2i. April. 179' Gresser JrtteMgeWliltt In und Auswärtige Viktualien-und Markt-Preise Ver- Nr. XVl. Getraidepreise vom 14.7fpri( Sieben 2i.?tprit, in Frankfurt. Wahrung den fl. ä 60 kr. und das tb. zu 34 Loth Cölnisches Silbergewicht. Giesen Darmfi. Dl kleb. Fulda Marb. IWeilb. Wezlar kr. Pf. kr. Pf- kr. Pf. kr. Pf. fr. Pf> kr. Pf. kr. Pf. r tS Ochs-»fl«Ifch — 7 •— 7 2 8 — 6 2 7 2 7 —— 7 *** 1 — Kühfleisch — 6 .• — —— 6 2 6 — 6 r 6 —— 5 —* 1 — Rindfleisch — 5 6 2 — — — — 5 1 — — —• 1 — Kalbfleisch — 4 — 5 2 3 2 4 — 3 2 3 — 4 —* r — Schweinefleisch — 7 — 7 ■— 8 6 — 7 2 7 — 7 ■.....— 1 — Hammelfleisch — 8 —— 7 -— ——- —• 7 8 —. — 7 — 7 — Hammersfett —- 90 9o | — — 9o — — — —■ —• 7 — Rin defekt — 90 — 90 —— — —— — —— 90 — — —— — —N 1 — Schweinefett — 16 —— 14 — —— — —* —— 15 — — I — Seifen — j6 — — 15 ■ 11 ■ — — — 1 — Lichter — 18 — —• — —— 16 16 — — — — — 1 — frische Butter — 12 —— 13 — —— — — —— 'S — — — :6 —• 1 — geschälte Hirse — 4 5 — 4 2 1 — grob geschalte Gerste 3 — — — —■ — — — 5 —e . ■■ ........ 3 2 1 — klein geschalte Gerstr 6 7 3 — Eyer ä 4 fr. — — 8 St. 7 St. 6 St. 6 er. 5 St. 5 St. 6 St. Städte. Gemäs. Waizen wiegt Korn wiegt Gerste wiegt Hafer'wiegt Darmstadt bas Malter fl. 5 kr. 27 Iti. 175 fl. 3 kr. 45 tb. 157 fi. 2 kr. 54 ib. 140 fl. 2 fr. 24 u. 98 Friedberg das Malter 6 40. 200 4 40 190 3 40 170 4 125 Fulda bas Maas 1 10 —— i- -1 54 — — 36 — — i34 Giessen das Achtel 7 —MB 200 4 40 180 314° 160 3 20 140 Marburg das Mött 5 20 150 3 25 135 2 40 120 2 ■ ■■ 1 84 Weilburg das Achtel 7 30 210 5 —M 200 3 — 4 • ""1^ » Wejlar das Achtel 71 IO 206 5 — 190 3*40 168 3 20 150 Schwarz Brod Weck — — Butter Bretzeln gemischt Brod oder Taigscher fr. 1 1 1 1 J Loth 18 8 4 13 l Quint 1/2 II/2 3/4 1 Verfolg der im vorigen Stück abgebrochenen SurfM. ^efsenvarmstädtischen Brand- üssecurations-Vrdnung. Fünf und Vierzigstens. Auch die, so von einem Dritten boshafter und vorsttzlichee Weise geschehen. Die durch einen Dritten boshafter Weise geschehene Feuerschäden sollen den Unschuldigen aus der Brandversicherung ebenwohl ersetzt, von den Beschädigten aber der Urheber zur Entschädigung be. langt, und soweit er des Vermögens ist, und die Obrigkeit darauf erkennen wird, der Gesellschaft der geleistete Bei« trag vergüthet werden; so ferne aber die Verunglückte nicht selbst klagen wollten, kann solches von der Gesellschaft gesche- Herr, und soll zu demEndevon derCom, Mission vor dieselbe ein Syndikus, oder von den Regierungen, Beamten oderGe. .richtshalter ein Anwald ex officio zum Kläger bestellt werden. Sechs und Vierzigstens. Bei Wiederstellung der abgebrann, ten Gebäude soll auch darauf gesehen werden, daß, wo sie zu enge gestanden, der zum Löschen erforderliche mehrere Raum gelassen, und sie so wieder berge- stellt werden, wie sie dem Orte zum besi fern Ansehen, und vor künftiger Feuers, gefahr am vorsichtigsten verwahrt wer« de». Zu dem Ende soll auch Unserer Ordnung gemäs bei neuen Gebäuden, auch wenn statt der alten Strohdächer neue gemacht werden sollen, bas Dach mit Ziegeln und nicht mit Stroh gedeckt wer- den; sollten aber in einer oder der andern Gegend noch keine Ziegelhütten ein. gerichtet, und die Ziegel von weiten Or. lenmir vielen Kosten herzuholen ober auch 7° ( — - < bie Orte auf hohen Borgen dem Wind so sehr ausgesetzt seyn, daß ein Ziegeldach ohne Etnspeißen. der Ziegel vor Sturm, winde und Wetter nicht wohl erhalten werden könnte; so sollen die Stroh dä- eher, wo düse Umstande einschlagen, in so lange, bis dieserwegen Äenderung ge- troffen werden kann, zwar noch zur Seit gedultet, die Strohfackeldacher adermal- tenthalben gänzlich abgejiellk und auf jedes Strohdach sowohl auf dem Wohn. Hause, als den Neben - Zwerg - und Schoppen, auch andern Bauen mit Leimen gewirkt und beklebt werden, wor. auf des Orts verpflichtete gemeine Die. ner bei den Baubesichkigungen, wie auch die Beamten ernstlich sehen sollen, damit diesem genau wachgelebt, und dadurch bei entstehendem Unglück dem schnellen Fortgänge des Feuers vorgebogen werde. Sieben und Vierzigstens. wie cö mit btn Berl'chtserssattrrngerr und Belohnung der Erheber und Einnehmer zu halten. , Verlchtserstaktungen sollen ohnent, geltlich auch mit allen übrigen Expeditio» nen gleich einer herrschaftlichen Sache ohne Beilegung gcstempelten Papiers ge, fchehen, die Tapatorn aber ordnungs- Mäfig praevia moderatione zahlt werden, ter Erheber in einer Stabt, Flecken oder Dorf sog vom Gulden zwei Heller, der Einnehmer im AmtoderGerichtauchzwei Heller, die Obrreinnehmer und Steuer- schreiber, welche die Ausschreiben zu er. pediren haben, einen Kreuzer, welchen sie unter sich zu vertheilen , zu genieftn haben, welche bei der Reparritio» so, gleich mit ausgetheilet, und von den Er. Hebern, Amts - Gerichts- und Ober- emnehmern sofort einbehalten werden können, in den Registern aber bas Heb, gebühr besonders bemerkt werben müssen; äusser. ) 7i '< — ausserdem soll den Brandinkeressenten un- term Namen Besoldung oder ausserordentlicher Douceur nichts zur Last gesetzt, noch in Ausgabe passirt werden. (Der Brschlus im nächsten.Stück.) Xlftcbricbt..- Nachdeme Sereniffimi noftri Hoch- fürstl. Durchlaucht bey der zeither ringe- schiichenenMißdeutung der Retracts-Ver- ordnung von 1722. folgende nähere Be- siimmung zu geben, für nöthig gefunden haben, daß 1) bey einem furhandenen Fundamente retraftus die Sache nichtwie leithero ungebührlich geschehen, fernerhin in dem Weg Rechtens unter dem Re. trahenten und Käufer ausgemacht, und erst abgeurtheilet, oder in dem für den Retrahentcn ausgefallenen Urthel,zugleich «ar noch eine dargegen von dem Käufer allenfalls auszuwürkende Dispensation Vorbehalten werden solle, indeme durch ein dergestalt hernach noch etwa erfol. tzende Dispensation dem Retrahenten nicht nur sein auf den Abtrieb überhaupt habendes Recht, sondern auch das die- serhalb allschon durch Urthrl und Recht weiter erworbene ins quaeütum entzogen, folglich äusser denen vergeblichen Kosten undÄitaufwand eine dopprlteBeschwrrde ruaefügt werden würde, vielmehr 2)alle Beamte und adeliche Gerichte, so bald sich der Fall zum Retract qualificirt, in Gemäßheit der Verordnung von 1702. und mitAbstrahirung von allerprocessua, lischen Weiterung, den daselbst vorge« schricbenen umständlichen Bericht über die Bedürfnisse und sonstige Beschaffen« heit beyder Theile, des Käufers nemlich und des Retrahentens mit ihrem Sachgemäßen unpartheiischen Gutachten an Unser Collegium, und nur in Fällen von ganz besonderer Wichtigkeit und Erheblichkeit an bas Geheimde RathScollegium sogleich erstatten, und erst, entweder bey völlig gleichen Umständen, die nähere Verordnung, die Sache in dem Weg Rechtens ausführen zu lassen, oder aber sonst desfallsige höchste Resolution ab- warten sollen; als habt Ihr Euch in vorkommenden Fällen nach dieser höchsten Verordnung zu achten. Verlassens Uns und seyndEuch zu Erweisung freundlicher Diensten geneigt. Gießen den yten Iunl ^787. Fürst!. Hessischer Geyeimderrath und Regierun^e-Dircktor, Geheimde und Regierungsräthe daselbst. Nachdeme höchsten Orts wahrzunehmen gewesen, daß die unrrrm i4ten Juni 1777. erlassen« Stempelpapicr-Ordnung nicht auf die gebührende Weise befolget wird, und daher 8ereniss. noftri Hoch- fürstl. Durchlaucht Sich bewogen gefun» den, gedachte Verordnung nach ihrem ganzen Inhalt zu bestättigen, und zugleich gnädigst befohlen haben, daß solche auf das genaueste und mit aller Strenge und ohne einige Nachsicht beobachtet werden solle; als habt Ihr Euch nicht nur selbst hiernach zu achten, sondern auch die Euch untergebene Behörde dazu auf das nachdrücklichste anzuweisen. Verlasses Uns und seynd Euch zuErweisung freundlicher Diensten geneigt. Gießen den 29ten De» cember 1791- Fürstl. Hess. Geheimerrath, Regie- rungs - Direktor , Geheime und Regierunlsräthe daselbst. Bekanntmachung von Verschiedenen Sachen. 1) Nachdeme das Wäldchen, der sogenannte Körnberg, im Bnftckerthal gelegen, welches als ein erledigtes voy Buseckisches Lehen , Stremßimi noftri Hochfürstl. Durchlaucht, hrimgefallew, als ) 71 ( als elnkünftmessllodisle, heutigen Sam» stag über 4 Wochen, als den !2tenMay, Nachmittags l Uhr auf dahiesigem Rath. Haus für erb undeigenthümlich öffentlich versteigt werden soS, als wird dieseshier» mit öffentlich bekannt gemacht. Giesen den »4ten April 1792. Ek fpeciali Commiffione. Sues. 2) Nachdeme auf Mittwochen den 25WN dieses Monats anderweiter Termin zum öss-nklichen Verstrich des demdahie» sigen Burger und Schuhmacher Carl Christian Sältzer zustehenden Wohnhauses anberaumrt worden; als können diejenige, welche auf sothanes Wohnhaus mitzusirftchen gesonnen sind, sich in dem anberarmten Termin Morgens früh um 9 Uhr auf dem dahirsigen Rathhaus ein» finden und dem Verstrich beiwohnen. Gie« ßen den 5ten April 1792. Fürst!. Hess. Oberamt dasrlbsien. Gottesdienft am 22. April. In der St. Pancratiuskirche Mvr» Kens Herr Stabtpfarrer Müller. Nach» mittags Herr Kandidat Gebhardt. In der Burgkirche Morgens Herr Pfarrer Buff. Nachmittags Herr Su* perintendent Schulz. Katholischen Gottesdienst hält Herr Professor Schalk. Morgen den 22. April hat daS Frischbacken der Beckermeister Kämme» rer auf dem Markt. Ein- und Auspasfirte. Am,2. April. Hr.Hofrath Schmal» ,kalber, logiert bei Hrn. Obristlieutenant Schmalkalder. Eod. Monfieurde ClaiTen, Confeiller & d’Etat de fa Majefie Danoife, durchpass. Am rz. April. Hr. von Duve, ohne Bedienung, aus Hannover. Am 14. April. Zwei französische Offi- rier Franck & Bonieie, logieren in der Post. Eod. Hr. Lieutenant von Kospoth vom ersten GrenadierbataiSon von Hess. Cassel, durchpaff. Am 16. April. Hr. Hofrenthmeister Fostenius von Darmstadt, logiert im Eiuhorn. Eod. Hr. Major Liebknecht von Klerau, in Kaiser!. Diensten, logiert in der Post. «Vrborne und Geraufte bei der Stadt» kirche. Am 15. April. Dem Burger und Strumpfweber, Peter Hinkel, ein Töchterlein. Am 19. April. Dem Kaufmann Hrn. Ludwig Daniel Höstreich, ein Söhnlein. Eod. Dem Burger und Schuhmat eher, Conrad Keil, ein Töchterl. Beerdigte. Am 17. April. Die Hebamme Iu» Nana Frölichin, des Burg, und Schrei» nermeisters, Johann Conrad Frölichs Ehefrau, alt 62Ichr, 5 Mon. 12 Tage. Am r8 Apr. Des verstorbenen Bur» gers und Schuhmachers, Daniel Wei» kards, hinterlassenes Söhnlein, alt 7 Jahr, 6Monat. Eod. Der gewesene Postknecht Ludwig Müller, alt zo.Iahr. Am 19. April. Des Burg. u. Schuh» machers, Martin Zieglers, Ehefrau, alt Jahr. Am 20. April. Dem Burg. u. Fuhrmann, Jost Philipp Burkhard, ein Söhnlein, alt 8 Monat.