ÄnzeigeblaLt fnr die Stadt und Len Kreis Gießen. Jfo r$7j. Samstag den 26. August. .. 18^3 Frucht- ulwBictualienpreise zu Gießen vom26.August bis 2. September 1843. — "***”* ■— 2)^odueelse Fleifchpreise. *■ Pf-| 2 spf ordinäres Brod, flUd Gersten- und I l Pfund gutes Ochsenfictsch . . • " Bro£ltcr nid)t6.ais:; 4 „ „ " Kornmehl bestehend 15 _ 1 „ Luhflersch..... I ** I (' xr»irrk nnn brr; >1. 6 // /, H * I • Kuhfleisch . 6 1 in$Ieifdi vondcr- Pf. gemischtes Brod 1 Polizeiliche Bekanntmachung. Gießen am Stadt Gießen ertheilte neue Octroi-Reglement wird nachstehend zur öffentlichen Kennt- 22. August 1843. ruchtpreise. 1 i 1 i ii 7 1 1 1 1 1 1 1 1 1 4 6 9 1 1 1 6 12 18 1 Das der niß gebracht. Gießen den 13 io 16 12 18 18 22 18 16 16 aus | Waizcn- und j Kornmehl bestehend Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen Prinz. Rindfleisch..... Kalbfleisch..... auch - ..... Schweinefleisch .... Hammelfleisch gemästet . . Wurst von pur Schweinen , gemischte Wurst . . . . Bratwurst..... Schwartemagen . . . geräucherter Speck . . . Schinken und Dörrfleisch . Nindsfett...... Hammelsfett..... Schweineschmalz, ausgelassenes ....... desgleichen, unausgelaffen 22 20 selben Gattung; bestehen, u. iwar auftvPfd.Fleisch nicht mehr als an« dcrtyalbPfd.u.s. w. nach Proxor.! tion. welches auf t Pfd. nichtvollig 5 £otf) auämadit.j Köpfe, Füße, ®e=i raub, wie auckdic gan,blutigen und nichtgcnicßbarrn Stücke vom Hals, sind von der Zu- gäbe gänilich ausgeschlossen. 5 Lth. ^2 Qt. Waffcrweck . 4 ,/ 3 i’ Milchbrod . Marktpreise. Maas Milch ...... Pfund Butter..... auch .... Handkäse....... Eper ........ Pfund Waizcnniehl . . . i, grob geschälte Gerste . v klein geschälte Gerste . Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat verfügt, daß zwar den Wirtben der an vielen Orten übliche Gebrauch von sog. Cbampagnerstaschen zum Verkaufe des Bayerischen Biers gestattet werde, daß jedoch diese Champagnerflaschcu geeicht seyn müssen, weil nach den Bestimmungen der Verordnung über das Maas- und Gewichts-System die Wirtbe keine ungeeichten Gesäße fuhren dürfen. Diese höchste Anordnung wird hierdurch zur öffentlichen Kenutmß gebracht. 18 Auaust 1843. Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen Prinz. 6 - 20 - 21 — 8 — 8 - u 8 - Städte Gemäs Waizen Korn Gerste Hafer Erbsen Linsen Friedberg..... Gießen ..... Grünberg ..... Marburg am 12. August. Wetzlar am 19. August. das Malter das Malter das Malter daS Mött der Scheffel 200 90 fl. kr. 9 - 9 - 8 40 9I374 41 40 'pst 200 84 st- 7 7 8 3 kr. 15 24 18 Pst 165 72 fl. . kr. 4 30 4 30 5 20 8> 10 8 20 ; 1 1 1 1^ fl. 6 6 5 4 kr. 30 20 40 1 1 1 1 1 st. 5 6 kr. 20 1 1 1 1 st. 5 rr. 20 Reglement über die Erhebung und Controlirüug des städtischen Octrois zu Gießen. Nachdem Seine Königliche Hoheit der Groß- herzog eine neue Regulirung des der Stadt Gieße» bewilligten Octrois allergnädigst zu genehmigen geruht haben, so wird hiermit Folgendes zur allgemeinen Nachachtung verordnet: §• 1. Vom t. September 1843 an treten die bisherigen, auf die Erhebung und Controlirüug des städtischen Octrois zu Gießen sich beziehenden Vorschriften außer Wirksamkeit und es ist sich von diesem Zeitpunkte an nur nach den folgenden Bestimmungen zu achten. §• 2. Die in dem beigefügten Tarif enthaltenen Gegenstände sind dem in demselben angegebenen Octroi unterworfen. §. 3. Gegenstände, welche diesen Abgaben un- terworfen sind, dürfen nur am Neustädter-, am Setzer-, Neuweger- und Walllhvr einaeführt, auch müssen die Abgaben, für welche keine besondere Er- hebnngsstätte besteht, an die Thorschreiber sogleich entrichtet werden. 8. 4. Alle octroipflichtigeu Gegenstände müssen an demjenigen Thore, wo sie zuerst anlangen, augezeigt und mit Ausnahme der Getränke, wovon der Octroi auf dem Hauptzollamte erhoben wird, auch versteuert werden. 8- 5. Die vor den Thoren in der Gemarkung Gießen wohnenden Personen, welche octroi- pflichtige Gegenstände empfangen, haben sogleich bei deren Ankunit und ehe dieselben abgeladen, oder in die Hofraithe, oder an den sonstigen Bestimmungsort gebracht werden, den Octroi an demjenigen Tbore zu entrichten, dem die Abgabepflichtigen der Ein- theilnng der Stadt nach angehören. Die Einwohner aus dem Quartier Lit. A. baben sonach am Wallthor, die Einwohner aus Lit. B. am Nen- weger-, die Einwohner auS Lit. G und E. am Selzer- und die Einwohner aus Lit. D am Neu- stäbter - Thor die erforderlichen Abgabeschcine zu losen und den Octroi sogleich zu entrichten. Paffiren solche Gegenstände ein Thor, so müssen an diesem die Abgaben bezahlt werden. §• 6 Ueber alle Octroibaarzahlungen müssen die betreffenden Erbeber Bescheinigungen ausstellen und diese den Declaranten augenblicklich behändigen. Jeder Zablungspflichtige hat anzugeben, was er zu versteuern hat, und ist für die Richtigkeit der Angabe verantwortlich. §■ 7. Insofern nicht gleich beim Eingang die Octroiabgabe entrichtet werden mnß, tritt bei Erhebung des Octrois im Allgemeinen das Skeuer-Er- ecutions-Verfahren ein. 8- 8. Einwohner der Gemarkuitg Gießen, welche auf eigenen Mühlen oder Maschinen Früchte zum eigenen Gebrauche mahlen und schroten, haben vor dem Beginne der Arbeit an demjenigen Thore Anzeige zu machen und an denjenigen Thorschreiber den Octroi zu entrichten, welchem sie der im §. L erwäbnten Eintheilung nach angehören. 8. 9. Die innerhalb der Gemarkung Gießen wohnenden Müller, wenn sie zugleich Bäckerei betreiben, müssen sämmtliche Früchte, welche sie in der Mühle aufnehmeu, gleich bei ihrer Eiufnbr an dem, dem eingeschlagenen Wege zunächst gelegenen Stadtthore declariren und ebenso das als Mehl oder jonstiges Müblenerzeugniß davon wieder ausgeführte Quantum an der, der Ausfuhr zunächst gelegenen -trhorschreiberei gewissenhaft anzeigen: von dem hiernach innerhalb der Gemarkung con- sumirt werdenden Mehl haben sie den Octroi nach dem Tarife zu entrichten. Unterlassen die erwähn, ten Müller, die vorgeschriebenen Anzeigen zu machen, oder declariren sie unrichtig, so verwirken dieselben eine Strafe von dreißig Kreuzern für jedes ent, weder gar nicht oder unrichtig declarirte Malter Frucht, beziebungsweise Mühlenfabrikat. §. 10. Die in der Stadt Gießen und deren Gemarkung fabricirt werdenden Getränke sind nach den Bestimmungen der jeweiligen Tranksteuer-Ge. setze und Verordnungen zu controliren, und der davon zu entrichtende Octroi ist, gleichzeitig mit der Tranksteuer-Abgabe an den Staat, zu bezablen, sowie überhaupt bei Allem, was die Erhebung, Con- trolirung und Rückvergütung des Octrois von Ge- tränken betrifft, im Allgemeineii und soweit nicht ausdrückliche Bestimmungen entgegeustehen, nach den Tranksteuer-Vorschriften zu verfahren ist. In allen Fällen, wo nach den gesetzlichen Be« stimmungen bei diesen Gegenständen eine Defraudation der Staatsabgabcn sich herausstellk, soll auch die Defraudation des zu entrichten gewesenen städtischen Octrois als bewiesen angesehen und bestraft werden. 8. 11. Weinhändlcr im Großen haben von demjenigen Wein, welchen sie von ihrem' Freilager zur eigenen Consumtion nehmen, ebenso wie jeder Private die Octroiabgabe zu entrichten. Sie sind zu diesem Ende verpflichtet, ihren jährlichen Verbrauch bei dem Octroi-Erheber (der Großh. Orts, einnehmerei) nach Ablauf jeden Jahres und zwar längstens bis zum 10. Januar unaufgefordert zu dccla- rircn und die Abgabe davon quartaliter zu entrichten. Wird die hiernach declarirte eigene Consumtion der Wcinbändler von der städtischen Behörde für zu gering gcbalten, so tritt eine Abschätzung ein, welche der Erbeber des Getränke-Octrois unter Assistenz von zwei durch den Bürgermeister zu bestimmenden Gemeinderathsmitgliedern vornimmt. DaK 253 des der regeln findet nur Statt, wenn verunglücktes Vieh sogleich geschlachtet werden muß, in welchem Falle jedoch die Anzeige bei der Polizeibehörde zu machen ist. §. 13. Die Uebertretungen der Bestimmungen vorstehenden Paragraphen sollen, vorbehaltlich verwirkten Defraudationsstrafen, mit folgenden Resultat der Abschätzung wird der Erhebung zu Grund gelegt. Der städtischen Behörde sowohl, als dem Weiubändler steht es frei, jährlich eine solche Abschätzung zu verlangen. §. 12. Hinsichtlich der Erhebung und Contro- lirunq der städtischen Abgabe von Schlachtvieh (Lit. A. m 1 — 8 des Tarifs) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: a) Alles von außen eingebracht werdende Vieh, es mag zum Schlachten, zur Zucht, oder zur Arbeit bestimmt sepn, darf nur au den im 8.5 bezeichneten Thoren zur Tagszeit eingebracht werden und muß mit einem bei dem Thorschrciber zu erwirkenden Transportscheine versehen sepn; b) diesen Transportschcin muß der Transportant des.ViebcS, falls eas Vieh nicht in der Stadt bleibt, beim Wiederausgang aus derselben an einem der § 5 bezeichneten Thore abgeben; für jedes Stück Vieh, welches getrennt verkauft wird, ist ein besonderer Schein zu erwirken, ausgenommen jedoch von Schaafen. Bleibt das Vieh in der Stadt, dann hat der Empfänger defielbcn den Transportschein noch am Tage des Empfangs an den städtischen Con- troleur abzuliefern. c) Soll Vieh an solche Personen, welche zwar nicht in der Stadt, jedoch in der Gemarkung wohnen, abgeliefert werden, so muß der Trans- , vorlaut, insofern er nicht schon, weil er durch die Stadt passirte, einen Transportschein erhtelt, andern zunächst gelegenen Thore sich einen Transportschein, in dem der Declarant und Empfänger genannt ist, ertheilen lassen, der vom Käufer re»p. Empfänger des Viehs vor Ablauf desselben Tages an den städtischen Controleur abzuliefern ist. d) Vieh, welches zum Handel bestimmt und von dem bei der Einführung der Empfänger noch nicht bekannt ist, muß, falls es nicht verkauft oder vertauscht wird, an demselben Tage und an dem nemlichen Thore, wo es einpassirte, wieder ausgeführt und hier der früher erhaltene Thorschein zum Zwecke der Bescheinigung des Wiederausgangs zurückgegeben werden. Der längere Aufenthalt und das Einstcllen von Vieh außer den Markttagen in der Stadt oder ihrer Umgebung ist nur dann gestattet, wenn davon vorher, unter Hinterlegung des Transportscheins, bei dem betreffenden Thorschrciber die Anzeige gemacht wor- den ist. e) Kaust ein gewerbtreibender Metzger Vteh von Individuen, welche innerhalb der Stadt oder deren Umgebung wohnen, so darf dasselbe nur gegen einen von dem städtischen Controleur auszustellen' .n Verabfolgungsschein abgeholt und verabfolgt erden. Eine Ausnahme hiervon findet nur dann Statt, Ordnungsstrafen geahndet werden: a) Mit Fünf Gulden diejenigen, welche Schlachtvieh ohne Transportschein bei Tagszeit einbringen und mit Sieben Gulden diejenigen, welche dies bei Nachtzeit unternehmen. b) Mit einem Gulden diejenigen, welche die erfor# verliehen Scheine, sobald das Vieh an dem Orte seiner Bestimmung angekommen, oder beim Wiederausgang an den einschlägigen städtischen Beamten entweder gar nicht oder nicht zur vorgeschriebenen Zeit abliefcrn. c) Mit Einem Gulden diejenigen innerhalb der Stadt oder der Stadtumgcbung wohnenden Personen, welche an Metzger Vieh, ohne daß der erforderliche Schein vorgezeigt worden, ver- abfölgen oder verabfolgen lassen, und mit Fünf Gulden derjenige Metzger, welcher, ohne einen solchen Schein ausgewirkt zu haben, das Vieh abholt oder abholen läßt. d) Mit Drei Gulden solche Händler, die das in die Stadt gebrachte Vieh daselbst nicht verkauft und es nicht wieder an demselben Tage ausgeführt, oder im Falle eines längeren Aufent« wenn das Vieh an demselben Tage (dem Tage des Transports) geschlachtet werden soll, in welchem Falle der vor ter Abholung bei dem einschlägigen Thorschreiber einzuholendc Schlachtschein die Stelle des Transportfcheins vertritt. f) Auch für das von den Metzgern selbst geinästetr und von ihnen selbst geschlachtet werdende Vieh ist nur der bezeichnete Schlachtschein erforderlich und ebenso genügt dieser für Private, welche selbst gemästetes Vieh in ihre Haushaltungen schlachten. g) Für alles Vieh, welches von Stadtangchörigen zum Verkauf oder zum eigenen Gebrauche (Bedarf) geschlachtet merden soll, muß vor dem Abschlachten ein Schein an einem der im §. 5 bezeichneten Thore mittelst Entrichtung des Octtois gelößt werden, welcher die Anzahl und Gattung des abzuschlachtenden Viehes und den Tag des Schlachtens enthält. h) Der Schlachtschein ist nur für den Tag und für die Gattung und Stückzahl der Thiere gültig, auf welche er ausgestellt ist. i) Das Schlachtest bei Nachtzeit (welche eine Stunde nach Sonnenuntergang beginnt und eine Stunde vor Sonnenausgang endigt) ist bei Strafe der Defraudation verboten. k) Eine Ausnahme von vorstehenden Controlmaß- 254 Halts und Einstellens in der Stadt die vorschriftsmäßige Anzeige zu machen unterlassen haben. §. 14. Dagegen soll stels als Defraudation angesehen und bestraft werden, wenn Schlachtvieh ohne den erforderlichen Schlachtschein geschlachtet wird, oder wenn der Schlachtschein nicht mit der Schlachtzeit und der Gattung und Stückzahl der geschlachteten Thiere übereinstimmt. §. 15. Zn Ansehung des Durchgangs octroi- pflichtiger Gegenstände (mit Ausnahme des Schlachtviehes, worüber der §. 12 die nöthigen Bestimmungen enthält,) gelten folgende Vorschriften: a) Octroipflichtige Gegenstände, deren Verbrauch nicht für Gießen bestimmt ist, sind, wenn solche um die Stadt herum transportier werden, von einer besonderen Comrole mittelst Scheine befreit. b) Wenn solche Gegenstände durch die Stadt gefahren werden und sich auf einem mit einem Tuche bedeckten Fuhrwerke befinden, oder wenn Getränke mit dem vorgeschriebeucn Tranksteuerscheine begleitet sind, so tritt eine gleiche Befreiung ein, es sey denn, O daß Fuhrleute, welche octroipflichtige Gegenstände zum Durchgänge geladen haben, in der Stadt andere Gegestände auf- und abladen wollen; in diesem Falle müssen die Fuhrleute die gkladencn octroipflichtigen Gegenstände am Thor anmelden und für solche einen Durchgangsschein eijibolen, welchen sie am Ausgangs- tbor abzugeben haben, wo er nach genommener Verlässigung des erfolgten Ausgangs seine Erledigung findet. Ebenso sind d) für offene Ladungen oder Lasten, welche dem Oclroi unterliegen, zum Behuf des Durchgangs durch die Stadt bei dem Eingangsthore Durch- gangsscheine einzuholen und diese am Aus- gangsthorc erledigen zu lassen. e) Frachtfuhrleute, welche in Gießen übernachten, - werden bezüglich ihrer Fuhrwerke beaufsichtigt; diejenigen Fuhrleute, welche octroipflichtige Gegenstände zum Durchgänge geladen haben und in Gießen nicht über Nacht bleiben, müssen binnen 4 Stunden, besondere Fälle ausgenommen, worüber dem Thorschreiber am Eingangsthor Anzeige gemacht werden muß, Gießen verlassen haben. Ferner dürfen b octroipflichtige, zum Durchgänge bestimmte Gegenstände nur auf den Hauptstraßen transpvr- tirt und bei allenfallsigem Aufenthalt weder abgeladen, noch in einen Hofraum cinaeführt werden. g) Wird der Durchgangssch-in am Ansgangsthor nicht erledigt, so tritt die Erhebung des Octrois vop den nicht nachgewicsencli Gegenständen ein rind der Inhaber des Durchgangsscheins wud als Defraudant verfolgt und bestraft, wenn ermittelt wird, daß von den zum Durchgang dcclarirten Gegenständen ein Absatz in der Stadt stattgefunden hat. 1.6. Alle oclroipfliel tagen Gegenstände, für welche beim Ein- und Durchgänge eine Bezettelunq vorgelchneben ist, müssen während des Transports mit solcher versehen seyn und müssen diese Scheine auf Verlangen allen Aufsichtspersonen unweigerlich vorgezeigt werden. §. 17. Die den Eiubringern behändigt wer- denden Scheine über bezahlten Octroi müssen von den Empfängern der abgabepflichtigen Gegenstände gleich bei deren Ablieferung eingefordert werden. <^m geaentheiligen Falle haftet der Empfänger, wenn eine Defraudation vorgcfallen ist und der Etiibriügcr nicht bestraft werden kann (entweder weil mau ibn nicht kennt, oder weil eine Strafe gegen ihn nicht realisirt werden kann) gerade so, als habe er, der Empfänger, die Defraudation be- gangen. Die Scheine sind übrigens von den Empfän- ß"" bre! Monate lang aufzubewahrcn und den Aufsichtspersonen auf Verlangen vorzulegcn. _ 18- Eine Rückvergütung des bezahlten Tctrois findet auf Attestation des betreffenden Er- Hebers und nach erfolgter Dccretur des Großh Bürgermeisters Statt: d) Von allen, als verunglückt geschlachtetem Vieh, dessen Fleisch von den Fleischbeschauern als ungenießbar erkannt wird. a) bei der Ausfuhr von Wein und Obstwein im Großen, d. h. von '/t Ohm und darüber, b) von Wein, welcher in Essig verwandelt worden, nach den Tranksteuerverordnungen und unter den von der Finanzverwaltung zur Ausführung derselben angeordneten Maßregeln, c) bei der Ausfuhr von Brändwein im Großen, d. h. von '/4 Ohm und darüber, und zwar mit 1 fl. 45 kr. für die Ohm. Wer von ausgeführtem Brändwein eine höhere Rückvergütung in Anspruch nehmen will, muß denselben an dem betreffenden Stadtthore zur, Revision stellen und dessen Wcingcistgebalt ermitteln lassen. Dieser wird sodann mittelst Berechnung auf die Normalstarke von 50 pCt. nach Traktes reducirt und von der hiernach berechneten Menge die Rückvergütung mit 2 fl. von der Ohm geleistet. e) Von dem für die Gendarmerie-Diensipferde gebraucht werdenden Hafer auf. den Grund der darüber von dem commandircndcn Gendarmerie- Offizier ausgestellten Bescheinigungen. 8. 19. Die Ortseinwohncr sind "berechtigt, die Gendarmen, Steuerausscher, Polizeiofficiantcn, "Nacht- wäi ver deck wel selb fall tim Fä Ha Gc auf ne an Oi we eil vo de un B al m ze 9« st te rc li v st u ti £ d d Z f 1 WWW 555 Wächter und sämmtliche städtische Diener aber sind verpflichtet, gegen Unterschleife zu wachen und die Entdeckten dem Groß!-. Bürgermeister sogleich anzuzeigen, welcher ein Protocoll darüber aufzunchmcn und dasselbe an das Groß!). Stadtgericht einzusenden pot, falls nicht der Angcschüldigte vorzieht, im Admnnsira- tivwege die Aburtl-cilung erfolgen zu lassen, m welchem Kalle solche bezüglich des Octrois von Getränken dem Hauptzollamte, bezüglich des Octrois von andeien Gegenständen aber dem Bürgermeister übertragen und auf steinpelfreicm Papier zu erledigen ist. Die obengenannten Aufsichioperionen sind ferner berechtigt, wenn sic octröipflichtigc Gegenstände antrcffcn, welche mit den verordneten Scheinen und Quittungen nicht versiben sind, oder mit loschen, welche mit dem Transportgegenstande nicht über» einstimmen, dieselben in Beschlag zu nehmen und vor den Großh. Bürgermeister zu bringen. Dagegen steht nur den für die Aufsicht über den städtischen Octrot cigends angestellten Personen und den Polizerosftciauten die Befnguiß zu, unter Zuziehung einer Urkundsperson (insoferne dieses die Umstände gestalten- die Läden, Waarenkammern, Böden, Keller, Brau- und Brennhäuser, sowte alle Hofraithen auf schriftlichen Befehl des Bürgermeisters zur Tagszeit zu visiriren, um sich zu überzeugen, daß die erforderlichen Scheine rrchng cm- qelößt und keine Defraudationen begangen worden sind .Jedermann ist den Aufsichtspersonen tu dieser Beziehung Folge zu leisten, und dasjenige zu unterlassen verpflichtet, wodurch sie in Ausübung ihres Amtes gebindert werden. Bei wirklich stallfiudcnder Widersetzlichkeit gegen die Aussichts- ode'- gegen die mit der Octroi- Erhebung beauftragten Pc>soncn, oder wenn wörtliche oder thätliche Beleidigungen gegen dieselben verübt worden sind, treten die allgemein strafgesetzlichen Bestimmungen in Kraft. §. 20. Wer es unternimmt, bei der ElN- und Durchfuhr, sowie beim Verbrauche octroipfltch- tiger Gegenstäudc der Stadt die ihr gebührenden Octroiabgaben zu entziehen, begeht eine Defraudation. §. 21. Die Aburtbeilung über alle Defraudationen oder andere Anzeigen ist, wenn sich der Angesct'Uldigte nicht der Aburtheilung im Administrativwege nach §. l 9 unterwirft, ohne Unterschied der Person und mit Boi behalt der gesetzlichen Rechtsmittel dem Grvßb. Siadtgerichte Gießen übertragen. §. 22. Die Defraudationen zur Tagszeit wer- dcn mit dem zehnfachen, alle zur Nachtzeit (eine Stunde nach Sonnenuntergang anfai.gend und eine Stunde vor Sonnenaufgang endigend) begangenen aber mit dem zwanzigfächen Betrage der defran- dirten Abgabe bestraft und die Berurtheilten zugleich zur Nachzahlung des zu entrichten gewesenen Octrois angehalten. Die defrandirten Gegenstände bleiben, insoweit dieselben wegen gleichzeitiger De- sroudation der Abgabe an den Staat nicht schon in Beschlag genommen sind, bis zur Bezahlung des Octrois u»b der Strafe in Arrest. §. 23. Sind die im §. 22 erwähnten arretir- ten Gegenstände einem schnellen Verderben ausgesetzt, so hat das Großh. Stadtgericht und beziehungsweise der Großh. Bürgermeister den Werth derselben innerhalb 24 Stunden, von der Zeit demselben geschehenen Anzeige an gerechnet, unter möglicher Zuziehung der Betheiligten, auf angemessene Weise durch Sachverständige ermitteln zu laßen und dem Augeschulbigteu fteizustellen, ivlche gegen baarc Hinterlegung des Werths innerhalb 24 Stunden zu« rückzundhmen. Unterläßt dieses der Augeschuldigte- so wird vom Großh. Stadtgericht und beziehungsweise von dem Großh. Bürgermeister nach den für den Verkauf von dergleichen Gegenständen gewöhnlichen Normen deren Versteigerung glcichbald verfügt, für welchen wirklichen Erlös bann nur die Verwaltung verantwortlich ist. § . 24. Die allenfalls entstehenden Aufbewahrungskosten werden auf erfolgte richterliche Decre« tur von der Stadtkasse yo-geiegt. § . 25. Sobald irgend eine Uebertretnng gegen die Vorschriften dieses Reglements die Unterschlagung der Octroiabgaben möglicherweise zur Folge haben konnte, so soll die Absicht zu deftan- diren immer vorausgesetzt und ein Gegenbeweis nicht zugelassen, vielmehr die Uebertretnng als Defraudation bestraft werden. Alle sonstigen nicht schon besonders bedrohten Zuwiderhandlungen gegen eine oder die andere der vorstehenden Bestimmungen sind für jeden einzelnen Fall mit einer Ordnungsstrafe von dreißig Kreuzern bis drei Gulden zu ahnden. § . 26. Die Berufung des Angeschuldigten darauf, daß die Contravenrion nicht von ihm fetbst, sondern von seinen Leuten begangen worden, befreit denselben keineswegs von Strafe, indem in dieser Beziehung jeder für die Handlungen seiner Angehörigen, seines Gesindes und der von ihm beauftragten Personen zu haften hat. § . 27. Dagegen b.freit von Strafe: a) der Beweis, daß eine physische Unmöglichkeit vorhanden gewesen, die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen; b) der Beweis, daß derAngeschnldigte in Erfuft hing der gesetzlichen Vo schriften durch die Angestellten der städtischen Verwaltung selbst gebindert worden ist; c) der Beweis, baß die Handlungen oder Unterlassungen, auf welche die Anschuldigungen gegründet worden, unwahr und nicht vorhanden gewesen sind. 256 L 28. Durch die eingesetzten Strafen soll den Contravenienten mehr nicht als die Hälfte ihres Vermögens entzogen und dicsem'ge Summe, welche die Hälfte des Vermögens übersteigt, ebenso, wie die ganze Summe, im Falle der Zahlungs-Unfähigkeit, durch Gefängnißstrafe, und zwar für einen Gulden ein Tag Gefängniß gerechnet, verbüßt werden; es darf jedoch die Gefängnißstrafe die Dauer eines Jahres nicht übersteigen. Das Großb. Stadtgericht hat die Verwandlung der Geldstrafe in Gefängnißstrafe zu verfügen und für deren Vollzug zu sorgen. Hinsichtlich der Militäipersonen, welche in solche Strafe verfallen, verbleibt es, was die Strafverwandlung betrifft, bei den Bestimmungen des Mi- litärstrafgefttzbuchs vom 13. Juli 1822. §. 29. Alle von dem Richter erkannt werdenden oder bei dem Ildmimstrativverfabren nackgege- bencn Ordnungs- ober Defraudalionsstrafen werden der Großh. Steuereinnehmerei zur Erhebung für den Fiscus überwiesen und erbält der Angeber von den baar eingehenden Beträgen die Hälfte. §. 30. Für alle Contraventivnsfälle wird die Verjährungszeit auf drei Monate dergestalt festgesetzt, daß eine vor länger als drei Monaten begangene Contravention, wenn solche vor Ablauf dieser Zeit nicht zur Anzeige gekommen ist, nicht mehr untersucht und bestraft werden soll. §. 31. Dem Stadtvorstande bleibt es überlassen, in den Schranken der Bcstimmungezr der Gemeinde-Ordnung und vorbebältlich der einzubolen- den ausdrücklichen Genehmigung des Großh. Kreisraths, die ihm zur Sicherung des Einkommens nöthig scheinenden Maßregeln zu treffen, eine zweckmäßige Eontrole anzuoidnen, die Transport-, Durchgangs- und andere Scheine zu entwerfen und in der erforderlichen Menge drucken und stempeln zu lassen, die Manualien einzurichten, das Verwaltungspersonal anzustellen, mit Instruction zu versehen und jenes bei Großh. Stadtgericht in Pflichten nehmen zu lassen. §. 32. Gegenwärtiges Reglement bleibt so lange in Wirksamkeit, bis es im Ganzen oder in einzelnen Theilen abgeändert wird. Uebrigens erleiden weder durch dasselbe, noch durch den Tarif die bereits bestehenden und noch zu erlassenden polizeilichen Anordnungen eine Aen- deruug, mit Ausnahme des Polizeireglements vom 27. Juli 1828, welches ebenwobl unter die Bestimmung des §. 1 dieses Reglements fällt. Darmstadt am 21 Juli 1843. Aus besonderem allerhöchsten Auftrage. Gwßherzoglich Hessisches Ministerium des Innern und der Justiz. <1 u Th i 1. v. Rieffel. Tarif über den städtischen Oetroi der Stadt Gießen. D Q Bezeichnung des octroipslich- tigen Gegenstandes. fl. kr. 1 o 2 1 i 1 o 2 r ii 9 1j r i 2 3 2 3 4 5 6 40 40 30 30 3 4 ü 6 7 8 15 20 40 4 20 15 45 2 1 „ „ wilden Schwein...... „ „ Haasen „ zerlegtem Wildpret per Pfund . . . D. Bon Getränken. I. Von Wein. Don der Ohm Traubenwein i „ „ „ Obstwein v Wein in Boutcillen, die nicht über eine halbe Maß halten, und in gewöhnlichen Mineral. waffer-Krügen per Bouteille oder Krug II. Bon Brandwein. 1) Bei der Bereitung des Lrandweins in der Stadt Gießen oder deren Umgebung (inner- halb der Gemarkung) ». aus mehligen Stoffen «) von fe 100 Maß des Räumen- Halts der Maischbütten und für jede Einmaischung mit .... von denjenigen Brennern, welche mehr als 500 Maß deS Rauminhalts der Maischbütten an einem Betriebstage cinmaischen, und 6) mit.......... von je 100 Maß fceä Rauminhalts der Maischbütten von denjenigen Brennern, deren Brennereien nur 7 Monate des IahrS im Gange sind und nicht über 50o Maß des Rauminhalts der Maischbütten an einem Betriebstage einmaischen; b auS nicht mehligen Stoffen d) von je 20 Maß eingeflampften Weintreber, Kernobst oder Treber von Kernobst und Bcerenftüchtcn aller Art........ und Z>) von je 20 Maß Trauben - oder Obstwein, Weinhefc u Steinobst 2) Bei der Einfuhr des BrandweinS von Außen wird erhoben: 3 3 2 Don einem Ochsen, ohne Rücksicht auf seine Pfundzahl n " Fafselochscn, ohne Rücksicht au" seine Pfundzahl ,, einer Kuh, ohne Rücksiche a. ihre Pfundzahl „ einem Rind oder Stier . . . . . . » ff Stoppelkalb, d. h. von einem Kalb, das auSgesaugt hat und noch unter einem Jahr ist ff ff Saugkalb, Hammel, Schaaf . . ,, ,, Schwein ........ per Pfund . . . . C. Von Wildpret. Boa einem Hirsch, Spießer, Schmalthier. Wildkalbe unter 40 Pfund . Reh..... . . „ „ Spanferkel........ B. Don geräuchertem und gedörrtem Fleisch, Würsten, Zungen, Eutern re. 257 H Bezeichnung des octroipflich- tigen Gegenstandes. K Q » Q Q fl ft. 2 1 1 130 Pfund Gießen den 24, August 1843. € Q 12 8 6 6 S 10 5 6 S 3 11 12 7 8 12 8 12 2 4 1 r fl 2 2 3 4 5 <4 i 6 4 10 i Der Gr. Bürgermeister Gg. Reiber. Dergleichen, beipannt mit einer Kuh . . . Nadelholzwellen von einem Wagen, Satin, bespannt mit einem Pferde oder einem Ochsen Dergleichen, bespannt mit einer Kuh . . . Bauholz, sowie Werkholz und Nutzholz, welches nicht im Klafter oder Steckenmaß emgefuhrt wird, ist frei. Steinkohlen per Ccntner Braunkohlen per Centner. • . . > - Torf von einer Fuhre, mit zwei Pferden oder Ochsen bespannt . . . • • • • • Torf von einer Fuhre, mit zwei Kühen bespannt Für ftdeü weitere Pferd rc. 6 und 4 ft. F. Don den Früchten und daraus ge. a) Von allem oidinäien und versüßten Brandwein (Ligueure) für die Ohm Don Spiritus, Arac, Rum u. s. w. für die Ohni bei einem Weingeistge- halt von 50 pCt. nach dem Alkoholometer von Trolles Uebersteigt der Weingeistgehaltdiese 50pCt.,so erfolgt, mittelst Berechnung, Reduction auf diese Normalstärke und Erhebung des OctroiS von der, guf diese Weise ermittelten Quantität nach dem Ansatz von 2 fl per Ohm. III Von Bier. Don der Ohm Bier, auswärts fabricirt . . „ Bier in Flaschen und Krügen, per Flasche oder Krug........ - E. Don Brennmaterial und Nutzholz. Laubholz vom Stecken Scheid« Prügel- und Klotzholz Nadelholz vom Stecken Scheid- Prügel- und Kloßholz......... • Etockholz ohne Unterschied ob Laub- oder Nadelholz per Stecken Laubholzwrllen von einem Wagen ic„ bespannt mit einem Pferde oder einem Ochsen . . kr. 4 4 3 Zu Nr. K. G. 11027. Gießen am 18. August 1843. Betreffend: DaS Brandunglück zu Bromskirchen im Kreise Biedenkopf. Der Großherzoglich Hessische r D Bezeichnung des octroipflich- L tigert Gegenstandes. an die Großh. Bürgermeister des Kreises Gießen. Das Comit« zur Unterstützung der Brandbeschädigten zu Bro>nskirchen hat mir den Empfang der von Seiten der meisten Gemeinden des Kreises Gießen aus den Gememdekassen vot-rten und,bis jetzt von mir abgescndeten, Unterstützungs-Beiträge, mt Gesammtbctrage von 326 fl., sowie derientgen Beiträge, welche von einzelnen Einwohnern mehrerer Orte verwilligt worden sind, und sich auf 1 6 fl. 17 kr. belaufen, angezeigt. Indem ich Sie hiervon auf die von Ihnen dieses Gegenstandes wegei erstatteten Berichte in Kenntniß setze, verbinde ich damit zur geeigneten Bekanntmachung d-e Benachrrchti gung, daß das Comite den Bewohnern des Kreises Gießen für den von denselben, ohnerachtet des dieß jährigen fühlbaren Nothstandes, bethätigten Wobltbätigkeits -Smn durch mich zu "kennen geben laßt. Einige der Gr. Bürgermeister, welche mit Einsendung der weiter nut 33 fl. verwilligten Beitrage im Rückstände sind, werden heute besonders daran erinnert werden. Prinz. Durch die in der hiesigen Stadt eröffnete Subscription für die Abgebrannten zu Bromskirchen sind an milden Beiträgen eingegangen • 529 fl. 27 2 Hiervon sind an die 4 Subscribentcnsammler für Erhebung der Beträge . . 14 „ " bezahlt worden und bleiben mithin . . . . . - • 515 ,, 27/, „ Da es weitere Kosten hierdurch nicht gegeben hat, so wurde der vorstehende Betrag an das Hulf.com e zu Biedenkopf übersandt, worüber die betr. Belege 8 Tage lang auf dem hiesigen Nachhause offen "ege , und statte ich den mildthätigen Gebern für die in dieser fühlbaren Zeit gewiß sehr anerkennenswert e Hülseleistung Namens des Hülfscomitv den verbindlichsten Dank hiermit ab. | wonnenen Erzeugnisse». Don einem Malter Mehl, geschaltem Hafer, Stütze rc. zu 144 Pfund mit Sack „ „ „ Malz zu 130 Pfund . , Hirse und geschaltet Gerste " zu 200 Pfund . . . * Waizemnehl und Roggenmehl von jeder Quan- i tität unter 18 Pfund . . • • • • • Von einem Malter Hafer, per Malter zu 258 30) Ein Kinderstrumpf und ein Fingerhut sind gefunden und auf Großh. Polizeibüreau dahier abgegeben worden Gießen am 24. August 1843. vdt. Prinz. Der Großherzogliche Universitätsrichtcr _______Pr- Trygophorus. 1361) Bekanntmachnnq, bif Anzeige und Geltendmachung der aus dem Sommersemeste; 1843 herrührenden gesetzlichen Forderungen an Studircude betreffend y " 1 $ Die aus dem gegenwärtigen Studien-Semester herrührenden -gesetzlichen Forderungen an Stu. drrende muffen längstens bis zum 9. September d. I. mittelst in jeder Lr A Ptllll rftf U».'kp. ff J v * ^rw , fund von da an, binnen 8 Wochen, Gießen am 23. August 1843. Edictalladung. 1284) Philipp Zbm in Wiescck verpfändete am 13. Juli 1815 dem Reitknecht Daniel Becker in Gießen wegen eines. Darlehns von 100 fl. verschiedene Grundstücke. Die gerichtlich bestätigte Hypothek kam durch Cession vom 25 Januar 1820. an Waldschütz Königs Erben in Gießen und durch Erbgang an die Ebefran des hiesigen Ortsbürgers Ludwig Rour. Später ist das Kapital abgetragen, die Obligation aber nickt zurück gegeben worden, weil sie verschnitten wurde und sie ist daher in dem Hypothckenbuch noch nicht ausgclöscht. Auf den Antrag der Interessenten fordert man nun alle diejenigen, welche etwa noch Ansprüche aus dieser Hypothek machen könnten, auf, dieselben so gewiß binnen 60 Tagen von heute an dahier zu begründen, als sonst dieselbe für mortificirt erklärt und gelöscht werden wird. Gießen am 11. August 1843. Gr. Hess. Landgericht. Plo ch. Besondere Bekanntmachungen. 1363) Die Kegulirung der Personal- und Gewerbsteuerrapikalien in der Gemeinde Giessen für das Jahr 1844 tieiressend. Zn Folge der häufigen Logiswechsel, welche in der Periode vom 1. August v. I. bis daher dahier stattgefnnden haben, ist es nothwendig geworden, daß die bei der gegenwärtig im Betrieb stehenden Regulirung der Personal- und Gewerb- steucrcapitalien für das nächstfolgende Jahr in Betracht kommenden Locale in vielen der hiesigen Wohngebäude neu ausgeschieden werden. Indem ich dies hiermit zur öffentlichen Kennt- niß bringe, verbinde ich damit die Bitte, daß den Experten, welche von mir beauftragt worden sind, das befragte Ansscheidungsgeschäft innerhalb der nächsten drei Wochen zu besorgen, dabei keine Hin- dernisse in den Weg gelegt werden mögen. Gießen den 22. August 1843. Der Großh. Hess. Steuercommissär S ch ü l e r. 1395) Es dient zur Nachricht, daß der auf den 23. d. M. bestimmt gewesene Wetzlarer Jahrmarkt, der wegen des Regeuwetters nicht abgebalten wer- konntc, auf Mittwoch den 6. September d. I. verlegt worden ist. Gießen den 25. August 1843. Der Gr. Bürgermeister Gg. Reiber. 1341) Aufforderung an i)tc Schuldner der hiesigen Pfand- und Leih-Anstalt. Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leih- anstalt, deren.Pfänder in den Monaten Januar, Februar, März, April, Mai und Juni 1843 verfallen sind, werden anfgefordert bis zum 9. September d. I. entweder einzulösen oder zu prolongireu, als sonst deren Versteigerung am 19. Octbr. d. I. stattfindet. Pfänder aus wollenen Stoffen, die bereits sechs Monate verpfändet waren, müssen unbedingt, gegen Baarzahlung, eingclößt werden. Gießen den 21. August 1813. Die Gr. Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil. Versteigerung. 1386) Montag den 28. August, Nachmittags 6 Uhr, soll die Erndte von % Morgen Erbsen, vorzüglicher Qualität, sowie das Obst von 10 Stück sehr voll- hängenden Zwetschenbäumen hinter dem Actienhaus an den Meistbietenden versteigert werden. Hierzu eine Beilage. zu Jo rVl«, ft !! rr rr rt . tf 2) Zimmerarbeit, 3) Dachdeckerarbeit, 4) Schreinerarbeit, 5) Schlosserarbeit, 6) Weißbindcrarbcit, 7) Spenglerarbeit, 42 fl. 19 kr. 134 fl. 37 kr. 27 fl. 12 kr. 64 fl. 48 kr. 18 fl. 47 kr. teil, nämlich: 1) Maurerarbeit, veranschlagt zu 17 fl. 40 kr. „ 114 fl. 20 kr. an der Lahn, Dienstag den 5. September d. I-, 1) von den Ochsenwiesen, 2i von den Wiesen am Rödcherweg, 3) von den Wüstungsstücken im Stolzenmorgen, 4) von den Wiesen an der Grünbcrgerstraße links, 5) von den Happelswiesen, 6) von den Wiesen im Altcnttsch, und 7) von den Försterwiesen. Der Anfang ist Morgens 8 Uhr bei den Ochscn- rot®ießeit den 21. Augnst 1843. v Der Gr. Bürgermeister Georg Reiber. 1323) Versteigerungen des Grnmmetgm- ses von den herrschaftlichen Wiesen un Rentamte Gießen. Das Grummetgras von den herrschaftlichen Wiesen wird in folgender Ordnung nach den kannten Loosabthcilnngen versteigert: 1) Montag den 28. August, Vormittags!10111)1, in der Behausung des Wicsenwarters Walter zu 1347) Versteigerung von Bauarbeiten zu Gießen. Die durch'die Anlage eines Vcrbindungsganges in dem Stadtgcrichtslocale in dem Gr. Regierung > canzlelgebänd? dahier erforderlich werdenden Arber- 114 Morgen auf der An, der Fasangutswiese und der Wiese im Dornbusch; 5) denselben Tag, Nachmittags 2 Ubr, bei dem Gasthaus zum Pfau dahier, von 13o Mor gen auf der Weid- und Burgwiese. GicKen den 18. August 1843. ließen oen Rcntamtmann Schneider. Versteigerungen. 1364) Montag den 4. September d. 3-- soll das Grummetgras von nachstehenden Wies 4) von dergl. an der alten Sternbacherstraße, 5) von den Wiesen im Hcegstrauch, 6) von den Wiesen vor dem Reuwegerthor, 7) von den Wiestckböschungen und das Gras im Oßwald'schen Garten, sowie das Gras an den Schooren; der Anfang ist um 8 Uhr Daubringen, , _ von 26 Morgen auf der Sorau, 2) Mittwoch den 30. August, Vormittags 10 Uhr, auf dem Gemeindehaus zu Königsberg, von den Wiesen in dasigcr Gemarkung; 3) Donnerstag den 31.Aug., ^vrmrttagslO Uhr, bei der Steinberger Mühle, von 100 Morgen in Leihgcsterner-, Schiffenbcrger- und Watzenborner Gemarkung; , . „ 4) Freitag den 1. Septbt., Vormittags 9 Uhr, i« dem Schieffer'schcn Wirthshause in Wieseck, von Samstag den 26. Ang. l. I.,Vormittags 10 Uhr, in dem Gastbaus zum Promenadenhaus dahier öffentlich an die Wenigstfordernde» versteigert werden. Risse, Voranschlag und Versteigernngsbcdmgungcn liegen von beute an auf dem Gestchaftszm.mer des Unterzeichneten zur Einsicht der Steiglnstigen auf. Gießen den 21. Nngust 1843. p Ter Gr. Provinzialbanumster Müller. 1986") Die dem Wirth Ludwig Renschling zu pr.hXben rustehcnde Hofraithe, bestehend.in einem 5 mit n« St-lkmg. Le auch 1 Morg' 170 Klftr. an der Hofraithe liegender Garten-das Ganze liegt an zwe, Hauptstraßen, und eignet sich seiner Lage wegen zum Betrieb einer Wirthschaft sowohl, als zu ;edem an- Morgens - Mr in der Wohnung des Wirths Joh. ^ung dalner, auf Antrag des L. Renschling öffentlich versteigert werden. „ Kleinlinden den 12. Augu,t 1843. Zn Auftrag Gr. Hess. Stadtgericht, der Gr. Bürgermeister des «..zeiaeblatts für die Stadt und »en Kreis Gieße» 260 1362) Grummetgras - Versteigerung bei dem Rentamte Grimberg. Tas diesjährige Grummetgras von nachbenannten fiöcalischcn Wiesen soll in einzelnen Loosablhei- lungcn nnd in folgendeuTerminenaufden Wiesen selbst öffentlich meistbietend versteigert werden, nämlich 1) Montag den 4. Sept., Vormittags 9 Uhr, von ohngefähr 28 Morgen in Atzcnhainer Gemarkung; 2) Dienstag den 5. Sept., Vormittags 9 Uhr, von ungefähr 14 Morgen in der Gemarkung Qucckborn; 3) an demselben Tage in der Gemarkung Harrbach von ungefähr 12 Morgen, Vormittags IO Uhr; 4) Mittwoch den 6. Sept., Vormittags 9 Uhr, in der Gemarkung Lindeustruth von ungefähr 26 Morgen; 5) an demselben Tage, Vormittags 10 Uhr, in der Gemarkung Saasen von 13 Morgen; 6) an demselben Tage um 11 Ithr in der Gemarkung Göbelnrod von ungefähr 56 Morgen; 7) Donnerstag den 7. Sept., Vormittags 10 Uhr, in der Gemarkung Bernefeld von 4 Morgen; 8) an demselben Tage, um 11 Uhr, in der Gemarkung Niederohmen von 1 ‘/4 Morgen; 9) Freitag den 8. Sept., Vormittags 9 Uhr, in der Gemarkung Großeneichen von ungefähr 18 Morgen; 10) Montag den 11. Sept., Nachmittags 2 Uhr, in der Gemarkung Grüuberg von ungefähr 37 Morgen; 11) Dienstag den 12. Sept, das Grummetgras von den Wiesen a) in der Gemarkung Flensungen von 14 Morgen; b) in der Gemarkung Lehnheim von ungefähr 5 Morgen, und c) in der Gemarkung Merlau von ungefähr 60 Morgen. Hierbei wird noch bemerkt, daß des Morgens um 8 Uhr bei Flensungen mit der Versteigerung der Anfang gemacht wird. Grüuberg den 22. August 1843. Gr. Hess. Rentamt daselbst. Bötticher. 1346) Samstag den 26. l. M., Nachmittags 2 Uhr, sollen die Crcscenzien an dem' Hardtberge, namentlich FrüK-Kartoffeln, Spät-Kartoffeln, Erbsen, Linsen, Hafer und Sommersaamen an den Meistbietenden versteigert werden. F e i l g e b o t e n. 1365) Eine sehr bedeutende Parthie rein ge- bältcuer, guter und starker Fässer, 3—4 Ohm haltend, welche sich namentlich zu Lagerfässern für Acpfel- wein, Bier und Brandwein sehr gut eignen, ist bei mir zu äußerst billigem Preise im Ganzen oder vereinzelt, zu verkaufen. Auch habe ich noch eine Parthie dauerhafter Fässer, zu Pfuhlfässern sehr tauglich, welche ihrer Billigkeit wegen sehr zu empfehlen sind. Grosenlindeu bei Gießen den 24. August 1843. Jean Gossi. 1344) Meine Wohnung ist bei Herrn Glaser Fillmann am Rathhaus. Carl Setzer, Schuhmachermeistcr. 1376) Ich bin Willens, mein Wohnbaus mit Grund in der Marktstraße Lit. D. AS 36 zu verkaufen. Schuhmacher Adolph Flett's Wittw. 1365) Eine ganz neue, sehr gut gearbeitete Kartoffelmühle ist zu verkaufen, und der Verkäufer nimmt Brandwein an Zahlung. Wo? sagt d. Erped. Zu vermiethen. 1366) Ein Logis, bestehend aus 4 Stuben, 2 Kammern, Küche, Keller u. Holzstall, ist zu vermiethen und am 1. October zu beziehen bei Georg Reiber. 1380) Das vom Schneider Prediger bewohnte Logis ist zu vermiethen und im October beziehbar. Jacob Dörr, Schuhmacher. 1378) Am Seltersweg ist eine Familienwoh« nung und zwei möblirte Zimmer zu vermiethen bei Fr. Zimmer. 1379) Lit. C. .AS 21. ist ein Hinterhaus an eine stille Familie zu vermiethen und kann gleich 'bezogen werden. 1367) Zwei möblirte Stuben, eine mit Sopba, sind mtf das nächste Semester in der Flügelsgasse zu vermiethen bei Carl Brück, Schneidermeister. 1377) In Lit. C. AS 59 in der Wolkengaffe ist eine Familienwohnung, bestehend in 3 heizbaren Stuben mit Cabinet, einer Bodenkammer nebst Boden, Küche, verschließbarem Keller, Holzplatz und Mitgcbrauch der Waschküche, zu vermiethen und im October beziehbar. 1368) Meine seitherige Wohnung in der Wolkengaffe Lit^C. AS 64., bin ich Willens, ganz oder theilweise zu vermiethen und kann gleich bezogen werden. Heinrich Roth äuge. 1383) Das seither von Laternenwärter Ferber bewohnte Logis auf dem Reichensand ist anderweit zu vermiethen und am 15. Scptbr. beziehbar. Schmitt, Gärtner. 1352) In meinem Hause, nahe am Kanzleiberge, sind zwei schöne, gut möblirte Stuben mit oder ohne Cabinet auf das nächste Semester zu vermiethen. Johann Kraft Brühl. 261 1843. auch die Nepartitiou mit Belegen eingesehen werden kann. Gießen am 24. Augnst 1843. Der Gesellschaftsvorstand. 1372) Wegen eines aufzuführenden größeren Gesangstückes ist es erforderlich, daß das auf den 31. d. M. angekündigre Con- ccrt schon Dienstag den 29. gehalten wird. 1343) Zwei möblirte Zimmer mit Sopha sind tu vermicthen und können sogleich bezogen werden toi Andreas Weidig ans dem Kreuz, Lit. D. .AS 2. 1374) Ich babe ein möblirtes Zimmer für einen einzelnen Herrn zu vermielhcn. Georg 9!olj. 1384) Eine möblirte Stube mit Cabinet i|t zu vermicthen bei A. Zimmermann in den Neueubäuen. 1275) Eine am 1. October beziehbare Familien- wobnuug ist im vormals Elwert'scheu Hause in den Neueubäuen zu vermicthen und das Nähere zu erfragen bei Buchbinder Balser. 1373) An der Hauptstraße mitten in der Stad sind 3 Stuben, Kabiuet, Küche im mittleren Stock, nebst Kammern, Holzplatz und Keller an eine stille Familie zu vermiethen und das Nähere in der Expedition d. Blus. zu erfahren. 1369) In dem August Hcichelheim'schen Hause ist die obere Etage zu vermiethen. Das Nähere bei Salomon Heichelheim. 764) In Lit. D. jVS 32 ist eine Familienwohnung zu vermicthen. Malkomesius. Gieße» deu 22. August Der Vorstand der Concertgesellschaft. Vermischte Nachrichten. 1366) Ein weißer Wachtelhund mit braunen Flecken, weiblichen Geschlechts, hört auf den Namen Juno, ist den 25. August, Morgens 5 Uhr,, entlaufen: wer denselben bei Speuglermeister Lob er in der Wciteugasse zurückbringt, erhält eine gute Belohnung. _ , . 1375) 1) Es werden die Herrn Steigerer der Graßerndte, der Wittwc Jakob Wallenfels zu- stchcnd, — welche noch Zahlungen zu leisten haben, aufgcfordcrt, solche binnen 8 Tagen an mich zu 1381) Ich beehre mich, hiermit die ergebenste Anzeige zu machen, daß ich meine bisherige,Wohnung im Hause des Herrn Claus in der Hiuter- gafse verlassen habe und bereits setzt in dem Hause des Herrn Octroiaufsekcrs Louy Lit. 13. 143 auf dem Neuenweg wohne. Zugleich verknüpfe ich hiermit die Anzeige, daß ich neben meinem bisherigen Kleidergcschäft mir noch folgende Gegenstände zngelegt habe, bestehend m leinenen und baumwollenen Bettzeugen, Barchent, leinenen und baumollcnen Futterzeugen, baumwollenem und lcincuem Zwirn, Nähseide, allen Sorten weißer n. farbiger, leinener u. baumwollener Schnur, Bauwollen-Band, Wollen- und Baumwollen-Garn, Stramin-, Näh-, Strick- und Sacknadeln, Haften, Perlmutter- und Beiukuöpfc-n, sowie allen ui dieses Fach eiuschlagcnden Artikeln. Unter Zusicherung reeller und prompter Bedienung als auch der billigsten Preise, werde ich mir das Zutrauen meiner Abnehmer zu erhalten suchen und bitte um geneigten Zuspruch. Gießen den 25. August 1843. Meyer Rothenberg. 1371) Der Unterzeichnete beehrt sich, hiermit er- gcbeust anzuzeigen, daß er deu 28. d. M. mit einer bedeutenden Quantität weißer französischer Corset- ten, per Stück I fl. 12 fr. bis 1 fl. 40 kr. Zeug- Corsctten 2fl., dunkle Ifl. 12kr., fc.ne cGisch- lederne 2 fl. 30 kr. und Leibchen von allen Nummern im Gasthof zum Prinz Carl aukommen, und sich nur deu 29. und 30. August, während der Dauer des Marktes dahier aufhalteu wird. Zugleich bemerkt er, wenn Damen nicht selbst erscheinen wollen, um sich nach dem Maaß ein Corsett geben zu la,- sen, so kann dieses mit einem passenden Corsett ersetzt werden. 9- ® r 11 1382) Morgen, den 13. August, findet Entrve-Ball berichtigen. , , ■ 2) Desgleichen die Steigerer von der Fruchternde. 3) Die Steigerer von den Mobilien, welche noch rückständig sind — indem von mir dringende Zahlungen geleistet werden müssen. 'v Gießen den 24. August 1843. H. HellmoldI., als Curator. 1364) Die Theilnehmer an der nun aufgelößten Acticngesellschaft zur Erbauung von Häusern vor dem Selterstbor werden hierdurch benachrichtigt, daß der dermalige Kassebestaud nach Berhältniß ihrer Einlagen unter sic repartirt worden ist und der An- theil eines Jeden im Laufe der künftigen Woche, b7 Ä i- ** ®“"- 262 Angckommm- und abger-iff- Fremden °°m 22. bis 24. August 1843. 3 n den G asthäusern. hi-schett Buch- und Stcindruckcrei in Gicßcn. Druck und Verlag der G. D. D rü Carl Noll in den Neuenbäuen. Franz Lampus i» der Löwengaffe. Balthasar Noll in der Neustadt. 1383) Morgen, den 27.August, findet Tmas-Musik im Gasthof zum Prinz Carl Statt. Tas Entreä kostet 18 fr. welches als Zahlung wieder angenommen wird. Wilhelm Schwan. 1370) Sonntag den 27. nnd Montag den 28. August findet bei günstiger Witterung, zur Feier des hoben Namens-Festes Sr Kön. .Hoheit des Grofihenogs, Utorssaome - und Tanz- Wiwik auf dem Trieb Statt, wozu höflichst einla- deu die unterzeichneten Wirthe. Gießen den 25. August 1843. F. Noll. B. Wcidig. E. Pausch. Frischbacken. Sonntag den 27. August. Carl Ufer am Linden- Kirchliche Anzeigen. Evangelische Gemeinde. Gottesdienst. Am 27. August. Morgens- Kirchen- rath Br. Engel. Nachmittags: Pfarrer Bonhard. Getauft. Den 24. August. Dem Großherzoglichen Hofgerichtsrath, Eduard Weber II., cm «ohn, L ermann Gustav Eduard August, geboren den 17. junt. Beerdigte. Den 22. August. Katharine Vctzberger, des Bürgers und Schuhmachermcisters, Ludwig Vetzberger, eheliche Tochter, alt 1 3 1 T, gestorben den 20. August. Den 24 August. Elisabetbe Philippine Christiane Friederike Straub, des verstorbenen Sergeanten Wx®traS°' hinterlassene Wittwe, geborne Zimmermann, alt 69 J. ö 18 T., gestorben den 22. August. Die Pfarrgeschaste in der nächsten Woche besorgt Kirchcnrath Df. Engel. Im Ravven: Hr. Laureaux, Prof. v. Bordeaux. Hr. Phöbus, Prof., m. Frau v. Gießen. Frl. Schwitzen v. Luxemburg. Hr. Oppenheim, Kfm. v. Bonn. Fr "fr. _ v. Venningen-Specht, m. Fam. v. Lindheim. Hr. ^oackhausen, Priv. v. Bremen. Hrn. Heinrich u. Wösde, Kst. v. Frankfurt u. Lüdenscheid. 'Hrn. Br Rückeiscn, Prof, d Med., m. Fr. v Gicßcn. 2 Frl. Rückeiscn v. Mainz Hr. w Weber, Geh-R v. Dresden. Hrn. Habcrkorn, Buff u. Welbrocke, Kfl. v. Bremen. Hr. Souchap, Sind, v Frankfurt. Hrn. Schöneberg u. Heidenheimer, Kfl v. Frankfurt. Mad. Meier, m. Frl. Tocht v. Hamburg Hrn. Hoppe u. Laudon, Kfl. v. Hanau u. Neufchatel. - Einhorn - Hr. Caspar, Kfm. v. Frankfurt. Hr. Fraucnhöfer, Fabrik, v. Cöln. Hr. Hausmann, Gutsbes. v. Bern. Hr. Römhild, Amtm. v. Nauheun. Hr Aushelftr, Br. med. v. Mosbach. Hr. Walter, Prof. v. Berlin. Hr. Zsac, Kfm. v. Ulm. Hr. Messinger, Juwel, v. Petersburg. Sr. Teller, Part. v. Bremen Hr. Auerbacher, Kfm. v. Mannheim. Hr. Brüllmann, Mcchan. v. Karlsbads Hr. Freih. v Otto-Vorberg, Gutsbes., m Fam. u. Bed. v. Pforzheim. Hr. Otto, Kfm. v. Mainz. Hr. Frech, v Preuper, Part, m. Fam. u. Bed v. Eorau. Hr Echmch, Kfm. v. Hagen. Hr. Lcißner, Fabrik, v. Hanau. Hrn. Koch u Äuten- verg, Kfl v Fulda u. Bremen. Hr. Meersmaus, Ballet- mstr. u. Jgf. Ganzanka, Ballettänz. v. Frankfurt. Hr. Nutel, Kfm. v. Mainz. Hr. Reuter, Fabrik, v. Darmstadt. Hr. Sechtele, Kfm. v. Cöln. Hr. Moser, Rcnt. a. Paris. Hr. Storch, Berginspekt. v. Friedberg Hrn Mclchcrs, Heuafler u. Statt, Kfl. v. Bremen, Baden u. Auerbach Hr. Korb, Obcrlieut. v. München. Hr. Metzger, Fabrik^, v Mainz. Hr. Jäger, Kfm. v. Darmstadt. Hr. Maler, Rechnungs-R. ». Berlin. Hr Kreitzcr, Fabrik, v. Metz. Hrn. Etermann u Platte, Kfl. v Earlsruhe u. Halver. Hr. Weigand, Schüllchr. v. Petterweil. Hrn. Wunderlich u. Lmipert, Kfl. v. Frankfurt u. Stuttgart. Hr. Elwert, Rechnungskammer-R n. Hr. Uhrig, Probator v. Darmstadt Im Adler: Hr. Funk, Mal. v. Wetzlar. Hr. Stamm, Oecon. v. Gladenbach. , m VaÄ lÖÄWJXÄÄr teiowWÄ “' u. Amvcilcr. Hr. Meier, Geschftsm. v. Darmstadt. Jgf. Euler, v. Lauterbach. ». Ü Leipzig. Hr. Stahlmann, Buchb. v. Lengede. Hr. Rumpf, Hdlsm. v. Alsfeld. In den Privathäusern. sä 7 Ft ; &Ä»‘"Sei. yftftggi zu Jß 3A. des Anzeigeblatts für die Stadt und den Kreis Gießen. Mittwoch den 30. August 1843. 1361) Bekanntmachung, die Anzeige und Geltendmachung der aus dem Sommcrsemestcr 1843 herrührenden gesetzlichen Forderungen an Studircnde betreffend. Die ans dem gegenwärtigen Studien-Semester bcrrnhrenden gesetzlichen Forderungen an Stu« dirende müssen längstens bis zum 9. September d. Z. mittelst in jefcir Hinsicht gehörig spccificirter Rechnungen bei der unterzeichneten Behörde zur Anzeige gebracht und von da an, binnen 8 Wochen, geltend gemacht werden, widrigenfalls der im Artikel 137. der akademischen Disciplinar-Statuten angedrohte Rechtsnachtheil eintritt. Gießen am 23. August 1843. Der Grofiberzogliche Univc'rsitätsrichtcr Dr. Trygophorus. vdt. Prinz. Versteigerungen. 1397) Donnerstag den 7. September d. I., Nachmittags um 2 Uhr, sollen auf freiwilliges Ansuchen des Bäckers Johann Heinrich Noll H. D. Sohn I. dahier, folgende Grundstücke: 1) 474 Klftr.Acker Laggärten am Wismarer Weg n. Baltb. Loos und Wilb. Kreiling, 2) 356 „ Acker, stößt a.d. Wismarer Weg neben Sophia Vetzberger und Joh. Conrad Noll, 3) 180 „ ?lckcr auf dem Gleibcrger Weg, neben Ludwig Herbert und Andreas Loos, 4)231 ,, Acker, die krummen Aecker, auf dem Gleiberger Weg, neben Wilhelm Burkhard und M. Lam- pus, David. S., 5) 746 ,, Wiese auf der großen Weide, neben G. Plank und Chr. Löber, 6) 718 ,, Acker am Rosenkranz an Jacob Gorr, I. S. und Joh. Hoffmann, And. S. 7) 58 „ Acker auf der Hohleiche, neben Joh. Becker, L. S. zu Heuchelheim, 8) 58 ,, Acker daselbst, neben Chr. Löber, Bäcker, v) 500 ,, ?!cker auf der Hohlciche, neben Christian Wallenfells und Georg Reiber, 10) 71 „ Acker am Hamm, neben Philipp Sack, B. S., U) 12) 13) 14) 15) 16) 17) 18) 19) 20) 21) 68 Klftr. Acker daselbst, neben Phil. Lotz, 306 ,, Acker bei dem Jugbardtsbrunnen, neben Johannctte Jugbardt und Phil. Jac. Chr. Oppermann, 333 „ Ackeraufdem Barresgraben, neben Conrad Weidig, W. S., Metzger, 292 „ Acker daselbst, neben Jacob Wal, thcr, Laterncnwärter, 208 ,, Acker auf der Weißerde, neben Chr. Löber, 208 „ Wiese daselbst an sich selbst, 236 „ Wiese daselbst an sich selbst, 239 ,, Wiese daselbst an sich selbst und Christian Lony, 314 „ Wiese am Heegstrauch vor der Schwalbach'schen Wiese auf das Bruch stoßend, an Georg Spruck und Jeremias Malkomesius, 232 „ Wiese am Hecgstrauch rechts des Psades, stoßen aus die Aecker, neben L. K. Aug. Zimmermann und Andr. Möhl, 291 ,, Acker vor der Crdkaute bis an den Grüninger Pfad, neben Jost Peter Lindenstruth und Christian Löber, 22) 324 „ Wiese hinter dem Wallbrunneu an den Steckern, neben Friedr. Kempf und Hcinr. Conr. Sack, 23) 389 ,, Acker am alten Lahnflnß, neben Carl Ebel und G. B. Debns, G. PH. S. zu Launspach, 42 24) 444 Klftr. Acker zwischen dem Stadtgut und dem großen Grasweg, neben Jost Peter Lindenstruth und W. Mai, auf dahieflgem Rathhaus unter den bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Gießen den 28. August 1843. Großh. Hess. Stadtgericht. Muller. Haberkorn. £398) Montag den 4. September d. I., Nachmittags um 2 Uhr, soll das Wohnhaus der Jacob Wallenfel's Wittwe dahier versteigert und 126 1) Ruthen Acker an der Lahn, am Wismarer 116 118 40 167 120 99 138 66 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) in den Rödern am Grnninger Fußpfad „ Heegstrauch städtisches Wiesenviertel auf dem Gänseacker an der Wicseck an den herrschaftl. Wiesen in der Oberlach daselbst . „ folgende Grundstücke auf mehrere Jahre verpachtet werden: 42 Klftr. Wohnhans, Backhaus, Holzstall, Schwcin- ställe mit Grund und Hofraum auf dem Neuenweg, dem Fiskus 24 Kr. 2 Hell., abgelöste Grdte. 24 ,, Scheuer in der Erlengasse mit Dungplatz auf dahiestgem Rathhause nochmals versteigert werden, wobei bemerkt wird, daß der Zuschlag erfolgt, sobald die Taralion erreicht ist. Zugleich soll die Erndte von £) % Morgen an der Marburger Slraße mit Kartoffeln, 2) % Morg. am Leihgesterner Weg mit Kartoffeln, 3) 100 Ruthen auf dein Rosenkranz mit Kohlrabi und Dickwnrzeln, 4) l1/!. Viertel Morgen auf der Hohleich am Neumühlwehrc mit Gemüse, sodann die Grummeterndte auf folgenden Wiesen: 1) 304 Ruth. Wiese ' // rr Weg, 2) 147 „ Acker unter der Hardt am Glei- bergcr Weg, 3) 84 ,, ditto zwischen dem Gleiberger und kleinen Grasweg, 4) 76 „ ditto auf dem kleinen und großen Grasweg, 5) 194 ,, Acker auf dem Gleiberger Weg, 6) 105 ,, Acker in den Gräben, 7) 64 ,, ditto auf der Hohleich, 8) 155 „ ditto auf der Hohleich, 9) 144 „ i 10) 271 „ / Acker in den Rödern auf dem 11) 130 „ I Leihgesterner Weg, 12) 122 ff J 13) 49 Ruthen Acker unter dem Wiesecker Weg, 14) 39 „ Acker links am Wiesecker Weg, 15) 37 ,, Grabstück auf dein Sand, 16) 245 ,, Acker an der Steinkaut gegen der Hohl, 17) 118 ,, Acker am Wismarer Weg, 18) 177 ,, Acker am Erdkauterweg, 19) 129 „ Acker am alten Feld bei den Gärten, 20) — „ Acker auf der Rothbohl. Gießen den 22. August 1843. Großh. Hess. Stadtgericht. Müller. Dr. Zimmermann. 1364) Montag den 4. September d. I., soll das Grummctgras von nachstehenden Wiesen an den Meistbietenden versteigert werden: 1) von den Stadtwiesen am Neustädter Thor, 2) von der Fürstenbrunnenwicse, 3) von mehrer. Wiesenvierteln an d. Plocksbrücke, 4) von dergl. an der alten Steinbacherstraße, 5) von den Wiesen im Heegstrauch, 6) von den Wiesen vor dein Neuwegerthor, 7) von den Wieftckböschungen und das Gras im Oßwald'schen Garten, sowie das Gras an den Schooren; der Anfang ist um 8 Uhr an der Lahn, Dienstag den 5. September d. I., 1) von den Ochsenwiesen, 2) von den Wiesen am Rödcherweg, 3) von den WüstungSstücken im Stolzenmorgen, 4) von den Wiesen an der Grünbergerstraße links, 5) von den Happelswiesen, 6) von den Wiesen im Altentisch, und 7) von den Försterwiescn. Der Anfang ist Morgens 8 Uhr bei den Ochsen« wiesen. Gießen den 21. August 1843. Der Gr. Bürgermeister Georg Reiber. 1366) Die diesjährige Obsterndte in dem Oß- waldischen Garten, bestehend in Acpfcln, Birnen, u. Zwetschcn, sowie die Aepfel auf einem Baumstück vor dem Neuenwegerthor und am Schießhaus sollen Montag den 4. September, Morgens 8% Uhr, an Ort u. Stelle meistbietend versteigert werden. Gießen den 28. August 1843. Der Gr. Bürgermeister Gg. Reiber. 1392) Montag den 4. September l. I., Nachmittags 2 Uhr, soll, auf Antrag der Curatoren über Hartmann Bal- thaser Arnold'ö Kinder, die diesen zustehende 43 3 Klstr. Hofraithe in der Erlengasse, an Tobias Bierman« und Christian Pfaff, auf dahiesigcm Rathhaus öffentlich ineistbietend versteigert werden. Gießen den 28. August 1843. In Auftrag Grßh. Hess. Stadtgerichts, der Beigeordnete E. C. Rühl. 1387) Den 1. September L I., Nachmittags 4 Uhr, wird in meinem Garten das diesjährige Grummetgras versteigert. Gießen den 27. August 1843. Bermann, Advocat. 1401) Freitag den 1. Septbr. d. Z., soll das Grummetgras von den Wiesen der Erben des Herrn Carl Müller zu Gießen, des Morgens nach dem Verstrich der berrschaftlichen Wiesen, in der Wohnung des Wirths Schiesser versteigert werden. Wieseck am 29. August 1843. Der Bürgermeister Lang. 1388) Die in Num. 34 des Anzeigeblatts unter M, 1286 auf den 1. Septbr. d. I. angezeigte Versteigerung der Hofraithe des Ludwig Ncuschling zu Klcinlinden wird nicht abgehalten, welches hierdurch zur öffentlichen Kcnntniß bringt Kleinlinden den 27. August 1843. der Gr. Bürgermeister Weigel. 1400) Samstag den 2. Septbr. d. I., soll das Grummetgras von den Gemeinde Wiesen, der Gemeinde Wieseck, öffentlich versteigert werden, der Anfang ist Morgens um 9 Itbr, bei Wieseck auf der Oberlach und des Nachmittags um 5 Uhr bei Badenburg im Strauch. Wieseck am 29. August 1843 Der Bürgermeister Lang. Feilgeboten. 1394) Casseler Felsenbier in sehr zugänglichen Fäßchen empfiehlt I. G. Appel. 1391) Ein Braukessel mit Ablaßkrahnen, 7 Ohm haltend, mit Maischbüttc und Kühlschiff, fast ganz neu, ist zu verkaufen durch C. L. Kirsch, Kupferschmiedmstr. in Gießen. 1393) Gebrannten CaflTee zu 30, 36 und 40 fr. das Pfund bei I. G. Appel. 1371) Der Unterzeichnete beehrt sich, hiermit er« gebenst anznzeigen, daß er den 28. d. M. mit einer bedeutenden Quantität weißer französischer Corset« ten, per Stück 1 ft. 12 fr. bis 1 fl. 40 fr. Zeug« Corsetten 2ff., dunfle Ist. 12fr., feine englischlederne 2 fl. 30 fr. und Leibchen von allen Num« mern im Gasthof zum Prinz Carl anfommen, und sich nur den 29. und 30. August, während der Dauer des Marftes dahier aufhalten wird. Zugleich be- merft er, wenn Damen nicht selbst erscheinen wollen, um sich nach dem Maaß ein Corsctt geben zu lassen , so fanu dieses mit einem passenden Corsett ersetzt werden. F. Grüne. Zu vermiethen. 1366) Ein Logis, bestehend aus 4 Stuben, 2 Kammern, Küche, Keller u. Holzstall, ist zu ver- miethen und am 1. October zu beziehen bei Georg Reiber. 1343) Zwei möblirte Zimmer mit Sopha sind zu vermiethen und fönnen sogleich bezogen werde» bei Andreas Weidig aus dem Kreuz, Lit. D. JVS 2. 1275) Eine am 1. October beziehbare Familien« Wohnung ist im vormals Elwert'schen Hause in den Neuenbäuen zu vermiethen und das Nähere zu er« fragen bei Buchbinder Balser. 1234) Das unterste Logis in dem Kann'schen Hause in der Maigasse steht zu vermiethen und ist gleich beziehbar. 1395) Ein großes und ein kleines Logis ist zu verleihen bei Ioh. Balth. Loos. auf dem Markt. Vermischte Nachrichten. 1396) Agentur. Ein norddeutsches Hanvlungshaus sucht Agenten, welche in ihrem Domieil und Umgegend, zahlreiche Privat-Bckanntschaften besitzen, und als rechtliche ordentliche Männer bekannt sind. — Die Agentur erfordert keine Geld-Vorlagen oder Caution und bietet bei Umsicht und Betriebsamkeit dem Inhaber einen reich- ichcn Ersatz für Zeit und Bemühung. Reflectirende wollen sich in portofreien Briefen an Herrn Georg Müller & Grelle in Cassel „pr. Commission“ wenden. 1389) Ich fühle mich verpflichtet dem hiesigen Publicum im Allgemeinen und besonders denen, welche 44 LUigekommene und adgereisle Fremden vom 25. bis 28. August 1843. I n den Gasthäusern ihn durch die Expedition d. Bits. oder dircct an siinen rechtmäßigen Eigenthümer zurückgelangen zu lassen, und den seinigen dafür entgegen zu nehmen. mir in freundschaftlicher Beziehung näher standen, für ihr freundliches Entgegenkommen seit meinem Hiersein dankend bei meiner Abreise, resp. Versetzung von hier nach Alzei, ein herzliches Lebewohl zu sagen. M. Fetten, Steueraufseher. 1390) In unserer Fabrik können noch 6 — 8. Arbeiter, welche im Ansertigen von Cigarrenkistchen bewandert sind, dauernde Beschäftigung finden. Fr. Peppler Sf Comp. 1399) Beim Ludwigsballe ist ein Hut, wahrscheinlich durch Versehen, vertauscht, worden. Am Boden war der Namen Drugulin eingeklebt. Wer denselben an sich genommen, wird ersucht, Kirchliche Anzeigen. Evangelische Gemeinde. Kopnlirt. Den 2 7. August. Julius Emil Conrad Nenner, Bürger und Tapezierer dahier, des hiesigen Bürgers und Schneidermeister, Heinrich Renner, ehelicher Sohn; und Katharine Juliane Arnold, des verstorbenen Bürgers und ^rschmleds, Johann Daniel Arnold in Dillenburg, ehelich» Eckhard u. Sell, Kfl. ö. Mainz u. Dingen. Hr. Nieder, siabrik. u. Hr. Königstein, Kfm. v. Homderg. Hr. Bcisen- herz, Access. v. Darmstadt. Hr. Stern, Hvlsm v. Molig. Hrn. Bürger u. Schaaf, Oecon. u. Hr. Stein, Kfm. v. Eh- penrod. In den Privathäusern. _ Bei Hrn. Apoth. Kunhardt- Frl. Forch v. Alzey. - «« Hrn. Adv. Pfannmüller: Hr. Steuernagcl, Kfm. v. Felda. — Bei Hrn. Adv. KraiiSkopf: Hr. Lang, Reviers, v. Umstadt u. Fr. Asieff. Weidig v. Schotten. — Bei Hrn. Ktull Langermann.- Hr. Habicht: Cand. v. Friedberg. — Bei Hrn. Stud. Klipstein: Hr. Staudinger, Cand. v. Fried- berg. - Bei Hrn Fuhrm. Roll- Hr. Seng, Gensd. v. Lchnhemr. - Bei Hrn. Schwalb's Wittw. - Hr. Drescher, Schuhmach. v. Westerberg. - Bei Hrn. Bcifuß- Demois. Carbe v. Lich. — Bei Hrn. Frank: Fr. Wende v. Battenberg. — Bei Hrn. Hofgerichtsregistrat. Herzbcrger: Hr. Borngässcr, Actuar v. Großgerau. — Bei Hrn. Adv. Gottschalk: Hr. Crecelius, Forstcaff. v. Laubach. — Bei Hrn. Phpsic. Dr. Stammler.- Fr. Hof-R. Stammler, nebst Frl. Tocht. v. Alsfeld. — Lei Hrn. Rittmstr. Gimbel: Frl. Beisenherz v. Breidenbach. — Bei Hrn. Hofg.-Prot. Krebs: Hr. Muhl, Laudricht v. Großkarbeu. — Bei Hrn. H.-G.-R.-G. Größer: Frl. Pröscher u. WagnerSchotten — Bei Hrn. Provinzial-Baumstr. Müller: Hr. Repp: Priv. v. Oberhör- gern. — Bei Hrn. Prof. Dr. v. Grolmann: Hr. v. Hoin- bcrgk, Access. ». Darmstadt. — Bei Hrn. Musiklehr. Schier. Holz: Hr. Frefenius, Pfar. v. Cruiubach. — Bei Hrn. Steuer-R. Hofmann: Hr. Harbord, Refcrend. v. Cassel u. Hr. Harbord, Assess. v. Gladenbach. — Bei Hrn. Dr. Sundheim: Frl. Lupus v. Bingenheim. — Bei Hrn Mas. Moter: Frl. Mann v. Mainz. — B.i Hrn. Pedell Schwalb : Hr. Schwalb, Prjvm. v. Darmstadt. - Bei Hrn. Dr. Weber: Hr. Weber, Physicatsarzt v. Vöhl. - Bei Hrn. Provinzialbaumstr. Müller: Hr. Buß, Pfarrvic. v. WölfcrS- heim. — Bei Hrn. Geh Medij.-R. Prof. Dr. Balser: Hr. Pech, Kfm. v. Frankfurt — Bei Hrn. Steindcck. Koch- Fr. Musbad v. Aßlar. Bei Hrn. Schneid. Brück: Fr. Welker v. Lauterbach. — Bei Hrn. Geom. Euler: Hr. Jung, Geom. v. Greifenstein. — Bei Hrn. Landricht. Kraft: Hr, Kraft, Ministerial-R, nebst Fam. v. Wiesbaden. — Bei Hrn. gerb. Mayer - Hrn. Hdlsl. Strauß v. Trebur, Schott v. Rüsselsheim, Dorneberger v. Fränkischcrumbach, 2 Hrn. Frank v. Kleinostheim: Meyer v Cassel, Rosenberger v. Kleinostheim, Rothschild v. Pfungstadt u. Bender v. Seligenstadt. Im Einhorn; Hr. Elwert, Reg.-Kammcrrath u. Hr. Übrig, Probator v. Darmstadt. — Hrn. Sicgmann u. Blecher, Kfl v. Frankfurt u Mainz. Hr. Karl, Fabrik, v. Elberfeld. Hr. Stachel, Priv. v Baden. Hr. Sieyowski, Part., m. Fam. u. Bed v. Krakau. Mav Dewing, m. Bev. v. London. Hr. Heathorte, Part. a. Mailand Hr. Hacker- mann, Geh-R. v. Dorpat. Hr Gildemeistcr, Part. a. Amerika. Hr. Schannon, Lord, m. Bed. v. London. Hrn. Weber u. Kaula, Kfl. v. Hanau u. Hildesheim. Hr. Maler, Fabrik, v Münden. Hr. Hammer, Gastgeb. v. Arolsen. Hr. Wassermann, Fabrik, v. Berlin. Hr. Körner, Först, v. Aachen. Hrn. Walmann, Liefländer n. Schuhmacher, Part, v. Wien, Bonn u. Bremen. Hr. Dreifuß, Kfm. v. Fürth. Hr. Baum, Gutsbes. v. Basel. Hr. Janvaß, Obergerichtsadv. v. Wetzlar. Hr. Hartmann, Gutsbes. v. Wetzlar. Hr. Weydt, Kftit. v. Frankfurt. Hr. Hafner, Mas. u. Hr. Nrba- neck, Lieut., v Wien. Hrn. Friedel u. Meier, Kfl. v Anna- berg v. Bremen. Hr. Stolz, Oecon. v. Frankfurt. Hr. Betzmuth, Gutsbes. v. Nierstein. Hr. Volk, Gutsbes. v. Mannheim. Hrn Feldmann u. Sprüßcr, Part. v. Mainz u. Eöln. Hr. Kämmerer, Fabrik u. Hr. Mort, Kfm. v. Baden. Hr. Schmitbauer, Dr. mcd. v. Friedberg. Hrn. Lauchner u. Stceger, Kfl. v Heppenheim n. Aschaffenburg. Hr. Wechtermacher, Oecon. v. Büdingen. Hr. Baller, Part, v. Strasburg. Hr. Wötting, Gutsbes. v. Arnsberg. Im Happen: 2 Frl. Rückeisen v. Mainz. Hr. Laudon, Chem. v. Reuschatel. Ihre Erlaucht Fr. Gräfin Ünterrvdt, m. Dienersch v. Darmstadt, gr.; greift. v. Zeuner, v Frankfurt. Hrn. Rautert u. Gaquoin, Kfl. v. Kettwig u. Hanau. Hr. Steinmetz, Jnstitutsvorsteh. v. Altona. Hrn Schiffer, it. Oelhaffcn, Kfl. v. Rheidt u. Stuttgart. Hrn. Hemmberg u. Hagel, Kfl. v. Gotha. Hr. Schaum, Pfarr., m. Fr. v. Greifenstein. Hrn. Langhans u Hr. greif», v. Lepel, Hofgerichts-R. v. Usingen u. Darmstadt. Hrn. Fuchs u. Wriede, m. Bed., Kfl., v. Brotterode u. Braunschweig. Hr. Schweikart, Pfar., m. Frl. Tocht. v. Reichelsheim. Hrn. Lauts u. Egesdorf, Kfl. v. Bremen. Hr. Lammert, Fabrik, v. Luremburg. Hrn. Frischen u. Grüncberg, Kfl. v. Frankfurt. Hr. Paß, Kfm, m. Fam. v. Cassel. Hr. Richter, Dr. »liil. v. Berlin. Hr. Schneider, Postbeamt. u. Hr. Rössel, Kfm. v. Frankfurt. Hrn. Strohn, Rindskopf u. Kau- scher, Kfl. v. Mettenheim, Frankfurt u. Braunschweig. Hr. Jacob, Müll. v. Fürth Hr. Schneider, Priv. v. Meßbach. Im Prinz Carl: Hr. Mauser, Hdlsm v. Gönningen. Hrn. Schönheu u. Bangel, Schreinermstr. v. Braunfels. Hrn. , ®en 2 5. August. Dem Großherzog« üchen Postassistenten, Gottlieb Metzler, ein Sohn, Konrad Eduard, geboren den 30. Juli. Druck uns Verlag der ®. D. Brühi'schcn Buch- und Sreiiidruckerei in Glcßcn. Berichtigung. In Rro 34 Seite 257 d. Blattes, betreffend: das Drandunglück zu Bromskirchen im Kreise Biedenkopf, lese man Zecke 15. v. u. „bethatigten Wohlthätigkeits-Sinn durch mich „seinen Dank" zu erkennen geben läßt."