Nr. XXXIV. r;. August. 1794. Giesser JnkelligenzVlakk. In und Auswärtige Viktualien-und Markt-Preise.' 1 ft Ochseufleifch — x — Kühfieifch — 1 1 — Rindfleisch — 1 I — Kalbfleisch — | l — Schweinefleisch — i — Hammelfleisch — *7 — Hammelsfett — 7 — Rindsfett — i — Schweinefett —- I — Seifen — i — Lichter — i — frische Butter — i — geschälte Hirse — i — grob geschälte Gerste i — klein geschälte Gerste Gies fr.] 8 7 6 6 7 6 90 90 16 16 18 15 4 3 6 1 11 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 r‘1-- Dar fr. 8 7 7 7 7 90 90 14 15 mst. Pf. 2 2 2 2 2 Dil kr. 8 6 5 8 8 M 1 M II 1 1 1 l 1 1 M l^g Ful kr. 7 6 5 7 _7 (6 da Pf- 2 2 Ma kr. 8 6 5 4 7 8 90 90 15 15 16 13 5 S 7 rb. Pf- 2 1 1 2 We kr. 8 6 5 8 6 111 1.1 1 1 1 1 1 1 1 1»1 ?>? Wez frJ 8 6 5 7 16 4 3 3 U»l 1 1 11 1 1 1 I 11 13.IS Eyer ä 4 fr. — — 6 St. 6 St. 7 St. 6 St. 8 St. 5 St. 6 St. Getraidepr den fl. -Städte. ! Darmstadt Friedberg Fulda Giessen Marburg Weilburg Wezlar 'eise vom 18. ä 60 kr. uni Gemäs. bas Malter das Malter das Maas daS Achtel das Mött das Achtel das Achtel Aug.bis ) das ft. Waizen den25 zu 34 t wiegt] .Au oth Kor gust, it Cölnisck rt wiegt 1 Frank ies Sil Gerste furt. A bergew wiegt] ft. 140 | 170 | 1601 1201 1681 Lahru icht. Hafer ng > wiegt fö- 98 125 _ 149 _84 130 "e 7 1 7 6 8 7 kr. 12 30 IO ft. 175 200 200 150 210 206 st- k 4 3 44 — 5 5 3 4 - 5 ? 5 - r, ft. 0 157 0 190 6 — 0 180 - I3S D 200 - 190 fl. 3 4 4 3 3 3 |fr. 136 42 30 40 40 fl. 3 4 3 6 3 r. [7 P P 40 20 Schwarz Brod Weck — — Butter Bretzeln gemischt Brod oder Taigscher kr. 1 1 1 X Loth 14 7 3 f n 1 U Quint 31/2 31/2 33/4 2 —- ) 14^ ( ** Beschlus der im vorigen Grük abgebrochenen Kürfil. Verordnung. 4) Und ob zwar diese Unsere Verordnung zunächst und hauptsächlich wieder die über künftighin erst fällig werdende Befoldungsstücke zu verabredende wu» kherliche Händel gerichtet ist, so sollen Loch^auch^dergleichen die bereits, verfall, lene Besoldungen betreffende Contracte, UM unter dem Vorwand jenes Verbot nicht umgehen zu mögen, durchaus yer» boten ,- hingegen aber verstärket seye, bey etwa einkretenden besonders dringenden bescheinigten Umstanden um gkeichhaldige Auszahlung der rückständigen Besoldung «jnzukommen, welche auch alsdann so^ gleich an die Behörde verfügt werden soll. Wornach fich also gebührend ju achten. Pirmasens den 5 Jun. 1787» Zärstl. Verordnung. Von Gorees Gnaden Lud'wig, Landgraf zu festen rc. rc. Wir haben mißfälligst wahrgenom» Men, daß,, vhnerachtet derer von Uiifern Vorfahren am Regiment Christmildesten Gedächtniffes in den Jahren-1630.1643.! 1658. und 1692;, und vyn Uns avnoch neuerdings in dyi Jahren 17.70. und 1772. erlassenen allgemeinen Verboten, daß kein Unterkhan ohne vorher erhal, lene Erlaubnis weder in fremde Colonien auswandern, oder sich in solchen ansaßig machen, noch auch sich cusser Landes häuslich uiederkassen oder tzzsä- ßig machen solle, und wo auf die lieber* rretkung des ersten Falles besondere und ausdrücklich der Verlust Des Vermögens gesetzt worden ist, der noch seither meh. rere Unserer Unterthcznen diesen höchsten Verordnungen schnurstr«ks junULer enj- »-■ r > a Weber garmchk, ober erst nach ihrer Auswanderung aus Unfern Fürst!. Landen, oder Niederlassung und Ansaßigkeit in auswärtigen Landen bey Uns um bett Abschieds - Brief und Verabfolgung ihres Vermögens nachgesucht: und Wir dann diesem Ordnungswidrigen Benehmen nicht länger nachzusehen gewilliget sind: als ist hiermit Unser wiederholter ernster Wille, daß 1) alle Auswanderungen und häusliche Ansaßigkeit iu fremden Colonien^ heimliche und öffentliche, welche ahne Unsere zuvor ausgebrachte Landesherr-. liche Dispensation geschehen, Unfern Un- terkhanen und Angehörigen, männlichen und weiblichen Geschlechts , Leibeigenen und Freyen, sie möge» auch schon ge» huldiget haben,- ober nicht, fürderhin durchaus, und ohne daß einer der Verwandten einiger Gnade sich hierunter^!» getrosten habe, lw> Strafe der Vermögens- Confiscation verboten seyn sotten, wie dann auch diejenige Unkerthanen, Welche auö Gewinnsucht, oderohnesatt- same Ueberlegung, von solchen pfiichkS». yergeffenen Personen, welche sich heimlich'auf- und'ausser Land Machen, ihre Effekten, Vieh und müdere Sachen zn kaufen, und solche theils heimlich, kheijs nächtlicher Weile in deren Häusern, ab- Dholen in Sinn kommen lassen mögten, nicht besser als die Flüchtlinge selbst betrachtet - nach befindenden Umständen Kit scharfer heibesstrafebeleget- zugleich auch niemaien als rechtmäßige Besitzere von dem an sich nichtig erkauften Guth angesehen - sondern dasselbe ober dessen Werth ihnen desfalls confiscirt werden solle; wobeyausserdem, absonderlich Un. fern Fürstlichen Beamten, geschärftest aufgegeben wird, auf alle j>tn und wie» bet versteckte Emissarien , welche, wie Uns hinlänglich bekannt ist, ofkrygls un. — ) 143 ( ter Vorspiegelung beglückterer Umstände Unsere getreue Uuterthanen zur Wander» sucht zu verleiten suchen, genau zu invk- gijiren, und solche sowohlen als die Aus» Wanderer im Betrettungsfall sogleich ge» fänglich niederzuwerftn, welche sonach Wik harter Leibes - und die Emissarien nach Umständen mit Lrbensstrafe belegt Werden sollen. Sodann verordnen Wir 2) daß alle diejenigen Unserer Fürst!. Uuterthanen und Angehörigen, sie seyen männlichen - oder weiblichen Geschlechts, sie seyen Leibeigene öder nicht, sie mö, gen auch bereits gehuldiget haben, oder nicht, welche zwar nicht in fremde Colo» nien förmlich auswandern, oder doch ohne Unsere vorher ausgebrachte Landes» herrliche Erlaubnis und Dispensation in auswärtigen Landen sich ansäßig machen- oder häuslich niederlassen, äusser denen sonst gewöhnlichen Prästationen und Ab» zugs-Geldern annoch Fünfvom Hundert von ihrem zu cxportirenden Vermögen zur Strafe entrichten, und dieses Quan» tum sofort jederzeit und ohne alle Rück» sicht davon einbehalten werden fülle.' Wörnach sich also unterlhänigst zu achten, und za dem Ende diese Unsere Verord» nung zu jedermanns Nachricht und Nach,- achkung nicht allein öffentlich gewöhuli» cherweise, sondern auch von denen Kan» zckn zu publicireN. Insbesondere aber wird Unfern Beamten, Adelichen- und andern Gerichts - Vorgesetzten zur eigenen Pmchtgemacht, beyeignerVerantwött* und Haftung darauf genau zu wachen unh zu halten, auch die Schultheißen und Ortsvorsteher gemessenstanzuweisen, dergleichen Fälle sodalden als sie solche m Erfahrung bringen, ohne den minde» sten Verzug bey Vermeidung scharfer Ahn» hung iedesmal bey Amt anzuzeigen. Parmstaht, den io. Februar 1787, Bekanntm-chuttS von verschiedetten Sachen. 1) Nachdeme der Fürstl. Herr Hauptmann Stutzer Willens ist, vor seinem bevorstehenden Abzug von hier 1) sein Wohnhaus in der sogenannten Sonne gelegen, nebst gegen überstehen, Bau, einem Hinterzarten, einer Mistenstätte und dem Durchgang und der Fahrt durch des Perukenmacher Hessigs Hof, 2) i/4 Morgen, 16 Ruthen, 3 Schuh Garten am untersten Riegelpfah, neben Hrn. Philipp Balthasar Vrtzberger und Hrn. Johann Petri Ecksteins Wittib 3) 1/2 Morgen, 31 Ruthen, 15 Schuh Garten daselbst, stoßt auf die Wiesey, nevcü Johann Peter'Vogt und Christoph auch Conrad Frech, giebt iA!b.2Pfenn. Schwalbachisch Hahnengeld , nebst dem in beiden Gärten befindlichen Obst und Gemäß, öffentlich an den Meistbietenden zu vers streichen Willens ist; als können dieje» Niger, welche mitzustreichen gesonnen sind, sich Donnerstag den goteN dieses Nachmittags 2 Uhr in dem Gasthaus zum Hirsch einfinden, ihr Gebot thnn, und nach Befinden des Zuschlags sich gewar» tigen. Giesen den siten August i792» t , Gottesdienst am 26. August. In der St. Pancrätiuskirche Morgens Herr Superintendent Bechtold. Nachmittags Herr Stadtpfarrer Müller. In der Burgkirche Morgens Herr Pfarrer Duff. Nachmittags Herr Su^ perinlendent Schulz. Katholischen Gottesdienst hält Herr Professor Schalk. Mor- — ) J45 C — Morzrn dm rS.Adsust hat das Frisch, backen der Beckermeister Kempf junior# auf dem Eälzersweg. *** *** *** Ein- unv Auspasfkrte. Am is.Aug. Hr. Lieutenant WkeS- »er und Hr. Lieutenant Hüter, beide in Hess. Cassel. Diensten, burchpass. Lod. Hr. Lieutenant v. Oertzen,von Her Hannöverischen Garde, durchpass. Am i7.Aug. Hr. Kapitain v. Cor< »ingham und Cornet v. Kuhlenkamp, in Hess. Cassel. Diensten, logieren im Einhorn. Eod. Hr. Graf von Rode, König!. Preussischer Gesandter, logiert in der Post. Eod. Baron Vrentz, Kaiserlicher Reichshofrath, durchpass. Eod. Hr. Lieutenant Sehlig, von Her Hess. Cassel. Artillerie, durchpass. Eod. Volontair v. Scheldon, geht Kur K- Preussischen Armee, durchpass. Ami8.Aug. Hr. Lieutenant Grau, Hess. Cassel. Diensten, durchpass. Eod. Hr. Legationssecretair Mar« tin von Hannover, durchpass. Eod. Hr. Oberjägermeisterv. Baum- Dach, vonDarmstadt, logiert in derPost. Eod. Hr. Oberforstmeister v.Loew, in Weilburg. Diensten, durch pass. Eod. Hr. Lieutenant v. Grolle und Hr. Lieutenant Aurelle, beide in Hess. Cassel. Diensten, durchpass. Eod. H. Kapitain Stehrling, in König!. Dänischen Diensten, durchpaff. Am 2i.Ang. Der Russische Officier Baron Bellen- und Hr. Amtmann DÜ» sterweg, von Nassau-Siegen, logieren im Einhorn. Eod. Hr. Lieutenant v. Schoenberg, vom Füsilierbataillon von dem Bussche# logiert in der Post. Eod. Hr. Obrist v. Münsterob, in Hessen Cassel. Diensten, durchpass. Am 21. Aug. Der pensionirte Hessen Cassel. Obrist Hr. Hildenbrand. Baron Wassenaer, ohne Bedienung. Hr.Fiscal Gärtner von Marburg, logieren in der Post. Eod. Hr. Kammerrath Miltenberg und Hr. Secretair Vogel von Darmstadt, logieren im Einhorn. Eod. Hr. Justizrath v. Oehringen, in Ulenburg. Diensten, durchpass. Am 22. Aug. Hr. Doctor Beckmann nebst zwei Practicanten, von Wezlar, logieren im Einhorn. Eod. Hr.GeheimerrathSärtnervon Marburg, durchpaff Eod. Hr. Reichsgraf von Hartenberg undHr. GrafvonHallenberg, durch« passirt. Eod. Hr. Stallmeister v.Willich, in Kurköllnischen Diensten, burchpass. Eod. Hr. GrafRays, Kammerherr in Königk. Preuss. Diensten, durchpass. Geborne und Getaufte bei der Stadt« kirche. Am ry.Aug. Dem Burger und Mej- ger Balthasar Malcomesius, ein Söhnt. Geworbene und Beerdigte bei der Stadtkirche. Am 2z. Aug. Der Burger u. Schuhmacher Wilh. DavidKnauf, alt43 Jahr.' Eod. Dem Burger und Nagelschmidt Johann Henrich Kunz# ein Söhnlein, alt 5 Monat# 21 Tage.