Nr. Vf. n. Februar. -7-2. Giesser JntelligenOlm. In und Auswärtige Viktualien-und Markt--Preise. 1 ft Ochsenfleisch — 1 — Kühfleisch — 1 — Rindfleisch — 1 — Kalbfleisch — 1 — Schweinefleisch — 1 — Hammelfleisch — 7 —- Hammelsfett — 7 — Rindsfett — 1 — Schweinefett — 1 — Seifen — 1 — Lichter — 1 — frische Butter — 1 — geschälte Hirse — 1 — grob geschälte Gerste 1 — klein geschälte Gerste Eyer ä 4 fr. — — Getraidepreise vom 4Febr. bis den n. Februar, in Frankfurt. Wahrung den fl. a 60 kr. und das ft. zu 34 Loch Cölnisches Silbergewicht. Städte. Gemäs. Waiden wiegt Korn wiegt Gerste wiegt Hafer'wiegt fl- kr. ft. fl- kr. ft. ft kr. ft. ft 1fr. Darmstadt das Malter 4 SS I7S 3 40 IS7 2 47 140 2 14 9$ Friedberg das Achtel 6 20 200 4 30 188 3 So 170 3 40 125 Fulda das Maas 1 12 — — 54 — 1 — 36 — I — 34 — Giessen das Achtel 6 30 200 4 20 180 3 3° 160 3 20 140 Marburg bas Mött 5 20 ISO 3 25 135 2 40 120 2 — 84 Weilburg das Achtel 7 20 210 4 — 200 2 40 —— 3 — Wejlar das Achtel 7 10 206 5 — 190 3 40 168 3 20 130 kr. Loth Quint Schwarz Brod 1 18 i/r Weck — — 1 8 11/2 Butter Bretzeln 1 4 3/4 gemischt Brod oder Taigscher 1 13 1 S Ver- 5 St. 4 St. 6 St. -6 St. 5 St. 5 St. 4 St. Giesen Darmst Difleb. Fulda Marb. Weilb. Wezlac kr. pf. kr. pf. kr. pf. kr. pf. kr. pf. kr. pf. fr. pf. 7 — 7 — 8 - 6 — 7 2 7 — 8 — 6 — 6 2 s — 6 1 6 — 6 — 5 — 6 — —» ■ ■ —» 5 1 — — —— —■ 4 — 5 — 3 — 4 — 4 1 4 1 — 7 — 7 — 7 2 8 - 6 — 7 2 8 — 8 — 5 — 7 — — —— 6 — 7 x- — — 7 — 90 — 90 — —— — —— 90 — — — — —EM 90 — 90 — — —— — — 90 — • —— 16 — 14 — — —— 15 — — —- •—■ —■ 16 — —— —— — E—- — — 15 — • ■■■1 ■ — 18 — « 1 — —E— — —— 16 — 16 — —— — — — 14 — 16 — — — -— •— iS — —— — 16 — 4 — —— —— • —— **■ 5 — — —— 4 2 3 — —• — — ■■ ■- 5 — —— 3 2 6 — — —— — — — — 7 - — — 3 — — )2L( — Verfolg öer xm vorigen Stück abgebrochenen SätffL Hessenoarmssadrischen 22>ranO* üssecurations-'Vrdnung. Fünftens. Ferner alle Scheunen und Stallun- gen. Wasch - Back- und Brauhäuser, Mühlen mtt dem laufenden Geschirr, und mehr dergleichen Werkern, Keltern und Dierbrauerelen, Farbhäuser, Schmiede - Schlosser - Rvlhgieser- und dergleichen Werkstätte, sie mögen inn - oder äusser dem Ort gelegen, bewohnt oder unbewohnt seyn, doch mit dem Anhänge, daß Hel den Feuerwerkern, als Back-Wasch- Brau- Brenn - Farbhäusern, Schmiede- Schlosser- Rokhgieser- undderglei- chen Werkstätten, weil die Gefahr grö- fer ist, und ein Brand öfter des densek- hen sich ereignen kann, wenn ein Brand in solchen Gebäuden entstehen sollte, bei der SchadenSberechnuug ein Zehendtheik von der Entschädigungssumme abgezo- gen werben soll; doch werden hierunter die in den Privathäusern tum Privatge. brauch befindliche Waschkessel und von den Gebäuden abgesonderte besonders er, raubte Privatbacköfen, welche ausserdem Unserer Ordnung gemäs in den Dörfern gant^ eingehen sollen, nicht verstanden. Sechstens. Adeliche Hintersassen. Die Gebäude der Hintersassen in den «delichen Unserer Landeshoheit unter» worfenen zum Landegehörigen und dahin steuerbaren Orten. Siebenten s. öffentliche Gebäude können ausgenom-^ men werden. Unter die öffentlichen Gebäude, wes» ehe au, dieser Brandfchqdens,Versicherung Töeil nehmen können, werden gerechnet, alle herrschaftliche Hauser und Gebäude welche von fürstlichen Beamten und Be! dienten, in Städten und aufdem Lande bewohnt werden, zwischen andern Gebäuden gelegen und mit diesen in gleicher Gtfahr sind, die Wir auf gleichtW?ise rn die Brandcasse zu verhalten, und da» mit den Fond zu vermehren, auch den Beitrag zu erleichtern UnS entschlossen ha, den; mgleichemdie Kirchen und Kirchen, thurme, doch ausschließlich der Glocken und Kirchenstandr, und daß diejenigen, welche dergleichen Kirchen und Thürme zu bauen gehalten sind, sich zudem Beitrag verstehen tonnen; Pfarr- und Schulhäufer, die Gebäude der Univerff, tät Giesen, Waisen - und Armenhäuser, Rathhauser , und andere Gebäude der Gemeinden und der piorum corporum. Achtens. Hingegen werden ausgeschlossen, werben aber von dieser Branv, schadenöverstcherung ganz ausgenommen ^'lch/ossen, Unser fürstliches Re- sidenzschloß in Darmstadt, alle übrige herrschaftlichen SchlösserzuGiesen, Bull» «Ä?n^UfoÖnm ^nde, auch ansehn, liche kostbare Lust - und andere Gebäudr, Zeughäuser, ExercierhauS, Cas-rnen, herrschaftliche Marställe, Opern - Reit- und Fouragehäusern, Pulvermühlen, Schmelzseiger und Abtriebhütten, Sied - und Gradierhäuser bei Salzwerken, die Gebäude bei Eisenwerken, Salpeter - und Glashütten, Porzellan - und Fayence» fabricken und Häfneröfen ♦) , auch alle rn denen assecurirten Gebäuden, Häu, fern und Scheunen, auch Stallungen fcr, nndkiche fahrende Haab, an Hausrath Vieh, HandwerkSgeschirr, Früchten und dergleichen, Lagerfässer, Legnern, Kek- kern, — ) 2Z- ( — r«rn, Mühlengeschirr, so nicht rum lauf, f**) Vermöge Fürst!. Rescripts vom 26. März 1783. sind die Häfnerofen zur Brand-Assecuration ausgenommen worden, jedoch in Gemäßheit des §• 5. dieser Ordnung. Neuntens. ' Von den Zeuerstäreen entfernte Gebäude werden zngelassen. Sofern« aber bei Feuerwerken sich herrschaftliche und andere Gebäude be, finden, welche von den feuergefährlichen Werkstätten in einer ziemlichen und solcher Entfernung stehen, daß von diesen nicht leicht eine Gefahr vor jene zu besorgen »st, so können auch diese ohne Anstand auf» genommen werden. Zehe ntens. Amtswohnungen in herrschaftlichen Schlössern, können in einen ihrer Be- ftimmung gemäsen Anschlag gebracht werden, ohne Rücksicht aufden wah? ren Werth der Gebäuden. Jngleichem hat auch Jn Ansehung derjenigen herrschaftlichen Schlösser eine Ausnahme statt, worinnen Wohnungen für fürstliche Bediente eingerichtet sind, wenn nur diese Amtswohnungen, ohne Rücksicht auf den eigentlichen Werth der Gebäude selbst, in einem gewissen ihrer Bestimmung gemäsen Anschlag, in die Brandschadensversicherungscatastraüber geben werden rc. es hat aber solchenfalls die fürstliche Renthkammer auf den Fall «in solches Gebäude gänzlich eingeäschert werden sollte, hinwieder nichts weiter wie den Beitrag dieses Anschlags, falls aber nur die Hälfte der dritte oder vierte it. Theilrc. zu Grund gehen sollte, auch nur nach diesem Verhältnisse die Entschädi» gung zu erwarten i (Der Verfolg im nächsten Stück.) Bekanntmachung von verschiedenen Sachen. 1) Alle diejenige, welche mit ihren Gärten an den hiesigen Wall stoßen, sol» len diese ihre Gärten gegen den Ueber» lauf auf den Wall mit Hecken oder son» sten wohl verwahren, als wozu ihnen eine Frist von 14 Lagen mit der Verwar» nung gestattet wird, daß die hierunter Saumhaftigen in die gebührende Strafe genommen , und a uf derselben Kosten alsogleich ihre Gärten gegen den Wall zu mit Hecken oder sonsten zugemacht wer. den sollen. Giesen den 4. Februar 1792. Fürst!. Hessische Polizeideputation daselbsten. 2) Den 6ten dieses Monats entstund in dem zum hiesigen Oberamt gehörigen Ort Fellingshausen Morgens zwischen 5 und 6 Uhr ein Brand , wodurch zwei Scheuern und «in Ställchen eingeäschert worden. Durch die Hülfe der herberge, eilten Einwohner der benachbarten Ort» schäften, wobei sich besonders die Unter» thanen des Fürst!. Weilburgischen OrtS Crofdorf ausgezeichnet, wurde diesem ausgebrochenen Feuer das weitere Um» greifen verwehrt, und so mit das Ort Fellingshausen vor brr ihm weiters dro. henben Gefahr gerettet. Der kudwig Henrich Kühnholz, ein junger Pursch auS Fellingshausen , verdient öffentlichen Ruhm und Dank, daß er bei diesem Feuer durch besonderes Wagen, dieFeu» rrsgefahr von den nächst anstehenden Ge« däudrn abgewendet hat. 3) Es wird «ine Diensimagd, die nicht so ganz schwach, und auch mit Vieh umgehen kan, gesuchte Bei Ausgeber dieses kan man nähere Nachricht erhalten. 4) 3« — ) 24 ( —• 4) Zu Accum wirb Hrn Hofpredi. ger Cramers Bibliothek den aüten März b- I. verstrichen. D.rCatalog ist bei der Expedition dieses zu haben. — Noch er- ninert man, wer Commissionen zu der von Leipzigerschen Auction inWeziarauf ven 28ten dieses geben will, sich an Der- leger dleses wenden kann. Gottesdienst am 12. Februar. In der St. Pancratiuskirche Mor. -ens Herr Superintendent Bechtold. Nachmittags, Herr Pfarrer Luja von Werlmunster. 3n der Burgkirche Morgens Herr Pfarrer Buff. Nachmittags Herr Su» perrntenbent Schulz. Katholischen Gottesdienst hält Herr Professor Schalk. Morgenden 12. Februar hat das Frischbacken der Beckermeister Wallen« frls auf dem Neuenweg. Ein/ und Auspasstrte. Am 29 Ian. Hr. Hauptmann Dietzsch m Hohenlohischen Diensten, und Herr Potz»'eisterAung von Hanau, logieren im Posthaus. Am zo.Ian. Lieuten. Luker, Offi- cicr anglois. Am zr.Ian. Hr. GrafvonWittaen, stein, Kapitaininfranz.Diensten, durch» Eod. Hr. Major von Lindau, von Darmstadt, und Hr. Forstmeister Schend. 1er von der Amoeneburg, durchpass. Am 2. Febr. Hr. Major von Ferna und Hr. Lreuten. von Bornau, beide in H-ss CassU. Diensten, dllkchpöss. Am z. Febr. Hr. Lieuten. Haberkorn, in Holland. Diensten, logiert bei Herrn Amtskeller Schmalkalder. " Eod. Hr. Lieuten. Roeder, in Hess Darmstädkischen Diensten, burchpass. Am 4. Febr. Hr. Hauptmann Schä. fer, in Hess Cass Diensten, durchpass. Am 5. Febr.- Hr. Kapit. Wrderhold, vom Hess. Cassel- leichten Jnfanterie-Ba. talllon, durchpass. Eod, Herr Commifsionsrath Ame- lung, in Hess. Cassel. Diensten, durchp. Eod. Le Comte de Montmorelle, Capitain au fervice de france. Am 6. Febr. Hr. Lieuten. von Dulde, vom Regiment v. Kospoth, in Hess. Cass. Diensten. . Am 7. Febr. Hr. Graf von Wittgea- ste,n, Rittmeister in Holländ. Diensten, logiert im Adler. Eod. Hr. Majorvon Priiffeld, vom Regiment v. Kospoth, in Hess. Cass. Dien, sten, durchpass. „ Eod. Hr. Hofrath Schenbler von Wezlar, burchpass. Am 8. Febr. Herr Rath Winoheim von Solms, durchpass. Geborne und Geraufte bei der Stadt» kirche. Am 4- Febr. Dem Universitätsbuch- brukker Johann Wilhelm Braun, eia Söhnlein. Am 5- Febr. Dem Bürger». Schuhmacher , Wilhelm Adolph Löber, eia Töchterlein. ' Am 7. Febr. Dem Burger und Lein» weder Johann Philipp Wagner,