Nr. XXXXIL * i9.0cMt? X79?.‘ Giesser Jnkelligcnzvlakk. In und Auswärtige Viktualien-und Markt - Preise.' Weilb. Wezkar Mark. Fulda Di kleb. Giesen lDarmst. frapf.i tr. Pt Pf- 9 2 16 21 wiegt Hafer Gerste wiegt Korn wiegt Waizen 168 130 20 1 Enter 1 1 30 40 6 7 7 614° 6I40 5 8 8 5 3 6 5 st- 8 6 tr. 7 6 fl. 4 5 34 io 140 84 157 190 Quint 31/4 S l/2 ii/4 31/2 98 1'2$ 7 7 1 1 — Rindsfett — Schweinefett — Seifen — Lichter 8 9 9 8 9i 90 (6 180 135 200 190 Loth 10 6 3 8 8 6 9 9 7 6 ' 5 7 7 ' 5 90 90 16 16 18 20 4 3 denfl Städte. pf. 2 2 Schwarz Brod Weck — — Butter Bretzeln gemischt Brod oder Taigscher 1 ft Ochsensteisch 1 — Kübsieisch Darmstadt Friedberg Fulda Giessen Marburg W-ilburg Wrzlar tr. 56 I — Rindfleisch 1 — Kalbfleisch 1 — Schweinefleisch — Hammelfleisch — Harnmelsfett 1 — frische Butter — 1 — geschälte Hirse — t — grobgeschälte Gerste l —. klein geschälte Gerste Eyer ä 4 kr. — — kr. 40 30 12 40 .52 6!- tr. 9 7 6 5 1 — st. kr. 16 5 St. 5 St 6 St. wiegt ft. 140 170 1 — 160 120 Kttraidevreise vom 12.Ott. bis d-n lY.Ocr., in Frankfurt. Währung ® - isokr. und dasL.zu ?4t°th Cölnisches Silbcrgcwicht. kr. Pf- kr. Pf. kr. Pf- 8 8 —— 8 6 2 7 —— 6 5 I —— 6 — 5 * 1 8 8 8 — 8 WM 6 — 7 — 7 90 24 —— —- —— EM 9° — —— ——’ ***** 16 —— — —— (6 ■ 16 — —— 16 18 — I — —— 20 —E 18 — 19 —■ 5 —— —• 5 5 5 —** - 7 6 6 St. 5 St. 5 St. —.—--- ■—— fi. kr. ft. das Malter 10 15 l?5 das Malter 7 20 200 das Maas 1 28 — das Achtel 9 40 200 das Mött 7 — ISO das Achtel H ?o 210 das Achtel 10 30 206 ) 166 ( Entwurf zu einer Auhastekuratlonö?afse zum Be- sieu des Landmannes in Absicht auf die Viehseuche. Man nehme einen Distrikt Landes an, in welchem in verschiedenen Dör- fern etwa drei tausend Einwohner be« stndlich sind. Durch die Bank rechne man auf jeden Einwohner drei Kühe. Einige Haden mehr, andere haben we- Niger. Das machte eine Anzahl von Neuntausend Kühen Eine jede Kuh schlage man zu einem billigen Preise, zu zehn Tbater an, und damit soll sie dem Landmanne vergütet werden, wenn et fle durch die Viehseuche verlieret. Nun setze mau den Fall, daß mit dem Anfänge des zukünftigen Jahrs eine Kuh- affekurationskasse errichtet werden sollte, so erlegte gleich im Anfang dess-lden ein jeglicher für seine Kuh acht gute Groschen. Dieses betrüge für die angenommenen neun tausend Stück, die Summe von drei tausend Thalern. Die Anzahl der Kühe, die von neun tausend Stück durch die Seuche jährlich Wegqeraft wild, läßt sich so ganzeigeut- lich nicht bestimmen. Hier kommt es darauf an, was ein höheres Wesen be- schlossen hat. Indessen kann man anneh. men, daß in einem stark bewohnten Distrikte von drei Meilen im Durchschnitte von zehn Jahren, jährlich nicht der dreis figste Thett der ganzen Summe durch die Seuche wegfalle. Es kann zwar wohl mehr Vieh sterben, aber es sind keine Kühe, diese aber sind dem Landmanne um so viel nöchiaer, als er derselben zu feinem täglichen Unterhalt, und zur Zu ziehung seiner Viehzucht bedarf. Der dreissigste Theil von gedachten neuntau. send Stücken wäre also dreihundert. Und von zvooRkhlrn. können diese drei, hundert Kühe jede mit loRthlr. vrrqü- t.t werden. Der Landmann giebt das Geld jährlich bei Kleinigkeiten aus, und s tzk sich dadurch in den Stand, auf einmal so viele Kühe wieder anzuschassen, als er durch- die Seuche verloren hat. Aber man kann nicht einmal den dreissig. sten Theii rechnen. Die.Adminiftrations - und andere Kosten können noch ganz füg. lich davon bestritten, ausserdem auch noch einige.Gelder zurück gelegt werden. Dergleichen Assekurarionskaffe weiter, und auf alles übrige Hornvieh aus zudehnen, ist nicht allein von gar keinem Nutzen, sondern vielmehr schädlich. Der Landmann würde alsdeun weniger besorgt um sein Vieh und um die Abwendung der Seuche seyn, als er jetzt sryn muß, da er nur blos für feine Kühe Si, cherheit hat. Bei Errichtung einer solchen Kuh. assekurationskasse kommen noch folgende Stücke zu bemerken vor: i) Wie die Errichtung einer solchen Kasse nicht anders, als mit Zuziehung und Einwilligung der Obrigkeit bewerkstelliget werden kann, so wird dieselbe auch biktlichst angegangen werden müssen, die Hauptdirekrron darüber auf sich zu nehmen, und die jährlich einzuhebenden Gelder, in sichere Verwahrung ad Depot suum zu nehmen. 2) Da aber derselben, bei ihren sonstigen wichtigen Geschäften, die Verwal, tung zur Last gereichen muß, so wurde es von ihr abhängen, einen Administrator zu ernennen, und zwar mit Aussetzung eines ihr beliebigen Gehalts, der die Gei- der in Empfang nehme, die Auszablung derselben besorgte, eine richtige Rech, nung davon führte, und solche jährlich der Obrigkeit vorlegte, von w-icher als, denn darüber quittirt werden Dürfte. 3) In — ) l6? ( — 2-) °fti dem Lande, oder in der Ge« qend, wo -ine solch. Anstatt.-rrichr-t wird, muß ein jeder, der Kühe halt, schlechterdings verpflichtet seyn, Derlei h/r» beizutreten. Gegenseitig wurden viele Unordnungen darüber entheben , und solches;u vielen Verdrießilchkelten An. laß geben. Auch muß er nicht etwa für ei» nige, sondern für alle Kühe eintreten die er besitzet, und für jeden Kopf Derselben sein Geldquantum erlegen. Durchge» feuchte Kühe sind ausgenommen. der Seuche im Dorfe dadurch gesteuert werden könne. 9) Diese kranken und erschlagenen Kühe müßen sodann auf dem Grunde des Landmannes, das ist auf feinem Hofe, so tief einqescharret werden als uröglich ist, und an einer solchen Stelle, wo nicht leicht anderes Vieh hinzukommen kann. io) Die mit erschlagenen Kühewur» den ebenfalls, als an der Seuche gestor, bene, jede mit roRthlr vergütet werden. 11) Ern jedes Haus bliebe demnach wenigstens 14 Tage mit Wache besetzt, und dürfte niemand weder ein noch aus» 5) Für jede Kuh würden ohne Ausnahme von ihren Besitzern, in den drei ersten Tagen des Jahrs acht Ggr. be. rahlt, und solches dem Bauermeistcr, Wogt, Schöpfen, oder wer sie sonst seyn mögen, eines jeden Dorfes ins Haus geliefert werden müssen. 6) Diese aber hätten solches an ei, nem Tage, erwa.am 2ten Montage nach dem Neuenfahre, dem Administrator ein- ruhändigen, dabei ihre Rechnungen zu produciren, darauf sie dann von diesem ad Depositum abgegeben würden. 7) Sobald eine Kuh erkrankte, müste der Besitzer verpflichtet scyn , es so fort anzuzeigcn, um zu untersuchen, ob sie auch wirklich die Seuche habe, welches von Dazu beeidigten Männern geschehen müste. Denn stürbe sie , ohne daß solche Anleige und Untersuchung geschehen wäre, so hätte er sich keiner Vergütung derftl» den zu erfreuen. 8) Fände sich bei dieser Untersuchung, daß eine solche Kuh mit derSeuche wirk» lich behaftet ist» so würde das andere V-eh gleich weg gebunden, die kranke Kuh aber, nebst den ihr zu beiden Seiten zunächst benachbarten, todgeschlagen, um zu erfahren, ob her weitern Ausbrettuns gelassen werden. 12) Sollrr aber die Seuche dennoch ein anderes Haus ergreifen, so wurde solches nur zu besetzen und alle sonst ge» wohnliche Vorsorge zu gebrauchen seyn. iz) Ob eine Kuh 4/ 5' 7, und melp rere Jahre alt sey, das thut nichts zur Sache. Sie wird mit lO THalern bezahlt, wenn sie an Der Seuche stirbt. Hat sie aber 12 oder mehrere Jahre, so wird dafür nichts vergütet. 14) Der Bauermsister, Vogt, oder Schöpfe in einem jeden Dorfe hätte ein genaues Verzeichniß von allen Kühen und Den Jahren derftldey zu verfertigen, und solches dem Administrator zu über# geben. 15) Wo in einem vHaufe unter den Kühen eine Veränderung vorgenommen wird, daß entweder eine sderdieandere stirbt, oder verkauft, oder geschlachtet wird, so ist davon der vorbenanntrn Person sogleich Nachricht zu geben, welche diese Veränderung ihrem Register bei, füget. Der Verfolg im nächsten Stuk. Bekanntmachung von verschieyLnen Sachen. 1) Nachdeme man resolviret hat, annoch eigen Vieh - und Krämer-Markt ) 168 ( «we zu halten, und dazu der 6te November, ofd der Mittwoch nach Aller Seelen, be» stimmt worden; so wird solches hier, durch öffentlich bekannt gemacht. Gie» ßen den 2ten Octoder 1793. Fürst!. Hess. Oberamt allda. Sues. 2) Montags den 2i.Octbr. und fol« gende soll in dem hochadlich von Scheu- kischen Hof zu Hermanstrin auf Verord» nung Hochfürstl. Regierung zu Gießen unter öffentlichem Ausruf an den Meist- bietrndon gegen baare Bezahlung aller» Hand Hausgeräth an Silber, Zinn, Ku» pfer, Messing, Schränken, Spiegeln, Vettern, Fässern und anderm Holzroerk, fodaun 4 Pferde, 2 noch sehr gute Chai» sen, Wagen, Pflügen rc. nebst Kutschen. Reit- und anderm Pferdegeschirr, Kü» hen, Schweinen, rohem und geschwun» genem Flachs rc. verkauft werden, rod» ches man hierdurch allen Kauflustigen hat bekannt machen, und sie dazu einla- den wolle«. Königsberg den iztenOc» bestellter von Schenkischer Vormund. Gottesdienst am 20. Dänischen Diensten, log. im Einhorn. Am 16 Oct Frau Major v. Kleinschmidt von Hess. Cassel, log. im Einh. Eod. Hr. Hofrath Eichhorn von Göttingen, durchpass. Gebohrne und Geraufte bei der Stadt» kirche. Am 18. Oer. Dein Burger u. Kauf, mann Friedrich Conrad Daniel Rühl, ein Söhnl. Beerdigte. Am 13 Oer. Joh. Balthasar Mel» chior Müller, Perukenmachergesell, alt 21 Jahr. Am 14. Oct. Maria Magdalena Louisa Salome Oesern, des ehemaligen Fürst!. KanzleidienerOesers hinterlassene eheliche Tochter, alt 57I. yM. 16T. Eod. Des Mczgermeisier und Ski- pendiatenprobsten Jeremias Constanzen Ehegattin, alt 411. z M. 20£.