Anzeigeblatt fnr -je Stadt und den Kreis Gießen. M 86. Samstag den 26. Dctober. 18^4. Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 26.Octbr bis 2. Novbr. 1844. Fleischt axe. 1 Pfund gutes Ochsenfleisch . . • 1 „ Kuhfleisch...... t „ Rindfleisch..... 1 „ Kalbfleisch ..... i ,, Schweinefleisch . . . . 1 „ Hammelfleisch gemästet . 1 „ Wurst von pur Schweinen , 1 „ Bratwurst..... 1 „ Schwartemagen . . . 1 „ geräucherter Speck . . 1 „ Schinken und Dörrfleisch . 1 „ Rindsfett ...... 1 „ Hammelsfett..... 1 „ Schweineschinalz, ausgelassenes ....... 1 „ desgleichen, unausgelaffen kr. 11 9 9 8 n 9 12 15 16 24 20 16 16 20 18 pf. 2 2 1 2 2 2 Anm. Die Zugaben dürfen in weiter nichts, als in Fleisch von derselben Gattung bestehen, u.iwar aufioPfd.Fleisch nicht mchralsan- dcrthalbPfd.u.s. w. nach Proper, tien,welches aufi Pfd. nichtpöllig 5 Loth ausmacht. Kopfe, Füße, Gc- raub.wieauchdic ganiblutigcnund nichtgcnießbaren StückcoomHalS, find »ondcr Zu- gäbe gänilich ausgeschlossen. Brodtaxe. 2 Pf. ordinäres Brod flUd Gasten- und * " " " j Körnmehl bestehend । 2 Pf. gemischtes Brod > mi , Walzen- und 4 " " " i 4 Kornmehl bestehend 6 >f ff >f » 6 Lth. 2 Qt. Wafferweck . 5 i> i n Milchbrod . Marktpreise. 1 Maas Milch........... 1 Pfund Butter.......... auch......... 3 Handkäse............ 4 Eher............. 1 Pfund Waizenmehl ........ 1 u grob geschälte Gerste...... 1 » klein geschälte Gerste...... er. 4 9 13 5 10 15 1 1 6 16 17 4 4 5 4 8 pf. 2 2 1 1 it Frucht preise. Städte G em äs Waizcn Korn Gerste Hafer Erbsen Linsen Friedberg..... Gießen...... Grimberg . • • • • Marburg am 30. Septbr. Wetzlar am 25. October. das Malter das Malter das Malter das Mött der Scheffel Pf 20 20 9 lfl- 0 8 0 8 - 7 - 6 0 3 kr. 30 30 49J ; 901 Pf. 180 200 fl. 1 kr. 6) - 6j - 6) - 5] 4| 2)501 W 165 fl. 4 4 4 3 2 kr. 40 30 30 30 6-1 Pst fl. 3 2 3 2 kr, 55 30 31 - Pf. 5 5 kr. 20 'pst st. 5 kr. 20 Amtliche Bekanntmachungen. u K. G. 13066. , ©tefen am 19. October 1844. Betreffend: Die sorgfältige Behandlung der Obstbaume. Betreffend Großherzogllch Hessische , Kreisrath deö Kreiseö Gießen an sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises. Bei verschiedenen Gelegenheiten, namentlich bei den Rundreisen, habe rch wahrgenommen, daß die Gemeinde-Obstbaum-Pflanzungen, obgleich viele der Gr. Bürgermeister wegen ihrer sorgsamen Bc- mLbunaen und Beförderung derselben Lob verdienen und dieses ihnen auch zu erkennen gegeben worde» ist, doch nicht überall mit derjenigen Aufmerksamkeit gepflegt werden, welche allein einen gedeihlichen Eifola verspricht und die Befürchtung vor vergeblicher Muhe und Kostenaufwand beseitigt. 3d) fitibc miet) daher veranlaßt, Ihnen folgende, mehrmals schon m der landwirthschaftüchen Zeitschrift empfohlene, Vorschriften zur Behandluug der Baume — und Pflanzungen zur genauen Rach- achtima bekannt zu machen, wobei ich bemerke, daß zwar die Hauptpflegezeit m das Fruhzahr fallt, manch? der unten bezeichneten Verrichtungen aber hauptsächlich tm Herbste vorgenommen werden muffen. 486 Zur ordnungsmäßigen Behandlung der Obstbaume ist nemlich erforderlich: 1) die Abnahme aller solcher Aeste, welche zu nahe auf einander stehen, die Krone dadurch zu sehr verdichten, den Zutritt von Luft unv Wärme hindern oder sich selbst durch Reiben beschädigen; 2) die Entfernung kranker, erfrorener oder trockener Aeste, indem dadurch nicht selten ein Theil des Saftes nutzlos verloren geht, jedenfalls aber das schöne Aussehen eines sonst gesunden Baumes gestört wird; desgleichen 3) aller zu tief herab, oder zu weit in die Straßen und Felder überhängender, demnach zu viel Schatten gebender, deßhalb für Felder und Wege schädlicher oder der Passage hinderlicher Aeste; ebenso 4) der sog. Wasserschosse, oder derjenigen Triebe, welche aus dem älteren Holze senkrecht in die Höbe schießen und dem Baume einen Theil der Säfte auf Kosten der eigentlichen Aeste entziehen) insofern es nicht Wasserschoffe sind, die zum Ersätze krankhafter Aeste, also zur Verjüngung des Baumes, manchmal auch erwünscht sein können; 5) Entfernung aller Wurzel-Ausschläge, wenn man sie anders nicht, wie die der Zwetschgen, zur Fortpflanzung verwenden will, in welchem Falle cs aber räthlich ist, nicht zu viele Wurzel-Ausschläge neben einander stehen zu lassen; desgleichen 6) alles Mooses durch Abreiben oder Abwaschen des Baumes, da es nur die Feuchtigkeit an demselben unterhält, Jnsecten ic. zum Aufenthalt dient; aus demselben Grunde 7) Entfernung der abgestorbenen Rinde, als das für ein lebhaftes Wachslhum so nöthige Aus- dünstungs- wie Einsaugungs-Vermögen des Baumes nur hemmend; 8) Vertilgung des Frostnachtschmetterlings nach den in ^4S 38. der landwirthschaftlichen Zeitschrift vom 21. September 1843 enthaltenen Regeln; 9) Entfernung der auf der Krone sich etwa findenden Schmarotzer-Pflanzen, namentlich der Mistel, da diese dem Baume, je länger, desto mehr, Säfte entzieht und am Ende dessen Abmagerung herbeiführt. Diese Misteln lohnen reichlich die Mühe des Abnehmens, indem sie, als viele Schleimtheile enthaltend, ein gutes Futter für Milchvieh abgeben; 10) Aufgraben, Umhacken, Auflockern und Düngen des Bodens um die Bäume herum, im Herbste, Winter und Frühjahr, wobei Galle, Zauche, Blut rc. bei feuchtem Wetter aufgebracht, gute Dienste leisten. Zn der Unterlassung dieser Vorschrift fehlen die meisten Gr. Bürgermeister und doch ist die jährliche, Befolgung derselben zum Gedeihen der Obstbäume unumgänglich nothwendig, an und für sich sowohl, als weil dadurch außerdem auch noch die Tödtuug der Puppen von Schmetterlingen und andern Znseclen, sowie die Reinigung des Bodens von Unkräutern, bewirkt wird. Bei dem Umackern und Graben von Aeckern, auf welche Obstbäume geflanzt sind, ist hauptsächlich darauf zu achten, daß durch die Pflugschaar, Egge oder den Spaten die Wurzeln der Bäume nicht verletzt werden, und beiläufig sei hier bemerkt, daß nach bekannten Erfahrungen, der Fruchtbare auf mit Obstbäumen bepflanzten Aeckern den Bäumen von großem Nachtkeile, daher derselbe möglichst zu vermeiden ist. — 11) Sorgfältige Entfernung der Raupennester und Raupeneyer; eine Versäumniß darin ist im Art. 80. des Feldstrafgesetzes verpönt. 12) Anstrich der von Moos und Rinde gereinigten Bäume mit einer Mischung von 4 Theilen gelöschtem Kalk, 1 Theil Asche und 1 Theil Lehm, aufgelößr in Zauche — welcher Anstrich Moose, Flechten rc. nicht aufkommen läßt und dem Stamme eine gesunde glatte Rinde zieht. 13) Erneuerung der etwa abgegangenen Bänder der jungen Bäume, am besten von Weiden mit einer Unterlage von feinen Holzreisern — nicht von Stroh, Moos und dergleichen, welche nur, zum Nachtheil des Baumes, die Feuchtigkeit erhalten; und endlich 14) der Baumstickel- und Stangen selbst, sowie Einbinden des Baumes, am besten in Dörner, zur Abhaltung der Haasen, Schaafe rc. nicht in Stroh, da dieses jene nur noch mehr herbeilockt. Hier füge ich hinzu, daß die Gr. Bürgermeister zeitig nachzusehen haben, ob den gepflanzten jungen Bäumen die nöthigen Stangen nicht fehlen und daß für den alsbaldigen Ersatz zu jeder Zeit gesorgt werden muß. Die Privatgrund-Besitzer, auf deren Grundstücke an öffentlichen Wegen Bäume gepflanzt worden sind, müssen zum gleichbaldigen Ersatz etwa fehlender Stangen angehalten werden. Ausgegangene oder ganz krüppelhaft gewordene Bäume sind im Herbste oder Frühjahr unter Verfüllung der ziemlich weit und tief auszugrabenden Baumlöcher mit frischer guter Erde pünktlich nachzu- pflanzen, wobei ich Ihnen bemerke, daß die oben bezeichneten Privat-Grundbesitzcr, wie zur ersten Anpflanzung, so zur Nachpflanzung der auf ihre Grundstücke an Wegen gesetzten Bäume nöthigenfalls zwangsweise angehalten werden können, weshalb Sie mir allenfallsige Renitenz «»zeigen wollen. 487 Sie werden diese Vorschriften beachten und, wie ich erwarte, um so lieber befolgen, als Sie sicherlich die großen ökonomischen Vortheile, welche die verständige Obstbaumzucht den Gemeinden und Pri. vaten bietet, einsehen und auch davon überzeugt sind, daß noch gar Vieles zu chun ist und eine viel- jährige conseqnente Mühewaltung dazu gehört, um die Obstbaumzucht ut den Gemeinden des Kreis s Gießen zu dem Flor und Ertrag zu erheben, dessen Herbeiführung der im Allgemeinen dankbare Boden bcS ^Die^angestellten Obstbaumwärter haben Sie nach dem Anhalte dieses Ausschreibens gehörig zu m- struiren, und zu dem Ende ihnen ein Eremplar zu behändigen, auch den Inhalt des Ausschrelbens aus übliche Weise, gelegentlich der Verordnungs-Publikationen, Zhren Gemeinde-Angehörigen zur speciellen Schließlich empfehle ich Ihnen außerdem noch, obigen Vorschriften auch durch die geeigneten Be- lebrungen und Ermahnungen bei den Privaten immer mehr Eingang verschaffen zu suchen und insbesondere dahin zu wirken, daß die überall, namentlich in der nächsten Umgebung der Orte sichtbare, so höchst schädliche, Gewohnheit, in den Gärten die Obstbänme zu einem förmlichen Walde heranwachsen zu lassen wodurch sowohl die Bäume selbst ein schmächtiges krankhaftes Aussehen erhalten, als auch, der Obstertrag geringer und werthloser wird und für den Grundbesitzer ein namhafter Theil des Unternutzens verloren geht — nach und nach verschwindet. , t h sorgsamer und verständiger Sie Ihre Gemeinde-Baumpflanzungen behandeln, desto eher w r es Ahnen gesingen, auch die Privaten zu besserer Behandlung ihrer Obstbäume zu ermuntern, indem Beispiel und Erfahrung eine viel kräftigere Einwirkung erzeugen, wie alle Belchiungen und Er. Mahnungen. — r T 11 Bekanntmachung. Auf den Grund der Art. 40 und 43 des Wiesencultur-Gesetzes vom 7. Oktober 1830 sind, mit Höchster Ermächtigung, nachstehende Vorschriften als Wiesen-Polizei-Ordnung für die Gemeinden des Kreises Gießen erlassen worden, was man hierdurch zur öffentlichen Kenntmß bringt: Mesen - Polizei - Ordnung. I. Allgemeine Bestimmungen. Art. 1. Geaenwärtiae Wiesenpolizci-Ordnung soll in der Gemeinde publicirt werden, jederzeit bei dem Büra^meMr oder Beigeordneten zur Einsicht vorliegen und die öffentliche Bekanntmachung in jedem Aabre in den ersten Tagen des Monats März wiederholt werden. 1x5 Art. 2. Dem betreffenden Gerichte wird ein Eremplar dieser Wiesenpolizei-Ordnung durch den Großh. .sireis^ra h eichen betreffenden Bürgermeister dem, nach Art. 5. zur Aufrechthaltung der darin getroffenen Bestimmungen sowie zur Anzeige von Zuwiderhandlungen verpflichteten, Personale je ein solches mitzntheilen. g Zum Schutze der Wiesen gegen Frevel ist ein'Schütze anzustellen. Derselbe kann zugleich Feldschütze und Wiescnwärter sein. 1 Art. 4. Der Wiesenvorstand hat da, wo es die Umstände erfordern und die Verwaltungsbehörde es für nötbia sindet, ein fähiges Subject zu bestimmen, welches unter seiner Aufsicht nach den Bestunmiit^en der ihm auf den Grund gegenwärtiger Wicsenpolizei-Ordnung gegeben werdenden Anstruktion die Wiesen-und Wässerungsanlagen zu überwachen und zu pflegen hat. Die Bestellung eines solchen Wie,en- wärtcrs wird namentlich in der Regel dann nothwendig werden, wenn eine Wiesenflur aus mehr als 20 Morgen bestellt und mehr als 5 verschiedene Personen daran betheiligt sind. Neben den angcdeuteten Functionen liegt dem Wiesenwärter ob: alle zur Elnschieitung des ^csen- vorstandes sich eignende Wahrnehmungen zu dessen Kenntmß zu bringen. Seine Meldungen sind ihm in dem darüber zu führenden Notizbuche vom Wiesenvorstande zu bescheinigen. Die zur gerichtlichen Bestrafung sich eignenden Vergehen soll er bei der betreffenden Ortspol,zer- Behörde alsbald anzeigen. 488 Art. Z. Zur Aufrechtbaltnng der Bestimmungen der Wiesenpolizei-Ordnung, sowie zur Anzeige der Zu- widerhandlungen gegen solche, sind verpflichtet: 1) die Ortspolizei- Behörden, die Bürgermeister oder Beigeordneten; 2) der gejammte Wiesenvorstand; 3) die Feldschützen; 4) die Wiesenwärter, insofern deren besondere angestellt werden. Außerdem sind die Bezirks-Wegausseher und Orts-Pvlizeidiencr zur Anzeige der bei Ausübung ihres Dienstes zu ihrer Kenntniß gelangenden Zuwiderhandlungen verpflichtet. Wie die Mitglieder des Wiescuvorstaudes die ihnen zur Führung der nöthigcn Aussicht obliegenden Geschäfte in einer dem Dienste entsprechenden Weise unter sich vertheilen wollen, bleibt ihrer Uebcrein- kunft überlassen. Art. 6. Die wissentliche Unterlassung der Anzeige einer Zuwiderhandlung von Seiten der Wiesenwärter oder Schützen zieht, neben der gesetzlichen Strafe, die Entlassung aus Gründen der Verwaltung nach sich. Art. 7. An einem Nachmittage der erste» Woche in denMonaten März, Juli und October soll der Wiesen- vorstand, mit Zuziehung der Wicsenwärtcr und Schützen, einen Wiesengang halten, um sich von dem Zustande der Wiesen, der Beobachtung der wiesenpolizeilichen Vorschriften und von der Vollziehung getroffener Anordnungen zu überzeugen, lieber das Resultat des Wiescngangs ist ein, von den dabei anwesenden Wicsenvorständen zu unterschreibendes, Protocoll aufzunehmen, in welchem die vorgefundenen Mängel, sowie die für nöthig oder wünschcuswerth erkannten Verbesserungen genau zu bezeichnen sind und welches ihnen bei dem jährlich zu erstattenden Rechenschaftsberichte zur Grundlage dienen kann. Dieses Protocoll ist jedesmal an den Großhcrzogl. Kreisrath zur Einsicht einzuseuden. Soweit sich vorhandenen Mängeln sofort abhelfen läßt, hat der Wiescnvorstand dafür zn sorgen, daß es geschieht. Art. 8. Jeder Wiesenbesitzer kann, insofern er eine Verletzung seines Interesses in einem, ins Gebiet der Wiesenpolizei gehörenden, Puncte behauptet, eine Localbesichtigung durch eine aus drei Mitgliedern des Wiesenvorstaudes bestehende Commission verlangen. Art. 9. Kann diese Besichtigung bei Gelegenheit der, Art. 7. festgesetzten, Wiescngänge vorgenommen werden, so hat der Interessent nichts dafür zu entrichten; außerdem aber hat die Commission das Recht, eine Vergütung von dreißig Kreuzern, also für jedes Mitglied 10 Kreuzer, einschließlich der Vergütung für die etwa gefordert werdenden Urkunden, zu verlangen. Art. 10. Wegen der bereits durch das Feldstrafgesetz vom 21. September 1811 mit Strafe bedrohten Handlungen oder Unterlassungen in Beziehung auf Wiesen, finden die in diesem Gesetze getroffenen Bestimmungen Anwendung. Art. 11. Hinsichtlich der Beitreibung und Vollziehung der auf den Grund gegenwärtiger Wiesenpolizei- Ordnung erkannten Strafen, sowie hinsichtlich der Pfandgebühren ist ebenfalls nach dem Feldstrafgesetze vom 21. September 1841 und den zu dessen Ausführung erlassenen Anordnungen zu verfahren. II. Besondere Bestimmungen. Art. 12. Die Wiesen sind geschloffen 1) in Beziehung auf die Jahreszeit vom 1. April bis 1. Octobcr; 2) in Beziehung auf die Tageszeit nach dem Eintritte der Nacht bis zum Tages-Anbruche. Art. 13 Da wo es, wie z. B. in den althessischen Landen nach der Verordnung vom 27. April 1776, die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen oder ein rechtlich begründetes Herkommen zulasscn, darf der Wiesxuvorstand bei besonderen Einflüssen der Jahreszeit den Termin des Wiesenschlusses um vierzehn Tage verlängern, z. B. bei sich ungewöhnlich binauszicheuder Grummeterndte; auch kann er, unter der obigen Voraussetzung, eine Wiesenflur vor der andern schließen oder öffnen, oder unter besonderen Umständen, z. B. wegen sehr nasser Witterung, die schon offen erklärten Wiesen wieder auf einige Zeit schließen. 489 zu entlassen. 2. Von dem Beerndten der Wiesen. 1. Bchüthen der Wiesen. Art. 14. Der Wiesenvorstand hat die Pflicht, darüber z'u wachen, daß durch die Ausübung des Weiderechts die Wiesencultur so wenig als thunlich beeintrachkgt^wlNx Jneb,sondere «erd der «!«**>* drohte Strafe von dreißig Kreuzern bis fünf dulden. Welche Handlung als Huthfrevel anzusehen und welche Strafe gegen den Contravenienten ausznsprechen sei, ist nach den Bestimmungen des Feldstrasgesctzcs^ zu beurtheilen. WKMK MWMWMZMWAW e** M MMt * WWW» MM-Hme Intw Irin M der allgemedeen Heu- und Grummelerndte ein. Denn ein «***. **.«•« ÄÄS* "SS35=sstNMW- - ............ - — täSSSSSÄSSX ’S - Wiese nicht gelangen kann, muß er nnt dem ENvten , Termin zum Mähen von 3. Von dem Begrenzen der Wiesen. Art 22 EMEMW-EiEL Di- 3», w ja* gax ss’s sms der Wiesenvorstand. ®wJIn Wi 0 W jL " Wo Grenzstreitigkciten vorliegen, bleibt das Ziehen & ** *•«** 490 4. Von der Reinigung der Wiesen. Art. 24. Wenn auf Wiesen schädliche Pflanzen (z. B. die Herbstzeitlose), Gesträuch, Gestrüpp oder Moos überhand nehmen und namentlich durch Weiter-Verbreitung auf die angrenzenden Wiesen diese mit Schaden be- Ä'J" T«”V t't d<- »«er t«« Siefen j,.? Sfabt diese Aufforderung fruchtlos, so ist davon dem Großherzoglichen Kreisrath die Anzciqe ru machen fSohonLBefund die Reinigung der Wiesen von den schädlichen Pflanzen^-?. binnen einer N In L WSgTu’m ”* ”* W -°»-», »<>- Wo eine Wiesenflur ganz oder theilweise durch, von fremdem Eigenthum überhänqende oder überlebende Baumaste, Busche und Wurzeln benachtheiligt wird, hat der Wiesenvorstand selbst kräftigst auf deren Ent- nötigenfalls die Vermittelung der Verwaltungsbehörde einzuholen. Anzeige machen.^'^° -n bedeutender Menge zeigen, ist hiervon dem Großherzoglichen Kreisrathe Art. 25. ber Maulwürfe, Mäuse, Engerlinge rc. hat der Wiesenvorstand auf gemeinschaftliche rulgen getroffen veranlassen, falls nicht auf anderem Wege dafür bereits hinreichende Vorkeh- 5. Von den Wegen in den Wiesen. _ ,r Art. 26. ^'^envorstand hat darauf zu sehen, daß keine neue Wege oder Fußpfade durch die Wiesen gemacht werden, auch von. den durch Mißbrauch gebildeten unnöthigen Pfaden und Wegen in den Wielen dem ™machen, dam« dieser d,'>gn«e Serfüg«”9* ™n„T* „,®,e unentbchrlichen Fußpfade sollen nicht breiter als 3 — 4 Fuß und von beiden Seiten mit einem Srabchcn kingeschloffe» fern, wenn wechnup! ihre Verlegung auf die WafferMeünngtdämme nicht chun, 21. &pteSerf18« ichiL^ W“' "" W "er Siefen I» In dem Feldftrafgch, »°m Art. 27. .. s®r ™be" be^ Nothwendigkeit und Billigkeit darf der Wiesenvorstand besondere Wege für die Be- erndtung der Wresen bestiminen, sobald keine dagegen sprechende Privatrechtstitel vorlieaen • er bat in fr>t< Hem Falle den Schaden möglichst auf sämmtliche Wiesenbesttzer zu vertheilem 9 ' fct 6. Von der Unterhaltung und Benutzung der Ent- und Bewässerungs-Anlagen LMMFMMMKWM?! Art. 29. Die besonderen Verhältnisse müssen entscheiden, in wie weit die Arbeiten auf Kosten der Bessker ru ersteigern, m wie weit sie durch Letztere selbst auszuführen sind. 1 ' "öe|t»er 3,1! NM Ä: S *' * Wl “f »*" W«I9e«, welch, ff, in der fchg«chn Art. 30. A'flafern nicht privatrechtliche Ansprüche entgegenstehen, wird die Vertheilunq des Wassers rur Bewäl- R’SÄT* ■"tcr ävt m4> °-r UmM»., «ch Art. 31. chen S oTe6/■‘inC‘d"Ct ' Dbe‘r zustellt, wer unbefugt Schleußen und Schleuß- i nteberfapt, Wasserleitungen, Briicken, Gräben, Dämme, Be- und Entwässerunas-SnM 1% LNS?'..'»» <-. B-dech-it Ä&. *«4 Ä'R -”56 b 77 b b Feldstrafgesetzes bestraft, beziehungsweise dem ordentlichen Richter zur Bestrafung übergeben. 49 t Bekanntmachung, Das Einbringen »on Fleisch uw Bicker-Maaren m We und Cilt Auftrag Großh. Hess. Ministeriums des Innern und der Justiz wnd hie d ch g bekannt gemacht: Das bisher I*** ***** in dir Statt Si-ß-n Ist anfgcheben und LLLI ckttL-cht werden, nachstehenden Vorschriften, jedoch nut auf Bestellung hiesiger Einwohner, emgeoraajl w Zeder, der Fleisch, -der Backer,W--'-» *W«, b-', 8'«*»« 6" «M»"8« innerhalb w; ***** «w S'Ä&iwÄ”: b) sich mit dieser B-sch-inignng und der -,nzubrmg-»d,n «am (s-tt>ld -- 1 "'j®'”“in L»'L7-r°anf"dir1L Bescheinigung und Waare vorzuzeigen und letztere alsbald zu versteuern. Bei Fleisch-Maaren ist auch noch eine Bescheinigung des Dürgermechcrsd"ß welchem das Fleisch kommt, darüber beizubringen und den,^betreffenden Tbo^chrnver voizuicgen, oap dasselbe von gesundem Vieh ist und der vorgcschriebenm. Fleischbeschau unterlegen hat. Kömmt der Fall vor, daß Fleisch - Maaren eingebracht ^n^Thorschttcher" anzuh^lten und keit oder Ungenießbarkeit an sich tragen, so sind sie von dem betreffenden Lhorjchrewer anzuo ist davon der Polizeibehörde zur geeigneten Verfügung Anzeige zu machen. , f Ein gleiches Verfahren tritt ein, wenn Fleisch-Maaren ohne Befundschein «»gehen. Hinsichtlich der Güte und des Gewichtes d« Bäcker-Maaren gelten dieselben Bestimmungen, welche in dieser Beziehung gegen die hiesigen Bäcker beitet^ «»« j-d-m Psuud »ng-fuhrt w°rd'»d-u Fl,^--, -« Z^s-n'mtd'İ«7m frischem, gesalzenem oder geräuchertem Speck, Wursten, Zungen, «uize, , sind % Kreuzer Octroi zu bezahlen. Art. 32. Es ist eine der wesentlichsten Pflichten des Wiesenvorstandes da, wo der Einführung emer allgemeinen Wässemngsordnuna^pAvatrechtliche Ansprüche im Wege stehen, dahin zu wirken , daß eme gütliche Ueberem- kunft zu Stande kommt, nöthigenfalls aber auf Anwendung des Wiesenkulturgesetzes anzutragen. Diese Pflicht lArt 32) ist überhaupt in allen'Fällen vorhanden, wo Derjenige, gegen welchen 23e> Mm?L^M^LOrdnun? in Anwendung gebracht werden sollen, sich auf erworbene Rechte ^er Wiesenvorstand hat in solchen Fällen jedesmal, wenn die Sache nicht in Güte kurzer Hand von ibm beseitiat wird davon dem Großherzoglichen Kreisrath eine Anzeige zu machen. '7. Besch wer d e f ü h" u n g g egen Anordn ungen des Wiese »Vorstandes u nd gegen das Verfahren des Wiesenwärters. 3lrL 34» Geaen dir Anordnungen des Wiejenvorstandes ist ein Recurs an den betreffenden GroM«z b. tcö §. 2. zuwidcrbandeln, verfallen in die auf die Defraudation des Octrois durch das Octroi- Reglement vom 21. Juli 1843 festgesetzten Strafen.^ Das Einbringen von Metzger- und Backer-Maaren ohne vorherige Bestellung, sowie das Hau- stren oder Feilbalten damit, ist bei 5 Gulden Geldstrafe und Confiscation der Maare zum Besten der Armen verboten. Gießen am 22. October 1844. Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen. Prinz. Zu Nr. K. G. 13340. Gießen am 25. Oktober 1844. Betreffend: Die Abhaltung eines Vieh- und Krämermarktes i» Grünberg. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an sammtliche Gr. Bürgermeister des Kreises. Ich beauftrage Sie hierdurch, in Ihren Gemeinden ortsüblich bekannt machen zu lassen, daß Donnerstag den T November I. I. ein nochmaliger Vieh- und Krämermarkt in Grünberg abgchalten werden wird. P r i n 'z. 30) Ein Messer und ein Geldbeutel mit einigem Gelde sind dahier gesunden und auf Gr. Polizeibüreau abgegeben worden. Gießen am 24 October 1’844. Besondere Bekanntmachung. 1760) Oeffentliche Aufforderung. Der Melchior Schneider I. von Miescck beabsichtigt, die nachstebenden Immobilien,: iß-4 2- 204lHKlftr. Acker auf dem Hohenstein, an Philipp Balser, Melchior S. sen.; 29 9 i 218lüKlftr. Acker in denSandackern, anZohs.Malther,Zohs. S.; ast ii L82lHKlftr. Acker auf dem Ruppen- strauch, an Johs.Haas; ,5g 4.4 209lHKlftr. Acker im neuen Garten, 1 * an Johs Reuter jun., Zohs. S.; y jj- 126OlKlftr. Acker Hinterm Haag, an Melchior Volzel; s»6 ,?j>t 334lüKlftr. Acker im Scllnberg, an Friedrich Koch; 33,9 44 282lHKlstr. Miese an den Ochsen- Miesen , an Werner Schäfer zu Annerod; 4i _ 244mKlftr. Acker, zehntf., stößt auf die Marburger Straße, an Zohs. Krailing, B. S. I. zu Wieseck; unter seine Kinder zu vertheilcn, kann jedoch die zur Bestätigung der Tkeilzettel erforderlichen Erwerbsurkunden nicht beibringen. Es werden daher alle Diejenigen, welche auf die benannten Immobilen Ansprüche erheben zu können glauben, aufgefordcrt, solche um so gewisser innerhalb 8 Wochen, von dem ersten Erscheinen dieser Bekanntmachung in , den öffentlichen Blättern an gerechnet, dahier anzuzeigen, als sonst die Theilzettel bestätigt werden würden. Gießen am 14. October 1844. Gr. Hess. Landgericht. Ploch. Hierzu zwei Beilagen. Zweite Beilage zu jr« 86. des Mnzeigeblatts für die Sterdt und den Kreis GLetzen. Vermischte Nachrichten. 1767) Ein Brandweinbrenner wird in Dienst gesucht von Gg. Reiber, in der Neustadt. 1769) Eine Vorstecknadcl mit Hellem Stein und Zahlperlen besetzt ist in hiesiger Stadt verloren gegangen. Der Finder derselben wird gebeten, solche an die Rcdaction d. Bltts. gegen eine angemessene Belohnung abzugeben. Literarische Anzeige. 1768) Bei Johann Ulrich Landherr in Heilbronn ist so ebencrschieneistund vorräthig zu haben, namentlich in Gießen bei G. F. Heyer, Sohn: Neueste Entdeckung, wie neben dem Gebrauche einiger weniger Medikamente und einem angemessenen Verhalten d urch das bloße süße Brunnenwasser die Folgen der Selbstbefleckung, die unwillkürlichen nächtlichen Saamenergießungeu und der weiße Fluß auf das gründlichste und zuverlässigste geheilt, und die geschwächten Kräfte der Mannheit zu dem höchsten Grade der Vollkommenheit gebracht werden können. Durch Erfahrung und untrügliche. Proben verbürgt: Zur Belehrung für Eltern und Lehrer. Gilfte verbesserte Original-Auflage- 8. Elegant geheftet. Preis fl. 2. 15. oder 1 Thlr, 6 gGr. Der verdienstvolle Herr Verfasser sagt in der Vorrede zu der vorliegenden Auflage dieser trefflichen Schrift, welcher viele Tausende Leben und Gesundheit verdanken, und wovon in früheren Original-Auflagen allein gegen 20,000 Er- emplare verbreitet sind, — mehrerer Nachdrücke und Nachahmungen nicht zu gedenken, — und die so bekannt ist, daß von Seite der Verlagsbandlung jede weitere Anpreisung überflüssig wäre: Er hoffe, daß Eltern und Lehrer auch von dieser neuen Auflage den Nutzen ziehen möchten, welchen diese Warnungsschrift schon allenthalben stiftete, und daß dadurch mancher Jüngling dem leider mehr als zuviel bekannten Laster entzogen werde. Der schönste Lohn seyen ihm die zahlrechien Kuren, welche seit der ersten Verbreitung dieser Schrift bewerkstelligt tvurden, und er übergebe abermals das Werk dem Drucke, in der Ileberzeugung, daß die Heilmittel, denen er sein jetzt so glückliches Dasein zu danken habe, die einzig wahren seyen, den inneren Krankheitsstoff, der bis jetzt so oft unheilbar geblieben, zu heilen. Theater in liessen. Sonntag den 27. O c t o b e r. (Ute Vorstellung im Abonnement.) Auf allgemeines Verlangen: Der Marrn mit der eisernen Maske. Schauspiel in 5 Abtheilungen, nach dem Franz, des Arnould nnd Fournier, von C. Lebrün. Dienstag den 2 7. Octobcr. (12te und letzte Vorstellung im ersten Abonnement): Aus allgemeines Verlangen: Die Stumme von Portici. Heroische Oper in 5 Akten, von Anber. August Friese. Frischbacken. Sonntag den 27. October. Wilhelm Löber in der Walllhorstraße. Conrad Roll auf der Mäusburg. Balihascr Weidig in der Neustadl. Johannes Jughard auf dem Seltersweg. ___________ Kirchliche Anzeigen. Evangelische Gemeinde. Gottesdienst. Am 27. October. Morgens: Pfarrer Bonhard. Nachmittags: Kirchenrath vr. Engel. Getaufte. Den 2 2. October. Dem Bürger, Bäcker und Müller in der Neumühle, Johannes Sauerbier, eine Tochter, Katharine Margarethe, geboren den 9. October. Den 24. O etober. Dem Großh. Polizei - Offician- ten, Philipp Bärrn, ein Sohn, Philipp, geboren den 14. October. Beerdigt. Den 25. October. Wilhelm Julius Carl Ufer, Bürger und Bäckermeister dahier, alt 27 I. 6 M. 12 T., gestorben den 22. October. Die Pfarrgeschäste in dcr nächsten Woche besorgt Pfarrer Bonhard. Katholische Gemeinde. Beerdigt. Den 2 2. October. Daniel Heinrich Carl Conrad, Sohn des Bürgers und Ziegelfabrikanten, Heinrich Winther, alt i M., gestorben den 21. October. 498 Aiigekommene und abgerekste Fremden vom 22. bis 24. October. 1844. I n den Gasthäusern. im Einhorn: Hr. Rühl, Hauptm. v. Darmstadt. Hr. Ouvrier, Kreisr. v. Grünberg. Hrn. Kfl. Martier v. Frankfurt, Schwarz v. Fulda, Löwenstein v. Hamburg, Speicr v. Rheidt u. Gottschalk a. Nassau. Hr. Küchler, Kreisr. v. Friedberg. Hr. Bottemann, Dr. phil. v. Berlin. Hr. Hütten, Partie, v. Fürth Hr. Dingeldep, Maj. v. Friedberg. Hrn. Kst. Elsaß v. Offenbach, Nittel v. Mainz, Bücking v. Alsfeld u. Adrian v Coblenz. Hr. Flor, Lieutn. v. Cassel. Hr. Blatter Partie, v. Hanau. Hr. v. Gleisner, Gutsbcs. v. Cassel Hr. Graf v. Strill m. Bedien., Gener.» Lieutn v. Luxemburg. Hr. Borent, Doct. v. Berlin. Hrn. Kfl. Halle v. Frankfurt, Stortz v. Mainz, Blencker v. Cassel, Söffer v. Bornheim, Häußer v. Cöln, Lanz v. Rheidt N. Specht v. Carlsruhe. Hr. Bernhardt, Partie v. Cöln. Hr. Schlösser, Fabrik, v. Achen. Hr. Bader, Partie, v Mannheim. Im Rappen: Hrn. Kfl. Rullnmnn v. Lüdenscheid, Königsberger v. Dich u. Arnstein v. Saubach. Hr. Schlachter, Hüttenbeamt. v. Michelbach. Hr. Hochstädter, Stud. v. Colmar. Hrn. Kfl. Zimmermann v. Hanau, Gößmann v. Wersen u. Siedel v. Frankfurt. Hr. Hügel, Oberstnanzr. v. Darmstadt. Hr. Thomas, Lehr. v. Kloppenheim. Hrn. Stud. Rössing v. Saubach, Herquet, Zwerger, Hohmann u. Haud- schu v. Marburg. Hr. Beck, Kaufm v. Frankfurt. Im Prinz Carl-. Hr. Möglich, Privatm. v. Fulda. Hr. Böttcher, Sehr. v. Frankfurt. Hr. Weisner, Kaufm v. Bingen. Hrn. Oecon. Söffner u. Binsel v. Ilbeshausen. Hr. Bremer, Kaufm. v. Michelbach. Hr. Müller, Gastw. v. Rotlingshausen. Hr. Weinhardt, Uhrm. v. Hopfmannsfeld. Hr. Mainzer, Kaufm. v. Lauterbach. Hr. Rühl, Müller v. Reinerod. Hr. Sehmer, Privatm. v. Bergertshausen. Hr. Stott, Oecon. v. Hergenau. Hr. Schrempf, Buchdr. v. Rirfeld. Im Hirsch: Hr. Eimer, Kellner v. Niederweidbach Hr. Schneider, Färber v. Dodenau. Hrn. Fuhrl. Klingel- Höfer v. Eckelshausen, Schuchard v. Dodenau, Fischbach v. Mornshausen u. Fischbach v. Eckelshausen. Hr. Popp, Fuhrm. v. Dietz. Hr. Gottwerth, Geschäfts:«. v. Saubach. Hr. Queckbörner, Fuhrm. v. Grünberg. Im Darmstaedter Haus: Hrn. Handels!. Deisenroth v. Sengsfeld, Wöll II. Fulda v. Büdingen, Meier u. Haas v. Hainbach. Hrn. Gcschästsl Bock v. Alsfeld u. Schlabach v. Wolmar. Hr. Rudolph, Förster v. Bensheim. Hr. Beckmann, Kaufm. v. Bermuthshain. Hrn. Geschäftsl. Seum v. Bingenheim, Heinirich v. Hcimche, Boos v. Eichelsachsen, Schlengel v. Gcißnidda, Emrich v. Gelnhaar u Schmitt, Hehn u. Reber v. Oberschmitten. Hr. Friedrich, Fuhrm. v. Wetzlar. Hr. Conradi, Lehr. v. Ebersgöns. Hr. Krein, Kaufm. v. Riedelbach Hrn. Geschäftsl. Schmitt u. Reinhardt v. Kleinkarben, Schleim v. Bleidenrod, Rühl v. Burgge münden u. Fischer v. Lasphe. Hr. Hifferig, Feldw. u. Hr Schwöhl, Four. v. Darmstadt. Hr. Dönges, Fuhrm. v. Wetzlar. Im Stern: Hr. Gütig, Buchh. v. Berlin. Jungfer Zecher v. Kirchheim. Hr. Noll, Fuhrm. v. Carlshafcn. Hr. Weiser, Handelsm. v. Schabenhausen. Hrn. Oecon. Schlicht v. Heidelbach, Harb u. Riß v. Effolderbach. Hrn. Geschäftsl. Detzfch v. Steinbach, Klein v. Rödelheim, Bcres v. Bicken u Lein v. Rauschenberg. Hr Rost, Metzg. v. Horchhcim. Jungfer Heil v. Herholz. Hr. Petersen, Schneider v. Wien. In den Privathänsern. Bei Hrn. Criminalr. Klingclhöfer: Hr. Klingclhöfcr, Kirchenr. v. Kirchberg. — Bei Hrn. Kürschn. Schultheiß I.: Hr. Wüst, Apoth. r>. Darmstadt. — Bei Hrn. Stadtmusik. Bauer: Fr. Hill v. Alsfeld. — Bei Hrn. Prof. Dr. v. Rügen: Hr. Zimmermann m. Fam.. Gch.-R. v. Darmstadt. — Bei Hrn. Wirth Bramm: Hrn. Privatl. Schwarz v. Diedclsheim u. Friedrich v. Altcnbnseck — Bei Hrn. Verwalt. Gerbode: Fr. Fischer v. Langgöns. — Bei Hrn. Kaufm. Münch: Hr Münch, Apoth. v. Schotten. — Bei Hrn. Weinw. Hering: Frl. Lips v. Umstadt. — Bei Wittwc Petri: Jungfer Jäger v. Hermannstein. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schcn Buch- und Steindruckerei in Gießen. Erste Beilage zu JH 86. des Anzeigeblatts für die Stadt und den Kreis Gießen. Besondere Bekanntmachung. 1723) Die Stadt Gießen wird den 5- und 6. November d. I. mit ertheilter höherer Bewilligung noch einen Jahrmarkt abhalten, welches hiermit zur Nachricht dient. Gießen den 14. October 1844 Der Gr. Hess. Bürgermeister Gg. Reiber. Versteigerungen. 1770) Montags den 4. November d. Z., Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dabiesigem Rathhaus die dem Bürger und Schubmacher Peter Bergmann dahier zustehenden nachbemerkten Hofraithen und Güterstücke, aus dessen freiwilliges Ansuchen, öffentlich meistbietend, unter den vor dem Termin zu eröffnenden Bedingungen, die auch schon vorher bei dem Gr. Beigeordneten Rühl cingesehen werden können, erb» und eigenthümlich versteigert werden, als: 1) io Klftr. Wohnbaus au dem Lindenplatz, neben Sattler Ferber; 2) 10 ,, Scheuer und Grund in der Lin- dengaffe, gibt 19 fr. 3 pf. abge- lößte Grdrte., neben Schreiner Zunkel; 3) 14 „ Wobnhaus mit Grund in der Flügelsgasse, gibt 18 fr. Grdrte., neben Kaspar Bader; 4) 5 „ Wohnhaus mit Grund in der Grlengasse, neben Jacob Wallenfels Wittwe; 5) 142 „ Acker, auf der großen Weide, ztftei.; 6) 143 „ Acker am Schlangenzahl, auf den Aulweg, gibt 4% fr. abgel. Grdrte.; 7) 276 „ desgl. am Atzelbusch, ztftei.; 8) 183 „ desgl. auf der Oberau, ztftei.; 9) 408 „ desgl. daselbst, ztf., gibt 46% fr. abgel. Grdrte.; 10) 82 Klftr. Garten am Nabrungsberg, ztf.; „ desgl. daselbst, ztftei.; „ dgl.^imGartenfeld an derSchwarz- lach, lr Kl., ztftei.; „ desgl. am vorigen Stück, vom alten Weg; „ Grabstück auf dem Sand, ztf.; ,, desgl. daselbst, ztftei.; „ Acker an der Chaussee, ztftei.; „ desgl. an der Labn, neben den Wiese!,, 4r Kl., ztbar, gibt 1 fl. 7% fr. abgel. Grdrte.; ,, desgl. linfs am Badcnburger Fußpfad, ztf., gibt 1 fl. 25% fr. abgel. Grdrte; „ Acker links am Badenburger Fußpfad, ztftei.; „ Acker daselbst, ztf., gibt 42% fr. abgel. Grdrte.; „ Acker daselbst, ztf., gibt 42% fr. abgell. Grdrte.; ,, Acker daselbst, ztftei, gibt 1 fl. 25 fr. abgel. Grdrte.; „ desgl. au der Marburger Straße, ztftei.; ,, Wiese am obersten Weyher, gibt 2% fr. abgel. Grdrte.; „ Wiese daselbst, gibt 2 fr. abgel. Grdrte.; ,, Wiese in der Stephansmark, ztftei., gibt 10% fr. abgelößte Grdrte.; „ Wiese am alten Schlag, ztbar., gibt 2 fr. der Fr. H. Rabe und 7% fr. dem H. v. Schenk abgel. Grdrte.; ,, Wiese daselbst, ztbar., gibt 1 fr. 1 pf. der Fr. Rabe und 5% fr. dem H. v. Schenk abgel. Grdrte.; „ bergt, auf dem Sand, ztftei.; ,, Acker, Gärtchen auf dem Sand, ztftei; Gießen den 21 October 1844. Großh. Hess. Stadtgericht. Müller. 13) 27 14) 120 15) 78 16) 372 17) 237( 237 ) 18) 105) 102) 19) 136 20) 123 21) 112 22) 109) 109) 23) 164) 164) 24) 183 25) 186 26) 193 27) 227 28) 165 29) 128) 196) 30) 93 494 1736) Fouragelieferung. Donnerstags den 31. October d. I., Vormittags um 10 Uhr, soll auf der hiesigen Universitäts-Kanzlei die Lieferung der im nächsten Zabre für den Universitäts- Marstall erforderlichen Fourage an den Wenigst- nehmcnden versteigert werben. Gießen am 16. October 1844. Gr. Hess. Universitäts-Rentamt. Martin. 1746) Montag den 4. November d. I. Mittags 12 Uhr, soll auf dahiesigem Nathhaus die Pfarr- und Schuibesoldungs-Frucht für 1844, bestehend in 40 Malter und 2 Maas Korn, in zwei Abthei- lungen zu liefern, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, an die Wenigstnehmenden versteigert werden. Leihgestern am 20. October 1844. Der Großh. Hess. Bürgermeister Heß. 1664) Die käuflich von mir erworbenen Gebäude nebst Zugehörungen am Neuenwege Flur I. M. 590. 222 Klftr. Hofraithe, der ehemalige Löwe, und Flur I JVÖ. 591. 279 Klftr. Grabgarten bei der Hofraithe, worin früher eilte schwunghafte Gast- und Schenk-Wirthschaft, in jüngster Zeit ein Tabaksfabrikgeschäft betrieben wurde, enthaltend einen großen Saal, 18 heizbare Zimmer, 8 Kabinette, und Kammern, Kutscherstube, mehrere Keller, mehrere Frucht- und Futter-Böden, Stallungen, Waschküche, Pferde- und Holz-Ställe, Kegelbahnbau, großen Hofraum mit Brunnen, Garten und jonstige zum Betrieb einer Gast- und Local-Wirthschaft oder eines andern Gewerbes erforderlichen Räume und Bequemlichkeiten, beabsichtige ich in öffentlicher Versteigerung auf das Meistgebot unter sehr annehmbaren Bedingungen weiter zu veräußern. Es ist zu diesem Ende auf Donnerstag den 7. November 1844, Nachmittags 2 Uhr, auf hiesigem Rathhause Termin vorbestimmt worden, in welchem Kauflustige gefällig sich einfiuden wollen. Die Vcrsteigerungsbedingungen können schon früher auf meinem Comptoir oder bei Herrn Beigeordneten Rühl Hierselbst eingesehen werden. Gießen im October 1844. Gg. Phil. Gail. 1772) Mit der neuen Feldeintheilunz, und dem Be- und Entwässern der Wiesengründe hiesiger Ge, markung ist verbunden die Grablegung beb Bachgrabens von 182 Klaftr. Länge, und es wird Termin zur Versteigerung, der Anfertigung nicht allein dieses, sondern auch des ganzen Wegs nach Großenbuseck vom Ort an bis auf die Grenze sowohl zum Planiren, als Chaussiren und Stein- fabren, abtbeilungsweise auf Mittwoch den 30. d. M., Mittags nm 12 Uhr, in loco Beuern anberaumt. — Da dieses so bedeutende Arbeiten sind, daß viele Menschen längere Zeit Beschäftigung finden können, so ersucht man die Gr. Bürgermeister des Kreises Gießen, dieses in ihren unterhabenden Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß bringen lassen zu wollen. Risse und Voranschläge liegen auf dem Büreau des Unterzeichneten zur Einsicht offen. Beuern am 22. October 1844. Der Gr. Hess. Bürgermeister Otto. 1759) Montag den 28 b. M., Vormittags 10 Uhr, soll auf ber hiesigen Bürgermeisterei das Holzaufarbeiten ber Hölzernste 1845 in ber hiesigen Ge- meinbcwalbung wenigstnehmenb vergeben werben. Staufenberg am 20. October 1844. Der Gr. Hess. Bürgermeister Fischer. 1745) Freitag beit 1. November l. I., Vormittags 10 Uhr, sollen im Garten am Fürstlichen Pachthof in Birklar 11 schwere Nußbäume, zu Tischlerarbeit brauchbar, öffentlich meistbietenb versteigert werben. Griebel den 17. October 1844. Der Rentamtmann Friedrich. Feilgeboten. 1784) Cigarren, Bremer und Hamburger in allen Qualitäten, sowie Varinas in Rollen empfiehlt I. G. Appel. 1789) Würfelzucker, »20 und21kr.perN; Thee, ä 1%, 2, 2%, 3, 4 und 4% ft. per K; Chocolade, ä 24 u. 28 fr.; Kernseife ä 14 fr.; Glauzlichter, ä 17 fr. per ffi bei Ludwig Jahreis, Marftplatz Lit. B 24. 1788) Schlafröcke, fertige Kittel und Herrn- hemden empfiehlt in schönster Auswahl und zu den billigsten Preisen Jacob Kfm. Worms Wittwe am Kirchenplatz. 495 1714) 8A bvelte Bombasets, bte Elle 36 ft., Mousseline de laine, 30 kr. per Stab, Poll de Chevre, die Elle 20 kr., Orleans, die Ette 30 kv., 8/a facionirte Thibets, die Elke 52 kr., facionirte Lustrine , die Elle 45 kr., seidne Shäwlchen und Foulards zu 24 bis 30 kr. das Stück, sowie noch viele andere Kleider- und Mäntelstoffe zu den billigsten Preisen empfehle ich bestens. Maier Heß, Litr. A. Nr. 63. 1753) Chocolade » S 30, 36 und 44 kr. von vorzüglicher Güte, sowie Punsch- und Arrac-Effeuz ä 1 fl. , 36 kr., Limonade-Essenz a 1 fl. 34 kr. per Flasche. Würfelzucker - 8 22 kr. empfiehlt Ferdinand Mayer. 1744) Zu auffallend billigen Preisen! Orleans, die Elle 36 fr., Mousseline de laine, die Elle 13 kr., Poil de Chevre, die Elle 18 kr., % breiten modernen Kattun, die Elle 10 fr., abgepaßte Damast-Mäntel, das Stück zu 6 ft., *y4 breiten Sherting, die Elle 11 fr., große pur wollene Shawls, das Stück 1 ft. 45 fr. nebst gctoirften Shawls, Tbibet, Napolitain etc. empfiehlt Salomon Heichelbeim neben dem Darmstädter Haus. 1752) Mein Cigarrenlager in allen Sorten Bremer und Hamburger Fabrifats, abgelagerte Waare, sowie Rollen Varinas-Tabaf, 40 fr. das Psd., empfieblt bestens Ferdinand Mayer. 1790) Feinster Braunschweiger Flachs, per K a 19, 20 und 22 kr., empfiehlt L. Jahreis am Marktplätze. 1780) Schweizer - und Limburger Käß, Häringe zu 3, 4 und 6 kr. per Stück, Sardellen rc. bei Z. G. Appel. 1751) Gesalzener Lachs 32 fr. per L und Labberdan 10 fr. per L bei Ferdinand Mayer. 1779) Braunschweiger Flachs in sehr schöner Qualität empfiehlt I. G. Appel. 1791) In Bettsedern, Daunen, Barchent, Zwillch und Bettzcugen habe ich wieder eine schöne Auswahl erkalten, und empsekle solche, sowie meine anderen Artikel zu äußerst billigen Preisen. Jacob Ksm. Worms Wittwe am Kichcnplatz. 1784) Sekr mehlreiche Kartoffeln, das Malter zu 1 fl, sind malterweise zu verkaufen; bei wem? sagt Ausgbr. d. Bltts. 1758) Aus der Backsteinfabrik jenseits der Pulvermühle werden Steine von geringer Sorte für 11 fl. das 1000 Stück abgegeben. 1775) Bei Cbristian jHornbergerj ist Kuhmist wagenweise zu verkaufen. Zu vermiethen. 1762) Ein geräumiger Keller für sich, sowie ein kleines Logis mit allem Zugehör ist zu ver- miethcn. Ausgeber dieses Bltts. sagt wo? 1738) Zwei möblirte Stuben, die eine mit Cabinett, sind zu vermiethen bei P. Chr. Franz, Schneidermeister. 1764) Eine möblirte Stube mit Sopha ist zu vermiethen bei Ludwig Kämmerer auf dem Seltersweg Lit. C. M 145. 1785) Ein freundliches möblirtes Zimmer ist zu vermiethen bei H. H e i ch el h ei m Wittwe Lindenplatz Lit. A. M 188. 1771) Eine möblirte Stube ist zu vermiethen Lit. A. M 11. am Markt bei Gießen den 24. October 1844. Conrad Bogt. 1792) Eine möblirte Stube ist zu vermiethen bei H. Schlund, Buchbinder in der Schloßgasse. 1761) Ein möblirtes Zimmer mit Sopha ist zu vermietben bei Justus Schiffer, auf dem Neuenweg. 1763) Eine vollständige Familienwohnung ist bei mir zu vermiethen und am 15. Januar 1845 zu beziehen. A. K. Worms, 4 Lit. C. .AS 148. 496 schließbarer Küche, Boden, Holzplatz und Antheil am Keller ist zu vermiethen und Anfangs November beziehbar bei Jacob Bogt, Bäcker in der Wallthorstraße. 1786) Bei Unterzeichnetem sind zwei heizbare Zimmer mit oder ohne Möbel zu vermiethen. H. I. Berlin, vor dem Wallthor. 1788) Zn der Marktstraße Lit. D. ^45 47 ist eine Stube mit Kammer, Küche, verschließbarem Kellertheil und Holzplatz an eine einzelne Person, oder an eine stille kleine Familie zu vcr» miethen. 1774) Bei Unterzeichnetem sind 2 möblirte Zimmer mit Sophas für das nächste Semester zu vermiethen. - C. Schultheis I. an der Wettergasse. Vermischte Nachrichten. 1782) CtemäldteaussteUung. Mit Vergnügen benachrichtigen wir das kunstliebende Publicum, daß in Folge sehr günstiger Verhältnisse die bevorstehende dlesjährige Gemäldeausstellung weit bedeutender und glänzender werden wird, als die früher», indem uns eine beträchtliche Anzahl wahrhafter Meisterwerke der ausgezeichnetsten Künstler des In- und Aus- landcL zugefuhrt ist, Worunter wir die Namen: Deberain, Dubuffe, Giroux, Franquelin, Roqueplan, Horaee Vern et, Sehopm und Volpellier in Paris, Begas, Hildebrandt, Hoguet uitb Cretius m Berlin, Hu nm in Mecheln, de Cock in Gent, Morgenstern in Copenhagen, Lotze, Schleich, Muller, Kaiser, Rottmann und Alers in München, Gotting, 6. Schmidt, Schröder und Scheirs in Düsseldorf, Kummer in Dresden, u. f. w. hervorhebcn. Die Eröffnung der Ausstellung, so wie der Beginn der in Aussicht genommenen gesellschaftlichen Zusammenkünfte werden noch näher bekannt gemacht werden. Indem wir daher zu recht zahlreicher Theilnahme einladen, bemerken wir noch, daß der Veremsdiener Koch angewiesen ist, auf Verlangen die Statuten des Vereins zur Einsicht mitzutheilen. Gießen den 23. October 1844. Der Ausschuß des Kunstvereins. 1778) Wie sehr einem Bedürfnisse durch die bei uns ins Leben gerufene allgemeine Rentenanstalt, deren zweckmäßige Einrichtung schon öfters vielseitig öffentlich beleuchtet wurde, abgeholfeir worden ist, beweist die große Theilnahme, welche man bis jetzt der Anstalt im In- und Ausland geschenkt hat. Seit der kurzen Zeit ihres Bestehens und bei dem Umstande: daß noch keine Resultate über ihre Wirksamkeit bekannt sind und nicht bekannt sein können, hat die junge Anstalt jetzt schon eine Mitgliederzahl, welche zu den angenehmsten Hoffnungen berechtigt. Indem ich deshalb hier wiederholt darauf aufmerksam mache, wie durch die gedachte Rentenanstalt Gelegenheit gegeben ist, sich durch eine Betheiligung an derselben eine sorgenfreie Zukunft zu sichern, bemerke ich: daß ich ermächtigt bin, alle die Erfordernisse, so weit sie in Erbringung von Bescheinigungen rc. bestehen, zu besorgen und es wollen daher Diejenigen, welche sich noch an der 1844r Jahresgesellschast zu betheiligen beabsichtigen, ihre Erklärungen bald abgeben, indem die Gesellschaft Ende des kommenden Monats November für dieses Jahr geschloffen wird. Gießen im October 1844. 1773) Ein möblirtes freundliches Zimmer auf dem Selterswege, in der Nähe vom Kreuz, ist zu vermiethen. Ausgbr. d. Bltts. sagt bei wem? 1777) Mehrere Sopha's sind zu vermiethen, oder zu verkaufen bei W. Ferber, Sattler. 1765) Zwei möblirte Stuben mit Sopha sind zu vermiethen bei Jacob Walther, Schneidermeister. 1776) 2 Mansardezimmer mit Eabinet und ohne Möbel sind zu vermiethen in der Marktstraße Lit. v 181. 1766) Ein Logis, bestehend ans 4 Stuben, 2 Kammern, Küche, Keller und Holzstall, ist zu vermiethen bei Gg. Reiber in der Neustadt. 1783) Eine neue eingerichtete Familienwohnung, bestehend in drei aneinander stoßenden Stuben, vcr« Hierzu zweite Beilage. I. G. Appel, Agent.