Nr. XXVI1L rr.Julii i'94- Giessener JntelligenzVlatt. In und Auswärtige Viktualien-und Markt''Preise. Getraidepreise vom s.Julii bis den 12. Iulii, in Frankfurt. Wahrung den fl. ä6O kr. und dasft.zu 34Loth Cölnisches Silbergewicht. Giesen lDarmst. Dilleb. Fulda Marb. Weilb. Wezlar fr. ps- fr. Pf- fr. Pf- er. Pf. fr. Pf- fr. Pf. fr. Pf- r ft Ochsenflelsch — 8 2 9 2 8 — 8 — 8 — 9 8 i — Kühfleisch — 6 —— -T- 7 7 — 7 8 6 i — Rindfleisch — —- 8 2 —— 5 I — —E— i — Kalbfleisch — 6 7 2 4 5 —* 6 -— 6 — 6 i — Schweinefleisch — 9 — 10 8 —— 10 8 —— 9 —— 9 **A i — Hammelfleisch —- 7 8 2 — ’----- 8 — 6 9 6 7 — Hammelsfett 9° —- 105 ■------------ — 90 .84 “— — -— **■* 7 — Rindsfett — 9° 9° — —— 9° E— i — Schweinefett r— 16 20 — —— 16 — — (6 ■*!* i — Seifen — 16 . —• —• — — 16 — — 16 ; — i — Lichter — 18 — —* —- — —- 16 — i8 — — — 20 •—* i — frische Butter — 16 20 — — — — 20 — — 24 i — geschälte Hirse — 5 5 6 —* i — grobgeschälte Gerste 3 5 5 *—* i — klein geschälte Gerste 6 — —» —- — 7 — —— — 6 Eyer ä 4 fr. — — 5 St. 6 St. 5 St. 5 St. 5 St. 4 St. " LLetzM Städte. Gemäs. Waizen wiegt Korn wiegt ^Gerste wiegt Hafer /wiegt fl.fr. ft. fl- fr. ft. fl.lfr-. ft. fl. fr. ' u« Darmstadt das Malter 9 3o i75 7 6 157 6 — 140 4 50 98 Friedberg das Malter 7 20 200 6 30 190 1 51- 170 5 — i 125 Fulda das Maas I 34 — 1 18 — I|I2 — 1 — 43 Giessen das Achtel 9 3o 200 8 — 180 6 - 160 5 — 140 M-rrburg das Mött 7 — 150 6 — 135 4 - 120 3 — 84 Wnlburg das Achtel n - 210 8j- 200 6- — 5 — Westar das Achtel I0I30 206 9I24 190 6 30 168 5 20 T— fr. ßoth Quint SchwarzBrob 1 io 31/4 Weck — 1 6 21/2 Butter Bretzeln 1 3 11/4 gemischt Brod oder Taigscher 1 1 I 3S/2 WM ) ho c lieber baldige (Bt&innuns guter Hbstbänme, ohne Pfropfen and Okalrren / durch Absenken in der Höhe. Eine der geschwindesten Arten, bi« Baumzucht zu befördern, ist unstreitig das Absenken. Da aber dieses bei den wenigsten Bäumen unten am Stamm möglichj ist, indem Diele nicht gleich von unten an, einen veredelten Stamm ha» den, auch bei vielen die Arste und Zweige, nichtvon untengieich anfangen, sondern erst in einer gewissen Höhe anfetzen, so ist die Frage allerdings wichtig: Ist nicht das Absenken in der Höhe möglich 3 Bei den Weinstöcken habe ich meh« rere Versuche dieser Art gemacht, und bin oft Auoenzeuge gewesen, daß dergleichen Versuche mit Glück gemacht wur. den, so daß man Reben in der Höhe ab» senkte, und sie , wenn sie bewurzelt wa- ren, versetzte. Dieses ist nun eben so gut bei hoch» stämmigen Odftdäumen möglich, wie die nähere Kentnis der Bäume, ihres Baues und ihrer einzelnen Theile lehrt. Die Verrichtung und die Art und Weise der Behandlung selbst war kürzlich folgende: Es wurde eine Rebe in der Höhe in einen Topf gesteckt, in dessen Boden, ein gehöriges Loch, zudem Durchziehen der Rebe gemacht war; dieses Gefäß wurde nun mit guter Erde gefüllt, und damit die Erde nicht unten heraus fiel, die Oesnung ein wenig, doch nicht ganz, bedeckt, denn wollte man diese Oefnung ganz bedecken, so würde der in den Topf fallende Regen nicht abfiießen können, und die zu viele Feuchtigkeit Schaden verursachen, hierauf wird der Topf mit einem Strickgen befestiget, damit die Rebe nicht herabbreche. Die Rebe schlug Wurzel, vnb wurde, als man nachsah, und dies bemerkte, unterhalb des Topfes abgeschnitten und versetzt. So habe ich mehrere Jahre die schönste Stöcke aus diesen Senkern erwachsen sehen. Eben diese Behandlung habe ich bei Obstbäumen versucht, und selbige so nützlich gefunden, daß ich sie jedem empfehlen kann. Man nimmt ebenfalls einen Topf, macht in den Boden eine Oefnung, nach der Größe des darnach zu ziehenden Zweiges oder AsteS, zieht den Zweig oder Ast durch, legt unten inwendig etwas vor, daß die Erde nicht heraus fallen kann, bindet dieses Gefäß, mittelst eines Strickes, an einen starken Ncbenaft oder an den Stamm an, daß es den Zweig oder Ast nicht herabzirhe und nicht abbreche, und feuchtet die Erde, wenn es nölhig wird, zuweilen ein wenig an; sobald man bei dem Nachsehen bemerkt, daß dieser Zweig in dem Topfe Wurzel geschlagen hat, so schneidet manihuun. ter dem Topfe ab, zerschlägt den Topf und versetzt den bewurzelten Zweig, mit der Erde, dir an seinen Wurzeln hängt an den Ort, wo man ihn hin haben will. Diese Art Obflbäume zu vermehren, ist so sicher als schnell, ja einigermaßen noch schneller, als das Wurzelpfropfen, denn man erhalt hier gleich einen bewurzelten fruchttragenden Ast oder Zweig. Jedoch wird man mir hier den Einwand machen, daß durch diese Art, doch ein Zweig des Baumes , und mit diesem, sein Ertrag verloren geht: icht antworte: ich verliere zwar den Zweig, allein ich gewinne einen ganz neuen Baum mit demselben, der in einigen Jahren noch weit Mehr trägt, als ein einzelner Zweig, und gesetzt/ man erhielt nicht allezeit hohe Haupt. ) III ( Hauxkkämmr davon, so «folgt» doch gewiß Buschbäume. Der Verfolg im nächsten Stuck. Nachricht. In dem erneuerten Zunftbrief da» hiefig« Mezger ist gnadigst verordnet, baß i) niemand, welcher nicht in der Mez» gerzunft steht, Fleisch verkaufen, ver. hauen und verhandthieren solle. 2) Daß zwar wenn ein Burger selbst ein Stück Vieh gemästet hat, und solche- nicht alle in seiner Haushaltung brauchet, demselben zwar freigelassen srye, die Hälfte de- geschlachteten Viehs, oder ein oder zwei Viertel, nicht aber Pfundwris, — sodann das Dörrfleisch anders nicht, alS mit viertel, Halden und ganzen Zent, nern zu verkaufen, und wer hierunter ünterschlrif treibt, zfl. Straf und Con» siscation des Fleisches zu gewärtigen habe. 3) Daß denen Landmezgern und Iu» den Fleisch zum Verkauf in hiesige Stadt zu bringen, verboten seyn solle, und das gegen dieses Gebot eingebrachte Fleisch weggenvmmen, und entweder in dahie» siges Hospital gegeben, oder wenn dieses Fleisch von der Thorwacht entdeckt wür» de, die Halbschied dieses Fleisches der Thorwacht überlassen werden solle. 4) Ist zwar den Juden hiesiger Stabt gestattet, von Martinitag bis Weihnachten «in Stück Vieh in ihre Haushaltung zu schlachten, und wenn solches nicht ko- tzchrr ausfallr« sollte, solches wo und an wen sie wollten, Pfund- oder Viertel» weis zu verkaufen. Wenn aber ein Jud dahiefiger Stadt einem Einwohner dahier ein Rind, um die Hälfte zu mästen überlast, so soll der Jud von dem Fleisch so er zu seinem Anrhril von diesem gemä» steten Vieh bekommt, etwas in hiesige Stadt zu verkaufen nicht befugt seyn, bei Etrafder Confiscation des Fleisches ins Hospital undZfl. haaren Gelds. Endlich 5) den Gastwlkkhtn bahier ist jwargestattet ein und anderes Stück Vieh zu schlachten, jedoch mehr nicht, als sie zu ihrer eigenen Haushaltung vor sich und ihr Befind nöthig haben; und was sie weiters an Fleisch mit ihren Gästen ter# speisen, sollen sie bei dahiesigen zünftigen Mezgrrmeisteru erkaufen, bei Vermeidung nahmhafter Strafe. Diese Fürst!. Verordnungen werden hiermit zu jedermanns AchtungnndVerwarnung vor Strafe hierdurch bekannt gimacht. Giesen den 7ten Jul. i?94« Fürst!. Hess. Oberamt allda. Bekanntmachung von Derfchiedenen Sacken. i) Nachdem« Dienstags den rZken Jul. Nachmittags i Uhr in des Burger und Schneidermeister Thorns Behausung vor dem Wallthor, allerhand Hausrath an Holzwerk, Kupfer, Zinn und Messing, sodann Weiszeug und Weibsflei» düng, öffentlich an den Meistbietenden gegen gleichbaldige Zahlung verstrichen werden soll, als können diejenige, welch« mitzustreichen gesonnen sind, sich alsdann «insindrn. Gießen den 2len Jul. 1794. Fürsii. Hess. Oberamt daselbst. Rayß. 2) Da den sylen dieses, Vormlk» tags 9 Uhr, folgende, zur V«rlaffenschast des verstorbenen Fürst!. Regirrungsrath und Obe'.amtsvcrwaltsr Schencken ge» hörige —ftbr gut conservirte Weine, als: i Stück Rüdesheimer 1*7799«. 2 Stück Hochheimer 17813«. 10 Viertel ditto 17819«. I Stück ditto I783fler. I Stück ditto I788fler. 1 Stück Niersteiner 1781g«-. ri Viertel ditto 1781g«. 3 Ohm ditto 17819er. 1 Stück ditto 17883«. • »Stück w* ) m ( sStück ditto T*793d