Anzeigttngs-Blätttßeu. • t Samstags den ir. Mai tgio. pf. I auch i 32 8 20 5 5 2 2 2 1 1 1 1 2 2 x 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 ifr. 15 20 18 3 4 3 2 6 8 7 _7 6 5 10 6 Polizey - Taxe. X rv. Ochsenfleisch, gutes Pf. gute Leber- oder Blut- Wurst 2. fr. weniger als 1 Pfund frischen Schweinen- .fleischeS, mithin — — X Pf. geräucherter Spickspeck so viel wie 2 Pf. frisch Schwei- nenfleisch, mithin — — polizey t Taxe. fti. Bratwurst mit Gewürz — Schweinenfett — — Rinds - oder Nierenfett - Salz - - - Maas Bier, welche wenigstens 14 Grad har, wird tarirt zu 12 Grad zu — — 10 Grad zu. — — Maas Milch — Maas Frucht - Brandtewein, so wenigstens go Procent Weingeist enthalten muß — I — Kühflelsch 1 — Rindfleisch Markt - preise. 1 tb. Hecht — — i — frische Butter — 5 Handkäse — — ii Eyer — — —. mittelmäflges geringes — — Kalbfleisch — — Schweinenfleifch — Hammelfleisch, gutes — Schaaffleisch — — Kalbsgelünge — — — Kalbsleber — — Brodta^e und Gewicht. Für 1 fr. Schwarzbrod iz Loth z 1/2 O | Für 1 fr. Weck 7 Loth iß j Für 1 fr. Milchbrod 6 Loth iQ, | Für i kr. Butter-Bretzeln z Lvth 2 1/2 £L ‘ Für 1 kr.l Taigscher 10 Loth 2 1/4 Q Nro, XIX. fr.! Pf. Markt-Preise. fr. Pf. 16 — 1 Meste Erbsen — — 64 — — 16 — 1 Meste Linsen — — 64 — auch 17 - 1 Meste Waizenmehl —- — 90 — — 4 — 1 Pf. grob geschälte Gersten — 6 — — 8 — 1 — klein geschälte Gersten — 12 —. Getrcndepreife vom 5. Mai bis den 12. Mai, in Frankfurt. Währung den fl. a 60 fr. und das ltz. zu 34 Loth 2 QuintEölnisches Silbergew. Städte. G e m ä S. Walzen wiegt Darmstadt fl. kr. "rET das Malter. 6 30 175 Giesen das Achtel, 8 30 2C0 auch Marburg das Mott. 7 in I$O Wezlar daö Achtel. s *■* 206 Korn wiegt ‘ Gerste wiegt Hafer wiegt fl. fr. W. fl- kr. m. fl- kr. tb. 4 49 157 4 3 140 2 44 95 6 15 1 ßo 5 10 160 4 10 130 —— 5 20 4 30 135 3 3o 120 2 20 6 40 190 5 15 l68 4 84 —. ) 74 ( — Public a n dum. Da wegen mehrerer Vorschriften der neuen Grosherzogl. Tanzordnung und deren Anwendbarkeit ans die verschiedene Stande in hiesiger Stadr, neuerdings mehrere Zweifel und Anfragen entstanden sind, so wird, unter höchster Autorisation, dem gesammten hiesigen Publikum nachstehendes, als Erläuterung der belobten Verordnung, so wie zur Nachricht und Nachachrung bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen hierdurch bekannt gemacht. i) Die Vorschriften der Grosherzogl. Tanzordnung sind in regula für alle Stände und in allen Fallen verbindlich, und sind daher auch a) von jedem öffentlichen Tanz, er finde statt, wo und bei welcher Gelegenheit er wolle, daure auch die gesetzliche oder nur eine kürzere Zeit hindurch, die in der Verordnung bestimmte Abgaben zu entrichten, mithin die Tanzzettel zu lösen; es leiste nun die Zahlung entweder der von der Tanzlustbarkeit Profit ziehende Wirth oder jeder anderer, also auch ein von einer geschlossenen Gesellschaft erwählter Enlreprenneur oder die sich, auch ebne befonbre Entreprise, vereinigende Gesellschaft selbst. Eben so sind und bleiben b) .,bie in"der Verordnung enthaltene Beschränkungen sowohl rücksichtlich des gänzlichen Verbots währenddes Gvt- tssdienfts und an Festtagen oder in den sogenannten heiligen Zeiten zu tanzen, als auch in Ansehung der bestimmten Termine, wie lange nur getanzt werden darf, in der Regel allgemein verbindend. Zu Hebung aber s) der Zweifel, die sowohl a) wegen näherer Bestimmung der Frage, was unter öffentlichen — im Gegensatz von Privattänzen zu verstehen sey? als auch b) über die Einhaltung des gesetzlichen Termins der Mitternachts Ubr zum Aufhören — in den Fallen entstanden sind, wo, so viel leztere Frage betrifft, die Tanze erst spat Abends ihren Anfang nehmen; so wird zur Erläuterung ange- füat, und zwar , B ad a) daß alle Tanze, im Gegensatz von Privattänzen, für öffentliche zu achten, und folglich den Vorschriften der Grosherzogl. Verordnung unterworfen fetten, die nicht Jemand bei besonderer Gelegenheit auf eigene Kosten und in feiner Wohnung veranstalten wurde; welch leztere Tanze denn nur als eigen:.-ibe Privatkänze von der Verordnung c nein ausgenommen seyn tollen, und daß ad b) ein Unterschied zu machen sey, zwischen gemeinen Wirk Hk tanzen, wo jeder kommende Gast für fein Ge.o zu Musik und Tanz Zugang hat, als in Ansehung welcher Tanze, welche der Tauzgeber nach Gefallen zeitlich genug, jedoch an Sonnt und Feiertagen freilich erst nach beendigtem Gottesdienst angehen lassen mag, es genau bei dem vorgeschriebenen Endigungs-Termin von Mitternacht zu verbleiben hat, und andern entweder geschlossenen Gesell schäft s - oder wenigstens solchen Tänzen, die nur für gewisse Klassen von Tanzlustigen gegeben werden, für diese wird überhaupt eine Tanzzeit von 6Stunden , als zu Stillung des Tanzlustens unfehlbar hinreichend, bestimmt; nach weicher Tanzzeit sich aber auch nur der Endignngs - Termin dur i aus zu richten hat; so daß folglich in Fallen, wo der Tanz erst Abends spät seinen Anfang nimmt, eine Ueberschreitung der Mitternachts Uhr zu erlauben stehet, bei früherm Anfang aber auch die Beendigung früher erfolgen muß. Giesen Mn 5. Mai 1810. Grosherzogl. Hess. Regierung das. Zreyherk v. Stein. Lenard. 7 Bekannt ) 11 ( Bekanntmachungen. i) Nachfolgende des Daniel' Weils Ehefrau zugehörige Güter 1) i72 M. 6R. Acker am Croffdorfer Weg, an Jost Philipp Burkbard, giebt 2 Mest. 22/z Gesch. unständig zur Kellerei, 2) 172 M. 4 R. 9 Sch. Acker daselbsten an Eberhard Vogt, giebt 21/2 Mest. unständig zur Kellerei, mit Waitzen besaamt, 3) 1/2 M. io Sch. Acker ferner daftlb- sien an Johannes Noll, giebt 1 1/4 Mest. unständig dahier zur Kellerei, mit Waitzen besaamt, 4) 172 M. 36 R. 2 Sch. Acker im Sel- zersfeid bei der Eselsweid, an Christoph Lenz, giebt 1 1 73 Mest. unständig zur Kelleret, und 1 tj2 Mest' Schrauteud. medum, mit Waitzen besaamt, 5) 174 M. 30 R. 5 Sch. Acker am Schlangenzahl, an Johannes Weils CH. frau, giebt 1 Mest. ständig Hafer zur Kellerei, 6) r/2 M. 39 R. 6 Sch. Acker in der Dberaue im Neuweger Feld, an Job. Conrad Höß, giebt 2 Mest. unständig zur Kellerei, zhndfr., welche den gten d. M haben versteigt werden sollen, sollen nun den izteu d. M. Nachmittags 2 Uhr auf dem Rathhaus versteigt werden. Giesen den 4ten Mai 181c. Dietz. 2) Montags den i4ten dieses Monats und die nächstfolgenden Tage Nachmittags 2Uhr werden in der Wohnung der verwlttweten Frau Superintendentin Schulz, aue der Verkaffenschaft des verstorbenen Herr Professor Schulz,. Möbel, Kleider, Weißzeug. Gold und Silber und eine Quantität Meerschaum und anderer Pfeifenköpfe, gegen gleich baare Bezalung öffentlich an den Meistbietenden versteigert. Es wird daher dies zu jedermanns Nachricht hierdurch bekannt gemacht. Giesen den dtenMai 1810. Strecker, Universitätssecretär. 3) Montag den i4ten dieses soll eine Quantität Korn, Gerste und Hafer, vom hiesigen Kaiser!. Vorrath , aufs Meistgebott öffentlich versteigert werden. Kanfliebhaber mögen sich daher besagten Tages Vormittags 10 Uhr im Bureau des Unterzeichneten einfinden, und aufs Meistgebott den Zuschlag, vorbehaltlich höherer Genehmigung, erwarten. Marburg am zten im Mai 1810. K. Domaiuen Bureau hiers. Schmelz. 4) Montag den 2iten dieses und folgende Tage sollen in dem Hause Lit. B. Nro. 75. auf dem Eisenmarkte zweiter Etage im Feltischen Haus vielerlei neue moderne Effekten, als ein sehr gutes Klavier von Greiner, eine Standuhr, ein Mahagoni- Büffet, ein schöner Nachttisch mit Spiegel und Schreibzeug, Sofa, Stühle, ein Bett mit Vorhang, Silber , Weißzeug, Kommode, Schranke, ein sehr groser und andere Spiegel, einige Arbeitö- und andere Tische, Porzellan, Zinn, Messing, Kupfer, Eisen, Biechwerk und mehrere, andere Sachen öffentlich verkauft werden. Da die Verkäuferin» gleich nach beendigter Versteigerung hiesige Stadt verlassen wird, sich also nicht dem nachherigen Eintreiben des Geldes exponi- ren kann; so erwartet sie, daß alles auf der Stelle berichtigt werde, widrigenfalls man jedes unbezalt gebliebene ersteigerte Stück, als nicht zugeschlagen betrachten und aufs neue außrufen lassen wird. Wetzlar s. My'iLr'v. 5) Den e) Den i^ten dieses Monats sollen ttt der Behausung des Unterzeichneten Lit* C. Nro. 56. Nachmittags 2 Uhr, 6 bis 7 Ohm — in einem privat Keller liegender — auS guten Aepfelsorten wohlbehaltener Aepfelwein vom Jahr 1808. versteigert werden. Wetzlar den 9. Mai 1810. Thomas, NotariuS. 6) Bei dem Schießhauswirth Plank allhier wird Wein verzapft vom Jahr 1805., die Maas zu g^Kreuzer. Auch kann solcher um den nemlichen Preis allda avgeholt werden. An Eltern. Mehrere Familien haben sich allhier vereinigt, für ihre männliche Jugend zwischen 7 und ii biS 14 Jahren, einen eigenen Privatlehrer zu halten, der sich dieser kleinen Familie, die aus höchstens 12 bis 14 Köpfen bestehen soll, ganz widmet, Er wird die Kleinen nach einem vvrzuzeigenden Plane, nicht nur in allen Schulwiffenschaften auf das Pädagog vorbereitend, unterrichten, sondern sie auch von Zeit zu Zeit auf Spaziergängen begleiten, kleine Reisen mitil)nen unternehmen, und überhaupt dafür besorgt feyn, daß sie nüzliche Beschäftigung und unschädliche Unterhaltung genießen. Wir haben dazu den Herrn Can- didat Meyer aus Homburg bereitwillig gefunden, und ihm dafür jährlich ein anständiges Honorar zugesichert. Um obige Anzahl von Zöglingen voll zu bekommen, und den einzelnen Beytrag eines Familienvaters möglichst zu beschränken , sind wir Willens noch Einige an diesem Institute Antheil nehmen zu lassen. Im Namen der Gesellschaft mache ich dies hiermit öffentlich bekannt, und da der Unterricht des 2ten halben Jah- reS jezt beginnen soll, so bitte ich um Beschleunigung der Mittheiluugen solcher Eltern, welche noch Antheil nehmen wol- len. Giesen am 9. Mai 1810» G. F. Heyer. Gottesdienst am 13» Mai. In der Burgkirche. Morgens Herr Superintendent Buff. Nachmittags Hr. Professor Dieffenbach. Morgen den iz. Mai, haben das Frischbacken, die Bäckermeister: Walen- fels, auf dem Neuenweg, und Kempf, am Selzerrhor. Getaufte bei der Stadtkirche. Am 7. Mai. Dem Burger und Chi- rurgus, Ludwig Balthasar Kohlermann, ein Sohn, Namens Joh. Ludwig Gott* Helf Wilhelm Carl. Eod. Dem Burger und Spengler, Joh. Jacob Koch, eine Tochter, NamenS Johannelte Wilhelmine. Beerdigte bei der Stadtkirche. Am 3. Mai. Catharina Jvhannetta, des Bürgers und PerukenmacherS, Hermann Oppermann, Tochter, alt ii Mo- "^^Eod.^ Friedrich Wilhelm Christian Martin, des Burgers und Glasers, Ferdinand Vogel, Sohn, alt 5 Tage. Am 5. Mai. Maria Elisabeth, weiland Heinrich Steinberger, Burgers und Bäckers, hinterlassene Tochter, alr 22 Jahr, 4M0N., 14Tage. Am 6. Mai. Johann Henrich Loth, Pvsiknecht allhier, alt 41 Jahr, iMon. Am 7. Mai. Johann Philipp Julius, deS Burgers und Rothgrrbers, Johann Balthasar Vetzberger, Sohn, alt 2 Monat, 9 Tage. Getaufte bei der Burgkirche. Am 9. Mai. Dem Sergeanten bet der Reserve, Theodor Schwalb, ein Sohn, Namens Johann Caspar.