Lamstag, den 2 Juni 18 38. Die für das hiesige, wöchentlich einmal, „am Sonnabend , erscheinende Anzeiaeblatt bestimmten Avertissements müssen, um nicht störend einzuwirken, in jeder Woche bis längstens zum Freitage, Vormittags g Uhr, eingesendet werden; später eintreffende bleibe» bis zur nächsten Nummer liegen. — Daß alle an die Expedition dieses Blattes zum Jnseriren gelangenden Anzeigen :c., schon im wahren Interesse der Einsender, jedesmal mit des Einsenders deutlicher Ramensunterschrift, lediglich zur Notiz für die Expedition, verletzen sein müssen, bringt man hiermit wiederholt in Erinnerung, und bemerkt zugleich, daß, wider Vcrhoffen, ohne des Einsenders Unterschrift eintreffende Zitierenden unberücksichtigt bleiben. Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 26. Mai bis 2. Ium 1838. i i i auch 2 1 Erbsen Linsen fl. 20 18 12 8 18 16 20 16 18 13 3 7 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 6 12 2 1 1 1 Pfd. Lutter Handkäse Eyer . . . 4 6 7 -si K 1 Pfd. gutes Ochsenfleisch . 1 „ Kuhfleisch . . . . 11 8 7 9 0’2 ,, Wasserweck 1 „ Milchbrod . 3 „ Taigscher. Rindfleisch .... Von schweren Rindern Kalbfleisch .... desgl. ausgemästetes . Schweinefleisch. . . Hammelfleisch gemästet 6 15 16 4 4 5 4 6 „ Hammelsfett . . . „ Schweineschmalz, ausge laffenes n desgl. unausgelassenes Pfd. Waizenmehl . . » grob geschälte Gerste " klein geschälte Gerste 1 „ Wurst von pur Schweine 1 „ gemischte Wurst . . 1 „ Bratwurst .... - Pfd. 20^ Lth. — Qt. Roggenbrod . . . 1 n 29J " — " fz .... 3 „ 27 " — „ „ .... 18 Lth. —Qt. Kümmel- oder gemischtes Brod v u cy t p r e i s 1 ,, Schwartemagen . . 1 „ geräucherter Speck . "* „ Schinken und Dörrfleisch ,, Rindsfett .... > 7-. c ü C z. 7; •— tu» — o v ry, 5='I=§§®S ISierpreise. Maas ordinaireS Bier . . . auch . . . Maas Doppelbier .... Marktpreise. Maas Milch 5> " 4 ,, 5 „ Pf. Pf. fr. F^leiscypreise. kr. I pf. Wrovpreise. kr. pf.! Städte. Gemäs Walzen Korn Gerste Hafer Darmstadt . . . Gießen .... Marburg am 20. Mai Dotzlar am 26. Mai _ das Malter das Malter auch daS Mött der Schessel Pf. 200 90 ft. 10 7 4 kr. 20 16 Pf. 200 SO 1 00 1 CD co 1 kr. 30 35 53 Pf. 165 75 ft. 6 6 7 4 3 kr. 24 55 30 6.1 Pb 55 ft. 3 4 2 1 kr. 45 35 30 31 Polizeiliche Bekanntmachungen. 27) Die öftere Wiederholung von Unglücksfällen beim Baden erfordert es, darauf aufmerksam zu machen, wie nothwendkg es zur Lebensrettung eines, aus dem Wasser gezogenen, des Bewußtseins beraubten Menschen ist, denselben wo möglich sogleich trocken abzureiben und dann eiligst in die Rettungsanstalt zu tragen, zu welcher der Thorschreiber am Neustädter Thore den Schlüssel bat. Sowohl während des Abreibens, als während des Tragens und beim Niederlegen ist dem Körper eine Lage zu geben, bei welcher der Kopf durch irgend eine, wo möglich weiche Unterlage etwas in der Höhe erhalten wird. Die weitere Anordnung von Rettungsmaasregeln muß den Aerz- ten überlassen bleiben. Gleichzeitig werden auf Antrag des Großh. Phystkus Herrn Hofraths Dr. Nau dahier nachstehende Baderegeln mit dem dringenden Wunsche veröffentlicht, daß solche von Familienvätern, Lehrern und Brodherren zur Kenntniß ihrer Angehörigen, Pffegbefohlenen, Schüler, Dienstleute rc. gebracht und denselben genau erklärt werde» möchten. 154 Auch wird darauf aufmerksam gemacht, daß für diejenigen, welche sich in der offenen Lahn dahier zu baden wünschen, mehrere sichere Badeplätze unterhalb der Lahnbrücke bestimmt und diese mit Pfählen, auf welchen der Kreis, innerhalb dessen sich ohne Gefahr bewegt werden kann, genau angegeben ist, bezeichnet worden sind. Gießen den 15. Mai 1838. Der Großh. Hess. Kreisrath. K. Ehr. Knorr. Regeln für Baden- e. Um bei dem Gebrauche der Flußbäder Leben und Gesundheit nicht aufs Spiel zu setzen muß man Folgendes beobachten: w ' 1) Man muß bei der Wahl des Badeplatzeö vorsichtig sein, und Tiefen vermeiden, weil selbst die geübtesten Schwimmer nicht selten von einem Krampfe befallen oder plötzlich von ihrer Kraft verlassen worden sind, weßhalb sie in den Wellen ihr Grab gefunden haben. 2) Man bade nie mit vollem Magen, nie früher, als vier Stunden nach einer gehaltenen Mahlzeit, noch weniger während der berauschenden Wirkung genossener hitzigen Getränke, nie unmittelbar nach einer Acrgerniß, oder nach einem Schrecken und bei Störungen der Gesundheit nie ohne die Erlaubniß eines erfahrenen Arztes. 3) Man muß nie mit erhitztem, schwitzendem, sondern mit abgekühltem Körper in das Bad gehen. 4) Man muß, bevor man in's Wasser geht, Stirne, Schläfe, Nacken und Brust naß gemacht haben. 5) Nach diesen Vorbereitungen ist es gut, etwas schnell in das Bad zu steigen, und sich sogleich den Kopf zu waschen, oder noch besser auf einige Augenblicke unterzutauchen. 6) Es ist gut, sich im Wasser lebhaft zu bewegen. 7) Es ist nachtheilig, lange im Bade zu bleiben, und zwar um so nachtheiliger, je kühler das Wasser ist. Zehn Minuten sind gewöhnlich hinreichend. Der leiseste Anflug eines Fröstelns muß aber als Wink der Natur betrachtet werden, das Bad zu verlassen. 8) Man muß den Körper nach dem Bade sogleich trocken abretben, sich schnell ankleiden, dann aber sich nicht in der Nähe des Wassers hinsetzen, sondern sich eine gelinde Bewegung machen. 30) Die unterzeichnete Behörde findet sich aus den in früheren Bekanntmachungen angeführten Gründen veranlaßt, auch in diesem Jahre alle Garten- und Feldbesitzer der hiesigen Gemarkung hierdurch aufzufordern, bis zum 20. Juni l. I., bei Vermeidung einer Strafe von 1 fl. 30 fr., ihre Hecken gehörig zu beschneiden und diejenigen, welche über 5 Fuß hoch sind, bei Vermeidung gleicher Strafe, bis auf diese Höhe abzunehmen. Gießen am 30. Mai 1838. Der Großh. Hess. Kreisraih K. C. Knorr. 31) Eine bunte Schürze ist gefunden und auf Großh. Polizeibüreau abgegeben worden. Gießen am 31. Mai 1838. Besondere Bekanntmachung. 655) Nach vorliegenden Verordnungen müssen die an den Chausseen herziehenden Grundstücke von den Eigenthümern mit Obstbäumen bepflanzt und die Gepflanzten gehörig unterhalten werden. Diese Verordnung soll indessen an der Straße nach Marburg nicht gehörig befolgt worden seyn, und ist mir deßhalb der höhere Auftrag geworden, die Grundeigenthümer anzuweisen, daß sie da, wo dieses noch nicht geschehen ist, diesen Herbst die nöthigcn Obstbäume anpflanzen, die jetzt schon Gepflanzten aber mit den fehlenden Stützen versehen und sie von Moos reinigen. Es wird hierzu Frist bis zum 1. Oktober d. I. gegeben mit dem Anfügen, daß bei den Säumigen das Fehlende auf ihre Kosten nachgeholt werden wird. Bei dem Pflanzen der Bäume ist übrigens darauf Rücksicht zu nehmen, daß sie 10 Fuß vom Rande des Chausseegrabens und 30 Fuß von einander entfernt bleiben. Gießen den 10. Mai 1838. Der Bürgermeister M. Schneider. 155 Gießen den 30. Mai 1838. LO 1834r Büdinger Tage der 3) 7 4) 4 10) 3i 11) 1 5) 6) 7) 8) 9) u ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff am n 18 ff ff ff ff 1833r 1835v 1837r tf ff tf tf ff ff Versteigerung 1 i ff 4 1! 16 4 27 ff 35 Bedingungen auf dahiesigem Mai 1838. Großh. Hess. Rentamt. Schneider. Osthofer Büdinger unter den Kathhause versteigt. Gießen den 17. I. V. d. Bürgermeisters der 1. Beigeordnete, Christian Schneider. Proben werden verabreicht. 651) Auf freiwilliges Ansuchen der Erben des Burgers und Leinwebers Peter Hammel dahier, soll das denselben zustehendc Wohnhaus mit 5,9 Klafter Grund, neben Lohannette Meinhardt in der Sandgasse, Montags den 11. Juni, Nachmittags 2 Uhr, auf dahiesigem Rathhaus, unter den alsdann zn er, öffnenden Bedingungen, öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen den 30. Mai 1838. Großh. Hess. Stadtgericht. Müller. Büdingen den 23. Mai 1838. Frau Kammerrath Brenner's Wittwe. 652) Mech von Emanuel Simon dahier gerauftes, in der Löwengasse neben meiner Hof- raithe gelegenes Haus, soll Freitag den 8. Juni, Morgens 8 Uhr, zum Abbruch einer öffentlichen Versteigerung ausgesetzt werden. Die Verkaufs- bedlngungen sind bei der Versteigerung und vorher bei mir zu erfahren. Gießen den 31. Mai 1838. Windecker, junior. , 674) Mittwochs den 13. Juni, des Vormittags um 10 Uhr, soll auf der Geschäftsstube des Unterzeichneten die Lieferung von 90 bis 100 Stecken Buchen-Scheidholz in die Gr. Universi- tatskanzlet und das Gymnasium dahier, an den Wemgstnehmenden versteigert werden. Gießen, am 31. Mai 1838. Martin, Gr. Universitätsrechner. 662) Zwei ganz bedeckte, in vollkommenem Stande sich befindende Chaisen, wovon die eine ein- und zweispännig gefahren werden kann, nebst doppeltem Pferdegeschirr, sollen Montag den 11. Juni, Nachmittags 2 Uhr, in dem Hause 642) Wein Versteigerung zu Büdingen. c» 18. Juni d. I., Nachmittags 2 Uhr, sollen die hier nachfolgenden rein gehaltenen Weine, öffentlich, auf Ansuchen der Eigen- thumer tu der Behausung des Herrn Stadthaupt- mann Sauwage dahier, versteigert werden. 1) 1 Ohm 19 Maas 1819r Markenbrunner, 2) 7 PA ' 650) Montag den 18. Juni d. I., Nacb- a aUf dahiessgem Lthhaus 1) ent Sopha und 2) drei Kommode, G-eßen den 28. Mai 1838. Großh. Hess. Stadtgericht. Müller. dahier^ ^"luchen der Schützengesellschaft 2- Juli, Nachmittags 2 Uhr, benb^'Na ^atB’anfc' das Schießhaus, Ne- oder yn und Kuchenbau, enthält 67 Klftr. Tblr ^s^uthen Grundfläche, vor dem Neuweger, 6^en öffentlich meistbietend, unter den raad,ra6ra Gießen den 17. Mai 1838. Großh. Hess. Stadtgericht. Müller. ^elyoiz, 8./4 Stecken FichtenstockhoLz, 1 Stecken Versteigerungen. Virkenprügelholz, 3 Stecken Birkenstockholz, 37Z 587) Fruchtversteigerung bei dem Rent- Eichenprügelholz, 13 amt Gießen ? Ä F^"'st°ckholz, 1825 Eichenwellen, an Sreit.A q ». • P5n,Q. . den Meistbietenden versteigert werden. 9 Uhf werden 93or,tt,tta^ Der Zusammenkunftsort ist an der 1. Brücke 9 Uhr, werden auf der Steinbacher etra*. 30 Malter Waizen, 200 ff Korn, 100 ff Gerste und 250 ff Hafer, bei Abnahme in größeren Flaschen ist der Preis bedeutend billiger. Unter vielen spricht nachstehendes, vom löbl. Kreis-Amt zu Freiberg bestätigtes Zeugniß, für die Vorzüglichkeit der Tinktur. Abschrift: Ter Wahrheit gemäß, bezeuge ich hiermit, daß mein durch körperliche Leiden früh ergrautes, ganz schwarzes dichtes Haar, blos durch die Haar-Tinktur des Herrn A. Leonhardi seine natürliche Farbe wieder erhalten hat, und bin erbötig, dieß Jedem auf nähere Anfrage zu bestätigen. „ , Mit Recht kann ich daher allen Benothigten dieses gute und ächte Mittel empfehlen. Freiberg, im Monat Mai 1838. Adv. Neuendorf. Kreisamt Freiberg, den 7. Mai 1838 erschien an Kreisamtsstelle , Herr Advocat Neuendorf allhrer, dem unterzeichneten Protokollanten und Herrn Gerichtsbesitzer von Person und als dispositions# fähig wohlbekannt, zeigte vorbefindliches über den Gebrauch der Haar-Tinktur ausgestelltes Zeugniß vor, bekannte sich zu dessen Inhalt, erkannte auch seine darunter befindliche Unterschrift, als für die mit eigner Hand bewirkte an, und hat auf Vorlesen, diese in Gegenwart des Hern? Registrator und Gerichtsbeisitzer abgefaßte Re- gistratnr genehmigt. Geschehen wie Eingangs bemerkt von Ernst Wilhelm Riedel, verpflichteter Protokollant. Friedrich Ferd. Rämpler, Gerichtsbeisitzer. Aromatisches Kräuteröl, atm Wachstbum und zur Verschönerung der Haare, wird unter Garantie verkauft, die Flasche zu 54 fr. und 1 fl. 12 fr. Zahnperlen, die Schnur ä 1 Rthlr. Preuß. Cour. In Gießen befindet sich von sämmtlichem die Niederlage bei , , , g , , 67ti Mein Lager von Bremer- und Ham« bürge?Cigarren habe ich mit nachfolgenden sehr beliebten Sorten, als: Havanna!), Caban- naö, Maryland, Dosamygos, Perusren Lanafter und Woodeville ww er »fs Vollständigste ergänzt, und gebe solche n Kistchen von 500, 100 und 50 Stuck, wre auch in lecet fleinern Parthie ab. , t.m «rchmpias. 156 des Sattlermeistcrs Kühne auf dem Asterweg versteigert auch können sie daselbst vorher ein- gesehen werden. H. S ch n e s d e r. Feilgeboteue Sachen. 646) Aecht englische Universal-Glanz-Wichse von G. Fleetwordt in London. Diese schöne Glanz-Wichse, welche von Herrn W. A. Lampadius, König!. Sächs. Vcrg-Com- missions-Rath und Professor der Chemie in Freiberg, Herrn Natorp, Königl. Preuß. Stadt-Phy- sikuS in Berlin, sowie auch durch Herrn John Hudson, Chemiker in London, einer chemischen Prüfung unterworfen worden ist, enthält laut deren, sich in meinen Händen befindlichen Attesten nur solche Ingredienzen, welche das Leder weich und geschmeidig erhalten; auch giebt sie ihm mit wenig Mühe den schönsten Glanz in tiefster Schwärze, und da sie beim Gebrauch verdünnt wird, so erhält man das 12- bis 16fache Quantum. Sollten sich dem Abnehmer diese Eigenschaften nicht bewähren, so ist man erbötig, das Geld ohne Widerrede zurückzugeben. Das Commissions-Lager für Gießen ist einzig und glleiu Herrn H. Lüdekrng übergeben worden, und bei demselben in Buchsen zu 4 und 2 gGr. nebst Gebrauchszcttel stets zu bekommen. Ed. Oeser, sonst G. Flores jun. in Leipzig, Haupt-Commissionär des Herrn G. Fleetwordt in London. 647) Das Wohnhaus Lit. B. M. 10 ist aus freier Hand zu verkaufen. 670) Vesten Emmenthaler Schweizer- und Limburger Käse, Holländische Häringe und Sardellen, Westphälischen Schinken, Göttinger Cervelatwurst, Kapern, Citronen und sonstige Südfrüchte, wie auch Bairisches Lagerbier in Flaschen, verkauft 8. Jahreis, auf dem Kirchenplatz. 660) Erprobte-Haar-Tinktur. Sicheres, und in seiner Anwendung ganz einfaches, unschädliches Mittel, weißen, grauen, gebleichten und hochblonden Haaren in kurzer Zeit eine schöne dunkle Farbe zu g-ben, und da- bei das Wachsthum der Haare zu befördern. Untersucht und genehmigt von den Medtcmast Behörden zu Berlin, Münchm und Dresden. Preis pro Flacon 1 Rthlr. 8 gGr., , . ... , hierzu eine Verlage. c r n f