rf. Februar. 1791* Giesser Jnkelligenzvlatk. 1 Hf VI1L In und Auswärtige Viktüglien- und Markt-Preise. 1 Eyer ä 4 fr. t»3i‘ imtiyc «Eid •$ . 1 — frische Butter — geschälte Hirse — 1 — grob geschälte Gerste I — klein geschälte Gerste 1 ft Ochsenfleifch 1 — Kühfleisch 1 — Rindfleisch 1 — Kalbfleisch 1 — Schweinesteisch x — Hammelfleisch 7 — Hammelsfett 7 — Rindsfett x — Schweinefett x — Seifen 1 — Sichter Giefe« 1 Darmst. Dilled. Fulda Marb. W-ilb. Wezlak tr.lpf.l kr. pf. kr. pt. kr. pf. kr. pf. kr. pf. kr. pf. 7 —I 7 — 8 - 6 — 7 2 7 — 8 6 ■—i 6 2 5 ~ 6 1 6 — 6 — 5 — 6 —1 «MM EMM 5 r —— — — —M 4 — 5 — 3 — 4 — 3 2 3 — 7 —• 7 — 7 2 8 - 6 — 7 2 8 — 8 — 5 — 7 — — ■ — 6 — 8 - — —’ 7 — 90 —1 90 — —■ — — ***>.......... . t 1 Ver- ) 30 ( Verfolg Her im vorige» Stück abgebrochenen 55rf?L Hessc'nDarmsiäDtlschen BranD- assecnratl'ons-Vrdnmrg. Dreizehentens. Besitzern Der freien Gebäuden s?eht gewissermaßen in ihrem Wilken, ob sie selbige in Die Brandcasse einschreiben lassen wollen; steuerbare Erbzinß, Nieter, LanDsieDel rc., müssen sich eüsschreiben lassen; DranDcbllecten UND Bausteuern hören auf; Vörstehrr, Geist - und weltliche, werden nebst Den Vor» mündern verwarnet. Wiewol Wir nicht zweifeln, es werde ein jeder an diesergemeinnüzlichen Anstalt gerne Antheil nehmen, Und feine der Fen. ersgefahr ausgesetzte Gebäude sich tviflig. versichern lassen, und die andere Gebäu- den der Mitglieder gleichermasen mit ge» währen, Wir auch in dieser Zuversicht ei» nem jeden der ein freies Haus besitzet, in feinen Willen stellen, ob er in diese wech. selfeitig« Brandversicherungsgesellschafk mit eintretten wolle oder nicht, jedoch so, daß die abgelegenen einzelnen Höfe, Wohnungen und Gebäude darunter nur verstanden seyn, andere in Städten oder Dörfern zwischen oder neben andern Ge» bäuden stehende freie Häuser und Gebäude aber, welche gleiche Feuersgefahr durch sich selbst und von andernWohnun- gen ausgesetzt sind, und welche die be» nachbarte Häuser durch einen in dem Ih» rigen entstehenden Brand in Gefahr brin» gen können, mit eingenommen werden sollen; so ordnen und wollen Wir jedoch, daß die steuerbaren, nebst denen vorhergemeldeten der Befreiten zwischen und nf- den andern gelegenen Gebäude ohne Widerrede dazu beigezogen, und deren Be- srtzer sich einschreiben zu lassen um sh mehr gehalten seyn sollen, als die Gefahr in Ansehung derselben den.Nachbarn gleichermaßen bevorstehch, und es Uns ihüen selbst, und einem jeden Mlksteuer. -baren daran gelegen ist, daß das auf denselben haftende Sterrercapiral, durch Ein- äfcheruntz und erschwerte Wiederherstellung Derselben nicht vermindert, und damit her Steuerbeitrag bey andern vermehret, vielmehr daß das Steuercapital erhalten, und durch diese Versicherung die Dqukust eher vergrösert, und damit der Beitrag den sammtlichen Steuerbaren zum Vortheile verringert, auch mittelst' des ganz-freien Willkührsdie Erreichung des heilsamen Zwecks der Beförderung dieser. Anstalten, nicht, wie bei mehr andern dergleichen Einrichtungen geschehen, auf viele Jahre hinausfruch tlos verschoben werde. Desgleichen sollen auch die Erbzinskeute, Erbmeier, Laudsicdek, und andere, denen nur rin nutzbares Eigen, thuw zustehet, schuldig und gehalten seyn, die auf d rierungen unversehens oder auS Der- , wahrlvsung der Einquartirten, wogegen > jedoch der Eigenthümer alle nach den G 2 Umstän» auf getrieben werden soll, weil dadurch die wechselseitige Versicherung immer star. ker und der Beitrag einem jeden lelchter wird. , r , . Funfzehentens. *— ) 33 ( — Umständen nur thunliche Vorsicht und Wachsamkeit zu gebrauchen verbunden ist, entstehende Feuersbrünste nicht zu rechnen, vielmehr diese aus der Branden-» fchädigungsanlage denen in der Brand» casse versicherten zu vergüthen. Jnglei, them wollen Wir auch geschehen lassen, daß wenn schon der Brandschaden auf feindlichen Befehl geschehen, soferne er nicht das in einem Jahre aufs höchste zum Beitrag bestimmte Quantum übersteiget, den in dieser Societät befindlichen Mit» -lieber aus der Brandcasse zur Hüfte ersetzt, und dasermangelnde, ausfchließ, lich der Gebäude im Lande, collectirk, so» Veit derselbe aber dieses Quantum über» steiget, er als eine gemeine Landsache an» gesehen und über die Art und Weise, wer zum weitern Beitrage deizuziehen, und Vie weit eine fernere Beihülfe auf Zeit «nd Ziel auszutheilen sey, unterm Bei- rathe Unserer treugehorsamsten Landstän- den festgesetzt werben soll. Elebenrehente ns. Die Absicht »si eine wechselseitige Ge- rvährleisiung der Dem Feuer ausgesetzte» Gebäuden, wozu Deren Anschlag erforderlich if), wornach jeder zur Entschädigung Der Brandverunglächten beitragen soll. Wie die Absicht dieser Einrichtung Dahin gehet, baß die Eigenthümer der Gebäude im Lande in «ine Gesellschaft zusammen tretten, worknnen einer dem erndern ftlbige gegen die Feuersgefahr gewähret, und zwar also , baß wenn ein Dau ganz oder zum Theil verbrennt, der Schaden den Mitgliedern nach dem Verhältnisse des Brand schadens zu der Ein- ilage ersetzt werde, und eben deswegen hie Gebäude i« eigentlichen und wahre» Lder doch ihm nahe kommenden Werth, Mas sie wieder «uftubguen kosten möchten, angeschlagen werben müssen, wmn nicht das Absehen nur auf einen gewissen Theil der Gebäude gerichtet ist, welches in diesem Falle besonders bemerkt werden soll; also sollen auch zuforderst fämmt- liche Gebäude im Lande, welche in diese Anstalten ausgenommen werden, auch diejenigen, denen beizutretten die Frei." heit gelassen worben, von den Ober-und Stabsbeamten, auch Magistraten oder in den adelichen Gerichten von den fufti- tianis verzeichnet, mit Nummern verfe. hen, und darauf die Anschläge, so viet derer angegeben worden, eingetragen, und aus diesen in ein Hauptverzeichnist des Amtes ober Gerichtes zusammen gezogen werben. AchtjehentenS. De» Anschlag kann ieöer Eigenthümer selbsi machen. Es bleibt jedem Eigenthümer frei "stellt, feine Gebäude selbstanzufchlagen, eiorugeben; sollte aber merklich seyn, daß derselbe zu sehr über» fchrttten, oder viel zu wenig angesetzt worben : so haben die Stadt - Zimte- oder Gerichtsobrigkeiten solches beim Ei- genthümer zuerinnern, und ihnzuUebcr- nehmung eines billigem Anschlags zu vermögen, in dessen Entstehung aber, die Gebäude durch die Bauverstänbige gegen «ine zu ermäßigende Belohnung auf Kd» sien des Eigenthümers so schätzen zu lassen, was selbige wieder aufzubauen kosten mögen. Hausrath, Fruchte, Grund und Bo. den der Brand - und Hofstätten, Gerechtigkeiten, gute Lage und dergleichen, dürfen abernicht mit in Anschlag gebracht Verben, als welche unter dieser V-rfiche. rung nicht mikbegriffen, sondern ausgenommen sind: auch ist die Taxe zur Be- quemlichkeit im Rechnen auf eine in die VW zehen ausgehende Zahl anzusetzen und ein» zurichten, also, daß wenn ein Ge. däude z. B. auf 152. fl. angesetzt, nur 150. fl. ins Catastrum eingetragen, und wenn es auf oder über 155. st- angeschla. gen ist, solches auf i6o.fi, eingefchrie. den werden soll. Neunzehentens. Die Greueranschläge können nicht zum ATToffcr der Brandverhaltungsan- schläge genommen werden. Es ist auch bei dem Anschläge der zur Brandcasse versicherten Gebäuden sich nicht nach den Steueranschlägen dersel- den zu Reichs - Kreiß - und Landsteuern zu richten, immasen diese Steueranschläge «us ganz andern - Gründen behandelt werden, und selbige daberin die Anschläge der Gebäuden, denen daraus der Brandschaden versichert wird, keinen Einfluß haben können, weßhalben sich denn auch niemand zu besorgen haben soll, daß die Gebäude diesertwegen jemals hoher m die Steuer geleget oder der Brandschadensversicherungsanschlag aufirgend eine Weise mit dem Steuerwesen in eine Verbindung oder die Art die Gebäude zur Verhaltung in die Brandversicherung zu schätzen, und darnach zur Entschädigung deizulragen, auf andere Steuern angezogen werden soll. Zwanzigsten-. Die Mauser sollen numerirt, und in ein Verzeichnis? eingetragen werden. In den Städten haben demnach die Beamten, Bürgermeister und Rath, in den Dörfern Schultheisen oder Bürgermeister und Vorsteher auf der Beamten Befehl, in den adelichen Gerichten die« selbe auf Befehl der adelichen Justitiarien, sofort allt Mohnhäuser jeden Orts, wo 3 ( — . 3) 1/4 Morgen 39Ruthen Acker rechter Hand am grünen Weg, neben Georg Melchior Pfaff und Johann Henrich Deubel zu Wiesseck, giebt 3 3/4 |Te unständig zur Fürstl. Kellerey, 4) i/r Morgen, 9. Ruthen , 4. Schuh Wiese in der Lichtenau am Bgdenburger Pfad neben folgendem Stück und Herrn Regierungs-Direktor v. Grollmann, giebt 2Mefte Hafer zur Fürstl. Kellerey, und ist zehendfrei, 5) i Morgen, 12. Ruthen , 8-Schuh Wiese daseiosten, neben vorigem Stück und Philipp Römer Balsers Sohn zu Wiesseck, so zehendfrey, 6) 1/4 Morgen 33 Ruthen Acker in der schwarzen Lach, neben des verstorbenen XVIner Mohren Wittib und Hrn.Assessor Oestro Mfttib, giebt einen Bock ZehendeN, sonst zehendfrei, 7) 11/4 Morgen, 5 Ruthen, 3 Schul- Acker, linker Hand am WiMckerWeg, neben Johann Melchior Müller und Johann Melchior Lony Erben, so jährlich 7 Meste ständig Korn zur Fürstl. Kellerey abgiebt, und zehendfrei ist, 8) 2Morgen, 26. Ruthen, 15. Schuh Acker unterm Wiessecker Weg, neben Hrn. Rathschöff Busch und nachfolgendem Stück, so jährlich 10 Messe ständig Korn zur Fürstl.' Kellerey abgiebt, und zehendfrei, sodann 9) 1 Morgen 3 Ruthen Acker daselbsten, neben vorigem Stück und Johann Georg Wahlenfels, so jährlich 5 Meste ständig Korn zur Fürstl. Kellerey abgiebt, undze- hendfrei ist, 10) 13 Ruthen io Schuh Garthen auf dem Sand, neben Johannes Höhns Ehe- frftti । 1 frau Mid Johann Balthasar Plack, so je- hendfrei, ii) 30 Ruthen 5 Schuh Garthen auf dem Sand in der schwarzen Lach, neben Johann Peter Seipp und Hrn. Rathschöffen Johann. Balthasar Nollen Wittib gelegen , fi> zehendfrei, 12) 1/2 Morgen, 33 Ruthen, 7 Schuh Acker an der Landstrase, neben Georg Conrad Verdries und Hrn. Rathschöff Magnus , • 13) 13/4 Morgen, u Ruthen, 13 Schuh garthen auf der weis Erde, neben Ludwig Balthasar Stroh und Andreas Vetzberger, so 5 Meste unständig zur Kellerey abgicbt, und zehendfrei ist, 14) 1/2 Morgen, 17 Ruthen, 15 Schuh Wiese bepm Kessel, neben Hrn.Joh. Caspar Müllers len. Wittib, und Hrn. Johannes Mannberqer, zehenfrei. 15) z^jMorgen, ZRuthen, loSchuh Wiesen auf derUrsulum, oder Ochsenwiese, neben Eberhard Vogt und Friedrich Horn, so zehendftei. 16) 3/4 Morgen, 17 Ruthen, 8 Schul- Wiesen an der Ochsenwiese, neben Schul- ly'eis Hahmel zu Annerod und Georg Balthasar Stohr fen., so zchendfrei, 17) 1/4 Morgen, 25 Ruthen, 7Schuh Acker am Rain hinter der Warth, neben Johann Henrich Loz und Schulmeister Dommerlad zu Wiesscck, sre,-willig öffentlich aufgesteckt und an den Meistbietenden verstrichen werden sollen, als können diejenige, welche auf sothane Güthersiücke mitzustreichen gesonnen sind, sich in dem anberaumten Termin Nachmittags um r Uhr in dem Gasthaus zum Riesen einfinden und dem Verstrich beiwohnen. Gießen den 2iten Febr. 1792. Fürstl. Hess. Öberamt daselbsten. W» H, Schdtt. 2) Nachdeme des Lieutenant Götz Hinterbliebene Wittwe allhier den Entschluß gefaßt, folgende Güterstücke, nämlich: 1) einen Morgen 41 Ruthen Garten und Wiese am kleinen Steinweg, G * ■ 2) einen halben Morgen Garten in den Günters Graben, neben Johannes Stu-, bers Wittib und Georg Conrad Verdries gelegen, r an,die Meistbietende käuflich zu überlassen,, so wird solches hiermit öffentlich bekannt ge-, macht und den Kaufiiebhabern frei gestellt, sich künftigen Dienstag,' den 28tcn dieses, Nachmittags 2 Uhr in des hiesigen Wein- wirth Herrn Schiefers Behausung einzu- fl'nden, ihr Gebot zu thun, und nach Befinden sich des Zuschlags zu gewärtigen. Gießen am 2oren Februar 1792. 3) Bei dem dahicsigen Burger und Fabrikanten , Eberhard Becker, kan man alle Sorten leinen Band, von allerlei Zarben, mit und ohne Streifen, von der besten Qualität, in den billigsten Preisen , jedoch nur in ganzen Stücke»: jederzeit bekomrnen. 4) Den iten Marz wird hier in Gie- sie»: der erste Jahrmarkt wieder gehalten, und mit Anfang desselben Monats dauert die Sperre wieder bis Abends 10 Uhr. Der Sommer Cours der fahrenden Post nimmt im Monat März wieder ihre»; Anfang 3 mal die Woche. 5) Der Plan zur 2ten Fürsil. Hessen- Darmstädtischen Classen-Lotterie wird auf der Expedition dieses Wochenblatts gratis ausgegeben, und Einsätze darauf angenorN* nun. Bucher - Auctionen. 1) Den 27ten dieses fä»:gtdie Versteigerung der Bibliothek des verstorbenen Kam- merger. Assessor von Leipziger in Wezlar ari. 2) Den iten März in Herborn eine Bü- cherjammlung. . > 3) DG — ) ;6 ( 3) Dm Uten Marz in Schleusingen mit Gold, Silber und andern Mobilien. 4) Den lyten März in Frankfurt am Mayn eine Büchersammlung, besonders aus der Rechtsgelahrtheit und "Geschichte. Und 5) Mit Anfang Juli in Marburg die Bibliothek des verstorbenen Prof, pri- marii und Consistonalrath Herrn D. Pfeiffers ihren Anfang. Aufalle diese Auctivnen unterziehe mich der Commission gegen gewöhnliche Provision. Gottesdienst am 26. Februar. In der St. Pancratiuskirche Mor« grns Herr Superintendent Bechtold. NachAlttags Herr Stadtpfarrer Müller. In der Burgkirche Morgens Herr Pfarrer Buff. Nachmittags Herr Superintendent Schulz. Katholischen Gottesdienst hält Herr Professor Schalk. Morgen den 26. Februar hat bas Frischbacken der Beckermeister Kämme» rer auf dem Markt. Ei»- und Auspassirte. Am 16. Febr. Hr. Lieutenant v. Rabenau , von den Hess. Cassel. Dragoner, durchpass. Eod. Hr. v. Kronstein, durchpass. Eod. Hr. Lieutenant Roeder, in Hess. Darmstädtischen Diensten, durchpass. Am 17. Febr. Hr. von Mecklenburg, Lieutenant unter der Hannöverischen Garde, logiert im Posthaus. Am 18. Febr. Der Haushofmeister vom Kammerpräsident Graf von Etting, logiert im Einhorn. Eod. Hr. KammergerichtSasseffor von Dittfurth, von Wezlar, durchpass. Die diesjährige Pränumeration auf ruckfependkn Herrn Interessenten erbeten. Eod. Hr. Kammergerichtsassessor von Neurath, von Wezlar, "durchpass. Am 19. Febr. Hr. Kapitain Bedicher, in Hess. Cassel. Diensten, logiert im Einhorn. Am 20. Febr. Hr. Oberstallmeister 0. Barckhausen, von Darmstadt, logiert im Posthaus. Eod. Hr. Hofrath Banfa von Friedberg , logiert bei Herrn Obristlieutenant Schmalkalder. Eod. Herr Graf v. Spauer, Kam- mergerichtsassessor von Wezlar, durchpass. Eod. Hr. Kanzlar Kühn von Corvey, durchpass. f Eod. Baron von Wächter, Königs. Dänischer Gesandter, durchpass. Am 22. Febr. Hr. Doctor Neuschäfer von Battenberg, logiert im Posthaus. Eod. Hr. v. Wittenbruck, Hofcavg- lier vom Graf vom Runckel, durchpass. Geborne und Getaufte bei der Stadt- Eirebe. Am 24. Febr. Herrn Rath Winheim von Hohensolms, ein Söhnlein. Beerdigte. Am 20. Febr. Dem Burger und Po- samentirer Froling, ein Söhnlein,.alt 3 Jahr. Eod. Dem Burger und Becker Joh. Adolph Seipp, ein Töchterlein, alt 3 Jahr i Monat. Eod- Dem Burger und Schuhmacher Johann Conrad Friedel, ein Töchterlein, alt i Jahr i Monat. Am 21. Febr. Dem MusicuS Herrn Bieler, ein Söhnlein, alt zJahr z Mon. (starben alle an den Blattern.) büß Wychenblatt wird von denen noch zu« E^pediliyn des Wochenblatts.