Nr. xxxxix. - 8- Decembr. 179»; Giesser IutelllgenzVlatt. In und AuswärtigeViktualien- und Markt-Preise. 1 ft OchsenfKifch — 1 — Kühfleisch — 1 — Rindfleisch — 1 — Kalbfleisch — 1 — Schweinefleisch — 1 — Hammelfleisch — «7 — Hammelsfett — 7 — Rindsfett — 1 — Schweinefett — 1 — Seifen — j — Lichter — 1 — frische Butter — 1 — geschälte Hirse —• 1 grob geschälte Gerste 1 — klein geschälte Gerste Eyer ä 4 fr. — — 1 Giesen lDarmst. Dilleb.l Fulda Marb.Meilb. Wezlar 1 ^r* fr. Pf- fr. pf. tr.| Pf. fr. Pf- fr. pf. fr. Pb 1 7 pf. । 7 2 8 —’ 7 —• 8 — 7 —— 7 1 6 — 7 ■■■ 6 — 6 2 5 2 6 । 5 6 2 — — — 5 1 — — — wwMQt 6 1 r 8 — 5 ....... 6 ■....... 6 — 6 — 5 7 8 — 8 W-— 7 7 2 7 —— 7 —*• 5 — 7 2 7 — 6 —— 5 — 6 — —— -** 90 90 ■ 1 — 90 — — 90 90 — —■ —— —■ •— 90 — —• — *** 16 .------ 14 —• —— —- —— iS M— 16 — — ......— — 15 — —* 18 WM — — 16 16 18 __- 17 ■M F1 —" 16 —— —— — 16 ■** 4 MM* —- — 5 —- —— — 4 L | 3 — •WH ■WWM — 5 —- — —— 3 2 6 — — — — 7 —*■ 3 ***< 4 St. 5 St. 7St 6 St . 6 St. 5 St. 6 St. Korn wiegt Walzen Gemäs. 40 11 — *5 50 2 168 5 — 10 I Fsrstl. Hafer wiege wiegt Gerste wiegt 50 30 6 9 7 3 6 140 170 160 120 fr. 30 200 150 210 206 4 40 314° das Malter daS Malter das Maas das Achtel das Mött das Achtel das Achtel Quint 2 3V2 33/4 I 157 190 fi- 6 7 1 180 I3S 200 190 175 200 fr. 1 1 1 Loth 12 7 3 10 1 den fi Städte. fr. 40 40 56 Schwarz Brod Weck — — Butter Bretzeln tzmischt Bsytz vdtr Laigsch«r fi.Ikr. 3130 3I36 Darmstadt Friedberg Fulda Giessen Marburg Weilburg Wezlar 4 4 1— K-traid-vreis- vom -.Dec. bis d-n 8. D-c., in Frankfurt. Währung G-traw-pren° vom s5(nird>e6 Silbergrw.cht. st.! fr. u. 3 — 98 4 40 125 30 — 14a 2 8 84 4 20 ww-w 3 2° 13a ) 2O2 ( 4) An denjenigen Orten aber, wo Land- der Wernkauf bishero gewöhnlich gewe. sen, und zu Herbeilochung der Stnglu» stigen gleichsam zur Notwendigkeit ge. worden, mag derselbe wohl beibehalten werden, damit aber alles Uebermaas verhütet werde; so wird 36rfM. Verordnung. Von Gottes Gnaden Ludwig, graf zu Hessen rc. rc. Wir haben mißfällig wahrnehmen müssen, wasgestalken mit dem in Unfern Fürstl. Landen bei öffentlichen Versteige» rungen fast durchgehends herkömmlichen Weinkauf viele Mißbrauche und Unort)# nungen bisher vorgefallen sind. Nachdem« Wir nun diesem verderb» lichen Unwesen abzuheifen, und alle zeit» herige hierbei sich anqemaßte W-Utühr in die Grenzen der Ordnung einzuwei» sen, sofort die dadurch öfters entstan» dene zum Nachthei! der Versteifenden ge» reichende Misbräuche und Schwelge» -eien abzuschaffen, Landesväterlich geson» »en sind; als verordnen und befehlen W»r hiemit gnädigst, daß D) alle und jede öffentliche Verstei» gerungen an denenjenigen Orken, wo Rathhäuser befindlich sind, auf diesen, und wo dergleichen nicht befindlich sind, nur alsdann in dem Wirthshaus vor» genommen werden sollen, wann kein sonst zu denen gemeinen Zusammenkünften bestimmtes Privathaus vorhanden ist, gestalten leztern Falls in diesem, und nicht in dem Wirthshaus die Versteigerung vorgenommen werden muß. 2). Alles Essen und Trinken an dem Ort der Versteigerung, esseye dieser das Rath- Privat - oder Wirthshaus, auf Abschlag des Weinkaufs, wird vor und währender Versteigerung schlechterdingen «nteesagt, auch 3) Alles Aufsetzen von Victualien, Getränke oder Geld zum Vertrinken bei dem Srergen ist und bleibt sowohl dem Steiger als Verstelger, und jedem andern durchaus verboten. 3) derselbe bei Hausern und liegenden Güter - Stücken ohne Unterschied, ob die öffentliche Versteigerungen nothwendig oder willkührlich sind, zu 2 Heller von jedem Gulden des Steig-Schillings bestimmt; sollte aber der Kauf-Schilling eines einzelnen Stücks über 500ft. kommen, so wird nur 1 Heller Weinkauf von jedem Gulden des über die Summe der sooft, steigenden Kauf-Sch'l» linqö erlaubt, jedoch dergestalten, daß der Weinkauf von einem einzeln Hans, oder im ganzen versteigenden Guth, niemalen die Summe von 10. ft. übersteigen solle. b) Bei Versteigerungen auf Nakifika. tion wird bei der ersten Licitation. nur der halbe -> und bei der zweiten auch nur der halbe Weinkauf-Schil- linq erlaubt, bei allen allenfalls weiters erfolgenden Steigerungen untersagt. e) Bei öffentlichem Verkauf der Mobilien , insonderheit auch des Abnu- tzens von liegenden Güthern,an Holz, Früchten, Gras, Gemüs, Obst und dergleichen, hat gar kein Weinkauf statt. d) Muß der Käufer den Weinkauf ohne Abzug des Kauf-SchillingS zahlen. 5) Derjenige, welcher gegen ein oder andern Punct dieser Verordnung hendelt, und zwar derjenige/ welcher die Verstei. gerung — ) 203 ( — grrung dirigiret, wirb mit 25 ff. Strafe belegt, der dagegen fehlendeSteiger oder Versteiger aber mit 10 ft. Diesemnach gebieten und befehlen Wir allen Unfern Obern und Untern, auch adelichen Gerichtern, und überhaupt allen Unfern Untertdanen, daß sie sich hiernach genaueft achten, auch mit ge. hörigem Nachdruck darüber halten sollen, bei Vermeidung derer hierinn angedro» beten Strafen und andern ernstlichen Einsehens. Damit auch diese Unsere gnädigste Verordnung zu jedermanns Wissenschaft gelange, soll dieselbe zum Druck beför. dert, aller Orten behörig publiciret, und an öffentlichen Plätzen angeschlagen wer» den. Darmstadt Den 22ken Oeldr. 1787. Ad fpeciale Mandatum Sereniffinü. Fürst!. Hessische Präsident, Canz» tar und Geheime Rache daseldsten. XT& cbt ich t. Nachdeme auf erstattete verschiedene dringende Amtsberichte nöthig seynwill, daß eine allgemeine Frucht- und Fou» rage-Sperre, gegen alle Ausländer da» b(n angelegt werde, daß wenn es gleich schon jezt aufgekaufft seyn sollte, dennoch nichts verabfolgt werde, als was ein Ausländer nach einem hinlänglichen Obrigkeitlichen Attestat, wogegen kein Zweifel aufzustellen, zu seiner eigenen dringenden Consumtion in kleiner Quan, tität nöthig hat, davon jedoch ganz allein das König!. Preussische Commiffariat ausgeschlossen ist, als welchem aufge., kaufte Früchte und Fourage, wenn die Personen der Aufkäuffer und die erkaufte Quantität selbst genügiich kegitimirt stnd, vor wie nach verabfolgt werden können; s» begehren Sereniffinü nomine Wir hier» mit tu» Uns freundlich gesinnt de,, daß Ihr euch auf der Stelle siräcklich darnach achtet, und darüber mit aller Sorgfalt wachet und auf die Contravenienten an» gemessene Strafen androhet. Verlassens Unsre. Gießen den ü.Deeembr. 1792. Fürst!. Hess. Geheimer Rath, Negierungs-Director, Geheime- uyd Regierungs-Räche daselbst. * * * * * Bekanntmachung r>on verschiedenen Sachen. 1) Nachdeme aufeingelangten höchsten Befehl die durch das Absterben des Fürstlichen Rath Tbomen, dahier in Gie« ßen vakant gewordene Land - Briefpost öffentlich versteigt, und demMeisibieten» den in einen 6 jährigen Temporal-Bestand gegeben werden solle; als können sich diejenige, welche gedachte Briefpost zuersteigen gesonnen seyen, Dienstag den igten buius Vormittags 9Uhr auf hiesi» gem Canzkeibau einftnben, die Bedingun» gen vernehmen, und sofort ihr Gebot ad Protoeollum geben. Signatum Gießen den r. December 1792. Fürst!. Hessische Regierung daselbsten. Loeber, Regierungs - Secretarius. 2) Sollte jemand das Hessen-Darm» städtische Dienst - Reglement ablassen wollen, der beliebe solches an mich nebst Preis zu melden. Wem gefällig ist, das Jntelü» genzblatt auf künftiges Jahr fortzu» halten, der beliebe sich vor Ablauf die» fes Monats dazu anzugeben. Krieger in Gießen. 3) Es ist gestern Abend um 7» Uhr. ein im PosthauS hingetegter vunklgrü.' ) 104 ( ** E, frtt beiden Seiten mit hellrothem Sammet ausgeschlagener fogenankerSpa- Mischer Mantel,: abhanden gekommen; wer solchen an den Buchhändkerj Hrn. Krieger überliefert, oder gewisse Nach« richt davon geben kan, bekommt jur Be» Löhn ung ei neu Dukaten- Gottesdienst am 9. Decembev. ' In der St.Pancratiuskirche. Morgens Herr Stadtpfarrer Müller. Nachmittags Herr Kandidat Hornung. der Burgkirche Morgens Herr Superintendent Schul;. Nachmittags Herr Pfarrer Buff. Katholischen Gottesdienst hält Herr Professor Schalk. Morgen den 9. Dec. hat das Frisch» backen der Beckermeister Koch der Stadt- kirche gegen über. Eod. Hr. Commisstensküth Berim von Marburg, durchpass. Eod. Hr. Regimentsquartiermeister Zinn, vom Hess. Cassel. Dragonerregiment, durchpass. Am i. Dec. Hr. Kapit. v. Loetven» siern, in Holländ. Diensten, durchpass. Eod. Hr. Kapit. Engelhard, von der Hess. Casselischen schweren Artillerie, durchpaff. Eod. Hr. Kapitain Fechmann, in Kön. Preuss. Diensten, durchpass. Am z. Dec. Hr. Bram, Königlich Preuss. Kriegscomissarius, durchpass. -^opulirte bei der Stadtkirche. Am 6. Dec. Herr Joh. Peter Müller, Regierungs-Advocak und Procura- tor ordinarius allhier, weilandHrn. Cantor Müllers zu Buzbach nachgelassener dritter ehelicher Sohn, undJungferSu- sanna Elisabetha, weiland Herrn Joh. Walther Müllers, Kirchenaltesien und Gasthalters zum goldnen Hirsch nachgelassene dritte eheliche Tochter. Ein- und Auspassirte. Am 29.N0V. Hr. Obrist v. Seibert. Kapit. v. Rittmann. Hr. Auditeur Lizmann, in K. Preuss. Diensten. Hr. kieuten. v. Trott und Hr. Lieutenant v. Corchershausen, beide in Hess. Cassel. Diensten, log. in der Post. Eod. Hr. Graf v. Nadasdy, K. K. Grenadier-Hauptmann, durchpass. Eod. Hr. Lieuten. v. Schmitt, vom Hess. Cassel. Leib-Corps, durchpass. Eod. Hr. Rittmeister v. Kellerhau- sen, in Hess. Cbff. Diensten, burchpass. Eod. Hr. Graf Rewier, Obrist in K. K. Diensten, durchpass. Am 30. Nov. Hr. Lieuten. v. Trott. Hr. Lieuten. v. Borg, in Hess. Cassel, lensten, durchpass. Gebohrne und Getaufte bei der Stadt- kirche. Am 24. Nov. Hrn. Regierungsrath Koch ein Töchterlein. Am 7. Dec. Dem Burger u. Schuh« wacher Eberhard Diez, ein Töchterl. Gestorbene und Beerdigte bei der Stadtkirche. Am 29. Nov. Jungfer Catharina Elisabetha Schmallin aus Laubach, alt 46Jahr. t Am 30. Nov. Frau v. Uder, gebohrne von Werkamp, alt 76 Jahr. Am 8- Dec. Dem Burger u. Schneider Joh. Georg Hofmann, einTöchterl- glt-Jahr, starb an den Blattern.