Zehnter Armee-Bericht. Eisenach, den 27. October 1813» ,1loch am 19. Oetober, nach dem Sturm von Leipzig, marschirten die Corps Graf von Langeron, und von Sacken bis Skeudih. Die Cavallerie des Corps von Sacken unter General Wasiltschikoff paßirte die Elster. Das Gros der französlschen Armee nebst dem Kaiser Napoleon, bivus- quierte bei) Mark-Rannstädt. Den - osten Oct rückte der General Wastltschir foff gegen Lützen, und nahm dem Feind .üoo Gefangene ab. Die Corps Gr. v. langeron und v. Sacken marschirten nach Lützen Der General von Pork marfchjrte von Halle über das Schlachtfeld von Roßdach, fand den Femd im Marsch von Weissenfels nach Freyburg und canonirte feine Colonnen. Das Gros der feindlichen Armee batte nicht gewagt auf Kösen zu marschtren, war bei) Weißenfels über die Saale gegangen und marschrrte gegen Freyburg. Der Kaiser Napoleon bivouaqirte bey Weißenfels am linken Ufer dek Saale. Den 2-sten Oct marschirten die Corps Gr, Langeron und v. Sacken nach Weißenfels Der Feind brannte die Brücken ab. Der Fcldmarschakl v. Blücher ließ den Feind durch Artillerie vom lmken Ufer der Saale vertret- ben, und befahl sogleich eine Brücke über dre Saale zu schlagen. Die Brücke wurde auf derselben Stelle geftbiaaen, auf welcher Sr. Majestät der König Friedrich der zweyte vor der Schlacht von Roßbach eine Floßbrücke bauen ließ, und es ist merkwürdig, daß der Zimmermeister, welcher diese Brücke schlug, damals als Jüngling mit Daran gearbeitet hatte Der General v. York maischrrte gegen Querfurh um den Feind zu verhindern in vielen Colonnen über die Unstrut zu geben« Eni Tbeil der Caval- lelie Reserve, unter dem Oberst Gr. v. H- nkel. stieß auf eine feindliche Colon- ne, welche Gefangene escortnte Der Obrist Gr. v, Henkel griff die Escorte an- nahm sie gefangen, und befreyte gegen 4Goo@efangne mb st $oo Otficicre von allen aihitten Machten, welche am . 6stcn Ang und reten Oct gefangen worden waren, Als es sich geigte, daß dreß Oie äusseeste Colomie des Feindes war. war, wandte sich General v. W schnell links gegen Freyburg griff die fein d lichen marschirenden Colonnen mit Ungestüm an und warf sie nach einem lebhaften Infanterie - Gefecht in die Thaler der Unstrut. Der Feind' batte mit seinem Fuhrwesen noch nicht die Unstrut erreicht. Er sprengte eine Menge Pulverwagen in die Luft und ließ eine große Anzahl von Wagen, Kanonen, Furgons und Generals - Equipagen zurück. i General. 2 Obersten, 1 J. über iooo Gefangene, i8 Kanonen und' eine Menge Munitionswagen blieben am Abend in den Händen des Generals von York. Die Zahl der am andern Tag vorgefundenen Kanonen und Wagen, kann noch nicht angegeben werden Den 22. Oct ob. wurden die Brücken über die Unstrut hergestellt und die Armee gieng in 3 Colonnen über, ohne jedoch den Feind mehr erreichen zu können. Den 2z. Oct ob. marschirte die Armee bis Sömmerda. Der Feind conzentrirte sich bey Erfurth, und es schien er werde sich dort aufstellen um seinen abgetriebenen Pftrden einige Ruhe zu geben. Der Feldmarschall ließ in dieser Ansicht cher Armee schnell eine Seiten-Bewegung machen um den feindlichen linken Flügel zu umgehen. Die Armee stand den 24. bey Tennstädt, den 25. jenseit Langensalza. Den 26. Oct ob. marschirte die Armee in 3 Colonen gegen Gotha, den Hörselsberg, und gegen Eisenach. Der Feind war bereits in vollem Abzüge. . Die Avantgarde unter General Ruczewttfch machte m der Gegend von Gotha gegen 2000 Gefangene. General von Hock traf in dem Hör- selthal ohnweit Eisenach den Feind in Marsch, griff ihn an, nahm nach einem Infanterie - Gefecht das Dorf Eichrodt und schnitt dadurch das 4te feindliche Armee« Corps von Eisenach ab. Es warf sich in den Thüringer Wald und muß durch Umwege Vach zu erreichen suchen. Den 27. Octob. früh paffirte die Armee das Desilee von Elftnach Mld verfolgt den Feind in allen Richtungen. Es werden stündlich Transporte von Gefangenen eingebrachl. von der unterzeichneten Commission in der ausgegeöenen schriftlichen Anordnung vom 1/ten Dec. v. I. erchrilte Wusung „die ständige längere Zeit „ hier verweilende Einquartirung mit dem Versprechen nur einmal anzuzeigen, „ die Abreise oder Verlegung dieser Einquartirung an dem ersten Tage anzu- „ zeigen" wird dahin abgeandert, daß alle über eine oder mehrere Wochen hin- auslaufcnden Einquartirungen jedesmal, nach Ablauf einer jeden Woche, unter Vorlegung der Billets, in den vorgeschriebenen Stunden bey den unterzeichneten Commissarien, angezeigt und in die Billets eingeschrieben werden sollen, wobey es sich von selbst versteht, daß die, in dem Lauf der Woche zu Ende gehenden, oder nur auf einige Tage eingelegten Einquartirungen denselben Tag, wenn die Einquartirung abgeht, angezeigt werden müsse. Man verhoft dadurch nach Verlauf einer jeden Woche eine richtigere Uebersicht zu erhalten, und mit den Visitations-Verzeichnissen genauere Vergleichungender Angaben, anstellen zu können. > Zugleich erlaßt man das Ansinnen an die sämtlichen Eingesessenen, die schriftlichen Eingaben an die Commission, oder an die einzelnen Mitglieder derselben, jedesmal mit dem Nr. der Wohnung zu bezeichnen, um die Namen in den Registern desto geschwinder auffinden zu können. Man ermahnt übrigens nochmalen alle hiesige Eingesessenen, allenfallsigen Beschwerden wegen vermeintlichen Pragravationen und augenblicklichen Abänderungen der zugelegten Einquartirungen, bey dem Quartiramt auf eine bescheidene Art vorzubringen, und nichts durch unschickliche Ausfälle und Drohungen zu erzwingen zu suchen, wogegen es einem jeden unbenommen ist, seine Beschwerden bey dieser Commission vorzubringen, welche die nöthige Remedur eintret- ten lassen wird. Auch-den Visitatoren sollen die nöthigen Notitzen ohne Aufenthalt und mit aller Aufrichtigkeit ertheilt werden, besonders in den Gast- und Wirtshäusern, wo theils Einquartirung für andere Personen, theils EinmMtirung gegen Vergütung eingelegt ist. Giessen den 4fen Januar 1814» Grvßherzogl. Hessische Einquartir. Commission. v. Hrrt, vr. Jaup. W. Hermanni. Rai'ß. - , , Wär „ ii v \ - . ■ ; . :r . r ; ■ - ■■ -. - V« »V- v v/ - r •" ' - • ' '. i '' .. r-\ 11 * Au Bestreitung der Kirchenbau-Kosten, welche von denen hiesigen Parochia- nis getragen werden muß, ist von höchsten Orten gnadigst verordnet worden, daß vor der Hand nur allein die Zinsen von denen entlehnten Kapitalien, sodann ein Fond von etwa 2000 fl., damit hieraus, wenn etwa ein Capital aufgekün- diget werden sollte, solches sogleich abgetragen werden könnte, ausgeschlagen, und die Erhebung nach Elasten erfolgen solle. Jedem Parochiano soll aber frcy stehen, sich nach seiner eigenen Ueberzeu- gung zu bestimmen, welche Elaste nach seinem besitzenden Vermögen, Einkommen und Bewerb, er einzunehmen habe, dessen Revision nachmals, denen Deputirten derer Eollegien — des Stadtraths und der Bürgerschaft, um jedem nach seinen bekannten Verhältnissen, die ihm zukommende Classe anzuweisen, Vorbehalten bleiben solle. Es sind demnach 10 Elasten bestimmet worden, und verhoffet man, daß wenn die erste Classe auf 10 ss- die zweite---- 9 -*■ die dritte — — — 8 —• Die vierte —* — —‘ 7 — Vie fünfte--— — 6 — die sechste —. — 5 —“ die siebente--4 —9 die achte «— —* — 3 —» die neunte — — — 2 — die zehnte-^- —- — 1 —• jährlichen Beytrag vor der Hand bestimmt und jeder hiesige zur Concurrenz verbundene Einwohner, sich in die ihm zukommende Classe einzeichnen werde, so viel zusammen gebracht werden könne, daß einsweilen die Zinsen von denen verflossenen Jahren bestritten werden können. Man wird demnach, sogleich nach dieser Bekanntmachung den Ausrufer Mott, mit dem solchem behändigten Verzeichnis der Parochianorum, herumschicken schicken, um bey. jedem anzufragen, welche Gasse, nach vorerwähnten Verhältnissen, er wählen wolle. Damit aber, der durch Nachforschen, wie sich einer oder der andere bestimmet habe, entstehende grose Auffenthalt vermieden werde, so wird gebeten, dem Moll, nach Belieben einen offenen oder versiegelten Zettel zu behändigen, worauf die Worte: N. N. wählet die Gasse gesetzet sind, welche Zettel nachmalen, der Moll jeden Abend, dem Unterzeichneten einzuhandigen hat, welcher dann mit der strengsten Gewissenhaftigkeit, jedem in die erwählte Gasse dem Hauptverzeichnis eintragen wird. Nach beendigtem Geschäft aber, stehet jedem frey, ^das ganze.Register zu durchgehen, auch die Rechnung Über die Verwendung einzusehen. Dermalen ist man noch nicht vermögend zu-bestimmen, ob durch diese erste Erhebung so viel herauskommen werde, als zur Deckung der bisher erwachsenen Zinsen erforderlich sey. Sollte sich demnach, nach gezogenem Ealcul ergeben, daß mehr oder weniger, als die höchste Vorschrift bestimmet, -herausgekommen ftye, so wird man nicht ermanglen die fernere Erhebung, entweder durch Erhöhung oder Verminderung des Gassen- Ansatzes, zu bestimmen. Schlüßlich muß man noch bemerken, daß jeder christlich protestantischer Einwohner, als Parochianus, so lange, als er dahier seßhaft ist, zu betrachten stehet/und dessen Abzug von hier, ihn nur von dem ferneren Beytrag befreiet. Giesen den I8