Samstag-en S. Ortober 1833. F l e i s ch p r e i s e. 1 Pfd. gutes Ochsenfleisch . . . 1 > Kuhfleisch 1 » Rindfleisch 1 - Kalbfleisch 1 « desgl. ausgemästetes . . t - Schweinefleisch < > Hammelfleisch . . . . 1 « Wurst von pur Schweinen fr. Ipf. 10j- 81 - 71- 0 — 7 — 12 i- ) 1 Pfd. gemischte Wurst' 1 - Bratwurst 1 « Sanvartemagen 1 - geräucherter Speck . . 1 < Schinken oder Dörrfleisch . . 1 « Rindsfert 1 - Hammelsfett 1 - Schweineschmalz ausgelassenes I - desgl. unausgelassenes . . . . Pf. 171 — fr. 8 15 16 20 16 18 15 20 NB. Die Zugaben dürfen in weiter nichts, als in Fleisch von derselben Gattung beslehen, und zwar auf 10 Pfd. Fleisch nicht mehr als anderthalb Pfund, und so weiter nach Proportion, welches auf ein Pfund nicht völlig fünf Lotb ausmacht. Köpfe. Füße. Geraub. wie auch die ganz blutigen unk nicht geniesbaren Stücke vom Hals, sind von der Zugabe gänzlich ausgeschlossen. B r o d p r c i s e. — Pf. 29 Lth. 2 Ot. Roggenbrod . . . 1 „ 27 ,/ — ff H ... 2 ft 24 it 2 . ö W 47 ff —ff ff .... NB. Sämni fr. i Pf. 2 — 4 — 6 - 121 — tliche B 26 Lth. 2 Qt. Kümmel- oder gemischtes Brod........ 7 „ 1 » Wasserweck...... 6 o in Milchbrod...... 7 „ 2 » Taigscher...... icker haben einen Preis. fr. 2 1 1 1 Mill 1 B i e r p r e i s e. 1 Maas ordinaires Bier ...... auch fr. 6 Pf. 1 MaaS Doppelbier........ IV l- Marktpreise. Getrai'vevreise vom 5. October, (n Frankfurter Währung ven fl. a 60 fr. 1 Pfd. Hecht.......... 1 - Butter .......... , auch. 3 Handkäse........... S Eyer......... . .' fr. f8 16 .17 4 4 । 1 Ul?» i ; halb Eimmer Erbsen...... i - - Linsen ...... 1 Pfd. Waizemnehl ....... 1 - grob geschälte Gerste .... 1 > klein geschälte Gerste .... I.LLLLlfl fr. pf. 40 — 44 — 4 — ■ * 'S t ä d I .t. G,c. mchü s.' W a i z e tz Ko r n Gerst e- Jp a f e r. Pf. 1 fl. fr. Pf- 'ft'«; fr! Pf. r fl. ‘fr. Ps. fl. । fr. Darmstadt dasflWÄ — ■ — — I — 3' '30 V— 2 57 Gießen . . ... . •. ■ das 5» !200: 6 ■ M 480 4 (25 160 8 50 — 8 10 Elch -V— --- —- 200 5 - — - —— — 8 20 Marburg am 22. Sepkbr. . . das Möt! — 6 20 _ 4 — — 2 40 —— 3 — Wetzlar am 28. Sepfbr. . . . das Achtel —■ 7 — 5 40 - 4 10 — 4 20 268 Bekanntmachungen. 49) Das gteßlcment über die Erhebung des Octroi für die Stadt Gießen vom 11. Dccember 1827 verordnet tm §. 6, daß von dem innerhalb der Stadt und ihrer Zuge, Hörungen sabricirt werdenden Brandwein und Obstwein die Abgabe vor der Einkellerung bezahlt werden solle, nur fand nach diesem §. seither bei den aus der Stadt ausgeführtcn Getränken dieser Art eine Nückvergütung des bezahlten Octroi nicht Statt. Auf Ansuchen der Stadt Gießen ist indeß Von der höchsten Staatsbehörde verordnet worden, daß bei Ausführung der oben genannten Getränke außerhalb der Stadt und deren Zugehörungen eine Nückvergütung des bezahlten städtischen Octroi Statt finden solle. Zugleich ist der int# terzeichnete Großherz. Kreisrath mit Anordnung der nöthigen Controlmaaßregeln beauftragt Worden, und wird dem zu Folge auf cingeholtes Gutachten verfügt: §. 1. Eine Nückvergütung bezahlten städtischen Octroi findet nur dann Statt, wenn die Getränke, bei welchen solche eintritt, nämlich Obstwein und Brandwein, in Quantitäten über 5 Mäaß ausgeführt werden. §. 2. Bei Versendungen jener Getränke in Quantitäten über 5 Maaß wird das städtische Octroi zurück vergütet, und zwar ist hierbei Folgendes zu beobachten: a) Der Versender ist verbunden, den nach Maaßgabe der Tranksteuerverordnung bei der Tranksteuerverwaltung auszulöscnden Transport- und r'esp. Ausfuhrschein an dem .Thore, wo die Getränke ausgeführt werden, dem Thorschreiber vorzuzcigen, und solche zur Revision vorzuführen. b) Der Thorschreiber hat sich von der Uebereinstimmung der declarirten Getränke mit den ausgeführten, sowohl in Beziehung auf deren Art als Quantität, zu über# zeugen, und trägt sodann den Namen des Versendres, bjut Bestimmungsort der Getränke, die Quantität und Qualität derselben, unter Angabe des Tags und der Nummer des Transportscheins, in ein besonderes Register ein. c) Wird diese Anmeldung und Vorzeigung des Transportscheins bei dem Thor# schreiber versäumt, so findet unter keiner Bedingung Nückvergütung des Octroi Statt. tz. 3. Nach Ablauf eines jeden Monats decretirt der Bürgermeister auf den Grund des von dem Thorschreiber vorgclegten Registers und nach vorgängiger Bescheinigung der Uebereinstimmung mit dem durch die Tranksteuerverwaltung geführten Register, den zurück zu vergütenden Betrag auf die Stadtkasse zur Auszahlung. §. 4. Derjenige, welcher die nach vorstehenden Bestimmungen zugestandenen Begünsti# gungen mißbraucht, statt der declarirten Getränke andere ausführt, verfällt in die nach dem Octroigesetz vom 11. Dccember 1827 angedrohte Strafe, und hat hiernach den zehnfachen Betrag desjenigen Octroi als Strafe zu erlegen, welches als Nückvergütung durch die abgegebene Declaration in Anspruch genommen worden. 5. Diese Bestimmungen treten mit dem Tage des Erscheinens im Wochenblatt in Kraft. Gießen, den 2. October 1833. Der Großh. Kreisrath K. CH. Knorr. 50) Von der vorhinigen Polizeideputation ist im Jahr 1829 den Landmetzgern daS Einbringen von Hammelfleisch in hiesige Stadt bis zu weiterer Verfügung aus dem Grunde gestattet worden, weil die hiesigen Metzger das Schlachten von Hammeln und den Verkauf des Hammelfleisches gegen die Polizeitare verweigert hatten. Da hiesigen Metzger indessen neuerdings zum Schlachten von Hämmcln und zum Verkauf '-^^Hammelfleisches um billige und von der Polizei zu bestimmende Taren sich bereit erklärt-haben- auch das Einbringen von Hammelfleisch durch auswärtige Metzger 269 mancherlei Beschwerden wegen Beeinträchtigung des städtischen Octrok erzeugt hat, so wird die hiermit in Frage stehende Erlaubniß zum Hereinbringen des Hammelfleisches durch aus« wärtige Metzger wieder zurück genommen, dabei aber auch erwartet: daß sich die hiesigen Metzger bestreben werden, gutes Hammelfleisch zum Verkaufe zu bringen, und sich bei dem Verkaufe desselben stets an die Polizeitare halten, auch die frühere nutzlose Weigerung zum Schlachte» nicht wiederholen, widrigenfalls man sich zur Erneuerung der fraglichen, und nach Umständen zur Einführung von noch weiter gehenden, Maaßregeln veranlaßt sehen wird. Gießen, den 2. October 1833. Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen. K. Eh. Knorr. vt. G. Stumpf, Kreissccretär. 51) Es ist bisweilen vorgekommcn, daß die öffentliche Ruhe, insbesondere gegen Abend, durch Singen, Schreien und auf sonstige, Lärmen verursachende Weise gestört wor, den ist, und sich in der Folge mit dem Glauben entschuldigt werden wollte, als wenn solche Handlungen und insbesondere das Singen auf der Straße, vor eingetretener Feierabendstunde nicht verboten seyen. Man findet sich daher veranlaßt, hiermit darauf auf, merksam zu machen und resp. zu verfügen, daß dergleichen, auf Ucberschreitung der Sittlichkeit, Ordnung und öffentlichen Zucht Bezug habenden Vorgänge allerdings strafbar er, scheinen, daß alle Fälle dieser Art, wenn nicht zugleich höhere verpönte Vorschriften übertreten werden, eine Strafe von mindestens 1 Gulden für jeden einzelnen Contravenienten zur Folge haben, und daß, wenn von einem Polizeiofficianten Ruhe geboten, und das ordnungswidrige Benehmen demungeachtet fortgesetzt wird, abgesehen von der allenfrlls verwirkten Strafe der Widersetzlichkeit, jene Geldstrafe auf 5 Gulden geschärft werden, und nach Umstände» Arretirung eintreten soll. Gießen, den 4. October 1833. Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen. K. Eh. Knorr. vt. G. Stumpf, Kreissecretär. Besondere Bekanntmachungen. 865) Es sind in Gießen nachbemcrkte Zins, abschnitte, als: 1) von Lit. G. N. 438. Schuldverschreibung der Großb. Hess. Staats-Schulden - Tilgungs-Kasse, der am 1. October 1833 fälligen, zu 20 fl; 2) von Fürst!. Jsenbnrg-Birsteinischen Schuldverschreibungen; a) von N. 513. der am 1. Januar 1834 fällige Zinsabschnitt zu 10 fl; b) von N. 514. der am 1. Januar fällige zu 10 fl ; / . c) von JN. 376. beide Zinsabschnitte am 1. Januar und 1. Juli 1834 fällig, jeder g» 20 fl; 8) von den Gräflich Solms-Laubachischeu Partial-Obligationen; a) von Lit. ö. N. 339. ein Zinsabschnitt zu 10 fl., am 1. December 1833 fällig. b) von Lit. B. N. 340. zwei Zinsab- schnitte anr 1. December 1833 und 1. Juni 1834 fällig, jeder 20 fl; c) von Lit A. N. 212. beide Zinsabschnitte am 1. December 1833 und 1, Juni 1834 fällig, jeder 20 fl; geschehener Anzeige »ach, entwendet worden, vor deren Ankauf gewarnt wird. Sollten diese Zins, abschnitte etwa zum Kauf angebote» oder schon gekauft worden seyn, so ist Nachricht darüber an unterzeichnete Gerichtsstclle gelangen zu lassen. Gießen den 21. September 1833. Großhcrzoglich Hess. Stadtgericht. Müller. 900) Man bringt zur öffentlichen Kennt- niß, daß Bauschutt aus hiesiger Stadt in den Schwarzlachweg gebracht werden darf. Gießen, den 30. September 1833. Der Bürgermeister C. Silbereiserr. Versteigerungen. 859) Nachstehende, den Kindern des verstorbenen Platzmajorö Linker zugehörige Güterstücke: als 586,1 Klftr. 173 Rth. — Sch. Acker auf de» Gleiberger Weg stoßend, an Joh. Noll. 494,8 Klftr. 146 Rth. 1 Sch. auf der Hohleiche an Magister Kochs Wwe. 219,7 Klftr 64 Rtb. 14 Sch. Garten auf der Bleiche an Joh. Hillgard, 3 pf. Zins aufs Rathaus. 744,2 Klftr. 219 Rcb. 6 Sch. auf der Warth au Melchior Schneider, 2 Sr., 2 Kpft, 2 Msg. Korn dem Fiscus. 84,2 Klftr. 24 Rth. 14 Sch. Garten unter den Eichen an Beruh. Freche Ware., 13 Alb. 4 pf. Zins aufs RathhanS. 572,6 Klftr. 169 Rth. — Sch. an der Oberlach an Herrn Postmeister Kempf. 515,0 Klftr. 152 Rth.— Sch. hinter den krummen Morgen an Heinrich Busch. 285,9 Klftr. 84 Rtb. 7 Sch. an der Herren- wicse an Waldinspcctor Wormser. sollen Montag den 7. Oct. 0. I., Nachmittags 2 Uhr, auf dem Nathhanse meistbietend versteigert werden. Gießen, den 2. September 1833. Großherzogl. Hess. Stadtgericht. M ü ll e r. 901) Die für die Holzerndte 1834 nö- thige Holzmacherarbcit soll Mittwoch den 9ten October, Vormittags 10 Uhr, auf dahiesigcm Rathhause an den Weuigstnehmenden, in einzelnen Abtheilungen, nach den verschiedenen Distrikten des Gießer Stadtwaldes, öffentlich versteigert werden, wozu man L-usttragende mit dem Bemerken einladet, daß der Forstwirth- schastsplan pro 1834 vor dem Versteigerungstermin aus des Unterzeichneten Bureau cinge- sehen werde» fam» •' Gitffeli, den 28. September 1833. 1 Der Bürgermeister ..... C. Sil bereisen. 898) Die de» hinterlaffenen Kindern des Fuhrmanns Wilhelm Henkel zugehörige Hof- raithe, als: Wohnhaus, Stall und Grund beim Arrest- Hierzu eil h/ms an Wilhelm Krailing, gibt 3 fr. 1’/, pf. Zins., soll Montag den 18. iftov. d. I., Nachmittags 2 Uhr, auf dem Rathhause anderweit meistbie- tend versteigert werden. Gießen, am 1. October 1833. Großh. Hess. Stadtgericht. Müller. 899 ) M ü h l e n v e r p a ch t u n g. Dienstag den 15. October l. I., Morgens 10 Uhr, soll die dahiestge städtische Obermühle, bestehend in drei Mahlgängen, Stallungen und Garten, anderweit verpachtet werden. Die Pachtbedingungen können vorher auf dem Bür- germeistereibüreau eingesehen werden. Gießen, den 27. September 1833. Ter Bürgermeister C. S i l b e r e i s e n. 902) Frucht-Verkauf. Dienstag den 8. dieses Monats, Vormittags 10 Uhr, werden etwa 4 Malter Tennrohr auf der Rentamtsstube versteigert. Gießen, den 4. Oktober 1833. Großh. Hess. Rentamt. Schneider. Feilgebotene Sachen. 834) Außer den bereits angezeigten Sorten sind jetzt auch Himbeer- und Limonade-Liqueurs, Liqptieur d’Orange, de Cassis, de Grenoble, Quittico, Englischbitter, Himbeer-Essig und alle Sorten Kirschenliqüeurs vorräthig. L. F. H öftere ich. 873) Sechs Stück sehr gut gehaltene weingrüne Stückfässer, von vorzüglicher Güte, sind bei Unterzeichnetem ans freier Hand, gegen baare Zahlung, zu verkaufen. Ehr. Fresenius zu Langgöns. 878) Mit Hamburger und engl. Stkck- uud Strickwolle, weiß, schwarz, grau und in allen Farben, Leinen-, Seiden- und Baumwollenstramin, Stickmuster, engl. Baumwollgarn, ächt cöllnischcs Wasser, Chokolade, so wie mit meinen sonstigen Artikeln empfehle ich mich erge- benst. Lhb Ma »er's Wwe., wohnhaft Nr. 158. ! Beilage. Beilage _ 884) Der mir ist gutes Luftmalz., das Malter zu 6 fl., vorräthig zu verkaufen. Philipp Magnus jun., in der Wolkengaffe. 896) Spielkarten-Verkauf in allen Sorten und stets in Menge, im Einzelnen sowohl, als im Dutzend, zu dem Fabrikpreis, welches die Eoncurrenz ohnehin erlaubt, und in Zahlung Preuß. Cour. 108 fr. pr. Thlr., offerirt E. E. Balser, auf der Mäusburg. 897) Wanzen-Spiritus, seit vielen Jahren ein erprobtes Mittel, zur Vertilgung dieser schädlichen plagenden Thiere, wovon «Ne Anzahl billig erkauft habe, und das' Fläschchen nebst Gebrauchzcttel für 9 kr. erlasse. E. C. Balser, auf der Mäusburg. Zu vermiethen. •835) Ein auch zwei nieublirte Zimmer find monatsweise zu vermiethen, und das Nähere bei Ausgeber dieses zu'erfragen. 882) Es liegen 250 fl. gegen hinlängliche gerichtliche Sicherheit zu den gewöhnlichen Zinsen, in hiesiger Stadt zum Ausleihen bereit. Das Nähere ertheilt die Erpedition dieses Blattes. 586) Im ehemaligen Gasthaus zum-Löwen dahier sind mehrere Wohnungen nebst Wa- genremise und Stallung für Pferde zu vermiethen. Das bisher von der Stadt zur Mädchenschule benutzte Lokal kann ebenfalls beige geben oder auch separat vernn'ethet werden. 885) 190 Gulden Vormundsgelder liegen, gegen gerichtliche Sicherheit zu 5 pCt. Zinsen, in hiesiger Stadt zum Ausleihen bereit, bei Ferber, im Hessischen Hof. 886) 180 fl. Vormundschaftsgelder fisch gegen gerichtliche Sicherheit auszuleihen. Dd's Nähere bei Ausgeber. 891) Bei Schumacher Georg Junker auf dem Selzersweg ist für ein einzelnes Frauenzimmer ein Logis zu vermiethen, bestehend aüs einem Stübchen, Küche und Holzstall, und gleich zu beziehen; auch hat derselbe einen gewölbten verschließbaren Keller zu vermiethen.. u Nro. 40. 892) 3 nieublirte Zimmer sind zu vermiethen, und sogleich beziehbar. Lotse, in.der Wallthorstraße Nr. 81. 893) In der Wallthorstraße ist ein Logis für eine kleine Familie zu vermiethen. Auch sind daselbst 100 Thlr. gegen hinlängliche Sicherheit zu verleimen. Bei wem sagt Ausgeber. 894) In Nr. 126. an der Wallthorstraße ist ein Logis, bestehend in 2 Stuben, Küche, Kammer rind verschlossenem Holzplatz, zu vermiethen, und kann sogleich bezogen werden. Herz Beyfuß, Wwe. Vermischte Nachrichten. 862) Ein Friseur , aus Frankfurt wünscht einen jungen .Menschen in die Lehre zu nehmen ; Nähere' Auskunft kann bei mir ertheilt werden. Joh. G'ottfr. Keil. 869) Unterzeichneter empfiehlt sein Commissions-Lager aller Sorten Spielkarten, welche int Dutzend gekauft zu den billigen Fabrikpreisen abgegeben werde». Zugleich verbindet er hiermit die Anzeige, daß er wieder neue Sendungen Wormser Sparlampen, .Aechteste. Eau de Cologne, O.r ierua l i-f chen R auche rb a l sa m, Aechre Englische Universal, Glanzwichse, Esprit de Maccassar, Extrait de miJle Fleurcs, zwei durch den angenehmsten Wohlgeruch sich empfehlende Parfüme, erhalten hat. s H. Lüdeking. 881) ..DM dem Herrn Professor Br Rettig in Zürich gehörende Wohnhaus steht zu, verkattfen, oder zu vermiethen. Nähere Auskunft ertheilt • der Hofger, - Seer. - Zlccessist H. K. Gebhardt. f 889) Ich habe mich entschlossen, Kindern Unterricht im Stricken zu geben, und bitte, un- ter Versprechung billiger und solider Behandlung, um geneigten Zuspruch. Dorothea Lampus, wohnhaft in der Kaplansgasse bei Schneider Hinklern. 890) Einem verehrungswürdigen Publikum mache ich hiermit die Anzeige, daß ich mein bisheriges Logis zum Hirsch verändert habe, und jetzt im Gasihos zum Einhorn an dein bestimmten Tage, als Donnerstag früh ankommeund Freitag Morgen nach Offenbach und Darmstadt abreise. Phil. Rinn. 888) Es sucht Jemand ein Pferdegeschirr, auch Sattel und Zeug zu kaufen. Ausgeber sagt wer? 895) Der Unterricht in dem Mädcheninstitute des Unterzeichneten beginnt wieder Montags, den Uten October, Morgens um 8 Uhr. Balser, thcol. caml. 903) Bekanntmachung. Ich mache einem geehrten Publikum bekannt, daß ich nunmehro auch mein Fuhrwerk über Offen- bach, Darmstadt, Worms und Mainz gehen lasse, und besorge alles, was in die Bergstraße oder in de» Odenwald gehr. Mein Fuhrwerk kommt jeden Samstag Morgen in Gießen, im Gasthaus zum goldnen Hirsch, an; bitte um geneigten Zuspruch, und verspreche reelle Bedienung. Heinrich Rinn, jun. 883) Sonntag' den 6ten October ist Äirchweihe in Wissm ar; mit guten Speisen und Getränken empfiehlt sich. Johannes Trommersha»se an der Kirche. Kirchliche Notizeu. Evangelische Gemeinde: Gottesdienst am 6. October. Mvrge-us: Kirchenrath vr. Engel. Nachmittags: Pfarrer SponzeT Getaufte. Den 2 7. September: Dem Burger und Metzgermeister, Philipp Voigt, ein Sohn, Balthasar Carl Ferdinand. Den 29. September: Eine uneheliche Toch- ter, Elisabethe. . Denselben: Dem Burger und Schuhmachermeister, Sebastian Schmincke, eine Tochter, Christiane Clise. . Beerdigte. Den 28. September: Johann Melchior Pistor, Burger und Kaufmann allhier, alt 78 I. 3 M.^,26 T. Den 1. October: Marie Magdalene Henriette, des Großherzoglichen Steuercommissärs, Wilhelm Jacob Leuchtweiß, Ehegattin, alt 31 I. 1 M. Den 2. October: Wilhelmine Luise, des Bur< gers und Schuhmachermeisters, Conrad Vetzberger, Toch. ter, alt 3 I. 2 M. 29 T. Frischbacken. Sonntag den 6. October: Balser Weidlg in der Neustadt, Christian Jugardt in der Wallthorstraße, Heinrich Noll irtt Stern, und Conrad Kemps auf dem Selzersweg. Angekommene und abgereifte Fremden vom 27, September bis 2. October. In den Gasthäusern. Im Einhorn-, Hr. General-Major v. Langenschwarz, v. Zwestem. Hr. Oeconomier. Pabst u. Hr. Ge- nerallieut. v. Dalwig, v. Darmstadt. Hr. Assest. Stuf- fel, v. Achen. Hr. Gastw. Borngesser, v. Heidelberg. Die Hrn. Müller u. Halvalu, ». Frankfurt, Kfl. Dio Hrn. Fischer, v. Nordhausen, u. Feger, v. Elberfeld, Kfl. Hr. Justizr. Klein, v. Eöln. Die Hrn. Teichmann, v. Straßburg, u. Wilhelm, v. Mainz,.Kfl. Hr. Gastw. Bott, v. Drünberg. Hr. Amtm. Mayer v. Münzenberg. Hr. Kfm. Gumpf, v. Wetzlar. Hr. Hofmann, v. Vilbel. Hr. Caud. WoriShöfersp. Langen. Hr.8kud. Schultz, v. Münzenberg. Hr. Verw. Göschell, v. Langd. . Hr, Schnlth. Fritz, v. Frankfurt. Hr. Kfm. Feldmann, v. Mainz. Hr. Reis. Heinrath, v. tzehra. Die Hrn. Bickel u. Bichmann, v. Worms, Lieut. Hr. Arzt Brann, v. Biedenkopf. Hr. Kfm. Midchen, v. Cassel. Im Rappen: Hr. Kfm. HeSbertz, v. Cvln. Hr. Adv. Haffe u. Familie, Weimar. Hr. Kfm. Carlsberg, v. Berlin. Hr. Dr Lobenstein, v. Stralsund. Hr. Oberstudienr. Dilthey, v. Darmstadt. Hr. Part. Jak- son n. Frau, u. Frau Hauptm. Schätor, v. Frankfurt. Hr- Rechnunzsprob. Koch, v. Darmstadt. Die Hrn. Sang u. Freund, v. Offenbach, Kfl. Hr. Hofconb. Purgold, v. Darmstadt. Fräul. Hofmann, v. Zwingenberg. Fräul. Kruck, v. Rauschenberg. Fiäul. Becker, v. Marburg. Die Hrn. Boden u. Hyronimie, ». Bremen. Hr. vr. Berinonom, v. Petersburg. Hr. Gutsb. v. Schönau, v. Schlesstng. Hr, Steuercom. Weitzel, v. Biedenkopf. Die Fortsetzung der Fremden im nächsten Blatte, Redaktion und Verlag der Brühl'schen Buch- und S teind rucke re l.