Nr. Lil. 29. Decembr. 1792. Giesser Jnkelligenzölatk. In und Auswärtige ViktUttlien'- und- Markt-Preise. Eyer ä 4 fr. — — 4 St. 5 St. 7 St. 6 St. 4 St. 5 St. 6 St. Giesen 1 Darmsi. Di kleb. Fulda Marb. Weilb. Wezlae tr. pf. fr. pf. frjpf. fr. pf. fr. pf. fr. pf. fr. pf. 1 ft Ochsenfleisch — 7 — 8 2 8 — 6 2 7 l 7 — 7 — 1 — Kübfleisch — 6 —j —— . — 7 — 5 — 6 1 6 — 6 —. 1 — Rindfleisch — 5 — 7 2 —— — • 5 r — — — — i'— Kalbfleisch — 5 — 7 — 4 — 5 — 5j > 6 1 — 5 — 1 — Schweinefleisch — 7 — 8 — 8 — 6 — 7 1 7 — 7 — 1 — Hammelfleisch — 5 — 7 2 7 — 6 - 5 1 - 6 — —— '7 — Hammelsfett — 90 — 90 — - "— —— —— 90 — .— - —• 7 — Rindsfett » — 90 — 90 — - — " --- 90 — — — — =—-• 1 — Schweinefett — 16 — 14 — —- —— — —— 16 — —- — — —: 1 — Seifen — 16 — —— - — — — — iS — — —— — —* 1 — Lichter — 18 — —- •—1 — —— 16 — 16 — —- — — —* 1 — frische Butter — 22 — 20 -- — — — — «8 — — —— 16 —1 1 — geschälte Hirse — 4 - —— ——* — —— —' — 5 — — — 4 2 1 — grob geschalte Gerste 3 — — —— — — 5 ” — — 3 2 1 — kleingeschälte Gerste 6 — — '— — 7 1 — — — 3 — Getraidepreise vom 22. Dec. bis den ry.Dec., in Frankfurt. Wahrung den fl. ä 60 fr. und das ft. zu 34^0^ Cölnisches Silbergewicht. fff Städte. Darmstadt Friedberg Fulda G'.essen Marburg W ilburg Wezlar Gemäs. Waizen wiegk Korn wiegrl "ft7 157 190 — 180 135 200 190 Gerste wiegt Hafer Wiege u. 98 125 _ 14® 3» I3o das Malter das Malter das Maas d tö Achtel das Mött das Achtel das Achtel fl- 7 7 1 6 9 7 fr. 15 20 14 30 30 10 Tb. 175 200 200 150 210 206 fl- 4 6 1— 5 6 5 fr. 52 30 58 30 30 fl. 3 5 1 — 4 4 3 fr. 38 4i 30 40 ft. 140 170 — 160 120 168 । '-w 'M 1 oj fr. 12 — 32 15 20 Schwarz Brod Meck — — Butter Bretzeln gemischt Brod oder Taigfcher fr. 1 1 1 1 Lotl) 12 7 3 10 1 Quint 2 31/2 ■ 33/4 I Sürstk. *** ) 21^. ( wm Alb. i y) über den von Uns gnädigst reglir. 2 2 I I 3 2 I io) Alle Unsere Briefe und Schrei» ben, wie auch der Armen und ihre Sachen, wann diese sich vorher bey deveir unten noch vorkommenden in Unser» Pflichten stehenden, und von denen Post, meistern zu falarirendenVottenmeisterey. Controlleurs genugsam legitimiref, und ihre Briefe von denenselben refpeftive haben stemplen lassen, Porto - frey passt, lkt werden sotten, Dabeneben len, soviel, oderzAlb.zunehmen. Hier- bey aber haben Wir Uns gnädigst Vorbehalten, daß [ gfaftL Pof? * Reglement. V erfolg. Da auch 7) In Post-Sachen bas Beste des Publici vornemiich darauf beruhet, daß Die aneinander granzende Post-Aemter in guter Harmonie stehen, so sollen auch Unsere Postmeister hierzu alles mögliche (wiewohl ohne Präjudiz Unsers Fürst!. Regalis) beytragen, und die Correspon- denzen und Wechselung mit denen be# nachbarten und andern Post-öureaux friedlich unterhalten, danebest 8) alles wegen der Brief- und Land- Post zu Unferm Respect und gnädigstem Gefallen verrichten. Und damit sich hier. Nächst über diese Unsere Post-Einrichtung niemand mit Fug zu beschweren Ursach habe, sondern vielmehr dieselbe, Unserer gnädigsten Intention gemäß, sowohl Einheimischen als Fremden bequemer und wohlfeiler erscheinen, und vor andern gesucht werden möge, so sollen sie auf Aißfeld . 4 . auf Wetzlar - Z gen bestehenden Briefe ‘ auf Giessen auf Frankfurt 1 auf Frankfurt - auf Friedberg - von Giessen 4 auf Butzbach - auf Alßfekd auf Grünberg » l auf Wetzlar - von Grünberg / auf Wetzlar - L auf Frankfurt - j Frankfurt - von Alßfeld 1 auf Wetzlar auf Grünberg - Alb. 3 ä auf Friedberg * 2 Hon Darmstadt <{ auf Butzaach * 2 auf Grünberg - 3 Von denen doppelten Briefe«! aber, über den vorbenahmten Tax sich noch die Hälfte weiter bezahlen zu lassen haben. Wann aber versiegelte Briefe in einem Paquet wären, ünd höchstens auf 6Loth wiegen würden; so sollen alsdann noch nach dem Gewicht, und zwar von jedem Loth so viel als der einfache Brief giebt, hin- gegen von denen über 68othausmachen, den, wie auch von großen Akten-Paquets, welche über 8 bis 10 Loth wiegen , nur ", , , ,. , die Hälfte, und wegen desjenigen, so ten Brief-Lax, sicher federmanmgllch . loLothhinauslaufft, nurder dritte zur Kundschaft, sowohl diesem §pho.in» ^her'l entrichtet, wegen des auf der Post serwt wrrd, als auch nebst denen mit co.. zu verschickenden Geldes aber, Unfern respondirenden Post-Taxen apart ge- Postmeistern gnädigst zugelassen werden» -ruckt werden soll, keinesweges schreiten, üon ^dem 100. fl. alle Station zu z Mei- Noch jemand dessalls übernehmen, son» • V _«... . ’ ' - Vern sich in allen Stücken genau und un« rerthänigst darnach achten. Vermög welcher Taxa sie dann, so viel die Land- Post betrifft, von einem einzelen aus einem ganzen, halben oder Viertels Bo» II) fol» H) sollen alle Unsere würkliche Votum er Seffionem habende Geheimde Na« the, eine durchgängige Brief -Porto Be- freiung geniessen. Desgleichen 12) Alle Generals, würkliche Chefs Len Hof, Jagd- und Marftall, nebst denen Dircdoribiis Unserer Colkgiorum, von denen Briefen, so mit der Land-Post bestellet werden können und im Lande bleiben, einiges Porto zu entrichten nicht schuldig seyn, gleichwie aber 13) die in §phis 11. et 12. gnädigst determinirte Befreyung vom.Porto, sich nur auf die Briefe, keineswegs aberauf Daquets, Packereyen oder Geld extendi« ret; also sollen vorbemeltr Befreyte da. hin angewiesenseyn, diejenige Briefe, so sie in Unfern oder ihren eigenen Angele» genheiten schreiben, und innerhalb Lau, des bleiben, mit franco zu bezeichnen, hingegen solches auf die Briefe nicht se, tzen, welche sie ad mßantiam tertii oder prrvati abgehen lassen wollen, damit hier» durch der Unterschied erkannt werden, und Unsere Postmeisters äusser Schaden blei» den mögen. “ 14) Alle und jede übrige, ohne Aus' «ahme aber sollen ihre Briefe nach von« ger Tax bezahlen, es wäre dann, daß einer oder anderer in Unfern Angelegen, heiten zu schreiben hatte, welchen Falls ein solcher sich sowohl wegen des Inhalts sokhaner von ihm weggeschickt werden sollenden Briefen, bey denen Control, leurs zu legttimiren, und nach Befinden, dieselbe stempeln zu lassen, als auch eben gedachten Controlleurs die an ihn ge« kommen- Briefe, wann diese Unsere ei. grne Sachen betreffen sollen, vorzuzei- gen, im Weigerungsfall aber von de« nenselben das Porto zu zahlen hat, von welcher Legirimation jedoch alle Votum er Seffionem hobln de Rache eMist bleiben, und ist dem, Uns von ihnen gelef- steten Pflichten nach, auf die in Unserr? Angelegenheiten abzulaffende Schreiben gesetzten Worte Herrschaftlich Glauben deyzumessen. 15) Sollen auch die berechnende Beamte und Dienere, wann sie ihre Rech» nungen nicht selbst ablegen, sondern solo che auf der Post anhero schicken, und durch jemand anders adlegen lassen, das Porto davon entrichten, in gleichens Fall, 16) das Porto wegen der Appellations-Acten, Memorialien mit ihren Amtsberichten und darauferfolgten Gra- tialien, auch andern privatos angehenden Schriften von denenselben bezahlt werden, und damit nun 17) bey diesem allen keine Unter- schleife vorgrhen, so sollen die Rccepto- res in allen Colleges und Corporibus, und alle die so mit Convertir == und Absendung derer im nächstvvrhergehendm §pho. benahmten Piecen zu thun haben, bey Zehn Rlhlr. Strafe treu verfahren, und auf jedwedes Couvert specisiciren, wie viel Stück darinnen befindlich, welche nach Unserer gnädigsten Verordnung bezahlet werden müssen; wobcy nod) über# dem wann diese entweder ganz oder zum Theil hierunter manquiren sollten, dir Beamte auf ihre Pflicht dahin angewiesen seyn sollen, sowohl hiervon an Unsere Post-Deputation oder Post-Amt Anzeige zu thun, als auch vor ihre Per. son auf die an Uns oder Unsere Collegia ab - und zurückgehende Memorialia, Berichte, Adä und andere privatos angehende Schriften, wen solches betrifft, zu verzeichnen, und jeden privatum zu B-, Zahlung des Porto hiervon anzuweisen, dieses auch auf die nächste Post-Station zu schicken. £>e? Schlus folgt. Gol-- ) LI6 ( — Gottesdienst Afn 30. December. In der St. Pancratiuskirche. Mor» Hens Herr Stadtpfarrrr Müller. Nach» mittags Herr Kandidat Wolf. In der Burgkirche. Morgens Herr Pfarrer Buff Nachmittags Herr Su» perintendent Schulz. Am XTeujabtstag» In der St. Pancratiuskirche. Mor. gens Herr Superintendent Bechtold. Nachmittags Herr Magister Reiber. In der Burgkirche. Morgens Herr Superintendent Schulz. Nachmittags Herr Pfarrer Buff. Katholischen Gottesdienst hält Herr Professor Schalk- Morgen den go. Dec. hat das Frisch» backen der Beckermeister Magnus auf dem Selzersweg. Ein- «nt> Augpassirte. Am 20. Dec. Hr. Obrist v. Samis, war^r Franzos. Diensten. Hr. Ober. Lieutenant Sesters, Hr. Oberkrieasrath V Reck, Hr. Ober-Commissair Witte, sämtlich in König!. Preuss. Diensten, log. im Adler. Eod. Hr. Hofverwalter Drescher von Laubach, log. im Einhorn. Eod. Hr. Lieuten. v. Bülow, aus» ser Diensten, durchpass. Am 2l. Dec Hr. Obervorsteher v. Schenck von Köstrich , durchpass. Am 22. Dec. Hr. Rath Ries von Braunfes, log. im Einhorn. Eod. Hr. Kammer-Secretair Thiel mit seiner Frau, in König!. Preuss Dien» sten, log. in der Poft. * Eod. Hr. Kapitain v. Dornberg, in Hess. Cassel. Diensten, durchpass. Am 2Z.Dec. Hr. Hauptmann Plock Von Braunfels, log. im Einhorn. Eod. Hr. ObristlieMnt. v. Rüchek. »^nTen,fr-»r- ki-uk-n-nt rV . kieuten. v. Geder, samt» I>ch m Preuss. Sunfun/kg. ,‘n Eod. Hr. Geheimerrath v. Crone» berg, tnKurpfalzisch. Dienst./ durchpass. Am 24. Dec. Hr. Obrist v. Schla. den, in König!. Preuss. Diensten, log im Einhorn. §od. Hr. Regierungsrath Winheim von Lich, !og. bei Hrn, Superintendent Bechtold. Eod. Königl.Großbrikannischer Hof- Und Kanzleirath v. Bobers, durchpass . Eod. Hr. Landvoiqt v. Brandenstein, in Hollsteinischen Diensten, durch, paffirr. ' Gebohrne und Getaufte bei der Stadt- Kirche. Am 15 Dec. Hn. KirchenfeniorJohannes Seipp, ein Töchterlein. Eodem. DemSchaafhirken Johann Henrich Euler, ein Söhnl. Am 2z. Dec. Dem Fürst!. Regie, rungs-Kanjcllist, Herrn Johann Ernst Breidenstein, ein Töchterlein. Eod, D-m Burger und Schuhma» eher, Joh. Conrad Zimmermann, ein Töchreil. Eod Dem Burger und Tuchmacher Georg Balthasar Stohr, ein Söhnl. Gestorbene und Beerdigte bei der Stadrt-'ircbe. Am 25,Dec. Herr Joh. Bernhard Müller, Fürst!. Zollbereiter und Gast. Halter im Einhorn, ah 68Jahr. Am 26. Dec. Justus Daniel Koller, mann, Burger und Kramer allhier, alt 36Jahr, 6Monat, starb an der Wasser, sucht. Am 27. Dec. Dem Burger und Chi, rurgus, Conrad Jacob Kollermann ein Töchterlein/ alt 5Jahr, 5Monat.