r?. Marr. r?9^ Nr» XL In infv Auswärtige Vlktualien- und Marktx.Preise. Wezkar Weilb., Mach. Pilleb.! Fulda tt" pss7 fr. pf.< Giesen Pf* pf.v "2 7 2 2 2 ; 7 *1 8 1 ■,r I 16 Lister 14 2 ;4; geschält« H»rsr r grob geschälte Gerste ! 3 klein geschältt Gerste | 6 r ^gner 1 4 fr. Hafer'wieg! wieak Gerste wieqMKorn wiegt । Wairen Gemäs Städte fr. 3 ) ! 3 71 6 $ö I3o Loch Hmnt h r/r 5 7 7 fr. 1 1 8 6 4 .3 4 5 6:< 5 4 6 6 T 90 140 84 2Ö 30 IO 4 7 7: fr. 7 6 fr. 13 40 341 20 Pf-' 2 t . 1 st. 2 st'l 2 3 kr. 3st 20 fr.. 7 5 16 4 3 3 20 iß O >6 200 150 Mo 206 .—— 18 8 4 5 et. 5 St । ,1 •’ii 11 11 »4a—» 90 90 14 tfe. 140 170 160 Das Malter das Achtel da6 MaaS daö Acht«! das Mött das Achtel da« Achtel 5 - 4 - 7 - 90 - vo' - 16 - 1 (>] - 18 - 11/2 3/4 4ö 25 20 fr. 44 30 36 40 oji ib. «75 200 fr.» 7. 5 3 st* . 3 L.4 fr. Pf. 7 — 6 - Darmstadt Tncdderg Fnloa Giessen Marburg Weilburg Westar ,190 521 —;. 11 ..13. i L D 5 - i8ö 135 200 . 190 9°; 15* 15' 16 15 5 5 7'1 Giesser JnttlltgemVlatt. r.rrii"* 1 fr -’-u. < ft Qchsmsseisch I — Mdsteisch 4 — Rnidstrisch 3 — Kalbfleisch 1 — Schweinefleisch r — Hammelfleisch <7 — Hammelsfekt 7 — Rinoefett 1 — Schwemefett 1 — Seifen DarMft fr. vt- ----- -TT------- 6 St. 6 et. 5^t. 5^k. 4 et. giL._______.■ LIS—L-Llggi Schwarz Btvd Weck *— -* Butter Bretzeln «rmifcht Br«d oder Lni-ichn Äermidevreisevomr°. MSrz bis d-n den st. s üc> kr. und das ». ?4 iobh Lolmschrs Silbergewicht. i — frische Butter >8 *M*> ) f O ( MÜ Verfolg der im vorigen Stück abgebrochenen SatfiL Hesienoarmstadtischen Brand-; assecurations-Ordnung. Sechs trttb Dreißig sie ns. Bei concrrrsmäsigen untreue« Einnehmern der Brandgelder hat die Gesellschaft mit den Stenern gleichen Vorzug. Wir wollen, auch diesen Brandöei- iräaen, fvferne die Erheber in Städten und Dörfern, die Einnehmer in Aemter vnd Gerichten, die Obereinssehmer und überhaupt ein jeder Beamte oder Ge» Lichtshalter oder anderer, der von diesen Brandversicherungsgelbern etn^as eingenommen, oder zuübecliefLrn übernommen/ wider Vermuthen selbige venm- treüen, und concursmäsig werden sollten,. Las nämllche.VprzugsrLcht, wie den Steu, «rn,. hiermit verstaktet, also, daß sie sei. higen nicht nachgesrtztsondern ihnen gleichgehalten werden sollen; wie Wir denn solches auch aüf die Cigenthürner der eingeschriebenen Gebäude, soweit es ihren hierzu schuldigen Beitrag betrifft, rrstreckt haben wollen. Sieben und Dreißigsten^. ^ebregisser von freien unhunfreienHätU- fern in jedem Orte, und wie ea mit der Erhebung der Beiträge )«> halten. In jedem Orte ist ein Crhebregistöf zu halten^ Axxmnen die freien und um freien im Krandcatastrum versicherte, Mithin auch die herrschaftlichen und an. Lere öffentliche Gebäude einzutragen, und Darnach die Beiträge z« erheben, undan den Amts- oder Grrichtseinnehmer und Hon Hirsen an1 die OH§reinnehisttx ohn- verlangt einhisenden, un d sollen die fürstliche RentheidrMten, auch Berechner der Forstgvlder, in. detrn Bezirk herr- jchaftlich-e'Amts- Forst- oder dergleichen Gebäude gelegen, die Oeconomen der Universität und'die übrigen geist- und weltliche Aufseher der Gebäude, auchdie Verwalter der adelichen Gebäude, sofort auf An melden der Erheber den Beitrag an dieselbe gegen-.Quittung bezahlen; bei Auswärtigen haben sich die Beamten ebenwol an deren Bevollmächtigte zuhal. Len, bei Privatpersonen aber an die. Ei» genthümer, allLvfaüs auch au die Mietbleu te_ ' - Em Mierhmsnn, der auf die Haus» Miethe die Auslqg.ezu Bezahlung deLBei. trags thut, soll den Vorzug vor allen den Steuern nicht vorgehenden Glaubt- gern haben, und es an der Miethe ein. behalten können, auch andere Vie hierzu den Vorschuß thun, sollen gleiches Vor» zugrecht mit den Steuern aufs Haus ha. ben, dieHebregister sollen auch gleich andern VerwilligungSgelder jährlich in die gemeine Rechnung gebracht und vom Beamtest- darauf gesehen werden, daß nichts ungebührliches mit beigeschlagey werde. Acht und Dreißigstcns. wenn ein Haus in goncatö falltr muß Ser Eurator sie Beitrage ohne An» i frage als em Onus regle gleich den Steuern, bezahlen. — Entsteht ein Cvncure über ein in Bründassecmation stehendes Gebäude, ss ist der Curator gehalten, den Beitras aps der Masse an den Erheber ohne An^ frage als ein Onus reale ghid) den Sten, ern zu zahlen. .....-....... w- Neun und Dreissigstens. Ea wirv über Vie ersten vier Wochen kein Zahlungsaufschub gestattet, noch eine Liquidation angenommen. Die Bkitkäge sollest ist Zeit vftt Ws» shm *Mbr ) $ chm, nach dem elngekangken Ausschrei, den ohnfehldar erhoben, und an die Over, Einnehmer eingesandt, auch keine ci^ut* Nation angenommen, vielmehr nach AV» lauf der vier Wochen die Execution ge» gen die saumselige Mler verhängt wer, ven, sie mögen frei oder unfrei, geist- oder weltlich, adel» oderunadrlrch seyn, als worzu Wir der Commission überhaupt hiermit die Gewalt gegeben haben wollen, tu dem Ende die Beamten die Saums«, lige gleich nach den vier Wochen $ur De« putation bekannt machen, und von daher weitere Hülfe bekommen sollen. Wur« den viele in Rückstand bleiben, und di« Erecution fruchtlos abgehen, soll die Commission das Abgehende gegen Zinsen aufnehmen, und damit den Drandbefcha» digten zu dem ihnen zuerkannteu geschwind verhelfen,' die Saumselige Zinsen und Ko» sten bezahlen, und die Execution gegen st« verdoppelt werden.' (Der Verfolg im nächsten Stück.) Nachricht. Da Serenitämi noftri Hochfükftllche Dubchlaucht über alle ergangene Fürst«. Verordnungen überhaupt, so wie auch über die am k. September 1778. wegen Les so schädlichen als unnöthiqen Hunde» haltens erlassene Fürstliche Verordnung strenge gehalten wissen wollen, tahero dann auch von Fürst!. Pesizecheputakion zu Darmstadt unterm s/len Januar lall« senden Jahrs verordnet worden, Vaßalle dieienige, welche Hunde halten, solche, und vorzüglich die Hündinnen, bei Der, Meldung mißbelirbiger Ahndung nicht auf den Straßen herum saufen kaffen, son- Hern solche zu Haus halten sollen; akS wixd hiermit zu Aufrechthaltung diese? heilsamen Verordnung die bereits ergan» gene Verfügung n schmalen wiederholt, Wb »ach dem Inhalt des 1. solches Verordnung , besonders denen sämtlichen Burgern und Bauern, Beysassen, wie auch denen Soldaten das Hallen derer Hunbe schlechterdings bei lORthlr-Strafe verboten. Zu denen Honoratisnen ver» stehet man sich aber, daß sie sich der Fürstl. Verordnung §. 2. gemäs verhalten, und mit ihren Hunden das Publicum nicht incommvdiren, noch solches in Gefahr setzen werden, überhaupt aber wird allen, welchen nach ihren Professionen, oder sonsten , das Hundehaltrn erlaubt ist, ver der festciesezten Strafe anbefohlen, ihre Hund« in denen Hausern zu halten» und nicht auf der Straße herum laufen zu lassen. Gießen den 12. März 1792. Fürstl. Hess. Polizeideputarion das. Bekanntmachung von verschiedenen Sachen. 1) Nachdem« Dienstags den zten künf» tigen Monats April, nachfolgende, dem verstorbenen dahiesigen Burger und Schuhmacher Rudolph Best, zuständige Gütherstücke, als: . r _ „ . i) ein Wohnhaus nebst Kuhstall und Schweinftall, auch Höfgen, in der Sand, gaß gelegen, L) «in Viertelmorgen Garten am Ri«, gelpfad, neben Stadtlieutenant Müh, tichs Wittib und den Faberischen Erben gelegen, Ä , freiwillig öffentlich aufgesteckt und an den Meistbietenden verstrichen werden sollen; als können diejenige, welche darauf mit» zustreichen gesonnen sind, sich in dem an> beraumten Dermin Morgens früh um 9 Uhr auf dahiesigeq Rathhaus cinfindeu, und dem Verstrich beiwohnen. Gießen den iz. Marz 1792. Fürstl. Hess. Oberamt dafelbstm. 2) Nachdem« Mittwochen den 4ttn künftigen Monats April, des dahießgen Lnr» ■** Bürger itnb Schuhmachers Earl Chri, 4tan Seltzers Wohnhaus., tn der Sou« gelegen, Schuidenhalben aufgesteckt und an den Meistbietenden verstrichen wer» den soll; als können diejenige, welche auf sothanes Wohnhaus mitzustre,ch«a gesonnen sinh, sich in dem anberau-nten Termin Morgens früh mnyIhr auf dem dahiesigen Rathhaus einfinden und dem Verstrich beiwohnen. Gießen den rzcea März 1792. Fürstl.Hess. Oberamt baselbsten. z) Unjer geschickter^andsmann und Künstler, der Kupferstecher Hr. Fetsing, in Darmstadt', hat das Bildnis des weiland hiesigen Procancellarii undProL iur. primär. Herrn D. Franz Justus Korthoit nach der Zeichnung des Herrn Brrchelmann ganz vortrefilch auf eine Quartplatt« gestochen; Avdrücke davon nach engl'scher Manier find tn der Kriegerschen Buchhandlung zu haben. 4) Am verwichenen Donnerstag ist jemand fein Hund hier in der Stadt ent« laufen, er ist Locke« artig und ganz schwarz, etwa 5/4 Fuß hoch und ein halb Jahr alt; wer ihn wieder bringt, bekommt bei Ausgebern dieses ein Trmtgeld. Gottesdienst am 18. tnSrj. In der Sr. Pancratiuskirche Mor» genS Herr Superintendent Ouvrier. Nachmittags Hr. Stadtpfarrer Müller. In der Burgkirch« Morgens Herr Superintendent Schulz. Nachmittags Herr Pfarrer Buff. Katholischen Gottesdienst hält Herr Pater Franziskaner aus Wezlar- Morgen den 18. März hat daS Frischback«« der Beckermeister Conrad Magnus auf dem Sälzerswtst. Ein- «und Au s pafgr«. Am 8. März. Hr. W idbach und Hk. Möller, Gesandschafts-Setretairr -vs» Hannover, logieren im Einhorn. Eod. Hr. Qberstallmeister v. BatS^ Halsten , in Hess. Darmstädlstchen Diensten ,durchpass. Eod. Hr. Premier - Lieutenant vvtt Mengeostn, in Hess. Cassel,sch Diensten» durchpaff. Eod. Jhro Durchlaucht Herr Land» graf von Hessen- Cassel, duochpass. Am 9. März. Herr Graf von Witt- lenstem und Hr. Hofrath Gr« im, loate* r«o in der Post. Geborne and Getaufte bei der Seads» kirche. " Am 9. März Dem Burger«. Speng» Georg Wklhelm ■<,« Töcl eeä. Am 10. März. Dem Burger u. Weist- dinder» David Petry, ein Söynl. Am 15. März Dem Burger und SchNeider, Joyaun Georg Weber, «in Söhnlein. Am 16. März. Dem Burger und Kiefer, Ioh. Melchior Loo6, ern Söhnt- B e erd i-rr. Am 10. März Dem Burger und Fuhrmann, Ioh Philipp Krailing, em Söhnletn., alt 6 Monat, starb an den Blattern Eod. Ioh. Conrad Friedel, Burger und Schuhmacher, aitaZ Jahr,9 Mona^ starb an der Auszehrung. Ami;. März. Des verstorbenen Hr«. Cancellisten Pfnorren hinterlassene ledkge Tochter. Beerdigte Lei der Burgkircve. Am to. März. Hr. Georg Friedrich rynker, Lleutenant beym RegMem Land» straf.