Nr. XXV. 2Z.JUM. 1792. Giesser JnkelligenBlatk. In und Aus» »artige 9 Giesen Siktuali Darmst. en-und Dilleb. Mark Fulda t - Prei Marb. r«. Weikb. Wejlak L ft Ochsenfleisch 1 - Kühfleisch 1 — Rindfleisch 1 — Kalbfleisch — j 1 — Schweinefleisch — 1 — Hammelfleisch — 7 — Hammelsfett — 7 — Rindefett — 1 — Schweinefett — 1 — Seifen — j — Lichter — 1 — frische Butter — 1 — geschälte Hirse — 1 — grvbgeschälte Gerste I — klein geschalte Gerste kr. 7 6 6 S 7 7 90 90 16 16 18 iS 4 3 6 I..I . 1 » 1 1 I I 1 1 1 1 1 kr. 7 6 6 7 7 90 90 14 13 Pf- .i2, 2 2 2 2 kr. 8 6 1 8 Pj 2 2 kr. 7 6 5 7 7 16 1 1 1 1 I I 1 1 1 I J I kr. 8 6 5 4 7 8 90 90 15 15 16 13 5 5 7 Pf- 2 1 1 2 kr. 8 5 5 7 1 INI 1 1 1 JIM i kr. 8 6 5 j 16 4 3 3 Pf. 2 2 Eyer ä 4 kr. — — 5 St. 9 Sl. 7 St. 6 St. 8 St. 5 St. 6 St. Getraidepreise vom 16. Juni bis den 2 z. Juni, in Frankfurt. Wahrung den fl. ä 60 kr. und das ft. zu 34. Loth Cölnisches Silbergewichr. Städte. Darmstadt Friedberg Fulda Giessen Marburg Weilburg Wezlar Gemäs. das Malter das Malter das Maas das Achtel das Mött das Achtel das Achtel Wa fl-' 6 7 1 7. 6 9, 71 izen kr. 3o 30 12, — ' 10 wiegt ft. ; 175 200 200 150 210 • 206 Kc fl- 1 5 — 5 4 6 5 rn kr. 6 20 54 30 wiegt ft. 157 190 — . 180 135 200 190 Ge T. 3 4 1 kste tK 20 20 42 30 40 wiegt ft. 140 170 — 160 120 168 Ha K 2 4 l — 3 4 3 £ 1 1 1 O ; 1 1 or O o . 1 wiegt ft. 98 125 140 84 130 . Schwarz Brod Weck — — Butter Bretzeln gemischt Brod oder Taigscher kr. 1 1 1 1 S Loth 17 7 3 12 1 Sb Quint 1/2 31/2 33/4 2 Nach- Nachricht. I« der ttntem Uten August 1777. erlassenen Brandassscurationsordnungist §. rz. verordnet : „Allen den Freyen aber, welche ihre Gebäude in der Brandcasse nicht versichern lassen, soll im Fall deren ein ober die andere durch Brand verzehrt Werden, wrFer eineDansteuer, noch eine Brandkollekte, weiche künftig ganz auf» Hören sollen, gereicht werden." Ob nun gleich in diesem Gesetz all» gemein ausgedrückt ist, daß alle Bau» steuern and Brandkollekken künftig ganz aufhören sollen, fo hat dennoch dieVerdü'.- düng, in welcher es stehet, zu einer Misdeu» tung, als ob dieseEesetz nur von denen, welche als freye ihre Gebäude nicht bey dem Brandverstcherungs-Institut versichern lassen, zu verstehen seye, Anlaßgr» geben, und deswegen bey Brandbeschä« digungsfällen mehrere Gesuche um Bau» steuern, besonders um Holz veranlaßt. Gleichwie aber nach §. 18. gedachter 93er# ordnung jedem Eigenthümer frey gestellet worden, seine Gebäude selbst anzuschla# gen und den Werth anzugeben, mithin es dessen alleinige Schuld ist und bleibt, wenn er solche im geringeren Preise, als solche wieder aufzudauen kosten, beynr Brandvrrsicherungs-Institut in Anschlag gebracht, vielmehr derselbe straffällig ist, daß er um an dem geringen Beitrag we# Niger zu entrichten, seine zu versichernde Gebäude in minderen Anschlag gebracht, und es ohnehin unbillig seyn werde, bey dem Misbrauch eines so allgemein wohl# khätigsnJnstituts, als die Brandversiche, rungs-Anstalt ist, den Brandbeschädigten einige Drandsieuer oder Brandkol# leite zu verwilligen; so habt ihr aufaus# drücklichen höchsten Befehl durch die gewöhnliche öffentliche Publication und Anschlag an den Rarhhäusern, nochmalen bekannt zu machen, daß schlechmdmgs keine Brandkollekte oder Bausteuerwedex- an Geld noch an Holz, oder andern B,su- Materialien , mit was Vorwand daeGe, such auch immer bemäntelt werden möchte, mehr gereichet, vielmehr dergleichen Sup. pikanten ohne weiteres sogleich abgewie« ftn werden sollen, wobey es sich von selb# sten verstehet, daß solches nicht auf das Bauholz, welches die Brandbeschädig^e nicht als eine Beysteuer, sondern als eine Gerechtsame rechtmäßig zu fordern haben, nicht ausdehnet.. Verlassens uns und ftpnd euch 2c. Giesen den 10. Juni 1790. Fürst!. Hessisch. Geheimerrath, Regie« rungs - Direktor, Geheime - und Regierungs-Rärhe daseldstcn. Nachdeme bei dem §. 18. der Fürsts. Brandassecurationsordnung die Frage entstanden: Ob an solchen Orten, wo die Ge» meindsglieder das zu einem Bauwesen benöthigte Holz dem Herkommen gemäs ganz oder zum Theil aus Gemeinds - oder andern Waldun# gen unentgeltlich oder wenigstens m einem reeit geringem Preiß, als alle andere Personen erhalten, dem Ei» grnkhümrr eines solchen Gebäudes, wann solches abbrennt, nicht allein das Ordnungsmäsige Entschädig gungsquantum ans den Drandsteu« er,Beiträgen, sondern auch zugleich das Bauholz dazu wieder unentgelt^ lich oder in dem vorigen geringen Preiß adzugeben sey? Und da der in gedachtem $pho. borge* schriebene modus in Ansehung der La^ca» tion nach dem wahren Werth nicht beob. achtet worden, wie weit die Intention solcher Verordnung zu erreichen sey? Sv haben Sercnifiimi noflri Hochfürst/ichß Durchlaucht, in Hinsicht, daß der Vor* theil, dm einer als Gemeindsmann zu senk» ) IO7 ( öffentlich aufgefteckt und an den Meist« bietenden verstrichen werden sollen; als können diejenige, welche aufsothane Gü« therstücke mitzustreichen gesonnen sind, sich in dem anberaumten termino Mok. gens früh um 9 Uhr auf dem dahistgen Rathhaus einfinden und dem Verstrich beiwohnen« Gieseu den iz.Jun. 1792» Fürstl. Hess. Oberamt daselvsten. Schott. 2) Nachdeme Samstags den zoten Juni des verstorbenen dahiestgen Burger und Schreinrrmeister Johann Moriz Mi« lichs unter der Stadtpforte belegenes Wohnhaus mit dazu gehöriger Misten« statte, Stall und Hintergarten davor und dahinter gelegen, neben Johann Wal« ther Zinßer, welches den Durchgang durch das vormalige Hedderichische Haus in den gemeinschaftlichen Hof nach dem Hintergarten hat, zugleich aber 6 Albus 6Pfenn. Zins auf das hiesige Rathhaus, lAlb. zur Fürst!. Renthrrei, sodann 7 Albus 4 Pfeiin. zum hiesigen Kirchenkasten abgiedt, freiwillig öffentlich aufgesteckt und- an den Meistbietenden verstrichen werden soll; als können diejenige, welche auf sothanes Wohnhans samt Zugehör mitzustreichen gesonnen sind, sich in dem anberaumten termino Morgens früh um yUhr auf dem dahiesigen Rathhaus ein» finden und dem Verstrich beiwohnen. Giesen den ,8ten Juni 1792. Fürstl. Hess Oberamt daselbst^ Schott. (göttedSienfl am 24. Juni. ^Fürstl. Hessisch. Geheimerrath, Regie« rungs-Direktor, Geheime- und Regierungs-Räthe daselbsten. Bekanntmachung von verschiedenen Sachen. 1) Nachdeme Freitags den 6ten Jul. laufenden Jahres nachstehende, der ver« ' storbenen Atzbachischen Wittib dahier zu» ständig gewesene Gütherstücke, als : 1) ein Wohnhaus auf dem Neuenweg neben Johannes Frech und Jacob Con« rad Großmann, 2) zaRuthen 8 Schuh Acker auf der hohl Eich, neben Johann Philipp Nollen OTMin6il(, d.ms-Ib-n -b-n s° w-nig Wittib und H-rm BurMM-ist-r P!°s, billig -nkjog-n, 3) -yRucheu ySchuh Ack-r auf der ÄVÄ ■ * Quantum versagt werden kann, untern zugleich der Brforgniß, daß der Drand Versicherungsgesellschaft hieraus etwa Schaden zuwachsen könne, vorzubeugen, jene Frage dahin zu entscheiden, und hier, mit zu verordnen geruhet, daß bry der ru Ende jeden Jahres ohnehinvorgenom« men werdenden Revision deö Brand-Ca» tasters auf diesen Umstand Rücksicht genommen , und bey dem Anschlag der Häuser und Gebäuden das entweder ganz unentgeltlich - ober nur m geringem Werrh dem Brandbeschädigten verabreicht werdende Holz an dem ckn sch lag abgezogen und nur der Arbeitslohn des Zimmermanns und die übrige Bau.osten, und zwar dieses abermals in dem Ver« bältmß: ob das Gebäude annoch in gu« tem Stand oder aber alt und baufällig f.n9 "in das Brand-Cataster eingetra« gen'werden solle. Welches Wir Euch zu Eurer refpeft. Nachricht und Nachach« tung andurch ohnverhalten, und Wir seynd Euch rc. Giesen den -chten Febr« In der St. Pancratiuskirche Mor« gens Herr Superintendent Ouvrier. 'Nachmittags Herr Stadtpfarrer Müller. In — > io8 C — In der Burgkirche Morgens Herr Superintendent Schulz. Nachmittags Herr Pfarrer Buff. Katholischen Gottesdienst Hält Herr Professor Schalk. Am 19. Jun. Hr. Hauptmann Do« Schuler, in König!. Preussischen Diensten, durchpass. Eod. Hr. Major von Naitersell, in Schwedischen Diensten, durchpass. Morgenden 24 Juni hat das Frisch, backen des Beckermeister Caspar LöberS hinterlassene Wtttib in der Neustadt. Ein- und Auspassirte. Am 14Jun. Hr. KommissarrusHan, denmann aus Berlin, logiert in der Post. Eod. Baron von Brenz, Katserl. Reichshofrath, durchpass. Eod Baron von Lack, ohne Bedienung, durchpass. Eod. Hr. Gehrimerrath von Baum, bach, in Hess. Cassel. Dienst., durchpass. Eod. Hr. Graf von der Lippe, Kai, serl. Gehrimerrath, nebst Suite, durchp. Am 15. Jun. Hr. Obrist von Lyn, jing, in Französ. Diensten, Hr. Regierungsrath Stockhausen und Hr. Secre» tairHeß, beide von Darmstadt, logieren in der Post. Am 16 Jun. BaronRied, ohneBe, dienung, durchpass. Eod. Hr. Reg. Rath v. Schmerfeld, in Hess. Cassel. Diensten, durchpaff. Am 17. Jun. Hr. Kriegsrath von Gecking, nebst dero Setretair, in Preus, fischen Diensten, logieren im Einhorn. Eod. Hr. Graf von Grumbach, logiert im Löwen. Eod. Baron Oerj, äusser Diensten, durchpass. Am 18. Jun. Hr. Oberstallmeister v. Barckhausen, von Darmstadt, logiert in der Post. Eod. Obrist Craig, Kapitain Whi- tham, Kapitain tliüop, Officierangtois, durchpass. Ropulirte bei der Stadtkr'rche. Am 17-Jun. Andreas Conrad Neeb, Burger und Rathsdienerallhier, und Jo- Hannetta Margaretha, Johann Caspar Leuns, gewesenen Unterofficiers bei dem löblichen Kreisregiment allhier, eheliche Tochter. v 2 Am 51. Jun. Ludwig Henrich Plock, Burger und Becker allhier, weiland Hm Johann Melchior Plocken, gewesenen Burgers und Wcinhändlers, wie auch Kirchen-8enioris allhier, hinterlassener ehelicher Sohn, und Maria Elisaberba, Johann Melchior Plocken, Burgersund Schönfärbers allhier, .eheliche älteste Tochter. 1