M M Pf. K 2 I 2 I 2 2 2 2 5 io 40 24 18 Pf. 1 1 i 1 1 1 1 I 4 3 I I I 3 4 24 20 4 fr. 10 9 9 8 7 8 12 8 — Kalbfleisch — — — Schweinenfleisch — — Hammelfleisch, gutes — Schaaffleisch — — Pf. gute Leber - oder Blut- Wurst — — — i Pf. geräucherte Wurst 1/3 mehr wie 1 Pf. frische. 1 Pf. geräucherter Spickspeck so viel wie - Pfund frisch Schweinenfleisch, mithin iPf. geräuchert. Schinken 6 fr. mehr wie iPf. frisch Schweinenfleisch, mithin — — polizey, Taxe. c ft. Bratwurst mit Gewürz — Schweinenfett — — — Rinds- oder Nierenfett — Salz — — — — Maas Bier, welche wenigstens 14Grad hat, wird taxirtzu 12 Grad zu — — — 10 Grad zu — — — Maas Milch — — — Maas Frucht - Brandtewein, so wenigstens 30 Procent Weingeist enthalten muß — B r 0 d t a x e und Gewicht. polizey-Taxe. ft. Ochsenfleisch — — auch — Kühfleisch — — auch — Rindfleisch — —' 1 fr. Schwarzbrod 12 Loth 3/4 £1' 1 kr. Weck 6 Loth 3 1/4 ß? 1 fr. Milchbrod 5 Loth 3 1/4£)' 1 kr. Butter-Bretzeln 3 Loth 1 5/8 ß. : 9 Loth 2ß, Getraidepreise vom 13. Sept, bis den 25. Sept., in Frankfurt. Wahrung den fi. a 60 kr. und das ft.zu 34 Loth 2^ Quint Cölnisches Silbergew. kr.wf. 17 — Anzeigiuigs- Bläkkckeii Samstags den 25. Sept. 1813. NUM. 39. Markt - Preise. ft. Hecht — — — — frische Butter — — auch Handkäse — —. — Eyer — — — * — Für Für Für 1 Für 1 kr. Butter-B 6 Für 1 fr. Taigscher fr. Pf. Markt - Preise. fr. 20 i Meste Erbsen — — — — 72 17 — 1 Meste Linsen — — — — 80 18 — 1 Meste Weizenmehl — — ifL 48 4 — 1 Pf. grob geschälte Gersten — 7 4 — 1 — klein geschälte Gersten — 12 Städte. G e m ä s. Waizen wiegtj Korn wiegt Gerste wiegt Hafers wiegt fi- fr. ft. 1 fl- i fr ft. fi- fr. ft. fi- kr. ft. Darmstadt das Malter. —— 157 6 ' — 157 4 40 140 3 ■— 95 Giesen das Achtel. 9 — 200 1 1 6 3° 180 5 20 160 4 30 130 auch 9 30 l 6 5° 6 —■ 4 40 —— Marburg das Mött. 10 150 7 10 135 5 10 120 3 — —• Wezlar !bas Achtel. 9 30 200 1 7 *— 190 5 [20: 168 t 4 — 84 — ) 158 ( — Bekanntmachungen. 1) Es ist verschiedentlich vorgr- kommen, daß die bestehende Verordnung, wornach Jedermann untersagt ist, von Soldaten Ordonanz- Mon- kirungs- und Armatur-Stücke an sich zu bringen, von christlichen und jüdischen Handelsleuten und andern Unter- thanen so genau und gewissenhaft, als die Willcnsmcinung des Höchsten Gesetzgebers ist, und die Wichtigkeit der Sache mit sich bringt, nicht mehr beobachtet wird. Man findet sich daher veranlaßt, diese gesetzliche Vorschrift nicht nur hiermit nochmals ernstlich einzu- scharfen, sondern auch, damit sich Niemand, besonders in den neuakquirirten und Souverainekäts-Landen des Gros- herzogthums mit der Unwissenheit der, aus der Uebertrektung des Gesetzes entspringenden nachtheiligen. Folgen und Strafen , ferner entschuldigen möge, deren nähere Bestimmung und die nothwendig gewordene Ausdehnung der Verordnung hierdurch auzufügen: 1) Es darf Niemand, wer cs auch feie, von einem, im Groshcrzoglichen Dienste stehenden, oder auch einem fremden Soldaten , von Soldaten Weibern und Kindern, oder auch von bürgerlichen Mittelspersonen, Militär - Montirungs - und Armaturstücke, Pferdequipements- und andere Mili- tair- Lederzeugs-Gegenstände, Feld - und Milikair - Wagens - Geräthschaf- ten, Kasernen - und Lazareth-Requisi- ten und Utensilien, Munition, Artillerie-Eisen und Gehölz, musikalische Instrumente, überhaupt nichts, was auf Bekleidung, Ausrüstung und Unterhaltung des gefammten Militairs Bezug hat, und auf aerarische Kosten angeschaft wird, wenn nicht der Veräusserer durch einen schriftlichen Er- laubnißschein von seinen nächsten Vorgesetzten dazu ausdrücklich autorisirk, oder die Erwerbung nicht in öffentlicher Versteigerung, oder durch Verkauf der öffentlichen Verwaltungs-Behörden geschehen ist, an sich kaufen, tauschen, zum Geschenk oder in Versatz nehmen, oder auf irgend eine andere Art an sich bringen. Wer hiergegen handelt, hat L) äusser dem Natural - oder Gel Versatz des oder der an sich gebrachtenStücke, nach Befinden der Umstände, ncmlich nach Maasgabe der Wichtigkeit der Gegenstände, der Absicht und des dadurch entstandenen Schadens "der Veräusserung, der Gewinnsucht, u. s. w. sich vierwöchiger bis ein- und mehrjähriger Zucht - oder Korrcktionshaußr Strafe unfehlbar zu gewärtigen. Hierbei wirb übrigens noch 3) Jedermann verwarnt, Soldaten bürgerliche oder bäuerliche Kleidung, welche die Meineidigen zur Beförderung und Verheimlichung ihrer Desertion, zu gebrauchen pflegen, durch Verkauf, Tausch oder als Geschenk zu überlassen, indem Fälle der Arr, wenn ncmlich dadurch Desertionen würkiich begünstigt worden sind, nach der Analogie der hier vorstehenden Vorschriften werden beurrheilt und geahndet werden. Wenn endlich 4) Jemand militärische Effekten, welche entweder durch Zufall verloren, oder welcher sich von Deserteurs vorsätzlich enkäussert worden ijk, auffin- der, der ist schuldig, solche sogleich seinem vorgrsetzien Amte, zur weiteren Meldung hierher, anznzeigen und abzuliefern , widrigenfalls er, wenn er sie an sich nimmt und behält, als Dieb, andernfalls als Hehler, angesehen und behandelt werden soll. Darmstadt den 14ken Sept. 1813. Großherzoglich Hessisches Oberkriegs- Collegium das. Weihers.' Scriba. Balser. K r k u i e. vt. Zimmermann. ) 159 C 2) Da die Maria Catharina, des Burger und Schreiner Heinrich Leicht Ehefrau und deren Schwester, verehr lichte Faber, entschlossen sind, nachher merkte, ihnen zustehende Feldgütrr, nemlich 1/2 M. 16 R. 8 Sch. Acker am Lei- fertsröder Weg, an Maria Sur sanna Schwanin, 1/2 M. 28 R. 5 Sch. Acker über dem Krofdorfer Weg, neben Melchior Kreiling, 1/4 M. 33 R. Acker an der Marburr ger Straft, an Jost Simon, giebt 5Mest. 11/3 Gesch. unständig, 1/2 M- 22 R. 12 Sch. Acker am Skeinr vorn, giebt 1 Mest. 7 Gesch. unr ständig, 1/2 M. 37 Di. 4 Sch. Acker am Schütr gesborner Weg, an Balth. Koch, 1/4 M. 50 Di. 5 Sch. Acker daselbst an Jacob May, 1/2 M. 50 R. 6Sch. Wiese an Phir lipp Müller, giebt 3 Mest. unstänr' big, 1/2 M. 18R. 8 Sch. Acker am Gleir berqer Weg, links an Jeremias Christoph Hering, 1/2 M. 18 R. I Sch. Acker am fertsröder Weg, an Georg Dieter rich Müller, 1/4 M. 14 Di. Acker am Krofdorfer Weg, an Joh. David Rinn, giebt 7 1/3 Gesch., 1/4 M- 21 R. 10 Sch. Acker in der Lichtenau am Steinkauter Weg, giebt 2Mest. 51/5 Gesch. unstänr big, jhdfr., 1/4 M. 25 Di. 11 Sch. Acker am Schlangenzahl im Cent, neben Jost Simon, giebt 33/4Pftnn. Zins, öffentlich an den Meistbietenden gegen dreyjährige Ficlzahlmig verstreichen zu lassen; so wird zu dieser Versteigerung Termin auf Montag den Ilten October des Nachmittags um 2 Uhr auf dahie- sigcm Rathhaus anberaumk, und kvnr neu die Kaufliebhaber die weiteren Bedingungen alsdann erfahren. Giesen den 23ten Sept. 1813. Grosherzogl. Hess. StadtrAmtsftr cretariat das. S t a u d i n g e r. 3) Nachdem von einer hohen Groß- herzoglich Hessischen Hofgerichts r und Universitäts r Deputation über die Ad- vocat Ncubauerische Stiftung resolvirt worden ist, daß die untere und mitt# lere Etage im großen Neubauerischen StiftungShauft anderweit auf 11/2 vom Iken December dieses Jahres an laufende Jahr mittelst öffentlichen Der, strichs vermiethet werden solle; so werden die Liebhaber ciugeladen, Donnerstags den oOten dieses Nachmittags um 2 Uhr auf hiesigem Großherzogl. Kanzley-Bau sich cinzufinden, die Be» dingungen zu vernehmen, ihre Gebote !u khun und sich nach Befinden des Zuschlags zu gewärtigen. Giesen den 14ten Septembr. 1813. Fuhr, Reg Secretär, als Administrator der D^eubauerischen Stiftung. 3) Mit obrigkeitlicher Erlaubnis sollen folgende Stücke verlooset werden, (ild 1) ein halb Dutzend Sesseistühle von Nußbaumholz, nach der neuesten Mode, 2) ein halb Dutzend dergleichen, auf Mahagoni Art gebeizte, 3) eine silberne Taschen-Uhr nach der neuesten Art, 4) eine dergleichen, 5) ein mit Silber beschlagener gut gerauchter Pfeifeukopf, von Merrschaum, 6) ein dergleichen, 7) ein Paar Ohrringe von 14 kara- thigen Gold, 8) Ein Paar von gleicher Güte, 9) ein Paar dergleichen. — ) i6o ( — 10') tut schöner Fingerr.ug von 14 karathige» Gold, 11) ein dergleichen. Vorstehende eilfGewinnste sollen Montag den 4tenOctobec verlooset werben. Der Ort, wo die Ziehung geschieht, so wie auch die Stunde, werden im nächsten Wochenblatt bestimmt. Loose, bas Stück zu 12 Kreuzer, sind in meiner Wohnung, in Nro. 559. auf dem Markt, zu bekommen. _ , Johannes Dillmann. 4) An der Stadtkirche in Nro, 192. ist in der 3ten Etage ein Logis zu ver- micthen, bestehend in 2 ineinandergehenden heizbaren Zimmer, einem gro- fen heizbaren Zimmer mit einer daran stossenden Kammer, einer schönen geräumigen Küche, einem verschlossenen Holzstall, nebst dem nöthigen Raum im Keller und auf dem Boden, und kann bis Ende October bezogen werden. 5) Auf dem Markt ist eine geräumige meublicte Stube zu vcrmiethen. Bei wem, sagt Ausgeber. genug hätten -, alle die Personen zu befriedigen, die einen guten musikalischen Unterricht suchen. Ec würde nun gerne nach Giesen ziehen, um Klavier- Guitarre- und Sing-Stunden zu geben, allein auf Gerathewohl will er es nicht wagen; deswegen wählt er diesen Weg der öffentlichen Bekanntmachung, um diejenigen Personen, welche gesonnen se»n sollten, bei ihm Unterricht zu nehmen, zu bitten, sich bei Herrn Hofrath Follenius auf dem Selzersweg zu unterzeichnen, wo sie auch das Nöthige von den Bedingungen erfahren werden. Sobald eine gehörige Anzahl Stunden da ist, wird er wegen seiner Rezipi- rung die nöthigen Schritte thun. Gottesdienst am 26. Sept. In der Burgkirche. Morgens Herr Superintendent Buff. Nachmittags Herr Freiprediger Franz. Morgen den 26. Sept, .haben das Frischbacken, die Bäckermeister: In, qard, am Wallthor, Löber, inderWall- lhorstrase, und Ebel, an der Kühgaß. 6) 2 Stuben, 1 Kammer, 1 Küche, und Holzstall, sind auf dem Kreuz zu vermiethen. Das Nähere bei Ausgebern. ?« 7) Frische Holländische Häringe ?. Stück 8 u. 10 kr. , so wie grüner Krauter -Käs, von vorzüglicher Güte, Pfund 24kr., ist zu haben bei Joh. Melch. Prstor. Nachricht. - Ein auswärtiger Musiker, der an feinem Wohnorte durch den Druck der Kriegslasten grosen Schaden leidet, hat vor Kurzem bei seiner Anwesenheit in Giesen gehört, daß die daselbst befindlichen guten Musiklehrer nicht Zeit Getaufte bei der Stadtkirche. Am 19. Sept. Dem Postillon, Heinrich Wilhelm, eine Tochter, Namens Margrethe Elise Johannette. Eod. Dem Burger und Wirth, Georg Wilhelm König , eine Tochter, Namens Johannette Marie Dorothee Ja- cobine? _ Am 22. Sept. Dem Burger und Wirth, Johann Philipp Becker, eine Tochter, Namens Friederike Elise Margrethe. Beerdigte bei der Burgkirche. Am 17. Sept. Joh. Philipp Schell, Renovant im Zeughaus, alt 34 Jahr, 5 Mon., 21 Tage.