. Giesser Anzeigungs-Blättchen. Samstags den i6.Octbr. 1819. Num. 42. Polizey-Tare. 1 Ä>. Ochsenfleisch — — 1 — Kühfleisch — — 1 — Rindfleisch — — 1 — Kalbfleisch — — 1 — Schweinenfleisch — 1 — Hammelfleisch, gutes 1 — gemischte Leber - oder Blut •- Wurst — — 1 dergleichen von vorzüglie eher Qualität — — 1 — geräucherter Spickspeck 1 — geräucherter Schinken 1 — Bratwurst mit Gewürz 1 — Rindsfett — — — 1 — Hammelsfett — — 1 — Schweinenfett — — fr- Pf. 11 2 9 — 8 — 9 | — 12 2 10 — 12 16 28 24 24 22 20 25 , 0, Polizey-Taxe. 1 r4. Salz — — — — 1 Maas Bier, welches wenigstens 14 Grad hat, wird ta^irt zu 1 Maas Doppelbier — — 1 Maas Milch — — — 1 Maas FruchtBrandtewein, so wenigstens 30 Prvcent Weingeist enthalten muß — kr.ipf. 412 4 6 8 28 B rodtax e und Gewicht. Für 1 fr. Schwarzbrod 12 Loth 4 Q. Fnr l kr. Weck 6 Loth 24 Q. Für 1 kr. Milchbrod 5Loth 24 Q. Für 1 kr. Butter - Brcßeln 3 Loth U Q. Für 1 kr. Taigscher 9 Loth ij-Q. Diese Flcischprc.se sind MoS von vollkommen sKlachtbarcm ausgemästetem Vieh zu versie- hen. DaS,emge Fleisch, welches von geringerer Güte befunden wird, wird auch qerinaer ta- jrtrt und dw Taxe nur den Tafeln der Metzgerläden iedesmal- bemerkt werden- ? 331 ta' Pf- Pi- 2 Städte. G em a s. Waizen wiegt Gerste Hafer i wiegt — i *~777— st. fl. fr 160 110 30 15 30 IO 84 Ist- Ist- 1 1 1 1 1 30 20 135 190 120 168 5 5 6 4 6 fr. 37 Marburg Wezlär Darmstadt Giessen st- 4 4 4 3 4 V4. 180 31 30 fr. 50 30 'st-' 10 7 8 7 7 GettfiideMst vöm 9. Oct. bis den 16. Oct. in Frankfurter Währuna den fl. n 60kr. und das Ä. zu 32 Loth ländischen Gewichts. J 20 ,3o Markt,Preise, halb Simm er Erbsen — halb Sim in er Linsen — Ä>. Waizenmehl — — Ä- grob geschälte Gersten klein geschälte Gersten das Malter, das Malter. auch -dasMötk. das Achtel. 150 206 kr. 18 21 23 4 4 6 3 4 2 5 kr. 4 12 4 10 14 Markt-prei se. 1 Ä. Hecht - — - 1 — frische Butter — — auch 3 Handkäse — — — 4 Eyer — — — — Korn iwiegt r. fr. ti. wiegt 147 140 nur bi’i. änfcheinend vorsätzlicher Entfernung des Schuldners, itt'seiner Abwesenheit’, und stets nur in Gegenwart des Ortsschultheißen, oder einer Ortsvorstandsperson , vollzogen werden Wenn der Schuldner ein hinreichendes schickli- '■ t , so ist solches vor- Vero^rdnung: < Die Einbringung der öffentlichen < Abgaben betreffend. 1 Da es zu Deckung der Staatsbe- : dürfnisse durchaus uötbig geworden ist, bei der Steuer - Erhebung in den Provinzen Starkenburg und Oberhesseu, neben den billigen, Von den Verhältnissen erlaubten Rücksichten weiche Seine Königliche Hoheit, der Groß!) er zog, dabei nehmen zu lasten, stets laudes- väterlich gesinnt sind, strenge und ernste Maasregeln zu ergreifen, und dadurch zugleich hier und dort den Einwirkungen böswilliger und verworfener Menschen auf treue und redliche Untertha- nen, zu begegnen ; so wird, auf allerhöchsten Befehl, Folgendes verordnet: 1. Die Behuf der Großherzog- lichen Staatskassen, und zu bestimmten Laudeszwecken, seit dem l^Ianuar l.J. ausgeschriebenen directen Steuern, sollen im ganzen Umfang der Provinzen Starkenburg und Oberhessen, mit der, durch die Rücksicht auf das Wohl des Ganzen gebotenen Strenge, in gesetzlicher Ordnung bcigetrieben werden. & 2. Bei Einbringung der, vor dem' 1. Januar 1L19. aufgewachsenen Stenerrückstände, sollen im Verhältniß der Beitragsfähigkeit der Restanten, angemessene Fristen bewilligt, und zu diesem Zweck, sott unverzüglich ein eigenes Verfahren gesetzlich angeordnet werden. Die Erecutiou auf diese älteren Steuerrückstände sott erst nach Ablanfdieser Fn-' sten ihren Anfang nehmen. §. 5. Bis zur Erscheinung einer neuen allgemeinen Finanz - Executtons- Ordnung, soll mit der Mahnung und Auspfändung der Stenerrestauten, nach den bisherigen gesetzlichen Vorschriften, unter den in den folgenden §§. bemerken Modificationen , verfahren werden: 6 4 Bevor ein Renteibeamter, er das Verzeichuiß derjenigen , welche ausgepfändet werden sollen, dem einschlägigen Iustizbeamten, gegen Bescheinigung mittheilen. Dieser ist , nach vorheriger attenfallsiger Rücksprache mit den Ortsvorsiänden, jedoch auf seine eigene Verantwortung, ermächtigt, diejenigen Debenten von der Auspfäildung zu befreien, und. in der Liste zu bemerken , welche für den Augenblick wirklich zahlttugsnnfähig sind, und keine solche Executious - Objecte besitzen , welche nach den bestehenden Gesetzen der Auspfändung unterliegen, bei welchen also die Auspfändung ihren Zweck verfehlen würde. Er hat aber bei schwerer Verantwortung, und uunachsichtlicher Strafe, die empfangene Liste, längstens binnen 8 Tagen , mit seiner Unterschrift und seinen Bemerkungen hinsichtlich der inexi- gibelen Posten versehen, an den Renteibeamten zuriick zu schicken , welcher sie sofort dem Auspfändungspersonal zur Vollziehung behändigt. Dee Iustijbe- amte hat zugleich bei Zurückgabe der Liste, nach Billigkeit, zu bestimmen, und auf der Liste zu bemerken, wie viel das Aiispfäudungs - Personal von jedem einzelnen Debenten an Gebühren beziehen soll. §.5. Wo es au dem nöthigen Aus- pfändungspersonal fehlt, hat der Iustiz- beamte, auf Ersuchen des Renreibeam- ten, hierzu geeignete Leute zu beauftragen , welchen der Renteibeamte die erforderliche Instruction ertheilt. §. 6. Die Auspfändungen dürfen mtr bei Tage, nur in Beyseyu des । Schuldners oder seiner Ehefrau, und 4.' Bevor ein Renteibeamter, l »der'v M. 26 T- Den 15. Oct- Wilhelmine Eleonorc, des Burgers und Schuhmachers, Wilhelm An- .dreas Loder, Ehefrau, alt 42J. ioM. Ropulirte bei der Burgkirche. Den lo.Oct. Herr Adam Jesse, Premier- Bataillon Leibregiment, Wilhelmine, weiland Herrn Georg Christoph Kaufmann , Rectors zu Jfer- loh, hinterlassene Tochter. Beerdigte bei der Burgkirche. Den ii.Oct. Anna Marie Cathariness>en- riette Dyrothee, des Bataillons, Tambours Rahn Tochter, alt 4M. 19$. .EvdIgustine Fanny Friederike, des Herrn Ma,ors Moter Tochter, alt 4I. 6M- 9T. Den ig. Oct- Catharine Johannette, des Corporals, Carl Weber, Tochter, alr 4J. 4 M0N. 14T- ein kupferner Kessel nebst einem dazu gehörigen Hute, 2) «ne große kupferne Schlange nebst dem dazu gehörigen Kühifaß und 3) zwei große Sanerbütten, ans dem Wege der Hnlfsvollstreckung, öffentlich meilrbietend gegen gleichbaare Zahlung versteigert werden. Königsberg am 12. Oct. 1819. Großherzogl. Hess. Justiz - und Hoheits-Amt das. Fröhling. 2) Der dem Schäfer Henrich Euler dahier zustehende, 1/2 Morgen 10 Sch. haltende Acker am Kroffdorfer Weg, an Johannes Noll, Johannes Sohn, giebt 11J4 Most, unständig zur Kelleren, soll Montag Den- 18ten dieses Monats, des Nachmittags 2 Uhr aufdahicstgem Nath- haus mit der darauf stehenden Kartoffeln.- Erndte öffentlich versteigert werden. Giessen den 7ten Oct. 1819. Grosherzogl. Hess. Stadt -Amts- sccrerariatdas. S t a u d i n g e r. 6) Einige Stucker mit Dickwurz, Weiskraut und Erdkohlrabi besezt, sind zu verkaufen, und ist sich au den Ausrufer Moll deshalb zu wenden, 6) Nach geendigtem Gottesdienst ist morgen Tanzmusik bei mir gnzutref- fen, wobei ich gute Getränke zusichere. A. Dosse, bei Grofcnlinden. V *** Gottesdienst am 17. Oct. m der Burgkirche. Morgens Herr Prostiior Dieffenbach. Nachmittags Herr Superintendent Buff. „. 17. Octbr. haben das Frischbacken, die Bäckermeister: Ebel, an der Knhgaß, Christian Wallenfels, .