Samstags den 7.Decemker 1816. Num. 49. polizey # Taxe. L %. Ochsenfleisch — — 1 — Kühfleisch — — such 1 — Rindfleisch — — 1 — Kalbfleisch — — 1 — Schweiuenfleisch — 1 — Hammelfleisch, gutes 1 — Schaaffleisch — — 1 — gute Leber t oder Blut- Wurst - — — 1 geräucherte Wurst — 1 — geräucherter Spickspeck 1 — geräucherter Schinken 1 — Bratwurst mit Gewürz 1 — Rinds- oder Nie reu fett 1 — Schweinenfett — — kr. 12 10 9 9 10 12 9 12 15 24 18 18 20 24 Pf- 2 2 2 2 2 . Polizey - Taxe. 1 A. Salz - --- 1 Maas Bier, welche wenigstens 4 Grad hat, wird taxirtzu 12 Grad zu — — — 10 Grad zu — — — 1 Maas Milch — — — 1 Maas Frucht - Branbtewein, so wenigstens 30 Proeenk Weingeist enthalten muß —- ,2 v-j । [ co qo w i l <-*- 1 Illi «?> 1 1 1 1 l M Brodtaxe und G ewicht. Für I kr. Schwarzbrod 7Loth £9. Für 1 kr. Weck 4Loth 2£1» Für 1 kr. Milchbrod 3 Loth 20? Für l kr. Butter-Bretzeln 2 Lvth 10_» Für I kr. Taigscher 5 Lokh 3 ££. Nota. Die A u gab e n dürfen in weiter nichts denn in Fleisch von Derselben Gattung bestehen, und zwar auf zehen Pfund Fleisch nicht mehr als anderthalb Pfund , und so weiter nach Proportion , welches auf ein Pfund nicht völlig fünf Loch ausmacht. Köpfe, Füse, Geraub, wie auch die ganz blutige und nicht geniesbare Stücke vom Hals, sind von der Angabe gänzlich ausgeschlossen. Getraidepreise Dom ZO.Nov. dis dm 7. Der., in Frankfurt. Wahrung denfl.a 60kr. und daszu 34Loch 2^QuintColm'schesSilbergrw. Markt-Preise. kr. Pf. Markt - Preise. kr. pf. 1 Hecht — — — ’r"1— K*- 1 Meste Erbsen — — — ifl. 12 1 — frische Butter — — 28 1 Meste Linsen — — — 1 fl 20. ■«S-3C3CI auch 29 1 1 Meste Waizenmehl — — 2 fl. 42 —® 5 Handkäfe — — — 8 1 Pf. grob geschälte Gersten — 7 5 Eyer — — — — 8 1 — klein geschälte Gersten — 12 — Städte. Gemas. Warzen wiegt Korn wiegt Gerste wiegt Hafer wiegt Darmstadt das Malter. fl. kr. u. fl. kr. fl. kr. fl. fr. — - 157 ■ 13 157 10 140 5 95 Giesen das Achtel. 17 — 200 14 15 180 8 49 160 5 20 130‘ Marburg auch — 14 » Illi...... 9 30 — . 5 30 das Mött. 10 —* 150 8 30 135 5 29 120 2 40 ««HB Weziar das Achtel. 16 291 206 15 —» 190 L 20 168 4 401 84 — ) 504 ( — polizey - publicandum. Da man seit einiger Zeit häufig wahrnehmen muffen , baß mehrere hie- srge Einwohner ihre Chaisen^, Wagen und Karren auf der offenen Strafe, zu- mahl bei Nacht, und öfters lange Zeit hindurch stehen laßen; die öffentliche Strafe aber keineswegs, um als Remise für Private zu dienen, bestimmet ist, auch das gefammre Publicum einen völlig freyen und ungehinderten Gebrauch der Strafen — zu fodern, vollkommenes Recht hat; so wird solches hierdurch nochmals, und zwar bei nahmhafter Geldstrafe für jeden Uebertretungsfall, verboten, mit der Bemerkung, daß die vermeintliche Entschuldigung, als ob man keine andere Gelegenheit zum Unterbringen seines Fahrwerks habe, oder dasselbe durch die Nachlässigkeit des Gesindes auf der Strafe stehen geblieben, um deswillen von der Strafe nicht befreien könne, weil derjenige welcher dergleichen Fahrwerk halten will, schon vorhero für dessen Unkerbringen zu sorgen, und in dem vorliegenden Fall, ein jeder Dienstherr, für die Nachlässigkeit seines Gesindes, allenfalls mn Vorbehalt des Regresses an dasselbe, zu haften, verbunden ist. Giesen W 4ten Decembr. 1816. Grosheczogl. Hessische Polizey- Deputativn das. Edikralladung. Der vormalige Pfarrer zu Kirch- lothheim, Grosherzogl. Amts Vöhl, und jetzige Steuerrektificator Car! Dorn- seif, hat so viele Schulden conkrahirk, daß dessen aktives Vermögen zu deren Bezahlung nrcht anreicht. Grosherzogliches Hofgericht dahieU hat deshalb den Concursproceß über solches erkannt, und den Unterzeichneten beauftragt, denselben einzuleilen. Es werden daher Kraft dieses Auftrags alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen an denselben zu haben glauben, hiermit aufgefordert, ln dem aufEamstag den Liren December t. I. bestimmten Termin entweder in Selbstperfon oder gehörig Bevollmächtigte auf Lahiesigem Kanzleybau Morgens öUhr zu erscheinen , ihre habenden Forderungen an# zuzeigen und ad liquidandum zu bringen , gegenfalls sich aber des Ausschlusses von der Masse zu gewärtigen. Signatum Giesen den löten November 1816. Vermöge Auftrags. W i n h e i m , Secretair. Bekanntmachungen. 1) Die früherhin erkhejlk worbc- nen Erlaubnis-Scheine, zu der in den hiesig GrosherzogUch Hessischen Landen noch zur Zeit erlaubten Kurhessrschen und Freistadt Frankfurter Klaffen-Lotterie, Loose verkaufen zu dürfen, werden hiermit ^zurückgenommen und für ungültig erklärt. Jeder Ober - und Unier-Kollekteur, der einen Schein darüber erhalten, ist nun angewiesen, bei unterzeichneter Stelle sich um frische Erlaubnis-Scheine zu melden, da nur diejenigen Scheine allein ihre Kraft haben , welche nach dem 26ten October laufenden Jahrs, datirt sind. Dieses wird hiermit öffentlich nicht allein den Personen, die solches an# geht, bekannt gemacht, sondern auch jeder Orts-Obrigkeit, damit solche in Polizeilicher Hinsicht, bei Durchsehung der Scheine, die ungültigen von den gültigen unterscheiden, und die Ueber- tre- ) 20; ( treffet dieses Verbots, gehörig anzeige n kann. Darmstadt den 22ten Nov. 1816. Grosherzogi. Hessische General, direekivn. 2) Nachdem Daul Hahn zu Rödchen wegen seines verschwenderischen Levens, Wandels, durch Hochverehcliche Hof, gerrchls - Resolution, <1. <1. Giesen den Iten Nov. ad Nmn. 11050. pro prodigo erkläre, und derselbe in dessen Gefolge der ferneren Vermögens- Veiwaltung entsetzt worden: so wird solches mit dem Ansagen bekannt gemacht, daß dem gedachten Paul Hahn, Ludwig Balser von Rödchen und Johannes Hahmel von Annerod zu Curatoren gerichtlich bestellt worden, und daß ohne deren Vorwissen und Genehmigung kein verbindliches Geschäft mit ihm eingegangen und an denselben keine Zahlung bei Vermeidung unausbleiblich doppel, ter Zahlungsstrafe, geleistet werden darf. Großenbuftck den 12ten Nov. 1816. Großherzogl. Hess. Freiherrl. von Buseckisches Iuit.tz-Lntt da- Vogt, giebt Iss. 21 Alb. Zins ins Hospital und 9 Aid. Zins in Kasten , zhdfrei, und ist mit Korn be, saamt, 1/4 M. 37 R. 11 Sch- Acker am Gie- ser Pfad, an Georg Wilhelm Neidet von Heucheldeim, 3/4 M. 4 Ji 12 Sch. Acker auf der Hohleich, au Hrn. Wormbser, ist zhdfrei, 1/2 M. 21 R 61/2 Sch Garten hin, ter dem Wallbrunnen, das oberste Theil, stößt auf die Wiesen, giebt 1 Mess. 3 1/4 Gesch. ständig Korn vom Hofgeländ zur Kellerei, 1/4 M. 19 R. 11 Sch. Acker auf der Hohleich, an Peter Atzbach und Gastwirlh Müller im Hirsch, öffentlich an den Meistbietenden versteigern zu taffen; so wird zu dieser Ver- steigerung Termin auf Montag den 9ten December des Nachmittags um 2 Uhr in der Behausung des Burgers und Küfermeisters Philipp Herbert an- deraumt, in welchem die Bedingungen bekannt gemacht werden sollen. Giesen den 28ten Nov. 1816. Grosherzogl. Hess. Stadt>Amksse- cretariat das. Staudinger. 3) Da der Burger und Fuhrmann Wilhelm Krailing und dessen Ehefrau, Catharina Maria, eine gedoyrne May, entschlossen sind, nachbemertte Güterstücke , als 1/4 M. 15 Rut. 14 Sch. Garten am Hamm, das 4te Theil, stößt auf die Neumühlgaß, das Theil an des Hasten Garten, 1/4 M 3 R 3 Sch. Garten in den mittelsten Schießgärken, an Christoph Ludwig Löver, giebt 9 Alb. Zins der Universität, 3/4 M. 21R. 6 Sch. Garten am Wiesmarer Weg, neben Daniel 4) Nachdem Maria Elisabeths, des Burger und Cchmidtmelster Christian Biebers Ehefrau freiwillig entschlossen ist, ihre nachbemerkte Güterstücke , als 1/2 M. 18 R. 15 Sch. Acker in der Aue, an Ioh. Jost Magel, ieb