rz. Juni. 179$ Nr. XXV. Giesser Jnkelltgenzblatk. Unterricht über die Pflanzung Der Wasserweiven, Errichtung der weivenzäune, und Verdämmung eines ans seinem Berte zu treten drobenden Baches. I. Absatz. Die Weidenpflanzungen überhaupt be- treffend. §- r. Bevor man wirkliche Hand an diese Pflanzungen legt, müssen vor allem schickliche Playe, vorzüglich aber an den Gestaden, lind Ufern der Bäche gewählt, hin- gegen alle von Gewässern zu weit entfernten , und sonst zur Landes * Kultur als Acker, Wiesen , Maad - oder Weidgange tauglichen Strecken von diesen Plantagen in der Regel ausgeschlossen werden. 2. So bald daö zu einer derglei, chen Weidenplantage beeigenschaftete Ter» rain ausersehen, und bestimmt worden ist; fp hat die Waldmeisterey die Weidl-nsez- linge, von, wenn eö möglich ist, nicht zu weitentlegenen Orten herbeyzuschaffen. §. 3. Hierzu sind nicht sowohl die sogenannten baumartigen Palm - Silber- Band- und dergleichen Weiden , oder andere Felber -, sondern vorzüglich die Fi- scher-Rosmarin- undWerft- oderSandr weiden tauglich, welche letztere Arten wegen ihres niedrigen Wuchses zur Befestt- «unq der Wasser - Ufer, und zur Verse» iigung der Maschinen Vie erwünschtesten Dienste leisten. §. 4. Ist nun zur Bepflanzung des bestimmten Terrains ein hinlänglicher Vor- rgth von vergleichen Wasser - »der Werft- wciden aueerfthen, so muß man dafür sorgen , daß nur solche Sezlinge, oder Ableger hierzu verwendet werden, welche nicht über vier Jahr alt, und daher zum schleunigen Wüchse beeigenschafter sind. §. 5 Die Ableger dürfen nicht über rZoll üLinien dick, und nicht länger als i? höchstens 1 r/L Schuh seyn; äusser in jenen Gegenden, an großen Flüssen, wo sehr niedrige und flache Ufer-Streckenzu bepflanzen sind, indem an dergleichen Orten dey erfolgenden Ueberschwemmungen die Versändung der zu kurzen Sezlinge zu besorgen wäre; für diesen Fall können solche Weidensprossen 2, Z , auch wohl 4 Schuhe lang gemacht werden. tz. 6 Hat man einmal die bestimmte Anzahl dieser Ableger vorräthig, so sind sie zu 50- oder zu 100. zusammen gebunden die zur Halste in Wasser zu legen, und 24, auch 48 Stunden lange darinn liegen zu lassen. §. 7. Sodann wird mit der Pflanzung selbst an den hiezu bestimmten Ufern der Bäche angefangen, und die Sezlinge in der bezeichneten Richtung so tief gesteckt, und mittelst eines hölzernen Handschlägers dergestalt eingeschlagen, daß hievon 2 Theile in den Grund eindrinqen, und nur der dritte Theil auö dem Erdboden her- sürraqe. §.8. Sollte aber der Boden zu hart und steinigt seyn, so müste vorher mit einer eifenen Rennstanqe, oder mit einem mit Eisen beschlagenen spitzigen Pflocke ein schräges Loch gewacht, und die Sezlinge 'sonach, jedoch mit der Vorsicht gestecket werden , daß sie eine dem Wasserlaufe angemessene schiefe Richtung erhalten. *** ) 100 ( Ist nun die' Witterung günstig, mit öfters abwechselnden Regen, so werden diese Ableger in Zeit von wenigen Wochen ausschlagen, und nach Wunsche fortkommen. Jedoch wird cs bey sehr trocknem Wetter nicht schaden, wenn diese Plantagen anfänglich mit Wasser begossen, und bey ausserordentlichem Anlaufe de« Viehes und WildpretS (wenn es ohne beträchtliche Auslagen geschehen kann,) mit einem kleinen, und leichten Zaune eingefriedet werden. §. y. Leztlich kömmt noch zu bemerken, daß diese Pflanzungen gleich im Früh-» jähre, und zwar je eher je bester, vorgenommen werden müssen, indem sonst bey einer gelinden Witterung die Weidenarten schnell in den Saft treten, und sonach zu dergleichen Anlagen untauglich sind. II. Absatz. Anlegung der weivenzäune. §. io. Der Nutzen der Weidenzaune ist allgemein bekannt. Indessen wird hier eine der besten Arten, zum Unterrichte für den Förster, und Landmann ausgewählt. §. ii. Zu diesen Anlagen kann man alle lene Weidenarten verwenden, welche oben als zur Verkleidung und Befestigung der Gestade dienlich angegeben werden. §. 12. Man muß sie nach einem genau bestimmten Maaße, 4 Schuhe lang, i bis i i/a Zoll dick, und, wenn es seyn kann, hiezu gerade Sezlinge wählen. : so wird mit derselben Einweichen nachdem ; §.6. verfahren, sonach die Sezlinge kreuzweise i/2 Schuh tief in die Erde eingelrie« den, und mit geringen Gerten von rothen Bandweiden zusammen gebunden. So ist diese Anlage fertig, und kann in Zeit von 2 Jahren unfehlbar ein regelmasiger Weidenzaun erhalten werden. §. ich Will man nun, daß dieser Zaun dicht und vollkommen zusammen wachse, |o muß man ihn alle Jahre ordentlich schneiden, oder mit einer Garten- Scheere stutzen , wodurch er immer in einem gleichen Wüchse erhalten wird. HL Absatz. Die Anlage verschiedener wüster- und Grundzäune, bey ütwreist'enoen wild- büchen, und die dadurch bezielre Srundverstchcrnng betreffend. §. 15. Die Gefahr, welche reissende, wilde Bache den anliegenden Grundstücken bereiten, kann manchmal mit geringem Kostenaufwande vermieden, und der Gewalt des Wassers Einhalt gethan wer. den. Diese $ä(ie sind in Gebirgsgegenden und auf flachem Lande häufig: man würde oft große Geldsumu.en ersparen, wenn man solchen Uebeln bey Zeiten, und mit gehöriger Vorsicht entgegen gienge. geschwindeste und wohlfeilste Mittel ist die Anlegung leichter Wasser - oder Grundzäune. Daö Wasser kann z. B. mittelst An. legung dreyer in einer verhältnismasigen Entfernung von 20—30 Schuhen nach einander folgenden einfachen Grundzauw- chen aufgehalten , und die Gefahr mit sehr, geringen Kosten ganz gehoben werden. §. 13. Hat man ihrer nun so viele beysammen, als zur Einfriedung eines bestimmten Terrains nöthig feyn durften, welches sehr leicht und genau bemessen werden kann, indem die Sezlinge 1 Schuh weit voneinander ins Kreuz gelegt, folglich auf die Breite eines Schuhes zwey, somit auf 6Schuhe, oderein Klafter 12 Stucke derselben gewühlt werden müssen, §.17. Man kann dabey auf nachfolgende Art verfahren; es werden mehrere- 2/ 3/ auch dicke, und 2,3, 4, auch 6 Schuh — ) 101 ( — 6 Schuh lange Stecken oder Pfähle, je nachrem es vie Tiefe des Grabens erforx Veit, ocrbereitet, welche von was immer für einer Weidenart seyn mögen. Die Pfahle müssen i — i 1/2 biö 2, auch 1 i/2 Schuhe von einander in einer geraden Linie, und zwar von einem Gestade des dem Eindrechen des Wassere aue- gesetzten Grabens eingetrieben werden. §. 18. So bald die Pfahle fest in dem Boden stecken, sowerden sie mitallem denjenigen Reisige und Astach, welches bey Zubereitung der Pfähle abgefallen ist, wagerecht übereinander eingeflochten, und damit vom Grunde aus, so weit in die Höhe fortgefahren, bis der Zaun die Oberfläche der beyden Gestade erreicht hat. §. 19. Ist man nun mit diesem Zaune zu Stande, so wird rückwärts desselben so vieles Astach als möglich, eingebettet, und mit Steinen beschwert, damit bey austrettendem Wasser demselben ein Theit seiner Geschwindigkeit und Kraft benommen werde, und der alte Graben sich um desto schneller mit Sand und Schlamme auefülle. Bekanntmachungen. 1) Montags den 2$ten dieses , Nachmittags rrUhr, sollen die zu dem Nachlaß des Weinwirth Joh. Balthasar Schiefers gehörige 5 r/2 Stück wohlgehaltene Rin- gauer Weine, nebst denen mit eisernen Rai- fen belegten Fässer, öffentlich an den Meistbietenden gegen baare Zahlung verstrichen werden. Streichlustige können sich alsdann in des Stadllieutenant Neulings Behausung einsinden, und die Proben vor den Fässer nehmen. Ferner soll Künftigen Dienstag den s6ten dieses, Nachmittags Halb2 Uhr, in des verstorbenen Weinwirth Joh. Balthaf. Schiefers Behausung, aufdem Selzersweg, allerhand HauSrath, an Kupfer, Zinn und Messing, Eisenwerk, Holzwerk, WeiSzeug und Bettung, öffentlich an Den Meistbietenden gegen baare Zahlung verstrichen werden. Gießen den 2oten 3‘uni 1798. Fürstl. Hess. Oberamt das. R a y ß. 2luflösung der Charaden im vorigen Stücke. 9. Meerbusen. 10. Vergißmeinnicht, ii. Ohrfeige. 12. Schwerdlfisch. tTeoe Bücher die in Der Rriegerischen Buchhandlung ;u haben. Ueber die Pacification und Indemnisation, oder Plan zur Entschädigung der Reichsstände , deren Länder und Besitzungen zu Erlangung des Friedens vom Reiche zum Opfer'gebracht werden, 8-1798- 12fr. Der Reichehofrath in Justiz-, Gnaden - und andern Sachen, mit Fällen, Prä- judicien und Reichsbemerkungen/ 4ter Theil, gr. 8. 1798. 1 p. 30 fr, Gottesdienst am 24 Juni. In der St. Pancratiuökirche. Morgens Herr Superintendent Bechtold. Nachmittags Herr Superintendent Müller. In der Burgkirche. Morgens Herr Pfarrer Buff. Nachmittag» Herr Su» perintendeiit Schulz. Morgen den 24. Juni hat das Frischbacken der Beckcrmeister Kempf, aufdem Markt. Ein- und Auspafstrte. vom i4Iun. bis den i8Iun. Hr. Graf v. Westenhold, Kurköllnis scher Kammerherr, durchpass. Hr. Hofrath v. Bertiz, in Hannöverischen Diensten, durchpaff. Ihrs ) loa ( -*■ Ihrs Durchlt. Hr. Landgraf von Hess. Homburg, durchpass. Hr. Lieuten. v. Winzenroth, in Hess. Cassel. Diensten, durchpass. Hr. Gesandter v. Schack, nebst Familie. Hr. Hauptmann Nasdiz, in K. K. Diensten, durchpass. Geraufte bei der Geadtkirche. Am iz.Jun. Dem Fürstl.R.Rath, Herrn Ioh. Friedrich Christian Benner, eine Tochter, Karolme Iohannette Sophie Theodore. Am 19. Jun. Dem Burger und Sel- lerweister, Conrad Berger, eine Tochter, Christina Elisabeth«. Am lo.Jun. Dem Burger u. Maurer, Daniel Balthasar Kann, eine Tochter, Katharina Friederika. Beerdigte bei der Gtadtkircbe. Am 16 Jun. Des Bürgers und Brandweinbrenners, Johannes Zerbe, älteste ZwillingStochter, Mario, all 1/2 Jahr. Am 18. Jun. Maria Sophia, des Burger und Mezger Balthasar Malcome- stus Ehefrau, alt Z2Jahr. Giesser Victualien- und Markt-Preise pf. Eyer 4 Stück 20 1 1 1 1 1 1 1 £ I I I I ft Ochsenfleisch — — Kühfleisch — — Rindfleisch — — Kalbfleisch — — Schweinefleisch — — Hammelfleisch — — Hammelsfett — — Rinds-Nierenfett ft Schweinefett — — seifen — — Lichter — — frische Butter — — geschälte Hirse — — grob geschalte Gerste — klein geschalte Gerste fr. 1 12 10 9 7 10 10 fr. Loth Quint Schwarz Brod 1 10 2 Weck — — 1 5 2 Mrlchbrod 1 4 2 Butter Bretzeln 1 2 3 gemischt Brod oder Taigscher 1 8 Getraidepreise vom 16. Juni bis den 23. Juni, in Frankfurt.jMährung den fl. ä6o kr. und das ft. zu 34 ioth Cölnssches Silbergewichr. S»t ä d t e. G e m ä s. Waizen^wiegt Korn wiegt Gerste wiegt Hafer wiegt fl. kr. ft. fl. kr. ib. fl. fr. ft. fl. kr. ft. Darmstadt das Malter. 8 20 17$ 6 24 157 5 — 140 3 14 98 Friedberg das Malter. 10 — 200 7 — 190 5 30 170 5 30 125 Fulda das Malter. » —— ' ■■ ' ■ •*r — 1-- — —-r. — Giessen das Achtel. 10 30 200 1 8 — 180 7 - 160 4 30 140 Marburg das Mott. 8 10 ISO 5 30 135 3 45 J20 2 40 84 Die; das Achtel. 17 - 340 12 40 300 10 10 W* Wezlar das Achtel. i II — 206 1 7'50 (i9o 6110 168 1 4 — **