Nr. XXXX1V, 29. October 1796 Giesser Jntelligenzblatt. In und Auswärtige Viktualien-und Markt-Preise. 1 fl5 Ochfenfleisch — 1 — Kühfleisch — 1 — Rindfleisch — 1 — Kalbfleisch — t — Schweinefleisch — 1 — Hammelfleisch — c — Hammelsfett — 5 — Rindsfett — r — Schweinefett — 1 — Seifen — 1 — Lichter — £ — frische Butter — j — geschälte Hirse — £ — grob geschälte Gerste ! — klein geschälte Gerste Cyer ä 4 fr. — — z St. 4 St. 4 St. " 5St. 4 St. 4St. | Giesen r Darmst. Dilleb. Fulda Warb Diez Wezlar. kr. pf. kr. Pf. kr. pf. kr.ipf. kr. Pf. fr.} Pf. fr.l pf. 13 — 13 — 13 - 12 — 12 — 15 — 12! — 12 — —*• *■— 10 — 11 — 9 — 14 — 10 — 1 10 —' 12 — —— — —— 8 - — ■— 10 — 12 2 5 — 9 । — 9 — IO 9 - 12 — 13 2 11 — 12 —" 12 — 16 — 12 — H — 12 2 10 — 9 1 - 9 2 14 — ■* 90 — 168 ~ —• —— 90 - —— —- 90 — — — — — . — 90 — — — . — 28 — 26 — _ 1 — —' -- 18 — — ——! *** 32 — — — —— — — •— 28 — —— — Z2 — — — — — 30 — 30 — — — 28 — 34 - 34 — —— — — 8 — — — [28 — 8 — — —’ 30 — 8 — 8 — — »w- 6 — 9 — 10] — 8 1 - Getraidepreise vom 22. Oct. bis den 29. Oct., in Frankfurt. Währung den fl. ä 60 kr. und das tb. zu 34Loth Cölmsches Silbergewicht. Städte. Gemäs. Waizen wiegt Korn wiegt Gerste wiegt Hafer wiegt -...... — fl. fr? Tb. fi.ikr. tb. fl.ikr. tb. fl kr. ft. Darmstadt daS Malter. 11 — 175 7 20 157 5’22 140 5 20 98 Friedberg das Malter. 15 — 200 11 — 190 9 — 170 10 — 125 Fulda das Malter. 16 — — 12 — — 1 1 — —l *■— —— ■—1 Giessen das Achtel 14J- 200 180 7 — 160 7 — 140 Marburg das Möt:. 10 3® 150 5 40 135 3 20 120 3 — 84 Diez das Achtel. 19 30 340 16 50 300 10 20 *— E— —— Wezlar das Achtel. 14 — 206 9 3o 190 7- 168 81— fr. Loth Quint Schwarz Brod 1 10 1 Weck — — 1 5 11/4 Butter Bretzeln 1 2 2 5/8 gemischt Brod oder Taigscher 1 - 7 31/2 Xs- Anwei« — ) 168 ( — Anweisung, wie n-ck der beiderKaiferf. Äontgl. Armee behebenden Vorschrift die Militärc^rittungen über Brod,Fou- rage rc. die Anwelsungenvon verpfleg» ämrern auf Naturalien, und die Ver- pflegamrliche Ätiö - und Lic , er scheine bei Naturalien.Lransportcn eingerlch- ter seyn müssen, desgleichen Nachricht von dem bei gedachter Armee eingefür- ten Maas und Gewicht, und dessen Vergleichung gegen das Sayn-Hachen- burgische» j, Erfordernisse einer K. K. Militär-Quittung. i) Sie muß vsn einem Km'serlichm Ober'Offijier ausgestellt seyn. — Von Kadetten , Wachtmeistern, Feldwebeln, Cor- porals, Gemeinen, oder Bedienten, ist Ire ungültig; sie wäre dann von einem Kaiserlichen Oder Offizier, mit Beisetzung seines Rangs, und wenn er nicht vorn nemlichen Regiment ist, mit Beisatz deS Namens fernes Regiments , mit unterschrieben (coramisirt). 2) Muß sie mit Dinte — und nicht mit Bleistift geschrieben seyn. 3) Sie muß enthalten: a) den Namen des Regiments, welches faßt, wenn es bloS heißt: Für ein Detachement, Reserve oder anderes Eommando, und das Regiment ist nicht ausgedruckt, so gilt die Quittung nicht, b) Tag, Monat und Jahr, für welche gefaßt, c) wieviel Razionen gefaßt, und zwar dies nicht mit Zahlen, sondern mit Buchstaben ausgedruckt, woran mchtS verändert seyn darf, d) Die Gemeinde, von welcher geliefert, o) Tag, Monai und Jahr, wenn quittirt, f) Rahmens Unterschrift , und Fi Rang des quittirr-lven, und wenn Dieser von einem anöern Regiment ist, ats für welches gefaßt, mit dem Namen seines Regiments. 4) lieber der Quittung, oben muß ausdrücklich stehen Quittung. Stehet dlvS Schein, so ists ungültig. 5) In einer Quittung darf nicht für zwei Regimenter zugleich quittirt seyn, sondern jedes Regiment muß eine besonder, Quittung ausstellen. 6) Bei Heu muß unterschieden seyn, a) Ob Prima Plana oder Dienst-Razionen, b) ob Dienst-Razionen zu 8 oder io Pfund. Stehet in der Quittung blos: Dienli-Ra- zionen, ohne Beisatz des Gewichts, so sind sie zu io Nied. Oestr. Pfund zu verstehen, c) Ist überhaupt bei Heu - Razionen das Gewicht nicht bemerket, auch nicht, ob es Prima Plana — oder Dienst - Razionen seyn sollen, es ist aber beigesezt, daß für das Regiment gefaßt, so sind die Heu-» .Razionen zu io 'N. O. Pfund zu verstehen. Ist aber das leztere nicht beigesezt, oder die Gebühr eines Offiziers ist gefaßt, so sind die Heu Razionen zu 8 N O.Pfundzu verstehen. 7) Bei Hol; muß in der Quittung bemerket seyn, ob hartes (d. h. Klafter-Holz) oder weiches (daö heißt Reißer-Helz), ferner, ob Nieder - Oestreicher, oder Hachenburger Klaffter. Ist das Klafftermaas nicht bey- gesetzt, so wird es für Nieder- Oefterrei- chichS angenommen. 8) Bei Stroh muß in der Quittung unterschieden seyn, ob es l'ager- oder Streu- Stroh , auch wie schwer jedes Bund abgegeben. II. Anweisungen von K. K. Verpflega intern. Bei diesen ist genug, wenn sie enthalten : a) Die Zahl der Razionen; doch bet Heu , Holz und Stroh, wie oben bemerket, b) Ort, Monat, Tag und Jahr, wenn sie ausgestellt, c) den Namen des Derpfleg- beamten. 1H. Erford^r ni sse eines K.K. Der- pfiegamtl. Frachtscheins, bei dem Transport von Naturalien. a) Benennung der Gattung Frucht, welche geladen, auch ob fn? in plombirten oder versiegelten Säcken, oder nicht; b) die An- - ) r zahl Metzen, oder Sacke nebst dem Inhalt irden Sacks an Metzen, c) bei Heu und Stroh die Anzahl der Gedunde, und das Gewicht jeden Gebundes, d) den Namen VkS Conducteurs, und dessen Wohnort, e) die Anzahl der beladenen Fuhren, auch od ein - oder mehrspännig, f) das Maga- un, oder den Ort, wo abgeladcn werden soll, g) Ort, Tag, Monat und Jahr, wo und wenn geladen, h; den Namen des K. K. Verpflegbeamten. IV. Erfordernisse eines K. K. Ver- pflegamtl. Lieferscheins bei Naturalien-Transporten. Der Lieferschein muß das nemliche, wie der Frachtschein enthalten, nebst der Entfernung des Orrs, wo aufgeladen, von dem Ort wo abgeladen. V. Maas und Gewicht der Razio- nen für K. K. Truppen. A. Brod. Eine Razion muß wagen 3/4 N. £>. oder 2 Hachenburger Pfund. Ein Laib oder 2 Razionen muß wiegen 3 1/2 N. O.j oder 4 Hachenburger Pfund. Ein Schuß hat 2Laibe, mithin 7 N. O. oder 8 Hachend. Pfund. L. ^aber. Eine Razion, fowol Prima Plana, als Dienst Razion 6 N. O. oder 71/5 Hachenb. Pfund , oder i/tz N O. Metze, oder 1/3 Hachenb Messe. Ein Sack t6 Razionen, oder 2 92 O. Metzen, mit- Hjsi 5 1/3 Hachenb. Meste. C. 'Zea Eine Prima Plana.Razion 8N O. Pfund oder 93/5 Hachenb. Pfund. Eme Dienst Razion 8 92.0. oder 93-4 Hachenb. Pfund, gewöhnlich aber 10 92.6 oder 12-Hachenb. Pfund. D. Stroh. Eine Razion Streustroh ist 3 N O oder 3 3/5 Hachenburg. Pfund. Lager stroh, wird gewöhnlich nicht auf Razionen, sondern auf Bund ge- faßt. Ein Bund muß wagen 16 22. O. »der 191/2 Hachenb. Pfund. 69 ( — E. ^olz. EmeN. O. Klafftet enthalt: Scheid-Länge 21/2 Wiener Fuß oder 2T8T Rheinl. Fuß. Weite 6 Wiener Fuß oder 6t6t Rheinl. Fuß. Höhe 6 Wiener Fuß oder 6T6T Rheinl. Fuß oder 90 Wiener mithin Rheinl. CubikfuS, in Vergleichung gegen den Hachenburger, 147 Rhein! Cublkfuß enthaltende, Klafter aber T2- Rhein!. Cubikfuß mehr, als 2/3 Hachenburger Klafter. 5. Wiener oder Nieder- österreichische Pfund sind 6 Hachenburgische Pfund, mithin 1 Wiener Zentner von 100 Pfund 120 Hachenb. Pfund, oder, hiesiger Zentner 12 Pfund. Umgekehrt: i hiesiger Zentner betragt 90 92. £). Pfund. 1 Wiener Zentner hat also 10 Heurazionen zu 10 22. O. oder 12 Hachenb. Pfund. 1 Hachenb. Zentner hat also 9 solche Heurazionen. Um die Heu Razionen auf Hachenburger Zentner und Pfund zu reduziren , wird so verfahren: Man mulliplicirt die Razio- nen mit 8, oder refp. 10, zu Wiener Pfund, multiplizirt diese mit 120, oder kürzer mit 6, und dividirt die herauskommende Zahl mit ioo, oder kürzer, mit 5, so entstehen Hachenb. Pfund, welche dann durch dividi- ren mit 108 zu Hachenb. Zentnern gebracht werden. 1 92. O. Metze hält 8 Haberrazionen, und nach dem von den K K. Verpflegäm- tern neuerlich angenommenen Satz 21/a Hachenburger Messen, oder kürzer 3 92.0. Metzen sind 8 Hachenb. Metzen. Umgekehrt: Eine Hachenb Meste betragt 3 Haberrazionen oder t/892. O. Metze. i Gulden Wiener Wär oder im 20 fl. Fuß beträgt 72 fr. im 24 st. Fuß. 1 fr. Wiener Wär. oder im 20fl. Fnß beträgt 1 fr. 4/5 pf. im 24 fl. Fuß. r5 kr Wiener Wär. oder im 20 fl. Fuß beträgt 6 fr. im 24 fl. Fuß. Diese Anweisung ist auch besonders auf I Bogen gedruckt bey dem Verleger dieses ü 4 fr, zu haben. Be- ) J7° C Am 27. Octobr. Iohannetta Christina Amalia, Herrn Majors und Professor Wer nerS Töchterlein, alt 9 Jahr 4 Monath 14 Hastenfiugvon Hessen Cassel und Hr. Canz- leyrath Knorr von Westerburg, durchpaff Am 25 Oct. Hr. Regierungsrath Riet von Hanau, durchpass. Am 26. Oct. Herr Obrister von Baumeister von Hessen Cassel, Herr Geheimerrath und Obnsthofmeister von Gugner von Homburg vor der Höhe und Monsier L* Abbe Vanalias, log. im Posthaus. Eod. Herr Hauptmann von SLenck vom Oberrheinischen Crayß, durchpass. Roprrürte bei der Burgkirche. Am 24. October. Herr Carl Knorr, Kanzleyrath in Westerburg, Herrn Car! Knorr, Hofraths in Friedberg ehelicher Hr. Sohn, und Jungfer, Carolina Eleonore touifa Iohannetta, Hrn. Franj Friedriä Langsdorfs, Fürstl. Hessen Darmstattischer Majors, zweite eheliche Jungfer Tochter. Beerdigte bei der Seadtkirche. Am 22. Octobr. Dem Burger und Stadtbleicher Johann Henrich Balser, ein Töchterlein. Am 23. Octobr. Dem Burger und BeckermeisterJohannes Schützen, ein Töchterlein. Am 24. Octobr. Hern. Regier. Advokat Mannberger, ein Töchterlein. Am 26. Octobr. Dem Burger und Konditor, Christian Moritz Hopfner, ein Söhnlein. Getaufte bei der Burgkirche. Am 25 Octobr. Dem Hrn. Bataillons Chirurguö Braun beim iten Grenadier Bataillon, ein Söhnlein. ! Gestorbene und Beerdigte bei der Stadtkirche. Am 2i. Oct. Herr Canzleyrath Knorr von Westerburg und Hr. Lieutenant Renitz, in Fürstl. Hessen Caffelischen Diensten, log. im Einhorn. Eod. Herr Hofrath Geissenberg von Ehurmaynz, durchpass. Am 23. Oct. Herr Doctor Hilde von Corbach und Herr Frankenfeld von Göttin- aen, log. im Pofthaus. a Eod. Herr Graf von Isenburg-Phil- livvS-Eich, log. im Einhorn. Eod. Herr Cammergerichtsassessor v. Maurer von Wetzlar und die Herrn Lieutenants Dunker und München, in Fürstl. Hessen Caffelischen Diensten, durchpaff. Am 24. Oct. Herr KnegSrath Held von Hessen Cassel, log. im Posthaus. Eod. Herr Lieutenant von Belitz, m fürstl. Hessen Caffelischen Diensten, log. Eod! Herr OberkriegScommiffariuS v. Tage, starb an einem ^chlagstuß. Bekanntmachung. Künftigen Sonntag den Zoten dieses Monats und am Feste Allerheiligen wird «in fremder Geistliche , , Nahmens Le Franc, als Polhilant für die erledigte Pfarrersstelle, den Katholischen Gottesdienst und seine Probe - Predigt halten, welches hierdurch allen Katholisch:» Ge- meindSgliedern angrkündigt wird. Gottesdienst am 30. «Vcrober. In der St. Pancratiuskirche. Morgens Herr Superintend. Bechtold. Nach» mittags Herr Superintend. Müller. In der Burgkirche. Morgens Herr Pfarrer Buff. Nachmittags Herr Supe- rintendent Schulz. Morgen den 30. Octbr. hat das Frischbacken der Beckermeister Plock, in der Wall- pförter Straft. Ein ' und Auspasstrte.