Nr." XVlll. 4« Mai. 1793* Giesser JntelligenOlatk. 3« und Auswärtige Viktuaiicn- und Markt-Preise. £ W Ochfenfleisch — 1 — Kühfleisch — 1 1 — Rindfleisch — 1 — Kalbfleisch — 1 — Schweinefleisch — 1 — Hammelfleisch — Gielen lDarmst. Dilleb. Fulda Marb. Weikb. Wezlar fr. f 8 6 5 \ 4 7 6 90 90 16 16 18 14 4 3 6 | | 11 1 1 1 1 1 1 1 1 1 mJLTL kr. 8 7 6 9 7 92 90 16 17 Pf- 2 2 2 2 kr. 8 7 3 8 7 p£ kr. 7 6 5 7 7 16 Pf. 2 fr. 8 4 5 5 7 5 90 90 16 iS 16 18 5 5 7 Pf- 1 r 3 q kr. 8 7 4 ! 8 II1II111111III115 kr. 8 6 4 8 14 4 5 6 •si 111111 i 1111111 1111II111 NhN H H RH H > Hammelsfett — Rlüö^fett — Schweinefett — Seifen — Lichter — frische Butter — geschälte Hirse — grobgeschäite Gerste klein geschälte Gerste Eyer ä 4 fr. — — 8 St. 8 St. 6 St. 4 St. 5 St. 7 St. Getraidepreisewom 27. April bis den 4. Mai. in Frankfurt. Wahrung densi. L Sokr. un?b y/gw.zu 34 M Cölnisches Siibergew.cht. Städte. Gemäs. Walzen wiegt lKorn wiegt! Gerste wiegt Hafer wiege ~fL kr. ib. st. kr. tb. st. kr. ib. fl.jfr. D rmstadt das Malter 8 45 175 7 15 157 5 20 140 s\— 98; Friedberg das Malter 7 20 200 6 30 190 5 — 170 5 — 12 5- Fulda das Maas 1 30 1 12 *■— >— 50 — 42 - ■■1 Giessen das Achtel —— — 200 —— — 180 —— 160 — . 140 Marburg das Mött 7 iS ISO 6 30 135 4 30 120 3 4° 84 Weilburg das Achtel IO I2Q 210 9 — 200 5l.c> -- 6 — — - Wezlar ' das Achtel IO 120 206 8 — 190 6|tc 168 5|3° t3g kr. Loth Quint Schwarz Brod 1 10 31/2 Weck — 1 6 2172 Butter Bretzeln 1 3 ii/4 aemifcht Btvd oder Taigscher 1 1 8 31/a s Zorstl. ** j 7^ ( *" Färstl. Versrduuug. X>Oit Gorees Gnaden Ludwig Land- graf zu festen rc. re. Was Unfers in Gott ruhenden Herrn Vattern Gnaden allbereils am rüten May 1727.. wegen des Ab - und Zuschrei, benS bey vorgehender Veränder- und Alrenirung der Gütherlvor eine General, Verordnung in Unser Fürstenkhum und Lande ergehen lassen, daß nemlich alle, so wohl ohne vorhero eingeholten und erlangten gnädigsten ^ConjenS vorneh» mende Gükher - Vertheilungen, als ohne beschehende Anzeige an die Peraequato- res zuln nöthigen Ab-- und Zuschreiben, Vorgehende Trandationes derer Gürher an andere Porte rtbres, durch welcherlei Conkrack und Handlung, auch aus wel« cherlei verbindliche Art es immer gesche, hen möge, an sich null, nichtig und der, gestalt, daß die neue Besitzere zu ferner Zeit bey Venen abgekretten bekommenden Güthern sicher seyn möchten, die Be, ambten aber, die dergleichen wissentlich geschehen liessen, oder wohl gar conftr, rüirten, und dis Anzeige davon an die Peraequatores unterliessen, Über das mit Wohlverdienter Geldstrafe, oder nach Be, finden der Cassation angesehen- auch diese Verordnung zu jedermanns Nach, richt alljährlich mit dem Anfang d«6 Jahres, jeder durch den Glockenschlag zusammenderuffenen Gemeinde öffentlich verkündiget - und abgelesen werden solle, auch wie Wrr solche Verordnung den 27ten Mry 1747. so viel insbesondere d,e hiesige Stadt und Befreyken betrifft, erneuert - und oergestalt erweitert Haden, daß alle Bediente und Unterthanen, rote auch die Befreyte ohne Ausnabm bey allen und jeden Kauf- und Tausch^Con» tracten, Gükher-Cessionen und At'ena- tionen, roieJbte Nahmen haben möchten, auch Erv- und Gükher-Lyeuungen der Alienans- die alienirenbe befchwehrte Stücke im Steuer-, oder Neben-Contri. buenten - Stock sich abschreiben, bet Ac- quirens derer contribuablen und in hie» siger Gemeiner Stadt Steuer-Stock befindlichen Gürher aber bey hiessgem Stadt-Rath die gewöhnliche Wehrschaft sich leisten lassen, und bcrde solches also gewiß sowohl pro futuro als auch pro praoreriko wegen derer bishero alicnilten Gükher, roo das Ab - und Zuschreiben unterlassen worden, befolgen sollen, a!S sonsten in dessen Entstehung der Cont-act gänzlich annulliret, oder brr ahrnircc Gü» ther gar caduciret, und über das nach befindenden Umständen der Verkauffer oder Alienans sowohl, als der Käuffer oder Acquirens vor die auf denen alieni- kenden Gükher-Stücken haftende Herrschaftliche Onera ordinaria und eXtraor- dinaria in tolltum haften, die E>ecukion ohne Distincrion gegen diejenige, roo solche am leichtesten zu bewürken, ohne die mindeste Einrede oder Einwand ans zunehmen, verhänget, und beeden Con- trahenten sich desfalls in separate zu vergleichen, überlassen seyn solle, ein sol. ches und insbesondere die erstere Verordnung de Anno 1727. wird Euch bekannt seyn, und in der Amts. Repositur sich voi finden lassen. Nachdem nun aber diese deede wohlerwogene Verordnungen zu Unscrm großen Mißfallen bishero schlecht oder gar nicht befolget/, und ba- dulch Unferm Aerario großer Schaden zugezogen worden ist; und Wir dahero solcher Unordnung, bey welcher auch die mit großen Kost n verfertigte Steuer-Bücher mcht in dehöriger Accuratesse erhalten werden können, fernerem nachzuse. hen nicht aemunet sind: als wiederholen Und renoviren W'r soliAnicht allein alles ihres vorgemeldten Inhalte, sondern verordnen auch hiermit noch weiter gnä» digst, daß RkmaUn ein Kauf - oder Taulch- ) 7- ( Rausch-Brief, ehe und bevor die Kauf, fere und Verkäuffere das ordentliche Ad- und Zuschreiben in denen Steuer* Bu* chern durch den Peraequatorem behorlg verrichten lassen, und deswegen ein 21t* teftat beygedracht, ausgefertlget, noch Weniger von Amts wegen confirmlret oder gewähret, diejenige aber, so von nun anb-y denen vorgehenden oberwehn- \ un Alienationen und Güther-Verthei- lungen die Anzeige an die Peraequatores zum Ab - und Zuschreiben unterlassen werden, sowohl der Ähenang al^ Acqui- rens jeder mir 5 fl., so dieselbe Euch zur Rechnungs-Einnahm zu zahlen haben, zur Strafe gezogen werden sollen. Und' ist dahero Unser gnädigster Befehl, daß °ldr ob dieser extendirten Verordnung llrifte haltet, auch solche bey Vermess düng odbemeldter Strafe selber behörig befolget, sodann auch dieseloe alle Jahre beym Eintritt jeden Jahres in allen Or» ttn desEuchgnädiqstanvertrautenAmrs durch den Glockenschlag publtciren und ablesen lastet« Darmstadt, am 2«Dcto< der 1752. Ludwrg / Landgraf zu Hessen. Bekanntmachung von verschiedener» Sachen.* 1) Der Henrich Bachmann An- Btrot>, Fürst!. Amts Hüttenberg, hat «ine fein Vermögen übersteigende Schuss denlaft contrahiret, und ist deshalb der förmlich« Konkurs erkannt , zugleich aber, daß in termino liquidationis die Güte an« forderst versucht werden solle, verordnet worden. Alle diejenige.also,^welche an ir# webnten Hennch rechtliche Forderung zu haben vermeinen, wer. den auf Donnerstag den i6ten Mai lauf. Jahrs eorctaurer hiermit vorgelaoen, um alsdann ihre Forderungen rechtlicher Ordnung nachzu liquidiren und des Ver. fuchs der Güte — im Nichterscheinen aber, daß sie mit ihren Anforderungen nicht weiter gehört, sondern ubgewiefen werden; sich gewärtigen sollen. Signatum Langgöns den 22ten April 179z« Fürst!. Hess. Amt daselbst. C. G v. Zangen- Fürstl. Hess. Regierungsrath und Amtmann des Fürst!. Amts Hüttenberg- 2) Ein Mann von gefezten Jahren der die Rechte studiert hat, und mit den besten Zeugnissen versehen ist, dabei eine gute Handschrift besizt, wünscht alSSe- kretär, auch allenfalls nur als Kanzlist, Unterkunft zu finden. Er ist bei dem Baron von Senkenberg in Giessen zu er- fragen. 3) Auf höchsten Befehl soll eine beträchtlich- Quantität Hafer und Heu aus dem hiesigen Herrschaft!, Magazin verkauft werden. Die Kaufkiebhaber kön. nen sich an Unterzeichneten wenden, und von demselben das Nähere vernehmen. Giesen am 20. April 1793- G. F. Müller, Auditeur« 4) Nachstchende Summen sind als patriotische' Beytrage zum Behuf der Hessen-Darmstädtischen Truppen in dieser Woche an uns eingesandt worden: 28 st. 50 fr. von Herrn Hütten-Jnfpek- . tor Bornemann auf der Lubwigs- Hütte. 447 3/$fr. von Hrn. Amksverweser ‘ Seiler aus dem Amt Kirtorf. 22 fl von dem hiesigen Schuz-und Han- % Velsjuden Simon Levi, jur Bezeu, LUNA ) 7^ ( “* pfeniq, Wagner, Schulz, v. Külpu. Brn. Eod. Hr. Hofrath Carl von Pftn« >d Beerdigte bet der krrcbe. Am i Mai. Dem Burger u. Drechsler, Joh. Henrich Schafstätt, ein Söbnl. Eod. Dem Burger und Becker, Johann Henrich Stemberger, ein Söhnl. Eod. Dem Burger und Becker, Joh. Anton Schäfer, ein Löchterl. Beerdigte. Am i. Mai. Maria Christina, deS verstorbenen Burgers und Dachdeckers, Hieronymus Löbers hinterlassene eheliche Tochter, alt aaJahr. Eod. Mlchar-i Habenichr, Burgen und Schneidermeister, alt 65 Jahr, flarfr an der Auszehrung. Eod. Des Burgersund Hutmachers Joh. Henrich Schwallen Ehefrau, alt jz^abr, LMon. 14Tage, starb an dek Ropulirte bei der Stadtkirche. Am 2Y. April. Hr Georg Karl Philipp Heß, Fürst! Negierungs-Astes,or all- hier, weiland Hrn Heinrich Luow. Hell, gewesenen Pfarrers zu Buzbach, nachgelassener ehelicher Hr. Sohn und Jungfer Elisabeths Christina, weiland Hrn. Zollbereiter und Gasthalter zum Einhorn Joh. Bernhard Müllers, hinterlassene eheliche Jungfer Tochter. Gebohrne und Getaufte bei der Stadt- Hmig feiner befonbern lDsvotjcn ne« berg, v. Diktfurtb, sämtlich in Hessen gen des Herrn Landgrafen Höchfürstl. Cassel. Diensten, durchpass. Durchlaucht. Am 29. April. Die Herren Lieute- ist. Zükr. von dem hiesigen Posamen- "nants Lnncker, Stolzenbach, Schimmel- tier Fröhling. pfeniq, Wagner, Schulz, v. Külpu. Brn- Hfl. 18fr. von dem Herrn Oberfchenk der, log. im Einhorn. von Uttenrodt zu Darmstadt, welche Eod. Hr. Hofrath Carl von Pftn- noch äusser den neulich angezeiglen bürg, durchpass. z ■ 320 ff. 42 fr. an dem Fürst!. Hofe zu Darmstadt gesammelt worden sind. Den richtigen Empfang dieser Gelder bescheinigen wir hiermit. Giesen den 4ten Mai 1793. . Müller. Krieger. Gottesdienst am 5. Mai. In der St. Pancratiuskirche. Morgens Herr Superintendent Bechtold. - Nachmittags Herr Kandidat Wolf. In der Burgkirche. Morgens Herr Pfarrer Buff. Nachmittags Herr Su» perintendent Schulz. Morgen den 5. Mai hat das Frischbacken der Beckermeister Bernbek auf dem Neuenweg. Ein, und Auspassiree. Am 25. April. Hr. Graf von Hartenberg, log. in der Post. Eod. Hr. Graf von Leitungen, ohne Bedienung, durchpass. Eod. Hr. v. Zlejschbsin Yon Frank» furt, durchpass. Am 26. April. Hr Graf von Witt, genstein. Hr. Doctor Meyer von Würz- bürg, log. in der Post. Am 28. Aprtl. Hr. Hofrakh ______ Von Hessen Homburg, log in der Mss. Eod. Hr. Kammergerichtsassessor V." BnrgktrÄKi.^ . l Niedesel, von Wezlar, durchpass. Am l.Mai 'D^s Herrn>R^g. Rüth Eod. Hr. Kapik. v. Barlem. Hr-tz von Krug Frau Gemahlin, sebohrne V- Lieuttnunt V» Mangenheim, v, Dem* Weruekf alt Zb^ahfr