G leser AWWWW -AWWm Samstags den iz. Oktober r8rv. Nro. xxxxi. polizey- Taxe. I !B. Ochsenfleisch, gutes — mitrelmastges geringes — i — Kühfleisch — — such I — Rindfleisch — — I — Kalbfleisch — — I — Schweinenfleisch — I — Hammelfleisch, gutes I — Schaaffieisch — — I — Kalbsgelünge— — i — Kalbsleber — — I Pf. gute Leber - oder Blut- Wurst 2. fr. weniger als i Pfund frischen Schweinenflrisches , mithin — — I Pf. geräucherter Spickspeck so viel wie 2 Pf. frisch Schweinenfleisch, mithin — — fr. pf. 8 20 i 6 6 2 2 2 2 2 2 2 2 7 7 10 7 fo 9 8 8 1 1 1 1 1 I 1 Polizey - Taxe. ft. Bratwurst mit Gewürz — Schweinenfett — — — Rinds - oder Nierenfett — Salz — — — Maas Bier, welche wenigstens 14 Grad hat, wird taxirt zu 12 Grad zu — — 10 Grad zu — — Maas Milch — — Maas Frucht - Brandtewein, so wenigstens goProcent Weingeist enthalten muß — fr. Vf. 15 — 20 — 2 2 r 1 18 3 4 3 2 6 32| — Brodtaxe und Gewicht. Für 1 fr. Schwarzbrot) 14 Loth 3 r/2 Q» Für 1 fr. Weck 6 Loth 3 1/4 £2, Für 1 fr. Milchbrod 5 Loth 3 1/4 Q. Für 1 fr. Butter-Bretzeln 3 Loth 1 5/3 V. Für i kr. Taigscher loSet^ 3 1J2 Q* Markt-Preise. fr. Pf. Markt - Preise. fr. Pf. 1 tB. Hecht — — — 16 1 Meste Erbsen — — 64 i — frische Butter — — 23 — 1 Meste Linsen — — 64 auch 24 — 1 Meste Waizenmebl — — 90 ■ ■ 'S' 7 Handfase — — — 8 1 Pf. grob geschälte Gersten — 6 4 Eyer — — — — 4 — I — klein geschälte Gersten — 12 Getraidepreise vom 6. Oct. bis den iZ. Oct., in Frankfurt. Wahrung den fl. ä 60 fr. und das ld.zu 34 Loth 2^ OuintEölnisches Silbergew. Städte.j Ge mäS. ^Waizenwiegt ß Korn wiegt Gerste wiegt Hafer wiegt - fl. jfr.j Ib. fl. ,kr. Ib. fl. fr. tB. fl. kr. w. Darmstadtdas Malter. 6 (30 175 4 >.49 5 |3o 157 4 3 (I40 2 44 95 Giesen das Achtel. 8 |3O 200 180 4 30 160 4 25 13» auch i 7 130 iS» 5 145 4 40 4 30 Marburg das Mbtt. 4 U° 135 3 3o 120 2 48 — Wezlar LaS Achtel. 8 '40i 206 6 [40 190 5 20 I68 4 10 84 *• ) ( — An meine Mitbürger. ( Die Wucherblume betreffend.) ( Verfolg.) Den solchergestalt bestellten Feldge» fchwornen soll von den einbringenden Strafen die Hälfte zur Ergözkichkeit für ihre gehabte Mühe gereicht werden, die andere Hälfte aber der Obrigkeit blek- ben, die Strafen sollen auch nach Beschaffenheit der mit Wucherblumen viel oder wenig bezogenen Aecker, auch nach befindender Halsstarrigkeit der die AuS- jätung zu verrichten sich weigernden Personen , von jedes OrteS Obrigkeit regu- lirt und erhöht werden. Daferne sich jedoch ergeben sollte, daß diese Feldgeschwornen ihr Amt nicht unpartheitsch und aufrichtig verwalteten, sondern Jemand welcher auf seinen Acker dergleichen Wucherblumen gehabt, übersehen harten, als weshalb von der Obrigkeit oder den Unterbedienten zu gewissen Zeilen Vifirationen anzuftellen; so sollen seloige gleich lenen dafür angesehen, und dre Strafe nicht von den Jnnhabern des Landes , aus welchem sich dergleichen Blumen finden, sondern von den Aufse- bern und Feldgeschwornen selbst elnge- trieben werden. Gleichwie aber alle diese Vorsicht um- sönst und vergeblich angewandt werden dürfte, wenn ein jeglicher Hauswirth Nicht selbst io vernünftig und behutsam seyu wird, zur Erreichung der so heilsamen Absicht, seine Hausnairuugöanstal- ten mir der Behutsamkeit zu machen, daß die zur Saat beuönngcen Früchte von einem ganz reinen Orr angekauft, oder von den bereits geremigten Aeckern genommen, oder von den Aemrern woselbst dergleichen zum Borg zu erlangen stehen, «"geschafft, das von dem gereinigten Acker eingeerntele Korn, Stroo und Kaff (Spreu) aber nicht mit dem, was vorn unreinen Lande gekommen, vermengt, sondern allein gezegr, das reine Korn an keine Deele(Tenne) woselbst einiges Korn von ungereinigtem Lande gedroschen, ohne solche vorhero allen Fleises tüchtiq zu reinigen , angelegt werden; so hat ein Jeder darunter sich seine Schuldigkeit zu erinnern , und daran keinen Fleiß zu sparen. Vor allen Dingen aber ist dahin zu sehen, daß das auf den angestekten Feldern gewachsene Stroh den Pferden und Hornvieh weder zur Fütterung noch Streuung vorgelegt werde. Wäre ober ein Hauswirt!) nicht im Stande, sich solches Strohes für die ganze Zeit zu enthalten, derselbe mag sich zwar desselben im höchsten Nothfal- les bedienen, jedoch die in der beigehenden Anmerkung angeführten Vorsorgen, oder was etwa sonst hinreichend seyn möchte, dabei gebrauchen. Von dieser Verordnung sollen einer jeden Gemeinde einige Exemplare zuge» stellt, auf dem Lande dergleichen in die Bauerladen gelegt , und bei jeglicher Abwechslung des Bauermeisters, solche den Bauern vorgelesen, selbige auch sonst vertheilt und affigirt „ auch auf den Kirchhöfen nach geendigtem Gottesdienst am Sonntag vor Urbanus öffentlich abgelesen, solche Ablesung jährlich wiederholt, auf den M em fern bei Abhaltung der Landgerichte nach Beobachtung der Verordnung gefragt, auch von allen und jeden Obrigkeiten alle Jahre um Michaelis pflichtmäsig berichtet werden, weichei^e- stalk dieser Verordnung ihres Ortes nach- gelebt, was für ein Eff et von diesen Veranstaltungen zu verspüren sev, und wie es sich an jedem Ort ihres DistricteS mit den Wucherblumen anlaffe, weniger nicht, in welchem Stück diese Veiord- nung zum Nutzen der Landleute verbessert werden könne, ais zu welchem Ente die Obrigkeiten sowohl für sich als wir Zuziehung der Unterthanen, ob und wel- eiter Gestalt etwa mehr und bessere Mittel zur Erhaltung dieses nützichen E d- zwecks *■ ) 16z ( -- zwecks zu erfinden und auszumachen feyn, überlegen, und bei Abstattung des all? jährlich verorvnelen Berichtes darauf re» stectire,« sollen, Damit zu dem Ende das Nötyige weiter verfügt, allenfalls auch nach Besch-ffenheit der Umstände eine Commission in loco besonders Veranstalter , miryrn Alles versucht werden könne, wodurch die oiestgen Lande und U ter- thunen am füglrchsten von solchen tin» reissenden Uioel zu befreien. Dr, Walthe r. N. S. Auch um die Schoor wachsen dieses Jahr unzählige Unkräuter, die, wenn sie nicht sogleich avgemähet und verbrannt werden, die Wallstücke und anstossenden Garten unvermeidlich anstecken. Den/ten Sept. 1810. Bekanntmachungen. i) Den ijten 1. M. Morgen- um ivUhr soll auf dem Rathhaus das dem gewesenen Stadtmüller Frei gehörige, in der Kaplansgasse neben ter Loeberischen Wittib gelegene Wohnhaus, nebst dem gegenüberstehenden Stall, unter denen bei dem Verstrich bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich an den Meistbietenden versteht werden. Giesen den zlenOct. 1810. Dietz. 2) Da schon mehrmaken bey Gelegenheit öffentlicher Lustbarkeiten dahier, U ordnungen vorgerallen sind, so wird, zur Vermeidung derselben, hiermit an; befohlen, daß die U ternebmer der Cas- ftiio’ß, der Bälle, öffentlicher Tänze n. d. gl. solches jedesmal dry der unterzeich- neten Stelle anzeigen, damit die nöthige W-che g'geben werden kann, welche der Unternehmer zu bezahlen habe. Auch w,rd der Uebertretter dieser Verordnung, wer es auch seye, eine angemessene Strafe angedrohet, und in Vollziehung gebracht werden. Giesen den raren Oct. igro. Grvsherzvgl. Hessisches Comman- dement das. Graf von Wittgenstein, Generallieutenant. 3) Künftigen Dienstag-ben isten d. M Nachmurags 2. Uhr, soll in der Behausung der verwittweken Frau Bau- inspektvr Ferber auf dem Markt, ver- schiktenek Holzwerk —r wvrunrersich ein schöner Cvlinter, Tische, Stühle und eine Be'tlade befinden — sodann Kleidungsstücke , Weißzeug, ein groser Spiegel , verschiedene Kupferstiche und sonstige Hausgeräthe, ingleichen eine Sammlung juristischer Bücher, öffentlich an den Meistbietenden gegen gleichbaldige Bezahlung, versteigt werden, welches hiermit bekannt gemacht wird. Giesen den uten Ocrbr. 1810. Von Commission- wegen. Eckstein, Grvsherzvgl. Canzlei - Secrctär. 4) Von dem Grvsherzvgl. Höchst- verordnetem Oberforst-Collegio zu Darmstadt ist Unterzeichnetem gnädigst befohlen worden, die privative hohe und niedere herrschaftl. Jagden, in dem Gro- senlinder Markwald ad 1429 Morgen, nebst der Grosenlinder Feldgemarkung ad 159Z. Morgen, sodann die Gemarkung Leihgestern, Amts Hüttenberg ad 993, Morgen und 40 Morgen Wald und Gesträuchen , desgleichen der Neuhof zu dieser Gemarkung gehörig von 230 Morgen Feld und roo Morgen in Z Distrikte Wald bestehend, nicht weniger die Allen- dorrer Gemarkung, Amts Hüttenberg, welche ans 973 Morgen igi Ruthen bestehet, worum er sich nngetäbr zo Morgen Wald befinden, daß also sämtliche Gemarkungen in Summa 5Z58 Morgen *— ) i^4 ( 131 Ruthen betragen, zusammen auf weitere 6 Jahren, nemlich von dem 6ten April itzii. an, wiederum öffentlich an den Meistbietenden zu versteigern; Es wird demnach hierzu Termin aufden 22ten October dieses Jahrs auberaumt und können sich die hierzu Lufthabende auf den hierzu bestimmten Tag oes Morgens y Uhr bei mir in meiner Wohnung einfinde«, die «eitere Bedingnisse vernehmen und auf obbeschriebene Jagd milbieten, Giesen den Zoten Sept. 1810. Fabricius, Grosherzogl. Fvrstverwalter z» Giesen. 5) Vorigen Mittwoch am roten d. M. ist von den Neuen Bäuen bis an daS Zeughaus ein rorhes Band mit einigen Pettschaften verlohren worden, eines derselben ist von sechskarathigem Gold mit einem Karniol, in den eine Eule geschliffen ist. Der ehrliche Finder wird ersucht, eö gegen eine Erkenntlichkeit in der Schröder'schen Buchdrukkerey abzugeben. 6) Unterzeichneter macht hiermit offenkundig bekannt, daß er sein hiesiges Engagement verläßt und den rzten von hier abgeht, damit alle die, welche etwa, ohne sein Wissen, noch etwas an ihn zu fordern haben sollten, ihr Guthaben noch der ihm abholen können. Er sagt zugleich allen seinen Gönnern und Freunden Lebewohl. W. Melchior, Schauspieler. 7) In den Neuen Bäuen ist ein ganzes Haus, von drey Etagen, mit Hof und Stallung, zu vermiethen, und kann gleichbaldigst bezogen werden. — Ausgeber dieses giebt weitere Nachricht. Theater - Anzeige. Sonntag am i^ten October als lezte Vorstellung: Das Vaterhaus. Ländliches Sittengemaite m 5 Aufzügen, von I ff l a n d. Fortfttzung der Jager. Herr Hermann vom Regensburger Theater wird sich in der Rolle des jungen Zeck bestens zu empfehlen suchen. Gottesdienst am 14* (Dctbr. In der Burgkirche. Morgens Herr Superintendent Buff. Nachmittags Hr. Professor Dieffenvacy. Morgen den 14. Oct., haben das Frischbacken: Hr. Burgemeister Jugard, in der Neustadt, Hr. Kirchensenivr Leip, aus dem Kreuz, und Bäckermeister Brück, in der Walltyorstrase. Bopulirte bei der Stadtkirche. Am 11. Set. Herr Johann Jacob Schmid, Rathsschbff und KirchenLltester allhier, und Jzsr. Eleonore Jvhannetta Sophia, weiland Friedrich Balthasar Faber, Bürgers und Goldarveitcrö, ehel. Tochter. Getaufte bei der Stadtkirche. Am 5. Oct. Dem Burger u. Schneider, Johannes Nagel, ein Sohn, Namens Martin Philipp J^cob. Am 8-Oct. Dem Burger v. Schneider, Friedrich Andreas Wagner, ein Sohn, Namens Conrad Will). Friedrich. Beerdigte bei der Stadtkirche. Am 9. Oct. Johann Friedrich, deS Burgers und Küferö, Christian Heinrich Magnus, Sohn, alt i Mon., rzT. Am 10. Jul. Hr. Jost. Philipp Euler, emeritirter Mädchenschullehrer allhier, alt 91 Jahre, 6 Mon., 12 T.