Nr VII. IZ. Februar. »796. Giesser Jnkclligenzklötk. In und Auswärtige Viktualien-und Markt-Preise. 1 ft Ochsenfleisch — i — Küdfleisch — 1 — Rindfleisch — 1 — Kalbfleisch — 1 — Schweinefleisch — 1 — Hammelfleisch — 7 — Hammelsfett — 7 — Rindsfett — x — Schweinefett — £ — Seifen — . — dichter — —. frische Butter — 1 — geschalte Hirse — — qrob geschalte Gerste £ — klein geschälte Gerste Eper ä 4 fr. — — Giesen Darmst. Dilleb. Fulda Marb Diez Wezlar. kr. pf kr. Pf. kr. Pf. kr. Pf kr. Pf- M Pf. fr. Pf- 10 12 12 — 9 2 9 — 13 —— 11 ***** 8 2 — 10 8 2 7 •— 12 — 9 1 2 11 — **• — — 6 —— 6 — 9 — 7 —— 7 — 5 2 9 9 11 lZ ■•*■— 9 8 — 9 —— 14 10 —• 8 11 — lo 8 2 7 2 8 —— ***** 90 — *54 — —- — 90 24 — ***** 90 — 90 —— — —— 90 — — ***~ —- •—* 2'8 — 28 — — ' _ —■ 16 — —— — — 22 — — — —— — —— — 20 — — — —. — 28 — ■ —- —— — 22 — 24 — — 1 20 — ,28 ■■■ 32 — — — —- 20 — —— 22 8 6 8 —* f3 5 9 —* 1 !4 — —“ — -■*— — — — 7 — •— — — 5 St. zSt. 4 St. 4©t. 4 St . gSt- Getraidepreise vom 6. Febr. bis den i z.Febr., in Frankfurt. Wahrung den si. ä 60 kr. und Das ft. zu 34 Loch Cölnisches Silbergewicht. Städte. Gemas. Waizen wiegt Korn wiegt Gerste wiegt Hafer wiegt fi.ikr. ft. fl. kr. ft. fl. kr. ft. fl fr. u. Darmstadt das Malter. iS — 175 11 42 <57 8 30 140 6 45 98 Friedberg das Malter. iS — 200 , 11 — 190 9 — 170 to — 125 Fulda das Malter. 16 — — 12 — — 1__ — 1 1 — ।__ _ Giessen das Achtel. 16 — 200 11 20 180 7 20 160 8|- 140 Marburg das Mött. 12,— ISO 8 3° 13S 7 - 120 7>- 84 Diez 34l— 340 -7 40 300 iS — •—* Wezlar das Achtel. 211— 206 14 — 190 | 11 30 168 11 30 — M - kr. 2orh Quint Schwarz Brod 1 8 2 Weck — — 1 4 3/4 Butter Bretzeln 1 2 3/8 gemischt Brod oder Taigscher 1 1 6 - G I 1/2 An- Anordnung beim Feuerlöschen in der Grade Gießen. \ Beschlus. Viertens: Auf entstandenen Feuerlarmen sollen also anfänglich nur zwei Feuerspritzen zur Brandstätte gebracht werden und zwar i) die Spritze auf dem Kirchenplaz, wozu Herr Rathschöff Vetzberger, Andreas Frölich, Ioh. Henrich Löber, und Conrad Christoph stöber 2) die Spritze am Leiterhaus unter, der Kanzlei, die sogenannte herrschaftliche Spritze, wozu Hr. Rathschöff Flett, Adolph Lvber, Andreas Walz und Boh. Henrich Schafstatt, .Lils Spritzenm ister angestellt sind, welche beide Spritzen das Loos getroffen hat. Fünftens: Die übrige beide Spritzen, welche ist dem Spritzenhaus aufdem Brand sich befinden, bleiben zur Referv stehen, und gehören zur Zten als zur Landspritze, Hr. Rath- schoff Wörmser, Gerhard Franz, Peter Petry und Johannes Catarin, — , zur 4ten Spritze aber, Hr. Rathschöff Kempf, Jacob Feger und Balthasar Braun. Sechstens: nicht nur in der alten Feuer - Ordnung vom Jahr 1667. sondern auch in der neuen Feuer-Ordnung von 1773. gnädig st verordnet worden, daß in jedem Quartier besondere Brandmeistere sinn h'tifn f welche nicht nur in ihrem Quartier so bakden nach dem Feuer eilen, sondern auch hauptsächlich dahin sehen fol- ten, wo di? Gefahr am gröiien und also die Hülfe am nöihiasten ist, somit alle gute Anstalten zu mach-'n sich beeifern sol len, und die Bürger oiesin willig- Fvl e zu leisten schuldig siyn , auch von' den Herrn Beamten, Bürgermeister und Rath, 24 ( — mit Rath und That unterstützt werden sollen : so werden hiermit zu Brandmeister bestimmt: Johann Conrad Kempf, Johann Caspar Walter, Eberhard Vogt, Jacob Herbert, Philipp Conrad Magnus, und soll denen guten Anstalten dieser Brandmeister in allen Quartieren Folge geleistet werden. Siebentens: Damit nicht, wie bisher zuweilen geschehen, durch unnöthi- ges Einschlagen derer Kaminen dem Feuer in denen Kaminen Luft gemacht, und somit Anlaß , daß das Feuer in den Gebäuden sich verbreite, gegeben, auch dadurch zugleich ohne Noch dem Bc. sitzer Schaden an seinen Gebäuden anqe- richtet werde, so wird denen Zimmer- Maurer- uad Dachdecker-Zünften, wie auch allen Einwohnern hiesiger Stadt, bei nahmhafter Strafe aufgegebcn, daß fei, ner etwas einschlagen solle, ebne specielle Anweisung derer Brandmeister, welchen der Zimmermeister Wilhelm Herbert an- noch beigegeben wird, als dessen Erkennt. niS mit überlassen wird, ob? und wo? allenfalls ein Kamin oder Gefach einzuschlagen , oder sonsten etwas einzureissen stye. Weiter Achtens: wird verordnet, daß bei Probirung der Feuerspritzen sich jedesmal die vierzig jüngste Burger einfinden sollen, um nvthigen Unterricht zu erhalten, wie mit denen Feuerspritzen umgegangen wer. den muß, wodurch dann nach und nach die ganze Bürgerschaft Unterricht erhalten kann, mit denen Feuerspritzen auf eine lr-chte und zweckdienliche Art umzugehen. Bei entstehendem Feuerlärmen haben diese jüngste Bürgere sogleich nach der Feuer, spr'tze, bel welcher ein jeder angestettt ist, zu eilen, und bei dem Gebrauch mit Hand anzu- anz ulegen , auch selbige nicht zu verlassen/ d-.s solche wieder in gehörige Verwahrung gebracht worden. Neuntens: Wird hiermit die Anweisung ertheilet, daß wenn im harten Winter ein Feuer auskommen sollte, anfänglich fein kaltes Wasser in Vie Feuerspritzen geschüttet werden soll , vielmehr dec Anfang mit heißem Wasser zu machen (er)?/ dergleichen man aus den Kühlfässer der Branvweinblasen in jeder Gegend leicht erhalten kann. Um endlich Z e h e n t e n s: dem schändlichen Diebstahl der ledernen Feuer-Eimer, so bisher fast bei jedem Feuerlarmen ausgeüdet worden, Einhalt zu thun, wird hierdurch verordnet, daß die Brandmeister? einen Plaz ohnweit der Brandstätte anweisen sollen , wo alle Feuer-Eimer llach gelösch. lem Brand auf einen Haufen niedergele- get 'werden sollen ; und wird ein jeder rechtschaffene Burger auf seine geleistete Bürgerpflichten erinnert, auf dergleichen liederliches Diebsgesindel genaue Aufsicht zu nehmen, und wenn er wabrnehmen würde, daß einer einen Feuer-Eimer von der Brandstätte wegbringen wolle, solches sogleich einem der Brandmeistern anzuzei- gen, damit solcher schändliche Dieb zur exemplarischen Strafe gezogen werden könne. Es wird demnach kiese Anordnung beim Feuerlöschen der hiesigen Bürgerschaft und sämmtlichen Einwohnern bekannt gemacht, und deren genaue Befolgung einem jeden bei nahmhafter Strafe ernstlich an- hefohlen. Gießen den iztenOctober 1788. Fürst!. Hessische Polizei - Deputation daseldsten. Bekanntmachrrng von verschiedene» Sachen. 1) Nachdem- die Kinder weiland Tuchmacher Johann Balthasar Hinckele freiwillig entschlossen sind, ihr elterliches Wohnhaus in der Eatharinengasse, nebst dem darzu gehörigen Stall und Gärtchen, sodann der in der Löwengasse, neben Tobias Schneider steheiiden Scheuer, öffentlich an den Meistbietenden verstreichen zu lassen, zu dem Ende Termin auf Mittwochen den 24ten dieses, Morgens ic>Uhr, auf dahiesigem Ralhhaus anberaumet worden , als wird solches hierdurch bekannt gemach: .Gießen den lotenFebr. 1796. Montag den izten dieses, Nachmittags 2 Uhr, soll bei dem . im Kohlerman- nsschen Haue bereits bekannt gemachten Gü- therverstrich, auch noch ferner 1/4 Grabland auf der großen Waid, neben Adam Lindenstruth uiid Joh. Balthasar Hinkel gelegen, deS SchanzenwarterPhilipp Christian Benners Kinder zugehörig, ebenfalls verstrichen werden. Fürst!. Hess. Oberamt das. R a y ß. 2) Mittwochen den 24ten dieses, Nachmittags 1 Ubr, sollen in des dahiesigen Burgers KröckerS Behausung am Neuwe* ger Thor, Weibekleidungen, Bettung, Wciszeug, Zinn und Holzwerk, öffentlich an den Meistbietenden gegen baare Bezahlung verstrichen werden, welches hierdurch zu Jedermanns Nachricht bekannt gemacht wird. Giesen den iiten Febr. 1796. 3) Ein junger Mensch der mit guten Zeugnissen versehen, sauber schreibt und gut rechnen versteht, kann auf einer Ren- therei Unterkunft finden. Bei Ausgeber ist Nachricht zu haben, wo? 4) ES wird ein Mensch von gesezten Jahren, der ferm im Rechnen und Schrei- bm “ ) 2b ( — ben ist der von guten Sitten und mit Zeugnissen versehen ist — unter sehr favo- rablen Conditionen als Bedienter bei einer auswärtigen Herrschaft gesucht. Ausgeber dieses giebt Nachricht, n?o? 5) Wer Lust hat, in eine Gesellschaft zu tretten, welche die neue allgemeine deutsche Bibliothek lieft, beliebe sich entweder bei dem Herrn Professor ©nett oder Herrn M. Schmidt zu melden, wo er die wertere Bedingungen erfahren wird. Nachricht. Künftige Woche werden in der Versteigerung der Teulhormscheu Bibliothek, folgende Bücher verstrichen.: D i e n |t a 9 1) von Nro. 354 —458- pag. 357— ?6z. 2) — — 8r — 90 — 328 u. 329. Donnerstag l) von Nro. 438 — 524. pag 363 — 970. 2) — — 90 — 99 — 330 u. 331. Nach Versteigerung der bestimmten Zahl Bücher wird mit den Oetavbanden fort« gefahren. Sollte von denselben etwas übrig bleiben, so wird der Rest den Freitag verstrichen , an dem Taz auch die Bücherbanke zum Beschluß der Auktion werden versteigert werden. Die Woche nach der künftigen ist nun zu Abholung der von Einheimischen erstandenen Bücher bestimmt. Die Bibliothek wird daher jeden Tag in gedachter Woche Morgends von so— 12 und Nachmittags von 2 —4lll)r offen seyn, und hoffe ich, daß man mich auf die Abholung der Bücher nicht vergebens warten lassen wird. — Was indessen die für Auswärtige gestrichene Bücher anlangt, so sind zu deren Abholung folgMre Tage sestgesezt: Milt, woch der 2te, Samstag der ste, Mitt, woch der 9te, Samstag der i2te, Mittwoch der i6re, Samstag der 19k, M'tt- woch der 2gte und Samstag der 26te Merz, wo die Bibliothek jedesmal Morgends vwt 10 — 12 und Nachmittags von 2—4 Uhr offen seyn wird. Sollten nach Verlauf dstssr Zeit die Bücher nicht abgeholt worden seyn, so wird man sich, wie sich Don selbst versteht, nur an die, welche solche für Auswärtige gesteigert haben, halten, und werden dieselben zur Zahlung angewiesen werden. Giesen den igten Februar 1796. Vigore Cornmiffinnis. Dietz, Rcgierungs - SccretanuS. Gottesdienst am 14. Februar. In der ©t. Pancratiuskirche. Mor- gensHerr Professor Palmer. Nachmittags Herr Superintendent Mütter. In der Burgkirche. Morgens Herr Superintendent Schulz. Nachmittags Herr Pfarrer Buff. Morgen den 14. Febr. hat das Frischbacken der Beckermeister Anton Schäfer, in der Wattpförter Strafe. Lopulirte bei der Stadt kirche. Am 7. Febr. Ioh. Matthäus Mehl, Burger und Mezger allhier, weiland An- dreas Conrad Mehls, Burgers und Mez- gers allhier, hinterlassener ehel. Sohn, und Elisabeths, weiland Johann Georg Mandlers, gewesenen Mohlmütters auf der Amtmannsmühle bei Rodheim, nachgelassene ehel. Tochter. Eod Ioh. Conrad Faulstich, Burger und Schnerder allhier, Johannes Faul- stichs, Unterofsizierr unter dem Regiment Landgraf, ehel. Sohn, und Iohannetta Sophia Charlotte, weiland Philipp Mar- granders, Burgers und Gürtlers in Wez» lar, hinterlassene ehel. Tochter. Am i> Febr. Phil'ppAnton Krailing, Burger und Schlosser allhier, dermalrger Wittwer, und Maria Dorothea, Ioh. Georg Linnesiruts, Buraers und Fuhrmanns allhier, ehe! Tochter.