Samstag 23. Decbr. Frucht- und VictualienpreLse zu Gießen vom 16. bis 23. December. Bekanntmachung Fleisehpreise. kr. Pf- Vrovpreise. kr-1 ——IS Pf. 1 Pfd. gutes Ochsenfleisch . . 1 „ Kuhfleisch ..... 's 1 „ Rindfleisch ...... i” = = = 1 ,, Bon schweren Rindern . iSlei53,3* 1 " Kalbfleisch ... ... • i£$6e5'»^f 1 " desgl. ausgemastetes . . Iti«" =«>^"5= i „ Schweinefleisch .... 1 „ Hammelfleisch gemästet iS»« . 1 „ Wurst von pur Schweinen „ gemischte Wurst . - . Z.L» i „ Bratwurst . ... 1 „ Schwartemagen . . . 5^000®«“ 1 " geräucherter Speck . . ■§§-»=.?=£ 1 „ Schinken oder Dörrfleisch =';gs„®-g= i „ Rindsfett..... i „ Hammelssett .... @5>sä1e, 2.S 1 „ Schweineschmalz, autgelasse- _■ nes . . . |§ 1 „ Lesgl.. unausgelassenes • 11 8 ■7 8 6 Hz 7 12 8 IS 16 20 16 18 13 20 18 II 1 ! 1 1 1 1 1 III 1 1 lll 1 1 — Pfd.25Lth. — Qt. Roggenbrod . 2 „ 1 i „ — „ „ . . • -4. „ 22 . - - 21 vtb~ — Qt. Kümmel- oder gemischtes 6 „ — „ Wafferweck .... 5 „ — „ Milchbrod .... 6 „ — „ Taigscher .... Vierpreise. 1 Maas ordinmres Bier ..... auch . . . 1 Maa» Doppelbier ...... MarLtprrtse. 1 Maas Milch ..... • 1 Pfd. Butter...... - auch..... 3 Handkäse ........ 7 Eier.......... 1 1 Pfd. Wmzenmebl ...... 1 i , grob geschälte Gerste . - . ; 1 , klein geschälte Gerste . . . Brod 2 6 12 2 1 1 1 * 6 7 ß 20 22 4 8 4 4 8 N 1 1 I i 1 1 lll 1 1 1 1 * 1 1 1 .-^rucykpreise. Städte Gemas Waizen | Korn Gerste Hafer Erbsen Linsen Darmstadt . . Gießen . . . 4 da« Malter das Malter auch da« Mott der Scheffel Pf- 200 fl- 9 kr. P^ 200 fl. , kr. 7 1 20 7 > 25 5 | 20 3 । 6 Pst 165 st- 65 ß kr. 10 U JtbD Oö*® kr. 55 -1 1 1 Ulli kr. Pst fl. Illi Marburg am 3. Dez. Wetzlar «m 16. Dez.__ 90 Lj 2331 80 75 4 _2 26 — 2 551 1 10 — — .. J _ 55) Durch eine höchste Verfügung hierzu veranlaßt, bringe ich das nachstehende, unterm 31. Mai 1821 erlassene Gesetz über den Handel mit Giftwaaren und Arzneisubstanzen, zur allgeme- iteit Darnachhaltung hierdurch in Erinnerung. Gießen den 16. December 1837. Der Großhl. Hess. Kreisrath Knorr. ^Gesetz über den Handel mit Giftwaaren. LUDEWIG von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein re. :e. Ittn sssssss Nachtheilen möglichst zuvorzukommenwelche aus dem Verkaufe giftiger Substanzen für Gesundhsit und Leben entstehen können, haben Wir mit Beirath und Zustimmung Unserer getreue« Landstände Nachfolgendes verordnet: < am . ’i;- §. 1. . '! Die über den Handel mit Giftwaaren unterm 3. November 1808 erlassene Verordnung tritt 305 außer Wirksamkeit, «nd der Handel mit giftigen Substanzen wird den Apothekern und Spccerei- händlern wieder, jedoch unter folgenden Ausnahmen und näheren Bestimmungen, j freigegeben. §. 2. Alle giftige Substanzen müssen in den Officinen der Apotheker und Läden der Specereihändler an sicheren abgesonderten Orten, zu welchen nur der Apotheker und Specereihändler, und unter blechender eigener strenger Verantwortlichkeit derselben, in deren Abwesenheit der Provisor oder der älteste zuverlässige Gehülfe den Schlüssel hat, so aufbcwahrt werden, daß außer ihm niemand zu denselben gelangen kann. An diesen Orten sollen zugleich die zum Dispensiren derselben erforder- lichcn Waaren, Gewichte, Mörser, Reibschaalen und Löffel, und zwar zum alleinigen Gebrauch für Gifte sich befinden. J ’ Die Gifte selbst, sie mögen in größerer oder kleinerer Menge begehrt werden, ^sind beim »auf sorgfältig cmzupacken, zu versiegeln, und mit der Aufschrift: Gift, auf eine in die Augen fallende Art, zu bezeichnen. 0 §. 3. m Substanzen dürfen nur an bekannte und angesessene Personen, die zu ihrem erlaubten Geschäfte und Gewerbe, oder aus einer sonstigen bekannten Ursache derselben bedürfen, abgegeben weiden. Ist der Käufer verhindert, sie sechsten abzunehmen, so ist es ihm zwar »erstattet,'dieselben bei eigner Verantwortung, auch durch andere sichere Personen, nie aber durch Kinder abholcn zu lassen; es haben aber in diesem Falle, die Abnehmer sich durch eine schriftliche von dem Empfänger ausgestellte, und, bei unbekannter Handschrift desselben, von der Polizeibehörde des Wohn- oAes noch beglaubigte Vollmacht über den erhaltenen Auftrag bei dem Verkäufer auszuweisen. Ist bte, Verwendung oder das Bedürfnis solcher giftiger Substanzen zweifelhaft, so bat der Verkäufer auf Beibringung eines von der Polizeibehörde ausgestellten Erlaubnißscheines zu bestehen. " si, unbekannte Personen aber ist ohne einen solchen Erlaubnißschein der Polizeibehörde keine Sorte Giftes abzugeben. Der Verkäufer, so gegen diese Vorschriften handelt und der Käufer, weicher das G-st zu einem anderen, als dem angegebenen Zwecke verwendet oder an andere Per- fonen es abgicbt, sollen das erstemal mit namhafter, nach den Umständen zu bestimmender Geld, urafe von 100 bis 500 fl., tm Wiederholungsfall aber mit Verlust des Gewerbes bestraft werden. , §» 4. Apotheker und Specereihändler sollen ein von der Polizeibehörde mit Seitenzahl und -pandzug versehenes Register führen, in welches die Käufer giftiger Substanzen sogleich und ohne Raum zu lassen, ihren Namen, Stand und Wohnung, die Gattung und Menge der ihnen überlassenen Waaren, den Gebrauch, den sie davon machen wollen und den Tag des Einkaufs ein- lchrciben. Die zuwider handelnden Verkäufer sind mit einer Strafe von 100 bis 500 ss zu belegen. ' 8 Geschieht der Verkauf an Personen, welche nicht 'schreiben können, und von denen die Verkäufer doch wissen, daß sie dieser Substanzen bedürfen, ffo sind diese gehalten, den Eintrag zu machen. Die von der Polizeibehörde ertheilten Erlaubnißscheinc, so wie die zur Abholung giftiger Substanzen von den Käufern ertheilten Vollmachten (§. 3.) sind als Beilage dieses Registers auf- « . §• 5. Bei Untersuchung der Apotheken und Speccreiläden haben die Visitatoren genau darauf zu sehen, daß der verschlossene Giftbehältcr vorhanden, das Register über den Giftverkauf vorschriftsmäßig geführt und allen Bestimmungen dieser Verordnung genau nachgckommen sey, und haben solches ledcsmal im Protokoll zu bemerken. Diese Visitationen sind wenigstens einigemal im Jabr und zwar mit Zuziehung des Physicatsarztes von der Polizeibehörde vorzunehmen. §. 6. Ausnahmen von der im 1. §. festgesetzten Regel sind folgende: 1.) Der Verkauf des weißen des gelben Arseniks, des Operments, des Rauschgelbs, des rothen Arseniks, des Flieaen- steins (Mückengifts, Kobolts), des ätzenden Ouccksilbersublimats, und des weißen und rothen Ouecksilberpräcipitats bleibt den Specerei- und andern Krämern durchaus verboten. Rur Apotheker dürfen diese Gifte im Kleinen, d. i. wenn die zu verkaufende Dosts nicht über V Pfund beträgt, und zwar nur mit Beobachtung der in den §. §. 2. 3. und 4. dieser Verordnung vorgcschriebenen Förmlichkeiten um Vorsichtsmaaßregeln, verkaufen. Der Verkauf des Fliegensteins an Personen, so dessen zu einem erlaubten Gewerbe nicht bedürfen, sondern denselben zu andern Zwecken ver- 30 ö wenden wollen, ist gänzlich untersagt. S-) Der Tetail-Verkauf aller derjenigen giftartige« Sub» stanzen, welche nur als Heilmittel gebraucht werden, namentlich der spanischen Fliegen, des Euphorbiums, des Höllensteins, des Spießglanzglases, der Spießglanzbutler, der weißen Nieß- wurz, so wie aller zu Heilzwecken bestimmten Apparaten, (Pillen, Pulver, Tropfen rc.) bleibt den Apothekern ebenfalls Vorbehalten, und diese haben dieselben nur auf Vorschrift approbirler Medi- cinalpersonen abzugeben. §. 7. Der Verkauf der Gifte mit Beobachtung der vorgcschriebenen Förmlichkeiten, tote auch der Berkaus der obengenannten, heftig wirkenden Arzneimittel an bekannte Personen, so deren zu ihrem Geschäfte bedürfen, ist auch den Materialisten, jedoch nur im Großen, d. i. wenn die zu verkaufende Quantität über X Pfund beträgt, unbenommen. §. 8. Den mit Befugnißscheinen der Regierung versehenen Nattenvertilgern, so wie auch allen andern mit Erlaubnißscheinen für den Einkauf des Arseniks zur Vertilgung des Ungeziffers versehenen Personen ist dieses Gift, zur Vermeidung jeder schädlichen Verwechselung mit andern Eonsumtions- Artikeln, nicht anders, als durch einen Zusatz von ausgebranntem Kienruß schwarz gefärbt, zu verkaufen. Die Vermengung des Arseniks, mit Fett, Mehl, Zucker und dergleichen, ist aber, mit Ausnahme des von den Nattenvertilgern erkauften, lediglich von den Apothekern vorzunehmen, und darf der in diesen Mischungen befindliche Arsenik höchstens den 20ten Thcil derselben, dem Gewicht nach, betragen. §. 9. Alle mit Erlaubnißscheinen Unserer Negierungen nicht versehene Verkäufer von Mäuse, und Natten- Gift so wie alle hcrumziehcnde Arzneikrämer sind, wo sie sich betreten lassen, anzuhalten und den Polizeibeamten zur Bestrafung oder Ablieferung an die geeignete Behörde aiizuzeigen. In dem ersten Betretungssallc ist ein solcher mit Confiscation seiner sämmtlichcn Waaren zu bestrafen, im Wiederholungsfälle aber mit weitern Geld- oder Leibes- Strafen, nach Befund der Umstände zu belegen. §. 10. Der Verkauf von Bleizucker, Bleigelb, Bleiweiß, Grünspan, Menning,, Silberglätte, Goldglätte, concentrirter Salpeter- Säure, concentrirter Salzsäure, concentrirter Schwefelsäure, ätzendem Salmiakgeist, Gummiguttä, u. s. w. an Künstler und Gcwcrbsleute, welche derselben zu ihrem Geschäfte bedürfen, ist demnach den Specereihändlern nach den Bestimmungen dieses Gesetzes gestattet. Nie dürfen jedoch von denselben oder von Materialisten und Apothekern, Blei- mittel als Silber- oder Goldglätte, Bleiweiß, Bleizucker, Menning u. s. w. an Weinhändler und Wirthe, und überhaupt darf kein Gift zur vorgeblichen Vertilgung der Mäuse oder Ratten an Köche, Gastwirthe, Bäcker, Bierbrauer, Müller, Fleischer, Mehl - und Obsthändler, abgegeben werden. Sämmtliche Negierungen, Polizeibeamten und Phpsicatsärzte haben über die genaueste Befolgung dieser Verordnung zu wachen. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigcdruckte» Staatssiegels. Darmstadt den 31. Mai 1821. (L. 8.) LUDEWIG. von G r o l m » n. , 56) Die, durch die für die Stadt Gießen geltenden Polizeiverordnungen, vorgeschriebenen schriftlichen Fremdenanzeigen (Meldezettel), welche bisher an die Thorschreiber am Wall- und Sel« zerthore abgeliefert wurden, müssen vom 1. Januar 1838 an, au den pensionirten Polizeiofficianten Schneider, in dem Hause der Michael Schreyer's Wittwe Lit. B M, 144 auf dem Neuenweg zu ebener Erde, unter genauer Beobachtung der über die Fremdenanzeigen bestehenden Bestimmungen, abgegeben werden. Gießen den 22. December 1837. Der Großh. Hess. Kreisrath K. Sh. K u o r r. 307 Besondere Bekanntmachungen. 1505) Publica n d u in. Mehrere Gewerbetreibende der hiesigen Stadt haben den Wunsch geäußert, daß das. .gestern in der Versammlung der Gewerbetreibende» aufgenommene Protocoll (betreff, die Münzconvention der süddeutschen Staaten des Zollvereins —insbesondere die Uebereinkunft und Verordnungen wegen der Scheide-Münze — nunmehr deüMünz« verkehr in der Provinz Obcrhessen) noch offen gelegt werden möge; damit denjenigen, welche wegen Unkenntniß:c. rc. nicht bei der Versammlung zugegen gewesen, noch ihren Beitritt zu erklären Gelegenheit gegeben sei. Diesem Wunsche wird hierdurch entsprochen und bekannt gemacht, daß der Beitritt jeden Tag, die Sonn- und Fest-Tage ausgenommen, von 10 bis 12 Uhr Morgens auf meinem Bürau erklärt werden kann. Gießen den 22. December 1837. Der Großhl. Heff. Kreisrath des Kreises Gießen. K. C h r. K n o r r. 1506) Den Viehversicherungs-Verein betreff. La nach §. 4 der Statuten zur Wahl eines neuen Vorstandes geschritten werden muß, so werden dazu alle Mitglieder des Vereins hiermit cingeladen, Donnerstag den 28. December d. I., Abends 6 Uhr, bei Herrn L. Herbert auf der Mäusburg zu erscheinen. Wir erwarten zugleich einen zahlreicheren Besuch, als voriges Jahr, da verschiedene wich- tige Angelegenheiten zur Sprache kommen werden. Gießen den 22. Dezember 1837. Der Vorstand des Vereins. 1493) Der landwirthschaftliche Verein der Provinz Oberhessen hat zur Erleichterung und Förderung des Anbaues von nützlichen Futtergräsern und Handelsgewächsen beschlossen, nachstehende Sämereien an die Landwirthe unter vortheilhaften Bedingungen abzugeben. 1) Russischen Sei«, 2) Seeländischen Sein,. 3) Suzernerklce, 4) Esparsette, 5) Hanf, 6) Mohn, 7) Tabak, 8) Saamen von weißen Zuckerrunkelrüben, 9) Hopfen-Setzlinge. Tie Saamen des Leins, des Hanfes des Mohns und Tabaks wird der Verein für den Ankaufspreis wieder abgeben , und die Kosten des Transports bis Gießen aus eigenen Mitteln bestreiten. Die Saamen des Luzerncrklees, der Espasette und der Runkelrüben wird der Verein ankaufen; Ersteren jedenfalls um den laufenden Preis des rochen Klees, den 2. und 3. im Vcrhältniß billiger abgeben. Für Anschaffung der Hopfensetzlinge wird der Verein sorgen und solche unent- geldlich abgeben, und bei Abgabe der Saamen und Setzlinge eine leicht faßliche Belehrung, wie dieselben gepflanzt und behandelt werden, beigcben. Wer von hiesigen Einwohnern von diesem für die Landwirthschaft so wohlthätigen Bewilligung Gebrauch machen will, wird hierdurch aufgefordert, feine Bestellungen bis' längstens Ende Januar' 1838 bei unterzeichneter Stelle einzureichen. Gießen den 22. December 1837. Der Bürgermeister M. Schneider. 1492) Die Gewerbetreibenden dahier werden eingeladen, ihre Patente für das Jahr 1838 auf der Bürgermeisterei zu unterzeichnen. Es sind hierzu folgende Tage bestimmt: für das Neustädter Quartier der 29., für das Wallpförter Qu-artier der 30. Decbr. 1837, für das Selzerpförter Quartier der 2. und für das Neuweger Quartier der 3. Jan. 1838. Ich muß dringend wünschen, daß die Unterschriften an diesen Tagen sämmtlich abgegeben werden, und nicht wie voriges Jahr nachtheilige Verzögerungen eintreten. Gießen den 22. Dezember 1837. Der Bürgermeister M. Schneider. Versteigerungen. 1456) Donnerstag den 28. Dezember d. I., Nachmittags 2 Uhr, sollen im Gasthaus zur Krone dahier nachfolgende Gegenstände: 1) ein vollständiger Frachtwagen, 2) zwei Fahr-Pferde, öffentlich an den Meistbietenden, im Wege der Hülssvollstreckung, gegen baarc Zahlung versteigert werden. Gießen den 8. Dezember 1837. Großh. Kess. Stadtgericht Müller. L i m p e r t. 1491) Donnerstag den 28. December, Morgens 9 Uhr, soll das Reinigen der Straßen, der Kanäle und Wohnungen, sowie die Schubfahrten pro 1838, an den Wenigstnehmenden öffentlich versteigert werden- Gießen den 22. Dezember 1837. Der Bürgermeister M- Schneider. 1485) Da die unterm 14. dieses Monats abgehaltene Versteigerung wegen Lieferung des für die Marienschlosser Anstalt im Jahre 1838 nöthigen Strohes nicht zu einem richtigen Re« sultate geführt hat; so sehe ich mich genöthigt, eine andcrweite Versteigerung aus Donnerstag den 28. laufenden Monats, des Vormittags um 10 Uhr, anzuberaumen und bemerke nochmals, daß Derjenige, welcher bei der Versteigerung mit- bieten will, vorher schriftlich Nachweisen muß, eine Kaution von 150 fl. leisten zu können. Marienschloß den 14. December 1837. Funk. 1481) Fruchtversteigerung bei dem Rentamte Gießen. Montag den 8. Januar 1838, Vormittags 10 Uhr, werden 350 Mltr. Korn, 150 „ Gerste und 250 „ Hafer, unter den bekannten Bedingungen auf hiesigem Rathhaase versteigert. Gießen den 15. December 1837. Großh. Hess. Rentamt S ch n e i d e r. 1486) Donnerstag den 28. dieses Monats, des Vormittags um 9 Uhr, soll in meiner Wohnung dahier, die Lieferung der für die Ma- rienschlosser Anstalt im Jahre 1838 nöthigen Holzkohlen öffentlich an den Wenigstnehmenden versteigert werden, und vird dieses hierdurch dem Publikum mit der Bemerkung bekannt gemacht, daß Derjenige, welcher bei der Versteigerung mitbicten will, vorher nachweisen muß, eine Kaution von 200 fl. stellen zu können. Marienschloß den 14. December 1837. Funk. 1496) Freitag den 5. Januar 1838, Vormittags 10 Uhr, sollen auf d-.m Königl. Speicher zu Wetzlar die daselbst befindlichen Frucht- vorräthe, bestehend in 204 Scheffel Roggen, 78 Scheffel Hafer, ferner die Vorrathe auf dem Speiser zu .»lei# berg, bestellend in 247 Scheffel Roggen, 263 Sch-ffel Hafer, an den Meistbietenden öffentlich verkauft werden. Bei annehmbaren Geboten wird der definitive Zuschlag im Termin ertheilt. Wetzlar den 20. Dezember 1837. Königl. Rentei E n g i s ch. 1503) Mittwoch den 3. Januar 1838 wird die Freiherrlich von Schenk'schc, in 22'/, Achtel Korn und 22'Z Achtel Gerst bestehende Grundrentefrucht zu Langgöns, im Wirthshaus zum Hirsch, des Vormittags 9 Uhr versteigert werden. Hermannstein den 20. December 1837. F r ö l i ch. eo8- Feilgebvrene Sachen. 1426) Reue Zusendungen von feinstem Jamaica-Rum in Original-Gebinden, setzen mich in den Stand, denselben, gleichwie die Punsche Essenz davon preiswürdig abgcben zu können. C. S i l b e r e i s e n. 1483) Ich habe von feinstem Perlen-, Haysan- und Blumenthee, letzteren in 74 Pfd. Büchschen, Souchong-Pecco mit weißen Blü- thcn, feinen schwarzen Spitzenthec, feinsten grünen Spitzenthee, superfeinen Poudre ä Canon, wie auch" von ächt cöllnischcm Wasser neue Sem dungen erhalten. Gießen den 21. December 1837. L. I a h r e i s, auf dem Kirchenplatz. 1488) Außer den bereits angezeigten vielen Kalendersorten, namentlich des allgemeinen Volkskalcnders mit 12 Kriegs-Scenen und einem Steindruckblatt, Napoleon, umgeben von den berühmtesten Generalen seiner glorreichste» Zeit,— sind ferner für das Jahr 1838 außer mehre- ren Wandkalendern zu haben, in sehr schönem Druck, aus Median-Schreibpapier: 1) Der Darmstädter Nesideuzkalender, mit Bezeichnung der dortigen Hollen Behörden 2) Der Wandkalender, zum Oeschästsgcbrauch für Starkenburg, Ober- Hessen und Rheinhessen. 3) Der kleine Comptoir-Kalender, auf Pappe gezogen, sowie außer den bekannten Spielkartensorten, welche in guter Fabricatur und in jeder Menge, in Dutzend und einzeln, auch kleine, sehr schöne Kinder-Spielkartchen zum angenehmen Zeitvertreib für Kinder, bei E. C. Balser. 1495) Unter Bezugnahme an die im Wochenblatt M. 50 gemachte Anzeige, wollte ich nicht unterlassen, die resp. Tabaksraucher, namentlich Diejenigen, welche gelbe Tabake zu rauchen gewohnt sind", darauf aufmerksam zu machen, daß ich sehr guten türkischen Krull-Tabak, sowie einen sehr feinen Eabannas-Tabak erhalten habe, und ersteren » 44 fr. und letzteren ä 42 fr. per Pfd. verkaufe. I. G. A p P e l. 1484) Braunschweiger Flachs in verschiedenen Qualitäten, und schönen langen Spinn- Hans verkauft L. I a h r c i s. 1507) Unterzeichneter empfiehlt eine Auswahl neu erhaltener Kochgeschirre, und unterhält ein Lager bei Herrn Mctzgermeister Conrad Ferber, wo zu jeher Zeit dcrgl. zu haben sind, 309 . 1498) Orutf und Verlag »er S. D. Brühl'schen Buch. ,,u» Steindeuckerei. 1494) Tag bei 1500) verkaufe». ia man wegen öfterer Fluthen solche kn meiner Wohnung nicht bekommen kann. Georg Braun, in der Ziegelhütte. Frisch gewässerte Stockfische jeden A- G. Appel. Ich habe ein fettes Schwein zu Ehr. Zimmermann, in der Schloßgaffe. nut dem Ende dieses Aahres das Abonnement dieses sROiftpa f;.« >,.3 r , Zu Ende geht, so ersucht man alle verehelichen Interessenten dieses Blattes' Mte, solches auch das kommende Saijv fort ubl^^tc»; ä^Seng mIS R n S fetrt in der unterzeichneten Buch- und Steindruckerei u ! L ? ;.8s?“äfn Anzeige davon zugleich mit einzuschicken; — von Auswärtigen wird solche jedoch unter portofreier Etttten^.n" 3 & Kirchliche Notizen. Evangelische Gemeinde. NN - . W-ihnachksseierrag-. Morsens: fr,rr<,„,, 'k Br. Dieffenbach. Nachmittags: Pfarrer Svenaek ^ ^ Sccentber. Eleonore.Sophie, des ner- storlenen Burgers und Seilermeisters. Heinrich Müller hinterlassene Wittwe, alt 46 I. 7 g. 18 j 1(9 mutter, r Pfarrgeschäfte in der nächsten Woche besorgt K-rchenra-h Dr. Engel. . Zn Schweizer- und bergt Käse, ^'ironen , getrockneten Zwetschen 2C., neuen Hä- Aschoff-, Orange- und Citronen-Punsch- Essenz, Arrack, Rum, Mallaga, Madera, Nou - Ingelheimer Wein in Flaschen, empfiehlt sich H ö st e r e i ch, auf der Mäusburg. 150°) Apfelwein, welcher von bester Güte ,k »Nb sich besonders zu Glühwein eignet, bei I o h, B r a m m. 1504) Bei Andreas Margutb nächst der tzaserne in Buhbach, sind wieder vorzüglich gute und schöne Forte-Pianos vorräthig, nach neuster und bester Bearbeitung, stark von Bau, Ton und Haltbarkeit der Saiten und Stimmung; als aufrecht stehende, liegende und Quer- Flügel pwic auch Tafelform-Claviere, im billigsten Prei/. Für die Güte wird garantirt. Zn vermiethen. 1489) In Lit. D. M. 33 ist eine angenehme Familienwohnung, bestehend aus drei Stuben, Kammer, Küche, Bodenplatz, Theil am Keller und Holzstall, zu vermiethen und gleich zu beziehen. 1502) 2000 fl. liegen zur Mitte Februars 1838 gegen genügende Sicherheit und gewöhnliche Zinsen zum Ausleihen bereit. Bei wem? sagt Ausgeber. Vermischte Nachrichten. 1508) Der Adreßkalender der Ludewigs- Universitär, sowohl die Lehrer als auch die Beamten und aller damit verbundenen Institute und Anstalten, wie auch die Civil-Behördcn der Provinz Oberheffcn, die hiesigen städtischen öffentlichen Schulen und sonstigen Anstalten ?c. enthaltend MZWNDM ®- D. Brüh l'sche Buchdruckerei. DM BM M 1490) Ich habe eine Spannkette npfitns.». wer sich darüber gehörig auswe.set, kan/st^b-i m.r gegen Bezahlung der Einrückungsgebühre rn Empfang nehmen. 'vvgeouyren W i l h. H e n s l c r, L,t A. M 7 auf dem Marktplatz. 1497) Den dritten Weihnachtsfeiertaa stn- itL- lmr ^"s^'s^on Gartensaale musikalische » er altung und bei zahlreicher Gesellschaft späterhin auch Tanz Statt. ' ,0)arr . zweiten Christfeiertaq ist auf dem Wellershäuser Hof j S u t e Tanzmusik anzutreffen. Frischbacken. WMSTWM Pirtm V°Ses v. Semmt v- WomnrAsha^en.'^H^Ls V1 Treis. Hr? Oek '-^Er/^Kr^ «-»es7"Al*». n^mES^.* s,„ ' V. Setzstkin .. ^rit‘ Hdlsl. Negensbura t, a ”■$r,,,j,r »■ 5,4™ eS: 1833 erlassene gerann: „„„ 37. 30. December. Erbsen Linsen rafer -eise. «ioggenbrob . . . Ä 6 12 - ___ !Z oder gemischtes Brod 2 ■■ > K itt...... 1 — s d ...... 1 — » 1 -- 5 eisr. auch ... 4 fi — preise. 7 — — ....... 0 20 — 22 _ 4 - ' ....... 8 Gerste..... 4 4 2 Gerste..... 8 — 'n gen. oerordnungen, vorgeschrkebencn wrschreiber -am Wall-« nnd Sel, .! pensionirten Pokizeiöfficianten M 144 auf dem Neuenwege zu eigen bestehenden Bestimmungen, ,'vi an "i . .m..' ■ ; >eff. Kreisrath K. 8 h. K h o r r. ^--*1 , auf 1500) Apfelwein, toe, 10 und sich besonders zu Glö I o h. 1504) Bei Andreas ' Caserne in Butzbach, sind wi und schöne Forte-Pianos vor, und bester Bearbeitung, sta und Haltbarkeit der Saiten u aufrecht stehende, liegende n sowie auch Tafelform-Claviere, Für die Güte wird garautirt. Zn vermiechl 1489) An Lil. D. JVa nehme Familienwohnung, beste ben, Kammer, Küche, Bode Keller und Holzstall, zu Vern zu beziehen. 1502) 2000 ft. liegen zu 1838 gegen genügende Sicherhe Zinsen zum Ausleihen bereit. Ausgeber. Vermischte Nachrie 1508) Der Adreßkalendei Universitär, sowohl die Lehrer amten und aller damit verbünde Anstalten, wie auch LieCivil-Behi Oberheffcn, die hiesigen städtisi £5** Da mit dem Ende d zu Ende geht, so ersucht man al sollte, solches auch das kommend, in der unterzeichneten Buch- un zugleich mit einzuschickcn; — von ? Den verehrten einheimischen Ab gebracht. ©eiten u. Müller v. Drcnsbach, Schneider 8. Frifchhausen u. Keil v. Billertshausen. Die Hrn. Hdlsl. Grebenstein v. Fran- kesbach, Gerlach v. Dütenrothe u. Hill v. Schlitz. Den 19. Hr. Hdlsm. Schönfeld v. Bendorf. Den 21. Die Hrn. Geschäfts!. Bezer u. Jacobi v. Büdingen u. Carle v. Obcrohmen. Hr. Kammerjäger Freund v. Friedberg. Hr. Schmidt Lemp v. Glauberg. Im Einhorn. Den 15. December. Die Hrn. Kfl. Höchster u. Gumpf v. Wetzlar, Beaumäch v. Paris u. Schultz v. Frankfurt. Hr. Kreisbaumeister Sonnemann v. Alsfeld. Hr. Oberforstmeister v. Rabenau v. Seligenstadt. Hr. Kfm. Bücking v. Marburg. Den 16. Hr. Baumeister Sonnemann v. Alsfeld. Die Hrn. Kfl. Höchster u. Gumpf v. Wetzlar, Sillenn v. London, Schmidthenner v. Lein, Gernsheim v. Worms, Knorr v. Hanau u. Müller v. Coblenz. Den 17. Die Hrn. Kfl. Schmitthenner v. Lein, Gernsheim v. Worms u. Müller v. Coblenz. Hr. Beamter Ballin v. Marburg. Den 18. Die Hrn. Kfl. Gernsheim v. Worms, Müller u. Bauer v. Coblenz, Sulz v. Bremen u, Hüttemann v. Rons- docf. Hr. Oek Maier v. Müuzenberg. Den 19. Die Hrn. Kfl. Müller v. Coblenz u. Hüttemann v. Nonsdorf. Hr. Oek. Maier v. Müuzenberg. Hr. Fürst Albrecht zu. Wittgenstein. Hr. Part. Eichel v. Mainz. Hr. Rechnungsprobator Strack v. Alsfeld. Hr. Hoff v. Diklafroth. Den 20. Hr. Kfm. Müller v. Coblenz. Hr. Fürst Albrecht zu Wittgenstein. Frau Strack v. Alsfeld. Frau Hoffmann v. Dotlohroth. Die Hrn. Kfl. Weilburg u. Poll v. Fulda. Den 21. Die Hrn. Kfl. Höchster v. Wetzlar, Wolf v. Catenberg, Brem v. Amsterdam u. Mauk v. Cassel. Hr. Part. Horn u. Hr. Officier Passing v. Hannover. Im H i r s ch. Den 19. Dec em der. Die Hrn. "Hdlsl. Nall u. Kenna- wick v. Echingen, Weiler v. Schwenningen,f Haller ö.j Trossingen, Braun v. Winterberg u. Haubeusack v. Gönningen. Hr. Officier Wald v. Hanau. Die Hrn. Fuhrt. Weber v. Buchenau, Rapp v. Hatzfeld, Herbst v. Hanau, Hcnz v. Seelbach u. Heinzerling v. Biedenkopf. Druck und Verlag »er 8. D. Brühl'schrn Buch, un» Steindruckerei. Aamstiia — 30. Decbr. Den 20. Die Hrn. Fuhrl. Stickerath- v. Abederuhde, Rapp v. Hatzfeld u. Hübner v. Buchenau. Hr. Fabrikant Hardt v. Arfort. Den 21. Die Hrn. Fuhrl. Fett v. Butzbach, Finkernagel v. Seibertenrod, Schneider v. Bensheim, Queckbörncr v. Grün- bcrg, Hübner v. Buchenau, Thome v. Wollshausen u. Serva v. Lich. 3 in Rappe n. Den 16. Deccmber. Hr. Graf Rothe, Kammerherr zu Schloß Arnsburg. Die Hrn. Kfl. Matthias v. Offenbach, Pfeifer v. Cassel u. Menko v. Frankfurt. Hr. Geh.-Oberbaurath Bick v. Cassel. Hr. Kfm. Reinhardt v. Baireuth. Hr. Phar- maccut Wilich v. Rüsselsheim. Den 17. Die Hrn. Kfl. Pfeiffer v. Cassel u. Reinhardt v. Baireuth. Den 18. Die Hrn. Conducteurs Ziegler u. Müller v. Frankfurt. Hr. Gutsbesitzer v. Riedesel v. Altenburg. Hr. Lieuten. Wolf v. Wetzlar. Den 19. Hr. Postbeamter Meister v. Frankfurt. Die Hrn. Kfl. Frack v. Düren u. Schäfer v. Frankfurt. Hr. Graf Äminaff u. Hr. v. Aminaff m. Dienerschaft a. Finnland. Den 20. Hr. Postbeamter Meister u. Hr. Kfm. Schäfer v. Frankfurt. Hr. Prof. Gervinus v. Göttingen. Hr. Kfm. Matthias v. Offenbach. Den 21. Hr. Kfm. Schäfer v. Frankfurt. Hr. Stud. Stein v. Marburg. Die Hrn. Stud Greineisen v. Cassel, Eckhardt, Knierim u. v. Ziegler v. Marburg. Hr. Assessor v. Grolman v. Schlitz. Hr. Hüttenschreiber Klein v. Biedenkopf. Zn den Privat Häusern. Den 15. Decembcr. Bei Hrn. Hofger.-Adv. Fahr: Hr. Kreis-Sekr. Fuhr v. Grünberg. Den 16. Bei Hrn. l)r. Weigand: Frau Förster Weigand v. Steinfurt. Den 18. Bei Hrn. Geh.-Rath Kühnol: Hr. Pfarrer Gebhard v. Obcrseemen. Bei Hrn. Assessor.,Stein: Hr. Kfm. Schmidt v. Oberohmen. Den 20. Bei Hrn. Stud. Haag: Hr. Lieuten. Pfifferling V. Worms. Bei Hrn. I. C. Seipp: Hr. Zöckler, v. Grünberg. Den 21. Bei Frau Major Kämmerer: Hr. Lieuten. Kämmerer v. Coblenz. Bei Hrn. Rentamtmann Krebs: Hr. Dr. Rieß v. Romrod. n 23. bis 30. December. ZSrovpreisr. fr. Pf. | y. — Qt. Roggenbrod auch s ste Hafer Linsen Erbsen tr. Pf. i fl. kr. Pf- st. kr. Vf. fl. 10 55 10 4 fi '7 6 20 22 4 8 4 4 8 MMchl..... geschälte Gerste . . geschälte Gerste . . 2 S 12 2 1 1 1 I 26 551 1 Qt. Kümmel- oder gemischter Bros „ Wafferweck „ Milchbrod „ Taigscher . Vierpreisr. Linmrer Bier auch üppelbier........ Marktpreise, ilch ......... er achung.cn Polizeiverordnungen, vorgeschriebenen die Thorschreiber -am Wall- und Sel, an den pensionirten Pokizeiofficianten it. B M. 144 auf dem Neuenwege zu enanzeigen bestehenden Bestimmungen, 1837. n Sh. Hess. Kreisrath K. 8 h. K tt o r r. , welches nach Allerhöchster Verord« . uuictjuyi .virb hierdurch in Erinnerung gebracht, «mti yuiujtu totrafe unterliegt das Legen oder Losbrennen von Kanoncnschlägen innerhalb der Stadt und deren Umgebung. Sodann wirb, unter Bezugnahme auf die uMr dem 4. October 1833 erlassene Bekanntmachung, das .Verbot des Singens und Schreiens auf d^r Htraße ebenfalls 309 . da man wegen öfterer Fl Wohnung nicht bekommen ' Georg Brau; 1494) Frisch gewasj Tag bei A. 1500) Ich habe et. verkaufen. Ehr. in d. 1498) Zn Schweizer Citronen, getrockneten Zwe ringen, Bischoff-, Orange- Essenz, Arrack, Rum, Mal! sillon und Ingelheimer i empfiehlt sich H aus 1500) Apfelwein, we ist und sich besonders zu Gil Z o h. 1504) Bei Andreas . Caserne in Butzbach, sind wi und schöne Forte-Pianos vor und bester Bearbeitung, sta und Haltbarkeit der Saiten t aufrecht stehende, liegende i sowie auch Tafelform-Claviere, Für die Güte wird garantirt. Zu vermieth^ 1489) An Lil. D. M nehme Familienwobnung, beste bcn, Kammer, Küche, Bode Keller und Holzstall, zu verr zu beziehen. 1502) 2000 fl. liegen zr 1838 gegen genügende Sicherhe Zinsen zum Ausleihen bereit. Ausgeber. Vermischte Nachrfi 1508) Der Adreßkalende Universitär, sowohl die Lehrer amten und aller damit verbünde Anstalten, wie auch die Civil-Beh. Oberhesscn, die hiesigen städtis ■£5*- Da mit dem Ende d zu Ende geht, so ersucht man al sollte, solches auch das kommend in der unterzeichneten Buch- ur zugleich mit einzuschicken; — von J Den verehrten einheimischen Ab gebracht. Druck und Verlag »er @. D. Brühl'schen Buch, und Steindruckerei.