Nr< vn i z. Februar. -7-^ Giesser Jukelligenzblatt. In un-AuswärtigeViktualien-und Markt-Preise. Wezlar Wrilb. Marb. Fulda Dilleb. Darmst Giesen pf. Pt' Pf- pf- 2 2 i5 16 3 L 4 6 6 fr. 7 6 5 i 7 7 i fr. 8 6 fr. 6 5 7 5 90 90 16 16 18 14 4 3 , 6 6 S 7 7 90 90 14 fr. 7 6 I 5 ' 3 1 7 8 90 90 15 15 16 15 fr. 7 x ft Ochsenfleisch 1 — Kühfleisch 1 — Rindfleisch 1 — Kalbleitch 1 — Schweinefleisch Hammelfleisch Hammeisfett Rlndsfett Schweinefett Seifen Lichter 5 et. 4 St HSt. 6 et. 5 St. 5 St. x — frische Butter — 1 — geschälte Hirse — 1 — grod geschälte Gerste 1 — klein geschälte Gerste Eyer ä 4 fr. — — pf. fr. Pf. fr. Pf. 2 7 •— 8 *** I 6 6 I — — —* 2 3 — 7 2 8 8 — — . — 7 — — — — — — ■—1 ■ — — • — —■ —— — —■ —4i ■ — — —• — — — 16 **■ — — —— 4 2 — — — 3 2 — — — 3 Getraidepreise vom i 1 Febr. bis den i8»Ftbruar, in Frankfurt. Wahrung -en ft. a 60 fr. und das ft. zu 34 Loch Cölnisches Silbergewicht. Städte. Gemäs. Wauen wiegt Korn wieg^ Gerste wiegt Haferl wiegt k : • • j ft. fr. ft. fl. fr. ft. fl.Ikr. ft. ft- fr. U. Darmstadt das Malter 4 SS 175 3 40 157 2|47 140 2 14 9t Friedberg das Achtel 6 20 200 4 20 190 3 30 170 3 40 125 Fulda das Maas I 12 *■■■ —155 — — 36 — — 34, — Liessen bas Achtel 6 30 200 4 20 180 3 30 160 3 20 140 Marburg das Mökt 5 20 ISO 3 25 -35 2 40 120 2 — 84 Weilburg das Achtel 7 3o 2io 4 — 200 2 50 — 3 —- Wezlar das Achtel 7 10 206 5 — 190 3 40 168 3 20 130 t ' . f C) .311 * ' e . • 1 * * '■ * fr. koth Quint 1 Schwarz Brod t ' 18 l/r ' Meck — t '' H/21 Butter Bretzeln 1 4 y« gemischt Brod oder Tai-fcher p r 1 13 1 I T Nach. ) 26 ( 11 V »** Nachricht. SürflL Hessische Polizeideputatiön Lafelbften. Verfolg Der int vorigen Stück abgebrochenen ^ess'enOarmflädtifchen Brand» assecurarions-Krdnung. Ef[f t e n tf» 5»t gewisser Maaße werden einige Ge- bande ausgeschlossen» Hmgegen merden auf gewisse Maase von dieser Bkandschüdensversicheruna ausgeschlossen, dke Privatgebäude, welch? auswärtige Herrschaften, Stifter und Kloster tm Lande besitzen, und die Gebäude Unsers freundlich geliebten Herrn Bruders,, des Prinzen Georg Liebdem ftferne aber auswärtige Herrschaften, Stifter und Klöster," ingleichem Unsers Herrn Bruders Liebden , freiwillia in drefe Gesellschaft mit eintrett-n, und sich fchriftltch erklären wollen, sich la allen Punkten dieser Unftrer Brandschadensversicherungsordnung fit unterwerfest, s» können / ausschließlich der kostbaren Lust, gebäuden, alle übrige derselben in Städ. ten und Dorfschaften, auch äusser den. selben gelegene Gebäude in diese Brand- schadensversicherungsanstalten mir auf» genommen werden. Auch werden unsere unter französischer Botmäßigkeifaelegene- Standes und Würden er auch sseye, so auf^dem ft,neu Hund, es seye bey Tag oder zur und Ortschaften aber nur so lange aus. Nachtzeit auf det Straße lauffen lassen' geschlossen, als Wir ein anders nicht aut W LU gewärtigem hat, finden werden- In so lang« auch dies« daß e«n solcher Hund durch den .herum- Lanpe in gegenwärtige.Gesellschaft nicM »d>«W WumEnjjt toötg^lag.n, «ufo.nomiuTn roortcn S m,“? noi^ ,ubchen von Wulh angestecktrn Hun» stA.ei*gesiellet werden möge; und bann Viele Einwohner hiesiger Stadt , gegen die mehrmalen ergangenen Fürstlichen Verordnungen, sich unterfangen haben, Hunde zu halten, ohne die Erlaubnis dazu gehörigen Orts ausgebracht zu ha. den: als wird von Polizeiveputatrons, Wegen hierdurch verordnet, daß 1) die- ftnige, welche ohne erhaltene Erlaubnis sich einen Hund angefchafft haben, selbi. gen sogleich und von Stund an abschaffen, gegenfalls dieselbe in die daraufge» ftLte Strafe von Fünf Gulden ohn- fehlbar genommen werden sollen. 2) Diejenige Einwohner hiesiger Stadt aber, Welche die Erlaubnis haben einen Hund zu halten, wird hiermit alles Ernstes aufgegeben, daß sie ihre Hunde der Ver» ordnung gemäs in ihren Häusern halten und besonders die nächsten 14Sage über genaue Aufsicht auf selbige halten, ob von angestrckter Wuth etwas an dem Hund wahrzunehmen, in welchem Fall fft den Hund sogleich an eine Kette zu legen und an den Wasummeisser abzuge, Len hätten , wie dann derjenige, wes — ) 27 ( ~ heri in der Brandassecuration stehenden hiesigen fürstlichen Landen mit Brand, kollrkten jenen nicht weiter lästig fallen wird, auch von daher dergleichen keme in die assecurirte fürstliche Lande verschrie, den werden. Zwölftens. Die adeliche Burgbäuser und Greser Üm'versitärscoUegt'um. Jngleichem werden auch die eigen» thümliche oder lrhnbare Burghauser und Rittersitze der Adelichen in solchermaßen ausgenommen, das in diesen nur, wle in §.io. bei Unfern Landschiöffern bemerkt, ihren oder ihrer Beamten Wohnsitz, ohne Rücksicht auf den wahren Werth der Ge« Hände, im Anschlag angegeben, und dar. nach beigetragen werden mag, hingegen ihnen auch im Falle einer gänzlichen Ein. äschernng dieser Gebäuden, oder eines Theils davon, die Vergütung nicht nach dem Werthe der Gebäude, sondern nach dem Verhältnisse der gänzlichen oder ei. nes gewissen Theils der Brandbeschädi- gung der Gebäuden zu dem eingeschriebe. nen und versicherten Anschläge geschehen soll, also, daß dem Brandveschädigten dieser ganz oder zum Thril, wiederScha. den erkannt werden wird, gereichet wer« den soll. Wollte aber einer und der an« dere sich das gairze Gebäude versichern lassen, und darnach einen dem Wrrlhe gemäftn oder nachkoinmenden Anschläge zum Beitrag übernehmen, soll auch die« ses ihm nicht erschweret werden, in alle, .wege aber bei entstehendem Brandschaden die Vergütung nach dem Verhältnisse des Anschlags zum Beitrag und des Erkänt. nisses, ob es ganz oder nur zum Theil verbrannt sey, geschehen. Alle übrige den Adelichen in Städten und Dörfern auch äusser denselben gebe, gene zugehörige Gebäude werden zuge. lassen. Auf gleiche Weift, wie mit den ade« lichen Burghäusern , soll es auch mit dem Uulversitärscollegium ju Giesen, dem Waisrnhaufe dahier, und mit andern dergleichen Gebäuden gehalten werden. (Der Verfolg im nächsten Stück.) Bekanntmachung von verschiedenen Sachen. 1) Sollte noch irgend jemand einen Garten auf dieses Frühjahr zu vermie. then haben, der in oder nahe bei der Stadt gelegen, und im leztern Fall ein Gartenhäuschen hätte, der beliebe sich baldigst bei der Expedition dieses Wochen, blatts zu melden, woselbst ein guter Zins und ein sicherer Miethsmann wird ange» wiesen werden. 2) Künftigen Montag, als den 20. Februar, wird in dem Buschischen Gar. ten dergewöhnliche Fastnachts-Tanz gehalten. Zu der 5ten Fortsetzung der Kriegerschen Leih » und Leftbidliothek ist folgen, des hinzugekommen: 1754 Die Lrbensrettungen Friedrich des Zweiten im sieben ährigen Kriege, dar« gestellt von C. D. Küster, 8. Berlin 1792 Bartels Briefe über Sizilien und Kalabrien, gr Theil, gr 8- Göttingen 791 4fi. 48kr. 1756 Konradin von Schwaben, oder Geschichte des unglücklichen Enkels Kaiser Friedrich des Zweiten, aThle., 8- Franks, und Leipzig 1757 Leben, Reisen und Schicksale Georg Schweigharks, eines Schlossers, ein Buch für Meister, Gesellen und Lehr» jungen, Urs Bändchen, 8. Salzburg 79i .. ___ 1758 1758 Für Damen und andere Frauen« zimmer eine Sammlung der wichtig» sten und nöthigsten Kunst'iücke, ihre Schönheit und Gesundheit zu erhalten, 8. Salzburg 7-90 15 fr. Ferner ist in diesem Bande enthalten : Leiden der Familie des Baron von W., 8.Wien x79i 20 fr. 1759 Hatto, Bischoff von Mainz, eine Legend« des zehnten Jahrhunderts, 2 Thrile, 8- Franks, und Leipzig 791 ist. i;kr. Gottesdienst am 19. Februar. In der St. Pancratiuskirche Mor» gens Herr Superintendent Ouvrier. Nachmittags Herr Stadtpfarrer Müller. In der Burgkirche Morgens Herr Superintendent Schulz. Nachmittags Herr Pfarrer Buff. Katholischen Gottesdienst hält Herr Professor Schalk. Morgenden 19. Februar hat das Frischbacken des Brckermeister Caspar Löders hinterlassene Wittib. Ein, und Auspassiree. Am 9. Febr. Herr Pfarrer Thomme von Usingen, logiert im Rappen. Eod. Herr Major von Marlee, in Kaiser!. Diensten, durchpasi. Eod. Herr Lieutenant Müller in Holländ Diensten, durchpass. Am io. Febr. Herr Pfenningmeister von Hezendorf, von Wezlar, logiert im Einhorn. Am n.Febr. Herr Advocat Hinzpe» ter von Herborn, logiert im Einhorn. Eod. Herr Commissionsrath Amt» lung von Hess. Cassel, durchpass. Am 14. Febr Herr Obervorsteber v. Schenck von Kestrich, logiert im Post, haus. Eod. Comte de Voifans , Offlcicr d’Dragon defrance, logiert im Posthaus. Eod. Herr Lieutenant Haberkorn, in Holländischen Diensten, logiert bei Hrn. Amreteller Schmalkalder. Geborne und Getaufte bei der Stadt» kirche. Am 9. Febr. Der Cusanna Johan» netto Steffamn, ein unehelich Cöhnl. Am rzF.br. D'mBurgerundKauf« mann Herrn Johann Friedrich Contad Daniel Rühl, «in Söhnlein. Am i6.Febr Dem Burger und Na» gelschmidt Johann Henrich Künz, «in Söhnlein. Beerdigte. Am 11. Febr. Herrn Professor Iaup «in Söhnlein, alt 5Jahr, il Monat. Eod. Dem Burger und Posaments» rtr Fröling, ein Töchterlein, altbJahr. Am 12. Febr. Dem Burger u. Sattler Andreas Walz, «in Söhnlein, alt 4 1/2 Jahr', starb an den Blattern. Eodem. Dem Burger und Leinweber Ludwig Jacob Hamel, ein Töchterlein, alt az/zJahr, starb an den Blattern. Am iz.Febr. Der Johannetta Su» fanna Ramspeckin, uneheliches Söhnl. alt.7Wochen, starb an einem Fluß. Am 14. Febr. Dem Bürgern. Sattler, Andreas Walz, ein Söhnlein, alt 21/2 Jahr, starb an den Blattern. Am 17. Febr. DeS Burgers und Brandweinbrenners Tobias Schneiders Ehefrau, alt 46Iahr, zMon. i8Tage.