frucht- und Vicmalienpreise zu Gießen vom 29. April brs 6. Mai. Wrovpreise. Er. 1 pf. Vf. Er. s Brod >- s 20 1 „ Lesgl. unausgelassenes . i- u rprci 6 c. 6 5 6 io 8 7 8 4 4 5 7 „ Milchbrod . . „ Taigscher . . Wierpreise 6 12 2 1 1 1 — Pfd.27 Lth. — Qt. Roggenbrod 2 „ 17 „ — „ „ . . 1 1 „ 1 „ 1 „ 1 „ 1 , 9 12 8 15 16 20 16 18 13 -'S g®*-’ 6 i 18 | - 19 :• - 4 I •— ilj 8 I,— — t: » _■= 5 4 = *£ = » = *9-5- Jl? Da die gegen das Einfangen der Jnsecten vertilgenden Vögelgattungen bestehenden An- vrdnunaen sowie die Vorschriften wegen Verminderung mehrerer der Landwirthschast schädlichen Vögelarten, nicht in dem ganzen Umfange Unseres Großherzogthums gelten jo finden Ww Uns nach vorausgegangener Revision jener Verordnungen und um zugleich dm veßfall rgen von Unseren getreuen Ständen auf dem letzten Landtage Uns vorgetragenen Wünschen möglichst « zu entsprechen, bewogen, Folgendes zu verordnen: Fleischpreise. 1 Pfd. gutes Ochsenfleisch . •"■=«4 1 „ Kuhfleisch ■ • • - Polizeiliche Bekanntmachungen. Verordn» n g^ ^afireaelu qcqeu das Wegfangeu der Jnsecteu vertilgenden Vögel, und wegen Ver- 3 tilgung der, der Landwirthschaft schädlichen Vögel betr. £ 11 ® ($5 II. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei - C- Zu cr> 3 SS-s-gS«*- 3 _ « - <> _ K e> W 1 „ Rindfleisch - • • • • ■s2 i „ Bon schweren Rindern . iZZ i „ Kalbfleisch - - - - • , resgl. ausgemastetes . . , Schweinefleisch . ., • • , Hammelfleiick gemästet , Wurst von pur Schweinen , gemischte Wurst . . - , Bratwurst . ... , Schwarremagen . • • geräucherter Speck . . i , Schinken oder Dörrfleilch 1 „ RindSsett . - • • • 1 „ Hammelsfett - ■ • • 1 „ Schweineschmalz, ausgelafie- nes ... 1 Maas ordinaires Bier .... auch . . 1 Maas Doppelbier .... Marktpreise. i Maas Milch ...... 1 Pfd. Butter . . .... auch .... 8 Handkäse I 6 Eier ..... 1 i Pfd. Waizenmehl I i , grob geschälte Gerste . . i 1 , klein geschälte Gerste . . 5 „ 2 „ — „ „ • • L2 Lth- 2Qt. Kümmel^ oder gemilcht Wasserweck . . . Städte Gemas Waizen Korn Gerste Hafer Erbsen Linsen i Pf- Pf- fl. । kr. Pf- fl. fr. Pl- fl- fr. Pf- fl. fr. Pl- fl. ----------! Darmstadt ... Gießen ... das Malter b.td Malter 200 fl. | fr. 7 ! 20 200 5 ! 55 165 4 4 48 50 3 3 12 — — — — — —iz ___ig auch das Mött | der Scheffel - _ —! - — 6 — — — •— — —— — — — — — — ja Marburg am 16. April ! WeNlar am 15. April 90 5 30 1 3 18 80 4 20 2 28£ 75 3 1 20 56 55 1 1 50 23| — — — -— -ij 106 Art. L Das Ausheben oder Zerstören von Vogelnestern, Eiern und Nestbrut jeder Art, außerhalb der Hofraithen, ist unter den im Art. 3, und 10. gegenwärtiger Verordnung bestimmten Modifikationen verboten. Art 2. Es ist ferner verboten das Einfangen und Tödten, sowie der Verkauf nachstehender Vöqelarten: der Würger oder Neuntövter-Arten, der Kukuke, Spechte, Spechtmeisen, Wendel- balse, Baumläufer, Wiedehopfe, Nachtigallen, Grasmücken, Fliegenfänger, Bachstelzen, Roth- keblchen, Rotschwänzchen, sowie überhaupt aller Sänger-, Meisen-und Schwalben-Arten. Art. 3. Eine Ausnahme von den in den Art. 1. u. 2. enthaltenen Verboten finket in den Fällen statt, in welchen solche für wissenschaftliche Zwecke von Unserem Ministerium des Innern unv der Justiz gestattet wird und zwar in der durch die deßfallsige Concession bezeichneten Weise. A r t. 4. Die Übertretung der in den Art. 1. u. 2, enthaltenen Verbote, sowie auch die Ueber- schreitung der nach Art. 3 etwa ertheilten Befugniß, wird in jedem Falle und zwar insbesondere auch für jedes ausaehobene oder zerstörte Nest mit fünf bis zehn Gulden bestraft. Art. 5. Das Fangen oder Tödten der im Art. 2 genannten Vögelarten, sowie das Ausheben oder Zerstören der Nester, Eier oder Nestbrut derselben, wird doppelt bestraft, wenn solches vor Sonnenaufgang, oder nach Sonnenuntergang, oder auf Sonn-und Feiertage geschieht. Art 6. Das unbefugte Fangen und Tödten solcher Vögelartcn, welche einen Gegenstand des Jaadrechts ausmachen, sowie auch das Ausheben oder Zerstören von Nestern, Eiern oder Ne>-- brut derselben, wird nach wie vor nach den deßfalls bestehenden Vorschriften bestraft Die bestehende Jagdberechtigung auf einzelne Vögelarten soll durch diese Verordnung nicht beschränkt werden. Art. 7. Die Untersuchung und Bestrafung wegen Ueberiretungen der in den vorstehenden Artikeln enthaltenen Verbote geschieht in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen durch die Forstgerichte, in Rheinhessen durch die kompetenten Polizeigerichte. Die Denuncianten erhalten von den baar eingehenden Strafen die Hälfte. Art. 9. Für die nach den vorhergehenden Artikeln zuerkannt werdenden Geldstrafen und Kosten müssen haften: Eltern für ihre minderjährige leibliche Kinder, Stiefkinder -Adoptwünder und Pflegkinder wenn die Kinder bei ihnen wohnen und keine besondere Haushaltung fuhren, Vormünder für ihre Pupillen, wenn diese bei ihnen wohnen, diejenigen, welchen Minderjährige in Pflege gegeben sind, für diese, die Dienstherrschaften für ihr Gesinde, Handwerker für ihre Gesellen und Lehrlinge. Die uneinbringlichen Geldstrafen sind in Gefängniß zu verwandeln, deren Verbüßung von dem Bestraften in Person geschehen soll. Für vierzig Kreuzer Geldstrafe tst em Tag Gefängniß anzusetzen. Das Ausheben oder Zerstören der Nester, Eier oder Nestbrut der Sperlinge, sowie 107 ber, der Landwirthschaft gleckssalls sehr schädlichen Raben, Dohlen und Krähen, ist Jedem auf fernem Ergenthum oder dem Ergenthum emes Andern mit dessen Zustimmung erlaubt. Art. 11. . Jeder Eigenthümer oder nutznießliche Besitzer eines bewohnten Hauses ist verbunden jährlich vor Ablauf des Monats März, sechs Sperlinge an eine von derLoca!poli zeibehörde in jeder Gemeinde zu bezeichnende Person einzuliefern. Wer dieser Verbindlichkeit nicht Genüge leistet, hat für jeden nicht gelieferten Sperling eine Reluitr'on von sechs Kreuzern in die Gemeindekaffe zu bezahlen, welche auf den Grund eines von dein Kreisrath Gandrath) für exe' cutorisch erklärten Hebregisters von dem Gemeindeeinnehmer erhoben wird.— Insoweit die hier! nach erforderliche Zahl von Sperlingen von den Pflichtigen nicht abgeliefert wird ist deren Lieferung zu veraccordlren. Die hierdurch entstehenden Kosten., sowie die Belohnung der mit der Empfangnahme der Sperlinge zu bestimmenden Person, sind aus jenen Reluitionsgeldern zu bestreiten. a Art. 12. Zum Zweck der Verminderung der Raben, Dohlen und Krähen ist 1) von den Localpolizeibehörden die Anordnung zu treffen, daß die Nester dieser Vögel tm Frühjahr $ur geeigneten Zeit durch zuverlässige Männer in Beisein von Forstdie- nern oder, insoweit es außerhalb der Waldungen geschehen soll, im Ber'senn von Feldschutzen ausgchoben und für jeden von denselben abgelieferten Vogel jener Arten vier Kreuzer und für jedes Ey zwei Kreuzer aus der Gemeindekaffe bezahlt werden. Außerdem sind 0 2) die Forstdrener, Jagdpächter und Jagdeigenthümer durch die Localpolizeibehörden zu veranlassen, gegen em aus der Gemeindecasse zu entrichtendes Schußgeld von vier Kreuzer pr. Stück, die Raben, Dohlen und Krähen wegzuschießen. Sollten keine Forstoiener diesem Geschäfte sich unterziehen können und sollten die Jagdpächter und ^agdeigenthumer jenem Verlangen der Localpolizeibehörde nicht entsprechen: so sind nach vorher bei dein Kreisrath (Landrath) eingeholter Genehmigung, ver pflichtete Manner anzustellen und durch diese das Wegschießen besorgen zu lassen. Art. 13. Wenn jedoch m einer Gemarkung die Zahl der in den Art. 10.-12. bezeichneten Vö- geb[o gering seyn sollte, daß ihre Verminderung im Interesse der Landwirthschaft nicht'als nothlg erschiene, so können von dem Kreisrath (Landrath) die betreffenden Vorschriften der Art. Anhörung der Localpolizeibehörde, auf eine jedesmal zu bestimmende Zeit außer Wirksamkeit gesetzt, oder Mod.ficationen derselben, z. B. Herabsetzung der Zahl der zu liefernden Sperlinge, angeordnet werden. j v 6 Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift un« des beigedrückten Staatssieqels. Darmstadt ain 7. April 1837. <-L- SD LUDWIG. du T h i 1. Unter Bezugnahme auf die vorstehende Allerhöchste Verordnung und in Gemäßheit eines weiter herabgelangten Ausschrcibens Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß für dieses Jahr ausnahmsweise der ermln zur Lieferung der Sperlinge bis zum 30. Mai o. I. erstreckt und daß der pensionirte Pol.zeioffic.ant Schneider (in der Flügelsgasse Lit. A. M 72 wohnend) mit der Empfang- uuhme der abzuliesernden Sperlinge beauftragt worden ist. 108 Die Sperlinge müssen ganz und frisch an den Erheber abgeliefert, bet der Ablieferung die Köpfe von den Leibern getrennt, letztere den Liefernden zurückgegeven, und dte geschehene Lieferung in dem Register, welches dem Erheber über die Lieferungspflichttgen zugestellt wird, in Gegenwart derselben, notirt werden. J Schließlich wird bemerkt, daß die Lteferungspfllcht sich auch auf solche geistliche und weltliche Diener erstreckt, welche Dienstwohnungen inne haben. Gießen den 3. Mai 1837. Der Großh. Kretsrath des Krestes Gießen. K. CH. Knorr. Versteigerungen. 493) Auf freiwilliges Ansuchen der Erben des Jeremias Krailing dahier, sollen die von dem- fetbeit hinterlassenen Immobilien, als: Haus und Grund neben Daniel Pimper, Stall u. Grund neben Phl. Beckers Wittwe, 10 Rth. 3 Sch. Garten bei der Hofraithe, 54 Rth. Garten auf der Hardt, neben Aut. Krailing, giebt 30 kr. Zins aufs Rathhaus, Montag den 8ten Mai, Nachmittags 2 Uhr, auf dahiesigcm Rathhauö, unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich versteigert werden. Gießen den 28. April 1837. Großh. Hess. Stadtgericht. Müller. 337) Da das der Ludwig Conrad Hoffen Wittwe dahier zustehende Wohnhaus in der Caplans- aasse neben Johann Anton Müller's Wittwe, giebt 41/ kr. der Stadt, auf der unter dem 30. Januar d. °J. abgchaltenen Bersteigerung nicht auf beit Tarationswerth gebracht worden ist, so soll dasselbe anderweit , , Montag, den 8. Mai l. I., Nachmittags 2 Uhr, , , auf dahiesigem Rathhause unter den rm Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen meistbietend versteigert werden. Gießen den 10. März^1837. Gr. Hess. Stadtgericht. Müller. 482) Fruchtversteig erung bei dem Rentamte Gießen. Mittwoch den lOten Mai, Vormittags 9 Uhr, werden auf hiesigem Rathhause 260 Malter Korn, 120 — Gerste und 245 — Hafer, unter den bekannten Bedingungen versteigert. Gießen den 25. April 1837. Großh. Hess. Rentamt. Schneider. 505) Sch nitthämmelversteig erung bei dem Rentamte Gladenbach. Mittwoch den 24tcn Mai d. I., Vormittags 9 Uhr, werden bei dem hiesigen Rentamt etwa 1OO Stück Schnitthäm- mel öffentlich an den Meistbietenden versteigert. Gladenbach den 28. April 1837. Großh. Hess Rentamt das. v. Gehren. 517) Montag den 8ten Mai, Morgens 9 Uhr, soll auf dahiesigem Rathhaus Maurer- und Schreinerarbeit, Steinbrechen, Fuhren und Taglohn an den Wenigstnehmenden, ferner ein Stückchen Land an der Lehmgrube, zur Benutzung für dieses Jahr, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen an den Meistbietenden öffentlich versteigert werden. Gießen den 5. Mai 1837. Der Bürgermeister M. S ch neidcr. 502) Holzversteigerung. Montag den Stert Mai, Vormittags 8 Uhr, sollen im Jstl- scheid, an der Chaussee und nächst dem Crumba- cher Felde , ,, 124 Schlaghanfen, mitunter brauchbares Nutzholz, dem öffentlichen Verkauf ausgesetzt werden, welches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gelange. Hohensolms den 29. April 1837. Revierförster. 509) Mittwoch den lOten Mai d. I., sollen im Heiligcuwald bei Burkhardsfelden 3O0 Stecken Eichen-, Buchen - und Kiefern - Scheid- und Prügelholz, 150 Stämme Eichen- und Kiefern-Ban- und Werkholz, 16,OOO Eichen-, Bucken- und Kiefern-Wellen meistbietend öffentlich versteigert werden. Anfang ver Versteigerung Morgens 7 Uhr. 109 der n n ff ff ff tf n tt ft tr H Dachdeckerarbeit Schreinerarbeit — Schlofferarbcit — Glascrarbeit — Weißbinderarbeit 452 fl. 14 kr. 181 fl. 40 fr. 32 fl. 54 fr. 75 fl. 26 fr. 9fl. - 150 fl. 29 fr. Zu vermtechen. 476) In Lit. C JMi96. auf dem Reichen- sand ist ein Logis zu vermiethen, bestehend in 2 Stuben mit Kabinet nebst Kammer, Küche, Kel- Feilgeborene Sachen. 503) Künftigen Dienstag, den 9tat d. M, bnuge t* e-ue Ladung von ohngefähr 18 Malter Erbsen, welche sich sowohl zur Aussaat, als auch en etdneit / hierher. Bemerkt wird, daß der Absatz von 1 Simmer bis zur ganzen Laduna Statt findet. Kaufliebhabcr wollen sich gefälligst bet Hrn. L. Jrt). Felsing auf dem Markt melden. Gießen den 3. Mai 1837. , I. Süs, »eucyt- und Brandweinmakler. 516) Cravatten, Handschuhe, Handschuhhal- ter, Hosenträger, Pariser Parfümerie rc. in schönster Auswahl empfiehlt Ehr. Oppermann auf dem Markt Lit A. JYa 2. 511) Zm Gasthaus zur Krone iu der Neustadt ist gute Saatgerste zu verkaufen. H o f m a n n, Großh. Provinzial-Baumeister. 504) Fruchtversteigerung bei dem Rentamt Gladenbach. Mittwoch den 17ten d. M., Vormittags 10 Uhr, werden in dem Gasthaus zum Blankenstein dahier 20 Malter Korn und 200 „ Hafer öffentlich an den Meistbietenden versteigert und bei annehmbarem Gebote der Zuschlag sogleich ertheilt. . Nach Beendigung der Fruchtversteigerung werden sodann nachfolgende Gegenstände, nämlich: 1. eilt noch neues ungebrauchtes Scheuerseil von 70 Fuß Länge, 2. eine Schnappwaage mit Ketten und böl- zcrnem Brette, worauf von einem balben 512) Die Bauarbeiten, so wie die Stein - und Sandbeifuhr auf dem Großberzogl. Hofgut zu Schiffenberg, sollen auf dem Hofgut selbst — Freitag den 19tenMai l. Z., des Morgens um 10Uhr, au die Wenigstfordernden vergeben werden. Es betragen diese Arbeiten angeschlagen: für die Maurer-u. Steinhauerarbeit 1695 fL 8fr. „ Zimmerarbeit Die Voranschläge, Steigbediugungeu und Riffe liegen auf der Geschäftsstnbe des Unterzeichneten zur Einsicht offen. Gießen den 1. Mai 1837. Großherzogl. Hess. Rentamt das. v. Gehren. -> den 8. Mai, des Nachmittags £ foIten m der Wobnung des Großh. Ober- Appellatlonsraths Klingelhöffer am Selzerthor, verschiedene Mobilien, als: Kanapee's, Stühle Tische und dergl. an die Meistbietenden versteigert werden Gießen den 21. April 1837. 521) 1 0 0 Malter Rüsselsheimer Gerste zur Saat, von vorzüglicher Güte, werden Dieus- rag den 9ten d. M. , Nachmittags 1 Uhr, im Gastbaus zum Hirsch in einzelnen Maltern der Versteigerung ausgesetzt. E. Silbereisen. 507) Montag den Stet d. M., Nachmittags 2 Uhr, wird nut der Bücherversteigerung [in dem -pause deS Hrn. Felsing auf dem Markt fortgefah- mL CH. Phl. Vogel. 499) Zn der Freiherrlich v. Rauischen Waldung bei Nordeck sollen den 22ten d. M. 25£ Klafter Buchen - Scheidholz, 6| Schock Zopfreis meistbietend gegen baare Zahlung verkauft werden, wozu Kaufliebhaber sich in der ehemaligen Beamten-Wohnung zu Nordcck des Morgens 8 Uhr einfinden können. Marburg den 2. Mai 1837. Gundlach, Administrator. 506) Da die Versteigerung der Lieferung des Brandholzes für dahiesiges Arrestbaus ic. pro 1837 höheren Orts nicht genehmigt worden, so wird hierzu anderweiter Termin auf Dienstag den 16tenMai l. I., Vormittags nm 10 Uhr, iit der Wohnung des Unterzeichneten hierdurch au- beraumt. Gießen den 4. Mai 1837. Merck, Criminalgerichts - Sekretär. Pfund bis 260 Pfund alten Gewichts gewogen werden kann, 3. eine beschlagene Meste, alten Blanken- stelner Amts-M a a fes, dergleichen, alten Bicdcnköpfcr Amts-Maascs, Versteigerung an den Meistbietenden ausgesetzt. Gladenbach den 2. Mai 1837. 110 [er und Holzstall, und kann Anfangs Zuni bezogen werden. 463) Nahe am Selzerthor sind zwei geräumige Logis zu vermiethen und sogleich beziehbar. 515) Eine meublirte Stube ist zu vermiethen und sogleich zu beziehen bei L. Wagner, Schuhmacher in der Lindengasse. 514) Eine Familienwohnung, bestehend in 1 Stube nebst Kabinet, 2 Kammern, Küche, Keller, halber Scheuer, Stall und Mistenstätte, ist zu vermiethen und im August beziehbar; wo? ist bei der Expedition dieses Blatts zu erfragen. 498) Ein kleines Logis für eine einzelne oder auch zwei Personen, mit etwas Kocheinrichtung, ist zu vermiethen. Näheres bei Ausgeber dieses. 518) In meinem Hause auf dem Markt ist eilte Familienwohnung zu vermiethen und im August beziehbar bei C. Spengels Wittwe. 519) In dem ehemals Jnngischen Hause am Kirchenplatz ist ein Logis, bestehend in einer Stube nebst Kabinet, zwei Kammern, Küche, Holzstall, Theil am Keller und Boden, zu vermiethen und kann sogleich bezogen werden. Das Nähere bei Ausgeber dieses. 513) Die von dem Direetor der Realschule zur Eröffüung derselben gehaltene Rede ist in der unterzeichneten Buchhandlung für 4 fr. zu erhalten. Heyer, Sohn. 520) 1 8 00 st. sind in hiesiger Stadt gegen genügende Sicherheit und nur ebendahin aus- znleihen. Bei Ansgcber dieses das Nähere. Vermischte Nachrichten 501) Ein Ziegler, welcher sich über Tüchtigkeit und guten Ruf auszuweisen vermag, kann eine dauernde Anstellung erhalten. Nähere Auskunft er- theilt Verwalter Heusler in Ranstadt. 500) Unter Bezugnahme auf die in »AS 14 dieses Anzeigeblatts enthaltene Bekanntmachung bringt mau weiter zur Kenntmß, daß im hiesigen Bürgerhospital auch Beiderwand -, zwei-, drei- und vierdrehtig Garn gesponnen, so wie solches auch stets käuflich daselbst zu haben ist. Gießen den 2. Mai 1837. Der Verwalter des Bürgerhospitals P f e i l. 508) In eine Wirthschaft wird ein Zapf- bursche gesucht; in welche? sagt Ausgeber dieses. 510) Unfern verehrten Kunden machen wir hiermit die ergebenste Anzeige, daß wir unsere Logis gegenseitig gewechselt haben und wohnt jetzt Oppermann, Phil. Oppermann Vater und Sohn, bei seinen Schwiegereltern auf'mMarktlsit.^. No.2 in der Neustadt bei Hrn. Kaufm. Zughardt zur Krone Lit. D No. 57. Frischbacken. Sonntag , den 7. Mai: Heinr.Nvll im Stern. Balthasar Weidig in ter Neustadt, Wilhelm Löbera.d.Vrandgaßr Kirchliche Notizen. Evangelische Gemeinde. Gottesdienst. Am 7. Mai. Morgens: Kirchenrath Dr. Dieffenbach Nachmittags: Kirchenralh Dr. Engel. Kvpulirte. Den 30. April. Martin Friedrich Kasimir Wittemeyer, Burger und Schneidermeister dahier, wei'and Christoph Friedrich Wittemeyer, Burgers und Schneidermeisters allhier, ehelicher Sohn; und Jungfer Elisabethe Friedericke Pfeffer von hier. Den 4. Mai. Friedrich Christoph Hoffmann, Burger und Schneider dahier, weiland Friedrich Hoffmann, Soldaten allhier, ehelicher Sohn; und Jungfer Johannette Margarethe, weiland Johannes Konrad Zinßer, Bürgers und Blaufärbers allhier, eheliche Tochter. Getaufte. Den 30. April - Dem Burger und Fuhrmann, Ludwig Müller, eine Tochter, Helene Konra- dine Christiane Jacobine. Denselben. Dem Großh. Kantor, Ludwig Schwabe, ein Sohn, Emil Theodor Karl Daniel. Beerdigte. Den 28. April: Klara Henriette Marie, des verstorbenen Burgers und Fuhrmanns, Johann Heinrich Jacob Frech, hinterlassene Wittwe, alt 62 I. 9 Monat 25 Tage. Den 80. April. Jacob Friedrich August Otto, des Großh. Professors Und Kreisthierarztes, Dr. Karl Wilhelm Vir, Sohn, alt 3 M. 10 T. Den 1. Mai. Der Großh. Geometer Iter Klaffe, Johannes Reutzel, von Biedenkopf, alt 34 I. 2. M. Denselben. Heinrich Balihasar, des Burgers und Schneidermeisters, Heinrich Balthasar Hoffmann, Sohn, alt 1 I. II M. 22 T. Den 3. Mai. Eine uneheliche Tochter, Jacobine Susanne Margarethe, alt 3 M- 10 T. Denselben Philipp Balthasar Martin Karl Emil Julius, des Bürgers und Zimmermeisters, Johann Wilhelm Lindenstruth, Sohn, alt 1 I. 3 M. Den 4. Mai. Christian Gottlieb Bast, Burger und Weißbindermeister allhier, alt 33 I. 7 M. 1 T. Den 5. Mai. Der Großh. Landgerichts < Assessor, August Wilhelm Gravelius, alt 63 I. 5 M. 8 T. Katl) olischc Gemeinde. Der Gottesdienst bei der katholischen Gemeinde wird von jetzt, anfangend den 7. d. M-, in folgender Weise gehalten: 1) Morgens um 6 Uhr ist Frühmesse; 2) präcis 7 Uhr beginnt das Amt, zu welchem schon £ vor 7 das Zeichen mit der Glocke gegeben wird; 3) um 11 Uhr wird noch eine heil. Messe gelesen. Bei dieser Ordnung verbleibt es für die ganze Sommerzeit. Getaufte. Den 2. Mai. Dem hiesigen Burger und Privailehrer Dr. Franz Joseph Ennemoser ein Sohn, Julius Adolph Leonhard Heinrich Carl Wilhelm. Beerdigte. Den 24. April. Ferdinand August, Sohn des hiesigen Burgers und Schneidermeisters Johann Senger, alt 11 I. 7 M. 12 T. Israelitische Gemeinde. Beerdigte. Den 25. April. Edel, des verstorbenen Löb Hirsch, hinterlassene Tochter, alt 63 I. 9 M. Druck und Verlag der G. D. Brnhl'sciien Buch« und Steindruckerei.