-6. Mar. 1791* Nr. XXL Giesser JnkelltgcnMatk. In und Auswärtige Viktualien- und Markte Preise.' Wezlak Weilb. Marb Fulda Giesen lDarmst. pf. Pf. kr. 2- 2 2 2 7 16 13 2 frische Butter — grob geschälte Gerste j — klein geschälte Gerste \_ Eyer L 4 kr. 1 Vex» L 2 2 3 8 8 6 4 6 7 1 — Seifen l — Lichter Darmstadt Friedberg Fulda Giessen Marburg Weilburg Wrjlar Ä tr. pf. Pf. 2 fr. 8 6 Pf- 2 kr. 6 6 Quint 1/2 31/2 33/4 2 Pf- 2 1 1 kr. . 7 6 6 5 7 7 90 90 14 kr. 7 6 5 4 7 8 90 90 15 15 16 <5 5 5 • 7 16 4 3 3 Loch 17 7 8 11 7 6 5 5 7 7 \ 90 90 16 16 18 13 »4 3 pf. j kr. 2] 7 kr. 1 1 Schwarz Brod Weck — — Butter Bretzeln »milcht Brod »btt Tairlchtt Hammelfleisch Hammeisfett Rrndsfett 4 k 7 I — fritcye Furrer 1 — geschälte Hirse 8 St. 9 St. 7St. 4St. zSt. zSt. 6St. 7 ... 1 — Schweinefett r ft Ochsenfle'fch 1 — Kühfleisch 1 — Rindfleisch 1 — Kalbfleisch 1 — Schweinefleisch G-traid°pr-is° »om ,9. Niai bis den 26. Mai. in Frankfmt. Währung ven si. ä 60 kr. und das ft. zu 34loth Colmfches Sübergewlcht. Städte. Gemas. Waiden wiegt Korn wiegt Gerste wiegt Hafer' wiegt fl- kr. ft. fl- kr. ft. fl. kr. ft. fl. kr. das Malter 5 50 175 3 50 157 31 6 140 2 32 98 das Malter 7 200 5 — 190 3 $o| 170 4 — 125 das Maas 1 12 — 54 — ■— 36 — —- 34 “* das Achtel 7 — 200 4 50 180 3 50 160 3 20 14a das Mött 5 $0 150 3 40 135 2 40 120 2 20 84 das Achtel 7 30 210 5 — 200 4 ■“ 4 das Achtel 7 10 206 5 — 190 3 40 168 3 20 130 Verfolg Hep im vorigem Stück abgebrochener? Zürstl. Verordnung. 6» Nur Ausnahmsweise wird gc- stattet/ daß Unter -Officiers und Gemeinere. ihre Weiber bei sich in der Gar. nison haben : alsdann nemlich, wenn sie entweder ein, zu ihrem Unterhalt hin. !^"Ä'.^^/^enes Vermögen, ober solche Geschrcklichkeiken besitzen , wodurch sie, ""ch einem solchen Orte, ihren und khrerKinder Lebens-Unterhalt erwerben können. Zu einem solchen Aufenthalt in der Garnison soll derCommandeur jedes» mal eine befondre schriftliche Erlaubniß, nach.vorgängiger genauer Prüfung der Umstande, ertheilen, und übrigens den Bedacht dahin nehmen, daß bei jeder Compagnie nicht mehr als höchstens Sechs Weiber in der Garnison sind, welche chaschen undnähen, und, invorkommenden Fällen, mitmarschiren können. Daß übrigens dergleichen Weiber, und ihre Kinder, den Cassen und Regi- mentern auf keine Weise zur Last fallen können, versieht sich von selbst. 7. Nach erfolgter Einwilligung» des Commandeurs, ist, zur vollkomm- nen beiderseitigen Verbindlichkeit des Ehe« Verlöbnisses, keine weinkäufliche Copula- tion, sondern nur Das erforderlich, daß beide Theile, unter Einwilligung ihrer Eltern, oder Vormünder, ihre Absicht, sich zur Ehe nehmen zu wollen, nachGe, legenheit des Orts, entweder vor dem Auditeur, oder vor dem Beamten, oder auch nur vor zwei glaubwürdigen Man» nern, mündlich oder schriftlich, erklären. Insofern es aber dabei auch noch auf nä" Here Bestimmungen in Ansehung des btt* derseitigen Vermögrns, der künftig«» Erbfolge und bergt, ankommt; so sind srylHtliche Ehepakten zu errichten, welche, 0 C •*- "ach Vorschrift berschen bestehenden Landes-Gesetze einzurichten, und dae eine Exemplar von dem ordentlichen Richter des Bräutigams, das andre aber von d-m ordentlichen Richter der Braut, tu confirmiren ist. f 4 8. Wenn der Commandeur sich Überzeugt hat, daß das Eheverlöbniß bu nchligt, und besonders an der erforderlichen Einwilligung der Eltern oder Vor. Münder kein Mangel ist; so hat er noch ferner darauf zu sehen, ob keine andre gesezliche Hindernisse, welche entweder der Vollziehung der Heirakh schlechter, drngs nn Wege stehen, oder doch zuvor durch Dispensation beseitigt werden müssen, vorhanden sind. Diese sind insbe» fondre: Verbotner Grad der Verwandt- schäft und Schwägerschaft, minderjäh. riges Alter, Trauer-Jahr und Leibeigenschaft. Fr hat sich wegen dieser Ge- genstande hauptsächlich an die Beamte zu wenden, und, nach Befinden der Umstände, den Soldaten zu Auswürkunq der nothigen Dispensationen, welche ihnen frei von allen Canzlei-Sporteln erkheilt werden sollen, anzuweisen. Wenn nun entweder keine solche Hinderniff» vorhan. den, oder die Dispensationen beigedracht sind; so soll er den Trauschein, nach Vorschrift Unsere, am Uten Febr. d I publicirten Orkonomie-Reglements, er* theilen. <)v Gegen Vorzeigung dieses Trauscheins soll nun, von dem Geistlichen, nach vorgängiger dreimaliger Pro. klamation — als welche, falls Wir nicht etwa besondersbispensiren, auchdeiSol, baten, nach den schon bestehenden kan. besgesetzrn, jedesmal, und zwar immer auch in der Garnison, geschehen soll — die priesterliche Trauung vollzogen, derjenige Geistliche aber, der dieses, ohne den Trauschein eingesehen zu haben, thut, soll unnachstchtjich cassitt werden» Uebri- Lens —r ) 91 ( <**■ «ens kommt die pliesterliche Trauung wenn sie in der Garnison geschieht, dem Garnisons- oder Feld-Predigerzu, auf' federn aber demjenigen Geistlichen, in dessen Parochie der Bräutigam oder die Braut gehört, und in jedem Falle hat nur derjenige, der hierin sein Amt wirk- kich zu thun hat, die herkömmliche «Stok Gebühren zu fordere io, Wenn ein Unter-Ossicieroder^ Gemeiner, ohne Einwilligung seines Commandeurs, ein Ebeversprechen ringe» gangen, oder eine Weibs-Person unter Versprechung der Ehe geschwängert, oder auch, daß Eins oder das Andre schon por seinem Eintritt in den Soldaten- Stand geschehen fei), bei feinem Engagement vorsetzlich verschwiegen hat; fo ist in beiden Fällen das Verfprechen schlech- terdings ungültig und unverbindlich: zugleich aber foll dirfe That, wenn sie gehörig erwiefen ist, als ein Subordinations-Verbrechen, bei dem Unter-Ossi« cier durch dreimonatliche Degradation, und bei dem Gemeinen durch sechsmaliges Spitzruthengehen durch 200; Mann, noch besonders bestraft werden. Jedoch ist hier nur ein förmliches Eheversprechen, entweder nach obigen Bestimmungen (§. 7,) oder mittelst weinkäuflicher Copula« Lion, zu verstehen , und sind die erforderliche vorläufige Verabredungen, sowohl in Betreff der Hauptsache, als deö Vermögens und der häuslichen Einrichtung, da diese ohnehin, den vorhandnen allge. meinen Verordnungen nach, keine rechtliche Verbindlichkeit haben, erlaubt- Der Verfolg im nächsten Stück. Bekanntmachung von verschiedenen Sachen. 1) Da man wahrnehmen müssen, -aff verschiedene Einwohner hiesiger Stadt, Kummer-' Schutt - Stein-und andetn Unrath vor dem Selzerthor litt» ker Hand des gepfiasterteN Wegs, in die Gegend wo die junge Ctisussee-Bäume gepflanzt seynd, und wo neben denselben der Fuspfab herziehet, abzuwerfen pflegen , solches aber nicht allein zum Miß« stand gereichet, sondern auch dieser Plaz zu Anpflanzung einer Baum-Allee bestimmt ist, als wird hiermit verordnet, daß künftig niemand auf vorbeschriebe, nen Plaz einigen Kummer - Stein - oder sonstigen Unrach bei Vermeidung 5 ff. Strafe abwerfen, sondern solchen lieber rechter Hand beim Ausgang aus hiesiger Stadt, in den dortigen ohnehin tiefen Fahrweg abladen - jedoch aber auch sol. eben sogleich vergleichen, und nicht im Weg auf Haufen liegen lassen sollen. Wie dann auch dem Publikum unverwehrt ist, vor dem Wallthor auf den linker Hand des chaussirten Wegs befindlichen Zim- merplaz in dessen Vertiefung Kummer- Schutt - und Steine abzuwerfen, jedoch daß solcher ebenfalls sogleich auseinander gestreuet und verglichen , nicht aber auf Haufen liegen gelassen werde. Giesen den ryten Mai 1792. Fürst!- Hess. Oberamt daselbst. 2) Alle diejenige, welche an den dahier verstorbenen Herrn Grafen August von Sayn - Wittgenstein aus irgend einem Grund etwas zu fordern haben, wer. den hiermit aufgefordert, sich unverzüg. lich bei dem Auditeur Müller zu meiden, ihre Forderungen anzuzeigen, und sofort des Weiteren sich zu gewärtigen. Es wird hierbei ausdrücklich erinnert, daß die Erben des Verstorbenen für nichts, was allenfalls noch auf ihren Nahmen geborgt werden möchte, haften werden. Giesen am sitenMai 1792 „ Garnisons-Gericht daselbst. Müller, Auditeur. 3) Da .»• ) yz ( «■* Z) Da ble, bkesseitigsm Fürsts. Haus und dem Fürstl. Haus Solms-Hungen, gemeinschaftlich zugehörige, an der Welker belegene sogenannte Herrnmühle zu Griedel, welche der Müller Johannes Keusch bisherbesessen, und welche in ei« nem geräumigen ganz steinernen Mühten« bau, zwei starken Mahlgängen, einer be« sondern dermalen zwar umgerissenen, von einem künftigen Erbbeständer aber wie, der aufzuerbauenden Walk - und Oehlen» mühle, einemgeraumigenHof, denen uö- thigen Pferd- Küh- und Schweinstäl- len, einer großen Scheuer, einem Ge- müßgarthen und einem Graß-Stück von ohngefähr 11/2 Morgen bestehet, und welcher Mühle das gebannte Mitmahl* werk in der Stadt Buzbach zuftehet, auf einen Erdbesiand Samstags den r6ten Juni Morgens 9 Uhr auf dem Ralhhaus zu Griedel an den Meistbietenden , je» doch aufhöchste Ratification öffentlich an» derweitig versteigt werden soll, als wird dieses hierdurch zu jedermanns Nachricht bekannt gemacht. Giesen den 2zten Mai 1792. Fürstl. Hess. Oberamt daselbst. Gottesdienst am ersten Pfingsttag. In der St. Pancratiuskirche Morgens Herr Superintendent Bechtold. Nachmittags Herr Stadtpfarrer Müller. In der Burgkirche Morgens Herr Superintendent Schulz. Nachmittags Herr Pfarrer Buff. Am zweiten Pfingsttag. In der St. Pancratiuskirche Mor» gens Herr Superintendent Ouvrier. Nachmittags Hr. Kandidat Mezenius. In der Burgkirche Morgens Herr Pfarrer Buff. Nachmittags Herr Professor Leuss. Katholisches GotttMenst hält Herr Professor Schalk. Ein, und Auspasfirre. Am $7. Maj. Hr. Hofrath Algeier ton Bingenheim, logiert bei Hrn. Stadt* Pfarrer Müller. Eod< Frau General von Schlend- heim von Hanau, durchpass. Eod. Mr. de Vibraye Marchal de Camp. & Miniftre plenipot. de franceen Dännemarck, durchpass. Eod. Ihrs Durchlt. Prinzessin Volt Hessen-Philippsthal, durchpass. Eod. Herr Regierungsdirektor Volt Habicht von Reuwied , durchpass. Am ig.Mai. Hr. Regier. Rath von Schäfer und Hr. Lieutenant von Schäfer, in Französ. Diensten, logieren im Löwen. Eod. Hr. von Flor, ohne Bedienung, durchpass. Am 20. Mai. Hr. Rittmeister v. En» den, in Hannöver. Diensten, durchpaff. Am 2l.Mai. Hr.von Pfenning,Königs. Dänischer Kammerherr, durchpass. Am 22. Mai. Frau Geheimeräthin v. Berlepsch, von Hess. Cassel, und Hr. Oberbereiter Ainfeld von Hannover, logieren in der Poft. Eod. de Wiedaw Secretair de Le» gätion de Ruffie, durchpass. Am 23. Mai. Hr. Oberkriegskom- missarius Buderus nebst Familie von Hanau, logieren im Einhorn. Eod. Herr Professor Arnolbi von Marburg, durchpass. Eod. Obrist Mofchot und 2 Lieuten. Mofchot, in Französ. Diensten, durchp. Beerdigte. Am 25. Mai. Dem Burger u. Weisgerber , Georg Daniel Weisgerber, eil» Sohn, alt 18 Jahre.