L4-Novembr. 179-* Nr. XXXXVII. Giesser Intelligenzvlakl In und Auswärtige Viktualien- und Markt''Preise. Werlar Marb Fulda Dilieb. Giesen IDarmst. Pf- Pf- Pf. Pf. 2 2 2 16 16 in Frankfurt. Wahrung Getrcndepreise vom 17. Nov. bis den 24. Nov Hafer wiegt wiegt wiegt Städte. 4t- 7- 3I40 168 5 30 51— I Be. 7 6 5 3 7 6 5 7 £ tb Ochsenfleisch 1 — Kühfleisch 4 4 2 1 5 8 6 fr. 7 6 2 2 16 4 3 3 l Aaa 157 190 fr. 7 6 Quint 31/2 31/2 33/4 2 Pf- 2 180 135 200 190 |6 5 5 7 fr. 8 6 . 5 6 7 5 90 90 iS Loth 14 7 3 II fr. 35 40 54 40 50 fr. Ipf. 7 - ,61- | 5 1 — I 7 । - 7 - 5 | - 90 - 90 - 16 - 16 - 18 - 22 - 4 - ib. 140 170 160 120 Schwarz Drob Weck — — Butter Bretzeln gemischt Brod odrr Taigscher — Rindfleisch — — Kalbfleisch — — Schweinefleisch — — Hammelfleisch — — Hammelsfett — — Rindsfett — — Schweinefett — — Seifen — Darmstadt Friedberg Fulda Giessen Marburg Weilburg Wezlar 5 8 7 4'. 3o 2I50 fr. 8 I 1 1 1 7 7 1 1 fr. 23 36 36 fr. 8 7 4St. 5St 7St- 6St. 6St. 5St. 6St. 1 — Lichter — 1 — frische Butter — 1 — geschälte Hirse — x — grob geschälte Gerste 1 — flein geschälte Gerste Eyer ä 4 fr. — Weilb. fr. pf. - 7 9o 90 1 ‘4 fl. 3 3 II — den fl. ä 60 fr. und das w.zu 34 loth Cölnisches Silbergewicht. . . ~ . ... @cr0c wiegt Gemäs. Wauen wiegt! fi- fr. ib. das Malter 6 5 175 das Malter 7 — 200 das Maas 1 12 — das Achtel 7 20 200 das Mött 6 — 150 das Achtel 9 • *— 210 das Achtel 7 10 206 fr. fl. fr. tt. 3 6 98 4 40 125 — 32 4 — 140 II 2 8 84 4 — ■11— 11 3|2O 130 ) i$4 C Be schlus det im vorigen Stük abgebrochenen: Jussruction vor einen Land - und Feld- Messer, welcher verpflichtet werden soll. c) Von einer ganzen Gewann oder auch einem ganzen Feld, Stück vor Stück zu-messen, aufzukraqen, und jedes besonders zu berechnen, von jedem Morgen, er seye eben ober bergicht, welches von allen vorbe. meldten und nachfolgenden Messun» gen zu verstehen ist, exclusive des Rukhensch lägers und inclusive Quartiers und Lagers mit 4 Alb.' d) Von einer Gewann zu messen, auf* zutragen, zuberechnen und nachdem Flurbuch oder wie es sonst vorge. schrieben wird, abzutheilen, von jedem Morgen, exclusive desRuthen» schlägers, aber inclusive Quartiers und Lagers mit 6 Alb. Was die, entweder nach dem Inhalt des 8ren Puncts nöthig seyende, oder auf Verlangen zu verfertigende Delinea» liones oder Risse belrift, sollen ihm« t) vor eine bloße Dekineation von einem Wald, einer Waide, einem Wiesengrund, ingleichem einer Hal. den oder ganzen Gemarkung, aber sauber zu Papier gebracht, mitallen Operationslinien, Rainen, Haupt, -leinen, Gräben, Wegen, Brücken, Stegen und einem accuraten Maas, staab versehen, mir Inbegriff des -Papiers von jedem Morgen über die oben Lit. b. beme.'dte 2 Alb. 4Pf. noch 6Pf. illuminirt- undmitGraß rrnd Bäumen kunstmäßig gezierer, inclusive Papiers und Farben, vom Morgen 2 kr. f) Vor eine blose Delineation über eine Gewann und ihre separate ei» genthümliche Güterstücker ebenfalls mit denen Operationslinien, Stest neu und einem accuraten Maas- staab sauber verfertiget, vom Mor» gen über die Lit. c et d. gemeldte Meßgebühr 3 fr. sodann g) vor einen dergleichen illuminirten Riß, in welchem jedes GütersiücL sich sauber distinguiret, mit denen Operationslinien , Adsteinungen, odern und untern Breite eines jeden separaten Stücks nach Ruthen, Schuhen und Zollen eingeschrieben, auch mit einem accuraten Maas- stab, und wie ohnehin bey allen qe» wohnlich, mit der nöthigen De, scription versehen, inclusive Papiers und Farben vom Morgen 6 fr. bezahlt werden, weireraber nichts, es seye vor ein Meßbuch, oder eine sonstige zur Mehrern Erläuterung der Sachen, um welcher willen ein Riß oder Delineation verfertiget wird, gehörige Arbeit, zu pratendkren Haden. Im übrigen aber bleibt jedermann unbenommen, mit dem Feldmesser in einem und dem andern, so gut er kann, einem desondern Accord zu treffen, jedoch dem Feldmesser unerlaubt, mehr, als hier« vorstehet , zu fordern, wohl aber ver- stattet, im Accordiren weniger zu nehmen. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und aufgedruckten Fürstl. Geheimen Jnsiegels. Darmstadt den 4ten September 1775. Ludwig, Landgraf zu Hessen. (L. S.) Lörftk. ) *95 ( Zärl?l. Verordnung. Vort Gottes Gnaden Ludwig, Landgraf zu Reffen rc. rc. Nachdem bey Abforderung der Col» lateral-Beider die Frage vorgekommen, ob solche auch zu entrichten stünden, i) Wenn ein Einbeimischer im Land gelegene Immobilia an einen Fremden - 2) Wenn ein Fremder im Land gele» gene Im mobilia an einen Einheimischen - und 3) Wenn ein Fremder im Land gele. gene Immobilia wieder an einen Fremden vermacht ober vererbet? und Wir solche in affirmativam zu ent« scheiden, um so mehr bewogen worden, als ein jeder, der im Land Immobilia besitzet, oder zum Eigenthurn überkommt, schon zu den allgemeinen Lasten des Staats nach denen darinnen eingeführ, ten Besetzen und Gewohnheiten, mithin auch zur Versorgung der dem Publico zur Last fallenden Armen, Witlwen und Wai. sen, besonders aber ein solcher beyzutra. gen verbunden ist, der Immobilia durch einen glücklichen Zufall, dergleichen die Collateral - Erbschaften sind, überkommt; so bleibt Euch solches zur gebührenden Nachachtung in vorkommenden Fällen hierdurch gnädigst ohnverhalten, und falls bei) einem auswärtigen Erblasser eine fremde Herrschaft das forum domicilii zum Brand legen , von der ganzen Erbschafts-Masse die Abgabe einziehen, folglich auch von denen in Unfern Landen gelegenen immobilibus die Callate. ral-Gelder eintreiben wollte; so Habt Ihr demohnaeachret von solchen einher, mischen immobilibus die Collateral-Gel' der ebrnwoyl beyzutreiben, und bei) er» folgendem gleichen Fall iure retorfiunis gleichfalls von der ganzen Erbschafts- Masse und allo auch von denen in jensei. tigern Terrirorio gelegenen immobilibus die Collakeral-Gelder einzufordern, au<^ übrigens in allen von der Regel abwei. chenden Fällen iure retorfionis zu ver. fahren, die Sache aber sogleich einzude. richten, um allenfalls durch Correspon» denz die Unbilligkeit ausgleichen zu kön. neu. Versehens Uns rc. Darmstadt, den 6. Jun. 1785. Ex fpeciali Commiflione Sereniffimi. Fürsil. Hessische Präsident, Canz- lar und Geheime Nakhedascidsten. N'a c b r i c h t. In der angelegten Baumschule der Stadt Giessen sind einige Hundert ver. edelte Apfelstämme, das Stück zu 24 tr. zu verkaufen; und wird die Sorte des Apfelstammes richtig angegeben. Auch sind einige tausend 2 und 3 jährige Pap. prln billigen Preises daselbst zu bekom« men. Liebhaber können sich bei Hrn. Waldinspektor Seipp melden. Nützliche Anwendung der Sägespane. Ein gewisser Edelmann, der schöne Güter und viele Sagemühlen hat, be. nuzt sie auf folgende Art: Er läst seine Sagespanne sorgfältig sammlen, schüt» tet sie in seinem Hofe ohnweit den Mist» stäkten in qrosie zu diesem Behuf besonders verfertigte Gruben, leitet in die» selbe den von den Miststäcren adfliesen» den Pfui, und läst beides so lange bei» famnen in der Grube, bis die Sagespäne verfaulen, aksdenn läster sie heraus rhun, unD statt des andern Düngers auf ferne F-lder führm. Man hat noch j derzeit bri ihm di: schönsten und vom Uararh bklriue» befreietsn Früchts gefunden. Es last sich der Vortheil hievon gar leicht begreifen, wenn man überlegt, daß das verfaulte Holz mit zu dem guten Dünger gerechnet wird. Gottesdienst am 25. November. In der St. Pancratiuskirche. Mor- gens Herr Stadtpfarrer Müller. Nachmittags Herr Kandidat Wolf. In der Burgkirche Morgens Herr Superintendent Schulz. Nachmittags Herr Pfarrer Buff. Katholischen Gottesdienst hält Herr Professor Schalk. Morgen den 25. Nov. hat das Frisch, backen der Beckermeister Wahlenfels auf dem Neuenweg. Ein- und Auspasstree. Am 14. Nov. Hr. v. Raab, Pre» mierlieutent. vom Regiment Schmertau und Legations-Secretair Hanier, beide in Preuff. Diensten, log. im Einhorn, Am 15.Nov. Hr. Obrist v. Seibert. Hr. Obristlieutenant und Flüqeladjutant v. Ruchrl Hr. Major v Laurenz. Hr. Kapit- v. Rittmann. Hr. Lieutenant v. Zeltritz. Hr. Lieuten. v. Jochnit. Hr. Lieuten. v. Rath. Hr. Lieuten. v. Trenck. Hr. Lieuten. d. Sacken. Hr. Auditeur Lizmann. Hr. Stallmeister Enke, sämtlich in König!. Preuff. Diensten, log. in der Post. Am 16. Nov. Hr. Hofkammerrath Weiß von Mannheim. Hr. Kapitain v. Osterhausen. Frau Becher, vom Kak feri. Commissariat-Officjant, logieren im Einhorn. Eod. Hr. Regierungssecretair Fol- lenius von Romrod, log. im Riesen. Am 18. Nov. Hr. Lieut. v. kuttig, von dem Preuff. Dragonerregiment welches in Wismar liegt, durchpass. Am 19. Nov. de Vauix , de Wol- roer, de Bergks , Offic. au Regmt de Naflau-Saarbruck , de i’Arme d. M. t>. L. P. de Conde, log. im Riesen. Eod. Hr. Kammrrgerichksassessor v. Tüngen, von Wezlar, durchpass. Am 11. Nov. Hr. Obrist Freyre, in Portugiesischen Diensten, logiert in der Post. Eod. Hr. Lieutenant Cchrcckcnbach vom Köuigl. Prenss. Dragonerregimcnt von Lottum, von Wismar. Hr. Hof« rath Ohly von Kirchhain. Hr. Praktikant Meyer von Wezlar, log im Ein» Horn. Eod. Graf v. Cusani, Kapitain in Kaiser! Diensten, durchpass. Eod. Prinz de Trotte unb Comte de la Trotte, Emigranten, durchpass. Gebohrne und Geraufte bei der Stadt» kirche. Am 21. Nov. Dem Herrn Syndi» cus und Advokat, Jacob Orser, ein Töchterlein. Gestorbene und Beerdigte bei der Sradlkircbe. Am ly.Nov. Der Burger und Ka- minfeger, Johann Jost Brunst, alt 70 Jahr. Eobem. Dem Burger und Mezger Conrad Lony, ein Töchterlein, alt 2 Jahre. Am 20. Nov. Charlotte Mummer- tin, alt 72Jahr. Am 23. Nov. Des Burger und Baders Hrn. Fiedlers Ehefrau, alt82Jahr HMon.