Plan über die Errichtung einer a ll g e m e i n e n Gesangbtldungs - Anstalt in Gießen von Ferdinand Simon Gaßner/ Musik - Director. Am Schluß des Jahrs 1818. M Plan, lieber die Errichtung einer allgemeinen Gesangbildungsanstalt in Gießen, vom Musik - Direktor Ferd. Simon G a ß n e r. L)er Gesangunterricht ist eigentlich die Grundlage für musikalische Bil- düng; er verfeinert das Gehör und durch denselben werden Sprache und Stimme gebildet. Man erhalt in diesem Unterrichte die ersten Anfangsgründe einer musikalischen Theorie, welche bey gründlichem Urt* terrichr in der Instrumentalmusik (auf welchem Instrument es auch sey) jederzeit vorhergehen muß. Von diesem Gesichtspunkte betrachtet ist also eine Gesangunterrichtsanstalt für jene, welche gerade keine Sanger werden wollen, (theils aus Mangel an Lust, theils wegen schwächlicher körperlicher Constitution, Mangel einer guten Stimme re.) ein Vorbereitungsunterricht zu nennen, bey welchem man die nöthig- ( 4 ) fcn Vorkenntniffe der Musik erlernt, und dadurch in den Stand kommt, später bey Erlernung irgend eines Instruments schon mit dem praktischen Thcil selbst anfangen zu können, ohne die sonst troknen Anfangsgründe mit doppelter Mühe kennen lernen zu müssen. Der Gesang dagegen bietet diese doppelten Schmierigkeiten nicht dar, indem man sich außer diesen ersten nvthigen Kenntnissen, nicht zugleich mit den me-- chanischen Uebungen eines Instruments beschäftigen muß. Um also, da bis jetzt noch keine eigentliche allgemeine Singanstalt in unsrer Stadt bestanden hat, dieses Bedürfniß zu befriedigen, wage ich, (aufgefordert von vielen achtbaren Männern im allgemeinen, vorzüglich aber von unsrer geehrten Eoneertdirektion) den Verbuch, durch Errichtung einer Gesangbildung sanstalt die Wünsche der Liebhaber des Gesanges und obengenannter Herrn wo möglich zu befriedigen, und übergebe dem musikalischen Publikum hiemit einen Plan über die Art, wie ich eine solche Anstalt einzurichten gedenke, damit, wenn auch nicht sogleich alles Nvthige geschehen kann, doch ein Anfang gemacht wird. Die Theilnahme, welche mein Institut findet, wird zeigen, ob ich im Stande seyn werde, in der Folge noch Verbcßerungen anbringen zu können. - c 5) - Ich füge noch die Bemerkung hinzu/ daß ich vorzüglich nach Pestallozzi und Nageli lehren werde/ weil ich schon früher als Mu- sikdirector einer solchen Anstalt in Mainz vorgestanden habe/ und daher mit der Methode dieser vortrefflichen Männer bekannt bin. Jedoch bin ich weit entfernt mich so petantisch streng an dieselbe zu binden/ daß ich mir nicht erlauben sollte/ nach Umstanden und Bedürfniß hie und da davon abzuweichen. In wiefern vielleicht meine Anstalt nach einiger Zeit auch dazu wirken könne/ um den Kirchengesang oder das hiesige Liebhaberkonzert zu unterstützen (wobey nebst dem Vortheil für diese Institute selbst/ auch den Schülern manche schöne Gelegenheit sieh zu üben und weiter auszubilden dargeboten würde) laßt sieh erst in der Folge bestimmen. Gießen am Schluß des Jahres 1818. Plan der Anstalt. 1) Der Unterricht im Gesangsinstitut wird sich vor der Hand wöchentlich auf 8 Stunden beschranken/ nämlich 4 Stunden wöchentlich für die männlichen/ und 4 für die weiblichen Schüler/ welche — ( 6 ) " erstere von 9 und leztere von 10 Jahren und drüber angenommen werden können. 2) Jeder Schüler entrichtet als Kostcnbcitrag und Honorar monathlich Einen Gulden, und hat während der ersten 3 — 4 Monate nicht die geringste Nebenausgabe, weil ich die nöthigen Musikalien in dieser Zeit selbst besorgen werde. Ueberhaupt sind die Beitrage zum Anschaffen von Musikalien auch in der Folge ganz unbedeutend, und nur ein kleines Noten- büchelchen von einigen Bogen sollte anfangs jeder Schüler haben. 3) Die bestimmten Tage und Stunden zum Unterricht, so wie auch ein dazu schickliches Local werden vor Anfang der ersten Stunde bekannt gemacht, wo dann auch der Anfang dieses Unterrichts den Theilnehmern bestimmt angegeben werden wird. 4) Wer aus der Anstalt treten will, muß es mir wenigstens 14 Tage vorher «»gezeigt haben; jedoch leiden besondere Falle eine Ausnahme. -5) Nach Verfluß von 3 oder 4 Monaten wird eine öffentliche Prüfung veranstaltet, um den Aeltern der noch nicht selbstständigen Theilnehmer (welche eigentlich diese Prüfung allein angeht-) einen Ueberblick über die Fortschritte der Zöglinge zu geben. 6) Die Unterrichtsstunden werden pünktlich gehalten/ und selbst/ wenn mich Krankheit abhalten sollte z sie selbst zu ertheilen z wird ein fähiger Mann unter meiner Leitung den Unterricht fortsetzen; nur wahrend den Universitatsferien bleiben auch diese Stunden ausgesetzt. 7) Nur jene Teilnehmer Z welche durch Krankheit abgehalten werdenz die Stunden zu besuchen/ haben zu erwarten/ daß ich das Versäumte mit ihnen einzeln nachholen werde. 8) Da der Unterricht gründlich ertheilt werden soll/ so möchte wohl der praktische Gesang dadurch in der ersten Zeit nicht so schnell fortschreiten als manche erwarten. Diese Bemerkung mache ich, um den möglichen Vorwurf //man höre noch nichts Singen^ zu beantworten/ noch ehe er vorgebracht wird. 9) Ich beginne mit den ersten Anfangsgründen/ ohne jedoch jeneZ welche schon einige wenige musikalische Kenntnisse haben / von diesem Elementarunterrichte ausschließen zu können/ weil ich nicht wünschte/ daß ein Theilnehmer mit irgend einem Theil meiner Methode unbekannt bleiben mögte. 10) Sollte sich eine hinlängliche Anzahl schon erwachsener Herrn und Damen finden/ welche gerne am Gesangsunterrichte Theil zu nehmen wünschten/ ohne jene Stunden besuchen zu wollen/ worin Schüler von minderem Alter gelehrt werden, so könnte sich wohl in der Folge dafür irgend eine besondere Zeit bestimmen lassen. II) Was nun noch außer den genannten Punkten zu bemerken wäre sind wohl blos gegenseitige Verpflichtungen zwischen den Schülern und mir, welche aus der Natur der Sache selbst hervorgehen und be$f)