Beil zu «Uum. 52. des Giesser Bekanntm 1 .) Unterzeichneter beehrt sich, den hochverehrlichen Großherzogl. Behörden so/ wohl, wie auch einem geehrten Publikum ergebenst anzuzeigen, daß derselbe die Buch/ druckerei des im August d. I. verstorbenen Negierungs/ und Univerfitäts/Buchdruckers Schröder dahier gekauft und am 1. Januar 1829 übernehmen wird. Derselbe macht sich verbindlich, alle itt das Buchdruckerei/ Ger schäft einschlagende Arbeiten zu fertigen, und wird es sich auch stets angelegen seyn lasten, durch guten und reinen Druck, baldige Bei sorgung und möglichst billige Preise, sich das Zutrauen derer zu erwerben, welche ihn mit Aufträgen beehren, wornach auch seinStre/ ben während feiner früheren 5* jährigen Gei schäftsführung in der Buchdruckerci des Herrn Hofbuchhändler Heyer dahier jederzeit ge/ richtet war. , Auch übernimmt derselbe zu gleicher Zeit die in der Schröder'schen Buchdruckerei seit/ her stets vorräthigen Verlagstabellen re., namentlich Rekrutirungslisten, bestehend in Hauptbezirksc, Orts/, Ergänzungs/ und Der pot/Listen; Sicherheitskarten; Forstgerichts/ Protokolle; Erbfchafts/, Depositen/, Eon/ curs/, Civil/, Criminal/, Termin / und Vormundfchafts / Tabellen; Receßbuch / Fori mulare; Jmpftabellen; Impfscheine; Pfän/ dungs/, Verkaufs/ und Beschtagnehmungs- Protokolle; Beschlagnehmungsbefehte; Protokolle über Zahlungsunfähigkeit; Mahnzettel; Mahntabellen re., welche von der Zeit an, nm dieselben billigen Preise wie seither, bei ihm zu haben sind. Gießen im Dezember 1829. Earl Lichtenberger. 2 .) Montags den 26. nächstvorftehen- den Monats Januar, Nachmittags um 2 llhr soll dahier im Gasthaus zum Löwen die a g e r Anzeigungs - Blattes. a ch u n g e n. der verwittweten Frau Pfarrerin Lisberger von Ettingshausen, jetzt zu Münzenberg, zu/ ständige, von sämmrlichen Gemcindegliedern zu Harbach, Bezirks Grünberg, solrdariich ausgestellte, gerichtliche Schuldverschreibung vom 8. Januar 1823 über 2000 st. Kapital mit allen Rechten und Ansprüchen, »nament/ lich den Zinsen zu 5 pCt. vom 8. Ian. nächsten Jahres an, öffentlich an den Meistb'.r- tenden gegen baarc Zahlung versteigert wer/ den, wozu die Kauflustigen hiermit einge- laden sind. Giessen den 10. Dee. 1828. In Auftrag Meyer, Hofgerichtv/Advokat und Prokurator dahier. 5.) Niederländische Herren/ und D a m e n t üch er im Ä us sch n i t t. Der Unterzeichnete empfiehlt sich mit einem Sortiment der feinsten Niederländischen Oir- eassias =,$u Damenkleider und Mantel, in allen Nuancen und vollkommen 4$0 breit, zu dem billigen Preiß von 4 st. pr. Sraab. Eben so auch Herrentücher zu verschiedenen Preisen und in vorzüglicher Qualität. Jeder Auftrag wird prompt und pünktlich besorgt und auf Verlangen vorher Proben einge/ sendet. I- Pirazzi, in Offenbach a. M. Alle Bestellungen nehme ich an G. Berger, logiri im Einhorn. 4.) Bei Unterzeichnetem ist zu bekommen: guter Labberdantrockner pr. 16 fr. desgleichen gewässerter jrf. U 14 kr. guter Stockfisch trockner pr. T 9 fr. desgleichen gewässerter pr. 7 fr. gute holländische Häringe pr. St. 6^7 fr. F. Heusler. 5? - ) 0( - 5 .) Es werden zu jeder von 2 fntn^fü schen, viermal wöchentlich erteilenden Stunden, von denen die Mitglieder der Ei/ neu Anfänger sind, die der andern aber schon Fortschritte gemacht haken, auch noch zwei Teilnehmer gesucht. Das Nähere ist bei der Expedition dieses Blattes zu erfragen. 6 .) Ein sowohl gutes als schönes Forte- Piano von 6 Octaven ist auf Neujahr 1829 an einen guten Platz zu vermiethen, bei Ausgeber das Nähere. 7 .) Eine Näh/ Chatulle, vorzüglich schön gearbeitet und ein noch ganz neuer eiche/ ner, sowie ein schon gebrauchter Kleider/ schrank, beide mit 2 Thüren, sind zu ver/ kaufen, und das Nähere bei Ausgeber zu erfragen. 8 .) Ein noch ganz neuer schwarzer Frackrock nebst Weste und Hosen von vor/ züglicher Qualität und nach dem neuesten Geschmack gearbeitet sind zu Verkäufern Das Nähere ertheilt Ausgeber. 9 .) Unterzeichnete hat die Ehre das verehrte Publikum in Kennrniß zu setzerr, daß sie sich entschlossen hat jungen Frauenzimmern im Nähen, Sticken, Perlenstricken, Kleidermachen, so wie in allen weiblichen Geschicklichkeiten, Unterricht zu ertheilen. C. Ehr. Mannberger, geborne W i g a n d t. / 10 .) Ein Haus, bestehend in 2 Zkm/ niet, 4 Kammern, Küche, Keller, Boden, Holzplatz und Antheil an der Waschküche, ist auf Neujahr zu vermiethen. Nähere Auskunft ertheilt Ausgeber dieses. 11 .) Ein Wohnhaus, welches 7 Zim/ nver, mehrere Kammern, eine Küche, Bo/ den, Keller und sonstige Zubehörungen enthält, ist in hiesiger Stadt zu vermiethen und kann sogleich bezogen werden. Das Nähere hei Ausgeber dieses. 12 .) Freitags den 26. d. M. sowie am Neu-ahrStage 1829 ist Ball im Buschischen Gakten,^ der Eintrittspreis ist 30 fr. und jeM Bullet wird wieder gegen Getränke zu 18 kr. an Zahlung angenommen. o? und to?* Yonn E-Neujahrstag als den 1» Isn. 1829 Tanzmusik anzutressen. d. Noll im Garten. 14.) Am 26. und27. d. M. ist bei Unter- zetchnerem gute Tanzmusik anzutressen G. Keßler in Wieseck. Gottesdienst am ersten. Christtage In der evangelischen Kirche. Morgens Herr Superintendent Palmer. Nachmittags Herr Inspeetor Engel. Am zweiten Christtage. ^rn der evangelischen Kirche. Morgens Herr Krrchenrath Dieffenbach. Nachmittags Herr Inspeetor Engel. Am 28. December. In der evangelischen Kirche. Morgens Herr Inspeetor Engel. Nachmittags Herr Kandidat Herzberger. Am Neujahrstage. In der evangelischen Kirche. Morgens Herr Superintendent Palmer. Nachmitcaas Herr.Inspeetor Engel. Den 25. Dee. als den ersten Feyertag hat das Frischbacken, der Bäckermeister Christian Wallenfels in der Wallkhorstraße. Den 2. Feyertag der Bäckermeister Balthasar Weidig in der Neustadt. Sonntag den 28. haben das Frischbak- kcn die Bäckermeister: Kaspar Lpber in der Neustadt und Philipp Lampus auf dem Kreutz. Beerdigte bei der evangel. Gemeinde. Den 23. Dee. Eberhard Balthasar, des verstorbenen Burgers und Metzgers, Johann Balthasar Vogt, hinterlassener Sohn, alt 22 I. 6 M. 11 T. Bekanntmachung. Jahr 1824. starb der Medicinalrath vr. Wortmann UN- es wünschten -essen Freunde sein Andenken durch ein bleibendes Denkmal zu ehren. Zu diesem Zweck wurde eine Subscription eröffnet/ welche solche Resultate lieferte/ -aß die Subscribenten am 26. Februar v. I. zur Erwählung eines Ausschusses schreiten konnten, welcher beauftragt wurde, Vorschläge wegen Errichtung eines Denkmals zu machen. Der erwählte, unterzeichnete Ausschuß/ hat diesem Auftrag entsprochen und Vorschläge zur Errichtung einer Sparkasse, eines Lcichenhauses, einer Realschule oder einer Wasserleitung, durch einen, am 6. April v» I. erstatteten Bericht, zur öffentlichen Kunde gebracht; worauf die Mehrheit -er Subscribenten für eine Wasserleitung gestimmt haben. Beider Frage, welche Quellen in die Stadt zu leiten seyen? dürften wohl vorzüglich -er Anneröderbrunnen, der Hubertusbrunnen, der Meisterbrunnen und Fürstenbrunnen in Erwägung zu ziehen scyn; allein da viele der Herren Subscribenten, die vorhandenen Acten nicht eingeseherr haben, so glauben wir die Bemerkung nicht vorenthalten zu dürfen, daß 1 .) der Anneröder Brunnen etwa 17000 Fuß von hiesiger Stadt entfernt ist und -aß ife Wassere leitung in eisernen Röhren etwa 7500 fl. kosten würde; 2 .) daß die Entfermmg des Hubertus Brunnens etwa 11600 Fuß un- der Kostenüberschlag unge/ fahr 5500 ss. beträgt; 3 .) daß der Meisterbrunnen etwa 7750 Fuß entfernt ist und -essen Leitung einen Kosenaufwand von 4500 fl. erfordern würde und daß endlich 4 .) der Fürstenbrunnen etwa 2600 Fuß entfernt ist und die Leitung desselben 240 fl. kosten • würde. Wie schon oben bemerkt worden ist, hatte der unterzeichnete Ausschuß, nur dm Auftrag, Vorschläge wegen Errichtung eines Denkmals zu machen, allein man die Mittel genau kennen mußte, über welche man gebieten konnte, so hielt sich der unterzeichnete Aus, schuß für verpflichtet die Subscription cinzufordern und zu diesem Vehufe die Erhebung dem Herrn Kaufmann I. M. Müller zu übertragen und wir verfehlen nicht, den Herren Subscribenten über -re Einnahme und Verwendung, folgende Uebersicht vorzulegen, und fügen nur noch die vorläufige Bemerkung hinzu, daß die eingegangenen Gelder, um dieselben einstweilen nicht müßig liegen zu lasten, in Staatspapieren umgeseßt worden sind. A. Ein, a. Eittnahm 'e. I. Von unterzeichneten Beiträgen . . . ♦ - * 1429 ft 48 fr. IL An Zinsen von ausgeliehenen Capitalien . . - . . 24,,—,, Summa der Einnahme . 1453 ,, 48,, B. Ausgabe, I. An ausgeliehenen Capitalien und zwar 1 .) für Ankauf einer Großherzoglich Hessischen Staatsschulden/ Tilgungs > Casse / Obligation Lit. G. Nro. 3325 ä 1000 fl. . 1000 fl. — fr, 2 ) für Ankauf von drei Staatsschulden / Tilgungs / Casse /Oblü gationen ä 100 fl. per Stück Lit. 1. Nro. 441. 442. 443. . 285 ,, — ,, II. Wegen Verlust an Münzeours kommt in Ausgabe . . . 3 ,, 31 „ HL Insgemein ......... 2,, 42,, Summa der Ausgabe . 1291 ,, 13,, 0. Abschluß. Die Einnahme beträgt ........ 1453 fl. 48 fr. Die Ausgabe 1291 ,, 35,, Receß . 162 „ 35 „ Hierauf wird liquid irt: 1 .) Ausstände auf deren Eingang zu rechnen ist 57 fl. 6 fr. 2 .) Ausstände bei gestorbenen Subscribenten und andere inexigiblen Posten . . . 63 fl. 6 kr. 8umma Liquidation .... 120,, 12,, Nochmals verglichen bleibt baarer Vorrath .... 42 ,, 23,, Wenn unsere Herren Committenten, diese vorgelegten Resultate in Erwägung ziehen, so werden sie die Ueberzeugung gewinnen, daß mit Einschluß der exigiblen Posten und weiter verfallenen Zim sen ein Summe von ungefähr 1400 fl. disponibel ist, allein eben so wenig wird Ihnen entgehen, daß mit dieser Summe, keine von den vorgeschlagenen Wasserleitungen ausgeführt werden kann. Der unterzeichnete Ausschuß hält sich aber zu weiteren Anträgen nicht für berechtigt, vielmehr muß derselbe in Gemäßheit des erhaltenen Auftrags seine Functionen für beendigt am sehen; ftfietf i« aber die Sache in i Personen, jedoch nur rückfichtlich ihrer eigentlichen ordonan-mäs- sigen MUttardienstwaffen; 1 ' c) die Gendarmerie »nd das Eren,auftichtS - Personal, jedoch ebenfalls nur rü#, sichtlich ihrer ordonanzmässigen Dienstwasfen; 6) die mit einem, die öffentliche Sicherheit betreffende, Civilpolizei / Dienste, wel/ cher das Tragen von Feuergewehren vorschreibt, beauftragten Personen, wenn sie in ihren Dienstverrichtungen begriffen sind, wozu jedoch die ausschließlich mit Handhabung der Forst/ und Jagd/Polizei beauftragten Personen nicht ae/ rechnet werden sollen; ' a e) Reisende, welche durch das Großherzogthnm passiren und zu ihrer Sicherheit Feuergewehre bei sich fuhren; und zwar Reisende zu Wagen ohne Unterschied, Reffende zu Fuß rrnd zu Pferd aber nur alsdann, wenii sie mit den erforderlichen regelmässigeii Reisepässen versehen sind, und die darin ansgedrnckte Re,je/Route wirklich einhalten; O Auswärtig-, an den Grenzen bks GroKherzogthums ang-st-llt- ForstbeineMeN- wenn sie m Geschäften ihres Amtes die Grenze überschreiten; Mitgliedern ber on mehreren Orten des Lande/ bestehenden und als solche offentuch anerkarmten Schntzengesellschaften, wenn sie die von ihrer Gesellschaft verarlstalteten Scheibenschiesser, mit den zu diesem Zweck erforderlichen Fenerge/ wehren besuchen; keineswegs aber einzelne Mitglieder solcher Schützengesell/ schäften oder andere Personen, welche sich zu einem Scheibenschiessen vereini, gen, oder solche, welche die Scheibenschiessen der Schüßengesellschaften besuchen, ohne deren Mitglieder zu seyn, indem diese allerdings mit Jagdwaffenpassen versehen seyn müssen; h) die Districts/Steuereinnehmer, für die Zeit der Erhebung und Ablieferung der Steuern, während der Ausübung ihres Dienstes; jedoch nur gegen Vorzeigung derjenigen Certificate, welche ihnen, auf Antrag der Obereinnehmer, durch die Provinzial/Regierungen unentgeltlich ertheilt werden sollen; und endlich i) die Büchsenmacher, welche ihres Gewerbes wegen in dem Falle sind, zum Pro, biren der Gewehre mit denselben ausserhalb der Städte und Ortschaften an die geeigneten Plätze gehen zu müssen, ebenfalls nur gegen Vorzeigung besouderer Zeugnisse, welche Ihnen zn diesem Ende durch die Provinzial / Regierungen unentgeltlich ertheilt, wodurch sie jedoch zur Theilnahme an Scheibenschiessen nicht legitimirt werden sollen. §♦ 3. Die nach Vorschrift des §. 1. erforderlichen Jagdwaffenpässe werden ulr entgelt/ lich ausgestellt: a) allen denjenigen, welche eigentümliche Jagden besitzen, und solche versteuert:, für sich und die zur Veschiessling ihrer Jagden angestellten Dierter, jedoch mit Beschränkung auf die, ihnen eigerrthümlichen, Jagdbezirke; b) dem gesammten Forstpersonal, dessen Dienst das Tragen von Feuergewehren erfordert, auf Zeugniß der Ober/Forst/Direktion, jedoch für den Einzeltterr mit Beschränkung auf seinerr Dienstbezirk und seine ausserhalb des Dienstbezirks vor/ kommende Dienstharrdlungen, und nur alsdann, wenn derselbe nicht zugleich Pachter einer Jagd ist. Solche unentgeltliche Jagdwaffenpässe sollen allein von Unseren Provinz zial/Regierungen, nach derr diesen Behörden desfalls ertheilten Instructionen, artsgefertigt werden. §. 4. Die Abgabe für einen zahlbaren Jagdwaffenpaß ist auf 5 Gulden 36 Kreuzer festgesetzt; die Ausfertigung geschieht ohne Kosten. Solche zahlbare Jagdwaffeupässe werden, entweder für bestimmte Personen nach den Vorschriften im §. 5. oder auf Inhaber nach derr Vorschriften im §. 6. dieser Verordnung, von den nachbenanrrten Behörden ausgestellt. In der Provinz Rheinhessen geschieht die Ausstellung allein durch unsere Regierung zn Mainz, in den beiden .Provinzen Starkenburg und Oberhessen hingegen können diese zahlz baren Jagdwaffenpässe sowohl in rrnseren Regierungen zu Darmstadt und Giessen, als Wik von Unserer; Lgrrdrätheu nach de» Vorschriften dieser Verordttttttg ausgestellt werden. §♦ 5. Jagbwaffenpasse für bestimmte Personen werben von bett vorgerramrtelt Be, Horden ausgefertigt, und sind in dem ganzen Großherzogthum auf ein Jahr, vom Tage der Ausfertigung au, gültig. Die Ausfertigung eines solchen Jagdwaffenpasses erhalten alle im öffentlichen Dienste stehende schriftsäffige Beamte oder Pensionärs, so wie die im Dienste stehenden oder im Ruhestande befindlichen Militär-Personen, welche Officiers- Rang haben, blos gegen Ab- lieferung der Quittung über die an den Distrikts < Steuereinnehmer ihres Wohnorts gelei- stete Zahlung der Abgabe für den von ihnen verlangt werdenden Jagd Waffen paß. Andere als die eben genannte Personen müffen mit dieser Quittung zugleich ein von dem Bür, germeister ihres Wohnorts auf Stempelpapier ausgestelltes, vom einschlägigen Regierungs, Beamter: visirtes Zeugniß eiureicher:, worin ihr Namen, Stand, Wohnort, Personal- beschreibung enthalten und bewahrheitet ist, daß die betreffende Person entweder Pachter oder Inhaber einer Jagd oder ein Mann von unbescholtenem Rufe und noch niemals wegen Jagdfrevel verurtheilt worden sey, und ihr demnach ein Jagdwaffenpaß ertheilt werden könne. Wenn der Bürgermeister demjeniger:, der einen Jagdwaffenpaß zu erhalten wünscht, ein solches Zeugniß verweigert, so findet der Recours an den Regierungsbeamten statt, so wie gegen deffen Entscheidung oder dessen Weigerung, das vorn Burgerrneister ausgestellte Zeugniß zu visiren, der Recours au die Provinzial-Regierung ergriffen werderr kann. §. 6. Jagdwaffenpaffe auf Inhaber werden von deil vorhin genarrnten Behörden gegen Ablieferung der Quittung des Districts r :mb Steuereinnehmers über die gescheh er:e Z rh- Ititig der Abgabe, ebenfalls für ein Jahr gültig, ausgestellt. Dergleichen Jagdwassenpässe sollen jedoch nur an solche JagdeigenLhmuer und Jagdpächter in beliebiger Anzahl abgegeber: werden, welche für ihre Person bereits mit einem Jagdwaffenpaß versehen sind, oder desserr nach der Bestimmung im §. 2. a. dieser Verordnung nicht bedürfen. Diese Pässe gelterr nur in denjerrigen Jagdbezirken, in welchen der Jmpetrant als Eingethrimer oder Pachter zu jagen berechtigt ist, auch ist derselbe, nach den Vorschriften dieser Verordmrng, für alle Folgen alsdann verantwortlich, wenn von einem solchen Paß ausserhalb der darin erwähnten Jagdbezirke Gebrauch gemacht wird. Dagegen kaurr der Jagdcigenthümer oder Pächter diese für der: Inhaber gültigen Jagdwaffenpässe nicht nur an solche Persorren, welche in seiner Gesellschaft jagen, sondern auch an alle diejenigen Personen abgeben, welchen er das Beschiessen seiner Jagd auf, trägt, jedoch ebenfalls nur unter seiner eigenen Verantwortlichkeit für allen davor: gemachter: Gebrauch. §♦ 7. Sämmtliche Forst- und Polizei-Beamter:, die Gendarmerie, das Grenzäufsichts- Personal, alle übriger: mit der Aufsicht weger: der indirecten Auflagen beauftragter: Per, ftncu, alle Gemeindevorsteher, so wie die Feldschußen und Jagdhüter, sind angewiesen. auf die genaue Befolgung ihrer Verordnung zu wachen, und haben jede Übertretung so/ gleich bet der betreffenden Gerichtsbehörde zur Bestrafung auzuzeigen. S-8. Die Uebertretuug, der in dieser Verordnung ertheilten Vorschriften sott fosgendermassen bestraft werden: a) Derjenige, welcher bett, nach den Vorschriften diefer Verordnung, ihm beim Tragen der Jagdwaffen nöthigen zahlbaren Jagdwaffenpaß nicht besitzt, ver/ fällt sirr jedett Fall in eine Strafe von fünfzehn Gulden. b) Derjenige, welcher den nöthigen Jagdwaffenpaß oder das statt dessen erhaltene und für den Fall wirklich gültige Regiernngszeugniß zwar besitzt, aber die oer$ ordnete augenblickliche Vorzeigung versäumt, verfällt für jedett Fall in eine Strafe von drei Gtrlden. Diese Strafen werbet:, unbeschadet der wegen verübter Jagdfrevel besonders verwirkt ten Strafen, nach vorgättgiger Untersuchung von der competetttert Gerichtsbehörde ange/ setzt, und es gilt auch hier die Verordnung vom 20. October 1825 über das gerichtliche Ver, fahren bei Zuwiderhandlungen gegen die Au flog ege setze in der Provinz Rheinhessen. Rücksichtlich der Rechtsmittel gegen die Strafurtheile, der Verjähruttgszeit, der Strafverwandlung und Verbüßung kommen die Bestimmungen zur Amveubtmg, welche in den Berordttungen über die iudirecten Auflagen enthaltetr sind. §♦ 9. Von allen, nach bett vorstehenden Bestimmungen, angesetzten und wirklich eingehen, bett Strafen erhält der Atrgeber die Hälfte. §♦ 10. Gegenwärtige^ Verordnung tritt in dem ganzen Großherzogthum mit dem I.Jul. 1827 in Kraft, und es sind von diesem Zeitpunkte au die dermalen wegen der Jagdwaffenpässe bestehenden Berordttungen aufgehoben. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beS beigedruckten Staats/Siegels.. Darmstadt, bett 28. Junius 1827. (L. S.) LUDEWIG. du Thil. D« Kett Kommerrienrach H ° fma n ir hat in einer Befckikwachmg we* loten e.JD?. em schreibe« §°n mk das ich an dic Mitglieder meiner MilitLrvertreknngS-Gesellschaft von 182b erließ, benutzt, um den ietzigen hiesigen MililärvertretnngS-Berein herabzusetzen. So sehr leid es mir auch ist, daß sich Hr. Kommerzienrath Hofmann immer noch nicht darüber zufrieden stellen kann, daß er an mir einen Nebenbuhler gefunden hak, der ihm das Gleichgewicht halt, und so höchst ungern ich auch die öffentlichen Derhaudluugen in dieser Angelegenheit wieder anknupfe, so muß ich jene Bekanntmachung des Hrn. Hofmann dennoch beantworten, theüs um deryerttgen, die mir bisher ihr Zutrauen schenkten, Aufschluß über die Sache zu geben, und sie zu überzeugen, daß sie bei mir nicht gefährdet siud, theils weil ich hoffe, daß Hr. Kommerzienrath Hofmann nun endlich einmal einsehen wird, daß alle Mittel, mich zu unterdrücken, fruchtlos bleiben. Der neue Angriff des'Hrn. Kommerzienrath Hofmann ist ur feder Beziehung verfehlt. Er will offenbar dem Publikum sagen: „seht! in Gießen wird bei 50 fl. Einlage nicht nur nichts gespart, son- „dern man kommt anch dort noch schlechter weg, als bei m ir, man thut asio anfgeeen ^all bester, wenn man bei mir einlcgt" und zu dem Ende- führt er an, waL in seiner Gesellschaft bisher nach gezahlt worden ist, wornach denn freilich 1826 bei mir mehr nachbezahlt werden mußte, als bet ihm. Mau erlaube mir aber anseiuander zu setzen, woher das kommt, man wird-sich dann überzeugen, daß cs bei dem hiesigen Militarvertretungs-Verein im Gegentheil noch wohlfeiler ist, als ber dem Darmstadter, daß also Hr. E. E. Hofmann schon in dieser Beziehung besser geth'an haben wurde, wenn er geschwiegen hatte. In meiner Gesellschaft von 1826 waren 17 Mitglieder (die von 18^7 zahlt 182) von denen 7 solche Nummern zogen, die vertreten werden mußten (eine 8te ist noch zweifelhaft). Es war also beinahe die Hälfte zu vertreten, und daß sich da der Bedarf der Kaffe nicht so herausstellt wie ihn Hr. E. EffHofman n berechuet, wenn % der Mitglieder unglücklich loost, ist ganz natürlich. Demohngeachtet erscheint die erforderliche Nachzahlung mit 36 fl. 29 kr. urcht hoch, denn ich tauschte nicht nur mehrere Nummern sehr vortheilhaft, sondern hatte auch von den 17 Mitgliedern nur 101 fl. Gebühren zu berechnen. Wollte nun Hr. E. E. Hofmann nachzeigen, daß die -eute, die bei mir einlegen, schlechter wegkommen als bei ihm; so hatte er auch nach;eigen mu st en, daß bei ihm weniger nachznzahlcn gewesen wäre, wenn seine Einrichtung 1826,hier bestanden hatte, das er nicht gethan hat. Ich behaupte nun gerade das Gegeutheil, und beweise dack schon durch dle^Gebuh- ren, die Kr. E. E. Hofmann an meiner Stelle bezogen haben würde. , dNeine Gebühren be.rügen von 17 Mitgliedern 101 fl. 38 kr. Hr. Hofmann würde dagegen von jedem Mitglrede bezogm haben 5 fl., zusammen also . . . . • » ♦ ♦ * * ck' -rn Z* sodann von 1470 fl. 26 kr. als vom Bedarf der Kasse 5 pCt. also ohngefahr . . 74 fU ff^,rr. mithin zusammen 158 fl. 30 kr. Wo war es nun wohlfeiler 1826, bei mir oder bei Hrn. Kommerzienrath Hofnfann? — Daß die Mitglieder bei mir so unglücklich loosten, ist weder meine noch der Mitglieder schuld, eo gut also davon kein Schluß auf die Kostspieligkeit der Einrichtung, und davon, und nicht vom Glück oder Unglück ist doch hier nur die Rede. , , „ , r Bedenken nun noch diejenigen, die dem gegenwärtigen hiesigen Vereine bettreteu wollen, daß hier nur 4 fl. 30 kr. vom Mitglicde und nur 3>/2 pCt. als Gebühren berechnet werden, und daß wir nicht minder einen großen Theil der Auslagen wirklich „aus unserer Tasche bezahlen, während Hr. Hofmann sich 5 fl. vom Mitglicde und 5 pCt. bezahlen laßt, und sich dabei die Einrichtung seines Vereines von den früheren Vereinen hat bezahlen lassen, U e tz t behaupteter immer, er bezahle alles aus seiner Tasche) so muß sich ja jeder von selcht überzeugen, daß er bei uns wohlfeiler durchkommt, als bei Hrn. Kommerzienrath Hofmann. Uebrigcns freue ich mich, daß wir Hrn. E. E. Hofmann dahin georacht yabc«, ft.ite Einlage auch auf 50 fl. herunter zu setzen, obgleich er so entsetzlich gegen diese Summe eiferte, und glaube, daß wir uns dadurch ein wahres Verdienst um das Publikum erworben haoen, oenn den ..eruieren kommen unsere Gesellschaften mehr zu gut, als den Reichen, und wir schmeicheln UN), den ^ermeren die Möglichkeit verschafft zu haben , an den Wohlthaten des neuen Receutirungs-Gesetzes Theu nehmen ru können. Eben darin besteht der V ortheil von 50fl. Einlage, nicht aber m einer bestimmte« Er- svarniß. Diese Ersparniß liegt in der inner« Einrichtung — bei dem hiesigen Vereine namentlich darin, daß die Mitglieder hier weniger Gebühren zu bezahlen haben, als bei Hrn. E. E. Hofmann. Zm übrige« stehen wir uns gleich, Hr. E. E. Hofmann laßt bei uttHkück- lichem Loosenauf 75 st. so gut nachzahlen, als wir auf 50 fl., und da der Hr. Kommerzienrath Hofmann gegen Unglück nicht assekurirt ist; so kann seine Vertretungsanstalt, ehe er sichs versieht, ein so unglücklicher Zug treffen, daß seine Mitglieder noch mehr nachzuzahlen haben, als die meinigen 1826. Mein Angeben, daß Hr. Hofmann 20 fl. habe nachzahlen lassen, beruht auf der mündlichen Versicherung eines seiner Mitglieder, dem er diese Summe als den Betrag der Nachzahlung angegeben hat. Bei dieser Gelegenheit kann ich nicht umhin, diejenigen Mitglieder des hiesigen Vereins, welche bei den auswärtigen Herrn Agenten einlegen, zu versichern, daß sie dabei nicht solchen Gefahren und Unannehmlichkeiten ausgesetzt sind, wie sie schon bei dem Hofmann'schen Verein in Darmstadt-statt gefunden haben. Bekckrntlich hat Hr. Kommerzienrath Hofmann öffentlich bekannt gemacht, daß man auch in Büdingen bei dem Landraths-Gehülfen Bieber die Einlage bezahlen könne. Das thaten bisher viele Einwohner aus dem Landrathsbezirk Büdingen. Bieber steckte aber das Geld in seinen Sack, und gieng damit durch. Hr. Kommerzienrath Hofmann erkannte nun diese Einlagen nicht an, nahm die Einleger nicht als Mitglieder in seine Gesellschaft auf, weil sie von ihm nicht quittirt waren, und ließ auf diese Art die Leute 600 bis 700 fl. verlieren. Diejenigen darunter, welche unglücklich loosten, verloren nicht nur ihre Einlage mit 75 fl., sondern mußten sich auch noch dazu auf ihre eigene Kosten vertreten lassen, oder selbst dienen. Früher schon unterschlug ein von Hrn. Kommerzienrath Hofmann zur .Einnahme der Einlage bevollmächtigter Landraths-Gchülfe Namens Ludwig zu Hungen 225 fl. Einlagen, welche Summe nachher die übrigen Mitglieder der Darmstädter Vereinskasse ersetzen mußten. Solche Prellereien und Unannehmlichkeiten kamen bei der Hofmännischen Vertretungsanstalt in Darmstadt vor, können aber bei dem hiesigen Verein schon um deswillen nicht verfallen, weil auch die Hrn. Agenten sogleich Original-Quittungen austheilen, und selbst angesessene, höchstgeachtete Handelsleute sind. Möge Hr. E. E. Hofmann doch endlich einmal einsehen, daß all sein eigennütziges Bemühen, den hiesigen Militärvertretungs-Verein wieder zu unterdrücken, und sich das Monopol mit der Mili- tärvertretung anzueignen, ganz vergeblich ist, und möchten das die letzten Worte seyn, die ich auf solche Art zum Publikum zu sprechen genöthigk werde. Gießen den 12ten Februar 1828. C. Trapp I. Bekanntmachung. Das nachg.s-tz« Ausschi-ib-n Gr°U>crz°glich H.ssisch.r N-gi«iu,tg der Provinz 0b-ih°ks.n, '« Betreff der Gemeinde > Voranschläge, insbesondere den nach Art. 9<‘. der emem - - 1 st-tt-t-n Verzichts auf ein- Umlage dritter Ki-ss- °>'f drei Jahre und dt° Ausiegung de« Aid .0. uttb 91. Überhaupt, bringt man hierdurch zur Allgemeinen Kenntlich. Giesen den i9.Dec. 1827. Die Bürgermeisterei daselbst. m. 31. ®. 13,757. . Giessen am 27. November 1827. t < Großherzoglich Hessische Regierung L e r Provinz Ober Hessen a u sämmtliche Großherzogliche Landräthe derselben. Höchstpreisstiches Ministerium hat uns unter dem 7teil dieses über die Artikel 90 und 91 der Gemeinde < Ordnung nachfolgende Auslegungen mit der Weisung zugehen lassen, die uns uitterge- denen Behörden zur Nachachtung und insbesondere zur Berück,rchtrgung bei den Budgets für 1829 zu bideuken. gfo. die Ausfertigung Muth. „Um die vielfachen Zweifel, welche bisher bei Anwendung der Artikel 90 und 91 der Gemeinde-Ordnung vorgekommen sind, zu lösen und in dieser Beziehung liberall ein gleiches Verfahren herbeizuführen, finden wir nöthig, in Folgendem, die bei einzelnen Gelegenheiten bereits ertheilten Entschließungen zusammenzustellen und zugleich diejenigen Fragen definitiv zu entscheiden, welche bisher auf sehr verschiedene Weise von den Behörden beantworttt worden sind, und worüber bestimmte höchste Entscheidungen noch nicht voriiegen. I) Die Gemeinde - Ausgaben der dritten Klasse werden, in Gemäßheit der Art. 87 «nb’90 der Gemeinde-Ordnung, der Regel nach, durch Umlagen auf das steuerpfltch- tige Vermögen der Gemeinde, als solcher der Einwohner und Forensen auch in dem Fall aufgebracht, wenn die Gemeindkasse sie ganz oder zum Theil bestreiten konnte. ”H.) ausnahmsweise durch die Bestimmung der zweiten Abtheilung des Artrkels 90 der Gemeindeordnung auf ausdrücklich im Berathungs, Protokoll zum Voran, fthlag erklärten Beschluß des Gemeinderaths gestattet ist, auf eine solche Umlage für ein ^ahr zu verzichten und die Ausgabe aus der Gemcindekasse zu bestreiten, so kann diese gesetzliche Disposition nicht anders verstanden werden, als daß dem Gemeinderath die Be, fugniß zusteht, von jenem Verzicht ein Jahr um das andere Gebrauch zu machen, in der Art, daß, wenn im ersten Jahr verzichtet wird, erst im dritten, fünften Jahr re. dieses Verfahren wiederholt werden kann, während im zweiten, vierten, sechsten rc die Ausgabe jedenfalls umzulegen ist. „7H. Macht der Gcmeinderath von dieser gesetzlichen Befugniß des Art. 90 der Gemeinde- Ordnung Gebrauch, so kommt der Verzicht auf eine Umlage nicht allein den Einwohnern sondern auch den Forensen zu gut. Die Ausgabe, in Beziehung auf welche eine Umlage verzichtet wird, ist ganz aus der Gcmcindskasse zu bestreiten. „IV. Ereignet sich der Fall, daß der Gemeinderath auf eine Umlage zur Bestreitung einer bestimmt genannten Ausgabe verzichtet, so kann nach dem unter Nr. II Bemerkten dieses Verfahren in dem darauf folgenden Jahr rücksichtlich jener bestimmt genannten Aus, gäbe nicht, sondern erst in dem nächst folgenden wiederholt werden. Wohl aber ist eS, nach dem Sinn des Artikels 90 der Gemeinde,Ordnung, dem Gemeinderath gestattet, in diesem folgenden Jahr auf Umlagen zur Bestreitung solcher Ausgaben zu verzichten, welche in dem vorhergehenden durch Umlagen aufgebracht worden sind. Wenn also, z. B., im Jahr 1827 bU Ausgabe für Kriegskosten durch Umlage aufgebracht, auf eine Umlage zur Bestreitung von Wegbaukosten aber verzichtet worden war, so müssen im Jahr .1828 die Ausgaben für Wegbaukosten umgrlegt, auf die Umlage von Kriegskosten aber kann verzichtet werden. Nur auf diese Weise ist es möglich, daß in jedem Jahre Verzicht auf Umlagen (im Sinne des Art. 90 der Gemeinde , Ordnung) vorkommen können. ,,V.) Da der Art. 90 allgemein von Ausgaben dritter Klasse spricht, so muß die dem Gemeinderath durch die zweite Hälfte dieser gesetzlichen Bestimmung gestattete Befugniß in Ansehung jeder Art von Gemeinde,Ausgaben dritter Klasse, also auch von Gemeinde,Kriegs, kosten, gelten. „VI. Wird in Gemäßheit, des Artikel 90 der Gemeindeordnung auf eine Umlage zur Bestreitung von Ausgaben dritter Klasse verzichtet, so wird die Ausgabe definitiv und nicht blos vorlagsweise, also ohne das Recht demnächstiger Rückforderung durch Ausschlag aus dem Aerar berichtigt. „VII.) Mas die Ausgaben fiiv Zinsen und Kapital der Gemeinde/Kriegsschulden insbesondere betrifft, so gilt vonXihnen in Gemäßheit des Art. 90 und 91 der Gemeinde/ Ordnung, ebenfalls als Regel, daß sie durch Umlagen auf das steuerpflichtige Vermögen der Gemeinde als solcher, der Einwohner und Forensen aufgebracht werden müssen. „VIII.) Die vor dem Jahr 1807 contrahirten Gemeinde / Kriegsschulden lasten auf den auch vor Aufhebung der Steuerfreiheit steuerpflichtig gewesenen Objecten und sind auch diese der Regel nach auszuschlagen. ,,IX.) Die nach dem Jahr 1807 contrahirten Gemeinde Kriegsschulden lasten auf allen und jeden Steuer / Capitalien der Gemeinde. „X.) Der Beitrag für Zinsen und Kapital von Gemeinde < Kriegsschulden — gleichviel, ob sie vor oder nach dem Jahr 1807 contrahirt worden sind— welcher den in der Gemeinde Wohnenden zur Last fällt, kann aus dem Ertrag des Gemeinde/Vermögens oder aus dem Erlös von veräußertem Gemeinde / Vermögen, unter welche beide Rubriken jedoch das an die einzelnen Gcmeindeglieder verabreicht werdende Loosholz in dieser Beziehung nicht gehört, ausnahmsweise berichtigt werden, wenn die Mehrheit des Gemeinderaths dafür stimmt, und dieses im Berathungs/ Protokoll ausdrücklich erwähnt wird. „XI.) Macht der Gemeinderath von der unter X erwähnten gesetzlichen Befugnis; Ge/ brauch, was in jedem Jahr, nicht wie im Fall des Act. 90, nur alternativ, geschehen kann, so ist der aus der Gemeindskasse zu entnehmende Beitrag der Einwohner im Gan, ‘ zen, und ohne die früher nach dem in dieser Beziehung durch das Gesetz vom 25. Juni 1818 abgeänderten Gesetz vom 3o. Januar 1815, nothwendig gewesene Abrechnung unter den Ein/ zelnen aus der Gemeindskasse zu berichtigen, und die Beiträge der Forensen werden wirklich erhoben. „XII.) Die Verwendung eines Theils des Ertrags des Gemeinde/Vermögens zu Aus, gaben der dritten Klasse, in Gemäßheit der Art. 90 und 91 der Gemeinde/Ordnung, ist nur dann zulässig, wenn alle Ausgaben der ersten und zweiten Klasse vollständig aus der Ein/ nähme erster und zweiter Klasse ohne Umlagen bestritten werden können." v. Grolman. T r y g o p h o r u ' ; . .. u 'tilg ik tt-S^uZk . < ; ( . / ■•'; : - !••' KtN i .... » ■ . .. " . 1 -«><":« :-/i6T)^pn Stttt v,6 x•«$?■.; .:.- . . ■ ■ ;' ■ " kos tzE i - . . . / < ' ' ' '' " - . ■ : ; i '■ >y ■ ; . . . ■ • ' .-. f ;:$Bß an sdribmc^ TW» ■ ' . , ' ' 5;: -.v r ' ' k- ': ' ■'■■■ ' ' ' . ' ■ 7s ■**/•■ ' ' - nr < ? rb# n . ■ ■. ■ - . - ' ' ' '' ; ■ ' • - ■ : . ' ■ : ' ■" ■ ‘ I . <'.-■/ . w ff H . . " •'VliC! t .(P,..v. /.j-.r , -.q. ■ ,.• <,£'•* ^-r ., ;-v ? c;._ '' s ■' " x 9 ; '■ .'■•■- ' ■ ■ V, - vi;.' • ■ . ' v n r: />■} • ■ ■ r:.'. . ' - r/p ' "• • -i si<5 , -.‘..b qz.,r ii>: ■ ..vl- :y8 Ztt.'jn-M'LöL 8n»l ',..51^1 wr;i. 2 ,vc »tsfjsMnsndn : •' ' ' ; . ... . ' - ■ . . " ' -■ - >■ ; ’iI§ S5*i . * ■' ( i,: , • •js.Q ir? <-?niuC-O'i.,t u$ri ü \:T D ;.v ... |Ma ' .?■ / ■' • ■■ . im ■ .- ■ . .. ;, "v > i ■' ■ . ■■•. •■■■; t 7 " - ■ " , ' .. ' ' . T. ;■ - - " I- : /; -• n5u der untersten Klaffe des hiesigen Pä'bagogs fand bisher der nachtheilige Umstand Statt, daß die in dieselbe eintretenden Kinder von verschiedenerr Lehrern nach verschiß denen Methoden unterrichtet worden waren, von welchen gewöhnlich keine mit dem im Pädagog beobachteten Uuterrichtsgange übereinstimmte, ferner daß diese lberr in den ver< schiedenen Gegenständen nicht gleichförmige Kenntnisse hatten, ja in Manchem, was im Pädagog besonders berücksichtigt wird, gänzlich zurück waren. Deshalb gieng bisher oft geramne Zeit dahin, bis die neu eingetretenen sich nur soweit an die Lehrer und ihre Methode gewöhnt hatten, um an dem Unterrichte mit Nutzen Antheil nehmen zu köm nen, und noch längere z bis fie von manchen Lehrgegenständen, die ihnen bis dahin fast ganz fren:d gewesen waren, einige Begriffe erhielten. Wie störend dieß anf den Unterricht in dieser Klasse einwirken mußte, wie sehr dadurch, ungeachtet aller Bemühungen der Lehrer, ein schnelles Fortschreiten erschwert tvnrde, leuchtet von selbst ein, und hieraus erklärt sich zugleich die Erscheinung, daß viele Kinder bisher ungewöhnlich lange in Quarta zurückgehalten wurden und zu ihrem Besten zurückgehalten werden mußten. Die Wahrnehmung dieses Uebelstandes veranlaßte die nrrterzeichneten Pädagoglehrer, denen der Unterricht in der erwähnten Klasse großcntheils anvertraut ist, zu dem Entschlüsse, di» Zeit, welche sie von ihren Bernfsgeschäften erübrigen können, vorzugsweise darauf zu verr, wenden, Kinder, welche später in jene Klasse eintreten sollen, auf eine gleichförmige Wei^e in sämmtlichen Lehrgegensiänden vorzubereiten, und so zugleich mit ihren künftigen Lehrern und bereit Methode bekannt zu machen. Dieses Vorhaben erhielt die Geneh«. migung und den Beifall der vorgesetzten Behörde. Die Unterzeichneten sahen jedoch ein, baß, da ihr anderweitiger Beruf ihnen nur wenige Zeit auf dieß Unternehmen zu ver/. wenden gestattet, sie dasselbe ohne Mitwirkung eines dritten Lehrers, dem wenigstens die die Hälfte des gesammten zu ertheilenben Unterrichts anheim fiele, nicht ins Werk setzen könnten. Um so erwünschter war es ihnen daher, daß der hier mitunterzeichnete bishe/ rr'ge Unternehmer einer Vorbereitungsschule ihrem Antrag zu einer Vereinigurig freund/ lich entgegen kam. Die drei Unterzeichneten werden daher mit dem Beginn des bevorstehenden Winter/ Halbjahres gemeinschaftlich eine Vorbereitungsschule zu dem angegebenen Zwecke eröffnen, deren wesentlichste Einrichtungen sie dem verehrten Publikum hier mitzntheilen sich erlauben. Die Schule zerfällt in zwei Klassen; in der untern werden die ersten Elemente gelehrt; die obere ist zu der eigentlichen Vorbereitung für den Besuch der untersten Klasse des Pädagogs bestimmt; Hauptgegenstände des Unterrichts in derselben find: die An/ fangsgrürrde der Mathematik, deutsche, lateinische und griechische Sprache. Der Unterricht wird in zwei abgesonderten Zimmern ertheilt, vor der Hand in dem bisher von dem einer: der Unterzeichneten für seine Schule benutzten Lokale, weft ches die zu diesem Zwecke erforderlicher: Veränderungen und Erweiterungen erhalten wird. In manchen Gegenständen, z. B. der Religion, Geschichte, Geographie, dem Kopfrechnen u. dergl. wird der Unterricht für beide Klassen gemeinschaftlich sein. Außerdem wird den Schülern auch Gelegenheit zum Unterricht im Zeichnen und Singen verschafft werden. Die Zahl der Stunden, während welcher die Schüler, wenigstens die der ober» Klasse, täglich im Unterrichtslokale beschäftigt find, ist fünf. Da der Unterricht fich außer den für eine künftige wissenschaftliche Laufbahn erfordert lichen Kenntnissen auch auf die für das bürgerliche Leben uothwendigen erstreckt, so wert den auch solche Knaben in die Anstalt aufgenommen, welche nicht zum wissenschaftlichen Studium bestimmt find, und daher dkö Unterrichts in den alten Sprachen nicht bedürfen. Die Die Unterzeichneten hoffen, baff es den Eltern solcher Knaben NM so erwünschter sein wird, dieselbe auf eine zweckmäßige Art für ihre künftige Bestimmung vorbereitet zu sehen, da dergleichen Knaben durch eine Verfügung der hochverordneteu Pädagogkommission in Zukunft von dem Besuch des Pädagogs ausgeschlossen bleiben. Am Ende jeden Semesters wird mit den Zöglingen eine öffentliche Prüfung vorge- nommeu, deren Ort und Zeit jedesmal zum voraus bekannt gemacht werden wird. —- Ue.brigens wird es den Unterzeichneten höchst erwünscht sein, wenn auch außerdem die verehrten Eltern der ihnen anvertrauten Kinder und andere Freunde der Jugendbildung die Anstalt recht hänstg mit ihrem Besuche beehren, um sich durch eigne Anschauung von der Unterrichts-Methode, sowie von den Fortschritten und der Behandlung der Kinder in Kenutniß zu setzen. Der Betrag des Honorars bleibt ganz derselbe, wie-in der bisher von einem der Unterzeichneten allein unternommenen Schulanstalt, nämlich: 2 fl. Eiutrittsgeld, 7 fL 30 fr. vierteljähriger Beitrag für die Schüler der obem Klasse und 6 fl. für die der untern und für die, welche die lateinischen und griechischen Unterrichtsstunden nicht besuchen, außerdem jährlich 30 kr. zur Schulkasse zur Anschaffung der für die Schule nöthigen Bedürfuisse. — Auf Unbemittelte ist man billige Rücksicht zu nehmen bereit.— Uebrigens werden die Unterzeichneten mit Vergnügen mündlich jede weitere Auskunft er, theileu, und die ihnen mitgetheilten Wünsche Einzeler, soweit es möglich ist, ben'rcksich, tigen, so wie es ihr beständiges Bestreben sein wird, das in sse gesetzte Zutrauen zu recht- fertigen und ihre Anstalt immer mehr zu vervollkommnen. —- Der Unterricht kann wegen der jtr treffenden Vorbereitungen für das künftige Semester Nicht eher beginnen, als am 20. October. Gießen am 29. September 1828. Mcitershaufcn. Dr. Curtinan. Dr. Geist. ,£)ev Herr Kommerzienrath E- E. Hofmann zu Darmstadt hat in einigen öffentlichen Blattern bekannt gemacht, daß Herr Advocat Trapp dahier für den Militär /Verein pro 1826 zu der Einr läge von 50 fl. an noch 36 fi. 29 kr. nacherhoben habe. Um den, durch diese Bekanntmachung entstehenden Jrrthümern ^vorzubeugen, finde ich mich veranlaßt, hiermit zu bemerken, daß der obenerwähnte Verein, welcher nur 17 Mitglieder zählte, unter der alleinigen Leitung des Herrn Advocatcn Trapp bestanden und daß diese erwähnte Nach/ zahlirng nicht von dem, erst pro 1827—1828 unter meiner Mitleitung begonnenen Giesser Milir tär/ Verein herrührt. Da der von Herrn Advocaten Trapp pro 1826—1827 gehabte Verein, wie schon gesagt, nur aus 17 Mitgliedern bestände, deren 8 solche Nummern zogen, welche zum Marschiren bestimmt wurden, so wird es allen Unbefangenen nicht auffallend seyn, wenn bei diesem Verein und bei dem statt gehabten ungünstigen Loosen dec Mitglieder 7 fl. 29 kr. mehr bezahlt worden find, als Herr Kommerzienrath Hofmann pro 1826 —1827 bei circa 1000 Mitglieder, nach seiner eigenen Angabe erhoben hat. Die von Herrn Kommerzienrath Hofmann in seiner Bekanntmal chung erwähnte Mehrzahlung von 19 fl. 29 kr. beruht nur auf einem kleinen Irrt hu me und beträgt, wie schon erwähnt, nur 7 fl. 29 kr. Herr Kommerzienrath Hofmann führt übrigens am Schluffe seiner Erklärung auch noch an, daß sich jetzt jedermann überzeugen würde, daß ein Antrittsgeld von 50 fl. den Beitritt nicht billiger macht. Dieser Aeusserung stimme ich vollkommen bei und bemerke, daß ich sogar zu der Zeit, wo ich mit Herrn Advocaten Trapp gemeinschaftlich den dahiefigen Verein unternahm, dieses schon eingesehen habe; allein unsere Absicht ging bei unserm Unternehmen dahin, auch den Wenigerbe/ mittelten, welche bei der gegenwärtigen Zeit keine 75 fl. ohne Stöhrung ihres Geschäftes rc. auf einmal zahlen könnten — durch drei Ziclzahlungen, welche sich in Fällen auf Jahr erstrecken können, Gelegenheit zu geben, von der Wohlthat des allerhöchsten Gesetzes vom 6. August 1821 in Bezug auf die Vertretung, Gebrauch zu machen. Daß diese unsere gute Ansicht sowohl in der dahiesigen Provinz als auch in der Provinz Starkenburg und Rheinhessen nicht verkannt worden ist, glauben wir uns dadurch schmeicheln zu können, daß wir in den drei Provinzen in unserm Unternehmen seither kräftig unterstützt worden sind, und unser Verein im vorigen und auch in diesem Jahr soviel Mitglieder zählt, als wir selbst nicht einmal erwartet haben. Giessen den 29. Januar 1828. Roth. Ich bin mit obiger Erklärung des Herrn Revisors Roth vollkommen einvestanden, und behalte mir vor insbesondere wegen des Militärvertretungsvereins de 1826 auch öffentlich näheren Aufschluß zu ertheilen, indem mein Schreiben, das die Veranlassung zu obengenannter Erklärruna des E. E. Hofmann gab, nur an die Mitglieder des Vereins de 1826 gerichtet ist. Giessen den 29. Januar 1828. Trapp. Beilage zum Giesser Anzeigungs-Blatt. An das verchrliche Publikum. E L n alle Facher der Wissenschaften umfassendes allgemeines Journal - Lese - Institut betreffend. bisher in dem Geschäfte meines Vaters arbeitend, ist mir die Ueberzeugung geworden, daß durch eine Verkettung von Umstanden und Ursachen, insbesondere den Literaturfreunden auf dem Lande und in kleineren Städten, eine passende, wohlfeile Gelegenheit abgehet, sich mit dem Inhalte der Zeitschriften, welche am meisten Interesse für sie haben, bekannt zu machen. Um diesem Mangel abzuhelfen, auch den zahlreichen Wünschen der Literaturfreunde zu entsprechen, habe ich mich entschlossen, neben meiner neu eingerichteten Leihbibliothek und dem schon seit mehreren Jahren bestehenden Musikleihinstitute eine allgemeines, alle Fächer der Wissenschaften um fasse n des Journal - Lese- Institut zu gründen. Die Haupterfordernisse eines solchen Instituts, schnelle, pünktliche, leichte und wohlfeile Mittheilung, und die Schwierigkeiten, die sich bei Erreichung dieses meines Zweckes entgegen stellen, habe ich nicht außer Betracht gelassen, und bitte nur, mich durch reichliche Theilnahme und Ordnung bei diesem kostspieligen Unternehmen bestens zu unterstützen. Jeden billigen Wunsch werde ich stets schätzen, und wo es angeht, zu berücksichtigen suchen. Ich habe die bekanntesten und bewährtesten Zeitschriften aus allen Fächern "des Wissens der Mittheilung durch dieses Institut bestimmt, welche ich, sobald sie mir von den Verlagshandlungen zugekommen und in angemessene Hefte gut brochirt oder gebunden sind, an die verehrlichen Theilnehmer unter folgenden Bedingungen ausgeben werde. §. 1. Jedem Theilnehmer steht es frei, von sammtlichen in dem beigedruckten Verzeichnisse aufgeführten Zeitschriften (welche ich der bequemer» Uebersicht wegen in 5Rubriken brachte) sich willkühr- lich viel auszuwahlen, die ihm dann auf dem von ihm selbst bezeichneten Wege unerinnert zugehen fettem Um zu erfahren, welche Zeitschriften die verehrlichen Interessenten zu lesen wünsche», bitte ich mir dieselben auf dem erwähnten Verzeichnisse vorzumcrkcn, und mir dieses Blatt, mit ihrer Namens-Unterschrift versehen, gefälligst wieder zugehen zu lassen. 2. Montags und Donnerstags werden, wenn die gewählten Zeitschriften anders mit ihren einzelnen k Heften so weit reichen, zwei derselben den hier in Gießen befindlichen Thcilnehmern in die Woh- A nung gebracht und die letztgegebenen abgeholt. Den Auswärtigen sollen zur Verminderung der Portokosteu, wo es hinsichtlich der eigenen Wahl zulässig ist, immer 4 Hefte auf dem von ihnen bezeichneten Wege zugcsandt, und so lange mit fernerer Mittheilung eingehaltett werden, bis diese zurückgekommen sind. Als späteste Wechsclfrist dürfen indessen von Auswärtigen 3Wochen und von Einheimischen 14 Tage nicht überschritten werden, weil sonst in der höchst nöthigen Ordnung eine sehr fühlbare Lücke entstehen würde. §. 3. Die Zeitschriften gehen von den Theilnehmern immer wieder an mich zurück, und jede Abgabe an einen andern Interessenten kann ich aus mehreren im Interesse der Leser liegenden Gründen nicht gestatten. §. 4. Das Abonnement auf das ganze Jahr betragt- (wenn die Anzahl der gewählten Zeitschriften 24 nicht übersteigt) acht Gulden, und. muß wenigstens halbjährig mit vier Gulden vorausbezahlt werden; wählt ein Abonnent mehr als 24 Zeitschriften, so hätte er sich wegen einer weitern Vergütung mit mir zu verständigen. Einheimische werden für das Umtragen der Hefte noch außerdem eine Vergütung an den damit beauftragten Burschen leisten. Daß Auswärtige alle durch die Zu- und Rücksendung, wie alle durch sonstige hierher gehörige Mittheilungen entstehenden Kosten zu tragen haben, versteht sich von selbst; indessen erbiete ich mich zur Erleichterung der Mittheilung alles Mögliche beizutragm, und namentlich für Porto-Auslagen ein jährliches Aversum in Rechnung zu bringen. §. 5. Wer nicht % Jahr vor dem Abonnementsschluß mir bestimmt und schriftlich ankündigt, daß er aus dem Institute austreten wolle, macht sich stillschweigend noch y2 Jahr weiter zur Theilnahme verbindlich.. Die gelesensteu belletristischen Zeitschriften habe ich in meine ganz neu errichtete Leihbibliohek ausgenommen, deren vollständiger, die Bedingungen enthaltender Katalog stets bei mir zu. haben ist. Das jährliche Abonnement bei derselben beträgt sechs Gulden; wer indessen neben ihr auch das allgemeine Lese- Institut für Zeitschriften benutzen will, zahlt fürs ganze Jahr zwölf Gulden. Außerdem mache ich auch auf meine obenerwähnte Musik leih anstatt aufmerksam, und verweise hiu- sichtlich der Bedingungen auf den Katalog derselben. Auch die Verbindung dieses Instituts mit einem der vorerwähnten ist durch Preiserniedrigung. erleichtert. Das Abonnement für das Musik-Leih-Jnstitut allein beträgt jährlich zehn Gulden, wogegen die Benutzung desselben mit dem allgemeinen Lese- Institut für fünfzehn Gulden dreisig Kreuzer, und mit der Leihbibliothek für vierzehn Gulden, die Verbindung aller drei Institute endlich aber für einundzwanzig Gulden gestattet ist. Der Anfang der Lektüre muß, um wegen Mangels der Hefte keine Stockung eintreten zu lassen, bis zum Anfänge des Monats März d. I., vielleicht auch etwas länger, ausgesetzt bleiben; die Theilnehmer werden indessen dadurch um so weniger beeinträchtigt, als die Abonnementszeit nur von dem Tage des ersten Empfangs an gerechnet wird. Für Natur- und Heilkunde besteht schon seit 9 Monaten eine Lesegesellschaft aus den unter A. bezeichneten Journalen, weshalb also Aerzte, Naturforscher und Apotheker sogleich eintreten und befriedigt werden können^ Schlüßlich empfehle- ich den verehrlichen Theilnehmern meine,, von meinem Vater übernommene, wohl assortirte Buchhandlung, und verspreche außer den 10 pCt. Rabatt, welche auch ich an den Ladenpreisen gestatte, die schnellste und pünktlichste Besorgung aller in den Buchhandel, einschlagenden Artikel. Giessen im Januar 1827.. Georg Friedrich Heyer/ Sohn. 23) 27) 28) 29) 30) 31) 32) 33) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) 13) 14) 15) 16) 17) 18) 19) 20) 21) 22) A. Nature Heil-/ Wundarznei- und Geburtskunde. 1) Annalen, allgemeine medizinische, herausg. v. Pierer. Leipzig. 4. M L Heidelberger klinische. Heidelberg. 8. , , _ der Physik u. Chemie, herausg. v. Poggendorf. Leipzig. 8. Archiv für Homöopath. Heilkunst. Leipzig. 8. _ L für medizinische Erfahrungen, heransg. v. Horn u. Nasse. Berlm. 8. — für Anatomie u. Psysiologie, v. Meckel. Leipzig. 8. — für die gejammte Naturlehre,, herausg. v. Kastner. 8. — für thierischen Magnetismus, v. Eschenmeyr, Kiefer u. Nees v. Esenbeck. Leipzig, b. des Apothekervereins, herausg. v. Brandes. Lemgo. 8. Bibliothek der praktischen Heilkunde, herausg. v. Hufeland. Berlin. 8. neue, für Chirurgie u. Ophthalmologie, v. Langenbeck. Hannover. 8. Flora, oder botanische Zeitung. Nürnberg. 8. Jahrbuch, Berlinisches, der Pharmazie. Berlin. 16. _ neues, für Chemie u. Physik, herausg. v. Schweigger u. Schweigger-Seidel. Hatte. 8. — neues, der teutschen Medizin u. Chirurgie, herausg. v. Harleß. Hrmm. 8. Journal der Chirurgie u. Augeuheilkunde, v. Gräfe u. Walther. Berlin. 8. — der praktischen Heilkunde, herausg. v. Hufeland. Berlin. 8. — für Geburtshülfe u. Frauenzimmerkrankheiten, v. Siebold. Frankfurt. 8^ — der Pharmazie, v. Trommsdorff. Leipzig. 8., Isis, encyclop. Zeitschrift v. Okeu. Leipzig. 4. Magazin der Pharmazie, herausg. v. Geiger. Carlsruhe. 8. — der ausländischen medizinischen Literatur, v. Julius u. Gerson. Hamburg. 8. — der gesummten Heilkunde, herausg. v. Rust. Berlin. 8. 24) . Neuestes uud Nützlichstes'der Erfindungen und Beobachtungen, in der Chemie, Fabrikwissenschaft,. Apothekerkunst rc. Nürnberg. 8. 25) Notizen aus dem Gebiete der Natur- u. Heilkunde, herausg. v. Froriep. Weimar- 4. 26) Repertorium der gesammten Heilkunde, herausg. v. Rust. Berlin. 8. — der Pharmazie, v. Buchner u. Kastner. Nürnberg. 16. Sammlung auserlesener Abhandlungen aus dem Gebiete der praktischen Heilkunde. Leipzig. 8. Taschenbuch für Scheidekünstler u. Apotheker rc. Weimar. 16. Zeitschrift für Natur- u. Heilkunde v. Carus, Ficinus, Franke u. Kreysig. Dresden. 8. — für Physik, u. Mathematik, herausg. v. Baumgärtner u. Ettinghausen. Wien. 8. — für Staatsarzneikunde, v. Henke. Erlangen. 8. — gemeinsame teutsche, für Geburtskunde. Weimar. 8. 34) Zeitung, medizinisch - chirurgische, v. Chrhard. Salzburg. 8. B. Rechts - und Staatswisienschaft- 1) Annalen, politische. Stuttgart. 8. 2) Archiv für civilistische Praris, herausg. von v. Löhr, Mittermaier u. Thibaut. Heidelberg. 8., 3) — neues, des Criminalrechts, v. Konopack, Mittermaier u. Roßhirt. Hatte. 8. 4) Beiträge zur Gesetzgebung des Königreichs Baiern, herausg. v. zu Rhein. München. 8. 5) — criminalistische, v. Hudtwalker. Hamburg, 8. 6) — zur juristischen Praris auf Academien, v. Weudt. Nürnberg.. 8. 7) Jahrbuch der gesammten. teutschen juristischen. Literatur, herausgcgeben v. Schnuck. Erlangen. 8. 8) Journal, politisches. Hamburg. 8. 9) Justiz- und Polizciflnuu. Stuttgart. 4. - 10) Magazin der Rechtswissenschaft und Gesetzgebung, von v. Grolman u. v. Löhr. Gießen. 8. 11) Museum, rheinisches, für Rechtswissenschaft, Philologie u. Geschichte. Bonn. 8. 112) Sophronizon; Beiträge zur neueren Geschichte, Gesetzgebung. und. Statistik der Staate« u. Kirchen,, v. Paulus. Heidelberg. 8. 13) Staatsbotc, der. Darmstadt. 4. 14) Der Tag; Zeitschrift für Geschichte, Politik und Literatur, v. Berücken. Weimar. 4. 15) Zeitschrift, krit., f. Rechtswissenschaft, v. Mohl, Rogge,. Scheuerten, Schrader u. Wachter. Tübg. 8. 16) Zeitschrift für gefchichtliche Rechtswissenschaft, von v. Savigny, Eichhorn, Göschen rc. Bcrtirr. 8. 17) — für Civil- u. Criminalr echts p fleg e in Hannover, herausg. v. Gans. Hannover. 8. 18) — für Civil- u. Criminalrechtspflege im Preuß. Staate, herausg. v. Hitzig. Berlin. 8. 19) — für Gesetzgebung, Rechtswissenschaft u. Rechtspflege in Sachsen-Weimar-Eisenach, von Müller.. Neustadt a. d. Orla. 8. C.. Sprach - u. Erziehungswissenschaften/ Kritik. 1) Aelternzeituug, herausg. v. Spieß. Frankfurt. 4. 2) Anzeigen, Göttinger gelehrte. Göttingen. 8. 3) Anzeiger, allgemeiner, der Deutschen. Gotha. 4. 4) Archiv, neues, für Philologie und Pädagogik, v. Seebode. Hannover. 8. 5) Bibliographie, allgemeine teutsche. Leipzig. 8. 6) — von Deutschland, England, Frankreich u. Italien. Gotha. 8. 7) Bibliothek, kritische, für Schul- u. Unterrichtswesen, v. Seebode. Hildesheim. 8. 8) Blatter für literarische Unterhaltung. Leipzig. 4. (Fortsetzung de/literar. Conversationsblattes.) 9) Hermes, kritische Jahrbücher der Literatur. Leipzig. 8. 10) Hesperus, encyclop. Zeitschrift, v. Andr6. Stuttgart. 4. 11) Jahrbücher des preuß. Volksschulwesens, herausg. v. Beckedorf. Berlin. 8. 12) — für Philologie u. Pädagogik, v. Jahn. Leipzig. 8. 13) — der Literatur. Heidelberg. 8. 14) — freim., d. allg. teutschen Volksschulen, v. Schwarz, Wagner, Autelu. Schellenberg. Hdbg. 8. 15) Literaturzeitung, Berliner. Stuttgart. 4. 16) — — Haller. 4. 17) — — Jenaer. 4. 18) — — Leipziger. 4. 19) Monatsschrift, Niederrheinisch - westphälische, v. Rossel. Aachen. 8. 20) Repertorium der in- u. ausländischen Literatur, v. Beck. Leipzig. 8. 21) Schulzeitung, allgemeine, herausg. v. Dilthey rc. Darmstadt. 4. 22) Wochenblatt für Prediger u. Schullehrer. Erfurt. 4. D. Theologie. 1) Annalen der Theologie, v. Schultheß. Zürich. 8. 2) Archiv, neuestes, der Pastoralwissenschaft, v. Brescius, Böckel, Muzel u. Spicker. Berlin. 8. 3) — der Theologie, v. Bengel. Tübingen. 8. 4) Denkglaubige, der, v. Paulus. Heidelberg. 8. 5) Für Christentum u. Gottesgelahrtheit, v. Bretschneider u. Schrödter. Jena. 8. 6) Jahrbücher für Religions-, Kirchen- u. Schulwesen, v. Schuderoff. Leipzig. 8. 7) — der Theologie u. theologischen Nachrichten, v. Schwaz. Frankfurt. 8. 8) Journal für Prediger, v. Bretschneider, Neander u. Vater. Halle. 8. 9) Kirchenzeitung, herausg. v. Zimmermann. Darmstadt. 4. 10) Magazin für christliche Prediger, v. Tzschirner. Hannover. 8. 11) Mittheilungen, h^jähr., a. d. Arbeiten mehrerer evangel. Predigervereine, v. Schwabe. Neustadt. 8» 12) Prediger - Bibliothek, v. Röhr. Neustadt a. d. O. 8. 13) Repertorium für die Angelegenheiten des evangelisch-christl. Predigtamts, v. Hildebrand. Meissen. 8. Zeitschrift, neue, der Theologie, v. Winer. Sulzbach. 8. E. Haus--/ Land-/ Forfcwirthschäft u.' Gewerbskunde. 1) Annalen, Möglin'sche der Landwirthschaft. Berlin. 8. 2) Archiv der teutschen Landwirthschaft, v. Pohl. Leipzig. 8. 3) Beitrage zur gesammten Forstwissenschaft, herausg. von Hundeshagen. Tübingen. 8. 4) Forst- u. Jagdzeitung, v. Behlen. Frankfurt. 4. 5) Gartenzeitung, allgemeine teutsche, Passau. 4. 6) Geometrie u. Mechanik, in Anwendung auf Künste u. Gewerbe, v. Dupin, a. d. Franz. Straßburg. 8. 7) Handwerker, der, u. Künstler Fortschritte u. Muster, m. vielen Abbildungen. Weimar. 4. 8) Jahrbuch, neues, der Landwirthschaft, v. Plathner u. Weber. Leipzig. 8. 9) Jahrbücher des polytechnischen Instituts, herausg. v. Prechtl. Wien. 8. 10) Journal, polytechnisches, herausg. v. Dingler. Stuttgart. 8. ■ 11) Magazin der neuesten Erfindungen, Entdeckungen u. Verbesserungen, v. Poppe, Kuhn u. Baun» gärtner. Leipzig. 4. ■ 12) Magazin der neuesten Erfindungen, v. Ahner. Leipzig. 8. 9 13) Neues u. Nutzbares aus dem Gebiete der Haus- u. Landwirthschaft, v. Weißenborn. Weimar. 9 14) Neuigkeiten, ökonomische, v. Andre. Prag. 4. 15) Pfeil, kritische Blätter zur Forst- u. Jagdwissenschaft. Leipzig. 8. ■ 16) Wochenblatt, rheinisch-landwirtschaftliches, fürs Großherzogthum Hessen. Mainz. 8. ■ 17) Zeitung, landwirtschaftliche, v. Schnee. Halle. 4. ■ 18) — — für Kurhessen. Kassel. 4. ■ Der Unterzeichnete wünscht die oben mit bezeichneten Journale zu lesen und macht sich verbindlich den gedruckten .dieses Justituts nachzukommen. den ten 1827. ■