Samstag, den 13 Mai Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 6. bis 13. Mai. kr. I pf. Vrovpreise. kr. Pf. LZ Brod 2 1 2 <3: 1 " desgl. ausgemästetes . 1 „ Schweinefleisch . . . •S°=? 1 „ Hammelfleisch gemästet 115 Art. 1. Das Ausheben oder Zerstören von Vogelnestern, Eiern und Nestbrut jeder Art, außerhalb der Hofraithen, ist unter den im Art. 3. und 10. gegenwärtiger Verordnung bestimmten Modificationen verboten. ■ A r t 2. Es ist ferner verboten das Einfangen und Tödten, sowie der Verkauf nachstehender Vögelarten: der Würger oder Ncuntövter-Arten, der Kukuke, Spechte, Spechtmeisen, Wendel- Hälse, Baumläufer, Wiedehopfe, Nachtigallen, Grasmücken, Fliegenfänger, Bachstelzen, Roth- kehlchen, Rothschwänzchen, sowie überhaupt aller Sänger-, Meisen-und Schwalben-Arten. Art. 3/ Eine Ausnahme von den in den Art. 1. u. 2. enthaltenen Verboten findet in den Fällen statt, in welchen solche für wissenschaftliche Zwecke von Unserem Ministerium des Innern und der Justiz gestattet wird und zwar in der durch die deßfallsige Concession bezeichneten Weise. Art. 4. Die Uebertretung der in den Art. 1. u. 2. enthaltenen Verbote, sowie auch die Ucber- schreitung der nach Art. 3 etwa ertheilten Befugniß, wird in jedem Falle und zwar insbesondere auch für jedes ausgehobene oder zerstörte Nest mit fünf bis zehn Gulden bestraft. Art. 5. Das Fangen oder Tödten der im Art. 2 genannten Vögelarten, sowie das Ausheben oder Zerstören der Nester, Eier oder Nestbrut derselben, wird doppelt bestraft, wenn solches vor Sonnenaufgang, oder nach Sonnenuntergang, oder auf Sonn-und Feiertage geschieht. Art 6. " Das unbefugte Fangen und Tödten solcher Vögelarten, welche einen Gegenstand des Jagdrechts ausnlachen, sowie auch das Ausheben oder Zerstören von Nestern, Eiern oder Nestbrut derselben, wird nach wie vor nach den deßfalls bestehenden Vorschriften bestraft. Die bestehende Jagdberechtigung auf einzelne Vögelarten foll durch diese Verordnung nicht beschränkt werden. A r t. 7. Die Untersuchung und Bestrafung wegen Uebertretungen der in den vorstehenden Artikeln enthaltenen Verbote geschieht in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen durch die Fvrstgerichte, in Rheinhessen durch die kompetenten Polizeigerichte. Art. 8. Die Denuncianten erhalten von den baar eingehenden Strafen die Hälfte. 2( r t. 9. Für die nach den vorhergehenden Artikeln zuerkannt werdenden Geldstrafen und Kosten müssen haften: Eltern für ihre minderjährige leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegkinder, wenn die Kinder bei ihnen wohnen und keine besondere Haushaltung führen, Vormünder für ihre Pupillen, wenn diese bei ihnen wohnen, diejenigen, welchen Minderjährige in Pflege gegeben find, für diese, die Dienstherrschaften für ihr Gesinde, Handwerker für ihre Gesellen und Lehrlinge. Die uneinbringlichen Geldstrafen sind in Gefängniß zu verwandeln, deren Verbüßung von dem Bestraften in Person geschehen soll. Für vierzig Kreuzer Geldstrafe ist ein Tag Gefängniß anzusetzen. Art. 10. Das Ausheben oder Zerstören der Nester, Eier oder Nestbrut der Sperlinge, sowie 116 bet, der Landwirthschaft gleichfalls sehr schädlichen Raben, Dohlen und Krähen, ist Rebern auf feinem E-genthum oder dem Eigenthum eines Andern mit dessen Zustimmung erlaubt Art. 11. Jeder Eigenthümer oder nutznießliche Besitzer eines bewohnten Hauses ist verbunden jährlich vor Ablauf des Monats März, sechs Sperlinge an eine von der Localpolizeibehörde in jeder Gemeinde zu bezeichnende Person eknzuliefern. Wer dieser Verbindlichkeit nicht Genüge leistet, hat für jeden nicht gelieferten Sperling eine Reluition von sechs Kreuzern in die Gemeindekasse zu bezahlen, welche auf den Grund eines von dem Kreisrath (Landrath) für ere- aitori|ü) erklärten Hebregsirers von dem Gemeindeeinnehmer erhoben wird.— Insoweit die hier- nach erforderliche Zahl von Sperlingen von den Pflichtigen nicht abgeliefert wird, ist deren Lieferung zu veraccordiren. Die hierdurch entstehenden Kosten, sowie die Belohnung der mit der Empfangnahme der Sperlinge zu bestimmenden Person, sind aus jenen Reluitionsgeldern zu bestreiten. 9 Art. 12. Zum Zweck der Verminderung der Raben, Dohlen und Krähen ist 1) von den Localpolizeibehörden die Anordnung zu treffen, daß die Nester dieser Vögel tm Frühjahr zur geeigneten Zeit durch zuverlässige Männer im Beisein von Forstdie- nern oder, insoweit es außerhalb der Waldungen geschehen soll, im Beiseyn von Feldschutzen ausgehoben und für jeden von denselben abgelieferten Vogel jener Arten vie^Kreuzer und für jedes Ey zwei Kreuzer aus der Gemeindekasse bezahlt werden. Außerdem sind 3 2) die Forstdiener, Jagdpächter und Jagdeigenthümer durch die Localpolizeibehörden zu veranlassen, gegen ein aus der Gemeindecasse zu entrichtendes Schnßgelv von vier Kreider pr. Stück, die Raben, Dohlen und Krähen wegzuschießen. Sollten keine Forstdrener diesem Geschäfte sich unterziehen können und sollten die Jagdpächter und jagdeigenthümer jenem Verlangen der Localpolizeibehörde nicht entsprechen; so sind durch letztere, nach vorher bei dem Kreisrath (Landrath) eingeholter Genehmigung, verpflichtete Männer anzustellen und durch diese das Wegschießen besorgen zu lassen. Art. 13. Wenn jedoch in einer Gemarkung die Zahl der in den Art. 10.-12. bezeichneten Vö- gel fo gering sepn sollte, daß ihre Verminderung im Interesse der Landwirthschaft nicht als nothig erschiene, so können von dem Kreisrath (Landrath) die betreffenden Vorschriften der Art. nacf) Anhörung der Localpolizeibehörde, auf eine jedesmal zu bestimmende Heit außer W-chamkeit gesetzt, oder Modificationen derselben, z. B. Herabsetzung der Zahl der zu liefernden Sperlinge, angeordnet werden. 3 Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssicqels. Darmstadt am 7. April 1'837. (L. S.) LUDWIG. du T Ii i 1. . Urner Bezugnahme auf die vorstehende Allerhöchste Verordnung und in Gemäßheit eines weiter herabgelangten Ausschreibens Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz wird hierdurch zur öffentlichen Kenntm'ß gebracht, daß für dieses Jahr ausnahmsweise der Termin zur Lieferung dcr Sperlinge bis zum 30. Mai d. I. erstreckt und daß der pensionirte pollzelofficiant Schneider (in der Flügelsgasse Lit. A. JVa. 72 wohnend) mit der Empfangnahme der abzuliefernden Sperlinge beauftragt worden ist. 117 Die Sperlinge müssen ganz und frisch an den Erheber abgeliefert, bei der Ablieferung die Köpfe von den Leibern getrennt, letztere den Liefernden zurückgegeben, und die geschehene Lieferung in dem Register, welches dem Erheber über die Lieferungspflichtigen zugcstellt wird, in Gegenwart derselben, notirt werden. Schließlich wird bemerkt, daß die Lieferungspflicht sich auch auf solche gelsiilche und weltliche Diener erstreckt, welche Dienstwohnungen inne haben. Gießen den 3. Mai 1837. Der Großh. Kreisrath des Kreises Gießen. K. CH. K n o r r.- 18) Die unterzeichnete Behörde bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die, nach einer Benachrichtigung des Großh. Universitäts-Richters, durch höchstes Decret vom 14. April 1837 zu Universitats - Unterpedellen ernannten und unterm 25. April d. I. als solche von der Universitäts-Behörde verpflichteten Carl Friedrich Schwarz und Andreas Gerbode, am 5. Mai d. I. von Großh. Stadtgerichte Giessen zugleich auch, zuin Behufe der Handhabung der polizeilichen Vorschriften, auf die für die Polizei-Officianten vorgeschriebenc Eidesformel verpflichtet worden sind. Gießen den 8. Mai 1837. Der Großh. Kreisrath. I. d. V. Z u l e h n e r. 19) Mehrere Schlüssel und zwei Kappen sind gefunden und auf das Polizei-Bureau abgeliefert worden. Gießen den 12. Mai 1837. Besondere Bekanntmachungen 427) Auffo rderung. Die Ehegattin des Großhcrzogl. Polizeiraths Rauch dahier besitzt in der Gemarkung Wiescck folgende Grundstücke: Flur. XXIV/, 682 Rth. Wiese au der Ursu- lum, zehntfrei, Flur. XXV/. 160 Rth. Wiese an der Oberlach bei'm Kessel, zehntfrei, welche ihr von ihrer Mutter, der verstorbenen Postmeister Kempf, geborncn Seipp, durch Erbfolge zu- gefallen sein sollen. Da sie sich nicht urkundlich über den Erwerb dieser Grundstücke ausweisen kann und dieselben jetzt veräußern will, so fordert man diejenigen, welche allenfalls aus irgend einem Grund Ansprüche auf sie zu haben vermeinen, hiermit auf, diese so gewiß innerhalb 4 Wochen von heute an dahier anzuzeigen und zu begründen, als sonst die Veräußerung derselben gerichtlich bestätigt werden wird. GießeN den 28. April 1837. Großberzogl. Landgericht allda. P l o ch. 533) Die Verordnung, betreffend die Sicherung der Fcuergcwehre vor deren Entladung, liegt zu Jedermanns Einsicht auf der Bürgermeisterei offen. Gießen den 6. Mai 1837. Der Bürgermeister M. Schneider. Versteigerungen. 506) Da die Versteigerung der Lieferung des Brandholzes für dahiesiges Arresthaus re. pro 1837 höheren Orts nicht genehmigt worden, so wird hierzu andcrweiter Termin auf ' Dienstag den 16tenMai l. I., Vormittags um 10 Uhr, in der Wohnung des Unterzeichneten hierdurch anberaumt. Gießen den 4. Mai 1837. Merck, Criminalgerichts - Sekretär. 532) Mittwoch den 17. Mai, Vormittags 9 Uhr, soll die Lieferung des Brennöls, der Talg- Lichter nlld des Wiggengarns zur Beleuchtung der hiesigen Stadt vom 1. Juli 18.37 bis dahin 1838 an den Wenigstnehmenden, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich versteigt werden. Gießen den 6. Mai 1837. Großberzogl. Bürgermeisterei. M. Schneider. 551) Auf freiwilliges Ansuchen des Bürgers und Wirths Georg Melchior Sack, Adolphs Sohn dahier, sollen die demselben zugehörigen Immobilien, als: , 15,6 Klftr. Haus, Stall mit Anbau, Schwem- 118 stall und Grund, neben Dr. Loskant u. A. Hofmeier, 15 OGr 1 % A. Zins der Stadt. 85 Nth. 14 Sch. am Heegstrauch neben Georg Sack, 9 91(6. Zins auf's Rathhans, zbtfr. 96 Nth. 13 Sch. am Atzelbusch neben G. M. Schwan, G. M. S., dem Fiskus 3 Gschd. 2 Ms. Korn, 1 Kpf. 1 Ms. Hafer. 72 Nth. 14 Sch. ain Heegstrauch neben Großb. Stadtrichtcr Müller, 9 Alb. Zins auf's Ratbhaus, zbtfr. 70 Nth. 5 Sch. am Schüzgcsbr. Weg neben Jost Philipp Rinn, */2 zhtfr. 40 Nth. 12 Sch. im halben Zehnten neben Konrad Wcidig 5/1G Mst. part. in Kasten, ’A zbtfr. 93 Nth. II Sch. daselbst an vorigem, 1 Meft 2% Gschd. part. in Kasten, zhtfr. 86 Nth. 8 Sch. am Stcinborn neben Georg Reiber, zbtfr. 109 Rth. 2% Sch. am Leihgest. Weg neben H. Busch im Garten, d. Fiscus 1 Kpf. 2 Gschd. 3 Ms Korn., 2 Kpf. Hafer, zhfr. 69 Rth. 13 Sch. auf der Warth neben Daniel Vogt, Bals. S. 46 Rth. 1 Sch. am Seltersberg neben ^Ludwig Mannbcrger jun. Donnerstag den 18. d. M., Nachmittags 2 Uhr, auf dahiesigem Rathhaus unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen versteigert werden. Gießen den 8. Mai 1837. Gr. Hess. Stadtgericht. M ü l l e r. 531) Schnitthämmel-Vcrsteigerung bei dem Rentamte Gießen. In den nachbenannten Orten und den bezeichneten Stunden sollen die pro 1837 erfüllenden Schnitthammel gegen baare Zahlung öffentlich versteigt werden, und zwar: in Crumbach, Mittwoch den 17. d. M., Vormittags 9 Uhr; in Waldgirmes, Freitag den 19. d. M., Vormittags 9 Uhr; in Naunheim, au demselben Tage, Vormittags 11 Uhr; Gießen den 6. Mai 1837. Schneide r. 528) Es wird hiermit zur öffentlichen Kemrt- niß gebracht, daß Donnerstag den 18. d. M., des Vormittags um 9 Uhr, die Versteigerung an den Meistbietenden, von bei der Marienschlosscr 9lnstalt vorhandenem alten Eisen und Guß, Messing-Feil- späncn und Messing-Abfällen, sowie alten Lumpen, öffentlich in meiner Wohnung dahier vorgenommen werden soll, und daß Steiglustige den Tag vor der Versteigerung sich hierher begeben können, um die vorhandenen verschiedenen Gegenstände in Augen- schcin zu nehmen. Marieuschloß am 3. Mai 1837. Funk. 362) Freitag den 19ten Mai d. I., des Nachmittags um 2 Uhr, soll dahier die erst vor 10 Jahren von meinem verstorbenen Gatten, dem Großh. Nevierförster Groß, ganz neu erbaute Wohnung mit Nebengebäuden, Hofraum und Gärten, öffentlich und meistbietend, unter den alsdannn bekannt gemacht werdenden annehmlichen Bedingungen, in meinem Hause versteigert werden. Das Wohnhaus, sehr freundlich an der Chaussee zwischen Frankfurt und Kassel, in der Nähe der gewerbfleißigen Stadt Butzbach und unweit Gießen und Wetzlar gelegen, ist 55 Fuß laug, 40 Fuß breit, 2stöckig, jedes Stock 11 Fuß hoch; es enthält einen unter dem ganzen Haus binzieheuden Keller; im unteren Stock zwei große Wohn- und ein Nebenzimmer, eine Küche mit Speisekammer; im 2teu Stock ebenfalls 2 große Stuben mit 2 Nebenzimmern, sodann eine kleinere Stube und Kammer; endlich einen doppelten Speicher. 9lusserdem ist ein Pferdcstall für 3 Pferde mit Heuboden, ein Stall für 2 Stück Rindvieh, eine Chaisen- und Holz- Remise,zwei Schweinställe u. s. w., so wie ein neu gegrabener Brnnncu dabei befindlich. Der Hofraum und die daran stoßenden Gärten enthalten ungefähr 300 Klafter Darmstädter Maascs. Pohlgöns, bei Butzbach den 28ten März 1837. Caroline Groß. 536) Da die auf den 10. Mai ausgeschriebene Holzversteigerung im Heitigenwald bei Burk- hardtsfelden, des starken Regcuwettcrs wegen nicht abgchalteu werden konnte, so soll die Versteigerung Dienstag den 16. Mai, Morgens 7 Uhr, vorgeuom- men, und versteigert werden: 4% Stecken Buchen - Scheid - und 3 Stecken " Prügelholz, 267'X Stecken Eichen-Prügelholz, 31 — Tannen — — 17% — Stockholz, 250 Buchen-, 5175 Erchen - und 1338 Tau- neu- Wellen, 209 Eichen - und 71 Tannen-Bau - und Werk- Holz-Stämme, 2763 C. Fuß enthaltend. 539) Dienstag den 16, d. M., werde ich in meinem Walde: 11% Stecken eichenes Scheid - u. Prügelholz, 28 — Stöcke, 3850 Gebund Reiser und mehrere Hundert 119 Bohnenstangen öffentlich versteigern. Der Anfang ist des Morgens um 9 Uhr am Großcnlindener Felde. Großenlinden am 12. Mai 1837. Franz. 512) Die Bauarbeiten, so wie die 'S teilt6 und Sandbcifuhr auf dem Großherzogl. Hofgut zu Schiffenberg, sollen auf dem Hofgut selbst—Freitag den 19tcn Mai l. I., des Morgens um 10 Uhr, an die Wcnigstfordernden vergeben werben. Es betragen diese Arbeiten angeschlagen: fürdic Maurer - u. Stcinhauerarbeit 1695 fl. 8 kr. „ „ Zimmerarbeit — —■ — 452 fl. 14kr. „ „ Dachdcckerarbcit — 181 fl. 40kr. „ „ Schreinerarbeit— " - —- 32 fl. 54 kr. „ „ Schlosserarbeit—■ — — 75 fl. 26 kr. „ „ Glascrarbeit —• —• — 9 ft. — „ „ Weißbinderarbcit — — 150 fl. 29 kr. Die Voranschläge, Steigbedingungen und Risse liegen auf der Gcschäftsstube des Unterzeichneten zur Einsicht offen. Gießen den 1. Mai 1837, H o fm an n, Großh. Provinzial-Baumeister. 553) Holzversteigerung. An dem Fhrl. von Zwirnleinscheu nunmehr Frciherrlich von Rabe- nauischen Walde Oberseilbach bei Trais, werden Mittwoch den 17teil dieses Monats, Vormittags 10 Uhr, 51 Stecken Buchen - und Eichen - Scheid - und Prügelholz, 53 Stecken bergt. Stockholz und 4450 buchene Wellen gegen Zahlung vor der Abfuhr versteigt. Feilgeborcne Sachen. 5'23) StahlschveLbfedern ueuerfuudener Masse höchster V'ollLom menheit, bewährten Ruf's. Von diesem anerkannt vorzüglichen Fabrikat, welches sedes andere ohne Ausnahme übertrifft, habe ich für hier das Commissious- Lager allein bekommen und verkaufe davon en gros und en detail zu den sehr niedrigen Preisen von 2| Gr. bis 18 Gr. die Karte nebst Halter. Eine dieser wirklichen Stahlfedern ljäßt sich drei bis vier Monate lang gebrauchen. Preislisten nebst Gebrauchsanweisung werden nnentgeldlich geliefert. Aede Feder ist mit obiger Firma gestempelt, und sind nur diese ä ch t. H. 8 ü d e k i n g. 526) Aromatisches Mräuteröl zum Wachsthum und zur Verschönerung der Haare, welches unter der Garantie verkauft wird, daß es ganz dieselben Dienste leistet, als alle bisher angepriesenen tl)eitere» und oft über 1 Rthlr. kostenden Artikel dieser Art. Das Flaeon von derselben Größe kostet 12 Gr. Dieses 'von den achtbarsten Aerzteu und Chemikern geprüfte Haaröl wirkt nicht nur auf das ausgezeichnetste für das Wachsthum und die Verschönerung der Haare, sondern selbst für ganz kahle Stellen, worüber Endes- genannter mehrere gerichtlich attestirte und jedem zur Ansicht bereitsteheude Zeugnisse besitzt. Haupt-Depot bei Äug. Leonhardi zu Freyberg in Sachsen. Zn Gießen befindet sich die einzige Niederlage bei C. F r e ch. 544) Ten rcsp. Consumcnten von Cigarren wird wohl nicht unerwünscht seyn, wenn ich hiermit anzeige, daß dieser Artikel in einet ganz vorzüglichen Qualität und zwar in Kistchen von 25, 50 u. 100 St. bei mir zu haben ist, und daß selbst bei Abnabme von nur 6 St. eine Cigarren- Büchse gratis abgegeben wird. Z. G. Appel. 545) Düsseldorfer Sens in bester Qualität bei Z. G. Appel. 540) Arrak, Rum, Genievre ic. Chokolade, Zwetscheu, Sens, Schweitzer-und Rahmkäse, Sardellen 2C. bei H öftere sich aus der Mäusburg. Zu oermietben. 476) An LitC JVfx96. aus dem Reicheu- saud ist ein Logis zu vermietheu, bestehend in 2 Stuben mit Kabinet nebst Kammer, Küche, Keller und Holzstall, und kann Anfangs Juni bezogen werden. 534) Mein Wohnbaus Lit. C. .A5 6 auf dem Seltersweg, sind 7 Zimmer, mehrere Kam- 120 ment z Küche, Keller, Stallung und Duuggrube, nebst Gartenvergnügeu, Bleichplatz rc. zu vermiechen. Georg Becker, Bierbrauer u. Wirth. 537) Das Logis ist meinem Hause, welches Vie Frau Hauptmauu Hameaur bewohnt, ist von Juli an anderweit zu vermietheu. W. Stein. 525) Das bisher von Schneider Klingel- maicr-s bewohnte Logis ist anderweit an eine stille Familie zu vermietheu und am 1 Juli beziehbar. I- PH. Becker's Wwe. 542) In JVä 84 auf dem Asterweg sind 2 Stuben mit oder ohne Meublcs an zwei einzelne Personen zu vermietheu. 538) Ein gutes Fortepiano von 6 Oktaven ist an einen guten Platz zn ver- miethen, oder zu verkaufen: Ausgeber sagt wo? 539 ) Ein sauberes Sopha nut Sprungfedern ist zu vermieden, wo? sagt Ausgeber. 522) Auf dem Scltcrsweg Lit. C. JV5 152 ist eine Stube, Kammer und Theil am Keller zu vermietheu und bis zum 1. Juli beziehbar. Vermischte Nachrichten. 529) Unterzeichneter hat die Ehre, einem hohen Adel und verehrungswürdigen Publikum die ergebenste Anzeige zu machen, daß er seinen Tanz- Unterricht mit Ende dieses Monats beginnen wird. Carl Hummel, Lehrer der Tanzkunst. 530) Die in der Abendunterhaltung am 6. d. M. verwechselte rotbe Mütze bittet man in Lit. B. M. 95 gegen die richtige wieder auszutauschen. 535) Bei Unterzeichnetem kann ein Bursche in die Lehre treten. Moritz Hopfner, Damenschneider. 485) Bei einem Tapezier kam,- ein junger Mensch ui die Lehre treten. 3 2- Pfiugstfeicrtag ist bei Wirth Kling ut Wigeck Tanzmusik anzutreffen. 546) Alle diejenigen, welche Forderungen b‘e. Dulder des verstorbenen hiesigen Bürgers und Bäckermeisters Balser Schmidt, nemlich Philipp, Eleonore und Elisabethe Schmidt, haben, sind ersucht, mir dieselben in Zeit von 14 Tagen eiuzn- rclchen. Gießen den II. Mai 1837. Georg Becker, Bierbrauer u. Wirth. 543) Ich mache hiermit die ergebenste Anzeige, daß ich mein Logis bei Herrn Senner verlassen habe und nun bei Herrn H. Noll auf dem Seltersweg wohne. I. Wiefer, Tapezier. 548) Ein junger Mensch, welcher die Schlosser-Prosession erlernen will, kann dahier unter vor- theilhaften Bedingungen in die Lehre treten; wo sagt Ausgeber dieses. 552) Am zweiten Pfingstfciertag ist der Saal im Busch'sch en Garteu mit guter Tanzmusik besetzt. Bon jedem der eiutretendeu Herrn werden 9 kr. als Beitrag zu den Kosten der Tanzconcession, Polizeiwache, Beleuchtung rc. erhoben, und wer berücksichtigt, daß bei ganz freiem Eintritt den tanzlustigen und andern geehrten Gästen der Raum zu fehr versperrt werden würde, wird diese Einrichtung als zweckmäßig und zugleich als billig anerkennen. ‘ I. H- Busch. 524) Den zweiten Pfingstfeiertag findet im Englischen Hof Tanzmusik Statt; der Eintrittspreis ist 13| kr., welche Karte an Zahlungsstatt wieder angeltommcir wird. I. K l o tz. 541) Die Chaise des Daniel Becker auf dem Asterweg, fährt den 2. Feiertag nach Frankfurt. 550) Wer von mir ein hebräisches Leer con von Geseirius geliehen hat, wird ersucht, es baldigst zurückzngeben. R. Möbius, »tust, theol. 549) Mit hoher obrigkeitlicher Erlaubnis) wird Unterzeichneter am 2. Pfingstfciertage im Buschischen Garten und den 3. Pfingstfciertag auf der Badenburg einen großen Luftballon von 30 Schuh Höhe und 18 Schuh im Durchmesser, Nachmittags 4 Uhr bei günstiger Witterung aufsteigen laffcn. Auch wird derselbe eine Vorstellung in der Bauchrednerkunst geben. Effe staubt, Bauchredner u. Ballonnist. 554) Zu der am Itcit des nächsten Monats stattfindenden zweiten Ziehung der K. K. Russisch- Polnischen 500 Gulden-Loose sind bei Unterzeichnetem ganze und gethcilte Promessen zu haben, und erbte- 121 zu AM 1 Kfm. Zeppenfeld v Attendorn, 6r. Staat,rath Wochter v. Cassel, Frau Fürstin Wittgenstein zu Wittgenstein, £)r, Part. Bromne u. Hannig v. London, Hr. Kfm. Mai v. Groskarben, Hr Schrjftstllr. Maier v. Braunschweig, Fräul. Döring v. Hanau. Hr- Part. v. Ewers v. Lübeck, Hr. Kfm. Bermann v. Vilbel. Kirchliche Notizen. Evangelische Gemeinde. Gottesdienst. Am 1. Pfingstfeiertage. Morgens : Gebeimer Kirchenrath Dr. Palmer. Nachmittags; Kirchenrath Dr. Engel. Am 2. Pfingstreiertage. Morgens um 8 Uhr- C o nfir matio n. Prüfung der Confirmanden: Pfarrer Spengel. Confirmationsrede: Kirchenrath Dr. Engel. 9tachmittags: Pfarrer Spengel. K opulirte. Den 7. Mai. Johann Wilbelm Vetters, Bürger und Handelsmann in Zitiau im Königreich Sachsen, des dortigen Burgers und Strumpfwirkermeisterj, Johann Anton Vetters, ehelicher Sohn, und Jungfer Jo- tzannette Margarethe, des verstorbenen hiesigen Burgers und Post-Conducleurs, Andreas Ronzheimer, eheliche Tochter. Getaufte. Den 10. Mai. Dem Burger und Hutmachermeister, Johann Jacob Gail, eine Tochter, Christine Emilie Caroline. Den 11. Mai. Dem Burger und Kürschnermeister, Christoph Schultheis II., ein Sohn, Carl Ferdinand Joseph Wilhelm. Beerdigte. Den 4. April. Elisabethe, des Burgers und Schneidermeisters, ^Friedrich Andreas Wagner, Ehefrau, alt 48 I. 11 M. 25 T Den 8. Mai. Maria Dorothea, des verstorbenen hiesigen Burgers und Wirths, Philipp Mohr, hinterlassene Wittwe, alt 86 I. 8 M. 11 T. Israelitische Gemeinde Beerdigte. Den 11. Mai. SißkindMaver, Handelsmann, alt 88 I. 6 M. zum Verkauf vorrathig, sowie auch solche auf Bestellung baldigst zu haben sind. Christian Reiber, Tapezier. 555) Die verehrlichen Mitglieder der hiesigen evangelischen Kircbengemeinde werden hiermit höflichst gebeten, künftigen 2. Pfingstfeiertag, Vormittags, die 5 vorderen Reihen der Stühle, auf beiden Seiten im unteren Raume der Kirche, für die Eltern der Konfirmanden frei lassen thorstraße. Am 2. Feiertage. Philipp Lampus auf dem Kreuz. Frischbacken. . Feiertage. Moritz Wallenfels in der Wall- wollen. Gießen d. 11. Mai 1837. Der Kirchenvorftand. Anqekommene und abgereiste Fremden vom 27. April bis 5. Mai. - , - — im Happen: Hr. Stud. Bandel v. Worms, Hr. Revierförster v. d. Klopp v. Zwingenberg, Frau Discher v. Frankfurt, Hr. Kfm. Hofmann e. Mainz, Hr. Kfm. Merle v. Carlshafen, Hr. Kfm. Lynker v. Homberg. Hr. tet sich derselbe, dem Käufer, auf Verlangen, die betreffenden Original - 500 fl. Loose zu deponiren. Die Preiße, welche in dieser 2. Ziehung gewonnen werden muffen, sind folgende: 1 Gew. 1 Million fl. polu. Cr. 1,000,000 300,000 500,000 150,000 112,000 84,000 84,000 250,000 515,000 500,000 950,000 4,125,000 7000 Gewinne potn. Courant fl. 7,970,000 Der geringste Preis; von 750 fl. wirft also schon einen reinen Gewinn von 250 fl. p. Ct. ab. G. E. Böhm. 527) Ich habe mein Logis verändert und wohne jetzt bei Herrn Schneidermeister Nehmeier auf dem Kanzleiberg. Zugleich zeige ich an, dass ein neuer LehrhuiS der französischen Sprache bei mir begonnen hat, und dass ich äusser den Stunden eine gemeinsame Abendunterhaltung Samstags von 8 — 10 gebe, an welcher auch solche Herrn, die keinen Unterricht hei mir haben, theilnehmen können. Ich bin zu sprechen von 5 — 6 Uhr. J. Heldmann. 477) Es wünscht ein junger Mensch Unterricht im Clavierspielen, Gnitarrespielen und Singen zu ertheilen. Derselbe kann auf Verlangen Zeugnisse vorwcisen, so wie Proben seiner musikalischen Kenntnisse adlegcn. Das Nähere ist bet der Expedition dieses Blatts zu erfahren. 381) Unterzeichneter empfiehlt sich mit einer neu erhaltenen Auswahl von Tapeten und Bordüren der neuesten Desseins, welche sehr billig abgegeben werden; auch ist Alles, was sich in meiner Musterkarte befindet, vorräthig und gleich zu haben. Sodann habe ich mehrere neue Sopha's und Stühle In den Gasthäusern. , Im Einhorn: Hr. Mlr. Keck v. Saarbrück, Hr. Kanzler Linde v. Darmstadt, Hr. Kfm. Brand v. Bremen, Hr. Kfm Meißner ». Bremen, Hr. Kfm. Weis v. Frankfurt, Hr. Pfarrer Weitzel e. Obereisenhausen,, Hr. Baadrath Schleißner v. Homburg, Hr. Kfm. Muller v. Cvb- lenz, Hr. Klm. Haase v. Frankfurt, Hr. Kfm. Klett v. Frankfurt, Hr. Kfm Kürbel ». Frankfurt. Hr Schauspieler Preiser v. Hannover, Hr. Stud. Di tz v Offenbach, Hr. Sfm Rosenthal v. Rödelheim, Hr. Kfm. Höchster und Hr. Kfm. Gumpf v. Wetzlar, Hr. Kfm. Hirsch v. Offenbach. _________ ”"t und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch, und Stei ndruckerei. 1 • ♦ ♦ ♦ 2 a 150000 fl. . « 6 ff 25000 ff 8 ff ff 14000 ff • 12 ff ff 7000 ff 20 ff ff 4200 ff • 100 ff ff 2500 ff •• • 150 ff ff 2100 ff ' 200 ff ff 1500 ff * • 1000 ff ff 950 ff * • 5500 ff ff 750 ff 1 _ ♦