? 44 1832 -en 3. November Samstag F l e i s ch p r e i s e. Pf. Pfd. i ii 12!- NB Jein, fl. ! kr. fl. I kr. 3 ji das Malter I das Malter 5 30 9 e i e. Sämmtliche Bäcker einen iiane Helm 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 7 7 4 8 40 45 30 30 20 30 40 10 »der Piel, ?rrn »reis ■ am >eg. 5 4 4 3 5 2 4 kr. 11 8 7 8 20 17 Dsrmslsvt. Giessen . . lenit '> licher flau- oreit: flctt iller )ast- den. cden rnnt hm, K'. chien, Nu», choll, Bem Leim. )n6n, rtig: Dorf, i, t>. . desgl. ausgemästeteS . . - Schweinefleisch . . . . - Hammelfleisch . . . . . Wurst von pur Schweinen Bratwurst Schwartemagen . . . . • geräucherter Speck . . Schinken oder Dörrfleisch . Rindssert ■ Hammelssett Schweineschmalz ausgelassenes desgl. unausgelassenes . . . Pfd. gutes Ochsenfleisch . - Kuhfleisch . . . . Rindfleisch . . . • Kalbfleisch . . . kr. 16 17 20 16 15 fltor, Kr. Hrn. iann, Kr. Geb. (W- nticn. auch Mardur g am — Octobr. I das Mött DAelNar am — Octobr. Z das Achtel 9 9 ■ - gemischte Wurst • • • 8I~ -----------------------——------------ NB Die -ruaaben dürfen in weiter nichts, als in Fleisch von derselben Gattung bestehen, und zwar N in mfd MeÜch nicht mehr als anderthalb Pfund, und so weiter nach Proportion, welches auf mfund nicht völlig fünf Loth ausmacht. Köpfe, Füße, Geraub, wie auch die ganz blutigen und geniesbaren Stücke vom Hals, sind von der Zugabe gänzlich ausgeschlossen.-- Pf. 42 15 — Pf. 24 Loth Roggenbrod..... 1 16 if ** ' 2// 8„ w * £ & 16 ft H . ... • 5 u — •> ” ..... kr. 2 4 6 12 15 Pf. 1 21 Lth. — Qt. Kümmel- oder gemischtes Brod ........ 6 „ — „ Wafferweck...... 5 „ — » Milchbrod...... 6 ir 2 „ Tai gscher...... kr. 2 1 1 1 Pf Bierpreis e. 1 Maas ordmaires Bier...... kr. 3 Pf. 1 Maas Doppelbier........ 1 kr. pr. 7 — Marktpreise.___ __ 1 Psd. Hecht.......... 1 . Butter.......... auch 5 Handkäse........... 5 Euer ............ kr. 18 17 18 4 4 1 1 1 1 1 1 halb Simmer Erbsen...... 1 - - Linsen...... 1 Pfd. Waizenmehl ....... 1 - grob geschalte Gerste .... 1 - klein geschälte Gerste ... - -LLU-LL kr. PT 40 — 40 — 5 — 4 — 8'- Getraidepreise vom Städte 3. November, Gemas in Frankfurter Währung den fl. » 60 kr. Waizen Korn Gerste Hafer. 246 B ek a n n t m a ch n n g e n. 1) In der Hoffnung, daß das Bestreben der Gewerbetreibenden, das Publikum zufrieden zu stellen, und die eintretende Eoncurrenz auch ohne polizeiliche Einschreitung billige Preise der Lebensmittel herbeiführen werde, hat die ehemalige Polizey-Deputation bis auf gutfindende Abänderung die Taren des Brodes, Biers, Brandweins und Fleisches aufgehoben. Der Erfolg hat indessen diesen Erwartungen nicht durchaus entsprochen. Wenn daher von Seiten der Gewerbetreibenden für die Zukunft nicht billigere und mit jenen in den benachbarten Städten gleichstehende Preise gesetzt werden, so wird man sich nach Verlauf einiger Zeit, und nach Maaßgabe der gemachten Wahrnehmungen, in die Notwendigkeit versetzt sehen, die Tare wiederum allgemein oder thcil. weise einzuführen, oder andere dem Zweck entsprechende Maaßregeln zu ergreifen. Zur Nachachtung der betreffenden Gewerbetreibenden wird dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gießen den 2. November 1832. Ter Großherz. Hessische Krcisrath des Kreises Gießen. K. C. Knorr. 2) Mehrere Veranlassungen haben ergeben, daß Nachstehendes, von der vormaligen Groß- herzoglichen Regierung dahier auf höchste Anordnung über die Feierabendstunde ergangenes Regulativ dahier nicht bekannt ist. Dieses Regulativ verordnet: Art. 1. Ten Großherzogl. Landräthen bleibt, nach vorgängigem Benehmen mit den benachbarten Landräthen, (damit deßhalb in benachbarten Orten gleichförmige Vorschriften bestehen) die Bestimmung der Feicrabendstunoe (Polizeistunde) mit Berücksichtigung der Lokalitäten, Jahreszeiten und andern Umständen überlassen. Jedoch darf solche zu keiner Jahreszeit auf einen früheren Zeitpunkt als Abends neun Uhr festgesetzt werden, wenn je eine solche frühe Schließung der Wirthshäuser durch die Verhältnisse gerechtfertigt erscheinen sollte. Art. 2. Sollten ganz besondere Umstände vorliegen, dann ist den Großh. Bürgermeistern gestattet, einem Wirth, auf deßfallsiges Nachsuchen, für einen solchen außerordentlichen Fall schriftlich zu erlauben, Gäste auch über die von dem Großh. Landrath bestimmt werdende Feierabendstunde in seinem Wirthsbanse zu dulden. Ist ein Großh. Bürgermeister selbst Wirth und wünscht er, in seinem Wirthshausc die Feierabendstunde über die gesetzte Zeit hinaus,uschieben, dann bedarf er hierzu landräthliche Erlaubniß, oder, wenn es die Zeit nickt erlaubt, diese Erlaubuiß beim Großh. Land- ratb einznholen, wenigstens schriftliche Erlaubniß des Beigeordneten seines Wohnorts. In allen Fällen haben jedoch, bei Verlängerung der Feierabendstunde, die Großh. Bürgermeister und im letzteren Falle die Großh. Beigeordneten streng darauf zu achten daß nichts Polizeiwidriges vorfällt, und sie bleiben verantwortlich, wenn sie eine solche Erlaubniß ohne zureichende Gründe errheilt haben. Die Großh. Landrathe werden in diesen Fallen den Großh. Bürgermeistern und Beigeordneten die geeigneten Disciplinarstrafen, so lange solche nicht ihre Kompetenz übersteigen, ansetzen. Art. 3. Nicht blos ortsheimische, sondern überhaupt alle Gäste inländischer und ausländischer Ortschaften sind, wenn sie nicht besonderer Geschäfte wegen in dem Wirthshause, welches Gast- und Herbergsrecht hat, über Nacht bleiben, dem Gebot des Feierabends unterworfen. Daß hierbei erweisliche Nothfälle, z. B. plötzliche Krankheit, eine Ausnahme rechtfertigen, versteht sich von selbst. Art. 4. Jeder Wirth, welcher gegen diese Vorschriften handelt, und Gäste über die Feierabend stunde ohne besondere Erlaubniß, noch in seiner Wirthsstube behält, verfällt in eine von dm Großh. Landräthen anzusetzende Strafe von drei Gulden. Art. 5. Dabei muß aber auch nebst dem Wirth jeder Gast in solchen Fällen mit einer Strafe von einem Gulden, welche ebenfalls der Großh. Landrath auszusprechen hat, belegt werden. Art. 6. Diejenigen Gaste, welche auf die Bemerkung der Polizei-Offizianten, daß die Feier- abcndstunde erschienen, und sie bereits mit 1 ft. straffällig sehen, das Wirthshaus nicht sogleich verlassen, sind von dem Großh. Landrath zu einer weiteren Strafe bis zu 3 fl. zu verurtheilen. Art. 7. Der Großh. Bürgermeister oder Beigeordnete hat auf die deßfallsigen Anzeigen der Gendarmen oder sonstigen Polizei-Officiauten längstens den folgenden Tag an den Großh. Landrath wegen Bestrafung der Angeschuldigteu zu berichten. 247 Ter Denunclarit erhalt eilt Drittheil der Strafe. »nbpm solches hierdurch zur Nachachtling bekannt gemacht wird, fuge ich noch an, daß die ^rabendstunde hier auf eilf Uhr Abends bestimmt ist, daß die Erlaubniß, welche nach 2’ 2 icnes Regulativs von den Großh. Bürgermeistern eingeholt werden soll, hier von dem Unterwichneten ertheilt werden muß, und daß, was von selbst sich versteht, die Strafen von dem Großh Stadtgericht, als Polizeygericht erster Instanz, ausgesprochen werden. Gieße» am 1. November 1832. $(r F r i tz. 3) Tie Befolgung der Aufforderung vom 24. v. M. in Nr.l 43 dieses Blattes, wegen An-eiae dir hier wohnenden Studierenden wird in Erinnerung gebracht. 5 Gießen den 2. November 1832. Der Polizeyrath Fritz. Versteigerungen. 1) Das dem Burger und Schlossermeister Adolph Christian Lampus dahier zugehörige 12,3 Klafter Wohnhaus imb, Stall, in der Kaplausgasse neben Christian Ströhen Wittwe, giebt 6% kr. dem Kirchenkasten, soll Montags den 26. November d. I. Nachmittags 2 Uhr auf dahiesigem Rathhaus öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden. Gießen den 11. October 1832. Großherzogl. Hess. Stadtgericht. M ü l l e r. 2) Donnerstag den 8. November d. I. Nachmittags 2 Uhr sollen auf dahlesigem Rathhause Kleidungsstücke, Leibgeräthe, Bücher verschiedenen Inhalts, auch sauber geschriebene juristische Hefte, — welche Vormittags von 10 — 12 Uhr eingesehen werden können — öffentlich meistbietend im Wege der Hülfsvollstreckung versteigert werden. Gießen den 23. Oktober 1832. Großherzogl. Hess. Stadtgericht. M Hier. 3) Montags den 19. November Nachmittags 2 Uhr soll auf dahiesigem Rathhaus die Lieferung von 9 Mött vorjährigen marktreinen Hafers an den Wenigstfordernden öffentlich versteigert werden. Gießen den 29. October 1832. Großherzogl. Hess. Stadtgericht. M Hier. 4) Kommenden Montag als den 5. d. M. Nachmittags 2 Uhr sollen nachfolgende Gegenstände, als 1) einen Wellbaum in der Neumühle, 2) ein Kammrath in der Obermühle, 3) die an der PippischeN Schanz befindlichen zwei hölzernen Schleusten, auf den Abbruch, und endlich 4) der Galgen auf den Abbruch, öffentlich an den Meistbietenden versteigert, der Anfang und Zusammenkunft an der Pippischen Schanze seyn. Gießen den 1. Nov. 1832. Der Bürgermeister: C. Silbereisen. 5) Versteigerung von Gefüt ter. Jeden Samstag Nachmittag um 2 Uhr werden die in Held, Spreu ic. bestehenden Abfälle, welche sich im Verlaufe einer Woche ergeben, in der herrschaftlichen Zehndscheune hinter der ehemaligen Hauptwache, gegen gleich baare Bezahlung, versteigert. Gießen den 2. November 1832. Großherz. Rentamt. Schneider. 6) Montags den 5ten Novbr. d. I. Vormittags 10 Uhr soll in hiesigem Hospital die Lieferung der für die, in die Armenschule aufgenommenen Kinder erforderlichen 80 Paar Schuhen an die Wenigstfordernden öffentlich versteigert werden. 7) KF” Das im Gasthaus zum Schwanen dahier stehende, fehlerfreie, zum Reiten und zum Fahren brauchbare, sechs Jahre alte Pferd, ein Wallach, Fuchs mit dnrchgeheuder Blesse, wird nächsten Mittwoch den 7. November, Vormittag 10 Uhr, in gedachtem Gasthaus an den Meistbietenden versteigert, und werden Lnfttrageude dazu eingeladen. E d i k t a l l a d n n g e n. 1) Zur Richtigstellung der Verlaffenschaft des dahier verstorbenem Emil Wallenfels, Sohn des 248 Vermischte Nachrichten. 1) Aus dem katholischen Kirchenkasten dahier liegen auf eine solide Versicherung 200 fl., jedoch nur in {Hefige Stadt, zum Ausleihen bereit. Der Steuer-Einnehmer M ä n d l. Jacob Wallenfels, werden dessen etwaige Gläu- biger aufgcfordert, ihre Ansprüche im Termin Donnerstag den 15. Nov. d. I. Vormittags anzugeben, gcgenfalls sich dieselben die sie treffenden Nachtheile selbst beizumeffen haben. Gießen den 30. October 1832. Großherzogl. Hess. Stadtgericht. M ü Mer. 2) Alle diejenigen, welche etwaige Forderungen an die hinterlassene Masse des dahier verstorbenen Actuariats-Gehülfen Conrad Enders von Obergleen erweislich machen können, werden hiermit aufgefordert, diese im Termin Donnerstag den 8. November d. I. Vormittags 9 Uhr bei unterzeichnetem Gerichte so gewiß anzuzeigen und zu belegen, als sonst demnächst bei Auf, stellung des Jnventarii keine Rücksicht auf dieselben genommen werden wird. Gießen am 31. October 1832. Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Müller. 2) Ber Zinngießer Rauch in der Walltlm. straße sind 2 Stuben nebst Kabinett, auf di^ Straße gehend, mit oder ohne Möbel zu vermiethen 3j In dem Hanse der Philipp Beckers Wittwe Nr. 376, auf dem Selterswege, ist eine Wohnuna für eine einzelne Person, oder für eine kleine Fa. milie zu veriniethen. 0 4) Die durch die Versetzung des Herrn Regierungssecretärs Muth erledigte Wohnunq ist zu vermiethen, und kann sogleich bezogen werden. , r F> Koch, Wittib. 5) Das bisher von dem Großh. Kriminal- genchts-Secretär Merk bewohnte Logis ist ander, weit zu vermiethen und alsbald zu beziehen. Auch ist das Haus aus freier Hand zu verkaufen. „ _ H. Leicht. 6) 3it dem von mir erkauften General w Nagel'schen Hause in der Mühlgasse ist ein Locks bestehend ans 5 Stuben, 1 Kammer, Küche und verschlossenem Holzplatze, zu vermiethen, welcher sogleich bezogen werden kann. Auch bin ick bereit, wenn es gewünscht wird, ein Stück von dem hinter dem Haus befindlichen Garten mit r° verleihen. Georg Heinrich Lony. 7) Mein bisher bewohntes Haus, bestehend m3 Stuben, 2 Kammern, Küche mit em Wasserpumpe, eingcmauertem Waschkeffel und Obstdorre versehen, gewölbtem Keller, Boden, etnem^3)lo(ftgen Stall zu Vieh und Holz, und einer Miststätte, ist aus freier Hand zu verkaufen, oder auf mehrere Jahre zu vermiethen. _ _ , Philipp Lenz. v) ffn Nr. 271 ist ein Logis zu vermiethen, bestehend in 1 auch 2 Stuben, Kammer, Küche, Holzplatz, Mitgebrauch des Waschkessels; auch können 2 Stuben mit Möbel abgegeben werden _ 9) Ein Haus, bestehend aus 8 Stube», 3 Kabinets, 4 Kammern, 2 Küchen, 1 Wasch- kuche, 2 Kellern, 1 Holzstall, kann zusammen, auch in 2 Abtheilungen vermiethet und sogleiö bezogen werden; auch wird solches unter annekni- lichen Bedingungen verkauft. Feilgebotene Sachen. 1) Weiße und graue Strickwolle zu billigen Preisen habe ich erhalten. Auch erhalte ich in den ersten Tagen angefangene Arbeiten nach den neuesten Mustern zu Taschen, Hosenträger, Schellenzuge, Schuhe rc., und empfehle mich in diesen, so wie meinen übrigen führenden Artikeln bestens. M. Heß. 2) Guter Kuhdünger ist wagenweis zu verkaufen. Das Nähere ertheilt die Erpedition dicfes Blattes. 3) 150 Stück Erfurter Weißkrautbaupter find billigen Preiics zu verkansen. Ausgeber dieses sagt wo. 4) Ich habe mein Lager in den bisher geführten Liqueren, seinen Brandweinen und Essig auf's neue assortirt, und wollte mich mit preiß- würdiger Waare empfohlen halten. Auch ist bei mir ein möblirtes Zimmer zu vermiethen, welches sogleich bezogen werden kann. Daniel Kühns Wittwe. Zu vermiethen. ?• ???■ ber Sonnenstraße am SS ■ l .mobIirte Stuben zu vermiethen, welche sogleich bezogen werden können. Ferner vermischte Nachrichten. 2) Ter Unterzeichnete, welcher auf seiner Nesse nach dem Rhein in hiesiger Staor angckom- men ist wird morgen, als den 4ten November, verschiedene sehenswerthe Knnstfertigkeiten, und körperlichen Bewegungen, theils oberhalb, theils unterhalb dem Wasser, ausführen. SLmmttlche Erperimcnte werden von vier Personen, worunter sich zwei Damen befinden, vorgenommen. Sie werden eine Jagd produzwen, und zugleich ein überraschendes, in vielenMannichfaltlgkeitcn bestehendes, griechisches Brand- und Wasserfeaerwerk abbrennen, und unter andern auf dem Wasser fechten, speisen rc. , , „ ' An das hiesige verehrnngswurdige Publikum wendet er sich mit der Bitte um zahlreichen Zuspruch. Der Schauplatz ist ohnfcrn der Puloer- mühle und der Anfang präcis 3% Uhr des Nachmittags. Joseph Nicolai, aus Griechenland. 3) Literarische Anzeige. So eben ist bei uns erschienen und bei G. ff.Heyer Sohn in Gießen zu haben: Forsch u n gen der Vernunft- von $. C. P f n 0 r. Erster oder theoretischer Theil. Mit 7 Steintafeln. Preis: 2 fl. 48 fr. oder 1 Rrhlr. 14 gr. Ein wichtiges Werk im Gebiete der Philosophie, das die Aufmerksamkeit eines jeden philosophischen Denkers in hohem Grade verdient. Mannheim. Schwan und Götzische Hof-Buchhandlung. 4) Alle, welche an den verstorbenen Prof. Dr. Pfannkuche noch Forderungen zu machen habe», werden gebeten, sich baldigst zu melden.— Zugleich ersucht man diejenigen, welche etwa noch Bücher von demselben in Händen haben sollten, solche in des Verstorbenen Wohnung unverzüglich «bzugeben. Gießen den 2. Nov. 1832. Die Erben. 5) Ich mache hiermit die Anzeige, daß ich mein bisheriges Logis bei Hrn. Schnhmachcrmeister Franz auf dem Markt verlassen habe, und jetzt bei Hrn. Tabacksfabrikant Gail auf dem Kreuz wohne. Eberhardt Brück, Schneidermeister. 6) Bei Reparatur von 2 eingebausigcn silbernen Uhren sind aus Versehen die Namen, welche in den Gehäusen lagen, verwechselt worden, wodurch eine Uhr unrecht abgegeben worden ist; der redliche Besitzer dieser unrechten eingehäusigen silbernen Uhr wird gebeten, sie gegen die seinige bei mir umzutauschen. Wilhelm Felsing. 7) Mit schönen Mode-Waaren auf den Winter, Hüten, Hauben, Chemisetts :c., sowie im Tüllwaschcn und Koferiren der neuesten Art empfehle ich mich; auch bemerke ich, daß ich in 2 bis 3 Tagen von Frankfurt zurückkomme, wo ich neue Moden mitbringe. Die verwittwete Sekretärin Pauli, wohnhaft bet Hrn. Kaufmann Sprück auf dein Markt. 8) Ich verfehle nicht, einem verehrten Publikum die Anzeige zu machen , daß ich meine bisherige Wohnung verlassen, und nun bei Herrn Bäckermeister Schäfer am Rathhause wohne. Zugleich empfehle ich mich ferner meinen verehrten Gönnern und Freunden zu allen in mein Fach einschlagenden Arbeiten. ' Auch wäre ich gesonnen, einen gebildeten jungen Menschen unter annehmbaren Bedingungen in die Lehre zu nehmen. Georg Selzer, Buchbinder und Futteralarbeiter. 9) Vormundsgelder 430 fl. sind in Nr. 66% gegen 5 Procent Zinsen in hiesige Stadt zu verleihen. Kirchliche Notizen. Evangelische Gemeinde: Gottesdienst am «.November. Morgen«: Znspector vr. C n g e l. — Nachmittags: Pfarrer Spengel. _ , ., _ . , Kopulirte. Den 38. October: Nemnch Daniel Noll, Burger und Schlossermeister dahier, weiland Je- hann Georg Nolt, Burgers und Bäckermeisters allhier. ehelicher Sohn; und Jungfer Marie ^Antonetts, weiland Balthasar Hinkler, Bürgers und Schneidermeister« allhier, eheliche Tochter. 250 Den 1. November: Der Großherzogliche Hofgerichts- rath, Karl Hofmann dahier, dermaliger Wittwer; und Jungfer Eleonore Christiane Luise, des Großherzoglichen Pfarrers, Georg Amend in PohlgönS, eheliche Tochter. Getaufte. Dm 29. October: Dem Burger und Schneidermeister, Philipp Stadtler, ein Sohn, Emil Ferdinand. Den 1. November: Dem Großherzoglichen Criminal- richter, August Völcker, em Sohn, Georg Friedrich Theodor Johann Adolph. Beerdigte. Den r». October: «ntonie?uiL stiane Wilhelmine, des Burgers und Schreinermeid»» Jacob Köhler, Tochter, alt l Jahr 22 Tage. ter,f Frischbacken. Sonntag den 4. November: Caspar Uber in Neustadt; Christian Wallenfels am Wallthvr; Noll auf der Mäusburg; Jacob Wallenfels M d-m Neuenweg. Angekommene und abgereifte Fremden vom 24. bis 31. October. In den Gasthäufern. Im' Einhorn: Hr. Dörr, Dr„ v. München; Hr. Hypotit, v. Straßburg; Hr. Strack, Kaufmann, v. Elberfeld; Hr. Oldenburg, Syndikus, v. Hamburg; Hr.Reich, Part., ».Leipzig; Hr.Schm dt, v.Wülstrath, Hr. Gaurte, ».Frankfurt, Hr. llhlhorn, ».Würzburg, Kaufleute; Hr. Lerßner, sind., v. Darmstadt; Hr. Wagner, v. Mainz, Hr. Klewitz, v. Duisburg, Kauf- , (eilte; Hr. Gehring, Part., v. Hanau; Hr. Bölling, u. Hr. Schäfer, v. Frankfurt, Hr. Fischer, v. Nordhausen, Hr. Höchster u. Hr. Gumpff, ».Wetzlar, Hr. Rodius, v. Koblenz, Kaufleute; Hr. Krause, ».Fürth, Hr. Schön u. Hr. Curtze, ».Worms, stud.; Hr.Linz, Öbevsörster, v. Darmstadt. Im Rappen: Hr. Schierenbeck, v. Bremen, Hr. Joseph, v. Frankfurt, Kaufleute; Hr. Scheuermann, Justizrath, ». Laubach; Hr. Benner, Kaufmann, v. Siegen; Hr. v. Schwarzenau, stud., ». Winkelz; Hr. Wetrehl, KriegSrath, v. Kastel; Hr. Dommes, Obersteuerrath, v. Hannover; Hr. Kubl, Referendar, v. Kassel; Hr. Migan, ». Bremen, Hr. v. Schlemmer, v. Mainz, Kaufleute; Hr. Klein, Kandidat, u. Hr. v. Schenk, Geh. Sekretär, v. Darmstadt; Hr. Becker, stud., v. Mainz. Im Schwanen: Hr. Benslng, uhrenbändler, von Schwenningen; Hr. Maisch, stud., ». Mittelburgen; Hr. Marus, v. Koblenz, Hr. Appel, ».Homberg, Hr. Goldenberg, v. Höringhausen, Kaufleute; Hr. Pfann- stiel, Kretsthierarzt, v. Alsfeld. Im Stem: Hr. Werner, Hr. Unverzagt, Hr.M, tt. Hr. Bertram, Kaufleute, v. Biedenkopf. Im Adler-. Hr. Herschel, Optikus, v. RötM«' Hr. Pelisten u. Hr. Hahn, stud., v. Marburg;tz/ Meister, ».Tübingen, Hr.Reischer, ».Mainz,Kauft»; Hr. Nicolai, Fabrikant, v. Aachen. Im Darmstädter Haus: Hr. SteiniNÜller, lebrer, v. Gelnhaar; Hr. Lembach u. Hr. Werna, Tuchmacher, v. Biedenkopf. In der Sonne: Hr. Kolb, v. Bellersheim; Hr Ried, v. Oberursel; Hr. Jäger, v. Niedermockstadt. In der Krone: Hr. Schäffer, ».Willingen; Hr.FlUllld v. Sellnrod; Hr. Rüdiger u. Hr. Schöffen, ». TD. Im Hirsch : Hr, Haubensack, v. ©cnningeir, ijt. Braun, v. Winterberg, Hr.Schwiebert u.Hr.DDi, ». Elberfeld, Handelsleute; Hr. Senn, Oekoiwm,'». Obergleen. Außer den Gasthäusern: Bei Hrn. Hofg..Präs. Dr. v. Arens: Hr. Schmidt Referendarius, v. Laasphe; Fran Hauptmann Schmidt ».Berlin. — Bei Hrn. Polizeyrath Rauch: Hr. DM, Pfarrer, v. Crumbach; Hr. Diebl, Forstpraktikaiil,«. Siegen. — Bei Frau Professor Zimmermann: Zm Maurer, von Darmstadt. — Bei Hrn. RegistM Hüfsell: Hr.Böltger, Pfarrer, v. Gundernhausem- Bei Hrn. Adv. Kraus köpf: Hr. Weidig, Aftilt v. Schotten. Redaktion und Verlag in der Brühl'schen Buch- und Stcindruckerei.