Mn XXXXVL 17. Novembr. 179g. Giesser Jnkelltgenzölakk. r^Lchn'cht. Bekanntlich haben bei der zweiten hiesigen Leichen-Casse seit geraumer Zeil mehrere Anstande sich ergeben gehabt , welche nichr allein bei einem großen Theil derIn- terkssenten die Besorgnis erreget, daß die Easse nicht bestehen möchte, sondern auch antire abgehalren, stakt der abgegangenen Tbeilhaber, der Gesellschaft beizutretten. Cs ist auch nicht zu leugnen, baß durch eingerissene Unordnungen und Mißbräuche, so theils den Erhebern zuzuschreiben stnd, Iheilö in der Nachlässigkeit mancher Interessenten bei Abführung der schuldigen Beitrage ihren Grund haben, die Casse in eine solche Lage grrathen gewesen, welche ein Mistrauen gegen die Dauer des Instituts vollkommen gerechtfertiget. Inzwischen hat sich, als aus Veranlassung verschiedener fürgekommenen Beschwerden die Sache näher geprüft worden, befunden, daß die Gesellschaft ohne die mindeste Bedenklichkeit, auch selbst alsdenn, wenn von den zurückgebliebenen Beiträgen einiges verlohren gehen sollte, bestehen, sodann die Casse erhalten werden könne, unddie- .seS nachmals-Gelegenheit gegeben, daß bei einer veranstalteten Zusammenkunft aller Interessenten die hierzu nöthige Verabredungen und Einleitungen getroffen worden , welche den Erfolg gehabt, daß die aus der Casse zu bezahlen gestandene Gelder bis auf etwas weniges berichtiget sind, und auch dieses, sobald die noch nicht ein- gegangene Beiträge nach der oberamtlichen Verfügung eingetrieben worden, ohne Anstand abgeführet werden, sogar noch einiger Ueberschuß übrig bleiben wird. Bei diesen Verhältnissen haben auch die dermalige Mitglieder, bis auf einige wenige/ gar kein Bedenken gefunden, sich auf die von den Vorstehern geschehene Aufforderung dahin zu erklären, daß sie fernerhin in der Gesellschaft verbleiben wollten , allein durch den vorhinnigen Abgang mehrerer Theilhaber und den obgedachten Austritt einiger wenigen , ist denn doch die Gesellschaft insoweit geschwächt worden, daß dermal nur auf 150 bis 155 Theilhaber gerechnet werden kann, und es unumgänglich nöthig ist, daß entweder die vorhin auf den Sterbfall bestimmt gewesene Soff- heruntergesetzet, oder die auf 16fr» für jeden Sterbfall festgesetzte Beiträge erhöhet werden. Weil jedoch die 50 ff. einmal angenommen gewesen, und bet einer geringeren Anzahl Interessenten weniger Sterbfälle zu erwarten sind, somit auch bei einiger Erhöhung der Beiträge diese das Jahr durch im ganzen nicht viel mehr, als sonsten betragen dürften, so haben die Vorsteher nach dem Wunsch der mehrsten Interessenten das leztere erwählet, und den Beitrag auf24 fr. dergestalten gesetzet, daß a) das, was von einer jedesmaligen Erhebung übrig bleibt, so lange zurück- geleget werden soll, bis 50 fl. ersparet worden , damit diese beständig vorräthig seyen, und bei sich ereignetem Sterbfall die Auszahlung sogleich geschehen könne, ohne vorerst die Erhebung abwarten zu müssen, b) alsdenn aber, oder wenn die Gesellschaft sich durch den Beitritt neuer Mitglieder wieder verstärkt, entweder die Beiträge herunter gesetzet, oder daß auf jeden Sterbfatt bestimmte Quantum in etwas ver*- — ) i84 ( — vergrößert werden solle, je nachdem der größere Theil der Gesellschaft eö für gut findet, zu welchem Ende c) die Rechnung jedesmal am Schluß deS Jahres, bei Oberamt, das sich hierzu ohnentgeltlich erboten , in Gegenwart einiger von der Gesellschaft za erwählenden Deputieren abgehöret, und sodann nach Lage der Umständen das zu Verbesserung der Casse von Zeit zu Zeit nörhige verabredet und bestimmet werden soll. Damit auch die Caste durch Nachlässigkeit bei Entrichtung der Beitrage nicht wieder in neue Verlegenheiten komme, und wie vorhin der Fall gewesen, Beiträge an die Erheber bezahlt ftyn wollen, welche in den Registern offen stehen; so ist zugleich festgesetzt worden, daß a) die Erhebung der Beitrage jedesmal 8 Tage nach dem Sterbfall geschehen, und derjenige, welcher den seinigen nicht in Zeit 8 Tagen abführet, zum Oberamt angegeben werden solle, wo er nachmals auf seine Kosten mittelst Zwangs dazu an- gehalten werden soll, sodann b) der Erheber künftighin gedruckte vom Cassirer unterschriebene Empfangsscheine erhalten, und diese gegen Bezahlung der Beitrage abgeben solle, somit jeder dafür zu sorgen habe, daß rr, wenn er seinen Beitrag bezahlet, einen Empfangsschein erhalte, ind- me derjenige, welcher vom Erheber als Rückstand angegeben Wird, und keinen Empfangsschein vorzeigen kann, ohne weiteres zur Zahlung angehalten/ und wenn er bezahlt zu haben behauptet, deshalb lediglich an den Erhe» ber verwiesen werden wird. Weil hiernächst auch von einigen ehemaligen Jnterestenten die Bezahlung ihrer rückständigen Beiträgen unter dem Vorwand, daß sie aus der Gesellschaft tretten wollen, verweigert, und sich hierunter auf den § 15. der Statuten berufen wird, so- yann dieses zwischen der Caste und jenen verhinnigen Theilhaber zu einem Rechtsstreit Anlaß gegeben, so wird, ohngeach- tet hierüber be» der neueren Einrichtung gar keine Frageientstehen kann, zu Vermeidung aller Anstande ausdrücklich erinnert, daß sich zwar die Gesellschaft das Recht vorbehalte, diejenige, welche in Abführung ihrer Beiträge nachlässig sind, und es auf Zwang ankommcn lasten, auszustossen, dahingegen keiner unter dem Vorwand, wie er nicht mehr in der Gesellschaft bleiben wolle, die fällige Beiträge verweigern tonne, vielmehr solche auf die erschienene Ster bfalle so lange ohnweigerlich abführen muffe, bis er bei den Vorstehern die ord- nungsmäsige Anzeige gethan, daß er aus der Gesellschaft austretten wolle. Sowie demnach die Caffe nicht allein erhalten, sondern auch in der Folge noch in bessere Umstände versetzt weroen kann, so wird alles dieses , auf Ansuchen der Vorsteher zu jedermanns Wissenschaft öffentlich bekannt gemacht, damit das bisherige Mistrauen gegen die Caffe btseitkget werde, und keiner der hiesigen Einwohner, welcher in die Gesellschaft emjuiretten Lüsten hat, hierbei Anstand nehmen möge. Giessen'den 14» Nov. 1798. Fürsts. Hess. Oberamt allda. Bekanntmachung von verschiedenen Sachen. 1) Künftigen Montag den iQten dieses, Nachmittags 2 Uhr, sollen in deS Hrn. Ralhsschöff Busch Behausung, die dem verstorbenen Sergeant Münch zugehörige Felogüter, als i/t M. 38 R. i Sch. Garten rechts am Witffcker Weg,, neben Louisa Lenckerin und Kaspar Walter, 1/2®!. 2l R. Garten aufdemSandam Ederfluß, neben Joh. Georg Ziegler, 2z R 14 Sch. Garten rechts am Stein- weg, neben Adolph Flett und Hrn. Joh. Bernhard Müllers Wittwe gelegen, äffens- —• ) IgZ ( —• öffentlich an den Meistbietenden verstri» chen werden. Giessen denrrtenNov. 1798. Fürstl. Hess. Earmwnbgericht Vas. 2) Mittwoch den riten dieses, Morgens roUhr, soll auf dahiesigem Rath- Haus , das dem Burger und Schlosser Reinhard Göttsch und dessen Kinder zuste- hende Wohnhaus samt Zugehör, in der Hintergaß, öffentlich an den Meistbietenden verstrichen werden, welches hierdurch bekannt gemacht wird. Giessen den 51m Nov. 1798. Fürstl. Hess. Oberomt das. R a V ß- verwahrnngsmütel gegen das Erfrieren Oer Füße. Wer in der strengsten Kälte reiten oder seine Glieder auf andere Weise dem Frost auesctzen muß, der wird sich auf folgende Art sehr gut versorgen. Man feuchtet ein Stück Löschpapier oder Leinwand mit Weingeist an, oder gießt ihn auf die Socken und Strümpfe. r Darüber her legt man einige trockene Blätter Papier auf einander,. und zieht die Schuhe oder Stiefeln darüber. Man darf auch nur blot ein Paal einfache dünne Strümpfe nehmen , vorher aber den bloßen trocknen Vorfuß bis an die Waden mit Schreibpapier überziehen , so werden die Füße nicht frieren, wenn man auch den ganzen Tag reitet. Charaden zur Unterhaltung mäsiger Stunden und zur Hebung de» Verstandes. 28. Hin Wort von drei Sylben. Die erste ist ein Wasserthier, das häufig gegessen wird, die beiden andern ein Werkzeug, das bei Verfertigung-er Kleidungsstücke gebraucht wird, das Ganze ist ein Theil des erstern- 29. Ein Wort von drei Sylben. Die erste ist etwas, das den Seereisendrn sehe gefährlich ist, die beiden leztcrn bedeuten eine Sache, die zum Frauenzimmerpuy gehört, das Ganze diente in den vorigen Zeiten zur Verlheidigung im Kriege. 30. Ein dreisylbiges Wort. Die erste bedeutet eine Art des gesellschaftlichen Vergnügens , mit den beiden andern pflegt man einen Mann zu benennen, der in etwa- erfahren ist, das Ganze ist um deS erstem willen da. 31. Ein Wort von drei Sylben. Die zwei erstem bedeuten eine Sache, die bei einer gewissen Gattung des Handels sehr nützlich ist, die dritte ist ein Theil des menschlichen Körpers, das Ganze ist ein Name, den man Leuten giebt, die sich oft selbst unglücklich machen. Fortsetzung der Lesebücher der Rriegerschen Leih- bibliothek. 60 Ben - Oglou. Eine Skizze aus den geheimen Annalen der republicanischen Propaganda, 8. Bagdad 1798. 61 Adolph von Nassau. Ein Nationaltrauerspiel in 5 Aufzügen, 8- Frankfurt 1799* 62 Luise, ein ländliches Gedicht von I. H. Voß, 8- Kreuznach. 63 Original-Novellen, erzählt von K. k. B., 8. Frankfurt. vksue Almanachs. Revolutionsalmanach von 1799* Göttingen 2 fL 40 fr. Göttinger Taschencalender für 1790. 1 fl. 12 Fr. Derselbe Franzos, ifl. 12 fr. Romanenkalender für 1799. Göttingen L fl. L4tr. Gottes- **' ) i86 ( GotttsdieM am Ig.ttov. In der St. Panrratiuskirche. Morgens Herr Professor Palmer, Nachmittags Herr Superintendent Müller« In der Burgkirche. Morgens Herr Superintendent Schulz. Nachmittags Herr Pfarrer Buff. Morgen den 18.N0V. hat das Frischbacken der Beckermeister Georg Philipp Iug- hard, in der WalUhorstrase. Gebohrne und Getaufte bei der Stadt» kir ch e. Am 9.N0V. Dem Burger und Mez» germeister, Georg Balthasar Sack, eine Tochter, Maria Christina. Am il.Nov. Dem Burger u. Fuhrmann, Johannes Pfaff, ein Sohn, Johann Christian. Am 14. Nov. Dem Burger und Beckermeister , Joh. Friedrich Lehrmund/ ein Sohn, Johann Henrich. Beerdigte bei der Stadtkircke. Am iz. Nov. MargarethaKalharina, des Burgers und Glockengirftrs, Friedrich Otto, Ehefrau, alt 42 I. 9M. 24 T. Geraufte bei der Burgkircbe. Am 8. Nov. Hrn. Major v. Zangen, eine Tochter, Johannen« Karolina. .Giesser Vtctualien-und Markt-Preis. fr. Pf.® kr. Pf. i US Ochsenfleisch — — 10 — l ft Schweinefett — — 22 1 — Kühfleisch — —* 9 — £ — Seifen — — 28 2 1 — Rindfleisch — — 8 — 1 — Lichter — — 24 — 1 — Kalbfleisch — — 9 — 1 —« frische Butter — — CO — 1 — Schweinefleisch— — 10 — 1 — geschälte Hirse — — 8 I — Hammelfleisch — — 8 — 1 — grob geschalte Gerste 8 1 — Hammelsfett — — — 1 — klein geschalte Gerste — 10 w*V I — RindS-Nierenfett — 20 — Eyer 5 Stück — — — 8 Schwarz Brod kr. Loth Quint 1 11 3 Weck — — 1 6 1/2 Milchbrod 1 5 1/2 Butter Bretzeln 1 3 1/4 gemischt Brod oder Taigscher 1 8 3 3/4 Getraidepreise vom 10» Nov. bis den 17. Nov., iwFrankfurt. Währung den fl. ä6o kr. und das ft* zu 34 Loth Cölnssches Silbergewicht. Städte. G e mU Waizen wiegt ; Korn wiegt Gerste wieqtl I Hafer wiegt fl. kr. ft. !fl. fr. ft. ft. I ISTTn ft. Darmstadt daS Malter. 6 40 175 5 — 157 44 140 1' 2 42 98 Giessen das Achtel. 9 — 200 7 3° 180 5 20 160 4 20 140 Marburg das Mott. 8 10 1501 1 5 30 1351 ' 3 45 I2O 2 40 84 Diez das Achtel. 13 20 34°j 9 20 30Ä 6 10 ■M — Wezlar daö Achtel. XI — ao6| 1 7'5v 190I 1 1 IO 168 4-1