Samstag 18 Frucht- und Vicrualienpreise zu Gießen vom 23. bis .30 Septbr. lörovprrise kr. | pf. Flriscypreise i i 2 dFru ch l preise. Hafer Gerste Erbsen Korn Linsen kr. Pf. fl. Pf. j fl. kr. fr. Pf. Pf. fl. 200! 166 6 3 75 15 24 15 20 40 484 4 6 7 6 18 19 4 8 4 fr. 30 50 fl. 5 4 „ Milchbrod . . „ Taizscher . . lSierpreise. —1 4 801 2 5 10 30 iOl il: iPfd.gutetOchsenfieisch . . Kuhfleisch..... Rindfleisch Don schweren Rindern . Kalbfleisch..... de«gl. au«gemastete« . . Schweinefleisch , . Hammelfleisch gemästet Wurst von pur Schweinen „ gemischte Wurst . . . Bratwurst . ... Schwartemagen . . . geräucherter Speck . . Schinfen oder Dörrfleisch *5» 1 „ Rindsfett..... ° i „ Hammelrfett . . . . K 1 „ Schweinrschmalr, aul-elasse- net ... 1 „ desgl. unau«gelassenet . Maas ordinaire« Bier . . . auch . Maa« Doppelbier .... Marktpreise Maa« Milch ..... 21 Lth. — Qt. Kümmel- oder gemischte« Br»d Wasserweck...... ^Pfd.26Lth. — Qt. Rogzenbrod 2 „ 11 „ - „ „ . . 4 „ 22 „ — „ „ . . 6 „ 1 5 „ 1 « „ 1 : - 12 — 2 — 1 - 1 — 1 — 1 Pst. Butter auch . . . . 3 Handkäse 9 Eier 1 Pfd. Waizenmebl..... 1 , grob geschälte Gerste . . 1 , klein geschälte Gerste . . i 1 1 1 1 °"Z 1 isi 1 i S'E» 1 Sri! C-ff v» 1 kr. I pf.J , 12 — 8 7 — 8 .— 8 — — — 12 — 8 — ' 12 — i 8 — : 15 — ' 16 — । 20 — i 16 — ; 18 — 13 — 20 _ 18 — , Städte Gemäs Waizen Darmstadt . . . 1 Gießen ... g Marbur« am 24. Sept. ffWetzlar am 23. @epL_ da« Malter da« Malter auch da« Mett der Scheffel Pf. 200 -- 90 1 00 1 §. 2. In denjenigen Orten, wo entweder blos oder vorzugsweise Tannenholz, Torf oder Steinkohlen ge- 231 bramit tocrbctt, sollen die Schornsteine dreimal im Wütt-e, im October, December und Februar, und rweimal im Sommer, im Mai und Augusts gefegt werden. . Die Kamine solcher Gewerbsleute ab---, welche zum Betrieb ihres Gewerbes starke Feuerung notlng baben, wie Bäcker, Bierbrauer, Vrandweinbrenncr, Seifensieder, Hafner, Schlosser, Schmiede, Gast- wirtbe und Garköche, binsichtlich ihrer Kückensckornstclne und dergleichen, sollen alle vier oder sechs Wochen"aef-at werden, wenn nach der Größe des Gewerbes derselben eine öftere Reungnug der Schorn- steine als die gewöhnliche, nöthig ist. Auch die Kamine der Schreiner, welche ut ihren Oese» viel Hobclspäne verbrennen, sollen im Wintet eben fc^oft^cfcgt werden. C?g bl-ibt i-doch den Kreisräthen und Landräthen überlassc», nach Zlnhörung der Ortspolizci-Behörden fSüraermeister) und Kaminfeger, in solchen Orten auf dem Lande, wo blos Laubhch gebrannt wird, und deren Lage und Bauart von der Beschaffenheit ist, daß ein etwa entstehender Scho^nftc.n- S nickt so gefährlich ist, wie in Städten und solchen Orten, wo die Hauser dicht aneinander gebaut sind, ;« gestatten, daß die Kamine jährlich nur dreimal, nämlich zweimal rm Winter und einmal im Sommer, gefegt werden. $ B» dem Kegen der gewöhnlichen Kamine muß der Schornstein bis zum Dach hinaus be- stieaeii" u-'-d der darin befindliche Ruß überall, besonders auch in den Ecken, Mit einer eisernen Scharre, ohne jedoch den Schornstein zu beschädigen, gehörig abgekratzt, uud darauf nut einem stumpfen Besen ^"^nsEd!r"darf'bei solchen Schornsteinen, welche Absätze haben, oder in welche zu Windöfen acböriae Röhren lausen, auf jenen Absätzen und in diesen Röhren durchaus kein Ruß -liegen breiben. Sollt/ein Schornstein zu enge sepn, als daß er überall gehörig gefegt werden konnte, so ist dies sogleich hnr tiWreibebövbc cuif t>ic ÜN §• 15 — ! 8. ciußcgcbcitc Ält unjujcigcn. Was die engen s. g. Russischen, rund gebauten Kamine betrifft, so sind dieselben m den f;r, fc;e aewöbnlichen Kamine vorgeschriebeuen Terminen von dem darin sich anhausenden floc.igeu Ru- b l %e ? n siw Fequnq der sonstigen Kamine bestimmten Zeiten mit einer Bürste und Kugel, welche an Seile befestigt süid, zu reinigen. Der darin sich anhäufeude Glanzruß dagegen kann nur durch Ausbrenncn wcggeschafft werden. Dieses geschieht jedes Jahr wenigstens einmal durcq zwei Personen, von w°lcken die Mne das Feuer unten anzündet und unterhält, die Andere aber aus dem Dache an der" Mündung der Röhre drc Flamme überwacht; sogleich nach dem Ausbrennen muß das Kamm m.t «Li |,,ac[ aere-'nigt werden. Bei dem Ausbrenncn ist namentlich auch darauf zu scheu, daß ftuerfangende^Sachen weit genug von dem Kamin entfernt sind. Auch die Reinigung dieser Russischen Kamine ist durch Kaminfeger zu besorgen. ach zu versichern, daß die Schornsteine überall zur rechten Zeit gefegt werden, haben die c-'rtsvolizeibehörden zu Ende jeden Jahrs ein Berzcichuiß sämmtlicher Feuerstätten nach Anleitung des isier^beiliegenden Formulars zu fertigen uud bei jedem Haus zu bemerken, wie osr dre dann bcsindlichcn Kamine obigen Bestimmungen zufolge (§. 1 — 3.) lin^ nächsten Jahre gefegt werden muffen. Di-ses Berzeichniß hat der Kaminfeger, sobald er'zu Anfang des Jahres in den Ort kommt, bei, der cibebörde aburholen, die Fegung der Schornsteine hiernach vorzunehmcn, und dasselbe bei re- ?,Ät « g.ftgt hat, UN.-- 6., we*» -u ***». ™ welchem Tag und Monat dies geschehen ist. § ? Wenn der Kaminfeger eine öftere jährliche Fegung der Schonisteine, als die Ortspolizeibehörde bemerkt bat, für nöthig hält, und die Hausbewohner nicht gleicher Meinung mit ihm sind, so hat er v " der O svo -zeibehörd- die geeignete Verfügung zu erwirken, falls er sich aber hierbei, noch Nicht beruhigen zu können glaubt, die Sache dem einschlägigen Kreisrathe oder Landrathe anzuzeigen. Tie ordnungsmäßige Reinigung hat der Schornsteinfeger jedeSmal acht Tage zuvor der Ortzeit» zcibebörde der betreffenden Gemeinde anzuzeigen. Die Gemeinde - Einwohner sind von dem .Lage der vormnehmcnden Fegung zu benachrichtigen, um ihre Einrichtungen hiernach m der Ar, treffen zu ko«, neu daß der Schornsteinfeger in seinem Geschäfte nicht gehindert ist. Wenn aber auch in diesem ^allc, ohne allrugroße Störung häuslicher Geschäfte rc., die Reinigung nicht augenblicklich vorgenomme 232 -**.-»ÄÄÄ® MLSL LÄM Kaminfeger, auf WWä Kaminftaer auf die" Verschiebung der Reinigung nicht eingehen zu können, x*^KL °d wm\*» «°'-°-°«l°» °d" * »d auf w,ela,„ ge ft verschoben werden soll. § $ ro.s ,r. srr Kiaentbümer oder Bewohner eines Hauses der ordnungsmäßigen Reinigung ^l^d^El^z«^le"strn^o^dat^t^e^letztere^des'Wide^^chs^«>^eachtctl ^^Re^iguug^wwag^wnsd^ S L s" < w Pf jlrtfk llTt £DrtTift^ ru^ untersuchen und dafür zu «- -°ch «• • «-»- ”*£* SÄÄ SÄSS @-8-9 »ich, M ,-chl« 8-i. °'M Ort vornehme» sollte, dies dem Krciörathe oder Landrathe anzuzcigen. §, 12. ÄS £»» feaunn der Schornsteine, daß irgendwo entweder gar nicht, oder nicht gehörig gezegr 1^, l der Kaminfeger alsdann zur nachdrücklichen DiScipluiarstrafe gezogen wer . Der Kaminfeger darf von «em Eigen,I>dmer .»« ^*JÄL*Ä die Reinigung eines einstöckigen Schornsteins drei f» verlauaeu. Zn den Städten: und für die eines drei- und mehrstöckigen fünf Äreuj 3 ’L ■ s^minkeaer für die Feauua Darmstadt, Mainz, Gießen, Worms und Offenoach haben 3 der Schor,?- eines einstöckigen Schornsteins vier Kreufer, und fl r , belieben Bei Küch-nfchvrnstcinen wird stein Weiler lauf,, einen '".2«-- Swck g-rechn^ fowie d°i g- das Stockwerk, in welchem die Kchche befindlich ist, a ' . . ber russischen Kamine mittelst brochenen Dächern der bewohnte Thcil derselben. Für dl * 9 Kebübren für das Ausbrennen Bürste und Kugel habe» die Schornsteiuseger die °bcn bemerk en Gebühren, dieser Kamine aber das Doppelte der oben bestimmten Gebühr sncfen 2c. selbst anzu- Uebrigens haben sich die Kaminfeger die zur Schornsteins g 9 9 fc- ,ren auct. nur f>-ir schaffen, und können daher solche von den Hausbewohnern ma> ' 3 ^feat haben, und diejenigen Schornsteine Bezahlung fordern, welche veror n g bg ? ä U> Kamins sich eben so wenig durch Annahme von irgend etwas verleiten lasten, die «zegnug “®Ä dem Im S. 8 -rwLhnttn F-°- ÄE Zwecke der Vornahme derselben sich wicderho t in eineGttnnnd beg Stunde Entfernung sei- Fegerlohn noch eine Vergütung für seinen Gang zu Zwo f Kreuz v n d^ fallltf ül Anspruch nes Wohnsitzes von jener Gemeinde, wogegen er für den Ruck g nicht■ Reinigungen vorzu- zu nehmen. Wenn bei dieser Gelegenheit in einem Orte mehrere sg, . ) Stunde anzusprecheu. nehmen sind, so hat der Kaminfeger von jedem Hausbesitzer scch L k 233 Werden die verschobenen Reinigungen an dem Wohnsitze des Kaminfegers, oder in Orten, welche weniger als eine Stunde davon entfernt sind, vorgenommen, so kann der Kaminfeger auher dem Fegerlohn sechsKreuzer von jedem Bewohner eines Hauses, bei welchem gefegt wird, verlang«. §• H. Sollte jemand die Bezahlung des im §. 13 bestimmten Fegerlohns oder der im §. 13 -^merkten besonder» Vergütung bei aufgeschobenen Reinigungen verweigern, so hat sich der Kamin>ger an die Ortspolizeibehörde zu wenden und, würde die Aufforderung derselben zur Zahlung unrout# sam bleiben, das Kostenverzeichniß der Ortspolizeibehörde einzureichen, damit solches von dieser bescheinigt und dem Kreisrathe oder Landrathe zur Vollziehbarerklärung und Beitreibung vorgelegt wird. §. 15. Bei dem Kaminfegen ist auch die Beschaffenheit der Schornsteine und Feuerstätten auf das sorgfältigste zu beachten, sowohl in Ansehung polizeiwidriger Bauart, als der zufälligen, schon vorhandenen oder leicht zu befürchtenden Beschädigungen; die Kaminfeger haben sich daher mit den Vorschriften über Anlegung der Kamine und Feuerstätten genau bekannt zu machen. §. 16. Die wahrgenommenen feuergefährlichen Anlagen und Baugebrechen muß der Kaminfeger nicht nur den Eigenthümern oder Bewohnern Les Hauses anzeigen, sondern auch ein Verzcichniß darüber führen, welches er der Ortspolizeibehörde zur Einsicht vorzulegen hat. Diese muß sich eine Abschrift davon fertigen, um die geeigneten Verfügungen deßhalb zu treffen, und unter das von dem Kaminfeger ausgestellte Verzcichniß bemerken, daß sie dasselbe gelesen habe. Wenn die Baugebrechen nicht so gefährlich sind, daß sie eine schleunige Reparatur erfordern, so hat die Ortspolizeibchörde solche bei der nächsten Feuervisitation zu berücksichtigen und die zuzuziehenden Techniker darauf aufmerksam zu machen, auch nach Umständen eine außerordentliche Feuervisitation deßhalb zu veranlassen. Ist eine schleunige Reparatur erforderlich, so kann solche nach vorausgegangener fruchtloser Aufforderung an den Hauseigenthümer auf bcrichtliche Anzeige der Ortspolizeibehörde von dem Kreisrathe oder Landrathe, etwa nach vorhergegangenem aber unwirksam gebliebenem pönalisirtem Polizeibcfchl, zwangsweise auf Kosten des Hauseigenthümers angeordnet, und muß in diesem Falle von der Ortspolizeibehörde, nöthigenfalls unter Zuziehung des Polizeipersonals und der Sicherhcitswacve, vollzogen werden. Letztere Befugniß steht in Fällen, wo Gefahr auf dem Verzüge haftet, auch der Ortspolizeibehörde zu. §• 17. Rach beendigter Kaminfegung in einem Bezirke hat der Kaminfeger das Verzcichniß der Baugebrechen von sämmtlichen Orten dem einschlägigen Kreisrath oder Landrath zu übergeben, in Ansehung der öffentlichen und herrschaftlichen Gebäude aber dem Kreisbaumeister gleichmäßige Anzeige zu wachen. 18. Sollte bei der nächsten Fegung der Schornsteine ein schon angezeigter Fehler oder Schaden noch vorhanden seyn, so ist derselbe in das Verzcichniß der Baugebrechen so lange aufzunehmen, bis die Reparatur erfolgt ist, und dabei jedesmal zu bemerken, daß schon früher die erforderliche Anzeige deßhalb gemacht'worden sey, damit das Fehlerhafte nöthigenfalls sogleich verbessert und die Säumigen nach Befinden zur Strafe gezogen werden können. Fällt aber dabei der Ortspolizeibchörde eine Nachlässigkeit zur Last, so soll sie eine der Größe der Schuld angemessene Disciplinarstrafe treffen. §. 19. Die Kaminfeger haben bei dem Kaminfcgen auch darauf zu sehen, ob etwa gegen die bestehenden Vorschriften feucrfangende Sachen, als Heu, Stroh, Hanf, Flachs, Pech, Oel, Thran, Holz, Pulver, Schwefel, Salpeter und dergleichen, zu nahe bei den Schornsteinen aufbewahrt, oder ob in den Rauch- oder Ofenlöchern oder im Rauchfange über dem Herde Holz gedörrt und an von Feucrsgefahr nicht befreiten Orten Hanf und Flachs gedörrt oder gehechelt, oder Asche und Kohlen oben in das Haus auf den Boden oder in hölzerne Geschirre gebracht werden. Ihre dcßfallstge Wahrnehmungen haben sie bei der Ortspolizeibehörde anzuzeigen, damit von dieser wegen Entfernung der Feuersgefahr und wegen Bestrafung der begangenen Conrravcnrioneu das Erforderliche ei'«geleitet werde. 234 §. 20. Bei entstehendem Brande sind die Kaminfeger verpflichtet, sich unverzüglich mit ihren Leuten an den Ort des Brandes zu verfügen, und sollen die im Brande stehenden und zunächst darum gelegenen Häuser, so viel immer möglich, besteigen und nach ihrem besten Vermögen, sowohl zur Dämpfung des Feuers, als Verhinderung dessen weiterer Ausbreitung, alle mögliche Hülfe leisten. §. 21. Zeder Kaminfeger muß seinen Wohnsitz innerhalb des ihm verliehenen Districts an dem Orte nehmem, welcher ihm von dem Kreisrathe oder dem Provinzial-Commissariat angewiesen wird, und für seine Gesellen, welche bei einer jedesmaligen Wechselung der Ortspolizeibehörde anzugeben sind, — damit dieselben, wie die Kaminfeger selbst, ans dieses, als ihre Instruktion zu betrachtende Regulativ von dem Kreisrathe oder Landrathe, oder deren Beauftragten verpflichtet werden — haften, dcßbalb nur zuverlässige Leute in Dienst nehmen und gehörige Aufsicht über die denselben von ihm übertragene Arbeit führen. Er darf daher namentlich nicht die Reinigung eines Schornsteins einem Gesellen allein überlassen, welcher das achtzehnte Lebensjahr noch nicht zurückgelegt hat, und soll endlich, soviel in seinen Kräften steht, die Fegung der Kamine und Besichtigung derselben hinsichtlich der Baugebrechen wenigstens nach und nach in allen Schornsteinen selbst vornehmen. §. 22. Sollte der Kaminfeger oder seine Leute sich Nachlässigkeiten in dem ihm durch dieses Regulativ zur Pflicht Gemachten zu Schulden kommen lassen, so wird er nach Befinden entweder in eine namhafte Disciplinarstrafe verurtheilt, oder ihm auch die Concession zum Kaminfegen sogleich genommen und einem Andern ertheilt werden. Ueberdieß ist er, wenn durch seine oder seiner Leute Vernachlässigung ein Brand oder sonstiges Unglück entsteht, zum Ersatz des hierdurch verursachten Schadens verbunden. Die Ortspolizcibehördcn sind verpflichtet, alle zu ihrer Kenntniß kommenden Nachlässigkeiten und Contravcntionen der Kaminfeger gegen dieses Regulativ dem Kreisrath oder Landrathe anzuzeigen. Darmstadt, am 18. August 1837. Aus al ler.höchste m Auftrag Großberzoglich Hessickes Ministerium des Innern und der Justiz. du Thil. v. Rieffel. Regulativ zur Anlage der Schornsteine, mit besonderer Berücksichtigung der engen sogenannten Russischen Schornsteine. Damit bei Anlage der Schornsteine, insbesondere auch der engen sogenannten Russischen Schornsteine, überall nach gleichen Normen Verfahren wird, findet man sich veranlaßt, folgende Vorschriften desfalls zu ertheilen: -1* §. 1. Alle Schornsteinröbrcn sollen dergestalt aufgeführt werden, daß nicht leicht ein Brand in denselben entstehen kann, und daß sie, wenn dieser Fall doch eintreten sollte, sest genug sind, um keine Feuersgefahr zu veranlassen. §. 2. , Die weiten Röhren, welche vom Schornsteinfeger befahren werden, dürfen nicht weniger als fünfzehn Zoll Breite und achtzehn Zoll Länge im Lichten erhalten. §. 3. Die Umfangsmauern derselben sollen nicht unter fünf Zoll stark sein. Die Zwischenwände mehrerer neben einander liegender Röhren erhalten dieselbe Stärke von wenigstens fünf Zoll. §. 4. Die Unterstützung und Lage der Röhren betreffend, wird bemerkt, daß sie in der Regel auf den Fundamenten des Gebäudes ruhen und möglichst senkrecht bis über das Dach geführt werden müssen. 235 Das sogenannte Aufsatteln der Röhren, so wie das Schleifen derselben auf Unterstützungen von Hölz ist nicht gestattet. Im Fall eine etwas geneigte Richtung derselben nicht zu vermeiden sein sollte, har hierüber die Polizeibehörde (Kreisrath oder Landrath) auf den Grund des Gutachtens der technischen Behörde zu bestimmen. Zn keinem Falle darf dieselbe weniger als ssechszig Grad gegen die Horizontalfläche betragen. Da, wo die Röhren durch Gebälke der Stockwerke, oder an Holzwänden und Dachwerk vorbei- ziehen, muß jedesmal wenigstens fünf Zoll Zwischenraum bleiben, der mit Lehmsteinen und Lehm «Asgemauert wird. Schornsteine, welche an der schmalen Seite nur aus einer Röhre bestehen, dürfen nicht über vierzehn Fuß frei aufgeführt werden, sondern erhalten bei größerer Hohe vorlretende Pfeiler, welche gleichzeitig mit den Röhren und im Verbände mit denselben aufgeführt werden. §. 5. Das Zusammenwölben mehrerer Schornsteine, so daß dieselben ohne Unterstützung durch Holzwerk sich frcitragen, ist für die weiten Röhren erlaubt. §. 6. Die Höhe der Schornsteine über dem Dache muß mindestens drei Fuß betragen. §. 7. Der Boden der Schornsteine und Einhetzplätze oder sogenannten Vorrannne muß jederzeit von Stein sein. §. 8. Die Weite der engen oder Russischen Röhren bei gewöhnlichen Ofenfeuerungen wird auf wenigstens sieben Zoll im Lichten bestimmt. Münden mehr als drei Ofenröhren in die Schornstein- röhrc auS, ober bei Feuerungen anderer Art, z. B. Herd- und Kesses- Feuerungen u. s. w. ist bei der Ertheilung der polizeilichen Erlaubniß auf den Grund des Gutachtens der technischen Be- t örde die Größe t>;r Querdurchschnittsfläche zu bestimmen. §• 9. Die Form des Querdurchschnitts derselben ist jedesmal als Kreisfläche zu nehmen. §. 10. Die Stärke der Umfangswände oder Wangen der engen Röhren darf bei gewöhnlichen Ofen- und Herdfeuern nicht unter fünf Zoll sein. Bei Anlagen, wo wegen starker Feuerung eine ungewöhnliche Erhitzung der Röhren zu erwarten ist, sind die Umfangswände bis auf zehn oder fünfzehn Zoll zu verstärken, worüber die Polizeibehörde die Bestimmung ertheilt. §. 11. Die Feuerungen verschiedener Stockwerke müssen in der Regel besondere Röhren haben, welche erst in dem Stockwerke, wo die Feuerung Statt findet, anfangen. Ausnahmen von dieser Regel wird jedesmal die Polizeibehörde bestimmen. §. 12. Wegen der Unterstützung und Lage der Röhren gilt für die engen Schornsteine, was bei §. 4. im Allgemeinen bemerkt worden ist. 13. Das Material und die Ausiührnng der Röhren betreffend, wird bemerkt, daß zu diesen engen Schorsteine» nur die besten, vollkommen ausgebrannten Backsteine, aber niemals Lehmsteine verwendet werden dürfen. Das Mauern derselben geschieht bis zum obersten Gebälke mit Lehm, über einen hölzernen Cylinder, welcher oben mit Handhaben versehen ist. Es ist wesentlich, daß alle Fugen gehörig mit Lehm ausgcfüllt, und daß die innern und äußern Oberflächen ganz mit demselben überzogen und vollkommen eben getüncht sind. Ueber dem letzten Gebälke im Dachraum ist es zweckmäßig, den Schornstein mit einem Mantel von aufrecht gestellten oder gelegten Steinen zu umgeben, um die schnelle Abkühlung des Rauchs und den dadurch entstehenden Glanzruß zu vermeiden. §. 14. Zum Zwecke der Reinigung der engen oder sogenannten Russischen Kamine muß bei jedem solchen Schornsteine in der Dachfläche eine Vorrichtung zum Auüsteigen angebracht werden und auf dem Dache eine Vorrichtung zum Stand für den Schornsteinfeger sich befinden, wozu in der Regel zwei Dachhakcn zum Anhängen einer kleinen Fußbank nach Art derer, welche sich die Schieferdecker bedienen, hinreichen werden. §. 15. Zum Reinigen der engen Schornsteine muß ferner an deren unterstem Theile sich eine Oeffnung 236 von verhältnißmäßiger Größe befinden. Bei Feuerungen, wo ein sogenanntes Vorkamin (Vorgelageangebracht wird, über welchem die Schornsteinröhre anfängt, wird im Boden derselben ein Futterrohr von Eisenblech cingemauert und mit einer Kapsel versehen, welche zugleich beim Reinigen zum Auffangen des Rußes dient. Die andern Röhren erhalten ganz unten ein Seitenthürchcn von Eisenblech, "welches in einen eisernen Falz schlägt und dicht schließen muß. Werden auf dem Speicher oder Dachboden ebenfalls Thürchen angebracht, was übrigens selten nöthig erscheinen dürfte, so muß der fünf Zoll tiefe Raum hinter derselben bis zum Lichte der Röhre, mit Backsteinen ausgelegt werden. Die Thürchen selbst sind mit einem Riegel versehen, an welchen ein Vorhängschloß gelegt werden muß. Dieselben dürfen nicht näher als drei Fuß von allem Holzwerk angebracht werden und der Fußboden unter demselben muß dreißig Zoll ins Quadrat geplattet sein. §. 19. Die Beobachtung dieses Regulativs wird den dabei bctheiligten Personen, insbesondere den Bauunternehmern und Maurern zur Pflicht gemacht; Contraventionen werden mit einer Polizeistrafe von einem bis fünf Gulden geahndet, und außerdem von der Polizeiverwaltungsbehörde die erforderlichen Maasregeln zur Entfernung der bei Erbauung der Schornsteine unterlaufenden Fehler und Gebrechen ergriffen. Darmstadt den 18. August 1837. Aus allerhöchstem Auftrage. Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern und der Justiz. d u T h i 1. v. Rieffel. Polizeiliche Bekanntmachung. 37) Eine auf dem letzten landwirthschaftlichen Feste dahier abgegebene porzellainene Pfeife kann von dem Eigenthümer auf dem Polizeibureau in Empfang genommen werden. Gießen den 28. September 1837. Edictalladungen. 911) Nachdem Großh. Hofgericht der Provinz Obcrhessen über Las bedeutend überschuldete Vermögen des für einen Verschwender erklärten Hosgerichts-Advokaten Hoffmann I. in Gießen den förmlichen Concurs erkannt und den Unterzeichneten mit dessen Leitung beauftragt bat, so werden alle, welche Forderungen oder sonstige Ansprüche an Hofgcrichts-Advokaten Hoffmann I. bilden zu können glauben, zu deren Anmeldung und Liquidation aus Dienstag den 3 O c t o b e r d. I., Vormitt a gs 9 Uhr in Gr. Hosgerichts ♦ Kanzlei dahier, unter dem Rechtsnachtheile des stillschweigenden Ausschlusses von der Masse, andnrch vorgeladen. Gießen den 2. August 1837. Reitz, Gr. HofgerichtS- Secretär. 1083) Der Burger und Fuhrmann Johann Balthasar Roll und dessen Ehefrau Elisabctha Caroline dahier, entliehen unten» 9. April 1789 ein Kapital von 100 ft. von dem damaligen Stadt- Schullehrer Koch zu Gießen als Vormund über stud. jur. Nies daselbst, gegen Verpfändung ihres 552,9 Klftr. od. 163 Rtb. 4 Schuh haltenden Gartens mt der Lahn, neben Con. Vogt, welche Obligation untcrm 26. Mai 1796 von dem obigen Gläubiger auf den Rathschöffen Johann Wilhelm Hast dahier übertragen worden ist. Da nun der verpfändete Garten von den Erben der schuldnerischen Eheleute verkauft worden, die fragliche Schuld abgetragen, die Obligation aber verloren sein soll; so werden diejenigen, welche etwaige Ansprüche aus der oberwähnten Obligation zu haben glauben, hiermit aukgefoidert, solche so gewiß bis zum 16. Oetbr. d. I. bei unterzeichnetem Gericht anzuzeigen, als sonst die Obligation im Hy- pothekeubuch gelöscht und der über den Verkauf der Erben des Schuldners gefertigte Kauf-Vertrag unbedingt bestätigt werden wird. Gießen den 12. Septbr. 1837. Gr. Hess. Stadtgericht. Müller. L i m p e r t. 1013) Proclama. In den Hypothekenbüchern dahiesigen Land- ger'chts finden sich folgende Einträge: 1. über * '00 fL zu 5| pCt., ausgenommen am 17 Septbr. 1803 von dem Papierfabri- 237 kanten Ernst Heinrich August Katz zu Niederohmen, bei Hrn. Hofrath Dr. Hesse in Darmstadt. Zur Sicherheit sind außer der Papierfabrik noch 10 Grundstücke verpfändet; 2. über 70 fl., ausgenommen am 29. März 1800, von Job. Georg Höhnig in Niederohmen bei Kaufmann Hast ( wahrscheinlich in Gießen) und sind zur Sicherheit fünf Grundstücke verpfändet; 3. über 100 fl., ausgenommen den 4. Februar 1779, bei der Röderischen Vormundschaft (wahrscheinlich in Niederohmcn) von Papierfabrikant Ernst Heinrich August Katz, ledig, und ist zur Sicherheit das ganze Vermögen verpfändet. Rach Angabe des Papierfabrikanten Katz, auf welchen diese Pfandverbindlichkeiten übergegangen sind, sollen die Schulden abgetragen, die Quittungen aber sammt Hypothekenausfertigungcn verloren gegangen sein. Katz hat um Löschung der Einträge angestanden und es werden deßhalb die Hypothekinhaber, oder wer sonst Rechte zu haben vermeint, ausgesordert, so gewisser binnen 6 Wochen vom Tag des Erscheinens dieses Aufrufs in den öffentlichen Blättern, ihre Ansprüche dahier geltend zu machen, als sonst die Löschung der Hp- pothekeneinträge erfolgen soll. Grünberg den 29. August 1837. Großh. Hess. Landgericht das. Kraft. Besondere Bekanntmachungen. 1147) Das Brechen von Steinen im städtischen Bruche am Hardtberge ohne Erlaubniß des Vorstandes, ist durch höhere Verfügung vom 21. Septbr. d. I., bei 5 fl. Strafe verboten worden, welches zur Nachachtung hiermit bekannt gemacht wird. Gießen den 27. Septbr. 1837. Der Gr. Bürgermeister M. Schneider. 1156) Von Großherzogl. Hessischem höchst- preislichem Ministerium des Innern und der Justiz sind in Bezug auf das bei Bürgeraufnahmen einzubringende Vermögen folgende neuere Bestimmungen erlassen worden: I. Das Vermögen bei Ausnahmen muß bestehen: A. Für Inländer 1) in den Gemeinden bis zu 1500 Seelen in 200 fl., 2) „ „ rl tt 3000 „ 400 „ 3) „ ff ff tt 5000 ff 600 ff 4) „ „ „ über 5000 „ 800 „ 5) in den Städten Darmstadt mit Bes- sungen, Gießen, Mainz, Offenbach und Worms .... 1000 „ B. Für Ausländer a. bei Verheirateten in dem Doppelten. b. bei Ledigen in Einem halb mehr des unter A. 1, 2, 3, 4 und 5 Bestimmten. Dabei kommen folgende weitere Bestimmungen in Anwendung: 1) Die durch Verheiratung einziehenden Frauenspersonen brauchen kein Vermögen nachzuweisen. 2) Das Vermögen des Mannes und der Frau, beziehungsweise des Bräutigams und der Braut werden bei Herstellung des Jnferen- dums zusammengerechnet. 3) Es kommt nur dasjenige Vermögen bei dem Jnferendum in Anschlag, welches der um die Ausnahme Nachsuchende eigentümlich und schuldensrei wirklich besitzt, nicht also dasjenige, was er etwa zu hoffen hat. 4) Von dem Mobiliar-Vermögen kommen Haus- geräthe, Kleider und Leibweißzeug bei Berechnung des Jnferendums nicht in Anschlag. II. An Einzugsgeld können die Gemeinden erheben: A. B e i Inländern. a. in den Gemeinden bis zu 1500 Seelen in 5 fl. b. ff ff „ ,, 3000 ff 10 ff c. tt tt ft ft 5000 f, 15 lr d. tt tt ft über 5000 ,, 25 „ B. B e i Ausländern das Doppelte. Frauenspersonen, welche durch Verheiratungen an Ortsbürger einziehcn, haben die Hälfte des vorstehenden Einzugsgeldes zu entrichten. III. Diejenigen Gemeinden, welche dem durch ortsbürgerliche Aufnahme Einziehenden Gemeindenutzungen darbieten, sollen auch noch neben dem oben bemerkten Einzugsgeld zur Erhebung eines besondern Einzugsgeldes unter folgenden Bestimmungen berechtigt sein. 1) Dieses besondere Einzugsgeld soll in dem dreifachen Werth der einem Ortsbürger jährlich zukommenden Gemeindcnutzung, nach Abzug der etwa darauf ruhenden Lasten bestehen. 2) Da, wo die Gemeindenutzungen unständig oder veränderlich sind, ist nach einem zehn, jährigen Durchschnitt die einem Ortsbürger jährlich zukommende Nutzung und deren Werth zu berechnen. 3) Der Einzieher kann sich von Entrichtung dieses besonder« Einzugsgeldes befreien, wenn er drei Jahre hindurch auf den Genuß der Gemeindenutzung zum Vortheil der Gemcindckasse verzichtet. Gießen den 29. Septbr. 1837. Der Großh. Bürgermeister M. Schneider. 238 Versteigerungen. 1127) Montag den 2. Oktober d. I., Nachmittags 2 Uhr, sollen auf hiesigem Rathbaus zwei Penduluhren im Wege der Hülfsvollstreckung versteigert werden. Gießen den 14. Septbr. 1837. Großh. Hess. Stadtgericht. Müller. 1128) Montag den 9. October d. I., Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Rathbaus zwei Sopha's im Wege der Hülssvollstreckuug versteigert werden. Gießen den 14. Septbr. 1837. Großh. Hess. Stadtgericht. Müller. 1148) Dienstag den 3. October, Morgens 9 Uhr, soll auf dahiesigem Nathbause, zur Herstellung des Leichenhauses: Maurerarbeit im Betrage von 17 fl. 4o fr. Weißbinderarbeit .... 108 „ 20 „ Schreinerarbeit..... 208 „ 10 „ Schlofferarbeit.....23 „ 20 „ Glaserarbcit......26 „ 38 „ Zimmerarbeit.....51 „ 30 „ Kupferschmiedarbeit ... 36 „ — „ Tapezierarbeit.....19 „ 36 „ Spenglerarbcit.....19 „ — „ unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, au den Wenigstnchmenden öffentlich versteigert werden. Gießen den 28. September 1837. Großh. Bürgermeisterei. M. S ch u e i d e r. In demselben Termin soll das Leiterhaus in der Neustadt auf den Abbruch an den Meistbietenden versteigert werden. Der Großh. Bürgermeister M. Schneider. 1164) Montag den 16. Octbr., Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Rathhaus die dem Papierfabrikanten Johann Christian Kempf zu Herborn gehörigen Güterstücke, als: 80 Rth. 8 Sch., Rechterhand am Wiesecker Weg, neben August Christian Walther, giebt d. 10. Pf. dem Fiscus 1 Sr. 1 Kpf. 1 Ms. Korn. 119,1 Rth., zwischen dem Aul und Leihgesterner- Weg, neben Heinrich Simon. 75 Rth. Garten, im Günthersgraben neben Georg Heinr. Ebel, dem Fiscus 1 G. Korn, 1 G. 1 Ms. Hafer. SO Rth. 4 Sch. Garten auf der Weißerde, neben Christian Lony, dem Fiscus 2 G. 1 Ms. Korn, 3 G. 1 Ms. Hafer u. 3 Alb. 2 pf. Zins dem Hospital. öffentlich meistbietend, freiwillig nochmals versteigert werden. Gießen den 25. Septbr. 1837. Großh. Hess. Stadtgericht. Müller. 1108) Montag den 2. October, Nachmittags 2 Uhr, sollen in der mittleren Etage der Wohnung des Herrn Kaufmanns Windccker auf dem Seltcrs- weg, nachstehende Gegenstände, als: 2 silberne Taschenuhren, 2 Oelgemälden mit vergoldeten Rahmen, 2 gut gehaltene Kommode mit 3 Schubladen, 1 Sopha mit schwarzem Mohrüberzug, nebst 6 dazu gehörigen Stühlen, 6 Rohrstühle, 1 runder Thee- tisch von Kirschbaumholz, mehrere andere Tische von Kirschbaum- und Tannenholz, 2 große Spiegel, 3 einschläfrige Bettstellen, 1 Nachttisch, 3 Kleiberschränke von Eichen- und'Tannenholz, Betten, Küchengeräthe, 1 tannener Küchenschrank imL dazu gehöriger Schüsselbank, 3 Waschbütten mit fiferneu Reifen, eine Parthie klein gemachtes Brennholz, sowie verschiedenes sonstiges Hausgeräthe, gegen gleich baare Zahlung an den Meistbietenden versteigert werden. Gießen den 21. September 1837. 1149) Nachstehende Grundstücke, als: 1 Brtl. 8 Rth. 7 Sch. Acker auf der Hohleich, 3 tr 10 „ 6 „ „ am Holzweg, — fr 14 „ 7 „ Garten auf dem Sand, 2 ff 11 ff 7 „ Acker auf der Warth, 2 „ 32 „ 15 „ „ am Schwarzacker, 3 „ 32 „ 7 „ „ am Mittelweg, 1 fr 25 „ 8 „ Wiese in derStephansmark, 1 » 37 „ 8 „ Zlcker am Sandkauterweg, 2 ff 22 „ — „ Wiese am Heegftrauch, — ft 26 ft 15 „ Garten am Riegelpfad, 2 „ 9 „ 10 „ „ am Brennofen, — tt 19 if 1% tt tt am Altenschlag, 2 „ 6 „ 3 „ Wiese am Gänsackcr, 1 „ 37 „ 8 „ „ hinter der Burg, 2 tt 22 „ — y „ am Heegstrauch. n 37 ,, 12 ,, ,, hinter der Burg, beabsichtige ich auf 6 Jahre meistbietend zu 'verpachten und lade Steigliebhaber ein, sich Donnerstag den 5. October, Nachmittags 2 Uhr, in dem Noll'schen Garten cinzufinden. Balthasar Walther. 1132) Dienstag den 3. Octobcr, Nachmittags 2 Uhr, wird in dem Gesellschaftshause dahier eine große Quantität noch brauchbarer Spielkarten gegen gleichbaare Zahlung verkauft werden. Gießen den 28. Septbr. 1837. 1155) Dienstag den 3. Octbr. d. I., Vor-- mittags 11 Uhr, soll ein bei der hiesigen Pfarr- hofrmtbe siebender Stall mit Ziegeln bedeckt, 113 Fuß 5 Zoll lang, 20 Fuß 5 Zoll breit und 9 Fuß A Zoll hoch, neues Maas, an welchem sich das Holz nom tu sehr guter» Zustande befindet und sich zu etlichen einstöckigen Wohnhäusern sehr gut eignet, auf den Abbruch, unter Len bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich meistbietend versteigert werden. Altenbuseck den 28. September 1837. Der Bürgermeister Wagenbach. 1162) Künftigen Dienstag den 3. October, Nachmittags 2 Uhr, werde ich die, mir zugehörige englische Stuke, im Gasthaus zum Prinzen Karl, gegen baare Zahlung an den Meistbietenden versteigern lassen. Gießen den 29. Sepkbr. 1837. I)r. S a b a r l y. Feilgedotene Sachen. 1135) In Bit. A. HL 64 ist ein Haufen Kuhdünger zu verlaufen. 1136) M. Mendelsohn auf dem Seltersweg, Lit. C. JVa 4 kauft und verkauft alle Sorten gebrauchter Oefen und Ofen-Platten. 1145) Häufige Anfrggen veranlassen uns zu der Bekanntmachung, daß in der Folge unsere ganz feinen Liqueurs, als: Curacao, Ratafia dc Cerices, Englisch Bitter, Extrait d’Absynthc, Eau de Noycatix, welche bisher nur fflaschenweise verkauft wurden, nun auch im Kleinen zu bedeutend herabgesetzten Preisen in unfern Detail-Geschäft abgegeben werden. Gießen den 28. September 1837. Ioh. Balthaser Noll und Sohn. 1157) Es ist ein Garten am Leihgesternerweg, neben Hrn. Leo liegend und ohngefähr 70 Ruthen haltend, aus freier Hand zu verkaufen. 1163) Ein Wernerischer Cirkulir - Ofen von mittlerer Größe und sehr wohl erhalten, ist billig zu verkaufen. Das Nähere ist im Seitenbau des Hauses der Frau Botenmeister Schäfer zu erfragen. 1158) Ein noch ganz neuer und moderner Stubenofen ist zu verkaufen. | 1101) I. K. Worms sccl. Wittwe, | | Lit. A. M 13 der Stadtkirche gegenüber, » ü im chemliis Engel'schen Hause ® |empfiehlt ihr vollständig assortirtes Maaren-^ sttzager, besonders in nachbenaimten Artikeln:^ st Rechte sestfarbige Kattune in neuestens DesseinsK stund in schönster Auswahl, zu 10, 12, 14, 24 & stund 30 kr. per Elle. Baumwollene Zeuge allerA st Art in gleichem Geschmack und gleicher (Sitte | st % breit, zu 14, 16, 20 u. 24 kr. per Elle.A st Gedruckte Zeuge in allen Farben und in aus-Z st gezeichneten Desseins. Thlbets desgleichen, ge- 4 F blümt und überhaupt in vorzüglicher Auswahl. T F Merinos, carirte aller Gattung, feine und mitt st Westenzeugen, Atlaswesten, allen Sorten sei-ff st denen und baumwollenen Handschuhen, Strüm- J jpfen, Tüllkrägen,Mäntelzeugen, Zwillich, Men-ff Tbelzeugen, Barchent, Spitzen, Palatins für > st Kinder, abgepaßten Schürzchen, Baumwollen-T stund Seiden-Sammet u. dgl. % ! Ebenso befinden sich in ihrem Laden inH. schönster Answahl und zu den billigsten Prei-st fett alle Sorten Berliner-, Hamburger- und st »Zephyr-Strick- und Stick-Wolle, Seide aller st «Gattung und in allen Farben, Seiden-, ge-st Ableichter Leinen- und Baumwollen-Stramin, alles H Arten Gold- und Stahl-Perlen. H Die Stickmuster, sowie alle angefangeneff § Arbeiten in Seiden- und Leinen-Stramin giebts Hsie zu den billigsten Fabrik-Preisen. , | st Auch unterhält sie stets ein vollständiges J st Lager von Flaumen und Bettfedern, nimmt K stauch auf neue zu fertigende Betten Besielluit-A Egen an, und besorgt solche aufs Beste. , H st Da ihr Waareu-Lager mit jedem Hiesi-A st gen gewiß die Probe hält und reelle Bedic-A stnung stetS ihre Pflicht sein wird; so dars^ st sie sich eines zahlreich geehrten Zuspruchs st st sicher schmeicheln. H st Gießen den 21. September 1837. T 240 1165) Acchte neue holländische Häringe und Lacksardellen bei C. G. T a s ch e. Zu vermiethen. 115-1) 500 st- Vornmndschastsgelder sind gegen gerichtliche Sicherheit in hiesige Stadl zum Ausleihen bereit. Bei wem, sagt Ausgeber. Vermischte Nachrichten. 1080) Sn meinem Hanse aus dem Selters- weae ist noch eine meublirte und tapezierte Stube mit Alkofen für den näcksten Curs zu vermiethen. Fr. Zimmer, Kaufmann. H37) Bei M. Mcndelsohn auf dem Selters- weg, UL C. M 4, sind gebrauchte Oefen zu verleiben. 1132) Ein Logis, bestehend aus einer Stube, Kammer, Keller und Holzplatz, ist zu vermiethen und sogleich beziehbar bei Z. Brauburger. 1109) Bei I. Weil in der Wcidcngasse ist rin Logis, bestebend aus 1 auch 2 Stuben und t Kammer mit Zugehör, zu vermiethen und am 1. Oktober beziehbar. 1134) Drei Stuben, eine Kammer, Küche, Boden, Keller, auf Verlangen ein Pferdestall und Tbeil an der Waschküche, — sind aufWeihnachten zu vermiethen. Tas Nähere bei Ausgeber dieses zu erfahren. 1141) Zn UL A. M 111 ist eine Stube für eine' kleine Familie zu vermiethen. 1142) Die Wohnung in meinem neuen Hause am Wallthor, bestebend in 7 Zimmern, Küche,,Gesindekammer, abgeschlossenem Vorplatz, Keller, Holzremise, Tbeil an der Waschküche, Theil am Boden und nolhigenfallS einem Pferdestall, ist zu vermie- then und in ohngefahr 14 Tagen beziehbar. Es kann, wenn es gewünscht wird, auch em Theil des dabei liegenden Gartens zur Benutzung des Mielhers bestimmt werden. — Anfragen erbitte ich mir Morgens von 7 brs 12 Uhr an meinem Comptoir in der Stadt und von 2 Uhr an in meinem neuen Hause. Gießen den 30. Septbr. 1837. Zoh. Balth. Noll. 1144) Fünf bis Sechstausend Gulden liegen gegen gute gerichtliche Sicherheit vom 1. November l. I. an zum Ausleihen bereit. Näheres bei Ausgeber dieses Blattes. 1150) Zn Lit. D. M 38 ist ein meublirtes Zimmer zu vermiethen. 1161) Die obere Etage meines Wohnhauses, bestehend aus drei Stuben, Kammer, Küche u. s. w., ist an eine stille Familie zu vermiethen und alsbald beziehbar. Sal. Kaufmann Worms neben der Fahrpost. 1139) Tanzrepetitrons-Anzerge. Der Unterzeichnete beehrt sich, einem geehrten Publikum ergebenst anzuzeigen, das: künftige» Sonntag den 8 Octeber, unter seiner Leitung eine große Tanzrepetition Statt staden wirv. Ter Anfang dazu ist um 7 Uhr AbendS; 2ic Probe, welche dieser Repetition Sonntag den 1. October, vor an- gchl, beginnt um 4 Uhr Nachmittags. Tas Local ist im Busch'schm Garten. PH. S ch n e k o, Tanzlebrer.- 1153) Ich warne Jeden auf meinen Namen zu borgen, indem ich für Nichts laste. Gießen den 28. Septbr. 1837. . Z. W. Ko eilig er, Mazor. 1133) Kartoffeln, sowohl im Feld als ausgemacht, kauft Unterzeichneter. u v. H u M b r a ch t. 1140) Denjenigen Schreiner meister , welcher die Güte halte, mich bei Herrn Kaufmann Seipp so aut zu rekommaudiren, ersuche ich, mir seinen Namen zu spendiren, um ihm meinen Dam aozu- statten. W. Kümmerer, L-chrenier. 1138) Ach zeige einem geehrten Publikum hiermit ergebenst an, daß ick durch einen tüchtigen Gesellen wieder in Stand gesetzt worden bl», die durch den Tod meines Mannes nicht fortbetneoene Profession zur Erhaltung meiner und der Meinigen wieder fortzubctreiben, und bitte alle Wohlgesinnten, mir ihre Zusprache zu Theil« werden zu lassen, unter der Versicherung reeller und billiger Bedienung. Schreinermeister Ort's Wittwe. 1146) Einem verehelichen Publikum macke ich hierdurch bekannt, daß ich meinen bisher Ul der Hiutcrgaffc befindlich gewesenen Laden m wem mn erkauftes Haus in der Wallthorstrape, LO- A. jfo. 180, neben dem Gasthaus zum Tarmstadttr Laus, verlegt, und die Einrichtung getrostes nabe, in denselben auch durch die in der Hundsgage angebrachte Thüre gelangen zu können. Zng.c^be- nackricktiae ich meine verehrten Abnehmer, dap rck, weil die rohe Baumwolle und feine Wolle aoge- schlagen sind, die Preise der bisher geführten wollenen und baumwollenen Waarcn bedeutend heruntergesetzt habe, und empfehle mich zu «nein zahlreichen Zuspruch. Gießen den 28. Seprember 18u<. , August Heichelhcrm. 241 ange De Hr. Spc Fraukfur Erfurt. Paderbor Dci Mayer v Albrecht Der Kfl. Ma Niederohe D e Mayer t Lieuten. Hr. Hof S>e: Die Hrn Haustein ; Frau Si De v. Büdi Fuhrm. Tyrol. D e Hitshaus Ladstädte De kus Biss Frischbor Seibel v De Müller ! Hr. Schl riem v. ' Frischbacken. Crucf und Verlag der G. D. Zrübl'schen Buch- und „ *16°) Am verflossenen Montag, als den 25. M., ,st auf dem Wege von Heuchelheim nach der Heuchelheimer Mühle, und von dort nach Gie- Schleife von grünem Band mit dunkele Ken Zäckchen und einer Agraffe mit Corallen b±CVXn9eiL *er "bliche Finder wird ge- in 2 A U T "»6emeffene Belohnung in Lit. A. 150 auf dem Brand abzugeben. Kommenden Donnerstag, den 5. Octbr. ist Gelegenheit, nach Frankfurt und i armstadt zu kommen. Näheres bei Weinhändler Hering 3 Der Unterzeichnete bringt zur Kennt« mß eines verehrten Publicums, daß er mit se nem Zinngeschast e-nen Berkaus von steinernen Gefäßen aller Art, worunter sich namentlich auch Töpfe von der kleinsten bis zur größten Sorte, sowie Ä7Ä1«.$,Wse >" «<» S- <>• Fuhr, Zinngießer, Sonnengasse Lit. B. jVS 89. eben 1bS'’is?£t^m“"trrKd’eg' ^hr reinliches Mäd- AH-ck "1 feinem Nähen und Stopfen g-s-ch, ™ ««« °-d--»Ich-n 1159) Sonntag den 1. October Kn der mouie« Musik auf dem Schiffenberg Statt. 1152) Die unterzeichneten Wirthe halten künf. tigen Sonntag, als den 1. Oktober Tamm.Ä wozu dieselben höflichst einladen. Fü gme SpL ' b**i6 «*»* Ä.f l'" _ Auch findet bei Wirth Kliebe bei qünstiaer kkerung vorher Harmonie-Musik Statt. 9 9 Wieseck den 30. Septmbr. 1837. Löwenstein. Deubel. Kliebe. Kirchliche Norizen. Evangelische Gemeinde. »*« DWWriÄMG MLMWeEM chenrMH ß?@9ng?Lfte t,r n,*n besorgt Mir Katholische Gemeinde. » ÄsTÄ?.** Senn< Um 7 Unß um 8 Uhr werden Frühmessen b) Um halb 11 Uhr präcis wird der eigentliche Marr. gotteidienst. Amt und Predigt gehalten. ™ -7. ©cfobtr 8 ifte der 5 u Gießen, vom 22. bis 28. September 1837 angenommenen und abgereisten Fremden. Zm Prinz Carl. Den 23. Septbr. Hr. Hdlöm. Reiber v. Gönningen. Hr. Spediteur Borger v. Offendach. Hr. Kfm. Mayer v ^Frankfurt. Die Hrn. Unter-Officiers Nebelung u. Albrecht v Erfurt. Hr. Kfm. Heller v. Bingen. Hr. Reisender Fleck v. Paderborn. Hr, Part. Meisch v. Fritzlar. Den 25. Hr. Hdlsm. Reiber v. Gönningen. Hr. Kfm. Mayer v. Frankfurt. Hr. Kfm. Heller v. Bingen. Hr. Prof. Albrecht v. Hildesheim. Hr. Candidat Sipper v. Jena. Den 26. Hr. Hdlsm. Reiber v. Gönningen. Die Hrn. Kfl. Mayer v. Frankfurt, Holzhausen v. Düffeldorf u. Katz v. Niederohmen. Hr. Major v. Balser v. Hannover. Den 27. Hr. Hdlsm. Neider v. Gönningen. Hr. Kfm Mayer v. Frankfurt. Hr. Gymnasiast Molter v. Hanau. Hr Lieuten. Markuwitz v. Böle. Hr. Kfm. Haiser v. Elberfeld. Hr. Hof- Schauspieler Höfler v. Braunschweig. Im Darmstadter Haus. Den 22. Septbr. Hr. Hdlöm. Ladstädter a. Tyrol. Die Hrn. Gerber Bücking u. Plock v. Alsfeld. Hr. Wirth Haustein v. Romrod. Hr. Hdlsm. Weisgerber v. Nambcrg. | Frau Sekr. Müller v. Darmstadt. Den 23. Hr. Bott Hill v. Schlitz. Hr. Fuhrm. Jacobi v. Büdingen. Hr. Büchsenmacher Zeller v. Marburg. Hr. Fuhrm. Kleinweber v. Holzhausen. Hr. Hdlsm. Ladstädter a. Tyrol. Hr. Oek. Müller v. Hungen. Den 24. Die Hrn. Hdlsl. Matern u. Engelhardt v. Hilshausen. Hr. Wirth Colombe v. Laubach Hr. Hdlsm Ladstädter a. Tyrol. Hr. Bote Hill v. Schlitz. Den 25. Hr. Oek. Heim v. Frohnhausen. Hr. Musi« kus Bischoff v. Prag Die Hrn. Oek. Jäger u. Listmann v. Frischborn. Fräul. Mandel v. Biedenkopf. Hr. Schuhmacher Seibel v, Wetter. Den 26 Hr. Seitz v. Salzhausen. Hr. Goldschmidt Müller v, Salzwedel. Hr. Goldschmidt Walles v. Wolligdes. Hr. Schuhmacher Scheid v. Rinterbühn. Hr. Kellner Knieriem v. Alsfeld. w*” Gropy. -wn. „ M ü ! l e r. lenbrod io Pf. Erbsen kr. kr. i pf. 18 19 bis 7. Ocwber. 6 ! — 12 i — Linsen vTT™" r gemilchtes Brod ekanntmachung chverzeichneten städtischen von den, in lebeusläng- irger, befindlichen Tricb- ■ n, ummeterndte fällig acwe- eldes für Gras von den rnd Waldheu .gen, bei Bermeidnng ge- fcic Stadtkaffe zu bezahlen, den. 5. Octover 1837. D.er Stadtrechner R c r n.. 241 1160) Am verflösse d. M., ist auf dem Wc der Heuchelheimer Mühle, ßen, eine Schleife von g rotbeit Zäckchen und eint verloren gegangen. Derbeten, dasselbe gegen ein in Lit. A. JMi 150 auf 1151) Kommenden s ist Gelegenheit, nach Frc kommen. Näheres bei L 1131) Der Unterz niß eines verehrten Publi Zinngeschäft einen Verkar aller Art, worunter sis von der kleinsten bis zi Krüge mit und ohne Be dindung gebracht hat. I- H- F u Sonnengassc 1143) Ein manic chen, das Geschick in f hat, wird als Stubenmä Hause gesucht. 1159) Sonntag t monie- Musik auf dem s 1152) Die unterzeii tigert Sonntag, als de wozu dieselben höflichst ei und Getränke wird beso Auch findet bei Witterung vorher Harme Wieseck den 30. S Löwensteil Druck ui Den 27. Hr. Hdlsm. Jüngst v, Herborn. Hr. Wirch Wallot n. Hr. Müller Krecker v. Hachborn. Hr. Candidat Wolf v. Homberg. Den 28. Hr. Schriftsetzer Pelet v. Königsberg. Hr. Geschästsm. Reuter v. Itter. Hr. Metzger Pröscher v. Scho teil. Frau Roth v. Dopphausen. I m E i n h o r n. Den 22. Septbr. Hr. Fabrikant Wimpf v. Weilburg. Hr Kfm. Jessing v. Mainz. - Hr. Ki'üau v. d. KilianShütte. Hr. Maker Rütigel v. Frankfurt. Den 23. Hr. Kfm. Baumann v. Preßburg. Hr. Kilian v. d. Kilianshütte. Hr. Maler Rütigel v. Darmstadt. Hr. Senator Schwarzkopf v. Frankfurt. Hr. Kfm. ©immer v. Vacha. Den 24. Hr. Obergerichtsrath Km'riem v. Marburg. Hr. Geh. Oberbaurath Schleiermacher v. Darmstadt. Die Hrn. Kfl. d'Orville tt. Kraft v. Offenbach. Hr. Geh.-Rath Salvalor v. Alzei. Den 25. Hr. Kfm. Kraft v. Offenbach. Den 26. Hr. Obergerichts-Rath Kniriem v. Marburg. Hr. Oberbaurath Schleiermacher v. Darmstadt. Hr. Kfm. d'Oreille v. Offenbach. Hr. Stud. Hering v. Baar. Hr. Bürgermeister Beutel u. Hr. Pfarrer Engel v. Dalheim. Hr. Kfm. j Vonhof v. Carlshafen. Hr. Kfm. Fuld v. Darmstadt. Den 27. Hr. Stud. Hering v. Baar. Hr. Kfm. ! ». Darmstadt. Hr. Kfm. Schuhmacher u. Hr. Stud. Schenk, v. Offenbach. Hr. Ksm. Zickendrath v. Schlitz. Den 28. Hr. Stud. Schenk v. Darmstadt. Hr. Kfm. i Zickendrath v. Schlitz. Hr. Sek. Rössler v. Darmstadt. Die Hrn. Stud. Siemser v. Heidelberg u. Schindele v. Britten. Hr. Ksm. Bickhardt v. Eassel. Hr. Stud. Halh v. Heidelberg. ; Hr. Graf Glauben m. Familie u. Dienerschaft v. Amsterdam. Im Hirsch. Den 23. Septbr. Hr. Fuhrm. Maßftller v. Montabaur. ! Hr. Friseur Weber v. Cassel. Hr OK Peuppel v. Rosenthal. Hr. Ock. Becker v. Friedberg. Frau Kriinvel v. Lrieschfeld. ■ Hr. Fuhrm. Queckbörner v. Grünberg. Hr. Fuhrm. Rapp v. ’ Hatzfeld. D e n 24. Hr. Kfm. Löhrwald v. Winterberg. Hr. Fuhrm. : Rapp v. Hatzfeld. Hr. Fuhrm. Hübner v. Buchenau. Den 25 Hr. Instrumentenmacher Röße a. Hollstein. Hr. Hdlsm. Weiler v Schwenningen. Die Hrn. Fuhrl. Rapp v. Hatzfeld u. Henz v. Seelbach. Den 26. Die Hrn. Oek. Gläßer u. Stein u. Hr. Bürgermeister Geist v. Seibertenrod. Die Hrn. Knopfm. Sauber- | zweig arbeite Hr. Ki nagel Hanau T Hrn. 8 Zinn r Mann Möckek D Prof, i ficicr v bürg. Br. O< Candid Lauterb D K fm. F D Hr. Ch schweig. Hr. Kf D Schwesi Schirm» D V. Hom Marbui ler m. Rath B Hr. M< Fette v Hr. Kf Bremen D i Dr. Ra Hr. 2(ci Sek. Pi bürg. 7. OcLshrr . Wirth Kandidat J. Hr. -cho teil. eilburg. iS Hütte. Kilian •• Hr. mer V. bürg, ie Hrn. alvator arburg. . Kfm. r. Bür- : r. Kfm. [ • Fuld Schenk . Kfm. ! . Die itten. >clberg. ; :erd am. tabaur. ! imtbal. Meld. . rpp v. fuhrm. lein. Rapp Bür« 1 -auber« I zweig v. Berlin u. Hvrnweg v. Darmstadt. Die Hrn. Goldarbeiter Wagner v. München u. Schellenberg v. Wiesbaden. Hr. Kutscher Schluder v. Paderborn. Die Hrn. Fuhrs. Fiuker- nagel v. Seibertenrod, Lohfing v. Bingenheim n. Herbst v. Hanau. Hr. Kfm. Mönche v. Usingen. Den 28. Hr. Hdlsm. Weiler v. Schwenningen. Die Hrn. Kutscher. Weil v. Liederbach, Schlüder v. Paderborn «, Zinn v. Maar. Hr. Fuhrm. Koch v. Alsfeld. Hr. Geometer Mann u. Hr. Fuhrm. Queckbörner v. Grünberg. Hr. Fuhrm. Möckek v, Langenhain. ieptbr. bis 7. October. I m Rappen. Den 22. Septbr. Fräul. Anopt v. Offenbach. Hr, Prof. Reiß v Straßburg. Hr. Müller v. Frankfurt. Hr. Of< ficier v. Ronner v. Berlin. Hr. Stud Workösinsky v. Petersburg. Den AI. Hr. Rentier Stengtadkkn v. Ampleder. Hr. Br. Oßwald v. Vilbel. Frau Major Leschen v. Eökn. Hr. Kandidat Küpper v. Berlin. Hr. Fabrikant Sandmann v. Lauterbach. Hr. Prof. Neuß v. Straßburg. Den 24. Hr. Gastwirth Borngeffcr v. Heidelberg. Hr. Kfm. Frank v. Mannheim. Hr. Kfm. Stehr v. Hannover. Den 25. Hr. Revierförstcr Werner v. Oberwiddersheim. Hr. Chemiker v. Fellenberg v. Bern. Fräul. Leibrock v. Brazm- schweig. Die Hrn. Part. Hierter u. Mqurcr v. Schaffhausey. Hr. Kfm. Grau v. Hirschfeld. Den 26. Frau Reineck in, Schwester, Hr. Metzger m. Schwester u. Frau Pannischcr v. Braunschweig. Hr. Kfm. Schiemann v. Bremen. Hr. Kfm. Lynker v. Homberg. Den 27. Die Hrn. Kfl. Schirmann v. Bremen, Lynker v. Homberg u. Eisbrückner v. Gotha. Hr. Lehrer Bender v. Marburg. Hr. Kfm. Fette v. Plcttcnburg. Hr. Prof. Woch- ler m. Bedienung v. Göttingen. Hr. Pfeiffer v. Cassel. Hr. Rath Weller v. Wölfersheim. Hr. Kfm. Boden v. Bremen. Hr. Maler Nüstigel v. Frankfurt. Den 28. Hr. Kfm. Eisbrückner v. Gotha. Hr. Kfm, Fette v. Plettenburg. Hr. Pharm. Mages v. Magdeburg. Hr. Kfm. Wallothausen v. Hickeswagen. Hr. ?Kfm. Holler v. Bremen. In den Privathänfern. Den 22. Septbr. Bei Hrn. Stabtrichter Müller: Hr. Br. Raiß m Frau v. Nidda. Bei Frau Sek. Hcrzberger: Hr. Accessist Bierau v. Schlitz. Bei Hrn. Höpfner: Hr. Krcis- Sek. Pietsch v. Alzey u Hr. Pfarrer Westerburg v. Dillen- bürg. Großy. - M ü ! le r. Hafer Erbsen Linsen kr. i pf. bl........ äfte Gerste..... alte Gerste vKv-rise. Qk. Röggendrod . - . Brod oder getrii rsserweck . . ilchvrod . . isicher . . pr-reise. 4 Bier. • > auch . er ... . -Ltpreiss ondere Bekanntmachung Die nachverzeichneten städtischen alich: n'ge Zinß von den, in lebensläng- lesitz der Bürger, befindlichen Trieb- :senviertelu. Grundzinsen, Zeit der Grnmmeterndte fällig gewest des Steiggeldeö für Gras von den n Wiesen, und iggclder für Waldheu lb acht Tagen, bei Vermeidung ge- rangs, an die Stadtkaffe zu bezahlen. Gießen den 5. October 1837. Der Stadtrechner Re v n.. 241 1160) Am verflösse d. M., ist auf dem We der Heuchelheimer Mühle ßen, eine Schleife von g rothen Zäckchen und eim verloren gegangen. Der beten, dasselbe gegen ein in Lit. A. JMk 150 auf 1151) Kommenden; ist Gelegenheit, nach Fre kommen. Näheres bei L 1131) Der Unterz niß eines verehrten Publi Zinngeschäft einen Verkar aller Art, worunter sic von der kleinsten bis z> Krüge mit und ohne Be bindung gebracht hat. 3- H- F u Sonnengaffe 1143) Ein manic chen, das Geschick in f hat, wird als Stubenmä Hause gesucht. 1159) Sonntag t monie- Musik auf dem i 1152) Die unterzei) ligen Sonntag, als de wozu dieselben höflichst ei und Getränke wird beso Auch findet bei B Witterung vorher Harme Wieseck den 30. S Löwenstei' Den 23. Bei Frau Gr. Kunhardt: Hr. Or. Könner u. Hr, Oberkammerrath Munch v. Friedberg. Den 24. Bei Hrn. Orgelbauer Bürgy: Frau Petri v. Steinfurt. Bei Hrn. Tapezier Wieser: Hr. Brunner v. Darmstadt u. Hr. Lutz v. Offenbach. Den 25. Bei Hrn. Conditor Hopfner: Die Freiherrn Ferdinand n. Wilhelm v. Schenk v. Schweinsberg u. Rülfenrod. Bei Frau R. M. Schott: Frau Pfarrer Schott^v. Zwingenberg, Hr. Staabsarzt Reutz u. Fräul. Hartig v. Friedberg. Den 26. Bei Hrn. Buchdrucker Lichtenberger: Fräul. Brand v. Itter. Bei Hrn. Adv. Welker: Hr. Major v. Schenk V. Rülfenrod u. Frau Landrichter Schultz v. Biedenkopf. Bei Hrn. Adv. Bender: Hr. Gymnasiallehrer Geist v. Darmstadt. Bei Hrn. Cantor Schwabe: Frau Rentamtm. v. Gehren v. Gladenbach. Bei Hrn. Hofg.-Rath Schäffer: Frau Brück v. Alsfeld. Bei Hrn. Registrator Hüffell: Hr. Gymnasiast Hüffell v. Darmstadt. Den 27. Bei Hrn. Adv. Wiessell: Hr. Accessist Stammler v. Alsfeld. Bei Hrn. Dr. Pilger: Fräul. Krebs v. Gladenbach. Bei Hrn. Steuercommissär Lenchtweis: Hr. Pfarrer Römheld v. Ulrichstein u. Frau Pfarrer Röbeuacker v. Wetzlar. Den 28. BeiHrn. Geh.Med.-R.vr. Ritgen: Hr.Oberförst. Ritge» v. Hofginsberg. Bei Hrn. Adv. Bermann: Hr. Kreisrath Seitz v. Nidda. Bei Hrn. Commissionsrath Dietz: Hr. Revierförster Dietz v. Biedenkopf. Bei Hrn. Geh.-R. Dr. Palmer: Hr. Pfarrvicar Palmer v. Eschenrod. Bei Hrn. Kfm. Hast: Hr. Pfarrer Münch v. Ulfa. Druck ui