Kamstaa den 17. Gctoder 1829. Fleiscy-Vreise. 1 ß. gutes Ochsenfleisch — — 1 — Kühfleisch . — ■ — — 1 — Rindfleisch — 1 — Kalbfleisch — — — 1 — dcsgl. ausgemästetes — 1 — Schweinefleisch — — 1 — Hammelfleisch — — — 1 — Wurst von pur Schweine» 1 — — gemischte, worin Lung, Leber oder Blut von anderem'Lieh ist fr. yf.l 2 9 2 12 8 9 7 ■ Z 1 — Bratwurst — — — 14 1 — Schwartemagen — — 15 1 — geräucherter Speck — — 20 1 — Schinken oder Dörrfleisch 14 1 — Nindsfett — — — 16 1 — Hammelsfctt — — — 10 1 — Schweineschmalz ausgrlass enes 1 g 1 — desgl. unauögelaffenes — (14 Markt-V reise. 1 K. Hecht — — — — 1 — frische Butter — — auch 4 Handkäse — — 5 Eyer — — ~~ 1 halb. Simmer Erbsen — — 1 — — Linsen — — 1 ß. Waizenmehl — — 1 — grob geschälte Gersten — 1 — klein geschälte Gersten — kr.lps. 18 - 16 — 17 - 4 — 4 — 40 — 44 - .41- 4 - 8 — V ier-Vreise. 1 Maas ordinaires Bier — — 1 — Doppelbier — — — 5 6 — iSroBtaTt nnv Gewichl. Lth Qt. 13 7 6 3 10 2 3/ /» Für 1 fr. Schwarzbrod Für 1 fr. Weck — Für 1 fr. Milchbrod Für 1 fr. Butterbretzeln Für 1 fr. Taigschcr Not. Die Zugaben dürfen in weiter nichts, als in Fleisch von derselben Gattung bestehen, und zwar auf zehn Pfund Fleisch mcht mehr als anderthalb Pfund, und so weiter nach Proportion, welches auf ein Pfund nicht völlig fünf Loth ausmacht. Köpfe, Füse, Geraub, wie auch die ganz blutigen und nicht genieSbaren Stucke vom Hals, sind von der Zugabe gänzlich auSgeichlogeu. ^Aetraidep reise vom 17. Oktober in Frankfurter Währung den fl. «60fr und das sofunö tu 32 Loth ländischen Gewichts. W atzen M o r n Ä e r |t c Hafer Städte G c m ä s Preis lGew. Preis I Gew. Preis Gew. Preis ^Gew. fl. Fr. 1 Pfd. fl. 1 fr. Pfd. fl. 1 fr. Ptd. fl. I fr. Pfd. Süatniötiiöt das Malter — — 190 ---—. 170 3 36 — 2 26 — Giessen das Malter 7 50 200 6 40 200 3 20 160 2 30 120 auch — —— — - ■■■» — —— —— —— —— —- Marvurg das Mött 6 — 150 4 - 153 3 20 120 1 30 90 DMerlar das Achtel 7 20 206 6 20 190 4 |15 158 2. 48 1 52 — ) 100 ( — N u v l i c a n v u m. 1) Die dießjährige nasse Witterung und die ständigen Überschwemmungen der Wiesen erlauben wegen der damit verbundenen großen^ Nachtheile für i>ie Gesundheit des S3ic# beö so wie für die Kultur der Wiesen vorerst das dermalen gewöhnlich eintretende Waiden der Rindviehheerden auf den Wiesen nicht, ynb usird daher solches bis zur weiteren Verfügung hiermit bei Strafe untersagt. Giessen den 14. Oct. 1829. Großherzoglich Hessische Polizei-Deputation das. Am end O u, v r i er. Sch neider. G v i R t a I c i t a t i 0 n. 1) Da die Jntestat-Erben des dahier verstorbenen Großherzogl.Kirchen -ii. Schul- Raths-Botenmeisters Pfeiffer erklärt haben, die Verlasscnschaft desselben nur cum bene- fieio leß'is ct inventarii fllltrctcn ZN wolle», und es dcßhalb nöthl'g erscheint, zum Zwecke der Aufstellung des stafus passiyorum des Verstorbenen, dessen Schulden möglichst genau zu wissen; so werden alle diejenigen, welche an desselben Verlaffenschaft irgend eine Forderung zu machen haben, hierdurch auf- qeforderch solche um so gewisser bei dem un- rerzeichneten Commissarius entweder ut Selbstperson , oder durch einen gehörig Bevollmächtigten binnen 4 Wochen anzuzeigen, als widrigenfalls bei Aufstellung des status passivorum auf sie feilte Rücksicht genommen werden wird. Beschlossen Gießen den 30ten Sept. 1829. Aus Auftrag Großh. Hofgerichts das. Dornseis, Großh. Hofgerichts-Sekretär. A) Das den Erben der Wittwodes Uhrmachers Moritz Graf dahier zustebeude halbe Wohnhaus, Hinterbaii, Stall mit Garten, 10 Rth. oder 33,8 Klaftr. haltend, auf dem Asterweg neben Friedrich Gerth, giebt 30fr. dem Fisfus, soll Montags den 16ten Novbr. Nachmittags 2 Uhr auf dahiesigem Nathhaus öffentlich meistbietend versteigert werden. Giessen den 30. Sept. 1829. Großherzogl. Hess. Stadtgericht. M ü l l e r. Lesonvere ütRanntmacIjungrn. 1) sjjtit Genehmigung Großherzogl. Negierung der Provinz Oberhessen ist der auf den 7teil u. 8ten October l. I. fallende hiesige Vieh- und Krämermarkt wegen des auf diese Tage einfallenden jüdischen Festes auf Dienstag u. Mittwoch den 3. u. 4ten Novbr. d. I. verlegt worden, welches andurch zur öffentlichen Kenntm'ß gebracht wird, Giessen den 25. September 1829. Die Bürgermeisterei) daselbst. M. Schneider. Versteigerungen. Montag den 19ten October d. I., 8ormitW™m1O Uhr, M N« Si» gesetzlichen Zwang vorgeschritten wird. Giessen den 15. Octbr. 1829. Tje Stadkeinnehinerei. F-'l- — ) 101 ( — Zu vermiet!) t n. 1) In Nro. 369. auf dem Scltcrsweg sind zwei möblirte Stuben zu vermiethen und können alsbald bezogen werden. 2) Ei» Logis, bestehend aus 3 bis 4 heizbaren Zimmern, 2 Kabinetten, Küche, Waschküche, einem jscparirten verschließbaren Keller, Bodenkammer und Holzstall, ist in der Wallthorstraße zu vermiethen und kann Anfangs Februar, unter Umständen auch früher bezogen werden; wo? sagt Ausgeber dieses Blatts. dFeilgttiotcne Aachen. 1) Versetzbare zwerg- und hochstämmige Aepfcl -, Birst- und Kirschbäume, werden in diesem Herbste, jeden Samstag, ans meiner Baumschüle auf der'Hardt verkäuflich abgegeben. Franz. 2) Süßer Aepfelwein, welcher schon hell ist, ist zu haben bei I. B r a m m, auf dem Markt. 3) Ls sind 1) ein Spaarherd mit Geschirr; 2) ein kupferner Waschkessel; 3) ein 2 Ohm haltendes Faß und 4) ein dcrgl. Ohm haltend, aus freier Hand zu verkaufen. Bei Ausgeber dieses VlattS ist das Nähere zu erfahren. 3) In dem Major von Schmalkalder'- schen Hause ist ein möblirtcs Zimmer nebst Äabinet zu vermiethen und sogleich beziehbar. 4) In Nro. 487. auf dem Scltcrsweg sti eine möblirte Stube zu vermiethen. 5) In Nr. 494. auf dem Seltersweg sind zwei Zimmer nebst Kammer, — ohne MÜ- beln zu vermiethen und können sogleich bezogen werden. J ’ 6) In meinem Hanse in der Wallthorstraße ist durch die Versetzung des Herrn Zoll- .xinnehmers Brck, ein Logis, bestehend in 2 Stuben, Küche, Kammer und verschlossenem Holzplatz , an eine stille Familie zu vermiethen, vakant geworden und kann sogleich bezogen wcrdeiu Auch kann auf Verlangen noch eine Stnbe abgegeben Werden. Christian Jughard jun. 7) In Nro. 369. auf dem Seltersweg sind zwei möblirte Stuben zu vermiethen und können alsbald bezogen werden. 8) In der Wallthorstraste ist ein geräumiges, schön tapeziertes Zimmeer nebst Kabinct mit, auch ohne Möbel zu vermie- then. Auch kann auf Verlangen eine Küche mit Spaarherd und einen eignen verschließbaren, gewölbten Keller dazu abgegeben und Anfangs November bezogen werden. Nähere Auskunft bei Ausgeber. Vermischte Nacljrtcljtrn. 1) Die Statuten der allgemeinen Mllitär-Vertretungs-Anstalt pro 183%>« die alles enthalten was gegenseitige Billigkeit erheischt und wobei auf den all- gemeinen Nutzen die möglichste Rücksicht genommen wurde und wonach Jeder der heurathen will, vertreten wird, ohne daß die Andern zu einem ihnen fremden Zwecke etwas zu bezahlen brauchen, können in jeden: Ort bei den Herrn Bürgermeistern eingesehen, und der Beitritt schon jetzt bei den bekannten Herrn Geschäftsführern angezeigt und die Antritts- summe von 50 oder 75 fl. auf mehrere Termine später geleistet werden. Durch die von mir speciell geleistete 90,000 fk. betragende Caution ist für die Herrn Mitglieder und die Einstcher der ' Möa- — ) 102 ( — Nedactcur und Verleger: Buchdrucker Brühl. Gottesvienst am 18- Gclover. In der evangelischen Kirche. Morgens Herr Kirchenrath Dieffenbach Nachmittags Herr Jnspector Engel.___________________ Sonntag den 18. Octbr. habe» daS Frischbacken, die Bäckermeister: Conrad Ufer am Lindenplatz, und Jacob Wallenfels auf dem Neuenweg. Getankte v. v. evangel. Gemeinve. Den 10. Octbr. Dem Burger und Instrumentenmacher , Philipp Heinbach, ein Sohn, Karl Ludwig. , Den 11. Octbr. Dem Obercinnehme- reydiener, Heinrich Wenzel, ein Sohn, Karl Christian Adolph Ferdinand. Dens. Herrn Hofgerichtsrath, Friedrich Karl Gross, eine Tochter, Amalie. Dens. Herrn Professor und Pädagogi- archen Dr. Joseph Hillebrand, ein Sohn, Karl Arnold. Den 13. Octbr. Herrn Kaufmann tt. Gemeindcrath, Jacob Pistor,'ein Sohn, Friedrich Julins. Veervigtevei Vieser Gemeinve. Den 12. Octbr. Luise, des Burgers und Fuhrmanns, Christian Pfaff, Tochter, alt 2 I. 4 M. 28 T. 2) Künftigen Donnerstag den 22. Oct. säbrt eine Chaise von hier nach Frankfurt und Darmstadt, worin noch einige Plätze vakant sind. Interessenten können das Nähere in der Erpedition dieses Blatts erfahren. 3) Ein junger Mensch, welcher die Buchdruckerkunst zu erlernen wünscht und die nöthiacn Schulkenntnissc hiezu besitzt, kann in derBuchdrucker« des Unterzeichneten angenommen werden. Carl Lichtenberger. 4) Ein solides Mädchen, welches noch nicht dahier gedient hat und gut kochen, strck- ken u. nähen kann, auch im Rechnen u. Schre - den nicht unerfahren ist und nut allen fonfh- a 1 »ztbiaen Falls die geltendste At- ber dieses. Möglich'-.. «fr‘“ei"“‘ beugt. Den Veitritt zur Gesellschaft pro ?■) hahiesigem Schießhaus ist bei gün- 18'°/», haben schon mehrere 100 Pekso- stiger Witterung morgen Tanzmusik anzutref- nen angezeigt. n fen- Darmstadt dm 1. Oct. 1829. Ernst Emil Hoffmann. r-ekAitntmachuns. Um mehrfachen Jrrthümern und Übelftänden in Betreff der Schuldensachen der Studierenden zu begegnen, sieht sich das unterzeichnete Gericht veranlaßt. Folgendes zur allgemeinen Kenntniß zu bringen : 1 .) Alle Klagen wegen Forderungen an Studierende muffen nach §. 46. der Diöciplinarstatuten, wenn sie als privilegirtc oder legale angesehen werden sollen, vor dem Ende des Semesters, in welchem die Schuld contrahirt wurde, d.h. vor dem gesetzlichen Termin des Anfangs der Vorlesungen des folgenden Semesters, angestellt werden. 2 .) Zur Anstellung der Klage genügt in der Regel die Übergabe der Rechnung bei dem zeitigen Rector der Universität. 3 .) Diese Rechnungen müssen genau specificirt und mit genauer Angabe des Tags, an welchem die einzelnen Posten contrahirt wurden, versehen scyn. 4 .) Dieselben müssen nicht blos den Familiennamen des Studierenden, sondern auch dessen Vornamen und Heimath, sowie dessen jeweilige Wohnung allhier enthalten. 5 .) Sie müssen immer auf einen vollständigen Bogen, welcher das sogenannte Actenformat hat, geschrieben seyn. 6 .) Jede Rechnung darf nur auf einen Studierenden ausgestellt seyn, 7 .) Zur Erhaltung guter Ordnung ist es durchaus erforderlich, daß das Ge- ' richt sogleich davon in Kenntniß gesetzt werde, wenn eine bei demselben eingeklagte Forderung ganz oder Theilweise bezahlt worden ist. Da dieses in neuerer Zeit nicht regelmäßig geschehen ist, so wird hiermit verfügt: a) daß alle, welche wegen der von ihnen bereits eingeklagten Forderungen noch gar nicht oder nicht vollständig befriedigt sind, bis zum Anfang des neuen Semesters eine neue, dem jetzigen Stand der Schuld entsprechende Rechnung einzugeben haben, wenn in ihrer Sache weiter vom Gericht soll vor- # ♦ 1 Ü 1 - 1 - 1 - 1 - 1 - 1 - 1 - 1 - 1 - 1 - 1 - 1 - 1 - 1 - 1 - nichts hcn als a tion, aus» San; Vals C gejKitten und nicht die Schuld als bezahlt von demselben einstweilen soll angesehen werden. b) Daß diejenigen, welche in der Zukunft nicht auf eine, den Bestimmungen 4, 5 und 6 entsprechende, Weise die geschehene gänzliche oder theü- metfe Befriedigung dem Gerichte schriftlich anzeigen, es sich selbst zuzu- ‘' schreiben'haben, wenn bei den von ihnen in der Folge anzustcllenden Klagen nicht mehr ex ow'oio ohne weiteres Anrufen verfahren wird. Giessen den 5t-n October 1829. Dar Groscherzvgl. Hess, akademische DiLchlinar-Gericht. Dr. Vogt, d. Z. Rector. S Da <Öii M