Nr* XXV« 2r. Ium. 179;. Gicsscr JnttlligenBlatk. In und Auswärtige Viktualien- und Markt-Preise Gieserch farmst D'lieb. Fulda Mar-b. Weilb. lWeUai* kr. Pf.! kr. Pf- kr. Pi- ir. Pf. fr. Pf- fr. Pf. kr. pf r Ochfenfteisch —- \ 9 - •9 — 8 7 s 8 9 9 1 — Küdstersch — 7 2 ““ 7 ~- 6 2 6 2 8 MM— 7 «MM I — Rindfleisch — 6 2 8 — — — 5 I —....... MB 1 — Kalbfleisch — 5 — 7 2 4| 2 5 — 5 —- 5 — 5 ■MV 1 — Schweinefleisch — 7 •*— 9 — 8 —— 7 8 j 8 ■■■ ■ 8 ■MM. 1 — Hammelfleisch -m * 8 6 8 —— 6 1 I 9 — —— «M| 7 — Hammelsfett 90 9i — ■*— •■*-7 — —- 9o 24 — — —* MM 7 — Rindsfett — 90 — 90 —— —— — — 90 — ■■ — — MMW- 1 — Schweinefett — 16 — .6 — —— — — — 16 — — — — — MM* 1 — Seifen — 16 —— —— —— —“ — — 16 ——- •■M — — MM 1 — Lichter — *■ 18 —* — — —— —— 16 — 18 ■■■■ »'1 ' — ■■M 1 — frische Butter — 15 1 17 — — ■■■..... •— ----- 18 — — MMM 15 mm 1 — geschälte Hirse — 4 —- — — —— ......- 5 «MM» — MMMM 4 M—M 1 — grobyeschälte Gerste 3 — — — —- — —— 5 — ■ ■— — 5 — 1 — klein geschälte Gerste 6 — -7— —— '— — —— —— 7 — — — 6 IMIIIH Eyer ä 4 fr. — — 6 St. 8 St. 6 St. 8 St. 7 St. 8 St. Getraidepreise vom 15. Juni bis den r.L. Juni, in Frankfurt. Wahrung den st. ä 60 kr. und das ffi. zu 34 Cölnisches Silbergewicht. Städte. Darmstadt Friedberg Fuloa Giessen Marburg Weilburg Wezlar Gemas. Warzen wiegt Korn wiegt tb. »57 190 — 180 135 200 190 das Malter das Malter das Maas das Achtel das Mött das Achtel das Achtel si- 8 7 1 9 7 IC] io| kr. 3o 20 28 20 30 10 rk. 175 200 200 150 210 2Ö6 fl- 6 6 1 8 5 7 7 kr. 40 30 12 SO 30 50 Schwarz Brod Weck — — Butter Bretzeln gemischt Brod oder Taigscher kr. 1 1 - 1 * 1 Loth Io 6 3 8 bv Gerste wi?gt ! Hafer swiegt fl- kr. tb. fi. kr. 5 140 5 — 98 5 — 170 5 —— IL5 > — 50 — — -.6 _ 6 — 160 5 30 140 4 IO 120 3 MM» 84 5 3«- —— 5 - Mm» 5 So 168 5 30 130 Qurnt 31/2 21/2 11/4 3 V» Sürffl; - ** ) 98 ( §ärM- vet-srdttttttg. Vort Gottes Gnaden Georg LanD- graf zu Neffen rc. rc. Demnach Uns von unfern Cammer» räthen und Beamten zu mehrmalen un» rerthänig vorgebracht worden , wie et» wan unsere eigenthümliche in - und aus» serhaib unsersFürstenthums und Landen gelegene Hofraithen, Eisenhämmer, Müh. len, Gehölz, Wasser, Ländereien, Weinberge, Wiesen, Gärten, und mehr an» bere Güther, so wir gegen gewissen Zins und Pfacht erblich hingeliehen haben, von denen Beständern nicht all em wieder all» gemein Erbbestandnisrecht und Verbrie» fang, in Unbau und Abfall gebracht, son» dern auch mit Dienstbarkeiten, Pfand» schäften, Aufsätzen und andern Beschwe» rungenbeladen, öfters, wider unser un» ter dato des zo. Tag April verwichenen r62Y.IahrS, ausgangen, und hiernach folgendes, hiermit wiederholtes Edict und ernstliches Verbot, nachwie vorzer» riss-n und verstückelt, GültundZinS von der Erbbeständer eigenen Gütern genom» men und auf die unfern geschlagen, die, selbe an Substanz und wessen zum theil oder gänzlich verändert,anbernLcuten verliehen/ ja wohl gar durch Verkauf, Tausch, Geschenk, Testament eigenwilliges Auftra, gen, oder gerichtliche Hinschatzung, an Bezahlung geben, oder doch in andere Weg veräussert, oftmals auch an Fahr» lässige, Lasse, Beschnldete, oder schon Verarmte, und andere uns ganz unan» nehmliche, und solche Personen verpar» thrert und gelassen würden, roeld)e ent, Meder die Güther nicht in gehörigem Bau und rechter Besserung erhalten, vor Scha, den und Nachtheil versorgen, uns des Pfachts mit Unterpfan.den versichern, noch also den Pfacht ftlbstentrichten könn ten oder wollten, sondern vielmehr durch solche Veräusserungen, die zuweilen in dir dritte, vierte und weitere Hand befche- hen, es gemeiniglich dahin geriethe, daß weder unser Eigenthnnl, insonderheit die Feldgüther, noch die vom ersten Stamm gelegte Unterpfand mehr zu finden oder zu erkennen seyen, die uns gestellte Bür» gen mitlerweil mit Tod adgiengen, oder in Verderben kamen, auch die vor die neue Erbbeständer nicht haften wollten, so alles uns zu nicht geringem, mancher Ort auch zu unwiederbringlichem Scha» den gereichen thäte, und dann wir fol» chem Unfug und Verwirrungen langer nicht nachzusehen wissen, sondern viel» mehr demselben vorzukommen ernstlich gemeint fepnb:^ So wollen und ordnen wir hiemik, befehlen auch in gnädigem Ernst allen unfern Beamten, Renthmeiftern, Kell» nern, Vögten, Schulther'sen und allen andern Beamten, so viel deren verrech-- netc Dienst haben, daß, so bald nach Publicirung dieses unsers Edikts, sie allen und jeden unfern eigenkhümtichen, von uns erblich hingeliehenen und in ihr an* befohlen Amt zinsenden Güthern, wie die Nahmen haben oder wo sie gelegen feyn mögen, eigentlich nachfragen, alle darüber, womöglich, vonZeitersterEm» pfängnis her, als auch von angetretener unserer Regierung, ertheiite letztere Erb» leihbrief (von denen allen Abschrift zum Amt genommen werden soll ) fleißig und genau durchgehen, zuforderst aber dahin sehen, ob auch erwähnte Güther noch bei des ersten Requirenten, nach Laut der Investitur, Leibs- männlichen- oder an» dern Erben, oder aber in fremden Hän» den seyen, und wie sie äusser dem Stamm an fremden kommen, nächst diesem, ob selbigen Erbleibbnefen in allen ihren Punkten und Ciausuln von denen Be- standern der Gebühr gelebt, wohl erwä» gen, und da es nicht geschehen wäre, sol» ches ) 99 k ch-S eifrig ahnden, auch nach gestatten Dmgen an und oder unsere Fürstliche Renthkammer von diesem und anderm umständlich berichten, und daß förters die Verbriefungen alles ihres Inhalts in Acht genommen werden, ihnen äusserst angelegen seyn lasten: Da aber von er« wahnter Zeit unserer angetretenen Re» gierung bis hieher, die Inhabere der Erb» güther (es seyeN gleich privat) und em. jele Personen, oder aber Collegia, Com» munen und ganze Gemeinden) keine Leih, brief anbracht hatten, dieselbe dahiy ernstlich anweisen, daß in denen nächsten vier Wochen, nach solcher Ankündung, sie dieselbe ( gegen Uebergrbung ihrer Re. vers, welche die Bürgen, da deren ge. stellt würden, jedesmal mit unterschrei, den und besiegeln, oder da sie des Schrei, bens unerfahren, auch kein Siegel hät. ten, andere von ihretwegen solches thun lassen sollen > gehörigen Orts auswirken, und sobald nach Erlangung bei Amt vor, zeigen, oder unnachlässiger Strafe ge. wärtig seyen- Nächst diesem sollen obgedachte unsere Beamten alle vererbte Haus, Höf, Scheu« ern, Mühlen und dergleichen, auch Feld» aüther, deren Zngehörungen, Anwan. den, Morgen- und Ruthcr.zahl, samt anstossenden Nachbarn, Rainen, Stei» neu und andern Malen, auch Recht und Gerechtigkeiten, fpecifice und eigentlich beschreiben: Wo Irrungen und Streit sind, dirselbe und zu gut verbessern, zu Nachthril aber, ohn unfern Consens und Willen, nichts eingehen. Wo dann die Gebäude oder Feldgüther nicht in Besse, rung und bei gutem W-sen, noch wie sichs sonsten eignet und gebühret, gehal. ten werden, sollen unsere Beamten denen Erbbeständern, bei Verlust ihres RechtS und Erstattung dessen uns daher «ntste. henden Schadens, auftrlegen, daß sie derselben förtekö besser pflegen, sie aufrecht in rechter Dachung, Wänden und Schwellen, auch in ihr^r Befriedigung, Zäunen, Forchen, Rainen und Steinen erhalten. Insonderheit aber wollen und befehlen wir hiermit in Gnaden ernstlich, daß mehrgedachte unsere Beamten in aller Emsigkeit und Sorgfalt ankündigen, ob aud) etwan dergleichen uns eigenthümlich zuständige Erbgüther von den Beftän« dern einem andern zur Hypothek vet- schricben und eingesetzt, denselben von be. nachdarken oder andern irgend eine an. maßliche Dienstbar, oder dergleichen Ge» rrchtigkeit undBeschwerd zugezogen, oder dir, so in anderer Herrschaft Botmäßig, keit gelegen, mit Fröhnen, Contriöutio. neu, oder andern Aufsätzen und Lasten belegt worden, und da sich eins oder an» der also befände, alles Ernstes daran seyen, damit unser Eigenthum solcher Bürden förderlich enthaben und befreiet werde, und dazu öffentlich warnen und verbieten, immassen wir ein solches auch hiemit selbsten wollen gethan Haden, daß ja Niemand sich auf dergleichen Erbgü» thern hir-künftlg versichern lasse, sinke, mal alle solche Insatz und Verschreibungen vor null und nichtig, und vor nn# kräftig gehalten, auch weder unsere Rä, the, Beamten, oder Gericht darauf erkennen sollen. , Der Verfolg im nachsienStük. Bekanntmachung von verschiedenen Sachen. i) Nachdeme die Gütherstücke des verstorbenen Hrn. Regierungsrath Rayß, als: 1/4 Morgen , 28 Ruthen, 8 Schuh Garten am Nahrungsberg, neben Chri» stian Balser Hahmel und Johann Conrad Schnorr gelegen, 2/4 Morgen, Z7 Ruthen , 6 Schuh Gart«» am Nahrungsberg, neben Georg Anton — ) 100 ( — Anton Görings Wittwe und Joh. Conrad Skiehler gelegen, 1/4 Morgen 7 Schuh Garren am Lan« genstein, neben dem Weg undJoh. Con« tob Stein gelegen, künftigen M-ktwoch den 26 Jun. Nachmittags 2 Uhr in dem Räysischeu Haus nn den Meistbiekenden gegen gl-ichöaare Zahlung öffentlich verstrichen werden jo!» kn. Giesen den iZttnJun. 1793. 2) Anton Hart von Leihgestern hat so viele Schulden contrahirek, daß sein Ac- tiv-Vermögen zu deren Bezahlung yrcht anreichet. Da aber j-nes Actlv-Vermögen äusserst unbeträchtlich ist, und daher vor Erkennung des förmlichen Kontur- ses, ob mit den Gläubige' n desselben ein Vergleich getroff.n werden kann, verord» net ist; als werden alle dlejenige, welche an ^rsagten Anton Harr eine rechtliche Forderung zu haben vermeinen, edictali- ter hiermit vorgrladen, um auf Montag den itea Julii l. I. vor dahi sig Fürst!. Amt zu erscheinen, ihre Forderungen ge,. hörig zu l'quidireo, in dessen Entstehung aber, daß sie weiter damit nicht gehöret, sich gewärtigen sollten. Signatum Lang, göns den loten Sun. 1793 Fürstl. Hessisches Amt daselbst. Car! Georg v. Zangen, Fürstl Hessischer Regierungsrath und Amtmann des Amts Hüt, tenderg. Gottesdienst am 23 Ium'. In der St. Pancrat'uskirche. Morgens Herr Supermtendent Bechtold. Nachmittags Herr Superintend Müller. In der Burgkirche. Morgens Herr Superintendent Schulz. Nachmittags Herr Pfarrer Buff. Morgen den 23. Juni hat das Frisch, hacken der Beckermeister Plock ii) der Wallpfötter Straße. Ein/ und Augpässtrte. Am 13. Jun. Zwei Herrn Grafen 11. Stollberg nebst Hrn. Hofrarh Kröber, durchpass. Am 14 Jun Hr. Lieutenant Hage, mann, in Marnzilchen Diensten, durch, pass Eod. Hr. General v. .Kalkstein, in Preuss Diensten, durchpass Eod. Hr Oberlieutcn. Welke in Kai. ferl. Diensten, durchpass. Am i5. Jun Hr. Kanzellist Köhler von Marvurg, log. im Rappen. Eov. Hr. Hofkan-meirath Ressa» lina von Kutkölln, log. rm Einhorn. Eod. Hr Regimentequartiermeister Dittmar, in H.ss. C-ffelifch.n Dik»s,.n, durchpass. Am 16. Jun. Hr. Oberamkmannr Beyer und Hr Amtmann Wenzel, aus Pallden, in der Grafschaft Manns feld, log. im Einhorn. Eod. Hr. Gehermerrath v. Dewit in Mettcnburg. Diensten, durchpass. Am 17.JUN. Hr. v. W fmin, Ka. Pitain von der Russ. Garde, durch pass. Am >8 Jun. Hr. Hofrath Bvstell von Wezlar, durchpass. Am 19.Jun. Hr. Oberstallmeister v. Barkh^usess, von Darmstadt, durchpass. Eod. Hr. v. Spiegel, ohne Bcdre. nung, burchpass. 1 Gestorbene und beerdigte bei der Sradrkircbe. Am i7.Jun. Der Barbara Maraa. retha HomeUn, ein uneheliches rochier, lein, alt 2Jahr. Am 2i. Jun. Der Burger u. Becker Joh. Andreas Bernoeck, alt 76Jahr. Eod. Dem Burger und Schneider Mummert, eln Töchterlein, alt z Jahr, 2 Monat.