M M Giesser . ' Anzelgungs-Blakttke«. Samstags den 15« Octbr. i8°8> Nrö» XXXXII. fr. Pf. auch Getraidepxeise vom 8. Oct 5?afer wiegt Gerstkj wiegt wiegt Korn Waizeniwiegt 130 200 Giessen auch 120 Wezlar 140 160 6 io 3 40 5'30 den fl. Städte, Markt, Preise Messe Erbsen — Messe Linsen — Messe Waizenmehl - Maas Niddaer Salz Markt-Preise l KB. Heckt — — x — frische Butter — 5 Handkäse — — 3 Eyer — — ~ polizey - Taxe. I ft. Ochfenfleisch, gute« — miktelmasrges geringes — I — Knhfieisch — — I — Rindfleisch — — 1 — Kalbfleisch — — I — Schweinefleisch — — 1 — Hammelfleisch, gutes 1 — Schaaffleisch — — — Kalbsgclnnge — — — Kalbsleber — — nett - Gelüng mir Grieben, sfr. mehr als i Pfund frisch Schweinenfleisch. r Pf. Wurst darunter Gelüng von anderem Schlachtvieh, 2 kr. weniger, als r Pfund frisch Schweinenfleisch. .pollzey-Taxe. xft. geräucherter Spickiprck so viel wie 2 ft. frisch Schweinenfi. l ft. Bratwurst mit Gewürz I — Schweinefett — — 1 — RindS- oder Nierenfett 1 Maas Bier, welche wenigstens 14 Grad hat, wird taxirt zu l2 Grad zu 3 kr. IO Grad zu i Maas Milch — . " i Maas Frucht - Brandtewern, so 7 Grad halten muß — bis den 15. Oct., in Frankfurt. Wahrung ru 24 Loth 2 O.umt Cölnisches Silbergcw. Brodtaxe und Gewicht. Vor l kr. Schwarzbrod n Loth i M«. Vor t kr. Weck 7 Loch Vor i kr. Milchbrod 6 Loch Vor l kr. Burter-Bi etzeln z Loth 2 £2 Vor i kr. gemischt Brod oder Taigr scher 9 Loch i D.< Darmstadtdas Malter, das Achtel. Marburg das Mött, das Achtel, «*• ) 166 ( **• PüBL ICASDÜM, Demnach Se. König!. Hoheit der Grosherzog Unser gnädigster Herr, gnä- digst zu beschliessen geruhet haben, daß in den nachstehenden Aemtern und Ortschaften , als: im Amt Schotten, Nidda, Lißberg, ausschließlich des Gerichts Crainfeld, Hungen, in dem Gedernschen SvuverainitatS- Bezirk, in der Stadt Giessen, sodann im Amt Mendorf, in der Rabenau, in dem Buseckerthal, im Amt Rockenberg, im Solms - Laubachischen, im Solms - Lichtscheu , in der Stadt Friedberg mit der Burg , den Dörfern Steinfurth und Wiessels- heim die Einwohner und Untcrthane« ihr be- nöthigteö Salz künftighin blos von den beiden inländischen Salinen Wieffclsheim und Salzhaussen erhalten und nehmen sollen ; Als wird dem zufolge hiermit verordnet r i. Daß sämtlich Eingesessene dieser Aem- ter und Ortschaften ihren SalzbedarfauS gedachten beiden Salinen selbst, oder aus denen etwa hin und wieder von denselben in diesen Bezirken angelegten Salz? Niederlagen sich verschaffen sollen, 2. Zur Verhinderung der Unterschleife, kst die Ein - und Durchfuhr alles Salzes, welches nicht für die etablirtc Niederlagen zu Giessen, Friedberg und wo etwa noch künftig dergleichen anzulegen für nöthig befunden würden, bestimmt ist, Sänjlich verboten. 3* Von diesem Verbot der Durchfuhr fremden Salzes, ist jedoch dasjenige Salz ausgenommen, das etwa auf Bestellung und Rechnung benachbarter Staaten verführt wird. Nur muß in diesem leztern Fall jedesmal glaubhafte Bescheinigung, welche von dem Staat, zu dessen Behuf die Durchfuhr des Salzes ge- schiehet, ausgestellt ist, beygebracht werden. Diese Bescheinigung, welche de« Namen des Fuhrmanns, nebst oer Quantität des geladenen Salzes enthalten muß, ist zu Giessen und Friedberg von dem Fuhrmann an den Thoren, an die dazu bestimmte Personen, nebst Angabe der Durchfuhr > Route abzugeben , welche die Zöllnere davon alsvbald benachrichtigen ; in den oben angemerkten Aemtern und Ortschaften aber ist der Fuhrmann gehalten, auf der ersten Zvllstätte die Bescheinigung vvrznzcigen und ebenfalls die Durchfuhr - Route anzugebe». Unsere Zöllnere werden denn hiermit angewiesen ; dem Fuhrmann einen die Ouan- tität deö Salzes und die Durchfuhr- Route bezeichnenden Schein auszustel- len, welchen dieser bey der lezten Zoll- stalte vor der Ausfuhr abzugeben hat. Der Zöllner auf der lezten Zvllstätte muß sodann die Fracht mir der Einfuhr - Angabe vergleichen, um sich zu überzeugen : daß wahrend der Durchfuhr kein Salz abgesczr worden seye. 4- Die Strafe der Contravenienten gegen die in §. 2 et 3. enthaltene Verfügungen ist folgende: Jeder Burger zu Giessen und Fried, berg, welcher anders woher, als auö den in diesen beiden Städten etablir- ten Niederlagen Salz an sich err ruft und dessen überwiesen wird, zahlt rine Strafe von Vier Gulden für jedes jrdt- also gtsezwidrig «»erkaufte Pfund Salz. Eine gleiche Strafe trifft jeden Unter# than in denen zu den inländischen ©a> linen gebannten Aemtern, wenn solcher sein Salz - Bedürfnis anders woher nimmt, als von den gedachten Saline» oder den von denselben etwa tn diesen Aemtern etablirten Niederlagen, wo ihm denn im erster» Fall frey steher, das Salz entweder für baares Geld zu kaufen, oder für Hviz eiuzulauschen. 5« Der Entdecker einer Contravention erhält das Lrittheil der Geldstrafe, die der Kontravenient wirklich entrichtet, so, wie auch ij3 des etwa confiscirien Salzes und der eiuschiägige Beamte desselben für seine Bemühung der Uutersu- ehung. 6; Sämtlichen Salinen -Officianten, so wie denen von Uns angeordnetcn Salz- Derkaufern in den zu den inländischen Salinen gebannten Bezirken, sodann denen Landdragonern, Zöllnern und Chaussee-Knechten wird aübefvhlcn: aus die Salz-Fuhren genau Achtung zu haben vnd bey entstehendem Verdacht, oder wirklichem Befund einer Coniravention, selbe dem Justizbeamten zur Untersuchung anzuzeigen, welche alsdann lezkrrer sogleich vorzunehmen, über die Bestrafung des Frevelö, nach MaaSgabe gegenwärtiger Verordnung ein rechtliches Urtheil zu fällen — und Abschrift davon an Gros# Herzog!. Rentcammer zur Nachricht ein- zusenden hat. 7- Alle bisher etwa von den Untertha- nrn in den neue» Svuverainitäcs - Landen dieses Districts, für den freien Salz- handrl, oder inner anderer Rubrick wegen der Salz - Eonsuintiou entrichtete Abgaben , hören mit der Einführung gegen» wärtiger Verordnung auf; jedoch »nbe» schadet der in den Großherzoglichen Declarationen vom iten Ang. und lten De» cemdr, 1807. §.42. No. VI. .2. und re- fpeflive §. 38. No. 6. Lit. e. enthaltenen Bestimmung. Giessen den 7U11 Sept. igog. Vermög höchstem Auftrag. Grvsherzoglich Hessische für daS Für- steuihum Hessen gnädigst ange» ordnete R.ntcammer daselbst. Gersten. Hermanni, vt. Roemmich. Bekanntmachungen. 1) Mittwochen den a6ten Ockobr. soll ein nochmaliger Markt dahier gehalten werden, welches den Handelsleute» hierdurch zur Nachricht bekannt gemacht wird. Giesse» den'2yten Sept. igoS. Grosherzogi. Hess. Stadt-Amk. Rayß. 2) Mit höchster Genehmigung wird Untezeichneter, welcher an mehreren Orten vor grosen Kennern sich hören ließ, die Ehre haben Sonntag den löten dieses ein Instrumental - Cvncert zu geben, indem er sein Concert auf zwei Horn, die er zugleich harmonisch bläst, hören läßt. Unkerstüzt von den hiesigen Musikliebha- bern hofft er, daß das Concert gewiß zur Zufriedenheit des geehrten Publicums ausfallen werde, und ladet daher hierdurch alle hiesigen Gönner und Freunde der Tonkunst zu demselben ergebenstein« Der Saal, wo das Cvncert gehalten wird, ist im Rappen, und der Anfang um 5 Uhr. Das Entree kostet a Persoo Person;6fr» Billets können bei im Rappen empfangen werde». Giessen den l^ten Oct. 1808. MöbiuS. Gsttesdrenst am 16. Gctbr. In oer Burgkjrche. Morgens Herr Kirchenrath Buff. Nachmittags Herr Professor Lieffeubach. Morgenden 16. Octbr., haben das Frischbacken, die Bäckermeister: Schiefer , auf dem Neuenweg, und Ebel/ au der Kühgafl. Ein- und Auspassirte. Am 7. Oct. Hr. v. Dien;, Ober-, post-Direktor, von Frankfurt, log. in der Poft. Eod. Hr. v. Dalwig, Präsident, t>on Hadamar. Hr. Hofrath Seibeustü- cker, von Sena. Hr. Koch und Hr. Le- dernt, Kaufleute, von Cassel, log. im Einhorn. Am 8. Oct. Hr. Major Larosch, in Grosherzogi. Hess. Diensten, log. im Adler. _ ml„ Eod. Die Hrn. Kaufleute, Muller, von Düsseldorf, Ritter, Helwig und Sbmmcrling, von Frankfurt, log. iftt Einhorn. . Eod. Hr. v. Loewbeim, Kaufmann, von Frankfurt, log. im Rappen. Am 9. Oct. Hr. Secrekar Dueckert, von Hadamar. Die Hrn. Kaufleute, Steinhäuser und Mettenheimer, von Frankfurt, Brauer, von Hadamar, und Etoipp, von Münster, log. im Einhorn. Eod. Die Hrn. Handelsleute, Walz, von Derback, und Klein, vonGevrgen- iburg, log. im Stern. Am 10. Oct. Frau Doctor Berg, pon Carlsruh, log. im Rappen. Eod. Hr. Chirdon, Intendant, von Marburg, log. im Rappe«, Am tt. Oct. Hr. Grafvon Solnis- Rödelheim, log. in der Post. Eod. Hr. Graf vou Lithfont, vo» Ludwigslust. Hr.' Assessor Ludwig, von Darmstadt. Hr. Schneider, Kaufmann, von Cassel, log. im Einhorn. Eod. Hr. Kammerjunker v. Zwier- lein , von Grosenbusek. Hr. Pfarrer Wolf, von Winnerod, log. im Adler. Eod. Die Hrn. Handelsleute, Bulle, vou Altenfeld, und Liebs, auö Böhme», log. im Löwen. Am 12. Oct. Hr. Pfarrer de Beau» clair, von Friedrichsdorf. Sie Hrn. Kaufleute, Möller, von Frankfurt, und Biker, von Offenbach, log. im Einhorn. Getaufte bei der Sradtkirche. Am 9. Oct. Dem Burger und Kuhhirten , Johann Balthasar Euler, ein Sohn, Namens Job. Philipp Markin. Am ii. Oct. Dem Bürger» Schuhmacher, Franz Philipp Braun, ein Sohn, Namens Christian Baltha,ar. Am 12.Set. Eme unebel. Tochter, Namens Jvhannette Louise Wilhelmine. Am ig. Oct. Dem Burger u. Kaufmann , Hrn. Karl Georg Eckstein, ein Sohn, Namens Friedrich August. Beerdigte bei der Stadtkirche. Am iz.Oct. JohanneiteCatharine, Friederich Steup, Schreibers bei Herrn Geheimenrath von Stein, Ehefrau, alt 40 Jahr, i;Tage. Getaufte bei der Burgkirche. Am 9. Set. Dem Feldwebel bei dem Leibregimeut, Heinrich Stein, eine Tochter, Namens Elisabeth Philippine. Am 11. Set. Dem Sergeant bei dem Leibregiment, Simon Stiehrberger, eine Tochter, Namens Christine Caroline Eleonore. Am 14. Set. Dem Feldwebel bei dem Leibregiment, Johannes Nicolaus, eine Tochter, Namenö Anna Elisabeth. ) 168 ( — mir