NnXlL 24. Marz. 1798- Giesser Jüttlligcnzblatt. Verfolg der im vorigen Stück abgebrochenen Zürskl. Verordnung. Zweiten-: Dergleichen Extrakte, zur Vollgültig - und Vollständigkeit in jedem Fall Paginam und Nurperiii-n Flurbuchs, mit der Bemerkung jeden SlückS Ruthenmaases, SkeuerkapitalS, derer darauf haftenden Beschwerden, als Zinsen, Pfachte, Zehenden und wie solche Stamm haben mögen, auch wer diese Abgaben zu beziehen habe, enthalten, widrigenfalls jeder Peräquator der nach dieser Vorschrift die Ausfertigung derselben nicht pünktlich beobachten wird , gewärtig seyn solle, daß ein dergleichen mit den bemeldten Requisiten nicht versehener Extrakt zur Umschreibung auf eigene Kosten ihm wieder remit- tirt werden wird. Damit aber auch einestheils Unfern Untertanen durch diese getroffene Einrichtung fein übermasiqer Kostenaufwand verursacht , den Peraquatoren jedoch eine ver- haltnixmasige Belohnung für ihre Arbeit zu Theil werde — Anderntheile aber auch die wegen sicherer Verwahrung der Steuerbücher bestehende vorhin erlassene Verordnungen besser zur Vollziehung gebracht werden mögen; so setzen und verordnen Wir ferner: Dritten-, daß für einen solchen sowohl zu ger'cht- als aussergerichtlichem Behuf verlangt werdenden Extrakt, wann solcher r —5 Item enthalt, mehr nicht als fünfzehn Kreuzer, wann aber ein solcher mehr als die vorgeschriebene Iiemezahl enthalten sollte, für jede- weitere Item sechs Pfenning Zusatz (ausschlieblich jedoch des verordneten SlempelpapierS, welche-' jeder Jmpetranl besonders zu entrichten hat ) bezahlt auch die Fertigung derselben, so weit es die Umstände gestatten, zu der Zeit von den Peraquatoren verlangt werden solle, wann diese ohnehin wegen de- Ab- und Zuschreibens, welches alle halt» Jahr zu geschehen pflegt, in loxo anwesend sind, und das Flurbuch denselben ohnehin aus dem gemeinschaftlichen Beschluß des Schuktheisen und Gerichts, des Ab - und Zuschreiben halber überreicht werden wird; sofern aber Viertens , der Fall eintretten sollte, daß ein solcher Extrakt zu gewissem Behufs äusser jenen Zeiten, dringend gefertigt werden müsse, und zwar an einem Ort wo der Peräquator nicht wohnhaft ist, so sollen auf des Jmpetranten Anmelden Schultheis und Gericht das Flurbuch aus hem Samtbeschiuß nehmen , solches in ein ergenS dazu gefertigtes leichtes transportable- Käsigen, wozu sowohl diese als der Peräquator einen Schlüssel haben müssen, und welches jede Gemeinde sogleich ex Aerario anzuschaffen bat, legen , und so verschlossen an den Wohnort des PeraquatorS, und zwar wann der Jmpetranr eine zuverlässige Person ist, durch diesen selbst, im gegentbeiligen Fall aber, wann demselben die Documente nicht anzuvertrauen seyn sollten, durch eine in der Gemeinde auszuwählende vertraute Person auf deS verlangenden Theil« Kosten , die nach der Entfernung des Ofts von dem Wohnort des Peröquators von Schultheis und Vorsteher zu bestimmen sind, tragen lassen, der Peräquakor aber nad gefertigtem Auszug das Flurbuch in dem verschlossenen Käst- *- )' Käsigen sogleich an Schultheis und Gericht zum Sammtbeschluß remittirrn Wie Wir nun nicht zweiflen, daß jeder Unserer getreuen Unterlhanen Unsere fürs allgemeine Beste hegende landesvä- terliche Gesinnungen in dieser Verfügung Nicht Mlskennen wird , so versehen Wir Uns auch zu Unfern Beamten und besonders zu denen, zu diesem Geschäfte eigendö bestellten Peräquatoren, daß sie zur Vollstreckung Unserer hierunter hegenden gnädigsten W-llensmunung von ihrer Seite waS treue Dienerpflicht heischet und erfordert, erfüllen, auf Festhaltung dieser Unserer Verordnung genau invigiliren, die entstehende Unordnungen von einer oder der andern Seite sogleich remediren oder zur Untersuch - und Bestrafung kinberichten. Alles bei eigener Verantwortung und unter Vorbehalt der in ledem Contraven- tionsfall von Uns besonders zu bestimmen- ' den Strafe. Gegeben Darnrstadt den ytenNov. 1797. Forts'tzung der Rezensionen. 4) Xeöp bei dem Grabe und der« L-'ich- nßm öt’fl verewigten ^mn Philipp Tbeophilus Brodreich, Pfarrees ;u Leihdechen Gehalten am i8ten Deccmbr. 179 von ^rn F (£. Schwarz Pfarrer zu Echzell. Burg- frieobkrg chto W'nige einfache Worte, die aber rühren, weil sie offenbar aus einem tstfgerührlen Herzen geflossen sind. W"nn der Redner selbst fühlet, so bedarf e» keines andern Mittels, um auf die Zuhörer zu wirken, als dessen, daß er sagewas erfühlet. E» ist zu bedauern, daß der würdige V»rfas- fer, der von unprm Durchlauchtigsten Fürste,: füngst zum Pfarrer in Münster v ist ernannt worden, den Abdruck dieser Rede nicht selbst besorgt hat, indem dadurch manchem Druckfehler würde vorge- heugt worden seyn. 1 f HM 5) I. p. L. SneU's (Pfarrers in Dach» senhauftn,) Sirrenlehre in Leyspie- len für den Bürger und Landmgnn. srer Theil. Bremen. 8. Unstreitig besizt unser Vaterland an diesem und dem vorhergehenden Schriftsteller , zwei Prediger, deren Besitz es sich jur Ehre anrechnen darf, nicht blor> wegen ihrer Verdienste als Prediger, sondern auch wegen ihres Schriftstellerischen Ruhms, den ihnen Deutschland zugestehet. — Hr. SnoU Hal durch gegenwärtige Sammlung seine schon durch andre Schriften erworbenen Verdienste noch verm-hret. Doch können wir den Wunsch nicht derben, daß hier und da die Auswahl der E-zah- lungen sorgfältiger mogle getroffen feyn. 6) D. Rarl Grolman's Grundsätze der Erlininalrechtswistenschaft, nebf? einer syskemarisehen Darstellung des Gerftes der veurschen Erirninalge- seye. Greste-, bei ^eyer. 8 Ohne den Verdiensten der Vorgänger des Verfassers zu nahe zu kretten , darf man wohl behaupten, daß ihre Schriften noch viele Mangel hatten, Hauptfach! ch darum, weil zu ihrer Zeit das Naturrecht noch nicht durch die Philosophie wissent- schaftlich begründet war. Mik Recht muß daher die Arbeit des Herrn Ploseßorö Gnolman verdienstlich genannt werden, je sichtbarer man durchaus den wvhlthäli. gen Einfluß der kritischer. Pl Uosophie in diesem Buche bemerkt — Manches hat, nach unferm Urtheile , d?r Verfass r zu kurz aus.ieführt, wodurch vielleicht Mis- perftandnisse veranlaßt werden rönnen. Sßi' wünschen daher, daß derselbe in seiner Bibliothek fürs peinliche Recht, von Zeit zu Zeit einzelne Materien ausführlicher be- handlen möchte. Aks- — ) 47 ( — Bekannrmackmngen. Sollte Jemand Lüsten Haden, aufdaS prächtige Kupferwerk: „ ^al?bar 5130 B5 3 45 120 2 40 84 Diez das Achtel. 16 — 340 11'20 300 9 10 — .....“■ —— -Wrzlgr das Achtel, II — LOS 7I50 190 6 io 168 4 — ■w