmn. v. Biedenkopf. Hr. Souschay, Stuck, v Frankfurt. Hr. Krutzsch, Dr. -neck, v. Tharand. Hr. Genau, Stuck, v. Marburg. Hr. Gcpger, Apoth v. Bockenheim. Hr. Müller, Fabrik, v. München. Hrn Kfl Burggraf v. Kelsterbach, Bacher v. Elberfeld u. Werner v Offenbach. Hr. Winter, Dr. med. v. Marburg. 1™ Einhorn: Hrn. Kfl. Frisch v. Mainz, Dinkler v. Chemnitz, Klippelmann v. Heidelberg, Gebhardt v. Werfried u. Genth v Frankfurt. Hr. Friedeborn m. Fam. u. Bedien., Reut, v Bordeaux. Hr. Ollmann, Capit v Breslau. Hr. Sternhardt, Privatm. v. Coblenz. Hr. Willmar, Gutsbes. v. Dublin. Hr. Heising, Geh. R. v. Breslau. Hr. Har« riffon. Reut, v Darmstadt. Hr Kent, Chem. v. New-Iork. Hrn. Stuck. Häuser u. Schorre v. Marburg. Hr. Bender m. Fam. u. Bedien., Maj. v. Rastatt. Hr. Nuß, Archit. v. Mainz. Hr. Frech, Lieutn v. Leipzig. Hr. Lippert, Privatm. v. Danzig. Hr. Seifert, Geh. R v Dessau. Hr. Fresenius in. Fam. u. Bedien., Rcnt. v Berlin Hrn. Kfl Seipel v. Berlin, Puddc v. Hanau u. Schmidt v. Braunschweig. Hr. Hannemann m. Bedien., Mas. u. Hr. Freiherr v Kranz m. Bedien., Geh Hofr v. St. Petersburg. Hr. Kattrein, Archit. v. Messingen. Hr. Davis, Rcnt v. London. Hr Ruhl, Conservat. v. Wiesbaden. Hrn. Kfl. Wernhardt v. 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