Nr. XXXVII. ' '5- Sepkmbr. 1791. Giesser JnkelltgenzAatt. In und Auswärtige Viktualien-und Markt-Preise. Giesen 1 Darmst. Dilleb. Fulda Warb. Weilb. Wezlar kr. Ipf. kr. pf. kr. pf. kr. pf. kr. pf. kr. pf. kr. pf. 1 ft Ochsenfleisch — 1 — Kühfleisch —1 1 8 — 7 — 8 2 8 - 6 2 7 2 6 2 8 — 6 2 8 — 6 2 8 — 6 — 1 — Rindfleisch — 6 | — 7 2 ■ --- —— —- 5 1 - - -- 1 — Kalbfleisch — 6 — 7 2 5 — 5 — 4 1 5 1 — 5 — 1 — Schweinefleisch — 7 — 7 2 8 — 7 — 7 2 8 — 7 — 1 — Hammelfleisch — 6 1 7 2 8 — 7 — 8 । — 7 — - •7 — Hammelsfett — 9° — 90 — — 90 — 7 — Rindsfett — 90 — 90 — —— -- 90 — 1 — Schweinefett — 16 — 14 — —— -- J5 — 1 — Seifen — 16 — — —— -■ --------- -- —— 15 — j — Lichter — 18. — —— - 16 — 16 — - Tz 1 — frische Butter — 16 — 15 — *—* —— - —— <3 — Io — 1 — geschälte Hirse — 4 - —— —— - —— —— —— 5 — — - 4 2 1 — grob geschalte Gerste 3 — - — 5 — 3 2 1 — klein geschälte Gerste 6 — 7 — 3 — Eyer ä 4 fr. — — 6 St. 6 St. 7 St. 6 St. 7 St. 5 St. 6 St. Getraidepreise vom8.Sept.bis den i s.Sept., in Frankfurt, Wahrung den fl. ä 60 fr. und das ft. zu 34loth CölnischLS Sübergewlcht. Städte. Gemäs. Walzen wieai Korn wiegt j Gerste wiegt Hafer Wiegt fi. kr. ft. fi. kr. ft. fl.Ikr- ft. fi. kr. Darmstadt das Malter 5 45 >75 4 23 157 3|25 140 3 4 98 Friedberg das Malter 7 — 200 4 40 190 3|36 170 4 40 125 Fulda das Maas I 12 — — 48 — — ,42 — — 28 Giessen das Achtel 6 40 200 4 4° 180 3 40 160 — — 140 Marburg das Mött 6 — 150 4 — 135 3 - 120 3 — 84 Weilburg das Achtel 8.130 210 4 So 200 3 20 6 40 Wezlar das Achtel 7|io 206 5 — 190 3 40 168 3|2O 13a Schwarz Brod Weck — — Butter Bretzeln gemischt Brod oder Taigscher kr. Loth Quint 1 14 31/2 1 7 31/2 1 3 33/4 1 11 l 2 Oo Be- ) if4 C Beschlus -sr im vorigen Senk abgebrochenen Fürst!. Verordnung. Achtzehnrens: Niemand soll einen Wagen, Karch, oder anderes Geschirr mit sich auf einen Acker nehmen, es seye dann die Frucht auf demselben vorhero ganz aufgebunden, und recht ausgcze. hendet. Neunzehntens: Dis Schaaf- Kühe- Schwein - und andere Hirten sollen mit dem Viehe aus dem Felde bleiben, bis die Frucht allesamt heimgeführt ist. Jwanzrgstens: Die Ganse sollen gar nicht in das Stoppe!-Feld gethan werden, bis die Frucht gänzlich eingescheurt. Ein und zwanzigstens: Sodann Wollen Wir, daß die Schweine bei Strafe eingehakten werden, daß sie nicht in denen Früchten Schaden thun. 2wei und zwanzigstens: Die Feld- Frieden uno Fallthore sollen in guter Der. wahrsam gehalten werden, daßanUnse, rep'Aehend-Frucht kein Abgang erfolge. Drei und zwanzigstens: Wollen Wir auch gnadigst, daß diese Unsere Lerord» nung nid)t nur anitzo, sondern alle Jahr, ehe die Erndte anqrhet,. öffentlich zu je» Hermanns Nachricht, an jedem Ort, bei verfammleter Gemeinde ab • und manni» glich vorgelescn werden solle. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift, und aufgedruckten Fürstli» rhen Stcrets. Gegeben zu Darmstadt am Zi. Mai 1743- (L. S. ) Fürst!. Verordnung. von Gottes Gnaden Ludwig, Land» graf zu Hessen rc. rc. Nachdeme zu Unserem besonderen Mißfallen vielfältig vorgekommen, auch von denen Unkerthanen Unserer Fürstli, chen Landen mehrmalcn geklagt worden, daß die Garten-und Felo --Dirbereyen, zumalcn um Unsere allhiesige Fürst!. Re» srdenz und Unsere Festung Giesen, gegen die von Unseren lödlichcn Vorfahren an der Regierung schon vorhin in annis 1642, 1651, 16)4, 1660, 1662, 1675,1697, 1699, 1712, 4716, 17171 und 1729, publicirte geschärfte Verordnungen und Edifta derge« (ialt überhand nähmen, daß wann man dem Land- und Ackermann den ihm von Gott verriebenen Segen nicht entziehen lassen wolle, auf Mittel und Weqe, so. thanenDiedereyen zu steueren, der ernst, lichste Bedacht zu nehmen teye, wie dann die Bosheit und Verwegenheit so weit gekommen, daß nicht nur in denen offe. nen Feldern, sondern auch in denen um. zäunten Gülhern und sogar in denen ver. wahrten Gartenhäusern fast nichts mehr sicher, sondern vieles weggeraudet, bvß. Hafter Weise verwüstet und beschädiget, und die Crescentien allerley Garrungent. wendet - und verdorben würden, diesem ganz ohnleidlichen und ahndungsvollen Unwesen aber ein für allemai mit Nach, druck gesteuert werden soll; so ftNenund ordnen Wir hierdurch gnadigstundernst. lichst und zwar: ' 1) Collen zu möglichster Ncpri'mi- rung derer Feld - und Galten -D'edstäh. le», in jedem Ort eigene tüchtige und ehrliche Leute zu Feld-Schützen, und zwar mehrere, wo es die Weitiäuftiakeit M erfordert, «mwommen. und damit solcher Zweck so viel nur im. mer möglich erreichet werde, Sollen 2) die Jnn.'ändische, in so ferne deren zu Haden, welche die erforder. liche Oualitäten besitzen, den Vorzug vok Fremden geniese^n. 3) Müssen solche vor beständig an. genommen - und denen Beamten di« Corr» — ) Conftrnratiön, (welche aber nicht anders als nach vorgängiger Untersuchung deS zu bestellenden Schützen Person und Le» benswand.'l zu erkheilen ist;) vorbehal- ken werden, wobey ihnen zugleich aufgegeben wird, die Verpflichtung dieser Schützen zu vollziehen, und dre untüchtige Subjecta schlechterdings zu rejiciren. 4) Soll unserer Beamten Prudenz lediglich überlassen seyn, bey entstehen, der Uneinigkeit in denen Gemeinden, den» jenigen Schützen zu wählen, welcher der süchtigste und beste ist , ohne auf den zu reflecliren, welcher die mehresteStimmen vor sich hat, und falls er die von der Ge» meinde erwahlete allesamt untüchtig fin, den wird, einen andern dazu bestellen, dabey aber sein Augenmerk vorzüglich dahin richten, daß solche Leute, welche die wenigste und unbeträchtlichste, oder wo es seyn kann, gar fane Verwandschaft in dem Ort haben, zu diesem Amt ausersehen werden. 5) Derjenige Schütz, welcher selb* sten Feld - oder Garten - Diebereyen begehet, oder durch die Semigen verübet, oder mit Verschweigung derer Frevler, heimlicher Abfindung mit denenselben, oder sonsten auf andere Art in seinem Amt treuloser Weise verfahret, soll nicht nur casfiret-- fonbern aud) nach Befinden drey, vier und mehrere Jahre zur Schanz» Arbeit oder Zuchthaus condemniret wer, den. Wohingegen auch 6) ein solcher Mann gegen fremde Vergewaltigung in absonderlichen Schutz zu nehmen ist, und daher verordnet wird, daß de'jenige, welcher sich ihme widerse« tzrn - oder gar an ihm vergreifen sollte, mit 6. 7- und mehr monatlicher Zuchthausstrafe beleget - derjenige aber, wel« eher mit Schimpfen und Schelten gegen den Schütz sich vergeyen wird, beygerin» -erem Frevel mit doppelter Strafe bele- l/s ( — gek- bey höheren aber solche um ss viel mehr exasperiret werden soll. Der Verfolg im nächsten Stük. Bekanntmachung von verschiedenen Sachen. i) Nachdem- resolvirt worden, daß, Weilen der hiesige gewöhnliche Michaelis- markt nicht auf den sonst bestirnten Termin wegen den Judenfeiertagen gehalten werden kann, statt dessen den Ziten Octo, ber dahier Markt gehalten werden soll, als wird solches zu jedermanns Nachricht hiermit bekannt gemacht. Giesen den tuten September 1792. Fürsti. Hess. Oberamt daselbst. Sues. Schott. 2) Gleichwie man resolviret hat, baß nächstkommenden Samstag, als den 22ten dieses das ab- und zuschreiben bei der Kontribution , Nachmittags 1 Uhr auf dahiesigem Rathhaus vorgenommen Werden solle, als wird solches hiermit öffentlid) und zu jedermanns Nachricht bekannt gemacht. Giesen den izten September 1792. Sues. 3) Nachdem- bas zu dem Nachlaß des ohnlangst verstorbenen dahiesiqen Burger und MezgerJohann Philipp Lony gehörige Wohnhaus sammt Scheuer und Stallung an der Bachaasse gelegen, zu völliger Auseinandersetzung der Miterben öffentlid) an den Meistbietenden verstri- eben werden soll, wozu terminus auf Donnerstag den 4ken künftigen Monats October Morgens 9 Uhr auf dahiesigem Rathhaus anberaumet worden, als können die.enige, welche mitzustreichen gr, sonnen sind, sich alsdann aufdemRath» haus einfinden und des Zuschlags gewärtig seyn. Gießen den utenSept. 1793. Fürst!. Hess. Overamt daselbst. Gor- ) if6A Gottesdienst am rx.Septembr. Ja Der St. Pancratiuskirche Mor» aens Herr Superintendent Ouvrier. Nachmittags Herr Stadtpfarrer Müller. In der Burgkirche Morgens Herr Pfarrer Buff. Nachmittags Herr Kan« dtdat Aulenbach. Katholischen Gottesdienst hält Herr Pater Marcellian Franciscaner aus Wez» lar. ______________________________ Morgen den 15- Sept, hat das Frischbacken der Beckermeister Balthasar Kemp f auf dem Salzersweg. Ein- und Auspasstrte. Am 6. Sept. Hr.Professor Cevichelli von Bern in der Schweiz, logiert im Ein. &OVn