SamStags den 8. Julii 1820. Num. 27. Polizey-Taxe. 1 %. Ochscnfleisch, bestes 1 — desgl. mittelmäsiges — 1 — desgl. geringes — — i — Kühfleisch 9 fr. 8 auch 1 — Rindfleisch 7 fr. auch 1 — Kalbfleisch, gewöhnliches 1 — desgl. ansgemäsietes — 1 — Schweinenfleisch — — 1 — Hammelfleisch, gutes 1 — — geringes 8 fr. auch 1 — gemischte Leber: oder Vlut t Wurst — — 1 'n. dergleichen von vorzügln eher Qualität — —• 1 — geräucherter Spickspeck 1 — geräucherter Schinken 1 — Bratwurst mit Gewürz 1 — Rlttdsfett — — — fr. 10 9 8 7 6 4 6 10 9 7 pf-I < Po lize y / Taxe. 21 1 U. Hammelsfett — — — 21 1 — Schweinenfett — — — 2 1- Salz — — — — — 1 Maas Bier, welches wenigstens 14 Grad hat, wird taxirt zu — 1 Maas Doppelbier — — — — 1 Maas Milch -- — —- — 1 Maas Frucht - Brandtcwein , 2 so wenigstens 50 Procent — Weingeist enthalten muß — |fr. pf. 1*20 — 20 — 4 2 4 - 6 — 321 — 10 2 15 24 22 18 211 Brodtaxe und Gewicht. Für 1fr. Schwarzbrod 12 Loch 3Q. Für 1 fr. Weck 6 Loch 3 Q. Für 1 fr. Milchbrod 5 Loch 5 Q. Für 1 fr. Butter - Bretzeln 3 Loth 11 Für 1 fr. Taigscher 9 Loch 3 Q. M a r k t t P r e i s e. fr. Pf. MarktlPreife. kr.Ipf. 1 'N. Hecht - - - 18 — 1 halb Simm er Erbsen — — 48; — 1 — frische Butter — — 14 -— 1 halb Simmer Linsen — — 48 — auch 15 — 1 Waizenmehl — — — 4 - 4 Handkäse — — — — 4 — 1 (ti>. grob geschälte Gersten — 8 — 9 Eyer — — — — WWWWWIA. WUU-UU'UUUAWU 8 1 klein geschälte Gersten — 12 - Getraidepreist vorn 1. Julii bis den 8. Julii in Frankfurter Währunq den fl. ä 60 fr. und das A. zu 52 Loch ländischen Gewichts. Städte. G e m ä s. Warzen s wiegt Korn wiegk Gerste wiegt Hafer jivleat Darmstadt das Malter. fl. fr. k 190 fL fr. W. 170 fl. ! 4 fr. 51 1 150 fl. 3 fr. 30 120 Giessen das Malter. 7 50 —— 4 50 — 3 45 3 20 Marburg auch 8 — —— 5 10 ■■■ 3 50 -- das Mött. 6 20 150 4 — 135 3 .— 120 2 _ Wezlar. das Achtel. 7 45 206 5 30 190 31 40 i 158 3 201 84 ) 110 ( Instruction, nach welcher sich die Caminfe- ger in der Provinz Hessen hinsichtlich ihrer Dienst- oblieg en heilen zu richten haben. (Beschluß.) 4) Die Camine solcher Gewerbe ieute, welche zum Betrieb ihres Gewerbs starke Feuerung nöthig haben, wie Bäcker, Bierbrauer, Brandtweiubrenner, Saifen t Sieder, Hafner, Gasiwirthe und Garköche hinsichtlich ihrer Kuchen.' schorusieine u. d. gl. sollen alle vier bis sechs Wochen geputzt werden / wenn nach der Größe des Gewerbs derselben eine öftere Fegung der Schornsteine, als in den gewöhnlichen nöthig ist. Auch die Camine der Schreiner, welche in ihren Oefen viel Hobelfpäne verbrennen, sollen im Winter eben so oft gefegt werden. 5) Für die Reinigung eines einstöckigen Schornsteins hat der Caminr seger nur drey Kreuzer, die eines drey oder mehrstöckigen fünf Kreuzer Fegerlohn zu verlangen. Bey Knchen- schori.steluen wird das Stockwerk, in welcher die Küche befindlich ist, als besonderer Stock gerechnet, so wie bey gebrochenen Dächern der bewohnte Theit desselben. Uebrigeus haben sich die Ca- minfeqer die zur Fegung nöthigen Besen selbst anzuschaffen und können solche von den Hauseigenthümern nicht verlangen, dürfen auch uur für diejenigen Schornsteine Bezahlung fordern, welche sie verordnungsmäfsig wirklich gefegt haben, und sich eben so wenig durch Annahme von irgend etwas verleiten lassen, die Fegung eines Camins zu unterlassen widrigen Falls sie sich einer Strafe von 10. Rthlr. zu gewärtigen haben. 6) Für die Reinigung der Schornsteine in den herrschaftlichen Gebäuden har der Schornsteinfeger eben wohl den unter Nr. 5. bestimmten Lohn Von dem einschlägigen Rentbeamten oder aus derjenigen herrschaftlichen Casse, auf welche die Zahlung angewiesen wird, zu empfangen, in denjenigen herrschaftliche» Gebäuden aber, welche von Privatpersonen bewohnt werden, sind diese verbunden, den Caminfegerlohn für die Reinigung der Schornsteine, welche sie benutzen, zu bezahlen. Eben so wenig können dte Standes- und Patrimonial- Gerichtsherrn, falls sie sich nicht deß- halb durch besondere von höchsten Orten erhaltene Bewilligung legitimiren können , die unentgeldliche Reinigung der in ihren Gebäuden befindlichen Schornsteine verlangen , sondern haben solche nach den vorhin festgesetzten Taxen zu bezahlen. 7) Um sich wegen des wider Ver- hoffen etwa durch ihn oder seine Leute angerichtet werdenden Schadens erholen zu können; hat der Caminfeger eine hinlängliche Caution entweder baar, oder durch Verpfändung von Immobilien zu stellen, übrigens sich genau nach der ihm er- theilten Instruction zu bemessen, widrigen Falls Großherzogliche Regierung sich vorbehält die ihm ertheilte Conces- sion zu jeder Zeit wieder zurückzunehmen und nach Gutbefinden anderweit zu verfügen. Ediktalladungcn. Kurfürstliche Regierung hat mir den gnädigen Auftrag ertheilt, den sta- tum activorum et passivoram des dahier am Ende des December Monaths 1819. verstorbenen Kurhessischen Licent- Inspectors Braun zu untersuchen. Um nun den Schuldeuzustaud festzustetten, lade ich hierdurch alle, welche an den gedachten Licent - Inspektor Braun aus irgend einem Grund Forderungen machen zu können glauben, auf den 19ten Julius d. I. Vormittags 9 Uhr in hiesige Gerichtsstube, vor, um bei Ver- meidunA nachheriger Ansschliesung von die- — ) 111 ( — dmem Verfahren, ihre Forderungen zu Protokoll zu geben. Amöneburg den 8tenJunius 1820. Kurfürstl. Iustttz-Amt daselbst. C. Giesler v. €. in fidem. Buderus. H. Zur Berichtigung der Verlassen- -cyafts-Maste des dahier verstorbenen Eroßherzogt. Hofkammer t Registrators Cellarins, sind dessen etwaige Schulden zu wissen nörhig; es werden daher die irnbekannten Gläubiger desselben aufgefordert, ihre Forderungen an die Masse bis den 24ten künftigen Monats Inly bei Unterzeichnetem einzugegeben / ge- aenfalls die Verlassenschaft den Erben wird verabfolgt werden, an die sie sich alsdann zu wenden haben. Giessen den 22tcnInny 1820. Von Commissions wegen. Dietz, Commissions; Rath. III. meintlicfre Hordel irngen liquid» richtig zu stellen, als sie anforrsteu weiter nicht gehört und mit ihren Forderungen, voll toJrbVuMw-19“1 "usgeschloffcir Grostrnbuscck am lO.Juny 1820. Frey Herr!. v. Buseckl-ches Iustizamt das. Reiz. « , Da das Vermögen des gewesenen Hoheirsschultheisseu Philipp Bellos zu Beuern, hiesigen Amts, bei weitem nicht mrrerchr, die von demselben contrahirte Schulden zu tilgen: So hat Großher- zogt. Hess Hofgericht zu Giessen den förmlichen Concurs erkannt, und unterzeichneter Gerichtsstelle dessen Leitung übertragen,^ auch verordnet, daß in ter- mino liquidationis die Gute angele- gentlichst versucht werden soll; es werden demnach sämmtliche, sowohl bekannte als unbekannte Gläubiger des er- sagten Hoheitsschultheiß Beüoff andurch ausgefordert, in dem auf * 9 Donnerstag den 20teu Inlv d Morgens 8 Uhr ad hquidandum anberaumten Termin, ff P'wiß vor Amt dahier, entweder in Person, oder durch genugsam Bevollmächtigte , zu erscheinen, und ihre ver- _ iv. Da das Vermögen des Gemeinds- manns Philipp Becker zu N7iW cheu' i“ Tilgung Nb l SwS“»?4““*" bn wc-ten' J ' daher dann von Groß- cur6 & Den 30. Jun. Dem Burger und Backer, Johann Wahlenfels, ein Sohn, Namens Johannes Ludwig. Eod. Dem Burger und Weißaerber, Johann Ockel, ein Sohn, Namens Chrtt stoph Jacob Heinri - Eod. Dem Lunger und Schneider, Heinrich Ferdiriand Weidig, em Sohn, Namens Heinrich Christian. Den 2. Jul. Dem Burger und Bar cker, Friedrich Koch, eine Tochter, Namens Christiane Friederike Caroline» Getaufte bei deo Burgkirche. Den 1. Jul. Dem Fahnenträger, Conrad Caspar im 2ten Bataillon cheibr regiment, em Sohn, Namens Friedrich. K,* ^-7^, Fruchtverfteigrrung. Künftigen Montag den 10tenIük. K I. sollen bey Großherzogl. Rentamt Grimberg 60 Malter Waitzen, 200 Malter Korn, 200 Malter Gersten, 20 Malter Erbsen in geringen Quantitäten an den Meist/ Mietenden öffentlich versteigert, und die/ fenigen Abtheilungen, worauf annehm/ Auf dem am 6tenIuly. statt gehabten Frachtmarkt wurde verkauft: (im Mittel r Preist) r Waizen 9 Malter a 200 T. 7 st. 40 fr. Korn — Malter ä 180T. — st. Gerste — Matter L 160 Ä. — st. —fr. Hafer — Matter L —st. —fr. Mittwochs den i2'-»Julp 1820: wird der musikalische Verein von hier und der Umgegend in der hiesigen Kirche ein R ii f i k f t ft zum Besten der Armen geben» Erste Abteilung. Synphonre von Beethoven. Schliers Glocke, in Musick gesezt von Dr. A. Romberg» Zweite Abtheilung» Ouvertüre aus Winters Macht der Tone. Gottfried Webers Te Deum laudamus. . Der Anfang ist Aberrds um 5 Uhr. Das geringste Eintrittsgeld betragt für jede Person 30 kr. Billcts sind bei dem Padagogpcdellen Diehl zu haben. Auch hat derselbe den Text der Schillerschen Glocke zu 9kr. , und das re veum, deutsch und lateinisch, zu 4kr. , zu verkaufen.. Giessen den 8. Jul. 1820. Dr. Gassner, Musik/Dircctor. f