Nr. X. ro.März. 7792. Giesser JntelligenMalk. In und Auswärtige Viktualien- und Markt - Preise. I ft Ochsenfleisch — 1 — Kühfleisch — 1 — Rindfleisch — 1 — Kalbfleisch — 1 — Schweinefleisch — 1 — Hammelfleisch — 7 — Hammelsfett — 7 — Rindsfett — 1 — Schweinefett — 1 — Seifen —- 1 — Lichter — 1 — frische Butter — 1 — geschälte Hirse — 1 — grob geschälte Gerste 1 — klein geschälte Gerste Eyer ä 4 fr. — — kr. 7 6 Pf- kr. 7 pf- 2 tr. 8 6 Pf. 2 kr. 6 5 Pf. kr. 7 6 Pf. 2 1 kr. 7 6 kl l kr. 7 5 Pf. 5 —- 6 2 —— S 1 — —- 1 —• 4 — 5 X| 2 4 3 2 3 4 *■** 7 — 7 — 8 — 6 — 7 2 7 — 7 —W 8 — 7 —» — — 6 —- 8 —— — — 7 90 E> — 90 w—■ -** *— —— 90 — — —- — ** 90 — 90 — — —— — 90 — —— — — 16 -------* 14 — — 15 —•• —— -- —M j6 —- — —— -- ■ ■■ —— —- 15 —— — — — ——- 18 —— —— — — —— 16 — 16 — — — *—• —* 14 •—* 14. — — — — — iS — 16 — 4 — —• —*• — —— 5 ■■ —— •** 4 r 1 3 — — —- — — 5 — — 3 r 6 — 7 — —■ 3 «—■ 5 St. 5 St. 6 St. 6 St. 5 St. 5 St. 4 St. Getraidevreise vom 3. März bis den 10. März, in Frankfurt. Währung den fl. ä 60 kr. und das ft. zu 34 Loch Cölnisches Silbergewicht. Städte. Gemäs. Waizeri wiegt Korn wiegt ft. 157 Gerste wiegt Haferi wiegt Darmstadt das Malter fl- 5 kr. ft. 175 .fl. 3 kr. 36 fl. 2 kr. 44 ft. 140 fl- 2 kr. 13 98 Ariedberg das Achtel 6 20 200 4 20 190 3 30 170 3 40 I2S Fulda das Maas 1 12 — — 53 — ■*— 36 — 1 —— 34 Giessen das Achtel 6 40 200 4 40 180 3 40 160 3 20 140 Marburg das Mött 5 20 ISO 3 25 135 2 40 120 2 — 84 Weilburg das Achtel 7 30 210 4 200 3 — — 3 30 — Wejlar das Achtel 7 10 206 5 —— 190 3 40 168 3 20 130 kr. Loth Quint Schwarz Brod 1 18 V3 Weck — — 1 8 H/2" Butter Bretzeln 1 4 3/4 - gemischt Brod oder Taigscher il 13 I J k Per- ) 4« c * * * * Zwei und Dreißigstens. Verfolg dev im vorigen Stück' abgebrochenen Färstt. ^essendarmstädtischen Brand- assecurations-'Vrdnung. Ein und Dreißig st ens. We es mit Taxirnyg des Schadens zu Hütten. DizOber- undStqabsbea,mte,Ma- gifirake und Vorsteher des Otts haben sogleich nach gelöschtem Brande dafür zu sorgen, daß forderst die Brandstätte g?» räumt, und darzu^, nachdem, eS Herkommens, die Burger und Unserthanen des Orts wie auch die Beisitzer, und wenn diese nichf zulänglich, ich Burger und Inwohner, in Stadt und Amt zu Hülfe genommen und mit Fuhr - und Handdiensten ohnentgeltlich beizustehen aügehalien werden, sodann die noch brauchbare Materialien in Verwahrung zu bringen, darauf mit Zuziehung Bau verständiger zu erkennen, wie ferne ein jedes Gebäude ganz oder zum Lheil, und zwar jü g.Viertel', -.Viertel, i.Viertes, i. Achtel bis auf i Sechzehntel einschkieß. lich zu Grunde gerichtet worben, einen pflichtmäsigen Anschlag darüber zu fertigen, und in der Beschreibung des Scha, dens nicht allein den Anschlag, sondern auch ' die Schadrnsbrrechnung von Posten zu Posten, deutlich zu bemerken, sofort diefe von den verunglückten Eigenchü- mern, und den Schätzern unterschreiben zu lassen, und an die Deputation einzu« seüdem WaS unter einem i6rel schad, yäft worden, wird besonders geschätzt, und der Deputation zum Ermeßen ge. stellt; wo auch die Schätzer in ihren Azr. fchlägen unterschiede» find, datz Mittel Suwmrmm ; , wenn die Gebäude ganz vom Feuer verzehre, worden. Ganz soll der Anschlag des abgebrannten Gebäudes in die.Cchadensbe« rechnung gebracht tverden, wenn solches sa.mmt Kellern und Gewölbern völlig zu Grunde gerichtet worden, und kein brauchbarer The« davon übrig geblieben ist, auch das etwa noch stehen gebliebene, so be« schädigt worden ist, daß es doch nieder- gerissen und neu erbaut werden muß, und von geringem Werth ist. Drei und Dreißigstens. wenn sit nur ;nm Thei'l zu Grunde gerichtet worden. Sind aber ein oder mehrere Theile ohnbeschadigs gebtteben, und ist dasGee bände ohne Völligen Abbruch wieder her- zusteflen, so wird die Entschädigung nach dem Verhältnisse des Anschlags und erlit. tenen Schadens bestimmt, dabei hat die. Obrigkeit des Orts, wo der Schaden geschehen, aufden Anschlag und'vörhin gehabten Beitrag zu sehen, und zu ertvä- gen, nicht sowohl wie hoch sich derScha. den belausse, als vielmehr wie viele Theile am Gebäude zu Grunde gesichtet worden find. Z. B. Ein Haus iß 2000 st. werkh, aber im Anschlag nur auf looofl. ange. geben, und zum Beitrage ine Catasiium eingeschrieben und versichert worden, es wird erkannt, daß die Hälfte des Hauses im Brand verunglückt sey, in diesem Falle wird nicht der Werth der verbrannten Hälfte der Bau mit 1000 st., sondern nur diefe Hälfte nach dem Verhältnisse gegen den Anschlag, folglich nur 500 ff. vergüthet; Bier und Dreißigstens. Auch mit den zu Verhütung weiterer, Brandes niedergenssenen Gebäuden soll es, .w* ) 47 ( «s, w»e mit de» abgebrannten gehalten rqerden, Ausgleiche Weise ist es auchmit den zu Abwendung weiteren Brandschad^s bei entstandenem Feuer umgerrffenen Ge. dnuden zu halten. Fünf und Dreißigstens. Es soll keine ständige Brandcasse errick- tf(t sondern der Beitrag, wenn er auf ipoofl. und darüber kommt, repar- tiret werden. Eine eigentliche sogenannte Brand* casse, worzu gewisse ständige Beiträge auf jedes Anschlagscapital jährlich geschehen, soll nie eingeführet, sondern so oft em oder mehrere Brandschäden entstehen/ die. sich auf oder über ein tausend Gulden be- lauffen, soll die Austheilunggemacht, je, dem Amte oder Gerichte sein Antheit von der Deputation bekannt gemacht, vom Amte oderGerichtesubrepartirt, darnach^ die Beiträge erhoben und «n die Oberem« uehmer mit der. Aufschrift: Brandscha» densbeiträge, eingesandt, und was un* ter iooofl. sich beläuft unterdessen von der Deputation ausgenommen, und bei der ersten Repartikion mit ausgeschlagen, und mit Zinstn abgetragen werden. Nur die bei der Austheilung bei em» zelnen Contribuenten sich ergebenden klei» neu Brüche, die mit keiner Scheidemünze gehoben werden können , sollen, was un* ter einem halben Kreuzer ist, mit einem halben, und was darüber ist, mit einem, ganzen Kreuzer gehoben, eingesakdt und berechnet werden. "(Der Verfolg im nächsten Stück ) Bekanntmachung von verschiedene» Sachen. i) Nachbeme Freitags den 2g. März Wfenden Jahrs des perstordenen dahiesigen Burger und Mezgerrmr'ster kudwrg Lony Wohnhaus samt Zugehör offentttch aufgesieckt, und an den Meistbietenden verstrichen werden soll; als können die, jrnige, weiche auf sothanes Wohnhaus mitzustreichen gesonnen sind, sich m dem anderaumten Termin Morgens früh um y Uhr auf dem dahiestgen Rathhaus einfinden und dem Verstrich beiwohnen^ Gießen den 24tenFebruar »792. Fürst!. Hess. Oderanrt daselbsten» P. W. H. Schott. 2) NackdemeFreitags den zoten laufenden Monats Marz, nachfolgende, des verstorbenen dahiesigen Burger und Schneidermeistek Gerhard Lenzen hinterlassenen Erden zuständige Gülherstucke, als: i) ein Wohnhaus nebst Kühsiall und Schweinstälken, auch Höfgen, sodann 2) ein Garten hinter denen Erchen, ohngefähr ein Viertelmorgen haltend, freiwillig öffentlich anfgesteckt und an den Meistbietenden verst-richen werden souen; als können diejenige, welche darauf mit» zustreichen gesonnen sind, sich in dem an« beraumten Termin Morgens früh um 9 Uhr auf dahiesigen Rathhaus emfinden, und dem Verstrich beiwohnen. Gieße» den 8.März 1792. x k .,.ß Fürstl. Hess Oberamt dafelbsteu, P. W. H. Schott. 3) Dienstags den izten dieses Morgens yUhr, sollen auf des Herrn Oder« sorstmcister von Schencks Hdchwohlgeb, Hof zu Herrmannstein: isoSchaafe mit Lämmer, 5G^st-Schaafe, 64 Hammel Lämmer, i4Iähriing6 Hammel, 67 Kälber Lämmer öffentlich an den Meistbietenden versteigt Werden,. Kauflustige können sich in besagtem ■— ) fagkem Termin einfinben. Giesen den 7ten März 1792. Fürst!. Hess. Obrramt daselbst. Gottesdienst am 11. Mars. In der St. Pancratiuskirche Mor» genS Herr Superintendent Bechtold. Nachmittags Hr. Stadtpfarrer Müller. In der Burgkirche Morgens Herr Pfarrer Buff. Nachmittags Herr Su« perintendent Schulz. Katholischen Gottesdienst hält Herr Professor Schalk. Morgen den ir. März hat das Frischbacken des Beckermeister Caspar Löbers hinterlassene Wittib. Ein- und Auspassirer. Am 1. März. Herr Licentiat Herz von Würzburg, logiert im Einhorn. Am 5. März. Frau Doctor Bremerin von Marburg, logiert im Rappen. Eod. Herr Grafvon kette, Obrist (n Französ. Diensten, durchpass. Eod. Baron v. Wächter, König!. Dänischer Gesandter, durchpass. Am 6. März. Hr. LandcommissariuS Scherer von Nidda, logiert im Einhorn. Eod. Hr. Lieutenant von Lesch, in Weilburgischen Diensten, durchpass. Eod. Hr. Lieutenant von Gall, in Königl. Preußischen Diensten , durchpass. Am 7' März. Moniteur de Schuler | dit de Sehnden AiTeßeur de la Chambre imperiale de Wezlar, durchpass. Lopulirte bei der Stadtkirche. Am 4. März. Georg Peter Marx, Burger und Häfnerallhier, weiland Io. Hann Balthasar Marx, gewesenen Bur, gers und Schuhmachers allhier, ehest- eher Sohn, und Anna Gertraud, Johannes Brosius, HolzmesserS in Mar« bürg, ehrliche Tochter. 48 c — ®o6. Philipp Petek Ra m speck, Bur. ger und Schuhmacher allhier, Georg An- breas Ramspecks, gleichfalls Bürgers und Schuhmachers allhier, ehelicher Sohn, und Susanna Margaretha, weiland Philipp Christian Bernbecks, gewe. fenen Burgers uud Beckers allhier, hinterlassene eheliche Tochter. Am 8.März. Moriz Balthasar Möhl Burger und Mezger allhier, Henrich Da- lentin Möhls, gleichfalls Burgers und Mezgers allhier, ehelicher Sohn, und Maria Christina, weiland Johann Wal. ter Zinßers, gewesenen Burgers und Schönfärbers allhier, hinterlassene eheliche älteste Tochter. " V Geborne und Geraufte bei der Stadt- Eirebe. Am 2März. Dem Burger und Wag. ner, Johann Balthasar Loos, ein Töch- terlein. Eodem. Dem Burger und Hutma. eher, Philipp Moriz Schwall, ein Söhnl. Beerdigte. Am29.Febr. Frau Elisabeth« Mar. garetha, weiland Herrn Pfarrer Kem. pfen zu Beuern, hinterlassene Frau Wit- tib, alt 69Jahr, 1 Monat, 21 Tage Am 3 . März. Des verstorbenen Bur. gers und Beckers, Balthasar Ferbers, hinterlassenes Töchterlein, alt 7 Jahr. < Am 4 März. Johann Rudolph Best, Burger und Schuhrnacher^alt7Z Jahr. Am 7. März. Johassn Balthasar Marx, Burger und Schuhmacher, alt 60 Jahr. Eod. Frau Maria Margaretha, Hrn. Rathschöff Johann Friedrich Steinber. gers hinterlassene Wittib, alt 87 Jahr, 5 Monat, 17 Tage. Am 8. März. Des Burger und Schuhmacher, Joh. Jost Neulings ältestes Zwillingslöchtergen, alt rrTage.