Nr. XXXIV, 22. August. i79f* Glesser IittelligenMarl. In und AuswärtigeViktualien-und Markt-Preise. Eyer ä 4 fr. — — 4 St. 4 St. 5 St. ^Sr. 6 St. Giesen iDarmsi. Dilieb. Fulda Marb. Diet Mezlae fr. pfl fr. 1 pf. fr. Pf. fr. pf. fr. Pf- fr. | Pf. fr. Pf. 1 ft Ochsen fleisch — ' 10 11 | 2 12 10 — 9 — -— 11 1 — Küdflrisch — 8 2 — — 10 — 9 7 12 * 9 l — RindfleisÄ) —i 7 2, 10 2 — -- 6 —r- ”— x — Kalbfleisch — 9 — 10 —— 4 2 6 — 5 2 91 —— 9 r — Schweinefleisch 10 —— 10 9 — 8 — 9 14 -— 10 1 — Hammelfleisch — 8 — 10 2 8 9 7 2 8 7 — Hammelsfett — 9° — 105 —r — —— 90 24 —— 7 — Rindsfett — 9° — 90 E— —— 90 — *T" r — Schweinefett — 24 20 *— —— 16 — — 1 — Seifen — 22 19 1 — Lichter — 20 — *— — —— 16 — 20 —— — —* 20 r —> frische Bukker — 24 — 26 — — — —— 16 — 22 1 — geschälte Hirse — 8 •— — — —— —- T 6 — 8 1 — grobgeschälte Gerste 14 5 E— 9 1 — klein geschälte Gerste 16 7 —— Gelcaldep den fl Städte. reife vom is. . ä 60 kr. und Gemäs. Aug. bi das ft. Waijen s den ;u?4 wiegt 22. Al Loth C Korn iq., tti kölnisch wiegt Frank es Sil Gerste furt. bergen wiegt A3ahri ncht* Hafer uig wiegt Darmstadt Friedberg Fulda Giessen Marburg Diej Weflar das Malter das Malter das Malter das Achtel daS Mött das Achtel ss- 15 16 18 12 4'1 21 fr. —! — ft. 175 200 200 150 206 fl- ii 11 12 ii 8 26 14 fr. 32 — 30 Zo ft. 157 190 — 180 135 190 9i 1 _ i 10 7 21 11 v« 1 1 | | -£> 5*1 1 0 oll 1 । ft. 140 170 — 160 120 l68 fl- 9 1° 7 11 - _ io tt. 98 125 140 J4 SchwarrBrod Weck — — Butter Bretzeln gemischt Brod oder Taigscher fr. 1 1 1 i 1 Loth 8 3 i 6 8l Quint 2 13/4 27/8 SurfH. w ) I Färstl. Verordnung. Von Gottes Gnaden wir Ludwig X» Landgraf za Hessen rc» rc. Nachdem Uns der Fall vorgetragen worden ist, daß ein nun verstorbener Rechner Unserer Universitäts-Einkünfte ju Giesen stch habe beigehen lassen, de» nen, die ihre schuldig gewesene Kapita» lien abgetragen haben, Interims- oder Morkificatrons-Scheine unter dem Vor» wand, daß die Schuldverbriefungen nicht beider Hand seyen, auszustellen, und durch Fortberechnung der Zinsen, die bereits erhoben gehabte Kapitalien als Ausstand anzugeden, somit seinen in die Kassen gewagten Eingriff zu verheimli« ehrn; Wir aber dieser Art strafwürdiger Untreue auf die wirksamste Weise in Zu» fuhft gesteuert , und Unfern fifcum aca- demicum möglichst gesichert wissen tool« len: so haben Wir folgendes desfalls zn verordnen Uns gnädigst bewogen gefunden, und fügen hiermit zu wissen» Erfllicb: Soll von nun an allen Be» rechnern Unserer Universitäts-Einkünfte zu Giesen bei Zwanzig Reichsthaler Strafe, und nach Befinden einer vorsez» lichen Untreue bei Cassations - und Zuchthaus - Strafe gänzlich untersagt seyn, bei Rückempfang eines ausgeliehenen Ka» pitals statt der Zurückgabe der Original» Verbriefung einen Interims- oder Mor» tifications-Schein für stch und ohne Un, terschrift der Direktion , damit dieses so» gleich in dem hierüber besonders zu haltenden Conkrollbuch gewahrt werden kann, auözustellen. Zweitens! Wann aber ein Kapital unter solchen Umständen abgelegt wer- den sollte, wo die gleichbaldige Zurückgabe der Original-Schuldverschreibung unmöglich, auch dir Mikunterschrift eines Interims- odrrMortifications-Scheins 36 ( —' von der Direktion nicht sogleich zu be. wirken wäre: so soll in solchen unvoraus» zusehenden Fällen der Rechner zwar aus« nahmsweis von der im vorhergehenden $pho. festgesezten Regel befugt seyn, ei, nen dergleichen Schein für sich auszustel» leu, dabei aber auch unter gleicher Strafe verpflichtet seyn, denselben innerhalb vier Wochen von Zeit der Ausstellung gegen Rückgabe der Original-Vrrdrie« fung, oder wenigstens gegen «inen von der Direktion mit unterschriebenen Schein auszuwechseln, anbei aber auch in dem, dem Schuldner einsweilen für sich aus» zustellenden Schein ausdrücklich zu bemer» ken, daß die Auswechselung desselben ohnfehldar binnen vier Wochen geschk- hen müsse» Drittens: Wann inzwischen der Schuldner einen vom Rechner allein ausgestellten Interims - oder Mortifica» tions-Schein angenommen hat: so soll er (der Schuldner) bei Zehen Reichsthaler Strafe, oder insofern« er seine Unwissenheit und Nachlässigkeit nicht ge» nüglich rechtfertigen kann, bei Strafe nachmaliger Bezahlung des Kapitals schuldig seyn, innerhalb vier Wochen von Zeit der Kapitals-Ablage entweder die Rückgabe der Originalverbriefung, oder wenigstens einen von der Direktion unterschriebenen Schein zu bewirken. Viertens: Sollen in Ermangelung der Original,Obligation roeber diejenige, welche die Hypotheken gewähren, noch auch die Schuldner, und zwar erster« bei Zwanzig Reichsthaler Strafe, undnach Bifinden unter Schadens - Ersatz, wann sie ihre Nachlässigkeit nicht hinlänglich rechtfertigen können, irgend «inen Schein über ein abgelegtes Kapital als eine wirkliche Tilgungs-Urkund« ansehen, bevor sie solchen ihrer Obrigkeit borg,zeigt haben, — ) I Seit/ und diese darunter beurkundet ha, benjwird, daß sie an dessen Richtigkeit nach dem Sinn dieser Verordnung nichts zu erinnern finde. Fünftens: Soll der zeitige Rechner, damit er sich nicht mit der Unwissenheit entschuldigen möge, jedesmal, undcon, tinuirlid) in der Rechnung unter derRu- trief abgelegt« Kapitalien pro nota de» merken: daß ihm die verbietende Verordnung wegen Ausstellung der Interims- oder Mortificatwns-Scheine d. d. . • bt< kannt feye, Sechsrens: Soll die Direktion be» fragtet Kaffen bei eigner Verantwortung und Gefahr nicht allein denRechnerjahr« lict jur gehörigen Zeit zur Rechnungs- Ablage anhalten, sondern auch genau darauf sehen, baß derselbe, so wie er ohnehin seinen Rechnungs-Ausstandge» hörig zu bescheinigen verbunden ist, den» selben wenigstens alle drei Jahre gericht» lich documentir«, welches erleichtlich da» durch zu bewirken im Stand ist, wann er ein die Namen der Schuldner, die Summe der Schuldigkeit, und das Da» tum ter Obligationen enthaltendes Ver. zeichnis der einschlägigen Justitzdehördr zur Anerkenntnis und Unterschnft dcS Schuldners zusenbet, so wir auch bei di«, ser Gelegenheit bie Justitzbehörde ter» pflichtet seyn soll, und hiermit angewie» sen wird, diese Unsere Verordnung wie» derholt denen vor ihr erscheinenden Schuldnern, als welch« am fügkichsten im Winter, wann der Landmann keine Feldverrichtungen hat, zu dem Ende vor, zubescheiden sind, bekannt zu machen und zu verständigen, und daß dieses wirklich geschehen, am Schluß des Verzeichnis, ses zu beurkunden. Endlich Siebentens: Soll dieconfirmkrende Iustitzstelle, weicht ohnehin für die Be» 37 ( — stätigrnz der Schulbverbriefungen «kN zieml ches Accidenz ohne sonderlich« Bemühung zu beziehen hat, für die Beur» kund! ng der Liquidation den Schuldnern feine Kosten ausbürdrn, sondern dieses wenig mühsame, zum Besten der befrag» ten öffentlichen Kassen abzweckende Geschäft ohnentgeitlich verrichten, die damit verknüpften ohnvermeidlichen Porto-Auslagen aber sollen die ausleihende Kaffen um so mehr tragen, als es deren Berechnern ohnehin obliegt , für die richtige Belege aller Angaben in ihren Rech- nungen zu sorgen. So wie.Mir Uns nun zu berDiref» tisn sowohl, als der einschlägigen Beamten und Rechner pünktlichsten Beov- achtung und Befolgung dieser Vorschriften und Verordnung versehen; so haben Wir solche, damit sie zu Jedermanns Wissenschaft kommen möge, zum Druck befördern lassen. Darmstadt, den i?» April 1793. Luvwig, Landgraf zu Hessen» Bekanntmachung von verschiedenen Sachen. 1) Montagö den zi. August Nachmittags um 2 Uhr sollen dahier in den drei schwedischen Kronen in der Neustadt die zur hiesigen ersten Stadtpfarrei gehörige Aecker und Wiesen aufeinen Tem- poralbestand von 6 Jahren Stückweise an den Meistbietenden verlehnt werden, nämlich an Aeckern: 1 Morgen, 31 Ruthen, 5 Schuh im Altenfeld, rMorgen, 102Ruthen ebendaselbst, r Morgen, i28Rurben am Mittelweg bei der kleinen Mühle, »Morgen, n Ruthen, IZ Schuh am Lcihgesterner Weg, r Morgen, weniger roRuth, am Eros- dorfer Weg» Akt ) 138 ( — An Wiesen t S Morgen bei dem langen Zaun, 1/2 Morgen daselbst, 1/2 Morgen bei den Rermweiden, Ein und ein halb Viertel unweit Wie. seck. Ein Stadtstück. Bei dieser Gelegenheit werden zum Ver« kaufen folgende Wiesen versteigert werden: 6l Ruthen, i Schuh hinter der Au an ber Wieseck, neben Caspar Detzberger und Jacob Reuter. 7; Ruthen, zSchuh ebendaselbst, ne» den Melchior Schäfer und Wiesecker Dfarrgut. , 66Ruthen, izSchuh am tauben An. ger, neben Hrn. Kirchensen,or Daniel Henrich Noll. Diejenigen, welche zu einem oder meh. reren Stücken von diesen Gütern Lust ha, -en, können sich an dem bestimmten Tage und an dem bestimmten Ort «infinden. s) 350 Gulden vormundschaftliche Gelder liegen gegen eine gerichtliche Hy. pothrk stückweise oder ganz zum Ausleh. yen bereit. Ausgeber sagt bei wem. Da die Hindernisse, die mich veranlaßten, den, auf den Namenstag unseres Durchlauchtigsten Landrsfürste« gewöhnlichen Tanz, auf einen ander» Laa zu verlegen, nicht mehr statt finden; so widerrufe ich hiermit das im lezten Jntelligenzblatt angezeigte, und mache Zugleich bekannt, daß an besagtem Na. menstag, als Dienstags den 2;tenA». gutt allgemeiner Tanz bei mir ist. 8 1 Johann PbUipp Busch, im Garten. Gottesdienst am 23. August. der St. Pancratiuskirche. Mor. ck«ns Herr Superintendent Bechrold. Nachmittags Herr Superintend. Mütter. In der Burgkirche. Morgens Herr Pfarrer Buss. Nachmittags Herr Kan. didak Lauer. _____ Morgen den 23. August har das Frischbacken der Beckermeifter Joh. Ge. org Loder , in der Neustadt. und Arrspassirre. Am 12 Aug. Hr. v. Nordeck »ur Rabenau, Ma,or in Marggröfi. Baa» den-Durlachischen Diensten, log. im Etrchorn, Am iz.Aug. Hr. Lievten. v. Kurse, heck, in Kön. Preuss. Diensten, log. in der Post. Eod. Die Hauptleute Hr. v. M>s. kinsky und Hr. v. Ouartani, in Kaisers Diensten, durchpass. Am 14. Aug. Hr. Major v. Wiesel, in Churhannöver. Diensten, durchpass. Eod. Hr. Hauptmann Goubelon, in Englischen Diensten, durchpass. Eod. Hr. Hauptmann Weitz, in Russischen Diensten, durchpaff. Geraufte bei der Sradtkirche. Am 15. Aug. Herrn OberschultheiS Rayß, ein Töchterlein. Am 19. Aug. Dem Stipendiaten, probst Hrn. Jeremias Constanz, ein Töchter!. Beerd i gre. Am 15. Aug. Der Invalid Stotz. Ami6. Aug. DemKanzleipedeUBr« cker «in Töchterlein, alt lJahr. Aml7-Aug. Der Burgern. Schnei, dermeister Magnus Engel, alt 40 Jahr, 3 Monat. Am 18 Aug. Dem Burgern. Wag, «er Kar! Krauskopf, ein Kind. Am 19. Aug. Hrn. Hofrath Zoll«, nius, «in Töchter!. Am20. Aug. Dem Burger u.Schnev dermeister Weber «in Kind.