1832 den 24. November Samstag Fleisch p r e i s e. 1 Pfd. gutes Ochsenfleisch ...... t » Kuhfleisch ........ 1 » Rindfleisch ......... t » Kalbfleisch ........ 1 » desgl. ausgemäsretes..... 1 « Schweinefleisch....... 1 • Hammelfleisch ....... < • Wurst von pur Schweinen . - - 1 » gemischte Wurst . . . Von Montag den 26. d. M. an, t per fr. 11 8 7 8 11 12 8 fld pf. er Hu 1 Pfd. Bratwurst ........ 1 - Schwartemagen ..... 1 - geräucherter Speck . . . . 1 - Schinken oder Dörrfleisch . . . 1 - Rindsfeit ......... 1 - Hammclsfett........ 1 - Schweineschmalz ausgelassenes . . 1 - desgl. unausgelaffenes . . . . . Preis des Kalbfleisches auf sieben K nd gesetzt. Fr. 16 17 20 16 15 20 17 ;eu | H i l i l i l 1 1 NB. Die Zugaben dürfen in weiter nicht», al» in Fleisch von derselben Gattung bestehen, und zwar auf 10 Pfd. Fleisch nicht mehr als anderthalb Pfund, und so weiter nach Proportion, welches auf ein Pfund nicht völlig fünf Loth auSmacht. Köpfe, Füße, Geraub, wie auch die ganz blutigen und nicht geniesbaren Stücke vom HalS, sind von der Zugabe gänzlich ausgeschlossen. Brod p r ei s e. — Pf. 21 Loth Roggenbrod..... 1 .. 16 „ „ ..... 8 „ 8 „ „ ..... 4 m 16 ,, »>. ..... A «r •— u ff , NB. Fr. 2 4 6 12 15 tlich Pf. 1 B 21 Lth. — Qt. Kümmel- oder gemischtes Brod . . . . . . . . 6 „ — u Wasserweck...... 5 ,, — „ Milchbrvd ...... 6 „ 2 „ Taigscher ...... icker haben einen Preis. fr. 2 1 1 1 — B i e - y r e i s e. 1 Maas vrdinaire» Bier...... Fr. pf. 1 Maas Dr^velbier........ |fr. |7 pf. M a rk tp r e i 1 e. 1 Pfd. Hecht 1 . Butter.......... auch 5 Handkäse........... 5 Euer........... fr. 18 17 18) 4 4| pf. Itl 1 halb S immer Erbsen...... 1 > - Linsen ...... 1 Pfd. Waizenmehl ....... 1 - grob geschalte Gerste .... 1 - klein geschälte Gerste . . . . - . ifr. pf -ho — - 40 — - 5 — - 4 — - 8 — Getraidepreise vom 24. November, in Frankfurter Währung den fl. a 60 fr. Städte G e IN ä s Walze n Korn Gerste Hafer. fl. fr- fl. fr. fl. | fr. fl. i Fr. GnrmslilVt..... Giessen...... Marburg am — Ociobr. das Malter das Malter auch das Mött 9 9 l 10 7 4 7 30 5 । 30 4 ! 40 4 ! 4 '5 3; 20 _ 5 ! 15 3 3 3 2 Ä 1 50 ! 15 20 26 0 Bekantmachung en. 1) Mehrere Anzeigen lassen nicht bezweifeln, daß die Vorschrift, nach welcher jeder Hausbesitzer das Aus- und das Einziehen seiner Miethleute in den zwei ersten Tagen bei Einem Thaler Strafe der Polizei anzeigen soll, in Vergessenheit gekommen ist. Indem ich jene Anordnung in Erinnerung bringe, darf ich hoffen, daß Anzeigen der Art nicht mehr gemacht zu werden brauchen. ' Gießen am 20. Nov. 1832. Der Polizeirath F r i tz. 2) Einem am 7. September d. I. an der Seligenstadter Ueberfahrt von der Königlich Baier'sche» Gensdarmerie ergriffenen Individuum sind folgende verzeichnete Effekten abgenommen worden: 1. ein weißer baumwollener Kinderunterrock, 2. ein blau und weiß gestreifter baumwollener Weiberoberrock, 3. ei» dunkelblau gedrucktes Weibskleid, 4. ein ditto 5. ein weißes Nanquin-Weibskleidchen, 6. ein weiß und blau gewürfelter Fenstervorhang, 7. ein weiß kattunenes Kinderröckchen mit Violettblumen, 8. ein kattunenes ganz zerrissenes Weibskleid, 9. ein weiß battistmouselineuer Weiberunterrock, 10. ein gelbroth geblümtes Knabenwestchen, 11. ein weiß hellroth geblümtes Knabenwestchen, 12. zwei blau und weiß gewürfelte Kopfkisscnüberzüge, 13. zwei große baumwollene Bettdecken (Couverts). Da diese Sachen wahrscheinlich gestohlen sind, so werden die Gerichts- und Polizeibehördeu, welche darüber Auskunft geben könnten, um gefällige Mittheilling derselben ergebenst ersucht, und Personen, welchen diese Stücke oder eins und das andere derselben entwendet worden, aufae- fordert, davon sofort dahier Anzeige zu machen. Hanau am 22. September 1832. Kurfürstliches Landgericht. Dr. Hopfk-d. Mit auf ^'stehende Bekanntmachung des Kurfürstlichen Landgerichts zu Hanau vom eit n' < ive.r?eu ^Ie Behörden, welche über die nach derselben entwendeten Gegenstände Anf- jchlup geben können, oder PerMen, welchen dergleichen entwendet worden sind, aufgefordert, dem Unterzeichneten baldige Nachricht davon zu geben. Gießen den 20. November 1832. Der Polizeirath ___________ Fritz. Besondere Bekanntmachungen. 1) Indem man hierdurch zur öffentlichen Kenntmß bringt, daß das Geschäfts-Local des unterzeichneten Gerichts nunmehr in der ober» Etage des ehemaligen Regierungs-Gebäudes sich bcftnvet, bemerkt man, daß man für nöthig befunden hat, anzuordnen, daß diejenigen, welche bei dem unterzeichneten Gerichte zu thun haben, sich der auf dem Unken Flügel des Gebäudes be- sindUchen Treppe, zu welcher man durch den Hof gelaugt, bedienen. Zugleich wird mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 17. Januar d. I. in Erinnerung gebracht, daß I. Mittwochs, Freitags nnd Samstags, welche Tage zu Untersuchungen und auswärtigen Geschäften bestimmt sind, ohne besondere^ Vorladung Niemand angenommen wird, es wäre denn, daß besondere Umstände sch len- niges gerichtliches Einschreiten erheischen; H. für Prozeßsachen die früheren Gerichtstage, Montag und Donnerstag, verbleiben, wobei bemerkt wird, daß an diesen Tagen nur J261 Nachmittags nicht Vorgeladene ange- nomme» werden können; III. der Dienstag ausschließlich für die Geschäfte der freiwilligen Gerichtsbarkeit und zum Anrufen bestimmt ist, und endlich IV. die Gerichtsuntergebenen sich angelegen seyn lassen, immer zur bestimmten Terminöstunde zu erscheinen. Gießen den 8. November 1832. Großh. Hess. Stadtgericht daselbst. M ü l l e r. 2) Alle hiesige Einwohner, welche mit der Bezahlung von Lomanialgefällen, als Erbpachten, Holzgeld und andern Schuldigkeiten aus 1832 im Rückstand sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Schuldigkeit innerhalb 14 Tagen bei Vermeidung des gesetzlichen Zwangsverfahrens an Großh. Rentamt dahier an den bestimmten Zah- lungstagen, Dienstag und Donnerstag, zu entrichten. Gießen den 14. November 1832. Der Bürgermeister: C. Silbereisen. 3) Unterzeichneter ist zur Erhebung der Zinst» für die geistliche Wittwenkasse bestellt; er dringt dies zur öffentlichen Kenntniß und bemerkt, daß er täglich, die Mittagsstunden von 12—2 Uhr ausgenommen, auf dem Obereinnehmerei-Burean anzutreffeu, und zur Annahme von Zahlungen bereit ist. Gießen am 22. Nov. 1832. Wickel, Obereinnehmerei-Gehülfe. 4) Da nach einer so eben erschienenen Verfügung Großh. Oberforstdirection bei allen Versteigerungen von Jagden rc. die Zeit von der Bc- kanntmachung bis zum Versteigerungsacte 6 Wochen währen soll, so wird die für die Versteigerung der Anneröder Jagd festgesetzte Zeit auf den 26. November hierdurch zurück genommen, und diese Versteigerung am 16. Januar nächsten Wahres vorgenommen werde». Gießen den 22. Nov. 1832. A. Klip stein, Revierförster. ’* 1~,3 Klafter Wohnhaus und Stall, in der Kaplansgasse neben Christian Stryhen Wittwe, e gicbt 63/4 kr. dem Kirchenkasten, soll t Montags den 26. November d. I. Nachmittags 2 Uhr auf dahiesigem Rathhaus i öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden, e Gießen den 11. October 1832. Eroßherzogl. Hess. Stadtgericht. M ü l l e r. 2) Auf freiwilliges Ansuchen desOekonomen Georg Heinrich Lony dahier sollen die demselben zugehörigen Immobilien, als 88, Klftr. Ein neuerbautes Wohnhaus beim Rathhaus neben dem Sattlermeister Walz, 24, Klftr. Eine Scheuer und Stall, nebst neuerbautem Nebenbau und Keller darunter, auf dem Burggraben an Balthasar Flett Montags den 26. Nov. d. I. Nachmittags 2 Uhr auf dem Rathbaus entweder zusammen oder getrennt, je nachdem sich Liebhaber dazu finden, unter den alsdann eröffnet werdenden Bedingungen an den Meistbietenden versteigert werden. Giessen am 13. November 1832. Eroßherzogl. Hess. Stadtgericht. M ü l l e r. 3) Künftigen Dienstag als den 27. Nov.d.J., Vormittags 9 Uhr, sollen auf dahiesigem Rathhause verschiedene Wegbau-, Fuhr - und Taglöhner-Arbeit an den Wenigstnehmenden öffentlich versteigert werden. Gießen den 21. Nov. 1832. Der Bürgermeister: C. Silbereisen. 4) Nächsten Dienstag, Nachmittags 2 Uhr, soll das am Kirchhof aufgearbeitete Gehölz, als Stamm-, Werk-und Brandholz, öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen den 21. Nov. 1832. Der Bürgermeister: C. Silbereisen. Versteigerungen. 1) Das dem Burger und Schlossermeistcr udolph Christian Lampus.. dahier zugehörige 5) Versteigerung von Gefütter. Jeden Samstag Nachmittag um 2 Uhr werden die in Heeld, Spreu rc. bestehenden Abfälle, welche sich im Verlaufe einer Woche ergeben, in der herrschaftlichen Zehndscheune hinter der ehema« [fgen Hauptwache, gegen gleichbaare Bezahlung, versteigert. Gießen den 2. November 1832. Großherz. Rentamt. S ch neide r. 6) Montag den 26. d. M, Nachmittags 2 Uhr sollen in dem Hause des Hm. Wirths 'Noll auf dem Neuenweg eine Anzahl meist sorstwissen- schaftlicher und cameralistisclwr, auch mehrere juristische und noch miDere Bücher, gegen gleich baare Zahlung an den Meistbietenden versteigt werden. Außer den bereits cireulireuden Verzeichnissen über diese Bücher, werden einet) einige >u Jedermanns Einsicht in der dritten Buchhand- iung offen liegen. Ferner werden Dienstag den 27. Morgens 9 Uhr in demselben Locale allerlei Effekten, als Mannskleiber, Stiefel, Pistolen, Sporen, eine Goldwaage, zwei silberne Taschen- ubren und sonstiges Geräthe, ebenfalls gegen gleich baare Zahlung au den Meistbietenden abgegeben. 7) Mittwoch den 28. d. M., Nachmittags 2 Ubr und folgenden Tag, wird in dem ehemaligen Landrathsbureau, auf dem Brand, eine Versteigerung von juristischen und sonstigen Büchern, sümmtlich gut erhalten und größtentheils mit gleichem Einbande, gegen gleich baare Zahlung, Statt finden. Es befinden sich karnnter die Großh. Hess. Verordnungen von 1806—1815, desgleichen die Verordnungen von 1816—1830; auch Eigenbrodis Handbuch der Großh. Verordnungen. Ter Kathalog kann bei Advokat Metzler dahier eingesehen werden. Zu vermierheu. 1) Ein Logis, bestehend aus 1 Stube mit Kabiuet, 1 Kammer, Äücue, Keller und verschlossenem Holzplatz, ist zu vermiethen und alsbald beziehbar bei Küfermeister Weibig auf dem Seltersweg. 2) Ter dritte Stock in meinem Hause, 4) Durch Versetzung des Herrn Professors Schmitthenuer als Oberstudienrath nach Darmstadt, wird das von demselben bisher bewohnte Haus, in der Waidengasse gelegen, erledigt, und ich wünsche es wieder an eine Familie zu ver- miethen oder zu verkaufen. Das Haus enthält 8 mit Deren rersehene Zimmer, darunter 3 in der Größe mittlerer Salons; ferner, geräumige Küche, gewölbten guten Keller, Waschküche, mehrere geräumige Dachbodenkammern, und bildet ein geschlossenes Ganze. Lusttragenden Käufern werde ich die Hälfte des Kaufschillings mit 4% Prozent Zinsen ans dem Hause stehen lassen. Sodann habe ich in dem Hause an der Schloßgasse die schöne 4tc Etage, in 4 schöne» Zimmern, einem Salon, Küche, Keller, Bodenkammer, nebst Antheil an der Waschküche bestehend, zu vermiethen, und können beide Wlb- mntgen täglich in Augenschein genommen werden. G. F. Heyer, Vater. 5) Lurch die Versetzung des Herrn Einnehmers Schwalb wird das von demselben bisher bewohnte Logis vacant und ist anderweit zu ver- miethen und bis zum December beziehbar; auch kann es mit Möbeln an einen einzelnen Herrn abgegeben werden. S. Hirsch. 6) In dem Hanse der Wittwe des Rech- nnngsrevisors Roth in der Flügelsgaffe sind 2 Stuben mit oder ebne Möbel, zusammen oder getrennt, entweder au eine stille Familie ober