Nr. XXXXVIIL so. Novembr. 1793. Giesser Jntelligenzölatk. In und Auswärtige Viktualien-und Markt-Preise. Giesen!' Oarmst. Dilleb. Fulda Marb., Weilb. Wezlar kr. Ipf.l kr. 1 pf. kr. pf. kr. pf. fr. pf. fM Pf. frJ pf. 1 ft Ochsenffeisch ~ 1 7 —l » - 9 — 7 2 8 — 8 — 8 — I — Kübflersch — | 6 —j 7 6 2 6 2 7 — 6 — 1 — Rindfleisch — 5 - 7 — _ — — •— 5 1 —— - 1 — Kalbfleisch — 7 — 9 - 5 — 6 — 6 — 6 । — 7 —* 1 —- Schweinefleisch — 7 — 9 — 8 2 7 — 8 — 8 — 8 1 — Hammelfleisch — 5 — 7 2 7 2 7 — 6 | 6 — 6 —* 7 — Hammelsfett — 90 — 91 — _ —— —- ■— 90 24 ■■■■ - MW 7 — Rindsfett — 90 — 90 — —— —' •— —— 90 — — —— 1 — Schweinefett —- 16 — (6 — —— — - 16 — 16 1 — 1 — Seifen — 16 — — — — 16 — —-w C*r—. 16 1 — 1 1 — Lichter — 18 1 — — • —• — 16 — 18 — —— —— 20 — j —' friHM Butter — 22 | 22 — — 18 — — ** 21 — 1 — geschulte Hirse — 4 — — — —— —— —— — 5 — —B —. 6 — l — grob geschälte Gerste | 3 | — 1 ■— — — — ——— 5 — 5 — 1 — klein geschälte Gerste 6 1 — — —— — —— — — 7 — — —— 6 —. Eyer ä 4 fr. — — 4 St. 4 St. 5 St- 5 St. 5 St. 4 St. Getraidepreise vom rz.Nov. bis den zo. Nov., in Frankfurt. Wahrung den fl. ä 60 kr. und das ft. zu Z4Loth Cölnisches Silbergewrcht. Städte. Gemas. Waizen wiegt Korn wiegte Gerste wiegt Hafer wiegt fl. kr. ft. fl. kr. ft. fl. kr. ft. fl. fr. u. Darmstadt das Malter 9 10 <75 8 15 <57 6 6 140 5 — 98 Friedberg daS Malter 7 20 200 6 30 190 5 — 170 5 — 125 Fulda das Maas 1 30 — 1 iS — — M — •— 4o _ Giessen das Achtel 9 3o 200 8 — 180 6 160 5 140 Marburg das Mött 7 — ISO 6 — <35 41 120 3 — 84 Weilburg das Achtel 11 30 210 9 30 200 61- — 6 WM Wetlar das Achtel 10 3° 206 9 40 190 6|3o 168 5 20 130 kr. koch Quint Schwarz Brod 1 10 3i/4 Weck — — 1 6 2 I/L Butter Bretzeln 1 3 11/4 gemischt Brod oder Taigscher X 8 dbb Segen **• ) 100 ( — GeZen dm VOM. OhneBedingung, oder ohne Rücksicht auf Ort und Umstände, «ine andere Haue, zeit vorzuschlagen, würde unvorsichtig und unverwerflich; auch es nicht immer gut seyn, im Monat August den Anfang mit der Hauung zu machen, indessen ist es doch am besten, allesHolz, welches über . der Erde, zu weichem Behuf es auch sey, gebraucht werden, soll (wenn esOrt und Umstande erlauben) im Frühjahr, oder in der Saftzeit, zu hauen. Um Ortund Umstände, die schon oft verschieden seyn können, mögen sich die» jenigen bekümmern, welche Holz wollen fallen lassen. Es ist ein Grundsatz, daß von gesundem Holze dasjenige das beste, das dauerhafteste ist, welches am tro. «kensten ist. Das Holz, welches in den Winter, Monaten gehauen worden, ist voll zähen Saftes, und wegen Mangel der Gäh- rung bleibt solcher größrentheils in dem» selben. Das Holz aber, welches zur Saft» zeit gefället wird, hak «inen gährenden, fliessenden Saft, und wird solcher durch die weit mehr offenen Doros, wo nicht ganz, doch meisientheils, aus selbigem gleichsam heraus getrieben. Ein Baum im Frühjahre gehauen, der Knospen gewonnen, wird, von seiner Wurzel schon abgesondert, noch Laub, treiben. Hat hier der gährende Saft noch so viel Kraft, daß er durch die Aeste und Zweige Laub austreiben kann, wie viel mehr muß er sich aus einem beschlagenen Stück- Holz, ergiessen! Es braucht gar feiner besondern Ver» suche um zu erfahren, ob das im Winter oder Frühjahr gehauene Holz besser und geschwinder auötrocknet. Ein jeder Holz» arbeiter weiß es, baß Holz, welches am mehrsten ausgetrocknet ist, auch die we» nigste Nahrung zu Würmern, und we, nigern Stoff zum Schimmel, SchwLm» men, oder überhaupt zur Faulniß giebet, daß das trockneste Holz zu allen Arbeiten am liebsten genommen wird, weil es am dauerhaftesten ist, und dann, daß das im Frühjahr gehauene am mehrsten und geschwindesten austrocknet, hingegen daß das im Winter abgebrachte, lang» sam und nicht gänzlich den Saft verliert. Schon allein dieserwegen also sind die Frühlingshauungen denen im Winter vorzuziehen. , Zweifelt man noch daran, daß das Frühlingsholz mehr, wie das im Winter gehauene austrockne: so nehme man einen Cubikfuß Holz, welches in der Wa- delzeit gehauen ist, und von eben dem Orte und von eben der Gattung Holzes, nen Cubikfuß, welches man im Frühling gefällst hat, lasse beide Stücke an einem Ort ein Jahr lang, und noch länger, zum Austrocknen liegen, so wird dasim Winter gehauene immer schwerer, wie das andere bleiben, und ist die Ursache dieser mehrern Schwere wohl etwas anders, als der zurückgebliebene zähe Saft, die beste Nahrung der Würmer, der Stoff zur Fäulniß? Daß sich aber der Saft im Holze mcht wieder zurück ziehen könne, sondern im Winter im Baume bleibe, beweiset folgendes Experiment. Man schneide von einem Stamm frischen Holzes, der etwa einen halben Fuß im Durchmesser stark ist, ein Stück von einem Halden Fuß oder 8 Zolllang herunter, mache daran an beiden Enden eine Höhlung, etwas Zoll tief, befestige diesen Conus berge» sialt auf einem gläsernen Cylinder, daß er so in die Höhe baraufzu stehen komme, wie er natürlich gewachsen ist, stelle solchen auf die Luftpumpe, und giesse die obere — ) IYI ( — obere Höhlung des Conus voll Wasser. Zieht man nun die Luft aus dem Cylin- der, so dringet kein Tropfen Wasser durch die Poros, oder Röhren des Hol, zes- Kehrt man aber den Conus um, so , baß das unterste Ende desselben, oben kommt, und man gießt alsdenn Wasser in die darin gemachte Oefnung, so rinnt solches beim Evacuiren des CylinderS, durch das Holz, wie durch ein Sieb in den Cylinder herunter. Der Schluß im nächsten Stück. XTtcforicbt. Nachdeme man bishero mißfällig wahrgenommen, daß die zur öffentlichen Schanzarbeit condemnirte Gefangene auf der Schanz vorgefundenes Eisen und Holzwerk heimlich wegprackiziret, und an Einwohner hiesiger Stadt theils vor Geld theils vor Eßwaaren verkauft, auch sich auf daö Bettlen geleget, und von dem gebettelten Geld unerlaubte Getränke, auch verbotene Instrumente angrschafft, in die Häuser geloffen und allerlei uner, laubte Bestellungen gemacht haben; diesem Unfug aber längerhin nicht mehr und um so weniger nachgesehen werden kann, zumalen für die Verköstigung der Gefangenen mit warmen Speisen undBrod hinlänglich gesorgt worden; als wird hiermit auf eingelangten Fürst!. Regierungsbefehl jedermann zur Nachachtung bekannt gemacht, daß sich niemand mehr bei roRthlr. Strafe und nach Befinden bei Leibesstrafe unterstehen solle, denen Gefangenen den Zutritt in sein Haus zu Verstauen, denenselden Eisen, Hokzund andere Sachen abzukaufen, andere Maaren, es sey auch was es wolle, an sie zu verkaufen, oder denselben Geschenke an Geld, Eßwaaren und andern Sachen unmittelbar in die Hände zu geben. Dahingegen aber bleibt es einem jeden, der denen Gefangenen eine milde Gabe zu- fliesen lassen will, unbenommen, solche an die Direktion des Stock- undZucht- Hanfes, den peinlichen Richter, einzu- senden, welcher solche gewissenhaft zum Besten derer verwenden wird, für die sie bestimmt ist. Gießen den 28ten November 1793- Fürstl. Hessisches peinliches Gericht daselbsten- Münch. Bekanntmachung Von verschiedenen Sachen. i) Auf eingekommene vielfältige Klagen über die Frevel, welche in denen Gärten, an den Heegen, jungen Obstbäumen und Gemäß dadurch verübt worden, daß so viele einzele Stück Vieh auf die Wiesen gejagt - wodurch dann solche in die an den Wiesen liegende Garten eingedrungen, auch wohl gar in zugemachte Gärten vorsetzlich getrieben werden; diesem Unwesen aber nicht nachzusehen, in« deme eines Theils schon mehrmalen verboten worden, daß kein Vieh ohne den Hirten zur Weide getrieben werden solle, andern Theils zu der jezigen nebelichen Jahrszeit das Weiden im Feld dem Rindvieh und besonders denen Kühen ohnehin nicht zuträglich ist : als wird hierdurch verordnet, daß sich Niemand unterfangen solle, fein Vieh einzel und ohne den ordinairen Hirten zur Weide zu treiben, gegenfalls derselbe, so oft es geschiehet, in Einen Reichsthaler Strafe ohnnachsichtlich genommen wer. den solle. Gießen den28.Nov. 1793. Fürstl. Hess. Polizei-Deputation daselbst. 2) Da viele fremde Personen bisher sich in hiesiger Stadt aufgehaktenundbeherberget worben, ohne baß davon die schul- — ) IY2 ( — schuldige Anzeige geschehen, als wird die bereits vorhin erlassene Verordnung an- durch wiederholet, daß niemand bei Ein Reichsthaler Strafe fremde Personen aufnehmen und beherbergen solle, wenn solche nicht vorher bebörig anzeigt und zu derenAufnahme und Beherben die Er« iaudnis ertheilt worden. Gießen den 2ZtenNov. 1793. Fürst!. Hess. Policei-Deputation daselbst. z)DabisheroverschiedeeGänfediebstäle verübet worden, als wird hierdurchver. ordnet, daß Niemand «'n seinem Haufe eine ihm überbrachte Gans heimlich zu- recht machen und verspeisen lassen solle, wenn er nicht gewiß wisse und angeden könne, woher eine solche Gans seye, ge« genfalls er als Diebsheeler ana^seben und bestraft werden solle, und wird zugleich demjenigen, welcher einen Fall, daß in einem Haus eine Gans heimlich verspeißt oder gestohlen woroen, mit ei. Niger Zuverlässigkeit anaeben kann, nebst Verschweigung seines Rahmens eine De. lohnunq von Zehn Guiden hiermit versprochen. Gießen den 25.N0V. 1793. Fürst!. Hess. Policei-Deputation daselbst. Gottesdienst am 1 .Dec. In der St. PancratiuSkirche. Mor- genS Herr Superintend. Müller. Rach, mittags Hr Pfarrer Köster v Crumbach. In der Durgkirche. Morgens Herr Pfarrer Buff. Nachmittags Herr Superintendent Schulz. Morgen den r.Dee. bat bas Frisch, backen der Beckermeister Johann Georg Loder in der Neustadt. Ein, und Anspasstrte. Am 2i.Nov. Frau tzieuttn.v. Schuler, durchpass. Eod. Hr. Major v. Schweizer» in N"ss Diensten, durchpass. 5 ' 0 tia J?r* Forstmeister Har. e? v Gladenbach und Hr. Forstratb Ellchorn^" Von Dattenberg, log. im Hofrath Meiners von Göttingen. Hr. Lieuken. Wilma» und der Post""' COn ®r,men ' wglerlen in _3lm H-> Oberjägermelflcr 6=‘inhnr^bad’' Darmstadt, log. Ira iLkNhorn. . , Eod Mr. le Comte de Co/Te, Marc- cnai de Camp , au fervice du Roy de France Mr de Liste. Mr. de Avarax. Ivlr. Chev. d’Damax, Colonels, durchp. Eod. Hr. Kammergerichtsassessorv. Frohn, von Wezlar, durchpass. _ ’^ob Hr Kammergerichts- on''ffor Graf v. Cpauer, von Wezlar, durchp' ss. 3 ' Am 26.N0V. Mr. le Comte d’Hau- tefort Gentzilhaufen au fejvice du Rov de france & fa fuite. Mr. de Peronner, Uffic fran^ois, burchpass. Eod. Hr. Lieuken v. Belzia- in S- Preuss. Diensten, durch pass. Am 27. Rov. Frau Gräfin v. Lehr, dukchpassl' HCt *• 551061 °°n Cassch Ropuü'rte bei der Stadtkirche. Am 24. Rov. DanielBalthaf.Kann, und Maurer allhier, Job. Wilhelm Kanns, Burgers und Maurers all. ^nb J°h"nn«,ta € L « Ioh.Adam Nollen, BurqerS und Fuhrmanns allhier, ehel. Tochter. Gestorbene und Beerdigte beider Sradtkircke. Am 26. Rov. Job. ChristianTborn, Burger und Schneideim.ister, alt 72I.