Nr. XIX. ri.Mai. 1793*- Giesser JnkclligenzVlakk. In und ?tuswartige Viktualien- und Markt - Preise. Giesen V Darmst. Dilleb. Fulda Marb. Weilb. Wega« fr. Pf-1 fr. Pf- fr. Pt- fr. Pf- fr. Pf- fr. Pf. fr. Pf» I ft Ochsenfleisch — 8 8 2 8 — 7 — 8 — 8 — 8 —» 1 — Kübfleiich — 6 2 *— ■ 7 6 — 4 7 6 1 — Rindfleisch -— 5 — 7 2 — — 5 I — —* 1 —- Kalbfleisch — 4 "— 6 * 3 2 5 5 ) 4 — 4 1 — Schweinefleisch — 7 — 9 8 7 7 3 8 — 8 —* 1 — Hammelfleisch — 6 7 2 7 —— 7 2 5 — —• — —1 7 — Hammelsfett — 9° — Y2 -- — — 90 24 — W— —* 7 — Rindsfett -- 90 — 90 —- — — 90 — — ***** 1 — Schweinefett 16 —— 16 E—- —-- --- 16 —— — —* 1 — Seifen — 16 16 15 —*• 1 — Lichter — 18 — —*• — — 16 —— — *** 1 —■ frische Butter — 15 — 17 •** —• — -" 18 — E— 14 **• 1 — geschälte Hirse — 4 —— —*• -*T* 5 W— 4 — 1 — grobgeschälte Gerste 3 —■ —■ —— 5 1 — —— 5 —* 1 — klein geschälte Gerste . 6 — 1 7 — —— 6 Eyer L 4 kr. — — 7St. 8St. 6St. 8 St. 7St. 7St. Getraidevreise vom 4. Mai bis den 1 f. Mai, in Frankfurt. Wahrung den si. ä 60 fr. und das ft. zu 34Cölmsches Silbergewicht. Städte. Gemäs. Warzen wiegt Korn wiegte Gerste wiegt Hafer wiege fL fr. ft. fl. fr. ft. fl-lkr. ft. fl- fr. Darmstadt das Malter 8 45 175 7 <5 >57 5|2O 140 5 — 98 Friedberg das Malter 7 20 200 6 30 190 5 — 170 5 ii$- Fulda das Maas 1 — —'■* 1 12 — — 50 — — 42 _ Giessen das Achtel 9 3o 200 8 — 186 6 — 160 —w — 140 Marburg das Mött 7 15 ISO 6 30 135 4 30 120 3 40 84 Weilburg das Achtel Io HO 210 8] 3° 200 5\ao — 5 40 WM Wezlar das Achtel Io! 20 206 8 — 190 6|io 168 5 [30 130 t SftrftU fr. Loch Quint Schwarz Brod 1 xo 31/2 W-ck — — 1 6 2l/2 Butter Bretzeln 1 3 H/4 gemischt Brod oder Taigscher 1 8 3 Vs — ) 74 ( Zärstl. Versrdmittg. Gottes Güaden Ludwig LstnD- graf ;u Hessen rc. rc. Uns ist zu mehrmalen vorkommen, daß Eikern ihren Kindern zu frühzeitig die Güther übergeben, und sich einen Auszug reserviren, dadurch nachgrhends allerhand Mißverstände, Ruin Unserer Unterrhanen, auch Vervortheilung der andern Kinder entstehen. Nachdeme Wir nun zu deren Ab. schneidung vor gut befunden, zuverord. neu, i) daß zwar Eltern, welche vonLei« bestraften also gekommen, daß sie ihre Haushaltung nicht mehr mit Nutzen füh. ren können, sodann ihren Kindern um verwehret bleibe, wegen Uedergab der Gütber und Unterhaltung der Eltern ei« nen Accord zu treffen, jedoch, daß sol» ches mit Einwilligung Unserer Beamten geschehe, und dieselbe mit Zuziehung zweyer unparthriischer Gerichtspersonen erkennen, welche vorhero darzu jederzeit in Handgelöbnts an (giöeßftatt genom» men werden sollen, ob es also bestehen könne oder nicht? welchen Mr hiermit Macht geben, nach der Billigkeitab- und zmuthun , w e solches eines jeden Guths und der Umständen Beschaffenheit erfor- dert, wodey nicht nur der Eitern, so übergeben, sondern auch der Kinder, so übernehmen, Zustand, wohl zu beobach. ten ist, und da sich zeigte, daß die Km» der an Jahren noch zu jung, oder schwa. cher kerves . Constitution wären, od r eine übte Conduile führetcn, und «iso zu einer Haushaltung nicht tüchtig wä« ren, sollen Unsere Beamten die Uebergabe keineswegs grst rttcn, fonheru durchaus hey ihren Pstichten gerat) hurchgeben, auch ihre und der Gerichtspecsoaen Gebühr gar moderat unLchöh'r nicht machen , als anjetzo folger» wird, damit derenthalben Unfern Unkerthanen keine Beschwerung zuwachse. Manu nun hierzu nur reiche Stunden nöthig sind, so soll ein B amter haben zehen Alb. und ein Gerichromann vier Alb. Da aber hierzu ein halber Lag, oder etwas weiter Zeit erfordert wird, alsdann ein Bearnter 15 big 22Alb.und ein Gerichtsmann 8 Alb. ro:e solches in der Acciderrta! - £)rönnng , ton denen AugenscheinLN, verordnet sich befindet; wäre aber eine mchrere Zeit nöthig, so soll alleS nach diesem Fuß und Proportion eingerichtet werden, jedoch soll dasjenige , was Unfern Beamten von der Confirmation dcs Contracts, nach der Accidental»Ordnung gehöret, ihnen ab, sonderlich bezahlt werden. 2) Denen Ettern, welche ihre Haus. Haltungen noch führen können, und also ihre Güther wehr aus Faulheit als einer Nothwendigkeit übergeben wollen, soll von Unfern Beamten vorgestelletwerden, daß sie besser und klüger thäken, wann sie über ihre Güther Herr blieben, und ihrer Kinder Arbeit sich bedienten, als wann sie durch Urdertzedung ihrer Güther sich ihrer Disposition unkerwerffen, und ihnen in die Fmger sehen wollten, im Fall aber die Ettern sich von ihrem Vorhaben nicht abwendig mache»; lassen wollten, haben die Beamten mit ollen Umständen Pfl chtmaßrg zu beuchten, und sich Bescheides zu erhoi-n. 3) Keineswegs aber sollen arme alte Eltern, welche aus Noth ihre Gü. ther übergeben, qeaörbiget werden, wider ihren W-llen b-y ihren Kmdern über ihren Lisch »U'peiscn, als welches zu vie. lern MiSvelständn'S und Verdruß Anlaß giebet, sondern denen Eltern bleibet frey, ihren Auszug also, wie es ihnen be- lUbet, zu gemessen, massen c-enenselben, so ** ) 75 ( so v'el nur immer seyn kann, Ruhe und Erquickung zu verschaffen ist, da sich aber die Kinder gegen ihre Eitern wohl ver, halten, und sie dadurch dahin bewegen können, den Auszug fahren tu.lassen, und dargegen mir ihren Kindern überch» rem Tisch zu speisen, da ist solches m alle Wege zu befördern, weilen dadurch ver« hütet wird, daß in einer Hofrailh aU>6l Haushaltungen geführet werden. 4) Noch weniger soll denen alten Eitern durch ein paftum aufgelcget wer^ den, ihren Kindern zu arbeiten, aisodafi diese dadurch Befind entbrhrrn, und de- ren Lohn sparen könnten, als weiches beschwerlich, und wider die natürliche Bi!, ligkeit ist, jedoch ist denen Eltern juzu. reden, daß sie ihren Kindern, so viel sie können, hülfl-cl-L Hand leisten. 5) Die pacta , welche eine würklicht Gemeinschaft der Güther zwischen Eltern und Kindern nach sich ziehen, sind auf alle Welke zu unterbrechen,, dadurch aber nicht verstanden wirb, was die Ettern in ihrem Auszug sich an Güther vorbehal. len, so sie ufu fruttuarie ad dies vkae zu geniessen haben. 6) Unsere Beamten sollen hiebei ver- hüten, damit bei solchen Handlungen die Sbrsge Kinder nicht vervortheilet wer den, welches unter andern auch darin geschie. her? daß die Eltern einen allzusiarkm Auszug pratendiren, hingegen denen Ktn. dem, welchen sie die Güther übergeben, diele kaum um die Hälft deS Werths an, schlagen, auch die Zahlungs-Termine, derer Gelder, so denen andern Kindern gegeben werden, sehr weit hinauesetzen, auch solche nur auf etliche Gulden rich. ten, und wohl gar die Zahlung verschie, den, bis solche Kinder hrirath-n, wo» durch sie fast gänzlich um ihre elterliche Erbschaft kommen, zu dem Ende jÄir gnädigfi verordnen, daß alle solche Ueber- gedungen vor Unsere Beamten gebracht, darüber fummariter erkannt, und das verglichene auf gestempelt Papier geschrieben, und von ihnen denen Beamten, jedoch anderst nicht, als gegen die in der Accihenral - Ordnung enthaltene Amts- Gebühr, consirmiretwerde, §.7* Mbit» fen padtis sollen auch deutliche Worte ge» braucht, und alles auf gewisse Zeit,Ziel und Maas determiniret werden. So »ft , Unser gnädigster Befehl, daß ihr diese Verordnung der Gebühr publiciret und euch gehorsamst achtet, wo aber ein ca- fus vorfällt, dabei ein Anstand ist, solchen zu weiterer Verordnung berichtet. Darmstadt im November 1713* Ernst Ludwig, Landgraf zu Hessen. Bekanntmachung von verschiedenen Sachen. \ 1) Da unfers gnädigst regierenden Landesvaters Hochfürstl. Durchlaucht, ein eigenes sazareth, für Höchstderozurn Besten des Teutschcn Vaterlandes, im Feld stehende Truppen angelegt haben, und hierzu unter andern Bedürfnissen, eine Menge altes linnen Zeugfzum Ver» binden erforderlich ist; so werden sämtliche Einwohner hiesiger Stadt, als treue biedere Hessen, hierdurch aufgefordert/ ihr altes linnen Zeug, fällten es auch ganz schlechte Lappen seyn, zu diesem für die Verpflegung ihrer M'kbrüder so sehr nö- thigen Behu» zu steuern, und solches auf das hiesige Rathhaus an den Rathsdie» ner Neeb abzugeben, damit es mit der ohnehin in der Kürze von hier abgehenden Fuhr an die Behörde gebracht werden könne. Giesen den ZkenMai 1.793* 2) Auf höchsten Beseh! soll eine beträchtliche Quantität Hafte ustv Heu aus dem als der dem hiesigm herrfchaftl. Magazin ver. kauft werden. Die Kaufliebhaber kön. nen sich an Unterzeichneten wenden, und von demselben das Nähere vernehmen. Giesen am so. April -793» G. F. Müller, Auditeur. 3) Nachstehende Summen sind patriotische Beyträge zum Behuf Hessen-Darmstädtischen Truppen in die, ser Woche an uns eingesandt worden: 54 fl. von zween in der Ferne lebenden patriotischen Hessen, Hrn. Hofrath Hüffel und Licenr. Gersten in Hamburg. Z6fi. 28fr. von dem Hrn. Amtmann Hensing zu Catzenelndogen. iZ4fl. 45 fr. von dem Hrn. Oberfchenk v. Uttenrod, abermals am Fürst!. Hofe zu Darmstadt und zum Theil von der katholischen Gemeinde daselbst gesammelt. 84 fl. 57 kr. von dem Herrn Amtmann Pjstor zu Seeheim. 5 st. 34 kr. von dem Hrn. Pfarrer Rau zu Wallau. Den richtigen Empfang dieser Gelder be. schelnrgen wir hiermit. Giesen den roten Mai 1793- Muller. Krieger. _ Gottesdienst am 12. Mai. In der St.Pancratiüökirche. Morgens Herr Superintendent Müller. Nachmittags Herr Magister Reiber. In der Burgkirche. Morgens Herr Superintendent Schulz. Nachmittags Herr Pfarrer Buff._________________ Morgen den 12. Mai hat das Frisch, backen der Bechesmeister Koch an der Sradtkilche. Ein- und Auspasstrte. Am 3. Mai. Hr. v. Bostel, ohne Bedienung, durchpass. Am 4. Mal. Hr. Hofrakh Schmal, ka der, logiert bei Frau Obrist Schmal- kalder. Am 5. Mai. Hr. Kammergerichts- ass-ssor v. Niedejel von Wezlar, durch- passtrt. . Eod. Hr. Lieuten. v. Rothenöusch, in Hess. Cassel. Diensten, durchpass. . Am 6. Mar Hr. Hauptm v. Wahl^ M K. Preuss. Diensten, durchpass. Am 7. Mai. Hr. Kammergerichtsas- sessor v. Leit sch von Wezlar, durchpass. Eod. Hr. Oberstallmeister v. R2U- zow, in Mecklenburg. Diensten- durchp. Eod. Hr. Geheimerrath Usener von Lich, durchpass. Am 8. Mar. Hr. GrafOetting, Kam« merprasioent von Wezlar, durchpaff. Gebohrne und Geraufte bei der Stadt-, kirche. Am 4 Mai. Dem Burger u. Schuhmacher Hering, ein Söhnl. Am y Mai. Dem Schuldiener bek der armen Kinder Industrie-Schule, Andreas ChrtstianKrtl, ein Söhnl. Gestorbene und Beerdigte bei der 1# Sradtklrcbe. Am 4. Mai. Des verstorbenen Hktr- Airchensenior Johann Melchior Plocken Frau Wittib, alt 47 Jahr, 8Monat, 2 Tage. . Eod. Des Burger und Postdiener- Job Henrich Lynkers Ehefrau, alt 49 Jahr Am 5. Mai. Dem Burger undMez. ger Jeremias Constanz ein Töchterlein, alt 3Jabr. Am io. Mai. Dem Hrn. R-g Rath Koch, ein Töchterl., alt r/sJahr,